Rechtsprechung
| EuGH, 14.04.2015 - C-527/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Cachaldora Fernández
Vorlage zur Vorabentscheidung - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung von UNICE, CEEP und EGB über Teilzeitarbeit - Berechnung der Leistungen - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schließung von Beitragslücken in der Berufsunfähigkeitsrente bei Teilzeitbeschäftigung von Frauen im Referenzzeitraum für die Berechnung einer beitragsabhängigen Rente wegen dauerhafter Berufsunfähigkeit; Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Tribunal Superior de ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
SOPO - Das spanische Gesetz über die Berechnung von Berufsunfähigkeitsrenten ist mit dem Unionsrecht vereinbar
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Das spanische Gesetz über die Berechnung von Berufsunfähigkeitsrenten ist mit dem Unionsrecht vereinbar
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Cachaldora Fernández
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung von UNICE, CEEP und EGB über Teilzeitarbeit - Berechnung der Leistungen - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014 - C-527/13
- EuGH, 14.04.2015 - C-527/13
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 22.11.2012 - C-385/11
Die spanischen Rechtsvorschriften über die beitragsbezogene Altersrente von …
Auszug aus EuGH, 14.04.2015 - C-527/13
Rn. 28 Was die Frage betrifft, ob eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende eine mittelbare Diskriminierung enthält, wie das vorlegende Gericht nahelegt, so liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt (vgl. u. a. Urteile Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 29).Rn. 37 Zum anderen fallen Versorgungsbezüge, wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, unter den Begriff der "Beschäftigungsbedingungen" im Sinne der Rahmenvereinbarung, wenn sie von einem Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber abhängen, ausgenommen Versorgungsbezüge aus einem gesetzlichen System der sozialen Sicherheit, die weniger von einem Beschäftigungsverhältnis abhängen, sondern vielmehr durch sozialpolitische Erwägungen bestimmt werden (Urteil Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 21).
- EuGH, 16.05.2006 - C-372/04
DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN …
Auszug aus EuGH, 14.04.2015 - C-527/13
Rn. 25 Zwar steht insoweit fest, dass das Unionsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt lässt und dass in Ermangelung einer Harmonisierung auf der Ebene der Europäischen Union das Recht jedes Mitgliedstaats bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Leistungen der sozialen Sicherheit gewährt werden; gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Befugnis das Unionsrecht beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile Watts, C-372/04, EU:C:2006:325, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Somova, C-103/13, EU:C:2014:2334, Rn. 33 bis 35 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.10.2011 - C-123/10
Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der …
Auszug aus EuGH, 14.04.2015 - C-527/13
Rn. 28 Was die Frage betrifft, ob eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende eine mittelbare Diskriminierung enthält, wie das vorlegende Gericht nahelegt, so liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt (vgl. u. a. Urteile Brachner, C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 29). - EuGH, 05.11.2014 - C-103/13
Somova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) …
Auszug aus EuGH, 14.04.2015 - C-527/13
Rn. 25 Zwar steht insoweit fest, dass das Unionsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt lässt und dass in Ermangelung einer Harmonisierung auf der Ebene der Europäischen Union das Recht jedes Mitgliedstaats bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Leistungen der sozialen Sicherheit gewährt werden; gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Befugnis das Unionsrecht beachten (vgl. in diesem Sinne Urteile Watts, C-372/04, EU:C:2006:325, Rn. 92 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Somova, C-103/13, EU:C:2014:2334, Rn. 33 bis 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 16.07.2015 - C-83/14
Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil, …
Rn. 101 Zum einen steht diese Auslegung im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs zum Begriff der mittelbaren Diskriminierung, wonach eine solche insbesondere dann vorliegen kann, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Inhaber der geschützten persönlichen Eigenschaft benachteiligt als Personen, die diese Eigenschaft nicht besitzen (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile Z., C-363/12, EU:C:2014:159, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 09.11.2017 - C-98/15
Das System, das in Spanien zur Bestimmung der Grundlage für die Berechnung der …
Rn. 31 Im Übrigen hat der Gerichtshof zum einen entschieden, dass sich aus der Präambel der Rahmenvereinbarung ergibt, dass diese "sich auf die Beschäftigungsbedingungen von Teilzeitbeschäftigten [erstreckt] und [an]erkennt …, dass Fragen der gesetzlichen Regelung der sozialen Sicherheit der Entscheidung der Mitgliedstaaten unterliegen" (Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 36).Rn. 32 Zum anderen hat er festgestellt, dass Versorgungsbezüge unter den Begriff der "Beschäftigungsbedingungen" im Sinne der Rahmenvereinbarung fallen, wenn sie von einem Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber abhängen, ausgenommen Versorgungsbezüge aus einem gesetzlichen System der sozialen Sicherheit, die weniger von einem Beschäftigungsverhältnis abhängen, sondern vielmehr durch sozialpolitische Erwägungen bestimmt werden (…Urteile vom 22. November 2012, Elbal Moreno, C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 21, und vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 37).
