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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 01.06.2017 - C-571/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17333
EuGH, 01.06.2017 - C-571/15 (https://dejure.org/2017,17333)
EuGH, Entscheidung vom 01.06.2017 - C-571/15 (https://dejure.org/2017,17333)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - C-571/15 (https://dejure.org/2017,17333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Wallenborn Transports

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Externes Versandverfahren - Beförderung von Waren über einen Freihafen in einem Mitgliedstaat - Regelung dieses Mitgliedstaats, nach der die Freihäfen nicht zum nationalen Steuergebiet gehören - Entziehung ...

  • Betriebs-Berater

    Beförderung von Waren über einen Freihafen in einem Mitgliedstaat

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    MwStSystRL Art. 30; MwStSystRL Art. 61; MwStSystRL Art. 71; Zollkodex (ZK - VO (EWG) Nr. 2913/92 v. 12.10.1992 = Art. 134, 237, 239, 245, 246, 79 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2 Buchst. a... UZK - VO (EU) Nr. 952/2013 v. 9.10.2013) Art. 156; Zollkodex (ZK - VO (EWG) Nr. 2913/92 v. 12.10.1992 = Art. 134, 237, 239, 245, 246, 79 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2 Buchst. a UZK - VO (EU) Nr. 952/2013 v. 9.10.2013) Art. 37; Zollkodex (ZK - VO (EWG) Nr. 2913/92 v. 12.10.1992 = Art. 134, 237, 239, 245, 246, 79 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2 Buchst. a UZK - VO (EU) Nr. 952/2013 v. 9.10.2013) Art. 166; Zollkodex (ZK - VO (EWG) Nr. 2913/92 v. 12.10.1992 = Art. 134, 237, 239, 245, 246, 79 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2 Buchst. a UZK - VO (EU) Nr. 952/2013 v. 9.10.2013) Art. 170; Zollkodex (ZK - VO (EWG) Nr. 2913/92 v. 12.10.1992 = Art. 134, 237, 239, 245, 246, 79 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2 Buchst. a UZK - VO (EU) Nr. 952/2013 v. 9.10.2013) Art. 202 Abs. 1 Buchst. a; Zollkodex (ZK - VO (EWG) Nr. 2913/92 v. 12.10.1992 = Art. 134, 237, 239, 245, 246, 79 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2 Buchst. a UZK - VO (EU) Nr. 952/2013 v. 9.10.2013) Art. 202 Abs. 1 Buchst. b; Zollkodex (ZK - VO (EWG) Nr. 2913/92 v. 12.10.1992 = Art. 134, 237, 239, 245, 246, 79 Abs. 1 Buchst. a, Abs. 2 Buchst. a UZK - VO (EU) Nr. 952/2013 v. 9.10.2013) Art. 203 Abs. 1, 204 Abs. 1 Buchst. a
    Einfuhrumsatzsteuerschuld bei Entstehung der Zollschuld im Freihafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung einer Ware aus der zollamtlichen Überwachung innerhalb einer Freizone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Wallenborn Transports

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Externes Versandverfahren - Beförderung von Waren über einen Freihafen in einem Mitgliedstaat - Regelung dieses Mitgliedstaats, nach der die Freihäfen nicht zum nationalen Steuergebiet gehören - Entziehung ...

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Ware aus der zollamtlichen Überwachung

Sonstiges (2)

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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 02.06.2016 - C-226/14

    Eurogate Distribution - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus EuGH, 01.06.2017 - C-571/15
    Rn. 54 In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass neben der Zollschuld eine Mehrwertsteuerpflicht bestehen kann, wenn aufgrund des Fehlverhaltens, das zur Entstehung der Zollschuld führte, angenommen werden kann, dass die fraglichen Waren in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt sind und somit einem Verbrauch, d. h. dem mit Mehrwertsteuer belasteten Vorgang, zugeführt werden konnten (Urteil vom 2. Juni 2016, Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig, C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:405, Rn. 65).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-337/01

    Hamann International

    Auszug aus EuGH, 01.06.2017 - C-571/15
    Nur wenn dies zu verneinen ist, kann eine Anwendung von Art. 204 des Zollkodex in Betracht kommen (Urteil vom 12. Februar 2004, Hamann International, C-337/01, EU:C:2004:90, Rn. 29 und 30).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-371/99

