Rechtsprechung
| EuGH, 04.10.2024 - C-387/24 PPU |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Bouskoura
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Grenzkontrolle, Asyl und Einwanderung - Richtlinie 2008/115/EG - Art. 15 Abs. 2 Buchst. b - Inhaftnahme eines Drittstaatsangehörigen für die Zwecke der Abschiebung - Richtlinie 2013/33/EU - Art. 9 - Haft ...
- doev.de
Bouskoura - Inhaftnahme eines Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Abschiebung
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Bouskoura
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Den Haag, zittingsplaats Roermond (Niederlande), eingereicht am 4. Juni 2024 - C/Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Bouskoura
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24
- EuGH, 04.10.2024 - C-387/24 PPU
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 08.11.2022 - C-704/20
Das nationale Gericht hat von sich aus zu prüfen, ob eine gegen einen illegal …
Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-387/24
Rn. 41 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass jede Inhaftnahme eines Drittstaatsangehörigen, sei es gemäß der Richtlinie 2008/115 im Rahmen eines Rückkehrverfahrens infolge eines illegalen Aufenthalts, gemäß der Richtlinie 2013/33 im Rahmen der Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz oder gemäß der Dublin-III-Verordnung im Rahmen der Überstellung einer Person, die einen solchen Schutz beantragt hat, in den für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Mitgliedstaat, einen schwerwiegenden Eingriff in das in Art. 6 der Charta verankerte Recht auf Freiheit darstellt (Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).Aus dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte und dem Kontext dieser Vorschrift, deren Inhalt im Übrigen auf den Begriff "Haft" in der Richtlinie 2008/115 und der Dublin-III-Verordnung übertragbar ist, ergibt sich, dass die Haft die betroffene Person zwingt, sich dauerhaft in einem eingeschränkten, geschlossenen Bereich aufzuhalten, wo sie von der übrigen Bevölkerung isoliert und ihr die Bewegungsfreiheit entzogen ist (Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Daher kann eine Inhaftierung nur unter Beachtung der allgemeinen und abstrakten Regeln, die ihre Voraussetzungen und Modalitäten festlegen, angeordnet oder verlängert werden (Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 44 Stellt sich heraus, dass die in der Richtlinie 2008/115, der Richtlinie 2013/33 und der Dublin-III-Verordnung sowie in den nationalen Rechtsvorschriften zu ihrer Umsetzung vorgesehenen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Haft nicht oder nicht mehr erfüllt sind, ist die betroffene Person unverzüglich freizulassen, wie der Unionsgesetzgeber im Übrigen in Art. 15 Abs. 2 Unterabs. 4 und Abs. 4 der Richtlinie 2008/115 sowie in Art. 9 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie 2013/33 ausdrücklich vorschreibt (Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 79).
Zum anderen - in Bezug auf die Situation eines Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz beantragt hat - finden sich die einschlägigen Regeln in Art. 8 Abs. 2 und 3 und Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 der Richtlinie 2013/33 sowie, wenn es um die Inhaftnahme geht, die im Rahmen der Überstellung einer um internationalen Schutz ersuchenden Person in den gemäß der Dublin-III-Verordnung für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Mitgliedstaat angeordnet wird, in Art. 28 Abs. 2 bis 4 dieser Verordnung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 76).
Rn. 56 Zwar müssen die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung gemäß Art. 47 der Charta dafür Sorge tragen, dass ein wirksamer gerichtlicher Schutz der aus der Unionsrechtsordnung erwachsenden Rechte der Einzelnen gewährleistet ist (Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Hierfür muss sie die tatsächlichen Umstände und die Beweise berücksichtigen können, die von der Verwaltungsbehörde angeführt worden sind, die die ursprüngliche Inhaftnahme angeordnet hat (Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 86 und 87).
