Rechtsprechung
| EuGH, 09.06.2022 - C-599/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Baltic Master
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 29 - Ermittlung des Zollwerts - Transaktionswert - Art. 29 Abs. 1 Buchst. d - Begriff "verbundene Personen" - Art. 31 - Heranziehung von Informationen aus einer ...
- Europäischer Gerichtshof
Baltic Master
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 29 - Ermittlung des Zollwerts - Transaktionswert - Art. 29 Abs. 1 Buchst. d - Begriff "verbundene Personen" - Art. 31 - Heranziehung von Informationen aus einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 29 - Ermittlung des Zollwerts - Transaktionswert - Art. 29 Abs. 1 Buchst. d - Begriff "verbundene Personen" - Art. 31 - Heranziehung von Informationen aus einer ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Baltic Master
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
EWGV 2913/92 Art 29 Abs 1 Buchst d ; EWGV 2454/93 Art 143 Abs 1 Buchst b ; EWGV 2454/93 Art 143 Abs 1 Buchst e ; EWGV 2454/93 Art 143 Abs 1 Buchst f ; EWGV 2913/92 Art 31 Abs 1 ; E... WGV 2454/93 Art 142 Abs 1 Buchst d ; AEUV Art 267 ; ZKDV Art 143 Abs 1 Buchst b ; ZKDV Art 143 Abs 1 Buchst e ; ZKDV Art 143 Abs 1 Buchst f ; ZKDV Art 143 Abs 1 Buchst d ; ZK Art 29 Abs 1 Buchst d ; ZK Art 31 Abs 1
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Baltic Master
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20
- EuGH, 09.06.2022 - C-599/20
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 16.06.2016 - C-291/15
EURO 2004. Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-599/20
Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 31).Denn erst wenn der Zollwert nicht durch Anwendung einer bestimmten Vorschrift ermittelt werden kann, ist die in der festgelegten Reihenfolge unmittelbar nach ihr kommende Vorschrift heranzuziehen (Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 29).
- EuGH, 19.11.2020 - C-775/19
5th AVENUE Products Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-599/20
Rn. 25 Konkret wird der Zollwert eingeführter Waren nach Art. 29 des Zollkodex der Gemeinschaften durch ihren Transaktionswert gebildet, d. h. durch den für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis, vorbehaltlich jedoch der namentlich gemäß Art. 32 des Zollkodex gegebenenfalls vorzunehmenden Berichtigungen (Urteil vom 19. November 2020, 5th AVENUE Products Trading, C-775/19, EU:C:2020:948, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).Diese Methode zur Ermittlung des Zollwerts dürfte die am besten geeignete und am häufigsten verwendete sein (Urteil vom 19. November 2020, 5th AVENUE Products Trading, C-775/19, EU:C:2020:948, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.06.2019 - C-1/18
Oribalt Rīga - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-599/20
Der Zollwert muss daher den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (Urteil vom 20. Juni 2019, 0ribalt Rīga, C-1/18, EU:C:2019:519, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 27 Der für die Waren tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis bildet daher grundsätzlich die Grundlage der Zollwertermittlung, auch wenn es sich dabei um einen Faktor handelt, der gegebenenfalls Berichtigungen unterliegt, sofern dies erforderlich ist, um die Ermittlung eines willkürlichen oder fiktiven Zollwerts zu verhindern (Urteil vom 20. Juni 2019, 0ribalt Rīga, C-1/18, EU:C:2019:519, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 09.03.2017 - C-173/15
GE Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-599/20
Rn. 55 Die Heranziehung dieser Daten ist nämlich eine im Sinne von Art. 31 Abs. 1 "zweckmäßige" Methode zur Ermittlung dieses Werts und stimmt zugleich mit den Leitlinien und allgemeinen Regeln der in Art. 31 Abs. 1 angeführten internationalen Übereinkommen und Vorschriften überein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2017, GE Healthcare, C-173/15, EU:C:2017:195, Rn. 81). - EuGH, 09.11.2017 - C-46/16
