Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 16.04.2015 - C-477/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7258
EuGH, 16.04.2015 - C-477/13 (https://dejure.org/2015,7258)
EuGH, Entscheidung vom 16.04.2015 - C-477/13 (https://dejure.org/2015,7258)
EuGH, Entscheidung vom 16. April 2015 - C-477/13 (https://dejure.org/2015,7258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,7258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Angerer

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/36/EG - Art. 10 - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Zugang zum Architektenberuf - Nicht in Anhang V Nr. 5.7.1 aufgeführte Nachweise - Begriffe "besondere und außergewöhnliche Gründe" und "Architekt"

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 10 Buchst. c, Art. 21 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1, Art. 48 Abs. 1, Anhang V Nr. 5.7.1 der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie), Art. 4 Abs. 2, Abs. 5 BauKaG
    Anerkennung von Berufsqualifikationen: Kein unionsrechtlicher Begriff des Architekten | Vorlage zur Vorabentscheidung; Anerkennung von Berufsqualifikationen; Zugang zum Architektenberuf ; Nicht in Anhang V Nr. 5.7.1 aufgeführte Nachweise; Besondere und außergewöhnliche ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 10 Buchst. c, Art. 21 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1, Art. 48 Abs. 1, Anhang V Nr. 5.7.1 der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie), Art. 4 Abs. 2, Abs. 5 BauKaG
    Anerkennung von Berufsqualifikationen: Kein unionsrechtlicher Begriff des Architekten | Vorlage zur Vorabentscheidung; Anerkennung von Berufsqualifikationen; Zugang zum Architektenberuf ; Nicht in Anhang V Nr. 5.7.1 aufgeführte Nachweise; Besondere und außergewöhnliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besondere und außergewöhnliche Gründe für die Eintragung in die Liste auswärtiger Dienstleister einer Architektenkammer; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss ein "Planender Baumeister" in die Architektenliste eingetragen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsnachweise eines österreichischen Architekten und dessen Anerkennung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausbildungsnachweise eines österreichischen Architekten und dessen Anerkennung

Besprechungen u.ä. (2)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 10 Buchst. c, Art. 21 Abs. 1, Art. 46 Abs. 1, Art. 48 Abs. 1, Anhang V Nr. 5.7.1 der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie), Art. 4 Abs. 2, Abs. 5 BauKaG
    Anerkennung von Berufsqualifikationen: Kein unionsrechtlicher Begriff des Architekten | Vorlage zur Vorabentscheidung; Anerkennung von Berufsqualifikationen; Zugang zum Architektenberuf ; Nicht in Anhang V Nr. 5.7.1 aufgeführte Nachweise; Besondere und außergewöhnliche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planender Baumeister ist kein Architekt! (IBR 2015, 1101)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Angerer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesverwaltungsgericht - Auslegung der Art. 10, 46 Abs. 1 sowie 48 Abs. 1 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) - Zugang ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 302
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.09.2000 - C-238/98

    Hocsman - "Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) - Richtlinie …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-477/13
    Rn. 42 Weiter ergibt sich aus dem Urteil Hocsman (C-238/98, EU:C:2000:440, Rn. 23), dass die Mitgliedstaaten ihre Verpflichtungen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen im Hinblick auf Art. 49 AEUV beachten müssen, wenn der Antragsteller den in der maßgebenden Richtlinie vorgesehenen Anerkennungsmechanismus für Berufsqualifikationen wegen des Orts, an dem er den fraglichen Ausbildungsnachweis erworben hat, und seiner akademischen und beruflichen Laufbahn nicht in Anspruch nehmen kann.

    Rn. 43 Aus der Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2005/36, insbesondere der in Rn. 33 des vorliegenden Urteils angeführten Begründung des Rates, geht hervor, dass insbesondere die Sachverhalte, die Gegenstand der Urteile Hocsman (C-238/98, EU:C:2000:440) und Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35) waren, zum Erlass von Art. 10 dieser Richtlinie führten.

  • EuGH, 22.01.2002 - C-31/00

    Dreessen - "Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 10 EG und 43 EG - Nationale …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-477/13
    Rn. 41 Der Gerichtshof hat insoweit im Urteil Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 27 und 28) entschieden, dass die Mitgliedstaaten ihre sich aus der Auslegung der Art. 49 AEUV und 53 AEUV durch den Gerichtshof ergebenden Verpflichtungen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen bei jeder Prüfung eines Antrags auf Zulassung zum Architektenberuf beachten müssen, wenn der Antragsteller nicht den Mechanismus automatischer Anerkennung der Berufsqualifikationen in Anspruch nehmen kann.

    Rn. 43 Aus der Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2005/36, insbesondere der in Rn. 33 des vorliegenden Urteils angeführten Begründung des Rates, geht hervor, dass insbesondere die Sachverhalte, die Gegenstand der Urteile Hocsman (C-238/98, EU:C:2000:440) und Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35) waren, zum Erlass von Art. 10 dieser Richtlinie führten.

