Rechtsprechung
EuGH, 08.07.1999 - C-234/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Anerkennung von Diplomen - Restaurator von Kulturgütern - Richtlinien 89/48/EWG und 92/51/EWG - Begriff 'reglementierter Beruf' - Artikel 48 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 39 EG)
- Europäischer Gerichtshof
Fernández de Bobadilla
- EU-Kommission
Fernández de Bobadilla
Richtlinien 89/48 und 92/51 des Rates
1 Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Arbeitnehmer - Anerkennung der Diplome und Befähigungsnachweise - Geltungsbereich der Richtlinien 89/48 und 92/51 - Reglementierte berufliche Tätigkeit - Begriff - Tragweite - Durch Bestimmungen eines Tarifvertrags geregelte ...
- EU-Kommission
Fernández de Bobadilla
- Wolters Kluwer
Europarechtskonformität einer Bestimmung im Tarifvertrag einer selbständigen Einrichtung des spanischen Staates, die für die Ausübung des Berufes eines Restaurators die vorherige Anerkennung des in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft erworbenen ...
- Judicialis
EGV Art. 177 (jetzt EGV Art.234); ; EGV Art. 48 (jetzt EGV Art. 39); ; Richtlinie 89/48/EWG; ; Richtlinie 92/51/EWG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1 Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Arbeitnehmer - Anerkennung der Diplome und Befähigungsnachweise - Geltungsbereich der Richtlinien 89/48 und 92/51 - Reglementierte berufliche Tätigkeit - Begriff - Tragweite - Durch Bestimmungen eines Tarifvertrags geregelte ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social Madrid - Auslegung der Gemeinschaftsbestimmungen auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Restaurator von Kunstwerken - Tarifvertrag, der für einen nichtreglementierten Beruf die Anerkennung eines in einem ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.1998 - C-234/97
- EuGH, 08.07.1999 - C-234/97
Papierfundstellen
- EuZW 1999, 569
- NZA 1999, 861
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 07.05.1991 - C-340/89
Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten …
Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/97
Der Gerichtshof hat bereits Gelegenheit gehalt, die Voraussetzungen zu benennen, die von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats zu beachten sind, bei denen die Zulassung zu einem Beruf beantragt worden ist, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation abhängt, und zwar insbesondere im Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357).Ergibt der Vergleich dagegen, daß diese Kenntnisse und Fähigkeiten einander nur teilweise entsprechen, so können die zuständigen Behörden von dem Betroffenen den Nachweis verlangen, daß er die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat (Urteil Vlassopoulou, a. a. O., Randnr. 19).
Insoweit müssen die zuständigen nationalen Behörden beurteilen, ob die im Rahmen eines Studiengangs oder praktischer Erfahrungen erworbenen Kenntnisse für den Nachweis des Erwerbs der fehlenden Kenntnisse ausreichen (siehe in diesem Sinne Urteil Vlassopoulou, a. a. O., Randnr. 20).
- EuGH, 01.02.1996 - C-164/94
Aranitis / Land Berlin
Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/97
Aus Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48 und aus Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51 geht hervor, daß ein reglementierter Beruf aus einer beruflichen Tätigkeit besteht, deren Aufnahme oder Ausübung direkt oder indirekt rechtlich, also durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, geregelt ist (siehe Urteil vom 1. Februar 1996 in der Rechtssache C-164/94, Aranitis, Slg. 1996, I-135, Randnr. 18).Die Aufnahme oder Ausübung eines Berufes muß dann als direkt rechtlich geregelt angesehen werden, wenn die Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats eine Regelung enthalten, durch die die betreffende berufliche Tätigkeit ausdrücklich Personen vorbehalten wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, während die Aufnahme dieser Tätigkeit denjenigen versagt wird, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (siehe Urteil Aranitis, a. a. O., Randnr. 19).
