Rechtsprechung
| EuGH, 14.09.1994 - C-42/93 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
EWGV Art. 176; ; EWGV Art. 93 Abs. 2
- EU-Kommission
Spanien / Kommission
EWG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 1
1. Staatliche Beihilfen; Begriff; Finanzhilfen eines Mitgliedstaats für ein Unternehmen; Beurteilungskriterium; Handlungsweise eines vernünftigen privaten Kapitalgebers, der eine mittel- oder langfristige Strategie verfolgt
- EU-Kommission
Spanien / Kommission
- Wolters Kluwer
Antrag auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Gewährung landwirtschaftlicher und ernährungswirtschaftlicher Beihilfen; Behandlung staatlicher Beihilfen für ein öffentliches Unternehmen des landwirtschaftlichen und ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 176; EWGV Art. 93 Abs. 2
1. Staatliche Beihilfen - Begriff - Finanzhilfen eines Mitgliedstaats für ein Unternehmen - Beurteilungskriterium - Handlungsweise eines vernünftigen privaten Kapitalgebers, der eine mittel- oder langfristige Strategie verfolgt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-42/93
- EuGH, 14.09.1994 - C-42/93
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 21.03.1990 - 142/87
Belgien / Kommission
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-42/93
In diesem Punkt unterscheide sich die Lage von der, über die der Gerichtshof im Urteil vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959), auf das sich die Kommission beziehe, habe befinden müssen.33 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergibt sich, daß etwaige Schwierigkeiten verfahrensrechtlicher und sonstiger Art bei der Durchführung der angefochtenen Handlung keinen Einfluß auf deren Rechtmässigkeit haben können (Urteil Belgien/Kommission, a. a. O., Randnr. 63).
- EuGH, 21.03.1991 - C-305/89
Italien / Kommission
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-42/93
12 Nach ständiger Rechtsprechung können Kapitalzuweisungen der öffentlichen Hand an Unternehmen, in welcher Form auch immer sie erfolgen, staatliche Beihilfen darstellen, wenn die Voraussetzungen des Artikels 92 EWG-Vertrag erfuellt sind (vgl. Urteil vom 21. März 1991 in der Rechtssache C-305/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-1603, Randnr. 18). - EuGH, 24.02.1987 - 310/85
Deufil / Kommission
Auszug aus EuGH, 14.09.1994 - C-42/93
Es weist unter Bezugnahme auf das Urteil vom 24. Februar 1987 in der Rechtssache 310/85 (Deufil/Kommission, Slg. 1987, 901) darauf hin, daß diese Verpflichtung keinen automatischen Charakter habe und daß der Umstand, daß eine Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar im Sinne von Artikel 92 erklärt werde, für die gleichzeitige Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung nicht ausreiche.
- EuGH, 16.05.2002 - C-482/99
Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …
Daher ist nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung zu prüfen, ob ein privater Investor von vergleichbarer Größe wie die Einrichtungen des öffentlichen Sektors unter den gleichen Umständen hätte veranlasst werden können, Kapitalhilfen dieses Umfangs zu gewähren (Urteile vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 8, vom 14. September 1994 in den verbundenen Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, Spanien/Kommission, Randnr. 21, und vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 13), wobei insbesondere die zum Zeitpunkt dieser Hilfen verfügbaren Informationen und vorhersehbaren Entwicklungen zu berücksichtigen sind. - EuGH, 29.06.1999 - C-256/97
DM Transport - "Artikel 92 Absatz 2 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 87 …
Hierzu ist festzustellen, daß das ONSS sich bei der Gewährung der fraglichen Zahlungserleichterungen nicht wie ein öffentlicher Investor verhalten hat, dessen Verhalten nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u. a. Urteil vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 14) mit dem eines privaten Investors verglichen werden müßte, der eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leiten läßt. - EuGH, 08.05.2003 - C-328/99
Italien und SIM 2 Multimedia / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Entscheidung …
Daher ist nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung zu prüfen, ob ein privater Investor von vergleichbarer Größe wie die Einrichtungen des öffentlichen Sektors unter den gleichen Umständen hätte veranlasst werden können, Kapital in diesem Umfang zuzuführen (Urteile vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 8, Spanien/Kommission, Randnr. 21, und vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 13), wobei insbesondere die zum Zeitpunkt dieser Kapitalzuführungen verfügbaren Informationen und vorhersehbaren Entwicklungen zu berücksichtigen sind (Urteil Frankreich/Kommission, Randnr. 70).
