Rechtsprechung
| EuGH, 12.03.2020 - C-659/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2013/48/EU - Art. 3 Abs. 2 - Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand - Umstände, unter denen das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährleistet werden muss - Nichterscheinen ...
- Europäischer Gerichtshof
VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2013/48/EU - Art. 3 Abs. 2 - Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand - Umstände, unter denen das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährleistet werden muss - Nichterscheinen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2013/48/EU - Art. 3 Abs. 2 - Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand - Umstände, unter denen das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand gewährleistet werden muss - Nichterscheinen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
VW (Droit d'accès à un avocat en cas de non-comparution)
[fremdsprachig]
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
VW
Verfahrensgang
- EuGH, 18.01.2019 - C-659/18
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
- EuGH, 12.03.2020 - C-659/18
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 05.06.2018 - C-612/15
Kolev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 325 AEUV - Betrügereien oder …
Auszug aus EuGH, 12.03.2020 - C-659/18
Rn. 30 Nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2013/48 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Verdächtigen und beschuldigten Personen das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand so rechtzeitig und in einer solchen Art und Weise zukommt, dass sie ihre Verteidigungsrechte praktisch und wirksam wahrnehmen können (Urteil vom 5. Juni 2018, Kolev u. a., C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 103).Die Richtlinie soll u. a. das in Art. 47 Abs. 2 der Charta verankerte Recht, sich beraten, verteidigen und vertreten zu lassen, sowie die durch Art. 48 Abs. 2 der Charta gewährleisteten Verteidigungsrechte fördern (Urteil vom 5. Juni 2018, Kolev u. a., C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 104).
- EuGH, 18.01.2019 - C-659/18
VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht)
Auszug aus EuGH, 12.03.2020 - C-659/18
Dieser Antrag ist mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. Januar 2019, VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:45), zurückgewiesen worden.
- EuGH, 22.10.2026 - C-660/24
Kommission/ Ungarn
Rn. 55 Aus der Systematik und den Zielen der Richtlinie 2013/48 folgt aber, dass die vorübergehenden Abweichungen, die die Mitgliedstaaten bezüglich des Rechts auf Zugang zu einem Rechtsbeistand vorsehen können, in Art. 3 Abs. 5 und 6 dieser Richtlinie abschließend aufgezählt werden (Urteil vom 12. März 2020, VW [Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht], C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 42).Auch die Erwägungsgründe 30 bis 32 der Richtlinie 2013/48 verweisen nur auf diese Abweichungen (Urteil vom 12. März 2020, VW [Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht], C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 43).
Rn. 58 Legte man Art. 3 der Richtlinie 2013/48 dahin aus, dass er es den Mitgliedstaaten erlaubt, weitere Abweichungen vom Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand als die in diesem Artikel abschließend aufgezählten vorzusehen, liefe dies diesen Zielen sowie der Systematik dieser Richtlinie und dem Wortlaut der genannten Vorschrift zuwider und nähme diesem Recht die praktische Wirksamkeit (Urteil vom 12. März 2020, VW [Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht], C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 45).
- EuGH, 22.10.2026 - C-681/24
Kommission / Tschechische Republik
Rn. 54 Aus der Systematik und den Zielen der Richtlinie 2013/48 folgt aber, dass die vorübergehenden Abweichungen, die die Mitgliedstaaten bezüglich des Rechts auf Zugang zu einem Rechtsbeistand vorsehen können, in Art. 3 Abs. 5 und 6 dieser Richtlinie abschließend aufgezählt werden (Urteil vom 12. März 2020, VW [Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht], C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 42).Auch die Erwägungsgründe 30 bis 32 der Richtlinie 2013/48 verweisen nur auf diese Abweichungen (Urteil vom 12. März 2020, VW [Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht], C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 43).
Rn. 57 Legte man Art. 3 der Richtlinie 2013/48 dahin aus, dass er es den Mitgliedstaaten erlaubt, weitere Abweichungen vom Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand als die in diesem Artikel abschließend aufgezählten vorzusehen, liefe dies diesen Zielen sowie der Systematik dieser Richtlinie und dem Wortlaut der genannten Vorschrift zuwider und nähme diesem Recht die praktische Wirksamkeit (Urteil vom 12. März 2020, VW [Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht], C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 45).