- EuGH, 30.01.1985 - 143/83
Kommission / Denmark
Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/97
Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, kann ein Mitgliedstaat es den Sozialpartnern überlassen, die mit den Gemeinschaftsrichtlinien verfolgten Ziele auf dem Weg über Tarifverträge zu verwirklichen, wobei der Staat jedoch stets gehalten bleibt, seine Verpflichtung, die vollständige Umsetzung der Richtlinien sicherzustellen, dadurch zu erfüllen, daß er gegebenenfalls geeignete Maßnahmen erläßt (Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 143/83, Kommission/Dänemark, Slg. 1985, 427, Randnrn. - EuGH, 31.03.1993 - C-19/92
Kraus / Land Baden-Württemberg
Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-234/97
Befindet sich ein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats jedoch aufgrund der Tatsache, daß er rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats gewohnt und dort eine berufliche Qualifikation erworben hat, gegenüber seinem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage, die mit derjenigen eines Wanderarbeitnehmers vergleichbar ist, so muß er ebenfalls in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen (siehe in diesem Sinne Urteil vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnrn.
- EuGH, 10.12.2009 - C-345/08
Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe eines …
Ergibt der Vergleich hingegen, dass diese Kenntnisse und Fähigkeiten einander nur teilweise entsprechen, so kann der Aufnahmemitgliedstaat von dem Betroffenen den Nachweis verlangen, dass er die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat (vgl. Urteile Vlassopoulou, Randnr. 19, Aguirre Borrell u. a., Randnr. 14, vom 8. Juli 1999, Fernández de Bobadilla, C-234/97, Slg. 1999, I-4773, Randnr. 32, Morgenbesser, Randnr. 70, und vom 7. Oktober 2004, Markopoulos u. a., C-255/01, Slg. 2004, I-9077, Randnrn.Insoweit müssen die zuständigen nationalen Behörden beurteilen, ob die im Aufnahmemitgliedstaat im Rahmen eines Studiengangs oder praktischer Erfahrung erworbenen Kenntnisse für den Nachweis des Erwerbs der fehlenden Kenntnisse ausreichen (Urteile Vlassopoulou, Randnr. 20, Fernández de Bobadilla, Randnr. 33, und Morgenbesser, Randnr. 71).
- EuGH, 13.11.2003 - C-313/01
DIE ITALIENISCHEN BEHÖRDEN DÜRFEN DEM INHABER EINER IN EINEM ANDEREN …
Für den Fall der Nichtanwendbarkeit der Richtlinie 89/48 vertritt Frau Morgenbesser unter Berufung auf das Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-234/97 (Fernández de Bobadilla, Slg. 1999, I-4773) die Meinung, Artikel 43 EG verlange, dass die für Anträge auf Zulassung zu einem Beruf zuständige Stelle, hier der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Genua, die Kenntnisse der Antragstellerin ausschließlich anhand ihres Diploms einer "maîtrise en droit" beurteile und vergleichend prüfe.Ein Beruf ist daher als reglementiert im Sinne der Richtlinie 89/48 anzusehen, wenn die Aufnahme oder Ausübung der betreffenden beruflichen Tätigkeit durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften geregelt ist, mit denen eine Regelung aufgestellt wird, die bewirkt, dass diese berufliche Tätigkeit ausdrücklich Personen vorbehalten wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, während sie die Aufnahme dieser Tätigkeit denjenigen versagt, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (vgl. Urteile vom 1. Februar 1996 in der Rechtssache C-164/94, Aranitis, Slg. 1996, I-135, Randnr. 19, und Fernández de Bobadilla, Randnr. 17).
15 und 20, und Fernández de Bobadilla, Randnr. 33).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-313/01
Morgenbesser
10: - Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-234/97 (Fernández de Bobadilla, Slg. 1999, I-4773).18 und 33) und in der Rechtssache C-234/97 (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 16.18: - Urteile in der Rechtssache C-164/94 (zitiert in Fußnote 17), Randnr. 19, und in der Rechtssache C-234/97 (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 17.19: - Jacques Pertek, "Les professions juridiques et judiciaires dans l'Union européenne", Droit administratif et droit communautaire .
34: - Urteil in der Rechtssache C-234/97 (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 33.35: - Urteile in der Rechtssache C-340/89 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 17, und vom 7. Mai 1992 in der Rechtssache C-104/91 (Borrell, Slg. 1992, I-3003, Randnr. 12); vgl. das Urteil in der Rechtssache 222/86 (zitiert in Fußnote 30), Randnr. 13.36: - Urteile in der Rechtssache C-104/91 (zitiert in Fußnote 35), Randnr. 11, vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-238/98 (Hocsman, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 23) und vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-31/00 (Dreessen, Slg. 2002, I-663, Randnr. 24).
