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Rechtsprechung
   EuGH, 30.05.2013 - C-512/10   

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https://dejure.org/2013,11158
EuGH, 30.05.2013 - C-512/10 (https://dejure.org/2013,11158)
EuGH, Entscheidung vom 30.05.2013 - C-512/10 (https://dejure.org/2013,11158)
EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 2013 - C-512/10 (https://dejure.org/2013,11158)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Richtlinie 91/440/EWG - Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft - Richtlinie 2001/14/EG - Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn - Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/14 - Anhaltendes Fehlen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Richtlinie 91/440/EWG - Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft - Richtlinie 2001/14/EG - Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn - Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/14 - Anhaltendes Fehlen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Richtlinie 91/440/EWG - Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft - Richtlinie 2001/14/EG - Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn - Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2001/14 - Anhaltendes Fehlen ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Zuweisung von Fahrwegkapazitäten der Eisenbahn und Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn und Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur; Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen die Republik Polen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Polen hat gegen einige seiner unionsrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des Eisenbahnverkehrs verstoßen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Polen hat gegen einige seiner unionsrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des Eisenbahnverkehrs verstoßen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um Art. 6 Abs. 3 und Anhang II der Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft (ABl. L 237, S. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EuGH, 08.07.2021 - C-120/20

    Koleje Mazowieckie

    Mit Urteil vom 30. Mai 2013, Kommission/Polen (C-512/10, EU:C:2013:338), entschied der Gerichtshof, dass die Republik Polen dadurch, dass sie keine Maßnahmen erlassen hat, die dem Betreiber der Infrastruktur Anreize zur Senkung der mit der Fahrwegbereitstellung verbundenen Kosten und der Zusatzentgelte geben sollen, und dass sie es erlaubt, in die Berechnung des Entgelts für das Mindestzugangspaket und den Schienenzugang zu Serviceeinrichtungen Kosten einzubeziehen, die nicht als unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallend angesehen werden können, gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2001/14 verstoßen hat.

    Zur Stützung ihrer Klage machte KM geltend, dass die Verordnung des Ministers für Infrastruktur über die Bedingungen für den Zugang zur und die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur mit der Richtlinie 2001/14 in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 30. Mai 2013, Kommission/Polen (C-512/10, EU:C:2013:338), unvereinbar sei, da diese Ministerialverordnung es erlaubt habe, in die Berechnung des Entgelts für das Mindestzugangspaket und den Schienenzugang zu Serviceeinrichtungen Kosten einzubeziehen, die nicht als unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallend angesehen werden könnten.

    Mit Urteil vom 24. März 2016 wies der Sad Okregowy w Warszawie (Bezirksgericht Warschau) die Klage ab und begründete dies u. a. wie folgt: Zunächst habe die Richtlinie 2001/14 den Eisenbahnunternehmen kein subjektives Recht auf Zahlung des Entgelts für die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur in einer bestimmten maximalen Höhe verliehen, sodann bedeute das Urteil vom 30. Mai 2013, Kommission/Polen (C-512/10, EU:C:2013:338), nicht, dass die öffentliche Verwaltung rechtswidrig gehandelt habe, da die angeblich verletzten Bestimmungen der Richtlinie 2001/14 nicht hinreichend genau seien, damit der Staat hafte, und schließlich habe KM nicht geltend gemacht, dass die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidungen des UTK in dem dafür vorgesehenen Verfahren festgestellt worden sei.

    Hierzu stellte er u. a. fest, dass die Richtlinie 2001/14 keine bestimmte Entgelthöhe vorsehe und dass aus dem Urteil vom 30. Mai 2013, Kommission/Polen (C-512/10, EU:C:2013:338), jedenfalls nicht hervorgehe, dass die von KM entrichteten Entgelte überhöht gewesen seien.

    Das vorlegende Gericht weist darauf hin, dass sich hinsichtlich der Entgelte für die Nutzung der Infrastruktur aus dem Urteil vom 30. Mai 2013, Kommission/Polen (C-512/10, EU:C:2013:338), ergebe, dass die Republik Polen die Richtlinie 2001/14, insbesondere Art. 7 Abs. 3, nicht ordnungsgemäß umgesetzt habe, mit der zu Unrecht erfolgten Zahlung eines Teils dieses Entgelts als möglicher nachteiliger Folge.