    Liberexim - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Einfuhr einer Ware dadurch, dass …

    Auszug aus EuGH, 01.06.2017 - C-571/15
    Rn. 51 Diese Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung führte auch zur Beendigung des externen Versandverfahrens (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2002, Liberexim, C-371/99, EU:C:2002:433, Rn. 53).
  • EuGH, 15.05.2014 - C-480/12

    X - Zollkodex der Gemeinschaft - Anwendungsbereich der Art. 203 und 204 Abs. 1 …

    Auszug aus EuGH, 01.06.2017 - C-571/15
    Rn. 50 Im Ausgangsverfahren steht fest, dass aufgrund der Entziehung der fraglichen Gegenstände aus der zollamtlichen Überwachung, einer Folge der unzulässigen Entfernung der Zollverschlüsse, eine Zollschuld gemäß Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex entstanden ist (vgl. hierzu Urteil vom 15. Mai 2014, X, C-480/12, EU:C:2014:329, Rn. 34).
  • EuGH, 10.07.2019 - C-26/18

    Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung - Vorlage zur …

    Rn. 29 Allerdings fragt sich das vorlegende Gericht im Hinblick auf die Urteile des Gerichtshofs vom 1. Juni 2017, Wallenborn Transports (C-571/15, EU:C:2017:417), und vom 18. Mai 2017, Latvijas Dzelzceļš (C-154/16, EU:C:2017:392), ob die Einfuhrmehrwertsteuer, was den Mitgliedstaat betrifft, in dessen Steuergebiet Gegenstände in die Union verbracht worden sind, nur dann anfällt, wenn diese Gegenstände auch im Steuergebiet dieses Mitgliedstaats in den Wirtschaftskreislauf der Union eingehen.

    Rn. 44 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann neben der Zollschuld eine Mehrwertsteuerpflicht bestehen, wenn aufgrund des Fehlverhaltens, das zur Entstehung der Zollschuld führte, angenommen werden kann, dass die fraglichen Waren in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt sind und somit einem Verbrauch, d. h. dem mit Mehrwertsteuer belasteten Vorgang, zugeführt werden konnten (…Urteile vom 2. Juni 2016, Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig, C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:405, Rn. 65, sowie vom 1. Juni 2017, Wallenborn Transports, C-571/15, EU:C:2017:417, Rn. 54).

    Rn. 45 Insbesondere hat der Gerichtshof entschieden, dass grundsätzlich anzunehmen ist, dass Einfuhrabgaben unterliegende Gegenstände, die der zollamtlichen Überwachung innerhalb einer Freizone entzogen werden und sich nicht mehr in dieser Zone befinden, in den Wirtschaftskreislauf der Union überführt worden sind (Urteil vom 1. Juni 2017, Wallenborn Transports, C-571/15, EU:C:2017:417, Rn. 55).

  • EuG, 03.06.2026 - T-383/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - …

    Unter solchen Umständen kann nach der Rechtsprechung neben der Zollschuld eine Mehrwertsteuerpflicht bestehen, wenn aufgrund des Fehlverhaltens, das zur Entstehung der Zollschuld geführt hat, angenommen werden kann, dass die fraglichen Waren in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt sind und einem Verbrauch, d. h. dem mit Mehrwertsteuer belasteten Vorgang, zugeführt werden können Vgl. u. a. Urteile vom 2. Juni 2016, Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig (… und , EU:C:2016:405, Rn. 65), sowie vom 1. Juni 2017, Wallenborn Transports (, EU:C:2017:417, Rn. 54).

    Unter den gegebenen Umständen hat der Gerichtshof die Ansicht vertreten, dass die aus Drittländern stammenden Gegenstände nicht in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt waren, was das nationale Gericht zu prüfen hatte Urteil vom 1. Juni 2017, Wallenborn Transports (, EU:C:2017:417, Rn. 32 und 33 sowie 50 bis 57).

