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Rechtsprechung
   EuGH, 26.09.2024 - C-403/23, C-404/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25503
EuGH, 26.09.2024 - C-403/23, C-404/23 (https://dejure.org/2024,25503)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.2024 - C-403/23, C-404/23 (https://dejure.org/2024,25503)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 2024 - C-403/23, C-404/23 (https://dejure.org/2024,25503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Luxone

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 47 Abs. 3 - Art. 48 Abs. 4 - Ausschluss eines Bieters vom Vergabeverfahren - Ausschluss der Möglichkeit, die ursprüngliche Zahl der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die ein Angebot ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Luxone

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 47 Abs. 3 - Art. 48 Abs. 4 - Ausschluss eines Bieters vom Vergabeverfahren - Ausschluss der Möglichkeit, die ursprüngliche Zahl der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die ein Angebot ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 47 Abs. 3 - Art. 48 Abs. 4 - Ausschluss eines Bieters vom Vergabeverfahren - Ausschluss der Möglichkeit, die ursprüngliche Zahl der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die ein Angebot ...

  • rechtsportal.de

    Vorlageentscheidung betreffend die Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG ; Ausschluss eines Bieters von einem öffentlichen Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Austritt aus BIEGE = Abschied vom Wettbewerb?

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein automatischer Ausschluss beim Ausscheiden von Bietergemeinschaftsmitgliedern!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eine BIEGE ist kein Bund für die Ewigkeit! (VPR 2024, 111)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eine BIEGE ist kein Bund für die Ewigkeit! (IBR 2024, 636)

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • NZBau 2025, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 02.06.2016 - C-27/15

    Pizzo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-403/23
    Sie ist auch geeignet, KMU den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, was mit der Richtlinie 2004/18, wie sich aus ihrem 32. Erwägungsgrund ergibt, ebenfalls beabsichtigt ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 29, 33 und 34, sowie vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 25 bis 27).

    Dieses Gebot verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Bekanntmachung oder im Lastenheft klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bieter bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, der Auftraggeber imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die Angebote der Bieter die für den betreffenden Auftrag geltenden Kriterien erfüllen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 44, und vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 36).

    Rn. 57 Die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung, die für alle Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge gelten, gebieten, dass die materiell- und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer Teilnahme an einem Vergabeverfahren, insbesondere die Pflichten der Bieter, im Voraus eindeutig festgelegt und öffentlich bekannt gegeben werden, damit diese genau erkennen können, welche Bedingungen sie in dem Verfahren zu beachten haben, und damit sie die Gewissheit haben können, dass für alle Wettbewerber die gleichen Bedingungen gelten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a., C-226/04 und C-228/04, EU:C:2006:94, Rn. 32, sowie vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 37).

    Rn. 63 Der Gerichtshof hat jedoch wiederholt entschieden, dass eine Situation, in der sich die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags aus der gerichtlichen Auslegung des nationalen Rechts ergeben, für in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Bieter besonders nachteilig ist, da ihre Kenntnis vom nationalen Recht und seiner Auslegung nicht mit der der Bieter des betreffenden Mitgliedstaats verglichen werden kann (Urteil vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 46, …und Beschluss vom 13. Juli 2017, Saferoad Grawil und Saferoad Kabex, C-35/17, EU:C:2017:557, Rn. 22).

  • EuGH, 24.05.2016 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - …

    Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-403/23
    Rn. 52 Allerdings enthält weder Art. 47 Abs. 3 noch Art. 48 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18 spezifische Vorschriften über die Änderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft, so dass die Regelung eines solchen Sachverhalts in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt (vgl. entsprechend Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 35).

    Rn. 54 Dieses Verbot, die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft zu ändern, ist jedoch nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts, u. a. des Grundsatzes der Gleichbehandlung, der sich daraus ergebenden Transparenzpflicht und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin, C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 36).

    Rn. 59 Erstens ergibt sich aus dem Urteil vom 24. Mai 2016, MT Højgaard und Züblin (C-396/14, EU:C:2016:347, Rn. 44 und 48), dass Art. 47 Abs. 3 und Art. 48 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18 dahin auszulegen sind, dass die Mitglieder einer Bietergemeinschaft ohne Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aus dieser Bietergemeinschaft austreten können, sofern zum einen erwiesen ist, dass die übrigen Mitglieder dieser Bietergemeinschaft die von dem Auftraggeber festgelegten Anforderungen für die Teilnahme am Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags erfüllen, und zum anderen, dass ihre weitere Teilnahme an diesem Verfahren nicht zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbssituation der übrigen Bieter führt.

