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Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 03.10.1990 | Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 07.04.1992 - C-61/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3430
EuGH, 07.04.1992 - C-61/90 (https://dejure.org/1992,3430)
EuGH, Entscheidung vom 07.04.1992 - C-61/90 (https://dejure.org/1992,3430)
EuGH, Entscheidung vom 07. April 1992 - C-61/90 (https://dejure.org/1992,3430)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWGV Art. 169; ; EWGV Art. 5; ; EWGV Art 93; ; VO Nr. 2727/75/EWG Art 24

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Preisbildung - Nationale Maßnahmen - Unvereinbarkeit mit der gemeinschaftsrechtlichen Regelung

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Getreide ; Ausfuhr von Getreide und Getreideverarbeitungserzeugnissen über die Zentralstelle für die Verwaltung inländischer Erzeugnisse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Preisbildung - Nationale Maßnahmen - Unvereinbarkeit mit der gemeinschaftsrechtlichen Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Getreidemarkt - Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 - Artikel 93 Absatz 3 und Artikel 5 EWG-Vertrag.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.07.1990 - 35/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 07.04.1992 - C-61/90
    In den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation, wie im vorliegenden Fall, auf einem gemeinsamen Preissystem fusst -, sind die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen (Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-35/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-3125, Randnr. 29).

    25 Die Kommission kann auf das Verfahren des Artikels 169 EWG-Vertrag zurückgreifen, wenn sie durch den Gerichtshof einen Verstoß gegen Artikel 93 Absatz 3 EWG-Vertrag feststellen lassen will, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Kommission von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen im Sinne von Artikel 92 EWG-Vertrag zu unterrichten (Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-35/88, Kommission/Griechenland, Randnr. 34).

    29 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann eine Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag nur auf Gründe und Angriffsmittel gestützt werden, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme bereits aufgeführt worden sind (Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 16).

  • EuGH, 13.12.1990 - 347/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 07.04.1992 - C-61/90
    29 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann eine Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag nur auf Gründe und Angriffsmittel gestützt werden, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme bereits aufgeführt worden sind (Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-347/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4747, Randnr. 16).
  • EuGH, 19.03.1991 - C-32/89

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.04.1992 - C-61/90
    17 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-32/89 (Griechenland/Kommission, Slg. 1991, I-1321, Randnrn.
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dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 03.10.1990 - C-61/90   

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https://dejure.org/1990,5125
EuGH, 03.10.1990 - C-61/90 (https://dejure.org/1990,5125)
EuGH, Entscheidung vom 03.10.1990 - C-61/90 (https://dejure.org/1990,5125)
EuGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1990 - C-61/90 (https://dejure.org/1990,5125)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    1. Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Persönlicher Geltungsbereich - Umfang - Grenzen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 03.10.1990 - C-61/90
    Zum einen genüge das Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399), um den Einwand auszuräumen, daß die vorliegende Rechtssache sich im rein innerstaatlichen Rahmen des betroffenen Mitgliedstaats abspiele.

    Das genannte Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 sei nur dann zu berücksichtigen, wenn die von dem Betroffenen in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Berufsausbildung "nach dem Gemeinschaftsrecht anerkannt" sei.

    [13] Wie aus dem genannten Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 hervorgeht, kann Artikel 52 EWG -Vertrag nicht dahin ausgelegt werden, daß die Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats von der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen wären, wenn sie sich aufgrund der Tatsache, daß sie rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässig waren und dort eine nach dem Gemeinschaftsrecht anerkannte berufliche Qualifikation erworben haben, gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage befinden, die mit derjenigen aller anderen Personen, die in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen, vergleichbar ist (Randnr. 24).

  • EuGH, 03.10.1990 - 54/88

    Strafverfahren gegen Nino, Prandini u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.10.1990 - C-61/90
    [11] Erstens ist darauf hinzuweisen, daß - anders als in der den Strafverfahren gegen Eleonora Nino u. a. zugrundeliegenden Fallgestaltung (Urteil vom selben Tage in den verbundenen Rechtssachen C-54/88, C-91/88 und C-14/89, Slg. 1990, I-3537, I-3543) - Herr Bouchoucha, ein in Frankreich berufstätiger französischer Staatsangehöriger, ein in einem anderen Mitgliedstaat erlangtes Berufsdiplom besitzt.
  • EuGH, 03.10.1990 - 91/88
    Auszug aus EuGH, 03.10.1990 - C-61/90
    [11] Erstens ist darauf hinzuweisen, daß - anders als in der den Strafverfahren gegen Eleonora Nino u. a. zugrundeliegenden Fallgestaltung (Urteil vom selben Tage in den verbundenen Rechtssachen C-54/88, C-91/88 und C-14/89, Slg. 1990, I-3537, I-3543) - Herr Bouchoucha, ein in Frankreich berufstätiger französischer Staatsangehöriger, ein in einem anderen Mitgliedstaat erlangtes Berufsdiplom besitzt.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-61/90   

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https://dejure.org/1992,24004
Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-61/90 (https://dejure.org/1992,24004)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.02.1992 - C-61/90 (https://dejure.org/1992,24004)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 1992 - C-61/90 (https://dejure.org/1992,24004)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland.

