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Rechtsprechung
   EuGH, 19.12.2024 - C-591/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,37274
EuGH, 19.12.2024 - C-591/23 (https://dejure.org/2024,37274)
EuGH, Entscheidung vom 19.12.2024 - C-591/23 (https://dejure.org/2024,37274)
EuGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2024 - C-591/23 (https://dejure.org/2024,37274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    ZCC Europe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Positionen 8113 und 8209 - Aus Cermets bestehende Hartmetallstäbchen - Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 - Gültigkeit - Einreihungskriterien

  • Europäischer Gerichtshof

    ZCC Europe

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Positionen 8113 und 8209 - Aus Cermets bestehende Hartmetallstäbchen - Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 - Gültigkeit - Einreihungskriterien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Positionen 8113 und 8209 - Aus Cermets bestehende Hartmetallstäbchen - Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 - Gültigkeit - Einreihungskriterien

  • rechtsportal.de

    Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 der Kommission vom 31. Mai 2021 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Zolltarifliche Einreihung - Positionen 8113 und 8209 - Aus Cermets bestehende Hartmetallstäbchen - Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 - Gültigkeit - Einreihungskriterien

Sonstiges (4)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EUV 2021/910 ; KN Pos 8209 UPos 0080 ; KN Pos 8113 UPos 0090 ; EUV 952/2013 Art 57 Abs 4

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    ZCC Europe

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    ZCC Europe

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland), eingereicht am 25. September 2023 - ZCC Europe gegen Hauptzollamt Düsseldorf

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    ZCC Europe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 18.06.2020 - C-340/19

    Hydro Energo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-591/23
    Rn. 30 Für die Feststellung, ob die Kommission dadurch, dass sie die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung 2021/910 beschriebene Ware in die KN-Position 8113 und nicht in die KN-Position 8209 eingereiht hat, den Inhalt oder die Tragweite dieser beiden KN-Tarifpositionen, die auf der Grundlage des HS festgelegt wurden, geändert hat, ist erstens darauf hinzuweisen, dass das für die zolltarifliche Einreihung von Waren entscheidende Kriterium im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Waren zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und -Unterpositionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (…Urteile vom 19. Dezember 2019, Amoena, C-677/18, EU:C:2019:1142, Rn. 40, vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 4. Februar 2021, JCM Europe [UK], C-760/19, EU:C:2021:96, Rn. 35).

    Letzteres muss sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 27, und vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 32 Drittens hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zur KN und zum HS zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (Urteile vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 20. Oktober 2022, Mikrotīkls, C-542/21, EU:C:2022:814, Rn. 23).

  • EuGH, 05.09.2019 - C-559/18

    TDK-Lambda Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-591/23
    Letzteres muss sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany, C-559/18, EU:C:2019:667, Rn. 27, …und vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 48 Der Verweis des vorlegenden Gerichts auf Rn. 28 des Urteils vom 5. September 2019, TDK-Lambda Germany (C-559/18, EU:C:2019:667), ändert nichts an dieser Beurteilung.

  • EuGH, 26.05.2016 - C-286/15

    Latvijas propāna gāze - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-591/23
    Diese objektiven Merkmale und Eigenschaften der Waren müssen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung nachprüfbar sein (Urteil vom 26. Mai 2016, Latvijas propāna gāze, C-286/15, EU:C:2016:363, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In dem in Rn. 19 des vorliegenden Urteils erwähnten Sachverständigengutachten vom 4. Dezember 2019 wird ausgeführt, dass die fraglichen "Hartmetallstäbe üblicherweise zu Werkzeugen mit geometrisch bestimmter Schneide weiterverarbeitet [werden]", was bestätigt, dass die geometrische Form der Cermet-Stäbchen und damit das spezifische Werkzeug, für das sie dienen, entgegen den in der Rechtsprechung des Gerichtshofs aufgestellten Anforderungen (Urteil vom 26. Mai 2016, Latvijas propāna gāze, C-286/15, EU:C:2016:363, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung) zum Zeitpunkt der Zollabfertigung noch nicht identifizierbar sind.