  • EuGH, 21.02.2013 - C-111/12

    Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia u.a. - Richtlinie 85/384/EWG - …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-477/13
    Rn. 47 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung zur Richtlinie 85/384 in den nationalen Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats festzulegen ist, welche Tätigkeiten zum Gebiet der Architektur gehören, da die genannte Richtlinie weder die Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf des Architekten regeln noch die Art der Tätigkeiten festlegen soll, die von den Angehörigen dieses Berufs ausgeübt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia u. a., C-111/12, EU:C:2013:100, Rn. 42).
  • EuGH, 10.10.2013 - C-306/12

    Spedition Welter - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kontrolle der …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-477/13
    Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Unionsrechts, wie hier von Art. 10 der Richtlinie 2005/36, sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen (Urteil Spedition Welter, C-306/12, EU:C:2013:650, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-365/13

    Ordre des architectes - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2005/36/EG - Art. …

    Auszug aus EuGH, 16.04.2015 - C-477/13
    Rn. 36 Zum Ziel der Richtlinie 2005/36 geht aus deren Art. 1 und 4 hervor, dass die gegenseitige Anerkennung hauptsächlich dazu dient, es dem Inhaber einer Berufsqualifikation, die ihm in seinem Herkunftsmitgliedstaat die Aufnahme eines reglementierten Berufs erlaubt, zu ermöglichen, im Aufnahmemitgliedstaat denselben Beruf wie den, für den er in seinem Herkunftsmitgliedstaat qualifiziert ist, aufzunehmen und ihn dort unter denselben Voraussetzungen wie Inländer auszuüben (Urteil Ordre des architectes, C-365/13, EU:C:2014:280, Rn. 19).
  • EuGH, 19.04.2018 - C-645/16

    Handelsvertretern stehen die vorgesehenen Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche …

    Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Bestimmung der Tragweite einer Vorschrift des Unionsrechts - hier von Art. 17 der Richtlinie 86/653 - sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen (Urteil vom 16. April 2015, Angerer, C-477/13, EU:C:2015:239, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2021 - 9 S 4172/20

    Anerkennung der in Ungarn erworbenen Ausbildung zum Gesundheits- und …

    Rn. 53 Allerdings mag in Ansehung der Entscheidungen EuGH, Urteil vom 16.04.2015 - C-477/13 [Angerer] -, juris Rn. 27 ff. und BVerwG, Urteil vom 16.11.2015 - 10 C 5.15 -, juris Rn. 20 ff. manches dafür sprechen, dass ein Rückgriff auf das in Kapitel I der Richtlinie geregelte Verfahren der individuellen Anerkennung im Hinblick auf die in den Kapiteln II und III geregelten Berufe nach der Systematik der Richtlinie 2005/36/EG nur dann in Betracht kommt, wenn der Antragsteller sich auf einen der in Art. 10 lit. a) - g) RL 2005/36/EG geregelten Ausnahmetatbestände berufen kann und er - kumulativ - die den Kapiteln II und III genannten Voraussetzungen aus "besonderen und außergewöhnlichen Gründen" nicht erfüllt.

    Denn der Gesetzgeber hat - möglicherweise in Verkennung der erst nach Inkrafttreten der hier maßgeblichen Vorschriften entwickelten Maßstäbe der Entscheidung EuGH, Urteil vom 16.04.2015 - C-477/13 [Angerer] -, juris - mit der Schaffung des § 2 Abs. 3a KrPflG bewusst eine entsprechende Anwendung des in Abs. 3 Satz 1 - 4 geregelten Anerkennungsverfahrens auf Diplome aus anderen EWR-Mitgliedstaaten angeordnet, die nicht der automatischen Anerkennung unterliegen oder unter die sogenannten erworbenen Rechte fallen (vgl. BT-Drs. 17/6260, 68), ohne auf die ergänzenden Voraussetzungen des Art. 10 RL 2005/36/EG Bezug zu nehmen, wobei er ersichtlich von einer Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Richtlinie ausging (…vgl. BT-Drs. 17/6260, S. 68).