LS Customs Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-599/20
Rn. 54 Angesichts zunächst der Notwendigkeit, einen Zollwert in dem Fall festzustellen, dass ein Unternehmen keine hinreichend genauen oder zuverlässigen Angaben zum Zollwert der betreffenden Waren macht, sodann der Sorgfalt, die die Zollbehörden an den Tag legen müssen, wenn sie die einzelnen sukzessiv heranzuziehenden Methoden zur Ermittlung des Zollwerts anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2017, LS Customs Services, C-46/16, EU:C:2017:839, Rn. 52), und schließlich der "angemessenen Flexibilität", mit der diese Methoden nach Nr. 2 der in den Rn. 48 und 52 des vorliegenden Urteils angeführten erläuternden Anmerkung anzuwenden sind, ist somit anzuerkennen, dass in einer nationalen Datenbank enthaltene Daten über Waren desselben TARIC-Codes, die von dem Verkäufer stammen, der auch die betreffenden Waren verkauft hat, "in der [Union] verfügbare Daten" im Sinne von Art. 31 Abs. 1 des Zollkodex der Gemeinschaften darstellen, die als Grundlage für die Zwecke der Ermittlung des Zollwerts der betreffenden Waren herangezogen werden können. - EuGH, 09.07.2020 - C-391/19
Unipack - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Union - …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-599/20
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Zollkodex der Gemeinschaften auf einem Anmeldesystem beruht, um Zollförmlichkeiten und Kontrollmaßnahmen in geringstmöglichem Umfang zu halten und zugleich Betrugsfälle oder Unregelmäßigkeiten, die sich nachteilig auf den Haushalt der Union auswirken können, zu verhüten (Urteil vom 9. Juli 2020, Unipack, C-391/19, EU:C:2020:547, Rn. 22). - EuGH, 28.02.2008 - C-263/06
Carboni e derivati - Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-599/20
Rn. 34 Sodann erlaubt es, wie die Kommission in der mündlichen Verhandlung hervorgehoben hat, Art. 181a der Durchführungsverordnung, der infolge der Änderung dieser Verordnung durch die Verordnung (EG) Nr. 3254/94 der Kommission vom 19. Dezember 1994 zur Änderung der Verordnung Nr. 2454/93 (…ABl. 1994, L 346, S. 1) eingefügt wurde, den Transaktionswert bei der Ermittlung des Zollwerts außer Betracht zu lassen, wenn nach Auffassung der Zollbehörden der angemeldete Wert der eingeführten Waren nicht ihren tatsächlichen Wert widerspiegelt, und zwar unabhängig davon, ob eine Verbindung zwischen Baltic Master und dem Verkäufer besteht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 2008, Carboni e derivati, C-263/06, EU:C:2008:128, Rn. 52, und vom 16. Juni 2016, EURO 2004. - EuGH, 09.07.2020 - C-76/19
Direktor na Teritorialna direktsiya Yugozapadna Agentsiya " Mitnitsi " - Vorlage …
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-599/20
Rn. 39 Was zum anderen das Bestehen einer tatsächlichen Kontrolle betrifft, ergibt sich aus der in Rn. 37 des vorliegenden Urteils angeführten erläuternden Anmerkung, dass angenommen wird, dass eine Person eine andere kontrolliert, wenn sie in der Lage ist, dieser Beschränkungen aufzuerlegen oder Anweisungen zu erteilen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Direktor na Teritorialna direktsiya Yugozapadna Agentsiya "Mitnitsi", C-76/19, EU:C:2020:543, Rn. 67). - EGMR, 16.04.2019 - 55092/16
BALTIC MASTER LTD. v. LITHUANIA
Auszug aus EuGH, 09.06.2022 - C-599/20
Rn. 16 Im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 16. April 2019, Baltic Master LTD/Litauen (CE:ECHR:2019:0416JUD005509216), mit dem dieses Gericht, das mit einer Beschwerde von Baltic Master gegen die Republik Litauen befasst war, wegen unzureichender Begründung der Weigerung der litauischen Gerichte, den Gerichtshof mit einem Vorabentscheidungsersuchen zu befassen, einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 der am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten feststellte, gab das vorlegende Gericht dem Antrag von Baltic Master auf Wiedereröffnung des Verfahrens statt.