- EuGH - C-39/21 (anhängig)
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Examen d'office de la rétention)
Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-387/24
Rn. 41 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass jede Inhaftnahme eines Drittstaatsangehörigen, sei es gemäß der Richtlinie 2008/115 im Rahmen eines Rückkehrverfahrens infolge eines illegalen Aufenthalts, gemäß der Richtlinie 2013/33 im Rahmen der Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz oder gemäß der Dublin-III-Verordnung im Rahmen der Überstellung einer Person, die einen solchen Schutz beantragt hat, in den für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Mitgliedstaat, einen schwerwiegenden Eingriff in das in Art. 6 der Charta verankerte Recht auf Freiheit darstellt (Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).Aus dem Wortlaut, der Entstehungsgeschichte und dem Kontext dieser Vorschrift, deren Inhalt im Übrigen auf den Begriff "Haft" in der Richtlinie 2008/115 und der Dublin-III-Verordnung übertragbar ist, ergibt sich, dass die Haft die betroffene Person zwingt, sich dauerhaft in einem eingeschränkten, geschlossenen Bereich aufzuhalten, wo sie von der übrigen Bevölkerung isoliert und ihr die Bewegungsfreiheit entzogen ist (Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Daher kann eine Inhaftierung nur unter Beachtung der allgemeinen und abstrakten Regeln, die ihre Voraussetzungen und Modalitäten festlegen, angeordnet oder verlängert werden (Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 44 Stellt sich heraus, dass die in der Richtlinie 2008/115, der Richtlinie 2013/33 und der Dublin-III-Verordnung sowie in den nationalen Rechtsvorschriften zu ihrer Umsetzung vorgesehenen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Haft nicht oder nicht mehr erfüllt sind, ist die betroffene Person unverzüglich freizulassen, wie der Unionsgesetzgeber im Übrigen in Art. 15 Abs. 2 Unterabs. 4 und Abs. 4 der Richtlinie 2008/115 sowie in Art. 9 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie 2013/33 ausdrücklich vorschreibt (Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 79).
Zum anderen - in Bezug auf die Situation eines Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz beantragt hat - finden sich die einschlägigen Regeln in Art. 8 Abs. 2 und 3 und Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 der Richtlinie 2013/33 sowie, wenn es um die Inhaftnahme geht, die im Rahmen der Überstellung einer um internationalen Schutz ersuchenden Person in den gemäß der Dublin-III-Verordnung für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Mitgliedstaat angeordnet wird, in Art. 28 Abs. 2 bis 4 dieser Verordnung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 76).
Rn. 56 Zwar müssen die Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung gemäß Art. 47 der Charta dafür Sorge tragen, dass ein wirksamer gerichtlicher Schutz der aus der Unionsrechtsordnung erwachsenden Rechte der Einzelnen gewährleistet ist (Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Hierfür muss sie die tatsächlichen Umstände und die Beweise berücksichtigen können, die von der Verwaltungsbehörde angeführt worden sind, die die ursprüngliche Inhaftnahme angeordnet hat (Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 86 und 87).
- EuGH, 10.01.2012 - C-534/11
Arslan - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-387/24
Im Übrigen hat der Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie 2008/115 auf einen Drittstaatsangehörigen, der einen Antrag auf internationalen Schutz im Sinne der Richtlinie 2013/32 gestellt hat, im Zeitraum zwischen der Antragstellung bis zum Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung über diesen Antrag oder gegebenenfalls bis zur Entscheidung über einen allfälligen Rechtsbehelf gegen diese Entscheidung keine Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan, C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 49).Denn das Ziel dieser Richtlinie, nämlich die wirksame Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, würde gefährdet, wenn es den Mitgliedstaaten nicht möglich wäre, zu verhindern, dass der Betreffende durch Stellung eines Asylantrags automatisch seine Freilassung erreichen kann (Urteil vom 30. Mai 2013, Arslan, C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 60).