Rn. 40 Insoweit ist klarzustellen, dass sich das Ausgangsverfahren von der Rechtssache unterscheidet, in der das Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández (C-527/13, EU:C:2015:215), ergangen ist, in dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass die in Rede stehende Regelung zur Bestimmung der Berechnungsgrundlage einer Rente wegen dauerhafter vollständiger Berufsunfähigkeit keine Diskriminierung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/7 enthält.
In diesem Urteil hat der Gerichtshof nämlich zum einen festgestellt, dass er nicht über unwiderlegbare statistische Informationen hinsichtlich der Anzahl der Teilzeitbeschäftigten mit Bezugslücke oder in Bezug auf den Nachweis, dass sich diese Gruppe von Arbeitnehmern hauptsächlich aus Frauen zusammensetzte, verfügte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 30), und zum anderen, dass die in Rede stehende Regelung zufällige Auswirkungen hatte, weil bestimmte Teilzeitbeschäftigte, die also zu der von der Maßnahme angeblich benachteiligten Gruppe gehörten, durch die Anwendung dieser gleichen Maßnahme sogar bevorzugt werden konnten.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2017 - C-98/15
Espadas Recio - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Gleichbehandlung von …
{FN:9} - Vgl. Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández (C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:12} - Vgl. Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández (C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 36 und 37).
{FN:26} - Vgl. z. B. Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández (C-527/13, EU:C:2015:215), und Beschluss vom 17. November 2015, Plaza Bravo (C-137/15, EU:C:2015:771).
{FN:27} - Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández (C-527/13, EU:C:2015:215).
- EuGH, 17.11.2015 - C-137/15
Plaza Bravo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des …
Rn. 19 Es ist darauf hinzuweisen, dass zwar feststeht, dass das Unionsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt lässt und dass in Ermangelung einer Harmonisierung auf der Ebene der Europäischen Union das Recht jedes Mitgliedstaats bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Leistungen der sozialen Sicherheit gewährt werden; gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Befugnis das Unionsrecht beachten (Urteil Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Jedoch ist zu prüfen, ob diese Wahl im Ausgangsverfahren mit der Richtlinie 79/7 vereinbar ist (vgl. entsprechend Urteil Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 26).
Rn. 22 Was die Frage betrifft, ob eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende eine mittelbare Diskriminierung enthält, wie das vorlegende Gericht nahelegt, so liegt nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr Frauen als Männer benachteiligt (Urteil Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Somit erlauben die allgemeinen statistischen Daten in Bezug auf die Gruppe der Teilzeitarbeitnehmer in ihrer Gesamtheit nicht die Feststellung, dass von dieser Bestimmung wesentlich mehr Frauen als Männer betroffen sind (vgl. entsprechend Urteil Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 30).
- EuGH, 08.05.2019 - C-161/18
Die spanische Regelung über die Berechnung der Altersrenten von …
Rn. 38 Das Vorliegen eines solchen besonderen Nachteils könnte u. a. festgestellt werden, wenn nachgewiesen würde, dass sich eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende auf einen signifikant höheren Anteil von Personen eines Geschlechts im Vergleich zu Personen des anderen Geschlechts ungünstig auswirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-389/20
Hausangestellte in Spanien: Die Regelung, wonach Hausangestellte - bei denen es …
{FN:24} Nach Ansicht der spanischen Regierung ergibt sich ein solcher Ansatz aus den Urteilen vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández (C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 31 und 33), und vom 9. November 2017, Espadas Recio (…C-98/15, EU:C:2017:833, Rn. 41).Vgl. insbesondere Urteile vom 20. Oktober 2011, Brachner (…C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 56), vom 22. November 2012, Elbal Moreno (…C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 29), vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández (C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 28), und vom 9. November 2017, Espadas Recio (…C-98/15, EU:C:2017:833, Rn. 38).