- EuGH, 29.01.2026 - C-72/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - …
Rn. 53 In den Rn. 51 und 53 bis 56 des Urteils vom 9. Juni 2022, Baltic Master (C-599/20, EU:C:2022:457), habe der Gerichtshof entschieden, dass im Rahmen der Schlussmethode nach Art. 31 Abs. 1 des Zollkodex der Gemeinschaften in einer nationalen Datenbank enthaltene Daten über Waren desselben Codes des Integrierten Tarifs der Europäischen Union (im Folgenden: TARIC-Code), die von dem Verkäufer stammten, der auch die betreffenden Waren verkauft habe, "in der Gemeinschaft verfügbare Daten" im Sinne von Art. 31 Abs. 1 des Zollkodex der Gemeinschaften darstellten, die als Grundlage für die Zwecke der Ermittlung des Zollwerts der betreffenden Waren herangezogen werden könnten.Rn. 94 Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass der Begriff "angemessene Flexibilität" vom Gerichtshof in der Rechtssache im Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master (C-599/20, EU:C:2022:457), angeführt wurde, in der das vorlegende Gericht sich fragte, ob in Anbetracht der Heterogenität der unter den verwendeten TARIC-Code fallenden Teile und des Fehlens einer detaillierten Beschreibung der eingeführten Waren eine Ermittlung des Zollwerts dieser Waren nach Art. 31 Abs. 1 des Zollkodex der Gemeinschaften auf der Grundlage des Transaktionswerts gleichartiger Waren im Rahmen des bei ihm anhängigen Rechtsstreits möglich sei, obwohl der in Art. 142 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung Nr. 2454/93 definierte Begriff "gleichartige Waren" eine Homogenität der eingeführten Waren voraussetze, die schwer mit der Verschiedenartigkeit der unter dem betreffenden TARIC-Code eingereihten Waren zu vereinbaren sei.
Aus Punkt 2 der in Rn. 92 des vorliegenden Urteils genannten Erläuternden Anmerkungen geht zwar hervor, dass als Bewertungsmethoden nach Art. 31 des Zollkodex der Gemeinschaften die in Art. 29 und Art. 30 Abs. 2 dieses Zollkodex festgelegten Methoden herangezogen werden sollten, doch heißt es in Punkt 2 weiter, dass diese Methoden mit einer angemessenen Flexibilität angewandt werden müssen, insbesondere bei der Beurteilung des Begriffs "gleichartige Waren" (Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 52).
So hat der Gerichtshof anerkannt, dass in einer nationalen Datenbank enthaltene Daten über Waren desselben TARIC-Codes, die von dem Verkäufer stammen, der auch die betreffenden Waren verkauft hat, "in der [Union] verfügbare Daten" im Sinne von Art. 31 Abs. 1 des Zollkodex der Gemeinschaften darstellen, die als Grundlage für die Zwecke der Ermittlung des Zollwerts der betreffenden Waren herangezogen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 52 und 54).
Rn. 121 Somit ist anzuerkennen, dass Daten wie die LAP, die auf der Grundlage aggregierter statistischer Werte auf Unionsebene berechnet werden, "in der Gemeinschaft verfügbare Daten" im Sinne von Art. 31 Abs. 1 des Zollkodex der Gemeinschaften und Art. 74 Abs. 3 des Zollkodex der Union darstellen, die als Grundlage für die Zwecke der Ermittlung des Zollwerts der betreffenden Waren herangezogen werden können (vgl. entsprechend Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 54).
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2025 - C-72/24
Keladis I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. …
Rn. 63 Zudem hat der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache Baltic Master (C-599/20) die Verwendung von Informationen, die in nationalen Datenbanken verfügbar waren, für zulässig erachtet.Rn. 64 Aus dem zuletzt genannten Urteil lassen sich jedoch nur begrenzte Schlussfolgerungen für die vorliegenden Rechtssachen ziehen, insbesondere weil die vom Gerichtshof in der Rechtssache Baltic Master (Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457) für zulässig erachtete Verwendung von Daten aus nationalen Datenbanken nicht auf aggregierte statistische Daten beschränkt war, sondern gezielter war (Waren desselben TARIC-Codes, die von dem Verkäufer stammen, der auch die betreffenden Waren verkauft hat) als in den vorliegenden Rechtssachen.
{FN:46} Vgl. Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master (C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 54 bis 56).
{FN:51} Vgl. Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master (C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 48).
{FN:61} Vgl. Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master (C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 48).