38: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache C-238/98 (zitiert in Fußnote 36), Randnr. 39.39: - Urteile in der Rechtssache C-340/89 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 21, in der Rechtssache C-319/92 (zitiert in Fußnote 33), Randnr. 28, und in der Rechtssache C-238/98 (zitiert in Fußnote 36), Randnr. 23.40: - Urteile in der Rechtssache C-340/89 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 17, und in der Rechtssache C-104/91 (zitiert in Fußnote 35), Randnr. 12; vgl. das Urteil in der Rechtssache 222/86 (zitiert in Fußnote 30), Randnr. 13.41: - Urteile in der Rechtssache C-340/89 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 19, in der Rechtssache C-104/91 (zitiert in Fußnote 35), Randnr. 14, in der Rechtssache C-234/97 (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 32, und in der Rechtssache C-238/98 (zitiert in Fußnote 36), Randnr. 36.42: - Vgl. das Urteil in der Rechtssache C-234/97 (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 34. .
- Generalanwalt beim EuGH, 23.05.2007 - C-341/05
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT MENGOZZI KÖNNEN GEWERKSCHAFTEN DURCH KOLLEKTIVE …
8 und 9), vom 10. Juli 1986, Kommission/Italien (235/84, Slg. 1986, 2291, Randnr. 20), und vom 8. Juli 1999, Fernández de Bobadilla (C-234/97, Slg. 1999, I-4773, Randnr. 19).78 - Urteil Fernández de Bobadilla, Randnr. 19 und die angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 11.07.2002 - C-294/00
Gräbner
Der Gerichtshof hat bereits im Zusammenhang mit in Artikel 1 Buchstaben c und d der Richtlinie 89/48 enthaltenen ähnlichen Definitionen der Begriffe "reglementierter Beruf" und "reglementierte berufliche Tätigkeit" entschieden, dass die Aufnahme oder Ausübung eines Berufes dann als direkt rechtlich geregelt angesehen werden muss, wenn die Rechts- oder Verwaltungsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats eine Regelung enthalten, durch die die betreffende berufliche Tätigkeit ausdrücklich Personen vorbehalten wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, während die Aufnahme dieser Tätigkeit denjenigen versagt wird, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (Urteile vom 1. Februar 1996 in der Rechtssache C-164/94, Aranitis, Slg. 1996, I-135, Randnr. 19, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-234/97, Fernández de Bobadilla, Slg. 1999, I-4773, Randnr. 17). - EuGH, 14.09.2000 - C-238/98
Hocsman
Nach dieser nunmehr mehrfach bestätigten Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-234/97, Fernández de Bobadilla, Slg. 1999, I-4773, Randnrn.19 und 20, und Fernández de Bobadilla, Randnrn.
- EuGH, 02.12.2010 - C-422/09
Vandorou - Art. 39 EG und 43 EG - Richtlinie 89/48/EG - Anerkennung von Diplomen …
Wie der Gerichtshof außerdem bereits entschieden hat, kann die tatsächliche Ausübung der durch die Art. 39 EG und 43 EG garantierten Grundfreiheiten in ungerechtfertigter Weise behindert werden, wenn die für die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Berufsbezeichnungen zuständigen nationalen Behörden einschlägige Kenntnisse und Fähigkeiten unberücksichtigt lassen, die ein Antragsteller, der im Inland einen Beruf ausüben möchte, zu dem der Zugang nach dem nationalen Recht vom Besitz eines Hochschulabschlusses oder einer beruflichen Qualifikation abhängt, in einem anderen Mitgliedstaat bereits erworben hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Mai 1991, Vlassopoulou, C-340/89, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 15, und vom 8. Juli 1999, Fernández de Bobadilla, C-234/97, Slg. 1999, I-4773, Randnr. 33).Vor der Auferlegung von Maßnahmen zum Ausgleich der Unterschiede zwischen der Ausbildung im Herkunftsmitgliedstaat und derjenigen im Aufnahmemitgliedstaat eines Antragstellers müssen die zuständigen nationalen Behörden daher beurteilen, ob die von einem Antragsteller im Rahmen praktischer Erfahrungen - auch im Aufnahmemitgliedstaat - erworbenen Kenntnisse für den Nachweis des Erwerbs der von diesem verlangten Kenntnisse ausreichen (vgl. in diesem Sinne Urteile Vlassopoulou, Randnr. 20, Fernández de Bobadilla, Randnr. 33, vom 13. November 2003, Morgenbesser, C-313/01, Slg. 2003, I-13467, Randnr. 62, und vom 10. Dezember 2009, Pe?›la, C-345/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 41).