  • EuGH, 19.12.2019 - C-677/18

    Amoena - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-591/23
    Ihre Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 57 Abs. 4 und Art. 58 Abs. 2 der Verordnung Nr. 952/2013 berechtigt die Kommission jedoch nicht, den Inhalt oder die Tragweite der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des HS geschaffen wurden, denn die Europäische Union hat sich nach Art. 3 des HS-Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2015, Raytek und Fluke Europe, C-134/13, EU:C:2015:82, Rn. 29, vom 19. Dezember 2019, Amoena, C-677/18, EU:C:2019:1142, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 4. Februar 2021, JCM Europe [UK], C-760/19, EU:C:2021:96, Rn. 34).

    Rn. 30 Für die Feststellung, ob die Kommission dadurch, dass sie die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung 2021/910 beschriebene Ware in die KN-Position 8113 und nicht in die KN-Position 8209 eingereiht hat, den Inhalt oder die Tragweite dieser beiden KN-Tarifpositionen, die auf der Grundlage des HS festgelegt wurden, geändert hat, ist erstens darauf hinzuweisen, dass das für die zolltarifliche Einreihung von Waren entscheidende Kriterium im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Waren zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und -Unterpositionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Urteile vom 19. Dezember 2019, Amoena, C-677/18, EU:C:2019:1142, Rn. 40…, vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 4. Februar 2021, JCM Europe [UK], C-760/19, EU:C:2021:96, Rn. 35).

  • EuGH, 04.02.2021 - C-760/19

    JCM Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer Zolltarif - …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-591/23
    Ihre Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 57 Abs. 4 und Art. 58 Abs. 2 der Verordnung Nr. 952/2013 berechtigt die Kommission jedoch nicht, den Inhalt oder die Tragweite der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des HS geschaffen wurden, denn die Europäische Union hat sich nach Art. 3 des HS-Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2015, Raytek und Fluke Europe, C-134/13, EU:C:2015:82, Rn. 29…, vom 19. Dezember 2019, Amoena, C-677/18, EU:C:2019:1142, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 4. Februar 2021, JCM Europe [UK], C-760/19, EU:C:2021:96, Rn. 34).

    Rn. 30 Für die Feststellung, ob die Kommission dadurch, dass sie die in Spalte 1 der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung 2021/910 beschriebene Ware in die KN-Position 8113 und nicht in die KN-Position 8209 eingereiht hat, den Inhalt oder die Tragweite dieser beiden KN-Tarifpositionen, die auf der Grundlage des HS festgelegt wurden, geändert hat, ist erstens darauf hinzuweisen, dass das für die zolltarifliche Einreihung von Waren entscheidende Kriterium im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Waren zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der KN-Positionen und -Unterpositionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (…Urteile vom 19. Dezember 2019, Amoena, C-677/18, EU:C:2019:1142, Rn. 40…, vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 4. Februar 2021, JCM Europe [UK], C-760/19, EU:C:2021:96, Rn. 35).

  • FG Düsseldorf, 18.03.2020 - 4 K 3162/18
    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-591/23
    Im Rahmen der unter dem Aktenzeichen 4 K 3162/18 Z registrierten Rechtssache holte das vorlegende Gericht seinerzeit ein Sachverständigengutachten ein.

    Es verweist hierzu auf den Verwendungszweck der Hartmetallstäbe gemäß der KN-Unterposition 8209 00 ("für Werkzeuge") und auf das in Rn. 19 des vorliegenden Urteils erwähnte Sachverständigengutachten vom 4. Dezember 2019, das es im Rahmen der unter dem Aktenzeichen 4 K 3162/18 Z registrierten Rechtssache eingeholt hatte.