- EuGH, 05.09.2024 - C-603/22
Faires Verfahren: Strafrechtlich verfolgte Minderjährige müssen die konkrete und …
Rn. 101 Drittens wird der fundamentale Grundsatz, dass Kinder das Recht auf Unterstützung durch einen Rechtsbeistand haben, in Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2016/800 in Bezug auf den Zeitpunkt präzisiert, ab dem dieses Recht zu gewähren ist (vgl. entsprechend Urteil vom 12. März 2020, VW [Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht], C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 31).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-681/24
Generalanwältin Ćapeta: Ungarn und die Tschechische Republik verstoßen …
{FN:14} Vgl. z. B. Urteile vom 12. März 2020, VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 31), und vom 8. Mai 2025, Barało (…C-530/23, EU:C:2025:322, Rn. 59).{FN:15} Vgl. z. B. Urteile vom 12. März 2020, VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 31), und vom 14. Mai 2024, Stachev (…C-15/24 PPU, EU:C:2024:399, Rn. 48).
{FN:25} Vgl. Urteil vom 12. März 2020, VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 42 bis 45), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die vorübergehenden Abweichungen, die die Mitgliedstaaten bezüglich des Rechts auf Zugang zu einem Rechtsbeistand vorsehen können, in Art. 3 Abs. 5 und 6 der Richtlinie 2013/48 abschließend aufgezählt werden.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-660/24
Generalanwältin Ćapeta: Ungarn und die Tschechische Republik verstoßen …
{FN:14} Vgl. z. B. Urteile vom 12. März 2020, VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 31), und vom 8. Mai 2025, Barało (…C-530/23, EU:C:2025:322, Rn. 59).{FN:15} Vgl. z. B. Urteile vom 12. März 2020, VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 31), und vom 14. Mai 2024, Stachev (…C-15/24 PPU, EU:C:2024:399, Rn. 48).
{FN:26} Vgl. Urteil vom 12. März 2020, VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 42 bis 45), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die vorübergehenden Abweichungen, die die Mitgliedstaaten bezüglich des Rechts auf Zugang zu einem Rechtsbeistand vorsehen können, in Art. 3 Abs. 5 und 6 der Richtlinie 2013/48 abschließend aufgezählt werden.
- EuGH, 14.05.2024 - C-15/24
Stachev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Rn. 49 Die vorübergehenden Abweichungen, die die Mitgliedstaaten bezüglich des Rechts auf Zugang zu einem Rechtsbeistand vorsehen können, werden in Art. 3 Abs. 5 und 6 der Richtlinie 2013/48 abschließend aufgezählt (Urteil vom 12. März 2020, VW [Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht], C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 42).Rn. 77 Drittens ist der Zweck der Richtlinie 2013/48 zu berücksichtigen, die insbesondere das in Art. 47 Abs. 2 der Charta verankerte Recht, sich beraten, verteidigen und vertreten zu lassen, sowie die durch Art. 48 Abs. 2 der Charta gewährleisteten Verteidigungsrechte fördern soll (Urteil vom 12. März 2020, VW [Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht], C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-83/19
Nach Auffassung von Generalanwalt Bobek verstoßen die vorläufige Ernennung des …
Im Zusammenhang mit der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (…ABl. 2013, L 294, S. 1) vgl. auch Urteil vom 12. März 2020, VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 24 bis 27). - Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2023 - C-209/22
Rayonna prokuratura Lovech, TO Lukovit (Fouille corporelle) - Vorlage zur …
{FN:13} Urteil vom 12. März 2020, VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 25 und 26).{FN:16} Vgl. Urteile vom 5. Juni 2018, Kolev u.a. (…C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 88 und 104); vom 12. März 2020, VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 44); vom 14. Mai 2020, Staatsanwaltschaft Offenburg (…C-615/18, EU:C:2020:376, Rn. 71) sowie vom 21. Oktober 2021, ZX (Berichtigung der Anklageschrift) (…C 282/20, EU:C:2021:874, Rn. 26).