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-489/15

    CTL Logistics - Verkehr - Entgelt für die Nutzung von Eisenbahnfahrwegen -

    15 Vgl. Urteil vom 30. Mai 2013, Kommission/Polen (C-512/10, EU:C:2013:338, Rn. 75).

    16 Einige Mitgliedstaaten haben von dieser Möglichkeit im Übrigen keinen Gebrauch gemacht; vgl. u. a. Urteil vom 30. Mai 2013, Kommission/Polen (C-512/10, EU:C:2013:338, Rn. 87 und 88).

  • LG Berlin, 03.09.2015 - 20 O 203/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über die

    Angesichts der bisherigen Schwierigkeiten, die die Umsetzung der RL 2001/14/EG insbesondere mit Blick auf die Unabhängigkeit und Entgeltfestsetzung in vielen Mitgliedstaaten gemacht hat (vgl. nur die Vertragsverletzungsverfahren in EuGH, Urteil vom 28.02.2013, Rs. C-556/10 - KOM/Deutschland, Slg.2013-00000;Urteil vom 28.02.2013, Rs. C-473/10 -KOM/Ungarn, Slg. 2013 -00000, Rn. 42 ff.; Urteil 28.02.2013, Rs. C-483/10 - KOM/Spanien, Slg.2013 -00000, Rn. 37 ff.; Urteil 30.05.2013, C-512/10 - KOM/Polen, Slg.2013-00000, Rn. 55 ff.; Urteil vom 08.11.2012, Rs. C-528/10 - KOM/Griechenland, Slg. 2012 -00000; Urteil vom 11.06.2013, Rs. C-545/10 - KOM/Tschechien, Slg.2013 -00000) zeichnet sich damit die Gefahr ab, durch ein (zivilrechtliches) Parallelregime die praktische Wirksamkeit der RL 2001/14/EG zu gefährden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2016 - C-482/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    45 Diese Ansicht hat die Kommission auch in der Rechtssache vertreten, in der das Urteil vom 30. Mai 2013, Kommission/Polen (C-512/10, EU:C:2013:338, Rn. 63), ergangen ist, und sie findet auch eine gewisse Unterstützung in der Lehre: Vgl. Amaral, M., Danielowitzova, N., "(Co)régulatoin économique des industries de réseau: le cas de la tarification de l'infrastructure ferroviaire en Europe", in L'espace Ferroviaire Unique Européen - Quelle(s) realité(s)?, unter der Leitung von Rapoport, C., Bruylant, Brüssel 2015, S. 245.

    46 Urteil vom 30. Mai 2013, Kommission/Polen (C-512/10, EU:C:2013:338, Rn. 81).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-563/20

    ORLEN KolTrans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie

    In seinem Urteil vom 30. Mai 2013, Kommission/Polen (C-512/10, EU:C:2013:338), hat der Gerichtshof u. a. entschieden, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 2001/14 verstoßen hat, dass sie erlaubt, in die Berechnung des Entgelts für das Mindestzugangspaket und den Schienenzugang zu Serviceeinrichtungen Kosten einzubeziehen, die nicht als unmittelbar aufgrund des Zugbetriebs anfallend angesehen werden können.

    Mit dieser Klage möchte sie die Gültigkeit der Genehmigungsentscheidung von 2010 überprüfen lassen, die unter Berücksichtigung des Urteils vom 30. Mai 2013, Kommission/Polen (C-512/10, EU:C:2013:338), unter Verstoß gegen die Richtlinie 2001/14 erlassen worden sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-721/20

    DB Station & Service - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    30 Das nationale Gericht hatte darüber zu befinden, ob das Entgelt im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs, mit dem eine Vertragsverletzung des polnischen Staates bei der Umsetzung der Richtlinie 2001/14 festgestellt wurde (Urteil vom 30. Mai 2013, Kommission/Polen, C-512/10, EU:C:2013:338), gültig war.
  • EuGH, 13.02.2014 - C-152/12