  • EuGH, 07.09.2021 - C-927/19

    Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras - Vorlage zur …

    Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-403/23
    Rn. 55 Der letztgenannte Grundsatz, auf den im zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18 hingewiesen wird, verlangt, dass die von den Mitgliedstaaten oder den öffentlichen Auftraggebern im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie aufgestellten Regeln nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele erforderlich ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 48, und vom 7. September 2021, Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras, C-927/19, EU:C:2021:700, Rn. 155).

    Rn. 65 Daher muss ein öffentlicher Auftraggeber, wenn er fakultative Gründe für den Ausschluss von einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags anwendet, diesem Grundsatz umso mehr Rechnung tragen, wenn der in der nationalen Regelung vorgesehene Ausschluss eine Bietergemeinschaft insgesamt nicht wegen eines Verstoßes trifft, der allen ihren Mitgliedern zuzurechnen ist, sondern wegen eines Verstoßes, der nur von einem oder mehreren von ihnen begangen wurde, ohne dass das federführende Mitglied dieser Gruppe über irgendeine Kontrollbefugnis gegenüber dem oder den Wirtschaftsteilnehmer(n) verfügte, mit dem bzw. denen er eine solche Bietergemeinschaft bilden wollte (…vgl. entsprechend Urteile vom 30. Januar 2020, Tim, C-395/18, EU:C:2020:58, Rn. 48, und vom 7. September 2021, Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras, C-927/19, EU:C:2021:700, Rn. 156).

    Hierzu muss der öffentliche Auftraggeber die Mittel berücksichtigen, die dem Bieter zur Verfügung standen, um das Vorliegen eines Verstoßes in Bezug auf das Unternehmen zu prüfen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch zu nehmen beabsichtigte (…Urteile vom 3. Juni 2021, Rad Service u. a., C-210/20, EU:C:2021:445, Rn. 40, und vom 7. September 2021, Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras, C-927/19, EU:C:2021:700, Rn. 157).

  • EuGH, 28.02.2018 - C-523/16

    MA.T.I. SUD - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-403/23
    Rn. 69 Wie aus den Rn. 61 und 62 des Urteils vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR (C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122), hervorgeht, entspricht die Vorausfestsetzung der zu leistenden vorläufigen Kaution durch den öffentlichen Auftraggeber in der Ausschreibungsbekanntmachung zwar den Anforderungen der Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter, der Transparenz und der Rechtssicherheit, da mit ihr objektiv jede diskriminierende oder willkürliche Behandlung der Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber verhindert werden kann.

    Rn. 70 Zwar stellt die Einbehaltung der genannten Kaution ein geeignetes Mittel zur Verwirklichung der rechtmäßigen Ziele des betreffenden Mitgliedstaats dar, zum einen den Bietern ihre Verantwortung bei der Vorlage ihrer Angebote bewusst zu machen und zum anderen den öffentlichen Auftraggeber für den finanziellen Aufwand zu entschädigen, den die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Angebote für ihn bedeutet, jedoch ist auch die Höhe, die sie in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden erreicht, im Hinblick auf den Ablauf des fraglichen Vergabeverfahrens offensichtlich überhöht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR, C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 63 und 64).

  • EuGH, 28.02.2018 - C-536/16

    Darf Nachforderung von Erklärungen mit Strafzahlung verbunden werden?

    Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-403/23
    Rn. 69 Wie aus den Rn. 61 und 62 des Urteils vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR (C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122), hervorgeht, entspricht die Vorausfestsetzung der zu leistenden vorläufigen Kaution durch den öffentlichen Auftraggeber in der Ausschreibungsbekanntmachung zwar den Anforderungen der Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter, der Transparenz und der Rechtssicherheit, da mit ihr objektiv jede diskriminierende oder willkürliche Behandlung der Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber verhindert werden kann.