  • BFH, 18.02.2025 - VII R 17/22

    Eingang in den Wirtschaftskreislauf der Union

    Rn. 56 Nach der Rechtsprechung des EuGH kann neben der Zollschuld eine Mehrwertsteuerpflicht bestehen, wenn aufgrund des Fehlverhaltens, das zur Entstehung der Zollschuld führte, angenommen werden kann, dass die fraglichen Waren in den Wirtschaftskreislauf der Union gelangt sind und somit einem Verbrauch, das heißt dem mit Mehrwertsteuer belasteten Vorgang, zugeführt werden konnten (EuGH-Urteile Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung vom 10.07.2019 - C-26/18, EU:C:2019:579, Rz 44, m.w.N.; Hauptzollamt Münster (Lieu de naissance de la TVA) vom 03.03.2021 - C-7/20, EU:C:2021:161, Rz 30; Wallenborn Transports vom 01.06.2017 - C-571/15, EU:C:2017:417, Rz 54; Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig vom 02.06.2016 - C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:405, Rz 65 und Hauptzollamt Braunschweig (Lieu de naissance de la TVA - III) vom 18.01.2024 - C-791/22, EU:C:2024:59, Rz 30).

    Rn. 65 Die EuGH-Urteile SEK Zollagentur vom 12.06.2014 - C-75/13, EU:C:2014:1759, in dem die Waren zu einem externen Versandverfahren überlassen wurden, aber im Verwahrungslager verblieben, und Wallenborn Transports vom 01.06.2017 - C-571/15, EU:C:2017:417, in dem sich die Waren in einer Freizone befanden, betreffen zwar eine eventuelle Zollschuldentstehung aufgrund einer Entziehung der Ware aus der zollamtlichen Überwachung und nicht --wie vorliegend-- eine Zollschuldentstehung aufgrund einer Pflichtverletzung.

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   Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15   

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https://dejure.org/2016,45028
Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15 (https://dejure.org/2016,45028)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13.12.2016 - C-571/15 (https://dejure.org/2016,45028)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - C-571/15 (https://dejure.org/2016,45028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Wallenborn Transports

    Steuerwesen - Mehrwertsteuer - Grenzüberschreitender Warenverkehr - Ort des steuerbaren Umsatzes - Beförderung von Waren über einen Freihafen in einem Mitgliedstaat - Regelung dieses Mitgliedstaats, nach der die Freihäfen nicht zum Staatsgebiet gehören - Entstehen von ...

  • rechtsportal.de

    Mehrwertsteuerpflicht für eine Einfuhr

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2016 - C-226/14

    Eurogate Distribution - Zollkodex der Gemeinschaften - Zolllager - Externes …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
    {FN:11} C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:1, Nr. 90.

    {FN:13} Schlussanträge Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig (C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:1, Nr. 91).

    {FN:14} Rechtssache C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:405, Rn. 65).

    Das Urteil nimmt in dieser Randnummer ausdrücklich Bezug auf meine Schlussanträge Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig (C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:1), in denen ausgeführt wurde: "Bezieht sich die nach den Art. 202 bis 205 des Zollkodex entstandene Schuld auf bereits wieder ausgeführte Waren, lässt der Umstand, dass sie sich nicht mehr im Unionsgebiet befinden, die Verpflichtung zur Entrichtung der Zölle unberührt.

    {FN:15} C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:1, Nr. 97.

    {FN:16} C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:1, Rn. 98; Hervorhebung nur hier.

  • EuGH, 02.06.2016 - C-226/14

    Eurogate Distribution - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
    {FN:14} Rechtssache C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:405, Rn. 65).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-337/01

    Hamann International

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
    {FN:21} So z. B. das Urteil vom 12. Februar 2004, Hamann International (C-337/01, EU:C:2004:90, Rn. 29).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-230/08

    Dansk Transport og Logistik - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202, 215 Abs. 1 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
    {FN:12} Ich bezog mich damals auf das Urteil vom 11. Juli 2013, Harry Winston (…C-273/12, EU:C:2013:466, Rn. 41), in dem die Urteile Witzemann (…C-343/89, EU:C:1999:445, Rn. 18) und Dansk Transport og Logistik (C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 90 und 91) angeführt werden.
  • EuGH, 08.11.2012 - C-165/11

