Rechtsprechung
| EuGH, 18.06.2026 - C-658/24 P |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Nationale Regelung, die Lebensmitteleinzelhändler, deren Umsatz einen bestimmten ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Lebensmittelhandel: Die ungarische Regelung, wonach große Händler zu Sonderangeboten verpflichtet sind, verstößt gegen das Unionsrecht
- beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)
Penny Market vs. Ungarn - EuGH kippt verpflichtende Preissenkungen
Sonstiges (4)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Penny Market
- EUR-Lex (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Győri Törvényszék (Ungarn), eingereicht am 9. Oktober 2024 - Penny Market Kft./Komárom-Esztergom Vármegyei Kormányhivatal
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Penny Market
Vorabentscheidungsersuchen des Győri Törvényszék (Ungarn), eingereicht am 9. Oktober 2024 - Penny Market Kft./Komárom-Esztergom Vármegyei Kormányhivatal
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Penny Market
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-658/24
- EuGH, 18.06.2026 - C-658/24 P
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- EuGH, 12.09.2024 - C-557/23
SPAR Magyarország - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation …
Auszug aus EuGH, 18.06.2026 - C-658/24
Rn. 30 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), bei der sich die Union gemäß Art. 4 Abs. 2 Buchst. d AEUV die Zuständigkeit mit ihnen teilt, über Rechtsetzungsbefugnisse verfügen, die es ihnen, wie aus Art. 2 Abs. 2 AEUV hervorgeht, erlauben, ihre Zuständigkeit wahrzunehmen, sofern und soweit die Union ihre Zuständigkeit nicht ausgeübt hat (Urteil vom 12. September 2024, SPAR Magyarország, C-557/23, EU:C:2024:737, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).Mit einer GMO sind auch Vorschriften unvereinbar, die ihr ordnungsgemäßes Funktionieren behindern, auch wenn die GMO das betreffende Gebiet nicht abschließend geregelt hat (Urteil vom 12. September 2024, SPAR Magyarország, C-557/23, EU:C:2024:737, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 32 Mangels eines Preisfestsetzungsmechanismus ist die freie Bestimmung der Verkaufspreise auf der Grundlage des freien Wettbewerbs einer der Bestandteile der Verordnung Nr. 1308/2013 und Ausdruck des Grundsatzes des freien Warenverkehrs unter Bedingungen eines wirksamen Wettbewerbs (Urteil vom 12. September 2024, SPAR Magyarország, C-557/23, EU:C:2024:737, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 33 Die Schaffung einer GMO verwehrt es den Mitgliedstaaten jedoch nicht, nationale Regeln anzuwenden, die ein im Allgemeininteresse liegendes anderes Ziel verfolgen als die betreffende GMO, selbst wenn diese Regeln Einfluss auf das Funktionieren des Binnenmarkts in dem betreffenden Sektor haben können, sofern sie geeignet sind, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zu dessen Erreichung erforderlich ist (Urteil vom 12. September 2024, SPAR Magyarország, C-557/23, EU:C:2024:737, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese Bestimmungen können jedoch in Anbetracht der mit ihnen geregelten besonderen Situationen nicht so weit ausgelegt werden, dass davon auszugehen wäre, dass die Verordnung Nr. 1308/2013 insgesamt die mit der streitigen Regierungsverordnung 162/2023 verfolgten im Allgemeininteresse liegenden Ziele umfasst, nämlich die Bekämpfung der Inflation und den Schutz benachteiligter Verbraucher durch eine garantierte Versorgung mit Grundnahrungsmitteln zu erschwinglichen Preisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2024, SPAR Magyarország, C-557/23, EU:C:2024:737, Rn. 42).
Rn. 38 Unter diesen Umständen kann sich ein Staat auf das Ziel berufen, die Inflation zu bekämpfen oder benachteiligte Verbraucher zu schützen, um Maßnahmen wie die in der Regierungsverordnung 162/2023 vorgesehenen zu rechtfertigen, die das System der Preisbildung unter Bedingungen eines wirksamen Wettbewerbs beeinträchtigen, auf das sich die Verordnung Nr. 1308/2013 gründet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2024, SPAR Magyarország, C-557/23, EU:C:2024:737, Rn. 43).