    Rn. 70 Zwar stellt die Einbehaltung der genannten Kaution ein geeignetes Mittel zur Verwirklichung der rechtmäßigen Ziele des betreffenden Mitgliedstaats dar, zum einen den Bietern ihre Verantwortung bei der Vorlage ihrer Angebote bewusst zu machen und zum anderen den öffentlichen Auftraggeber für den finanziellen Aufwand zu entschädigen, den die Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit der Angebote für ihn bedeutet, jedoch ist auch die Höhe, die sie in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden erreicht, im Hinblick auf den Ablauf des fraglichen Vergabeverfahrens offensichtlich überhöht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2018, MA.T.I. SUD und Duemme SGR, C-523/16 und C-536/16, EU:C:2018:122, Rn. 63 und 64).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE …

    Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-403/23
    Rn. 55 Der letztgenannte Grundsatz, auf den im zweiten Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/18 hingewiesen wird, verlangt, dass die von den Mitgliedstaaten oder den öffentlichen Auftraggebern im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie aufgestellten Regeln nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung der mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2008, Michaniki, C-213/07, EU:C:2008:731, Rn. 48, …und vom 7. September 2021, Klaipėdos regiono atliekų tvarkymo centras, C-927/19, EU:C:2021:700, Rn. 155).
  • EuGH, 05.12.2023 - C-128/22

    Covid-19: Der Gerichtshof bestätigt bestimmte Reiseverbote sowie Screening- und …

    Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-403/23
    Der Gerichtshof hat insoweit aus allem, was das einzelstaatliche Gericht vorgelegt hat, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP, C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8, und vom 5. Dezember 2023, Nordic Info, C-128/22, EU:C:2023:951, Rn. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2 …

    Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-403/23
    Rn. 66 Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet den öffentlichen Auftraggeber nämlich dazu, eine konkrete und auf den Einzelfall bezogene Beurteilung der Verhaltensweise des betreffenden Wirtschaftsteilnehmers vorzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2012, Forposta und ABC Direct Contact, C-465/11, EU:C:2012:801, Rn. 31).
  • EuGH, 09.02.2006 - C-226/04

    ERSTES URTEIL DES GERICHTSHOFES ZU DER FRAGE, OB DIENSTLEISTUNGSERBRINGER, DIE …

    Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-403/23
    Rn. 57 Die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung, die für alle Verfahren der Vergabe öffentlicher Aufträge gelten, gebieten, dass die materiell- und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer Teilnahme an einem Vergabeverfahren, insbesondere die Pflichten der Bieter, im Voraus eindeutig festgelegt und öffentlich bekannt gegeben werden, damit diese genau erkennen können, welche Bedingungen sie in dem Verfahren zu beachten haben, und damit sie die Gewissheit haben können, dass für alle Wettbewerber die gleichen Bedingungen gelten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Februar 2006, La Cascina u. a., C-226/04 und C-228/04, EU:C:2006:94, Rn. 32, …sowie vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 37).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-94/12

    Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino - Öffentliche Aufträge - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 26.09.2024 - C-403/23
    Sie ist auch geeignet, KMU den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern, was mit der Richtlinie 2004/18, wie sich aus ihrem 32. Erwägungsgrund ergibt, ebenfalls beabsichtigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Oktober 2013, Swm Costruzioni 2 und Mannocchi Luigino, C-94/12, EU:C:2013:646, Rn. 29, 33 und 34, …sowie vom 2. Juni 2016, Pizzo, C-27/15, EU:C:2016:404, Rn. 25 bis 27).
  • EuGH, 30.01.2020 - C-395/18

    Tim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher Liefer-, Bau- oder …

  • EuGH, 03.06.2021 - C-210/20

    Rad Service u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher …

  • EuGH, 06.11.2014 - C-42/13

    Cartiera dell'Adda - Öffentliche Aufträge - Grundsätze der Gleichbehandlung und …

  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

  • EuGH, 13.07.2017 - C-35/17

    Saferoad Grawil und Saferoad Kabex - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …

  • EuGH, 01.08.2025 - C-666/23

    Ein Automobilhersteller kann sich nicht deshalb von seiner Haftung für eine …

    Der Gerichtshof hat insoweit aus allem, was das nationale Gericht vorgelegt hat, insbesondere aus der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (Urteil vom 26. September 2024, Luxone und Sofein, C-403/23 und C-404/23, EU:C:2024:805, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.02.2026 - C-92/23