- EuGH, 30.04.2024 - C-670/22
EncroChat: Der Gerichtshof präzisiert die Voraussetzungen für die Übermittlung …
Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-387/24
Er hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 30. April 2024, M. N. [EncroChat], C-670/22, EU:C:2024:372, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-387/24
Rn. 54 Jedenfalls ist darauf hinzuweisen, dass, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, die Aufrechterhaltung einer freiheitsentziehenden Maßnahme, um mit dem Ziel des Schutzes des Einzelnen vor Willkür vereinbar zu sein, u. a. voraussetzt, dass sie frei von Elementen bösen Glaubens oder der Täuschung seitens der Behörden ist, dass sie mit dem Ziel der nach dem einschlägigen Unterabsatz von Art. 5 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten zulässigen Einschränkungen im Einklang steht und dass der angeführte Grund in angemessenem Verhältnis zu der fraglichen Freiheitsentziehung steht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Februar 2016, N., C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 81). - EuGH, 06.12.2011 - C-329/11
Die "Rückführungsrichtlinie" steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach …
Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-387/24
Rn. 52 Im Übrigen hat der Gerichtshof in Bezug auf die Möglichkeit, die Haft eines Drittstaatsangehörigen aufrechtzuerhalten, entschieden, dass das genannte Ziel der Richtlinie 2008/115 gefährdet würde, wenn es den Mitgliedstaaten nicht möglich wäre, durch einen Freiheitsentzug zu verhindern, dass ein des illegalen Aufenthalts Verdächtiger flieht, noch bevor seine Situation geklärt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2011, Achughbabian, C-329/11, EU:C:2011:807, Rn. 30). - EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über …
Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-387/24
Rn. 58 Was jedoch zum einen das Recht auf Freiheit betrifft, führt, wie vom Generalanwalt in Nr. 73 seiner Schlussanträge im Wesentlichen ausgeführt, die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftmaßnahme nicht in allen Fällen dazu, dass die betroffene Person unverzüglich freigelassen wird (vgl. entsprechend Urteil vom 10. September 2013, G. und R., C-383/13 PPU, EU:C:2013:533, Rn. 39 und 40), wodurch ihre Rechte wiederhergestellt werden könnten, nämlich dann nicht, wenn eine solche Wiederherstellung praktisch nicht mehr möglich ist, weil die Fortdauer der Haft dieser Person auf der Grundlage einer anderen eigenständigen Rechtsgrundlage gerechtfertigt ist. - EuGH, 30.11.2009 - C-357/09
Kadzoev - Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien …
Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-387/24
Rn. 46 Was die Frage betrifft, ob sich die Rechtswidrigkeit einer auf der Grundlage der Dublin-III-Verordnung im Hinblick auf die Überstellung einer um internationalen Schutz ersuchenden Person in den für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Mitgliedstaat erlassenen Maßnahme über die Inhaftnahme dieser Person auf die Rechtmäßigkeit einer späteren, auf der Grundlage der Richtlinie 2008/115 erlassenen Haftmaßnahme auswirkt, die diese Person betrifft, die ununterbrochen in Haft gehalten wurde und nicht mehr den Status einer Person, die internationalen Schutz beantragt, besitzt, sondern nunmehr als illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger angesehen werden kann, ist als Erstes darauf hinzuweisen, dass die Inhaftnahme für die Zwecke der Abschiebung gemäß der Richtlinie 2008/115 und die gegen einen Asylbewerber insbesondere gemäß der Richtlinie 2013/33 sowie den anwendbaren nationalen Vorschriften angeordnete Inhaftnahme unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. November 2009, Kadzoev, C-357/09 PPU, EU:C:2009:741, Rn. 45). - EuGH, 29.07.2024 - C-318/24
Breian - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus EuGH, 04.10.2024 - C-387/24
Rn. 33 Was als Zweites die Voraussetzung der Dringlichkeit anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass diese insbesondere dann erfüllt ist, wenn der im Ausgangsverfahren betroffenen Person gegenwärtig ihre Freiheit entzogen ist und ihre weitere Inhaftierung von der Entscheidung des Ausgangsverfahrens abhängt, wobei hinsichtlich der Lage dieser Person auf den Zeitpunkt der Prüfung des Antrags, die Vorlage zur Vorabentscheidung dem Eilverfahren zu unterwerfen, abzustellen ist (Urteil vom 29. Juli 2024, Breian, C-318/24 PPU, EU:C:2024:658, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 04.06.2026 - C-621/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
Er hat insoweit aus dem gesamten vom einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 4. Oktober 2024, Bouskoura, C-387/24 PPU, EU:C:2024:868, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.09.2025 - C-313/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
Rn. 34 Zur der zweiten Voraussetzung, der Dringlichkeit, ist darauf hinzuweisen, dass diese nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs insbesondere dann erfüllt ist, wenn der im Ausgangsverfahren betroffenen Person gegenwärtig ihre Freiheit entzogen ist und ihre weitere Inhaftierung von der Entscheidung des Ausgangsverfahrens abhängt, wobei hinsichtlich der Lage dieser Person auf den Zeitpunkt der Prüfung des Antrags, die Vorlage zur Vorabentscheidung dem Eilverfahren zu unterwerfen, abzustellen ist (Urteile vom 4. Oktober 2024, Bouskoura, C-387/24 PPU, EU:C:2024:868, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 19. Juni 2025, Kamekris, C-219/25 PPU, EU:C:2025:456, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 54 Stellt sich heraus, dass die in Art. 15 der Richtlinie 2008/115 vorgesehenen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Haft nicht oder nicht mehr erfüllt sind, ist die betroffene Person unverzüglich freizulassen, wie der Unionsgesetzgeber im Übrigen in Art. 15 Abs. 2 Unterabs. 4 und Abs. 4 dieser Richtlinie ausdrücklich vorschreibt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft], C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 79, sowie vom 4. Oktober 2024, Bouskoura, C-387/24 PPU, EU:C:2024:868, Rn. 44).