Insoweit muss die Prüfung der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der Ziele der GAP und des guten Funktionierens der GMO erfolgen, was einen Ausgleich zwischen diesen Zielen und den mit der Regierungsverordnung verfolgten Zielen erfordert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2024, SPAR Magyarország, C-557/23, EU:C:2024:737, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 40 Hinsichtlich der Frage, ob die in Rede stehenden Maßnahmen geeignet sind, die Verwirklichung der mit ihnen verfolgten Ziele zu gewährleisten, ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung eine nationale Regelung nur dann geeignet ist, die Verwirklichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 12. September 2024, SPAR Magyarország, C-557/23, EU:C:2024:737, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.03.2020 - C-323/18
Die in Ungarn auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen …
Auszug aus EuGH, 18.06.2026 - C-658/24
Rn. 55 Folglich verbietet dieser Art. 14 nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund des Sitzes der Gesellschaften, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2020, Tesco-Global Áruházak, C-323/18, EU:C:2020:140, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 60 Der Umstand, dass solche Maßnahmen hauptsächlich Gesellschaften treffen, deren Eigentümer Personen sind, die keine Ungarn sind, vermag zum einen nicht zu belegen, dass diese Maßnahmen nicht auf einem neutralen und relevanten Kriterium beruhen, und ist zum anderen für sich genommen nicht geeignet, eine Diskriminierung zu begründen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2020, Tesco-Global Áruházak, C-323/18, EU:C:2020:140, Rn. 70 und 72).
- EuGH, 23.02.2016 - C-179/14
Bestimmte Aspekte der Regelungen der SZÉP-Freizeitkarte und des …
Auszug aus EuGH, 18.06.2026 - C-658/24
Rn. 56 Überdies hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sowohl aus dem Wortlaut von Art. 14 der Richtlinie 2006/123 als auch aus der Systematik dieser Richtlinie folgt, dass die in Art. 14 genannten Anforderungen nicht gerechtfertigt werden können (Urteil vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn, C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 57 Der Gerichtshof hat insoweit u. a. hervorgehoben, dass ein solches Verbot ohne Rechtfertigungsmöglichkeit sicherstellen soll, dass bestimmte Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit, hinsichtlich deren der Unionsgesetzgeber und der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung davon ausgehen, dass sie das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts in gravierender Weise beeinträchtigen, systematisch und schnell beseitigt werden können, und es somit einen mit dem AEU-Vertrag in Einklang stehenden Zweck verfolgt (Urteil vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn, C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 18.06.2026 - C-658/24
Rn. 47 Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2006/123 auf das Ausgangsverfahren Anwendung findet, weil es sich bei der Tätigkeit des Lebensmitteleinzelhandels um eine "Dienstleistung" im Sinne von Art. 4 Nr. 1 dieser Richtlinie handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser, C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 97). - EuGH, 01.10.2015 - C-340/14
Trijber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - …
Auszug aus EuGH, 18.06.2026 - C-658/24
Rn. 58 Zwar ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob die in der Regierungsverordnung 162/2023 genannten Maßnahmen eine mittelbare Diskriminierung der außerhalb Ungarns ansässigen Gesellschaften darstellen, doch ist der Gerichtshof, um diesem Gericht eine zweckdienliche Antwort zu geben, befugt, ihm auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise zu geben, die dem nationalen Gericht eine Entscheidung ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2015, Trijber und Harmsen, C-340/14 und C-341/14, EU:C:2015:641, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 30.01.2025 - C-510/23
Trenitalia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Unlautere …
Auszug aus EuGH, 18.06.2026 - C-658/24
Hierzu hat er die ihm vorgelegten Fragen gegebenenfalls umzuformulieren und, soweit erforderlich, unionsrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, die das nationale Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteil vom 30. Januar 2025, Trenitalia, C-510/23, EU:C:2025:41, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH - C-341/14 (anhängig)
Harmsen
Auszug aus EuGH, 18.06.2026 - C-658/24
Rn. 58 Zwar ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu bestimmen, ob die in der Regierungsverordnung 162/2023 genannten Maßnahmen eine mittelbare Diskriminierung der außerhalb Ungarns ansässigen Gesellschaften darstellen, doch ist der Gerichtshof, um diesem Gericht eine zweckdienliche Antwort zu geben, befugt, ihm auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise zu geben, die dem nationalen Gericht eine Entscheidung ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Oktober 2015, Trijber und Harmsen, C-340/14 und C-341/14, EU:C:2015:641, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.10.2026 - C-813/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungsfreiheit - Richtlinie 2006/123/EG …
Rn. 79 Insoweit ist es zwar letztlich Sache des nationalen Gerichts, das allein für die Beurteilung des Sachverhalts des Ausgangsrechtsstreits sowie für die Auslegung des nationalen Rechts zuständig ist, zu bestimmen, ob und inwieweit die Regelung den Anforderungen entspricht, die sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ergeben, doch ist der Gerichtshof, um diesem Gericht eine zweckdienliche Antwort zu geben, befugt, ihm auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen Hinweise zu geben, die dem nationalen Gericht eine Entscheidung ermöglichen (…Urteile vom 30. März 1993, Thomas u. a., C-328/91, EU:C:1993:117, Rn. 13…, vom 13. Februar 2014, Sokoll-Seebacher, C-367/12, EU:C:2014:68, Rn. 40, und vom 18. Juni 2026, Penny Market, C-658/24, EU:C:2026:495, Rn. 83).