- EuGH, 26.03.2026 - C-307/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - …
Rn. 30 Was zweitens den Kontext von Art. 32 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii und Buchst. b Ziff. iv des Zollkodex betrifft sowie die Systematik dieser Bestimmungen, so wird der Zollwert eingeführter Waren nach Art. 29 des Zollkodex durch ihren Transaktionswert gebildet, d. h. durch den für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis, vorbehaltlich jedoch der namentlich gemäß Art. 32 des Zollkodex gegebenenfalls vorzunehmenden Berichtigungen (Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Diese Methode zur Ermittlung des Zollwerts dürfte die am besten geeignete und am häufigsten verwendete sein (Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 32 Der für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis bildet daher grundsätzlich die Grundlage der Zollwertermittlung, auch wenn es sich dabei um einen Faktor handelt, der gegebenenfalls Berichtigungen unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Zollwert muss daher den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 24).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-770/21
OGL-Food Trade Lebensmittelvertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollkodex …
{FN:36} C-599/20, EU:C:2022:457.{FN:38} Vgl. Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master (C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:40} Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master (C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 35).
{FN:41} Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master (C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 36).
{FN:42} Vgl. Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master (C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 24).
- EuGH, 15.05.2025 - C-782/23
Tauritus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Union - …
Der Zollwert muss daher den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 54 Daher ist der Zollwert eingeführter Waren vorrangig nach der Transaktionswertmethode, die die am besten geeignete Methode sein dürfte, zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung), während die in Art. 74 des Zollkodex der Union genannten Methoden als subsidiäre Methoden anzusehen sind (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland, C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 74 Grundsätzlich kann sich aber der tatsächliche wirtschaftliche Wert einer Ware, den der Zollwert widerspiegeln muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung), nicht aus einer nachträglichen Aufteilung von Gewinnen zwischen den am Verkauf Beteiligten auf der Grundlage einer Entscheidung ergeben, die einer der Beteiligten getroffen hat.
- BFH, 15.07.2025 - VII R 36/22
Zollwert - Grenzüberschreitende Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen
Rn. 22 Zur Bestimmung des Zollwerts ist vorrangig die Transaktionswertmethode gemäß Art. 29 ZK / Art. 70 UZK anzuwenden (EuGH-Urteil Baltic Master vom 09.06.2022 - C-599/20, EU:C:2022:457, Rz 26; Senatsurteile vom 17.05.2022 - VII R 2/19, BFHE 276, 279, Rz 29, und vom 23.03.2021 - VII R 24/19, BFHE 273, 374, Rz 18; Senatsbeschluss vom 17.09.2024 - VII R 28/21, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Rz 32). - Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2025 - C-307/23
G GmbH - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Ein- und Ausfuhrverfahren - …
{FN:4} Vgl. Urteile vom 9. Juni 2022, FAWKES (…C-187/21, EU:C:2022:458, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 9. Juni 2022, Baltic Master (C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:5} Vgl. Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master (C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:6} Vgl. Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master (C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 03.06.2026 - T-224/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Union - Methode der …
Rn. 59 Erstens ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung die Praxis der Zollbehörden, den Zollwert aufgrund von aus der Datenbank entnommenen Daten zu ermitteln, die Waren betreffen, die unter denselben TARIC-Code fallen wie die eingeführten und aus demselben Land stammen, als Verwendung von "im Zollgebiet der Union verfügbaren Daten" im Sinne von Art. 74 Abs. 3 des Zollkodex der Union "unter Einsatz sinnvoller Hilfsmittel entsprechend den Grundsätzen und allgemeinen Bestimmungen", auf die sich diese Bestimmung bezieht, zu verstehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 54 bis 56 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.09.2023 - C-770/21
OGL-Food Trade Lebensmittelvertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - …
Der Zollwert muss daher den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln (Urteil vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 25.03.2026 - T-296/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Union - Ein- und …
