Rechtsprechung
| EuGH, 01.10.2009 - C-552/08 P |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Agrar-Invest-Tatschl / Kommission
Rechtsmittel - Zollkodex- Art. 220 Abs. 2 Buchst. b - Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben - Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben - Hinweis für Einführer -Gutgläubigkeit
- EU-Kommission
Agrar-Invest-Tatschl / Kommission
Rechtsmittel - Zollkodex- Art. 220 Abs. 2 Buchst. b - Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben - Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben - Hinweis für Einführer -Gutgläubigkeit
- EU-Kommission
Agrar-Invest-Tatschl / Kommission
Rechtsmittel - Zollkodex- Art. 220 Abs. 2 Buchst. b - Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben - Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben - Hinweis für Einführer -Gutgläubigkeit“
- Wolters Kluwer
Zurückweisung eines Rechtsmittels durch Beschluss; Unzulässigkeit eines lediglich die Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts angreifenden Rechtsmittels; Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben; Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung eines Rechtsmittels durch Beschluss; Unzulässigkeit eines lediglich die Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts angreifenden Rechtsmittels; Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Zollkodex; Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben; Absehen von der nachträglichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Agrar-Invest-Tatschl / Kommission
Rechtsmittel - Zollkodex - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b - Nachträgliche Erhebung von Einfuhrabgaben - Absehen von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrabgaben - Hinweis für Einführer - Gutgläubigkeit
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel der Agrar-Invest-Tatschl GmbH gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Achte Kammer) vom 08. Oktober 2008 in der Rechtssache T-51/07, Agrar-Invest-Tatschl GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 12. Dezember 2008
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EWGV 2913/92 Art 220 Abs 2 Buchst b UAbs 5, ZK Art 220 Abs 2 Buchst b UAbs 5, EWGV 2913/92 Art 239, ZK Art 239
Aufhebung des Urteils - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Geichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission (T-51/07), mit dem das Gericht die Klage auf Teilnichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 5789 endgültig der Kommission vom 4. Dezember 2006, mit der ...
Verfahrensgang
- EuG, 08.10.2008 - T-51/07
- EuGH, 01.10.2009 - C-552/08 P
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 11.11.1999 - C-48/98
Söhl & Söhlke - Zollkodex der Gemeinschaften und Durchführungsverordnung - …
Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
Da die "Gutgläubigkeit" unabdingbare Voraussetzung der Erstattung oder des Erlasses von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist, muss dieser Begriff folglich so ausgelegt werden, dass die Anzahl der Fälle, in denen die Abgaben erstattet oder erlassen werden, begrenzt bleibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 52, und vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, C-38/07 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 60). - EuGH, 01.04.1993 - C-250/91
Hewlett Packard / Directeur général des douanes
Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
Rn. 52 Die in den Art. 220 und 239 des Zollkodex vorgesehenen Verfahren verfolgen das gleiche Ziel, nämlich die Nachzahlung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben auf Fälle zu beschränken, in denen eine solche Zahlung gerechtfertigt und mit einem so wesentlichen Grundsatz wie dem des Vertrauensschutzes vereinbar ist (vgl. Urteile vom 1. April 1993, Hewlett Packard France, C-250/91, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 46, und vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 57). - EuGH, 11.12.2008 - C-295/07
Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
Die Befugnisse des Gerichtshofs sind im Rahmen des Rechtsmittels nämlich auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, Randnr. 49, und Urteil vom 11. Dezember 2008, Kommission/Département du Loiret, C-295/07 P, Slg. 2008, I-0000, Randnrn.