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-218/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Richtlinie 2008/115/EG - …
{FN:22} Urteil vom 4. Oktober 2024, Bouskoura (C-387/24 PPU, EU:C:2024:868, Rn. 41).{FN:94} Urteil vom 4. Oktober 2024, Bouskoura (C-387/24 PPU, EU:C:2024:868, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.08.2025 - C-313/25
Generalanwalt Spielmann: Das Gericht, das die Rechtmäßigkeit der Inhaftnahme …
{FN:12} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn (…C-519/20, EU:C:2022:178, Rn. 62), Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft (…Rn. 72, 73 und 75 bis 77 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 4. Oktober 2024, Bouskoura (C-387/24 PPU, EU:C:2024:868, Rn. 41 bis 45).{FN:14} Vgl. Urteile vom 30. November 2009, Kadzoev (…C-357/09 PPU, EU:C:2009:741, Rn. 60), Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft (…Rn. 79), und vom 4. Oktober 2024, Bouskoura (C-387/24 PPU, EU:C:2024:868, Rn. 44).
- EuGH, 12.02.2026 - C-56/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Grundsatz des Vorrangs des …
Hierzu hat der Gerichtshof die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Oktober 2024, Bouskoura, C-387/24 PPU, EU:C:2024:868, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2025 - C-150/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Asyl und Einwanderung - Richtlinie 2008/115/EG - …
{FN:16} Vgl. Urteile vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (…C-704/20 und C-39/21, EU:C:2022:858, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 4. Oktober 2024, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (C-387/24 PPU, EU:C:2024:868, Rn. 41, im Folgenden: Urteil Bouskoura).
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| Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24 PPU |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Bouskoura
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG - Gemeinsame Normen und Verfahren im Bereich der Rückführung von Drittstaatsangehörigen - Art. 15 Abs. 2 Buchst. b - Inhaftnahme ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24 PPU
- EuGH, 04.10.2024 - C-387/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (34)
- EuGH - C-39/21 (anhängig)
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Examen d'office de la rétention)
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24
Mit ihrem Urteil vom 8. November 2022, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft) (C-704/20 und C-39/21, im Folgenden: Urteil Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft, EU:C:2022:858), hat die Große Kammer des Gerichtshofs allgemeine Hinweise in Bezug auf die Voraussetzungen für die Inhaftnahme eines Drittstaatsangehörigen im Rahmen dieser verschiedenen Regelungen erteilt, im Licht sowohl des in Art. 6 der Charta verankerten Rechts auf Freiheit als auch des Rechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz gemäß Art. 47 der Charta.{FN:26} Vgl. Urteile Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft (…Rn. 72) und Gefahr der Begehung einer Straftat (…Rn. 46).
{FN:27} Urteil Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft (…Rn. 73).
{FN:29} Urteil Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft (…Rn. 74).
{FN:35} Urteil Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft (…Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:37} Urteil Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft (…Rn. 76 und 77).
{FN:38} Urteil Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft (…Rn. 78 bis 80).
{FN:42} Urteil Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft (…Rn. 82 und 83 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:44} Urteil Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft (…Rn. 85 und 86).