Rn. 25 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der in Art. 74 Abs. 3 des Zollkodex der Union vorgesehenen Auffangmethode (oder Schlussmethode) um ein letztes Mittel handelt, um der Notwendigkeit nachzukommen, den Zollwert der betreffenden Ware zu bestimmen, wenn der Zollanmelder keine hinreichend genauen oder zuverlässigen Angaben macht, anhand deren sich dieser Wert auf der Grundlage der Hauptmethode nach Art. 70 Abs. 1 des Zollkodex oder der nachrangigen Methoden nach dessen Art. 74 Abs. 2 bestimmen ließe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Juni 2022, Baltic Master, C-599/20, EU:C:2022:457, Rn. 54, …und vom 29. Januar 2026, Keladis I und Keladis II, C-72/24 und C-73/24, EU:C:2026:51, Rn. 75).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Baltic Master
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 29 Abs. 1 Buchst. d - Bestimmung des Zollwerts - Begriff der "verbundenen Personen" - faktische Kontrolle - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 143 Abs. 1 ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 29 Abs. 1 Buchst. d - Bestimmung des Zollwerts - Begriff der "verbundenen Personen" - faktische Kontrolle - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 143 Abs. 1 ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20
- EuGH, 09.06.2022 - C-599/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- EuGH, 12.12.2013 - C-116/12
Christodoulou u.a. - Zollwert - In ein Drittland ausgeführte Waren - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20
{FN:13} Urteil vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a. (C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:17} Urteil vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a. (C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:32} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a. (C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 41 bis 43), und vom 9. November 2017, LS Customs Services (…C-46/16, EU:C:2017:839, Rn. 43).
- EuGH, 28.02.2008 - C-263/06
Carboni e derivati - Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20
Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Carboni e derivati (C-263/06, EU:C:2007:501, Nrn. 61 bis 65).{FN:41} Vgl. z. B. Urteil vom 28. Februar 2008, Carboni e derivati (C-263/06, EU:C:2008:128).
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-1/18
Oribalt Rīga - Verordnung (EG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20
Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Oribalt Rīga (C-1/18, EU:C:2019:64, Nrn. 28 bis 30).In diesem Sinne vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Oribalt Rīga (C-1/18, EU:C:2019:64, Nrn. 28 bis 30).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2015 - C-430/14
Stretinskis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollwert - Begriff der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20
{FN:16} Vgl. auch die ähnliche Argumentation in den Schlussanträgen des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Stretinskis (C-430/14, EU:C:2015:701, Nr. 15).{FN:18} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Stretinskis (C-430/14, EU:C:2015:701, Nr. 18).
- EuGH, 09.03.2017 - C-173/15
GE Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20
{FN:30} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2017, GE Healthcare (C-173/15, EU:C:2017:195, Rn. 38 bis 40). - EuGH, 09.11.2017 - C-46/16
LS Customs Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20
{FN:32} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a. (…C-116/12, EU:C:2013:825, Rn. 41 bis 43), und vom 9. November 2017, LS Customs Services (C-46/16, EU:C:2017:839, Rn. 43). - EuGH, 09.07.2020 - C-76/19
Direktor na Teritorialna direktsiya Yugozapadna Agentsiya " Mitnitsi " - Vorlage …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20
{FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Direktor na Teritorialna direktsiya Yugozapadna Agentsiya "Mitnitsi" (C-76/19, EU:C:2020:543, Rn. 67 und 68). - EuGH, 15.09.2011 - C-138/10
DP grup - Zollunion - Zollanmeldung - Annahme der Zollanmeldung durch die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20
{FN:39} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. September 2011, DP grup (C-138/10, EU:C:2011:587, Rn. 33 und 34). - EuGH, 13.03.2014 - C-29/13
Global Trans Lodzhistik - Vorabentscheidungsersuchen - Zollkodex der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20
Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. März 2014, Global Trans Lodzhistik (C-29/13 und C-30/13, EU:C:2014:140), und Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache DP grup (C-138/10, EU:C:2011:378, Nr. 44). - EuGH, 21.01.2016 - C-430/14
Stretinskis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20
{FN:19} Vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, Stretinskis (C-430/14, EU:C:2016:43, Rn. 27). - Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-479/99
CBA Computer
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-263/06
Carboni e derivati - Hämatit-Roheisen russischen Ursprungs - Antidumpingzoll - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-138/10
DP grup - Zollunion - Verordnung Nr. 2913/92 - "Annahme" der Zollanmeldung durch …
- EGMR, 16.04.2019 - 55092/16
BALTIC MASTER LTD. v. LITHUANIA
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