- EuGH, 13.02.2008 - C-212/07
Indorata-Serviços e Gestão / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke …
Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
Die Befugnisse des Gerichtshofs sind im Rahmen des Rechtsmittels nämlich auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. Beschluss vom 13. Februar 2008, 1ndorata-Serviços e Gestão/HABM, C-212/07 P, Randnr. 49, und Urteil vom 11. Dezember 2008, Kommission/Département du Loiret, C-295/07 P, Slg. 2008, I-0000, Randnrn. - EuGH, 03.03.2005 - C-499/03
Biegi Nahrungsmittel und Commonfood / Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsamer …
Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (Urteil vom 3. März 2005, Biegi Nahrungsmittel und Commonfood/Kommission, C-499/03 P, Slg. 2005, I-1751, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 20.11.2008 - C-38/07
Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission - Rechtsmittel - …
Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
Da die "Gutgläubigkeit" unabdingbare Voraussetzung der Erstattung oder des Erlasses von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben ist, muss dieser Begriff folglich so ausgelegt werden, dass die Anzahl der Fälle, in denen die Abgaben erstattet oder erlassen werden, begrenzt bleibt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 52, und vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading/Kommission, C-38/07 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 60). - EuGH, 20.11.2008 - C-375/07
Heuschen & Schrouff Oriental Foods Trading - Vorabentscheidungsersuchen - …
Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
Rn. 52 Die in den Art. 220 und 239 des Zollkodex vorgesehenen Verfahren verfolgen das gleiche Ziel, nämlich die Nachzahlung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben auf Fälle zu beschränken, in denen eine solche Zahlung gerechtfertigt und mit einem so wesentlichen Grundsatz wie dem des Vertrauensschutzes vereinbar ist (vgl. Urteile vom 1. April 1993, Hewlett Packard France, C-250/91, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 46, und vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading, C-375/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 57). - EuG, 08.10.2008 - T-51/07
Agrar-Invest-Tatschl / Kommission - Nacherhebung von Einfuhrabgaben - Zucker aus …
Auszug aus EuGH, 01.10.2009 - C-552/08
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Agrar-Invest-Tatschl GmbH (im Folgenden: Agrar-Invest-Tatschl) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission (T-51/07, Slg. 2008, II-0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung K (2006) 5789 endg.
- EuG, 15.12.2016 - T-466/14
Spanien / Kommission - Zollunion - Einfuhr von Thunfischerzeugnissen aus El …
Rn. 107 Allerdings ist ein Antrag auf Absehen von der Nacherhebung von Einfuhrabgaben auch unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 1 ZK und somit der darin genannten Voraussetzungen zu prüfen, die kumulativ und zusätzlich zu der Voraussetzung erfüllt sein müssen, dass der Irrtum der zuständigen Behörden vernünftigerweise nicht hätte erkannt werden können (…siehe oben, Rn. 92 bis 99), nämlich dass der Zollschuldner gutgläubig war und alle Bestimmungen der geltenden Regelung beachtet hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, C-552/08 P, EU:C:2009:605, Rn. 52, 55 und 56, …sowie Urteil vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, EU:C:2011:843, Rn. 47).Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass bei der Prüfung eines Antrags auf Absehen von der Nacherhebung von Einfuhrabgaben auch die Bestimmungen des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 1 ZK und somit die darin genannten Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssen (…siehe oben, Rn. 92 bis 99), zu berücksichtigen sind, nämlich insbesondere die Voraussetzung, dass der Zollschuldner gutgläubig gewesen sein und alle Bestimmungen der geltenden Regelung beachtet haben muss (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, C-552/08 P, EU:C:2009:605, Rn. 52, 55 und 56, …sowie Urteil vom 15. Dezember 2011, Afasia Knits Deutschland, C-409/10, EU:C:2011:843, Rn. 47).
- BFH, 29.06.2010 - VII R 31/09
Vorlage an den EuGH: Nachträgliche Überprüfung von Präferenznachweisen - …
Da somit die nachträgliche Überprüfung im Ausfuhrland die Richtigkeit der in einem bestimmten Zeitraum für Wirk- und Strickwaren ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nicht bestätigen konnte, waren, wie geschehen, sämtliche Warenverkehrsbescheinigungen dieses Zeitraums für ungültig zu erklären (vgl. zur Nacherhebung aufgrund eines Widerrufs sämtlicher Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 eines Zeitraums: EuGH-Beschluss vom 1. Oktober 2009 C-552/08 P --Agrar-Invest-Tatschl--, Amtsblatt der Europäischen Union 2010 Nr. C 11/11). - BFH, 24.04.2012 - VII R 31/09
Nachträgliche Überprüfung von Ursprungsnachweisen im Ausfuhrland und Nacherhebung …
Rn. 30 Da im Streitfall die nachträgliche Überprüfung die Richtigkeit der in einem bestimmten Zeitraum für Wirk- und Strickwaren ausgestellten Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 nicht bestätigen konnte, sind somit sämtliche Warenverkehrsbescheinigungen dieses Zeitraums zu Recht für ungültig erklärt worden (vgl. zur Nacherhebung aufgrund eines Widerrufs sämtlicher Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 eines Zeitraums: EuGH-Beschluss vom 1. Oktober 2009 C-552/08 P --Agrar-Invest-Tatschl--, Slg. 2009, I-9265).