{FN:45} Urteil Von Amts wegen erfolgende Prüfung der Haft (…Rn. 87 bis 89 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-241/21
Politsei- ja Piirivalveamet (Placement en rétention - Risque de commettre une …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24
{FN:20} Vgl. Erwägungsgründe 16 und 17 der Rückführungsrichtlinie und Urteile vom 6. Oktober 2022, Politsei- ja Piirivalveamet (Inhaftnahme - Gefahr der Begehung einer Straftat) (C-241/21, im Folgenden: Urteil Gefahr der Begehung einer Straftat, EU:C:2022:753, Rn. 30), und vom 27. April 2023, M. D. (Verbot der Einreise nach Ungarn) (…C-528/21, EU:C:2023:341, Rn. 72).{FN:21} Urteil Gefahr der Begehung einer Straftat (…Rn. 35 und 36).
{FN:22} Urteil Gefahr der Begehung einer Straftat (…Rn. 37 und 40 bis 43).
{FN:28} Urteil Gefahr der Begehung einer Straftat (…Rn. 47 bis 50).
{FN:30} Vgl. in diesem Sinne Urteile Gefahr der Begehung einer Straftat (…Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn (…C-519/20, im Folgenden: Urteil Landkreis Gifhorn, EU:C:2022:178, Rn. 38).
- EuGH, 21.09.2023 - C-143/22
Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen: Die Rückführungsrichtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24
{FN:24} Urteil vom 21. September 2023, ADDE u. a. (C-143/22, EU:C:2023:689, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:48} Vgl. entsprechend Urteil vom 21 September 2023, ADDE u. a. (C-143/22, EU:C:2023:689, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.12.2011 - C-329/11
Die "Rückführungsrichtlinie" steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, nach …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24
{FN:54} Vgl. Urteile vom 30. Mai 2013, Arslan (…C-534/11, EU:C:2013:343, Rn. 60), und vom 6. Dezember 2011, Achughbabian (C-329/11, EU:C:2011:807, Rn. 30).{FN:63} Urteil vom 6. Dezember 2011, Achughbabian (C-329/11, EU:C:2011:807, Rn. 31).
- EuGH, 15.02.2016 - C-601/15
Das Unionsrecht gestattet die Inhaftierung eines Asylbewerbers, wenn dies aus …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24
{FN:40} Insoweit hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Februar 2016, N. (C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 81), hervorgehoben, dass nach der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 5 Abs. 1 EMRK die Vereinbarkeit der Durchführung einer freiheitsentziehenden Maßnahme mit dem Ziel des Schutzes des Einzelnen vor Willkür u. a. voraussetzt, dass sie frei von Elementen bösen Glaubens oder der Täuschung seitens der Behörden ist, dass sie mit dem Ziel der nach dem einschlägigen Unterabsatz von Art. 5 Abs. 1 EMRK zulässigen Einschränkungen im Einklang steht und dass der angeführte Grund in angemessenem Verhältnis zur fraglichen Freiheitsentziehung steht (vgl. in diesem Sinne EGMR, 29. Januar 2008, Saadi/Vereinigtes Königreich, CE:ECHR:2008:0129JUD001322903, §§ 68 bis 74). - EuGH, 30.06.2022 - C-72/22
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24
{FN:33} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Juni 2022, Valstybės sienos apsaugos tarnyba u. a. (C-72/22 PPU, EU:C:2022:505, Rn. 83 und 86 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 10.03.2022 - C-519/20
Landkreis Gifhorn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24
{FN:30} Vgl. in diesem Sinne Urteile Gefahr der Begehung einer Straftat (…Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung) sowie vom 10. März 2022, Landkreis Gifhorn (C-519/20, im Folgenden: Urteil Landkreis Gifhorn, EU:C:2022:178, Rn. 38). - EGMR, 15.11.1996 - 22414/93
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24
Wenn das Verfahren nicht mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wird, ist die Haft nicht mehr nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. f gerechtfertigt" (EGMR, 15. November 1996, Chahal/Vereinigtes Königreich [Beschwerde Nr. 22414/93, § 113]). - EuGH, 17.07.2014 - C-474/13