    Rn. 61 Die Revision wird zugelassen, da die Frage nach der Möglichkeit und den Grenzen einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 2 Abs. 3a KrPflG vor dem Hintergrund der Systematik der Richtlinie 2005/36/EG (vgl. EuGH, Urteil vom 16.04.2015 - C-477/13 [Angerer] -, juris) grundsätzliche Bedeutung aufweist (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

  • EuGH, 08.07.2021 - C-166/20

    Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija - Vorlage zur …

    Rn. 25 Zum Ziel der Richtlinie 2005/36 geht aus deren Art. 1 und 4 hervor, dass die gegenseitige Anerkennung hauptsächlich dazu dient, es dem Inhaber einer Berufsqualifikation, die ihm in seinem Herkunftsmitgliedstaat die Aufnahme eines reglementierten Berufs erlaubt, zu ermöglichen, im Aufnahmemitgliedstaat denselben Beruf wie den, für den er in seinem Herkunftsmitgliedstaat qualifiziert ist, aufzunehmen und ihn dort unter denselben Voraussetzungen wie Inländer auszuüben (Urteil vom 16. April 2015, Angerer, C-477/13, EU:C:2015:239, Rn. 36).

    Rn. 28 Daraus folgt, dass Art. 10 der Richtlinie 2005/36, der den Anwendungsbereich der in Kapitel I des Titels III dieser Richtlinie vorgesehenen allgemeinen Regelung für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen festlegt, dem Aufnahmemitgliedstaat nach seinem Buchst. b nicht vorschreiben kann, die Ausbildungsnachweise eines Antragstellers zu prüfen, wenn dieser nicht die Qualifikationen besitzt, die in seinem Herkunftsmitgliedstaat für die Ausübung des Apothekerberufs erforderlich sind, ohne dem Ziel dieser Richtlinie zuwiderzulaufen (vgl. entsprechend Urteil vom 16. April 2015, Angerer, C-477/13, EU:C:2015:239, Rn. 24 und 37).

  • EuGH, 21.01.2016 - C-453/14

    Knauer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - Art. 5 - …

    Rn. 27 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Bestimmung der Bedeutung einer Vorschrift des Unionsrechts, wie hier von Art. 5 Buchst. a der Verordnung Nr. 883/2004, sowohl ihr Wortlaut als auch ihr Zusammenhang und ihre Ziele zu berücksichtigen (vgl. u. a. Urteil Angerer, C-477/13, EU:C:2015:239, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-8/23

    Conseil national de l'ordre des médecins - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    {FN:22} Urteil vom 16. April 2015 (C-477/13, EU:C:2015:239).

    {FN:23} Urteil vom 16. April 2015, Angerer (C-477/13, EU:C:2015:239, Rn. 27 ff.).

  • EuGH, 27.04.2016 - C-528/14

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Verordnung (EG) Nr. …

    Rn. 22 Da die Verordnung Nr. 1186/2009 keine Definition des in Art. 3 verwendeten Begriffs "gewöhnlicher Wohnsitz" enthält, sind zur Bestimmung der Bedeutung dieses Artikels sowohl sein Wortlaut als auch sein Zusammenhang und seine Ziele zu berücksichtigen (Urteil Angerer, C-477/13, EU:C:2015:239, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.04.2017 - C-376/15

    Changshu City Standard Parts Factory und Ningbo Jinding Fastener/ Rat - …

    Rn. 52 Erstens sind, um zu bestimmen, ob die Unionsorgane nach Art. 2 Abs. 11 der Grundverordnung verpflichtet sind, bei der Berechnung der Dumpingspanne alle Ausfuhrgeschäfte zu berücksichtigen, oder ob es ihnen freisteht, einige dieser Geschäfte davon auszunehmen, der Wortlaut, der Kontext und die Ziele dieser Vorschrift zu berücksichtigen (Urteil vom 16. April 2015, Angerer, C-477/13, EU:C:2015:239, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2021 - 9 S 368/20

    Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Anerkennung ausländischer …

    Zwar mag in Ansehung der Entscheidungen EuGH, Urteil vom 16.04.2015 - C-477/13 [Angerer] -, juris Rn. 27 ff. und BVerwG, Urteil vom 16.11.2015 - 10 C 5.15 -, juris Rn. 20 ff. manches dafür sprechen, dass ein Rückgriff auf das in Kapitel I der Richtlinie geregelte Verfahren der individuellen Anerkennung im Hinblick auf die in den Kapiteln II und III geregelten Berufe nach der Systematik der Richtlinie nur dann in Betracht kommt, wenn der Antragsteller sich auf einen der in Art. 10 lit. a) - g) RL 2005/36/EG geregelten Ausnahmetatbestände berufen kann und er - kumulativ - die den Kapiteln II und III genannten Voraussetzungen aus "besonderen und außergewöhnlichen Gründen" nicht erfüllt.
  • EuGH, 21.12.2016 - C-547/15

    Interservice - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex der Gemeinschaften - …

    Rn. 20 Da der Begriff "Warenführer" im Zollkodex nicht definiert wird, sind nach ständiger Rechtsprechung bei der Bestimmung der Bedeutung dieses Begriffs des Unionsrechts sowohl sein Wortlaut als auch sein Zusammenhang und seine Ziele zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. April 2015, Angerer, C-477/13, EU:C:2015:239, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - 4 B 237/20