- BFH, 25.10.2011 - VII R 60/10
Erlass/Erstattung aus Billigkeitsgründen von Einfuhrabgaben für über …
Rn. 18 Für dieses Ergebnis einer nach den Gegebenheiten des Streitfalls für einen Berufskraftfahrer nicht außergewöhnlichen Situation spricht im Übrigen der Grundsatz, dass die Erstattung oder der Erlass von Einfuhrabgaben, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den besonders vorgesehenen Fällen gewährt werden können, eine Ausnahme darstellt, so dass die Vorschriften, die eine solche Erstattung oder einen solchen Erlass vorsehen, eng auszulegen sind (EuGH-Urteile vom 11. November 1999 C-48/98 --Söhl & Söhlke--, Slg. 1999, I-7877, Rz 52, ZfZ 2000, 12; vom 17. Februar 2011 C-78/10 --Berel--, ZfZ 2011, 71 Rz 62; EuGH-Beschluss vom 1. Oktober 2009 C-552/08 P --Agrar-Invest-Tatschl--, Slg. 2009, I-9265, ZfZ 2010, 12). - Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2011 - C-409/10
Afasia Knits Deutschland - Gemeinsame Handelspolitik - …
{FN:25} - Vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, C-552/08 P, Slg. 2009, I-9265, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung. - Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2013 - C-180/12
Stoilov i Ko - Verschiedene Entscheidungen und Rechtsbehelfe über dieselbe …
{FN:19} - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. November 2008, Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading (C-375/07, Slg. 2008, I-8691, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Beschluss vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission (C-552/08 P, Slg. 2009, I-9265, Randnr. 52). - EuG, 15.12.2016 - T-548/14
Spanien / Kommission - Zollunion - Einfuhr von Thunfischerzeugnissen aus Ecuador …
Rn. 30 Nach Art. 220 Abs. 2 Buchst. b Unterabs. 5 ZK kann der Zollschuldner Gutgläubigkeit aber nicht geltend machen, wenn die Kommission in einem Hinweis für Einführer im Amtsblatt der Europäischen Union auf das Bestehen begründeter Zweifel hinsichtlich der ordnungsgemäßen Anwendung der Präferenzregelungen durch den begünstigten Drittstaat hingewiesen hat (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, C-552/08 P, EU:C:2009:605, Rn. 56 und 57), wobei die Möglichkeit, dass der Abgabenschuldner seine Gutgläubigkeit nachweisen kann, indem er weitere Schritte unternimmt, um die Echtheit und Richtigkeit der Präferenzbescheinigungen sicherzustellen, in dieser Bestimmung nicht vorgesehen ist (…Urteil vom 8. Oktober 2008, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, T-51/07, EU:T:2008:420, Rn. 42). - EuG, 16.04.2015 - T-576/11
Schenker Customs Agency / Kommission - Zollunion - Nacherhebung von …
Rn. 43 Es ist bereits entschieden worden, dass das Verfahren des Erlasses oder der Erstattung von Einfuhrabgaben das Ziel verfolgt, die Nachzahlung von Abgaben auf Fälle zu beschränken, in denen eine solche Zahlung gerechtfertigt und mit einem so wesentlichen Grundsatz wie dem des Vertrauensschutzes vereinbar ist (…in diesem Sinne Urteil vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg, EU:C:1999:548, Rn. 54, und Beschluss vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, C-552/08 P, Slg, EU:C:2009:605, Rn. 52). - EuG, 05.06.2013 - T-65/11
Recombined Dairy System / Kommission - Zollunion - Einfuhr von …
Die Erstattung oder der Erlass von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, die nur unter bestimmten Voraussetzungen und in den eigens dafür vorgesehenen Fällen gewährt werden können, stellen eine Ausnahme vom gewöhnlichen Einfuhr- und Ausfuhrsystem dar, so dass die Vorschriften, die eine solche Erstattung oder einen solchen Erlass vorsehen, eng auszulegen sind (vgl. Beschluss des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2009, Agrar-Invest-Tatschl/Kommission, C-552/08 P, Slg. 2009, I-9265, Randnrn. 52 und 53 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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