  • EuGH, 20.10.2022 - C-542/21

    Mikrotīkls - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-591/23
    Rn. 32 Drittens hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die Erläuterungen zur KN und zum HS zwar nicht verbindlich sind, aber wichtige Hilfsmittel für die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs darstellen und als solche wertvolle Hinweise für dessen Auslegung liefern (…Urteile vom 18. Juni 2020, Hydro Energo, C-340/19, EU:C:2020:488, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 20. Oktober 2022, Mikrotīkls, C-542/21, EU:C:2022:814, Rn. 23).
  • BFH, 07.08.2018 - VII R 20/17

    Zur Einreihung von Rundstäben aus Cermets

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-591/23
    In jedem Fall sei die Verordnung 2021/910 rechtswidrig, weil sie nicht lediglich der Klarstellung diene, sondern den Wortlaut der KN-Unterposition 8209 00 80 ändere und somit die Erkenntnisse aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (Deutschland) vom 7. August 2018 (VII R 20/17) missachte, der bereits eine solche Klarstellung vorgenommen habe.
  • EuGH, 12.02.2015 - C-134/13

    Raytek und Fluke Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - …

    Auszug aus EuGH, 19.12.2024 - C-591/23
    Ihre Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Art. 57 Abs. 4 und Art. 58 Abs. 2 der Verordnung Nr. 952/2013 berechtigt die Kommission jedoch nicht, den Inhalt oder die Tragweite der Tarifpositionen zu ändern, die auf der Grundlage des HS geschaffen wurden, denn die Europäische Union hat sich nach Art. 3 des HS-Übereinkommens verpflichtet, die Tragweite dieser Tarifpositionen nicht zu verändern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Februar 2015, Raytek und Fluke Europe, C-134/13, EU:C:2015:82, Rn. 29…, vom 19. Dezember 2019, Amoena, C-677/18, EU:C:2019:1142, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 4. Februar 2021, JCM Europe [UK], C-760/19, EU:C:2021:96, Rn. 34).
  • FG Düsseldorf, 18.02.2025 - 4 K 12/23

    Einreihung von Hartmetallstäben aus Cermets - Verwendung für die Herstellung von …

    Der EuGH hat mit Urteil vom 19. Dezember 2024 (C-591/23 ECLI:EU:C:2024:1053) entschieden, dass die Prüfung der Vorlagefrage nichts ergeben hat, was die Gültigkeit der DVO 2021/910 berühren könnte.

    Dem Umstand, dass nach der Warenbeschreibung im Anhang zur DVO 2021/910 die dort beschriebenen Hartmetallstäbe aus Cermets auch für eine Vielzahl von Verwendungszwecken eingesetzt werden können, kommt demgegenüber für die Anwendbarkeit der DVO 2021/910 auf die von der Klägerin angemeldeten Hartmetallstäbe aus Cermets nach dem Urteil des EuGH vom 19. Dezember 2024 (C-591/23, ECLI:EU:C:2024:1053 Randnr. 43 f.) keine ausschlaggebende Bedeutung zu.

    Rn. 25 Der EuGH hat in seinem Urteil vom 19. Dezember 2024 (C-591/23 ECLI:EU:C:2024:1053 Randnr. 40) ausgeführt, aus dem Begriff "nicht gefasst" im Wortlaut der Position 8209 KN ergebe sich, dass diese Position Waren erfasse, die bereits hinreichend verarbeitet seien, um einfach und unmittelbar "gefasst", d.h. dadurch an dem Werkzeug befestigt werden zu können, dass sie darauf lediglich aufgeschweißt, aufgelötet oder darin eingespannt würden.

    Die Voraussetzung, dass die betreffende Ware die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware habe, sei bei den in Rede stehenden Cermet-Stäbchen deshalb nicht erfüllt (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 C-591/23, ECLI:EU:C:2024:1053 Randnr. 42).