    Profitube - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Anwendbarkeit - Zollkodex der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
    Allgemein und auch im Hinblick auf die Mehrwertsteuer "befindet sich ein Zolllager im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie 'im Inland', wenn es im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats belegen ist" (Urteil vom 8. November 2012, Profitube, C-165/11, EU:C:2012:692, Rn. 59).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-262/10

    Döhler Neuenkirchen - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
    Mit den Worten des Urteils vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen (C-262/10, EU:C:2012:559, Rn. 43), "hat die Entstehung einer Zollschuld … keinen Sanktionscharakter, sondern ist als Folge davon anzusehen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Vorteils, der sich aus der Anwendung des aktiven Veredelungsverkehrs nach dem Nichterhebungsverfahren ergibt, nicht erfüllt sind.
  • EuGH, 06.12.1990 - C-343/89

    Witzemann / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
    {FN:12} Ich bezog mich damals auf das Urteil vom 11. Juli 2013, Harry Winston (…C-273/12, EU:C:2013:466, Rn. 41), in dem die Urteile Witzemann (C-343/89, EU:C:1999:445, Rn. 18) und Dansk Transport og Logistik (…C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 90 und 91) angeführt werden.
  • EuGH, 11.07.2002 - C-371/99

    Liberexim - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Einfuhr einer Ware dadurch, dass …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
    {FN:7} Mit den Worten des Urteils vom 11. Juli 2002, Liberexim (C-371/99, EU:C:2002:433, Rn. 53), sind "der Zeitpunkt und der Ort, zu bzw. an dem die Waren dem externen gemeinschaftlichen Versandverfahren nicht mehr unterliegen, zwangsläufig der Zeitpunkt und der Ort der ersten Unregelmäßigkeit, die so qualifiziert werden kann, dass damit die Waren der zollamtlichen Überwachung entzogen worden sind".
  • EuGH, 11.07.2013 - C-273/12

    Harry Winston - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
    {FN:12} Ich bezog mich damals auf das Urteil vom 11. Juli 2013, Harry Winston (C-273/12, EU:C:2013:466, Rn. 41), in dem die Urteile Witzemann (…C-343/89, EU:C:1999:445, Rn. 18) und Dansk Transport og Logistik (…C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 90 und 91) angeführt werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-348/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2016 - C-571/15
    {FN:12} Ich bezog mich damals auf das Urteil vom 11. Juli 2013, Harry Winston (…C-273/12, EU:C:2013:466, Rn. 41), in dem die Urteile Witzemann (C-343/89, EU:C:1999:445, Rn. 18) und Dansk Transport og Logistik (…C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 90 und 91) angeführt werden.
  • EuG, 03.06.2026 - T-383/25

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EU) Nr. 952/2013 - …

    Diese Vermutung ist widerlegbar Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona in der Rechtssache Wallenborn Transports (, EU:C:2016:944, Nr. 69).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2019 - C-26/18

    Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung - Vorabentscheidungsersuchen - …

    {FN:13} Rechtssache C-571/15 (EU:C:2016:944, Nr. 67).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-656/19

    BAKATI PLUS - Vorabentscheidungsverfahren - Steuerwesen - Mehrwertsteuer - …

    Auf diese Dualität der Regelungen habe ich in den Schlussanträgen vom 12. Januar 2016 in den verbundenen Rechtssachen Eurogate Distribution und DHL Hub Leipzig (C-226/14 und C-228/14, EU:C:2016:1, Nr. 91) sowie in den Schlussanträgen vom 13. Dezember 2016 in der Rechtssache Wallenborn Transports (C-571/15, EU:C:2016:944, Nr. 66) hingewiesen.
  • FG München, 09.03.2017 - 14 K 2434/16

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung

    In seinen Schlussanträgen vom 13. Dezember 2016 zur Rechtssache C-571/15 (ECLI:ECLI:EU:C:2016:944) vertritt der Generalanwalt (...) zwar die Ansicht, dass diese Vermutung widerlegbar ist; dazu müsse aber im Rahmen einer eindeutigen richterlichen Würdigung unbestreitbar festgestellt werden, dass der Zugang zum Wirtschaftskreislauf der EU nicht möglich gewesen sei.
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