    Getreidemarkt - Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 - Artikel 93 Absatz 3 und Artikel 5 EWG-Vertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.03.1991 - C-32/89

    Griechenland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-61/90
    Aufgrund dieses Verständnisses der Bedeutung der gemeinsamen Marktorganisationen hat der Gerichtshof im Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-32/89 (Randnrn. 17 und 18 sowie 20 bis 22) (10) zu der Frage Stellung genommen, ob die Kommission befugt gewesen war, die Finanzierung bestimmter Ausgaben durch den EAGFL abzulehnen.

    Der Gerichtshof hat im Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-32/89 ausgeführt:.

    Was schließlich die beweismässige Würdigung der tatsächlichen Umstände betrifft, stellt sich heraus, daß vier der in der vorliegenden Rechtssache behandelten Programmverträge auch Gegenstand des Urteils in der Rechtssache C-32/89 waren, nämlich.

    Die Griechische Republik hat sowohl in der Rechtssache C-32/89 als auch in der mündlichen Verhandlung in der vorliegenden Rechtssache die Existenz der drei erstgenannten Programmverträge eingeräumt.

    Darüber hinaus hat der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache C-32/89 die Existenz des vierten Programmvertrags als hinreichend bewiesen angesehen.

    In der Rechtssache C-32/89 hielt es der Gerichtshof ausserdem für erwiesen, daß die Griechische Republik die Defizite ausgeglichen hat, die die KYDEP infolge des Abschlusses dieser vier Programmverträge erlitten hat (Randnrn. 14 bis 17).

    - Urteil vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-32/89 (Griechische Republik/Kommission, Slg. 1991, I-1321), das den Abschluß von Programmverträgen zwischen der griechischen Regierung und der KYDEP über die Ausfuhr von Hart- und Weichweizen sowie die Ablieferung von Hartweizen zur EG-Intervention auf Anweisung der griechischen Regierung durch die KYDEP betraf, und.

  • EuGH, 29.11.1989 - 281/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-61/90
    - Urteil vom 29. November 1989 in der Rechtssache C-281/87 (Kommission/Griechische Republik, Slg. 1989, 4015), das eine Anweisung der Griechischen Republik an die KYDEP betraf, Hartweizen aus der Ernte 1982, der die Qualitätserfordernisse nicht erfuellte, aufzukaufen,.

    - Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-35/88 (Kommission/Griechische Republik, Slg. 1990, I-3125), das die Einflußnahme der griechischen Regierung auf die Tätigkeiten der KYDEP auf dem Futtermittelmarkt betraf,.

    - Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-110/89 (Kommission/Griechische Republik, Slg. 1991, I-2659), das Maßnahmen zur Verhinderung der Ausfuhr von Mais durch andere Wirtschaftsteilnehmer als die KYDEP betraf.

    (23) - Siehe Urteil des Gerichtshofes vom 22. September 1988 in der Rechtssache 272/86 (Kommission/Griechische Republik, Slg. 1988, 4875, Randnr. 21).

  • EuGH, 12.07.1990 - 35/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1992 - C-61/90
    Dasselbe Argument hatte die griechische Regierung in der Rechtssache C-35/88 (3) geltend gemacht, die die Intervention der Behörden auf dem griechischen Futtermittelmarkt betraf und die in diesem Punkt der vorliegenden Rechtssache ähnelte.

    Eine solche Vertragsverletzung kann im Rahmen einer Klage gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag festgestellt werden (siehe zuletzt Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-35/88 (26)).

    - Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-35/88 (Kommission/Griechische Republik, Slg. 1990, I-3125), das die Einflußnahme der griechischen Regierung auf die Tätigkeiten der KYDEP auf dem Futtermittelmarkt betraf,.

    (27) - Siehe in diesem Zusammenhang das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-35/88, in dem der Gerichtshof folgendes ausgeführt hat: Die Kommission macht in ihren Antworten auf die Fragen des Gerichtshofes ausserdem einen Verstoß gegen Artikel 24 der Verordnung Nr. 2727/75 geltend.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.1992 - C-385/89

    Republik Griechenland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    - Siehe Fußnote 2.5 - Dieser Programmvertrag ist ebenfalls Gegenstand einer beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache) nämlich der Rechtssache C-61/90 (Klage der Kommission gegen die Griechische Republik gemäß Artikel 169 EWG-Vertrag), in der ich meine Schlußanträge am 12. Februar Í992 vorgetragen habe.
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