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Rechtsprechung
   EuGH, 17.12.2009 - C-586/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16449
EuGH, 17.12.2009 - C-586/08 (https://dejure.org/2009,16449)
EuGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - C-586/08 (https://dejure.org/2009,16449)
EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - C-586/08 (https://dejure.org/2009,16449)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Diplomen - Begriff 'reglementierter Beruf' - Auswahl einer im Voraus festgelegten Anzahl von Personen auf der Grundlage einer vergleichenden Bewertung, mit der ein zeitlich begrenzt gültiger Titel verliehen wird - Nationale ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Rubino

    Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Diplomen - Begriff "reglementierter Beruf" - Auswahl einer im Voraus festgelegten Anzahl von Personen auf der Grundlage einer vergleichenden Bewertung, mit der ein zeitlich begrenzt gültiger Titel verliehen wird - Nationale ...

  • EU-Kommission PDF

    Rubino

    Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Diplomen - Begriff "reglementierter Beruf" - Auswahl einer im Voraus festgelegten Anzahl von Personen auf der Grundlage einer vergleichenden Bewertung, mit der ein zeitlich begrenzt gültiger Titel verliehen wird - Nationale ...

  • EU-Kommission

    Rubino

    Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Diplomen - Begriff ‚reglementierter Beruf‘ - Auswahl einer im Voraus festgelegten Anzahl von Personen auf der Grundlage einer vergleichenden Bewertung, mit der ein zeitlich begrenzt gültiger Titel verliehen wird - ...

  • Wolters Kluwer

    Zum Begriff des "reglementierten Berufs" i.S. des Art. 3 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2005/36/EG [Hochschullehrer]; Anerkennung und Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Qualifikationen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Diplomen - Begriff 'reglementierter Beruf" - Auswahl einer im Voraus festgelegten Anzahl von Personen auf der Grundlage einer vergleichenden Bewertung, mit der ein zeitlich begrenzt gültiger Titel verliehen wird - Nationale ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Rubino

    Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Diplomen - Begriff "reglementierter Beruf" - Auswahl einer im Voraus festgelegten Anzahl von Personen auf der Grundlage einer vergleichenden Bewertung, mit der ein zeitlich begrenzt gültiger Titel verliehen wird - Nationale ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale amministrativo regionale del Lazio (Italien) eingereicht am 29. Dezember 2008 - Angelo Rubino / Ministero dell'Università e della Ricerca

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale del Lazio (Italien) - Auslegung der Art. 3 Abs. 1 Buchst. c EG und 47 EG sowie der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 101
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 09.09.2003 - C-285/01

    VON EINEM GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGEN, DER BEANTRAGT, IN DIE ÖFFENTLICHE …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2009 - C-586/08
    Rn. 23 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Definition des Begriffs "reglementierter Beruf" im Sinne der Richtlinie 2005/36 unter das Gemeinschaftsrecht fällt (vgl. entsprechend zur Richtlinie 89/48 Urteile vom 8. Juli 1999, Fernández de Bobadilla, C-234/97, Slg. 1999, I-4773, Randnr. 14, und vom 9. September 2003, Burbaud, C-285/01, Slg. 2003, I-8219, Randnr. 43).

    Sie schreiben nämlich lediglich die Anerkennung der in einem Mitgliedstaat erworbenen Qualifikationen vor, um es einer qualifizierten Person zu ermöglichen, sich in einem anderen Mitgliedstaat nach den Auswahl- und Einstellungsverfahren, die dort den Zugang zu einem reglementierten Beruf regeln, auf eine Stelle zu bewerben (vgl. in diesem Sinne zur Richtlinie 89/48 Urteil Burbaud, Randnr. 91).

    Die nationalen Behörden müssen daher insbesondere darüber wachen, dass die in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Qualifikationen im Rahmen von Auswahlverfahren wie demjenigen, das zur Aufnahme in die Liste der Inhaber der nationalen Lehrbefugnis führt, ihrem Wert entsprechend anerkannt und angemessen berücksichtigt werden (vgl. entsprechend Urteil Burbaud, Randnrn.

  • EuGH, 08.07.1999 - C-234/97

    Fernández de Bobadilla - "Anerkennung von Diplomen Restaurator von …

    Auszug aus EuGH, 17.12.2009 - C-586/08
    Rn. 23 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Definition des Begriffs "reglementierter Beruf" im Sinne der Richtlinie 2005/36 unter das Gemeinschaftsrecht fällt (vgl. entsprechend zur Richtlinie 89/48 Urteile vom 8. Juli 1999, Fernández de Bobadilla, C-234/97, Slg. 1999, I-4773, Randnr. 14, und vom 9. September 2003, Burbaud, C-285/01, Slg. 2003, I-8219, Randnr. 43).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-298/14

    Brouillard - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV und 49 …

    Rn. 36 Hierzu ist festzustellen, dass die Definition des Begriffs "reglementierter Beruf" im Sinne der Richtlinie 2005/36 unter das Unionsrecht fällt (vgl. Urteile Rubino, C-586/08, EU:C:2009:801, Rn. 23, und Peñarroja Fa, C-372/09 und C-373/09, EU:C:2011:156, Rn. 27).

    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass der erfolgreiche Abschluss eines Verfahrens, mit dem eine im Voraus festgelegte Anzahl von Personen auf der Grundlage einer vergleichenden Bewertung der Kandidaten statt durch die Anwendung absoluter Kriterien ausgewählt wird und mit dem ein Titel verliehen wird, dessen Gültigkeit zeitlich streng begrenzt ist, nicht als "Berufsqualifikation" im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2005/36 angesehen werden kann (vgl. Urteil Rubino, C-586/08, EU:C:2009:801, Rn. 32).

  • EuGH, 17.03.2011 - C-372/09

    Peñarroja Fa - Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier …

    Rn. 27 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Definition dieses Begriffs unter das Unionsrecht fällt (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2009, Rubino, C-586/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    23 und 24, und Rubino, Randnr. 34).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-342/14

    X-Steuerberatungsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV - …

    {FN:8}- Vgl. Urteile Rubino (C-586/08, EU:C:2009:801, Rn. 23 bis 25) und Peñarroja Fa (…C-372/09 und C-373/09, EU:C:2011:156, Rn. 27 bis 32).
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