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats: Indem Ungarn Klubrádió daran gehindert …

    Rn. 245 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die von den Mitgliedstaaten oder den öffentlichen Auftraggebern im Rahmen der Durchführung dieser Bestimmungen festgelegten Regeln nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung der Ziele der Richtlinien, zu denen diese Bestimmungen gehören, erforderlich ist (vgl. entsprechend Urteil vom 26. September 2024, Luxone und Sofein, C-403/23 und C-404/23, EU:C:2024:805, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieses Gebot verlangt, dass alle Bedingungen und Modalitäten des Vergabeverfahrens in der Ausschreibung klar, genau und eindeutig formuliert sind, damit, erstens, alle durchschnittlich fachkundigen Bewerber bei Anwendung der üblichen Sorgfalt deren genaue Bedeutung verstehen und sie in gleicher Weise auslegen können und, zweitens, die zuständige Behörde imstande ist, tatsächlich zu überprüfen, ob die ihr unterbreiteten Angebote die für die Vergabe der betreffenden Rechte geltenden Kriterien erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. September 2024, Luxone und Sofein, C-403/23 und C-404/23, EU:C:2024:805, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 247 Schließlich gebieten die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung, die für Verfahren der Erteilung von Frequenznutzungsrechten gelten, dass die materiell- und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen einer Teilnahme an solchen Verfahren, insbesondere die Pflichten der sich bewerbenden Unternehmen, im Voraus eindeutig festgelegt und öffentlich bekannt gegeben werden, damit diese Unternehmen genau erkennen können, welche Bedingungen sie in dem betreffenden Verfahren zu beachten haben, und damit sie die Gewissheit haben können, dass für alle Wettbewerber die gleichen Bedingungen gelten (vgl. entsprechend Urteil vom 26. September 2024, Luxone und Sofein, C-403/23 und C-404/23, EU:C:2024:805, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.09.2026 - C-266/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Nachprüfungsverfahren im …

    Der Gerichtshof hat insoweit aus allem, was das einzelstaatliche Gericht vorgelegt hat, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1990, SARPP, C-241/89, EU:C:1990:459, Rn. 8, und vom 26. September 2024, Luxone und Sofein, C-403/23 und C-404/23, EU:C:2024:805, Rn. 47).
  • EuGH, 01.08.2025 - C-422/23

    Richterliche Unabhängigkeit: Die Verpflichtung von Richtern am polnischen …

    Rn. 112 Drittens steht die vorstehende Auslegung auch im Einklang mit den Zielen der Unionsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge, nämlich der Öffnung hin zu einem möglichst umfassenden Wettbewerb (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Dezember 2009, CoNISMa, C-305/08, EU:C:2009:807, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. September 2024, Luxone und Sofein, C-403/23 und C-404/23, EU:C:2024:805, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-170/25

    Rechtsmittel - Öffentliche Aufträge - Schutz der finanziellen Interessen der …

    Vgl. auch Urteil vom 26. September 2024, Luxone und Sofein (C-403/23 und C-404/23, EU:C:2024:805, Rn. 65 und 66), zu einem Ausschluss, der "eine Bietergemeinschaft insgesamt nicht wegen eines Verstoßes trifft, der allen ihren Mitgliedern zuzurechnen ist, sondern wegen eines Verstoßes, der nur von einem oder mehreren von ihnen begangen wurde, ohne dass das federführende Mitglied dieser Gruppe über irgendeine Kontrollbefugnis gegenüber dem oder den Wirtschaftsteilnehmer(n) verfügte, mit dem bzw. denen er eine solche Bietergemeinschaft bilden wollte".
  • EuGH, 05.02.2026 - C-810/24

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2014/23/EU - …

    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung soll die Pflicht des öffentlichen Auftraggebers zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter zum einen die Öffnung der Verfahren zur Vergabe von Konzessionen für einen möglichst umfassenden Wettbewerb fördern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Dezember 2009, CoNISMa, C-305/08, EU:C:2009:807, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. September 2024, Luxone und Sofein, C-403/23 und C-404/23, EU:C:2024:805, Rn. 50).
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