- EuG, 21.05.2010 - T-425/04
Die Erklärungen der französischen Behörden, mit denen diese France Télécom ihre …
Zudem ist mit dem Verhalten des privaten Kapitalgebers, mit dem die Maßnahme des öffentlichen Kapitalgebers, der wirtschaftspolitische Ziele verfolgt, verglichen werden muss, zwar nicht zwangsläufig das eines gewöhnlichen Kapitalgebers gemeint, der Kapital zum Zweck seiner mehr oder weniger kurzfristigen Rentabilisierung anlegt, aber doch wenigstens das Verhalten einer privaten Holding oder einer privaten Unternehmensgruppe, die eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leiten lässt (Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, C-42/93, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 14, und Urteil des Gerichts vom 18. Dezember 2008, Componenta/Kommission, T-455/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 86). - EuGH, 29.04.1999 - C-342/96
Spanien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Anwendung des gesetzlichen …
Auch hat sich der Staat nicht wie ein öffentlicher Investor verhalten, dessen Verhalten mit dem eines privaten Investors verglichen werden müßte, der Kapital zum Zweck seiner mehr oder weniger kurzfristigen Rentabilisierung anlegt (vgl. Urteil vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 14). - EuGH, 17.11.2022 - C-331/20
Der Gerichtshof hebt die beiden Urteile des Gerichts auf, mit denen die Klagen …
Denn die Verfolgung von Zielen der öffentlichen Politik ist naturgemäß mit den meisten staatlichen Maßnahmen verbunden, die als "staatliche Beihilfe" eingestuft und zu diesem Zweck anhand dieses Grundsatzes geprüft werden können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. März 1991, 1talien/Kommission, C-305/89, EU:C:1991:142, Rn. 20, und vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, C-42/93, EU:C:1994:326, Rn. 14). - Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2006 - C-442/03
P&O European Ferries (Vizcaya) / Kommission - Anfechtung eines Urteils des …
Im gleichen Sinne hat der Gerichtshof dann im Urteil Spanien/Kommission festgestellt: "Der Umstand, dass die Kommission ursprünglich beschlossen hatte, keine Einwendungen gegen die streitigen Beihilfen zu erheben, kann kein geschütztes Vertrauen des begünstigten Unternehmens begründen, da diese Entscheidung fristgemäß auf dem Klageweg angefochten und sodann vom Gerichtshof für nichtig erklärt wurde.{FN:43} - Unter anderem Urteile vom 21. März 1990 in der Rechtssache C-142/87, Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 29, vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89, Italien/Kommission, Slg. 1989, I-4437, Randnr. 8, und vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnr. 13.
- EuG, 15.09.1998 - T-126/96
EFIM / Kommission
Somit weisen staatliche Unternehmensbeihilfen, die zur Kompensierung der Verluste des Unternehmens verwendet werden, ohne daß sie Teil eines zufriedenstellenden Umstrukturierungsprogramms sind, Merkmale auf, die sie von der in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausnahme vom Beihilfeverbot ausschließen (Urteil des Gerichtshofes vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnrn. - EuG, 12.12.2014 - T-487/11
Das Gericht bestätigt den Beschluss der Kommission, mit dem die Rückforderung der …
Rn. 134 Schließlich hat die Kommission zu Recht geltend gemacht, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, rechtswidrige und mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfen zurückzufordern, durch die Zahlungsunfähigkeit des Begünstigten nicht beschränkt oder in Frage gestellt wird (Urteil des Gerichtshofs vom 14. September 1994, Spanien/Kommission, C-42/93, Slg. 1994, I-4175, Rn. 33). - EuGH, 25.04.2002 - C-323/00
DSG / Kommission - "Rechtsmittel - EGKS - Staatliche Beihilfen an …
Auch wenn das Verhalten des privaten Investors, mit dem die Intervention des öffentlichen Investors, der wirtschaftspolitische Ziele verfolgt, verglichen werden muss, nicht zwangsläufig das eines gewöhnlichen Investors sein muss, der Kapital zum Zweck seiner mehr oder weniger kurzfristigen Rentabilisierung anlegt, hat es doch wenigstens das einer privaten Holding oder einer privaten Unternehmensgruppe zu sein, die eine globale oder sektorale Strukturpolitik verfolgt und sich von längerfristigen Rentabilitätsaussichten leiten lässt (vgl. insbesondere Urteil vom 14. September 1994 in der Rechtssache C-42/93, Spanien/Kommission, Slg. 1994, I-4175, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-83/01
Chronopost / Ufex u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-75/97
Königreich Belgien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.07.2019 - C-385/18
Arriva Italia u.a. - Staatliche Beihilfe - Dem Betreiber lokaler …
- VK Niedersachsen, 05.03.2007 - VgK-07/07
- VK Niedersachsen, 27.02.2007 - VgK-07/07
Streit über die Vergabe eines Auftrages an einen Mitbewerber; Notwendigkeit des …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-42/93 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Staatliche Beihilfen für ein öffentliches Unternehmen des land- und ernährungswirtschaftlichen Sektors - Kapitaleinlagen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-42/93
- EuGH, 14.09.1994 - C-42/93
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 14.09.1994 - C-278/92
Spanien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-42/93
Die Streitpunkte in dieser Rechtssache gleichen in mancher Hinsicht denen in drei anderen Rechtssachen, in denen Spanien Entscheidungen der Kommission über staatliche Beihilfen anficht, nämlich in den verbundenen Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92, in denen die mündliche Verhandlung am selben Tag stattgefunden hat wie in der vorliegenden Rechtssache.Sowohl in der vorliegenden Rechtssache wie auch in den verbundenen Rechtssachen C-278/92 bis C-280/92 hätten viele der aufgetretenen Schwierigkeiten vermieden werden können, wenn Spanien seinen Verpflichtungen aus Artikel 93 Absatz 3 des Vertrages nachgekommen wäre.
- EuGH, 10.07.1986 - 40/85
Belgien / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-42/93
(2) - Urteil in der Rechtssache 40/85 (Belgien/Kommission, Slg. 1986, 2321, Randnr. 13).(3) - Urteil in der Rechtssache C-142/87 (Belgien/Kommission, Slg. 1990, I-959, Randnr. 29).
- EuGH, 14.11.1984 - 323/82
Intermills / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 23.03.1994 - C-42/93
(5) - Urteil in der Rechtssache 323/82 (Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809, Randnr. 39).
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