- EuGH, 09.09.2003 - C-285/01
VON EINEM GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGEN, DER BEANTRAGT, IN DIE ÖFFENTLICHE …
Zudem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass öffentliche Einrichtungen verpflichtet sind, die Bestimmungen der Richtlinie zu beachten (Urteil vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-234/97, Fernández de Bobadilla, Slg. 1999, I-4773, Randnrn."Reglementierter Beruf" ist nämlich ein gemeinschaftsrechtlicher Begriff (Urteil Fernández de Bobadilla, Randnr. 14); die nationalen rechtlichen Einordnungen als Arbeiter, Angestellter oder Beamter oder als Beschäftigungsverhältnis, das dem öffentlichen Recht oder dem Privatrecht unterliegt, haben hingegen nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften unterschiedliche Inhalte und sind deswegen als Auslegungsmerkmal ungeeignet (vgl. entsprechend zu Artikel 48 Absatz 4 EG-Vertrag Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 5).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2015 - C-298/14
Brouillard - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Für die "Beschäftigung in der …
16 - Vgl. u. a. Urteile Knoors (…115/78, EU:C:1979:31, Rn. 24), Kraus (…C-19/92, EU:C:1993:125, Rn. 15) und Fernández de Bobadilla (C-234/97, EU:C:1999:367, Rn. 30).34 - Vgl. u. a. Urteile Vlassopoulou (…C-340/89, EU:C:1991:193, Rn. 9 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Fernández de Bobadilla (C-234/97, EU:C:1999:367, Rn. 11).
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-342/14
X-Steuerberatungsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV - …
33- Vgl. u. a. Urteile Vlassopoulou (…C-340/89, EU:C:1991:193, Rn. 20 bis 23), Aguirre Borrell u. a. (…C-104/91, EU:C:1992:202, Rn. 7 bis 16), Kommission/Spanien (C-375/92, EU:C:1994:109), Fernández de Bobadilla (C-234/97, EU:C:1999:367), Hocsman (C-238/98, EU:C:2000:440) und Pe?›la (C-345/08, EU:C:2009:771). - EuG, 14.09.2015 - T-420/13
Brouillard / Gerichtshof
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2010 - C-45/09
Rosenbladt - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. a - Unmittelbare …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2000 - C-16/99
Erpelding
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2006 - C-149/05
Price - Arbeitnehmer - Berufszugang - Richtlinie 89/48/EWG - Richtlinie 92/51/EWG …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
Dreessen
- EuGH, 23.10.2008 - C-286/06
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-102/02
Beuttenmüller
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-281/98
Angonese
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2010 - C-118/09
Koller - Begriff des einzelstaatlichen Gerichts im Sinne von Art. 234 EG - …
- EuGH, 17.12.2009 - C-586/08
Rubino - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Diplomen - Begriff …
- EuGH, 14.07.2005 - C-141/04
Peros - Richtlinie 89/48/EWG - Arbeitnehmer - Anerkennung von Diplomen - …
- EuGH, 14.07.2005 - C-142/04
Aslanidou
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03
Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02
Kommission / Portugal
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-294/00
Gräbner
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-232/99
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-238/98
Hocsman
- VG Würzburg, 25.05.2020 - W 8 K 19.1466
Keine Gleichwertigkeit eines "Master of Science in Clinical, Embryology" einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-285/01
Burbaud
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-330/03
Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos - Anerkennung der Diplome - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-471/08
Parviainen - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und Gesundheit von schwangeren …
- VG Hannover, 07.07.2005 - 2 A 4365/04
Abschluss; Anerkennung; Arbeitnehmer; Auslegung; Berufsausübung; Berufswahl; …