    Im Übrigen bedeute das Vorhandensein von Kühlkanälen nicht, dass die Cermet-Stäbchen nur für Werkzeuge eingesetzt werden könnten (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2024 C-591/23 ECLI:EU:C:2024:1053 Randnr. 50).

    Rn. 26 Soweit die Klägerin behauptet, die in Rede stehenden Hartmetallstäbe könnten ohne eine weitere Bearbeitung in ein Werkzeug eingespannt und dann geschliffen werden, reicht das nach den Ausführungen des EuGH unter Randnr. 40 seines Urteils vom 19. Dezember 2024 C-591/23 nicht für eine Einreihung in die Position 8209 KN aus.

    Demgemäß hat der EuGH unter Randnr. 40 seines Urteils vom 19. Dezember 2024 C-591/23 ausgeführt, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Cermet-Stäbchen deshalb nicht in die Position 8209 KN eingereiht werden könnten, weil feststehe, dass sie lediglich Rohlinge für Werkzeuge seien.

  • BFH, 08.01.2026 - VII B 48/25

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Klärungsbedürftigkeit einer …

    Der EuGH entschied mit Urteil vom 19.12.2024 - C-591/23 (EU:C:2024:1053), dass die Prüfung der Vorlagefrage nichts ergeben habe, was die Gültigkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 berühren könnte.

    Dem Umstand, dass nach der Warenbeschreibung im Anhang zur Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 die dort beschriebenen Hartmetallstäbe auch für eine Vielzahl von Verwendungszwecken eingesetzt werden könnten, komme für die Anwendbarkeit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/910 auf die von der Klägerin angemeldeten Hartmetallstäbe nach Rz 43 ff., 50 des EuGH-Urteils vom 19.12.2024 - C-591/23 (EU:C:2024:1053) keine ausschlaggebende Bedeutung zu.

    8113 KN einzureihen seien, weil feststehe, dass sie lediglich Rohlinge für Werkzeuge seien, die noch weiterverarbeitet werden müssten (EuGH-Urteil vom 19.12.2024 - C-591/23, EU:C:2024:1053, Rz 40, 42).

    Rn. 16 Die Klägerin beanstandet, das FG habe sich durch die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 19.12.2024 - C-591/23 (EU:C:2024:1053), wonach die in Rede stehenden Hartmetallstäbe nicht in die Pos.

  • FG Hamburg, 20.05.2026 - 4 V 78/25

    Aufhebung der Vollziehung: Erhebung von Anti-Dumping-Zoll auf …

    Rn. 37 Die entscheidenden Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren sind im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Allgemeine Vorschriften (AV) 1 und 6 KN, vgl. EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30).

    Rn. 39 Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (ErlKN) und die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) sowie die Avise zum Harmonisierten System maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32).

    Rn. 40 Der Verwendungszweck eines Erzeugnisses kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 31).

  • FG Hamburg, 17.03.2026 - 4 K 41/25

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung einer Warenzusammenstellung aus …

    Rn. 25 Die entscheidenden Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren sind im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Allgemeine Vorschriften (AV) 1 und 6 KN, vgl. EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30).

    Rn. 27 Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN (ErlKN) und die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32).

    Rn. 28 Der Verwendungszweck eines Erzeugnisses kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 31).

  • FG Hamburg, 11.05.2026 - 4 K 91/23

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung von Goldpasten mit einem …

    Rn. 25 Die entscheidenden Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren sind im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Allgemeine Vorschriften (AV) 1 und 6 KN, vgl. EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30).

    Rn. 27 Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN (ErlKN) und die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32).

    Rn. 28 Der Verwendungszweck eines Erzeugnisses kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dem Erzeugnis innewohnt, was sich anhand seiner objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 31).