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| Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-658/24 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationale Rechtsvorschriften, die bestimmte Lebensmittelhändler dazu verpflichten, die Preise bestimmter Lebensmittel für einen vorgegebenen Zeitraum zu senken und eine bestimmte Menge vorrätig zu halten - Geldbuße - Verordnung (EU) Nr. ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-658/24
- EuGH, 18.06.2026 - C-658/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 12.09.2024 - C-557/23
SPAR Magyarország - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-658/24
Rn. 22 Die Umstände der vorliegenden Rechtssache lassen spontan an den Sachverhalt in der Rechtssache denken, in der das Urteil SPAR Magyarország ergangen ist.Rn. 27 Das Urteil SPAR Magyarország enthielt eine ausführliche Erörterung der Verordnung Nr. 1308/2013, deren wesentliche Merkmale im Folgenden kurz wiedergegeben werden.
{FN:2} Urteil vom 12. September 2024 (C-557/23, im Folgenden: Urteil SPAR Magyarország, EU:C:2024:737).
{FN:8} Vgl. Urteil vom 11. März 2021, Kommission/Ungarn (Gewinnspannen) (…C-400/19, EU:C:2021:194, Rn. 35), und Urteil SPAR Magyarország (…Rn. 36).
{FN:9} Vgl. Urteil vom 11. März 2021, Kommission/Ungarn (Gewinnspannen) (…C-400/19, EU:C:2021:194, Rn. 36), und Urteil SPAR Magyarország (…Rn. 37).
{FN:10} Vgl. Urteil vom 11. März 2021, Kommission/Ungarn (Gewinnspannen) (…C-400/19, EU:C:2021:194, Rn. 37), und Urteil SPAR Magyarország (…Rn. 38).
- EuGH, 03.03.2020 - C-323/18
Die in Ungarn auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-658/24
{FN:24} Vgl. u. a. Urteile vom 3. März 2020, Vodafone Magyarország (C-75/18, EU:C:2020:139), und vom 3. März, Tesco-Global Áruházak (C-323/18, EU:C:2020:140).{FN:25} Vgl. Urteil vom 3. März 2020, Tesco-Global Áruházak (C-323/18, EU:C:2020:140, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:26} Vgl. im Kern Urteil vom 3. März 2020, Tesco-Global Áruházak (C-323/18, EU:C:2020:140, Rn. 74).
- EuGH, 11.03.2021 - C-400/19
Kommission/ Ungarn (Marges bénéficiaires) - Vertragsverletzung eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-658/24
{FN:8} Vgl. Urteil vom 11. März 2021, Kommission/Ungarn (Gewinnspannen) (C-400/19, EU:C:2021:194, Rn. 35), und Urteil SPAR Magyarország (…Rn. 36).{FN:9} Vgl. Urteil vom 11. März 2021, Kommission/Ungarn (Gewinnspannen) (C-400/19, EU:C:2021:194, Rn. 36), und Urteil SPAR Magyarország (…Rn. 37).
{FN:10} Vgl. Urteil vom 11. März 2021, Kommission/Ungarn (Gewinnspannen) (C-400/19, EU:C:2021:194, Rn. 37), und Urteil SPAR Magyarország (…Rn. 38).
- EuGH, 30.01.2018 - C-360/15
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-658/24
{FN:12} Vgl. Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 97).{FN:18} Vgl. Urteil vom 30. Januar 2018, X und Visser (C-360/15 und C-31/16, EU:C:2018:44, Rn. 110).
- EuGH, 03.03.2020 - C-75/18
Die in Ungarn auf den Umsatz von Telekommunikations- und Einzelhandelsunternehmen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-658/24
{FN:24} Vgl. u. a. Urteile vom 3. März 2020, Vodafone Magyarország (C-75/18, EU:C:2020:139), und vom 3. März, Tesco-Global Áruházak (C-323/18, EU:C:2020:140). - EuGH, 16.06.2015 - C-593/13
Die italienische Regelung, nach der Zertifizierungseinrichtungen ihren …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-658/24
{FN:22} Vgl. Urteil vom 16. Juni 2015, Rina Services u. a. (C-593/13, EU:C:2015:399, Rn. 35 bis 40). - Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-591/15
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar sind das Vereinigte Königreich und …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-658/24
{FN:27} Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache The Gibraltar Betting and Gaming Association (C-591/15, EU:C:2017:32, Nrn. 82 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 03.07.2025 - C-366/24
Amazon EU (Tarifs minimaux de livraison de livres) - Vorlage zur …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-658/24
Zur Schwierigkeit, eine strikte Grenze zwischen Gegenstand und Anwendungsbereich dieser Richtlinie zu ziehen, vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Amazon EU (Mindestgebühren für die Lieferung von Büchern) (C-366/24, EU:C:2025:531, Nrn. 49 ff.).
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