    Kommission / Bulgarien

    Ainsi, il y a lieu de considérer que, en l'état actuel du droit de l'Union, les États membres jouissent d'une certaine marge d'appréciation aux fins de la transposition et de l'application de ladite notion en droit interne (voir arrêts du 30 mai 2013, Commission/Pologne, C-512/10, non encore publié au Recueil, points 74 et 75, ainsi que du 11 juillet 2013, Commission/République tchèque, C-545/10, non encore publié au Recueil, points 64 et 65).
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Rechtsprechung
   EuGH, 13.04.2011 - C-512/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33329
EuGH, 13.04.2011 - C-512/10 (https://dejure.org/2011,33329)
EuGH, Entscheidung vom 13.04.2011 - C-512/10 (https://dejure.org/2011,33329)
EuGH, Entscheidung vom 13. April 2011 - C-512/10 (https://dejure.org/2011,33329)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (5)

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-512/10, C-545/10, C-625/10, C-627/10, C-412/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38792
Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-512/10, C-545/10, C-625/10, C-627/10, C-412/11 (https://dejure.org/2012,38792)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.2012 - C-512/10, C-545/10, C-625/10, C-627/10, C-412/11 (https://dejure.org/2012,38792)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - C-512/10, C-545/10, C-625/10, C-627/10, C-412/11 (https://dejure.org/2012,38792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG - Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft - Richtlinie 2001/14/EG - Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn - Art. 6 Abs. 3 und Anhang II der Richtlinie 91/440 - Art. 4 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 2 der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG - Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft - Richtlinie 2001/14/EG - Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn - Art. 6 Abs. 3 und Anhang II der Richtlinie 91/440 - Art. 4 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 2 der ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen haben fünf Mitgliedstaaten gegen ihre Verpflichtungen aus den Richtlinien über den Eisenbahnverkehr verstoßen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verstoß von Mitgliedstaaten gegen Eisenbahnrichtlinien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-557/10

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-512/10
    Ich habe bereits am 6. September 2012 meine Schlussanträge in der Rechtssache, in der das vorgenannte Urteil Kommission/Portugal ergangen ist, und in den Rechtssachen Kommission/Ungarn, Kommission/Spanien, Kommission/Österreich und Kommission/Deutschland vorgelegt.

    Ich erinnere zunächst daran, dass die vorliegende Rüge der Kommission im Großen und Ganzen der Problematik entspricht, die im Rahmen der zweiten Rüge in der Rechtssache behandelt wurde, in der das Urteil Kommission/Portugal ergangen ist(14).

    5 - Es handelt sich um die Urteile vom 25. Oktober 2012, Kommission/Portugal (C-557/10), und vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland (C-528/10), sowie die beim Gerichtshof anhängigen Rechtssachen Kommission/Ungarn (C-473/10); Kommission/Spanien (C-483/10), Kommission/Tschechische Republik (C-545/10), Kommission/Österreich (C-555/10), Kommission/Deutschland (C-556/10), Kommission/Frankreich (C-625/10), Kommission/Slowenien (C-627/10), Kommission/Italien (C-369/11) und Kommission/Luxemburg (C-412/11).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-528/10

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-512/10
    5 - Es handelt sich um die Urteile vom 25. Oktober 2012, Kommission/Portugal (C-557/10), und vom 8. November 2012, Kommission/Griechenland (C-528/10), sowie die beim Gerichtshof anhängigen Rechtssachen Kommission/Ungarn (C-473/10); Kommission/Spanien (C-483/10), Kommission/Tschechische Republik (C-545/10), Kommission/Österreich (C-555/10), Kommission/Deutschland (C-556/10), Kommission/Frankreich (C-625/10), Kommission/Slowenien (C-627/10), Kommission/Italien (C-369/11) und Kommission/Luxemburg (C-412/11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-489/15

    CTL Logistics - Verkehr - Entgelt für die Nutzung von Eisenbahnfahrwegen -

    Nach meinem Dafürhalten lassen sich weder dem Urteil vom 11. Juli 2013, Kommission/Tschechische Republik (C-545/10, EU:C:2013:509), noch den Schlussanträgen des Generalanwalts Jääskinen in den Rechtssachen Kommission/Tschechische Republik (C-512/10, C-545/10, C-625/10, C-627/10 und C-412/11, EU:C:2012:791)(42), auf die die Kommission und DB Netz in ihren schriftlichen Erklärungen vor dem Gerichtshof in verschiedener Hinsicht Bezug nehmen, gegenteilige Anhaltspunkte entnehmen.
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