  • FG Hamburg, 03.09.2025 - 4 K 135/21

    Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von "Knetsand" (Modellierpaste) nebst weiteren …

    Rn. 18 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der Kombinierten Nomenklatur festgelegt sind (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30;… Urteil vom 28. November 2024, BG Technik, C-129/23 und C-567/23, Rn. 39;… Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 65;… Urteil vom 25. Mai 2023, Danish Fluid System Technologies, C-368/22, Rn. 33;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotikls, C-542/21, Rn. 22; BFH…, Urteil vom 7. November 2024, VII R 8/24 (VII R 25/20), Rn. 17;… Urteil vom 30. Juni 2020, VII R 40/18, Rn. 11).

    Rn. 19 Der Verwendungszweck einer Ware kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich anhand ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften beurteilen lassen muss (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 31;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotikls, C-542/21, Rn. 22; BFH…, Urteil vom 9. Juli 2024, VII R 58/20, Rn. 26).

    Rn. 20 Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN und die Erläuterungen zum HS maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32;… Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 66;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotikls, C-542/21, Rn. 23; BFH…, Urteil vom 7. November 2024, VII R 8/24 (VII R 25/20), Rn. 17;… Urteil vom 9. Juli 2024, VII R 58/20, Rn. 26).

  • FG Hamburg, 25.02.2026 - 4 K 32/25

    Zollrecht: Russlandembargo - Einfuhrverbot Kaviarersatz - Kriterien zur …

    Rn. 69 Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BFH ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der Kombinierten Nomenklatur festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6; EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30;… Urteil vom 28. November 2024, BG Technik, C-129/23 und C-567/23, Rn. 39;… Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 65;… Urteil vom 25. Mai 2023, Danish Fluid System Technologies, C-368/22, Rn. 33;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotīkls, C-542/21, Rn. 22; BFH…, Urteil vom 7. November 2024, VII R 8/24 (VII R 25/20), Rn. 17).

    Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur und die Erläuterungen zum Harmonisierten System maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32;… Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 66;… Urteil vom 20. Oktober 2022, Mikrotīkls, C-542/21, Rn. 23; BFH…, Urteil vom 7. November 2024, VII R 8/24 (VII R 25/20), Rn. 17;… Urteil vom 9. Juli 2024, VII R 58/20, Rn. 26).

  • BFH, 18.11.2025 - VII R 16/23

    EuGH-Vorlage zu Antidumpingzoll für Verbindungselemente aus Stahl

    Rn. 35 a) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist das entscheidende Kriterium für die zolltarifliche Einreihung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (EuGH-Urteile Servoprax (Garrots médicaux) vom 20.11.2025 - C-631/23, EU:C:2025:906, Rz 41, und ZCC Europe vom 19.12.2024 - C-591/23, EU:C:2024:1053, Rz 30, jeweils mit weiteren Nachweisen --m.w.N.--).
  • FG Hamburg, 31.03.2026 - 4 K 112/23

    Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung eines gebrauchsfertigen Schleifmittels in …

    Rn. 41 Die entscheidenden Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren sind im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Allgemeine Vorschriften (AV) 1 und 6 KN, vgl. EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30).

    Rn. 43 Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN (ErlKN), die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) sowie die Avise zum HS maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32).

  • FG Hamburg, 06.11.2025 - 4 K 44/23

    Zur zolltariflichen Einreihung von sog. Badekugeln für Kinder - Auflösung einer …

    Rn. 28 aa) Die entscheidenden Kriterien für die zollrechtliche Tarifierung von Waren sind im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Anwendung der Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 KN, vgl. EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 34; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 30;… Urteil vom 28. November 2024, BG Technik, C-129/23 und C-567/23, Rn. 39).

    Darüber hinaus sind insbesondere die Erläuterungen zur KN und die Erläuterungen zum Harmonisierten System maßgebende, wenn auch nicht rechtsverbindliche Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (EuGH…, Urteil vom 8. Mai 2025, Prisum Healthcare, C-252/24, Rn. 35; Urteil vom 19. Dezember 2024, ZCC Europe, C-591/23, Rn. 32;… Urteil vom 5. September 2024, BIOR, C-344/23, Rn. 66).

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