    Staatliche Anerkennung reglementierter Beruf Soziale Arbeit Sozialpädagogin …

    Rn. 49 Vgl. EuGH, Urteil vom 16.4.2015 - C-477/13 -,GewArch 2015, 309 = juris, Rn. 24.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2017 - C-645/16

    Räte und mise en relations (CMR) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …

  • EuGH, 06.10.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • EuGH, 17.12.2015 - C-371/14

    APEX - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Dumping - Nicht …

  • VG Regensburg, 02.11.2017 - RN 5 K 16.1989

    Zu den Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln für die Landwirtschaft

  • VG Düsseldorf, 03.09.2021 - 15 K 12450/17
  • VG Düsseldorf, 03.09.2021 - 15 K 7710/17
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32840
Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13 (https://dejure.org/2014,32840)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.11.2014 - C-477/13 (https://dejure.org/2014,32840)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. November 2014 - C-477/13 (https://dejure.org/2014,32840)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32840) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Angerer

    Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Zugang zum Architektenberuf - Migrant, der Inhaber eines in Anhang V Nr. 5.7 der Richtlinie 2005/36/EG nicht aufgeführten Diploms ist - Art. 10 - Bedeutung der ...

  • rechtsportal.de

    Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Berufsqualifikationen - Zugang zum Architektenberuf - Migrant, der Inhaber eines in Anhang V Nr. 5.7 der Richtlinie 2005/36/EG nicht aufgeführten Diploms ist - Art. 10 - Bedeutung der ...

  • rechtsportal.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 22.01.2002 - C-31/00

    Dreessen - "Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 10 EG und 43 EG - Nationale …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13
    {FN:32} - C-31/00, EU:C:2002:35.

    {FN:33} - Vgl. Urteil Dreessen (EU:C:2002:35, Rn. 26).

  • EuGH, 08.05.2008 - C-39/07

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13
    {FN:30} - C-39/07, EU:C:2008:265.

    {FN:31} - Vgl. Urteil Kommission/Spanien (EU:C:2008:265, Rn. 37).

  • VGH Bayern, 20.09.2011 - 22 B 10.2360

    Eintragung in die Architektenliste; Österreichischer Planender Baumeister …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13
    {FN:4} - Diese Änderung erfolgte im Anschluss an Gespräche zwischen Herrn Angerer und dem Eintragungsausschuss, in deren Verlauf Letzterer signalisierte, dass Herr Angerer die Voraussetzungen für eine Eintragung als Architekt nicht erfülle, vgl. Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Bayern, Urteil vom 20. September 2011, 22 B 10.2360, Rn. 15, abrufbar unter http://openjur.de/u/493661.html.

    {FN:15} - Art. 11 ff. der Richtlinie 2005/36. Der Verwaltungsgerichtshof Bayern hat insoweit unter Aufrechterhaltung eines Urteils des Verwaltungsgerichts München bereits darauf erkannt, dass die Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 11 Buchst. c der Richtlinie 2005/36 erfüllt seien, vgl. Urteil vom 20. September 2011 - 22 B 10.2360, Rn. 33, abrufbar unter http://openjur.de/u/493661.html.

  • EuGH, 21.02.2013 - C-111/12

    Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia u.a. - Richtlinie 85/384/EWG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13
    {FN:36} - Vgl. Urteil Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia u. a. (C-111/12, EU:C:2013:100, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00

    Dreessen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13
    Hiermit übereinstimmend stellte Generalanwalt Léger in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Dreessen (C-31/00, EU:C:2001:285, Nr. 4) fest: "Es ist nicht Ziel der Richtlinie, eine Harmonisierung der nationalen Regelungen auf dem Gebiet der Architektur herbeizuführen.
  • EuGH, 05.04.2004 - C-3/02

    Mosconi und Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13
    Vgl. auch Beschluss Mosconi und Ordine degli Ingegneri di Verona e Provincia (C-3/02, EU:C:2004:224, Rn. 45).
  • EuGH, 30.04.2014 - C-365/13

    Ordre des architectes - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2005/36/EG - Art. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13
    {FN:10} - Vgl. Urteil Ordre des architectes (C-365/13, EU:C:2014:280, Rn. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015 - C-544/13

    Abcur - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 3 Abs. 1 und 2 - Humanarzneimittel - …

    Vgl. insoweit für den vergleichbaren Fall von Architekten meine Schlussanträge in der Rechtssache Angerer (C-477/13, EU:C:2014:2338, Nrn. 54 und 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-577/20

    Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Psychothérapeutes) - Vorlage …

    {FN:3} Erster Erwägungsgrund der Richtlinie 2005/36. Für eine Darstellung der Richtlinie 2005/36 und der mit ihr geschaffenen Anerkennungsregelungen vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Angerer (C-477/13, EU:C:2014:2338, Nrn. 19 bis 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht