Rechtsprechung
| EuGH, 23.12.2015 - C-595/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Parlament / Rat
Nichtigkeitsklage - Ersetzung der angefochtenen Entscheidung während des Verfahrens - Gegenstand der Klage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Einführung von Kontrollmaßnahmen für eine neue psychoaktive Substanz - Nach Inkrafttreten des ...
- Europäischer Gerichtshof
Parlament / Rat
Nichtigkeitsklage - Ersetzung der angefochtenen Entscheidung während des Verfahrens - Gegenstand der Klage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Einführung von Kontrollmaßnahmen für eine neue psychoaktive Substanz - Nach Inkrafttreten des ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Parlament / Rat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigkeitsklage - Ersetzung der angefochtenen Entscheidung während des Verfahrens - Gegenstand der Klage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Einführung von Kontrollmaßnahmen für eine neue psychoaktive Substanz - Nach Inkrafttreten des ...
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 16.04.2015 - C-317/13
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-595/14
"(34) In seinem Urteil vom 16. April 2015 in den verbundenen Rechtssachen C-317/13 und C-679/13 [(EU:C:2015:223)] entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass der Rat gehalten ist, das Parlament anzuhören, bevor er auf Grundlage von Artikel 8 Absatz 3 des Beschlusses 2005/387/JI einen Durchführungsbeschluss erlässt.Rn. 15 Außerdem habe der Gerichtshof zwar anerkannt, dass das Rechtsschutzinteresse des Klägers fortbestehen könne, wenn sich der geltend gemachte Rechtsverstoß unabhängig von den Umständen der betreffenden Rechtssache in Zukunft wiederholen könne; dies sei hier jedoch nicht der Fall, da der Rat bereits die Maßnahmen zur Durchführung der Urteile Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223) und Parlament/Rat (C-540/13, EU:C:2015:224) getroffen und die Rechtswidrigkeit, mit der der angefochtene Beschluss behaftet sei, aus der Unionsrechtsordnung entfernt habe.
Rn. 35 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die ordnungsgemäße Anhörung des Parlaments in den durch die einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts vorgesehenen Fällen ein wesentliches Formerfordernis darstellt, dessen Missachtung die Nichtigkeit der betreffenden Handlung zur Folge hat (Urteile Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 63, und Parlament/Rat, C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 38 Im vorliegenden Fall besteht zwischen den Parteien zwar Uneinigkeit darüber, welche Rechtsgrundlage der Rat für den Erlass des angefochtenen Beschlusses tatsächlich herangezogen hat, doch ergibt sich aus dem Wortlaut dieses Beschlusses eindeutig, dass dieser auf Art. 8 Abs. 3 des Beschlusses 2005/387 gestützt ist (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 28 bis 31).
Rn. 39 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs entfaltet Art. 8 Abs. 3 des Beschlusses 2005/387 gemäß Art. 9 des Protokolls (Nr. 36) über die Übergangsbestimmungen nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon weiterhin seine Rechtswirkungen, solange er nicht aufgehoben, für nichtig erklärt oder geändert worden ist, so dass er den Erlass von Durchführungsmaßnahmen in Anwendung des dort festgelegten Verfahrens ermöglicht (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 57 bis 65).
Rn. 40 Ferner hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 8 Abs. 3 des Beschlusses 2005/387 im Einklang mit Art. 39 Abs. 1 EU dahin auszulegen ist, dass der Rat nur nach Anhörung des Parlaments einen Rechtsakt erlassen darf, um eine neue psychoaktive Substanz Kontrollmaßnahmen zu unterwerfen (vgl. Urteil Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 50).
Rn. 41 Die Aufhebung von Art. 39 Abs. 1 EU durch den Vertrag von Lissabon kann diese Pflicht zur Anhörung des Parlaments nicht in Frage stellen, da sich zum einen die Verpflichtung zur Auslegung eines abgeleiteten Rechtsakts im Einklang mit dem Primärrecht aus dem allgemeinen Auslegungsgrundsatz ergibt, wonach eine Bestimmung so weit wie möglich in einer ihre Gültigkeit nicht in Frage stellenden Weise auszulegen ist, und zum anderen die Rechtmäßigkeit eines Unionsrechtsakts anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt seines Erlasses zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 45, 49 und 67).
- EuGH, 28.05.2013 - C-239/12
und Sicherheitspolitik - Eine Person, gegen die eine Maßnahme des Einfrierens von …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-595/14
Dies setzt voraus, dass die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis einen Vorteil verschaffen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 18 Der Gerichtshof hat daraus abgeleitet, dass er, wenn der angefochtene Rechtsakt im Laufe des Verfahrens aufgehört hat, Wirkungen zu zeitigen, den Fortbestand des Rechtsschutzinteresses des Klägers im konkreten Fall prüfen und dabei insbesondere die Folgen des geltend gemachten Rechtsverstoßes und die Art des behaupteten Schadens berücksichtigen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil Abdulrahim/Rat und Kommission, C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 62 und 65).
- EuGH, 16.04.2015 - C-540/13
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-595/14
Rn. 15 Außerdem habe der Gerichtshof zwar anerkannt, dass das Rechtsschutzinteresse des Klägers fortbestehen könne, wenn sich der geltend gemachte Rechtsverstoß unabhängig von den Umständen der betreffenden Rechtssache in Zukunft wiederholen könne; dies sei hier jedoch nicht der Fall, da der Rat bereits die Maßnahmen zur Durchführung der Urteile Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223) und Parlament/Rat (C-540/13, EU:C:2015:224) getroffen und die Rechtswidrigkeit, mit der der angefochtene Beschluss behaftet sei, aus der Unionsrechtsordnung entfernt habe.Rn. 35 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die ordnungsgemäße Anhörung des Parlaments in den durch die einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts vorgesehenen Fällen ein wesentliches Formerfordernis darstellt, dessen Missachtung die Nichtigkeit der betreffenden Handlung zur Folge hat (Urteile Parlament/Rat, C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223, Rn. 63, und Parlament/Rat, C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 19.07.2012 - C-130/10
Parlament / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-595/14
Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs richtet sich das Verfahren, das beim Erlass eines Rechtsakts zu befolgen ist, nach dessen Rechtsgrundlage (vgl. in diesem Sinne Urteile Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 80, und Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 57). - EuGH, 24.06.2014 - C-658/11
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Beschluss 2011/640/GASP - Rechtsgrundlage - …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-595/14
Rn. 37 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs richtet sich das Verfahren, das beim Erlass eines Rechtsakts zu befolgen ist, nach dessen Rechtsgrundlage (vgl. in diesem Sinne Urteile Parlament/Rat, C-130/10, EU:C:2012:472, Rn. 80, und Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 57). - EuGH, 05.09.2012 - C-355/10
Parlament / Rat - Schengener Grenzkodex - Beschluss 2010/252/EU - Überwachung der …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-595/14
Rn. 20 Das in Art. 263 Abs. 2 AEUV vorgesehene Klagerecht des Parlaments setzt ebenso wenig wie das dort vorgesehene Klagerecht der Mitgliedstaaten voraus, dass ein Rechtsschutzinteresse dargetan wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Parlament/Rat, C-355/10, EU:C:2012:516, Rn. 37). - EuGH, 29.04.2004 - C-372/97
Italien / Kommission
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-595/14
Rn. 22 Somit konnte der Gerichtshof feststellen, dass über von Mitgliedstaaten erhobene Klagen nicht mehr zu entscheiden war, da diese Staaten infolge der Nichtigerklärung oder der Rücknahme des angefochtenen Rechtsakts das mit ihren Klagen angestrebte Ergebnis erreicht hatten (…vgl. in diesem Sinne Beschluss Deutschland/Kommission, C-46/96, EU:C:1997:103, Rn. 6, und Urteile Italien/Kommission, C-372/97, EU:C:2004:234, Rn. 37, und Italien/Kommission, C-138/03, C-324/03 und C-431/03, EU:C:2005:714, Rn. 25). - EuGH, 24.11.2005 - C-138/03
Italien / Kommission - Nichtigkeitsklage - Strukturfonds - Kofinanzierung - …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-595/14
Rn. 22 Somit konnte der Gerichtshof feststellen, dass über von Mitgliedstaaten erhobene Klagen nicht mehr zu entscheiden war, da diese Staaten infolge der Nichtigerklärung oder der Rücknahme des angefochtenen Rechtsakts das mit ihren Klagen angestrebte Ergebnis erreicht hatten (…vgl. in diesem Sinne Beschluss Deutschland/Kommission, C-46/96, EU:C:1997:103, Rn. 6, und Urteile Italien/Kommission, C-372/97, EU:C:2004:234, Rn. 37, und Italien/Kommission, C-138/03, C-324/03 und C-431/03, EU:C:2005:714, Rn. 25). - EuGH, 27.06.2013 - C-149/12
Rechtsmittel; Pflanzenschutzmittel; Diphenylamin; Nichtaufnahme in Anhang I der …
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-595/14
Rn. 16 Da sich der Rat darauf beruft, dass der angefochtene Beschluss durch den Durchführungsbeschluss 2015/1875 aufgehoben und ersetzt wurde, ist darauf hinzuweisen, dass eine nach Erhebung der Klage erfolgte Aufhebung des angefochtenen Rechtsakts für sich genommen nicht die Verpflichtung des Unionsrichters nach sich zieht, den Rechtsstreit wegen zum Zeitpunkt des Erlasses des Urteils fehlenden Streitgegenstands oder Rechtsschutzinteresses für erledigt zu erklären (Urteil Xeda International und Pace International/Kommission C-149/12 P, EU:C:2013:433, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 31.03.1992 - C-284/90
Rat / Parlament
Auszug aus EuGH, 23.12.2015 - C-595/14
Rn. 29 Dieses Ergebnis wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Parlament beim Gerichtshof beantragt, für den Fall, dass er den angefochtenen Beschluss für nichtig erklärt, dessen Wirkungen bis zu seiner Ersetzung durch einen neuen Beschluss aufrechtzuerhalten, da es dem Gerichtshof, der dabei nicht an die Anträge der Parteien gebunden ist, obliegt, über die Folgen einer Nichtigerklärung zu befinden, und ein Organ auch dann versuchen kann, die Feststellung der Rechtswidrigkeit zu erwirken, wenn die Wirkungen des für nichtig erklärten Aktes vollständig aufrechterhalten werden sollten (vgl. in diesem Sinne Urteil Rat/Parlament, C-284/90, EU:C:1992:154, Rn. 36). - EuGH, 04.03.1997 - C-46/96
Deutschland / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-499/18
Bayer CropScience und Bayer/ Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. …
{FN:26} Urteile vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission (…C-362/05 P, EU:C:2007:322, Rn. 42), und vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat (C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 17), sowie Beschluss vom 17. Dezember 2019, Rogesa/Kommission (…C-568/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1092, Rn. 25).{FN:28} Urteile vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (…C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 62), und vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat (C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 16).
{FN:30} Urteile vom 28. Mai 2013, Abdulrahim/Rat und Kommission (…C-239/12 P, EU:C:2013:331, Rn. 65), vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat (C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 18), und vom 30. April 2020, 1zba Gospodarcza Producentów i Operatorów Urządzeń Rozrywkowych/Kommission (…C-560/18 P, EU:C:2020:330, Rn. 41).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2016 - C-14/15
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Rechtsgrundlage - Polizeiliche und …
{FN:4} - Urteile vom 16. April 2015, Parlament/Rat (C-317/13 und C-679/13, EU:C:2015:223), Parlament/Rat (C-540/13, EU:C:2015:224), vom 10. September 2015, Parlament/Rat (C-363/14, EU:C:2015:579), und vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat (C-595/14, EU:C:2015:847).{FN:28} - Vgl. jüngst Urteil vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat (C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 35 bis 43).
{FN:29} - Vgl. ähnlich Urteile vom 16. April 2015, Parlament/Rat (…C-540/13, EU:C:2015:224, Rn. 61 bis 64), und vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat (C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 45 bis 49).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-100/17
Rat/ Gul Ahmed Textile Mills - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche …
{FN:18} Urteile vom 27. Juni 2013, Xeda International und Pace International/Kommission (…C-149/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:433, Rn. 32), und vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat (C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 23).{FN:20} Urteil vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat (C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.09.2017 - C-183/16
Der Gerichtshof erklärt die Verordnung der Kommission, mit der sie die …
Rn. 114 Als Zweites ist unter Berücksichtigung insbesondere der Feststellungen in den Rn. 90, 91, 94, 95 und 102 bis 104 des vorliegenden Urteils zugrunde zu legen, dass die in Art. 3 Abs. 3 der Verordnung Nr. 182/2011 aufgestellten Anforderungen vom AEU-Vertrag gewünschte wesentliche Verfahrensvorschriften darstellen, die zu den Formvorschriften gehören, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens wesentlich sind und deren Verletzung die Nichtigkeit des betreffenden Rechtsakts zur Folge hat (…vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 10. Februar 1998, Deutschland/Kommission, C-263/95, EU:C:1998:47, Rn. 32…, vom 24. Juni 2014, Parlament/Rat, C-658/11, EU:C:2014:2025, Rn. 80, und vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat, C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 35). - BVerwG, 08.06.2016 - 6 B 40.15
Erlaubnis zur gemeinsamen Nutzung von Frequenzen nach Unternehmenszusammenschluss
Auch im unionsrechtlichen Prozessrecht ist anerkannt, dass das erforderliche Rechtsschutzinteresse entfällt, wenn die Klage der Partei, die sie erhoben hat, im Ergebnis keinen Vorteil verschaffen kann (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2015 - C-595/14 [ECLI:EU:C:2015:847], Parlament/Rat - Rn. 17). - EuG, 18.10.2023 - T-402/20
Das Gericht erklärt die zusätzlichen Zölle auf bestimmte Feuerzeuge mit Ursprung …
Die Klägerinnen haben weiterhin ein Rechtsschutzinteresse, um zu verhindern, dass sich die gerügten Rechtsverstöße in Zukunft wiederholen, insbesondere im Kontext einer möglichen Aufrechterhaltung der in Rede stehenden zusätzlichen Zölle (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat, C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 3. Mai 2018, Distillerie Bonollo u. a./Rat, T-431/12, EU:T:2018:251, Rn. 108 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-225/17
Islamic Republic of Iran Shipping Lines u.a./ Rat - Rechtsmittel - Restriktive …
Vgl. Urteil vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat (C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-78/16
Pesce u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/29/EG - Schutz von …
{FN:44} Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 23. Dezember 2015, Parlament/Rat (C-595/14, EU:C:2015:847, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 24.07.2024 - T-1179/23
Frankreich / Kommission
Rn. 19 Il convient également de rappeler que, conformément à une jurisprudence bien établie, bien que le droit de recours des États membres prévu à l'article 263, deuxième alinéa, TFUE ne soit pas subordonné à la justification d'un intérêt à agir, il n'y a plus lieu de statuer sur un recours introduit par un tel État lorsque, notamment, à la suite de l'annulation ou du retrait de l'acte attaqué, cet État a obtenu le résultat visé par son recours (voir, en ce sens, arrêt du 23 décembre 2015, Parlement/Conseil, C-595/14, EU:C:2015:847, point 22 et jurisprudence citée ; ordonnance du 25 septembre 2017, Hongrie/Commission, T-542/15, non publiée, EU:T:2017:699, point 16).
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