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 4 S 2453/17
Festsetzung von Altersgeld nach Entlassung eines teilzeitbeschäftigten Beamten …
Allerdings können Erwägungen der Sozialpolitik nicht ausschlaggebend sein, wenn die Versorgung nur für eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern gilt, wenn sie unmittelbar von der abgeleisteten Dienstzeit abhängt und wenn ihre Höhe nach den letzten Bezügen berechnet wird (vgl. EuGH…, Urteil vom 10.06.2010, a.a.O., Rn. 42/47 sowie Urteile vom 14.04.2015, Rs. C-527/13 - Cachadora Fernández -, Juris Rn. 36 f, …und vom 23.10.2003, Rs. C-4/02 u.a. - Schönheit und Becker -, Juris Rn. 58). - Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2026 - C-235/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
{FN:27} Vgl. Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández (C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 38). - EuGH, 30.06.2022 - C-625/20
INSS (Cumul de pensions d'invalidité professionnelle totale) - Vorlage zur …
Rn. 30 Zwar steht fest, dass das Unionsrecht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit unberührt lässt und dass in Ermangelung einer Harmonisierung auf der Ebene der Europäischen Union das Recht jedes Mitgliedstaats regelt, unter welchen Voraussetzungen Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit gewährt werden; gleichwohl müssen die Mitgliedstaaten bei der Ausübung dieser Zuständigkeit das Unionsrecht beachten (Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 25). - EuGH, 10.04.2025 - C-584/23
Alcampo u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung …
Rn. 44 Unter diesen Umständen erlauben die vom vorlegenden Gericht angeführten statistischen Daten nicht die Feststellung, dass eine Gruppe von Arbeitnehmern, die durch die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung besonders benachteiligt werden, überwiegend aus Frauen besteht, die eine Maßnahme zur Reduzierung der Arbeitszeit wegen der Betreuung eines Kindes in Anspruch genommen haben (vgl. entsprechend Urteil vom 14. April 2015, Cachaldora Fernández, C-527/13, EU:C:2015:215, Rn. 32). - EuGH, 21.01.2021 - C-843/19
INSS
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18
Instituto Nacional de la Seguridad Social (Rentenzulage für Mütter) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2024 - C-314/23
Air Nostrum - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verwirklichung des Grundsatzes der …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2022 - C-625/20
INSS (Cumul de pensions d'invalidité professionnelle totale) - Vorlage zur …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014 - C-527/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Cachaldora Fernández
Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 79/7/EWG - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Berechnung der Rente wegen dauerhafter Berufsunfähigkeit - Einbeziehung von Zeiten, in denen der Betroffene keine Beiträge zum System der ...
- rechtsportal.de
Rente wegen dauerhafter Berufsunfähigkeit bei Teilzeitbeschäftigung vor Unterbrechung der Beitragsleistungen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Tribunal Superior de Justicia de Galicia
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
SOPO - Nach Auffassung von Generalanwalt Yves Bot steht eine spanische Gesetzesbestimmung über die Berechnung von Berufsunfähigkeitsrenten in Widerspruch zum Unionsrecht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Berechnung von Berufsunfähigkeitsrenten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014 - C-527/13
- EuGH, 14.04.2015 - C-527/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 22.11.2012 - C-385/11
Die spanischen Rechtsvorschriften über die beitragsbezogene Altersrente von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014 - C-527/13
Vgl. auch Urteil Elbal Moreno (C-385/11, EU:C:2012:746, Rn. 21).{FN:8} - Vgl. Urteil Elbal Moreno (EU:C:2012:746, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:11} - Vgl. Urteil Elbal Moreno (EU:C:2012:746, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:15} - Vgl. u. a. Urteile Elbal Moreno (EU:C:2012:746, Rn. 32) und Brachner (…C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 70 bis 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.02.1999 - C-167/97
Seymour-Smith und Perez - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014 - C-527/13
{FN:12} - Vgl. Urteil Seymour-Smith und Perez (C-167/97, EU:C:1999:60, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:14} - Vgl. Urteil Seymour-Smith und Perez (EU:C:1999:60, Rn. 59).
- EuGH, 20.10.2011 - C-123/10
Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014 - C-527/13
{FN:15} - Vgl. u. a. Urteile Elbal Moreno (…EU:C:2012:746, Rn. 32) und Brachner (C-123/10, EU:C:2011:675, Rn. 70 bis 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:16} - Urteil Brachner (EU:C:2011:675, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 10.06.2010 - C-395/08
Bruno u.a. - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2014 - C-527/13
Rn. 30 In dem Urteil Bruno u. a. (C-395/08 und C-396/08, EU:C:2010:329) hat der Gerichtshof nämlich befunden, dass "Versorgungsbezüge als unter den Begriff 'Beschäftigungsbedingungen' im Sinne von Paragraf 4 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung fallend anzusehen [sind], wenn sie von einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abhängen, ausgenommen Versorgungsbezüge aus einem gesetzlichen System der sozialen Sicherheit, die weniger von einem Beschäftigungsverhältnis abhängen, sondern vielmehr durch sozialpolitische Erwägungen bestimmt werden"{FN-VERWEIS:7}.
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