Pham - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie 2008/115/EG …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24
Zu den Haftbedingungen vgl. Urteile vom 17. Juli 2014, Pham (C-474/13, EU:C:2014:2096, Rn. 23), vom 2. Juli 2020, Stadt Frankfurt am Main (…C-18/19, EU:C:2020:511, Rn. 46), und Landkreis Gifhorn (…Rn. 32 bis 57). - EGMR, 29.01.2008 - 13229/03
Großbritannien (A), Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Europäische …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2024 - C-387/24
{FN:40} Insoweit hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Februar 2016, N. (…C-601/15 PPU, EU:C:2016:84, Rn. 81), hervorgehoben, dass nach der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 5 Abs. 1 EMRK die Vereinbarkeit der Durchführung einer freiheitsentziehenden Maßnahme mit dem Ziel des Schutzes des Einzelnen vor Willkür u. a. voraussetzt, dass sie frei von Elementen bösen Glaubens oder der Täuschung seitens der Behörden ist, dass sie mit dem Ziel der nach dem einschlägigen Unterabsatz von Art. 5 Abs. 1 EMRK zulässigen Einschränkungen im Einklang steht und dass der angeführte Grund in angemessenem Verhältnis zur fraglichen Freiheitsentziehung steht (vgl. in diesem Sinne EGMR, 29. Januar 2008, Saadi/Vereinigtes Königreich, CE:ECHR:2008:0129JUD001322903, §§ 68 bis 74). - EGMR, 08.04.2004 - 71503/01
- EuGH, 15.03.2017 - C-528/15
Al Chodor u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Kriterien und Verfahren zur …
- EuGH, 02.07.2020 - C-18/19
Stadt Frankfurt am Main - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …
- EuGH, 10.09.2013 - C-383/13
Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über …
- EGMR, 21.10.2013 - 42750/09
Spanien muss mehrere Eta-Terroristen freilassen
- EuGH, 10.01.2012 - C-534/11
Arslan - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie …
- EuGH, 05.06.2014 - C-146/14
Die gerichtliche Prüfung einer Haftverlängerung muss es dem zuständigen Gericht …
- EuGH, 25.06.2020 - C-36/20
Gerichtliche Behörden, die über die Inhaftnahme eines illegal aufhältigen …
- EGMR, 28.03.2000 - 28358/95
BARANOWSKI v. POLAND
- EGMR, 22.03.1995 - 18580/91
QUINN c. FRANCE
- EGMR, 04.06.2015 - 5425/11
YAKOVENKO v. UKRAINE
- EGMR, 09.03.2006 - 66820/01
SVIPSTA c. LETTONIE
- EuGH, 09.11.2023 - C-257/22
Odbor azylové a migrační politiky MV (Champ d'application de la directive …
- EGMR, 01.07.2008 - 42250/02
CALMANOVICI c. ROUMANIE
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-534/11
Arslan - Drittstaatsangehöriger - Illegaler Aufenthalt - Abschiebungshaft - …
- EGMR, 08.11.2001 - 43626/98
LAUMONT c. FRANCE
- EGMR, 21.09.2021 - 35205/09
ÇIFTÇI c. TURQUIE
- EKMR, 03.03.1978 - 6871/75
CAPRINO v. THE UNITED KINGDOM
- EuGH, 14.05.2020 - C-924/19
Die Verwahrung von Asylbewerbern bzw. Drittstaatsangehörigen, die Gegenstand …
- EuGH, 27.04.2023 - C-528/21
M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 08.11.2022 - C-704/20
Das nationale Gericht hat von sich aus zu prüfen, ob eine gegen einen illegal …
- EuGH, 30.11.2009 - C-357/09
Kadzoev - Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien …
- EuGH, 06.10.2022 - C-241/21
Politsei- ja Piirivalveamet (Placement en rétention - Risque de commettre une …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-528/21
M.D. (Interdiction d'entrée en Hongrie) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2026 - C-414/25
und Asylverfahren vereinbar, sofern die Rechte der Migranten vollständig gewahrt …
Allgemein hierzu, mit weiteren Nachweisen, vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Rantos in der Rechtssache Bouskoura (C-387/24 PPU, EU:C:2024:703, Nrn. 68 und 69).
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