- EuGH, 07.09.2023 - C-209/22
Rayonna prokuratura Lovech, TO Lukovit (Fouille corporelle) - Vorlage zur …
Rn. 37 Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass der Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2013/48, insbesondere die Wendung "von den zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats durch amtliche Mitteilung oder auf sonstige Art und Weise … in Kenntnis gesetzt", zeigt, dass für die Anwendbarkeit der Richtlinie 2013/48 eine Unterrichtung des Betroffenen durch die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats genügt, auf welche Weise auch immer sie erfolgt, wobei es nicht von Belang ist, auf welchem Wege eine solche Information dem Betroffenen zugeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. März 2020, VW [Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht], C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 25 und 26). - Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-660/21
K.B. und F.S. (Relevé d'office dans le domaine pénal) - Vorlage zur …
{FN:12} Vgl. entsprechend Urteil vom 12. März 2020, VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2020:201, Rn. 24 bis 26), betreffend Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2013/48/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 über das Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand in Strafverfahren und in Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls sowie über das Recht auf Benachrichtigung eines Dritten bei Freiheitsentzug und das Recht auf Kommunikation mit Dritten und mit Konsularbehörden während des Freiheitsentzugs (…ABl. 2013, L 294, S. 1), der deren Anwendungsbereich nahezu gleichlautend wie Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2012/13 definiert (…Urteil vom 19. September 2019, Rayonna prokuratura Lom [C-467/18, EU:C:2019:765, Rn. 38]). - Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-603/22
M.S. u. a. (Droits procéduraux d'une personne mineure) - Vorlage zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-355/19
Asociaţia "Forumul Judecătorilor Din România" und Asociaţia …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2020 - C-291/19
SO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über den Beitritt der Republik …
- EuGH, 15.09.2022 - C-347/21
DD (Réitération de l'audition d'un témoin) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-203/21
DELTA STROY 2003 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2024 - C-15/24
Stachev - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2021 - C-262/21
A - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
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Rechtsprechung
| EuGH, 18.01.2019 - C-659/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht)
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof
VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht)
(fremdsprachig)
Verfahrensgang
- EuGH, 18.01.2019 - C-659/18
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
- EuGH, 12.03.2020 - C-659/18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 31.07.2017 - C-404/17
A
Auszug aus EuGH, 18.01.2019 - C-659/18
Rn. 6 À cet égard, le point 34 des recommandations à l'attention des juridictions nationales, relatives à l'introduction de procédures préjudicielles (JO 2016, C 439, p. 1), précise que, pour permettre à la Cour de décider rapidement s'il convient de mettre en œuvre la procédure accélérée, la demande doit exposer avec précision les circonstances de droit et de fait qui établissent l'urgence et, notamment, les risques encourus si le renvoi devait suivre la procédure ordinaire (ordonnance du président de la Cour du 31 juillet 2017, A, C-404/17, non publiée, EU:C:2017:627, point 12). - EuGH, 25.07.2018 - C-333/18
Lombardi
Auszug aus EuGH, 18.01.2019 - C-659/18
Toutefois, il ressort de la jurisprudence de la Cour que le simple intérêt des justiciables, certes légitime, à déterminer le plus rapidement possible la portée des droits qu'ils tirent du droit de l'Union n'est pas de nature à établir l'existence d'une circonstance exceptionnelle, au sens de l'article 105, paragraphe 1, du règlement de procédure (ordonnance du président de la Cour du 25 juillet 2018, Lombardi, C-333/18, non publiée, EU:C:2018:629, point 8 et jurisprudence citée).
- EuGH, 12.03.2020 - C-659/18
VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) - …
Dieser Antrag ist mit Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. Januar 2019, VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:45), zurückgewiesen worden. - EuGH, 11.11.2021 - C-938/19
Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 43 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich nämlich, dass das bloße - wenn auch legitime - Interesse der Rechtsuchenden daran, den Umfang der ihnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte möglichst schnell zu klären, nicht geeignet ist, das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands im Sinne von Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung zu belegen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. Januar 2019, VW [Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht], C-659/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:45, Rn. 7 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht)
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2013/48/EU - Art. 2 - Anwendungsbereich - Art. 3 - Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand - Nichterscheinen vor Gericht - Nationaler Haftbefehl - Vorübergehende Abweichungen - Art. 8 - Umstände, unter denen das ...
- Europäischer Gerichtshof
VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht)
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2013/48/EU - Art. 2 - Anwendungsbereich - Art. 3 - Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand - Nichterscheinen vor Gericht - Nationaler Haftbefehl - Vorübergehende Abweichungen - Art. 8 - Umstände, unter denen das ...
- rechtsportal.de
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2013/48/EU - Art. 2 - Anwendungsbereich - Art. 3 - Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand - Nichterscheinen vor Gericht - Nationaler Haftbefehl - Vorübergehende Abweichungen - Art. 8 - Umstände, unter denen das ...
Verfahrensgang
- EuGH, 18.01.2019 - C-659/18
- Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
- EuGH, 12.03.2020 - C-659/18
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2019 - C-646/17
Moro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
{FN:12} Der Gerichtshof hat diesen Punkt kürzlich in Bezug auf die Richtlinie 2012/13 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (…ABl. 2012, L 142, S. 1) bestätigt (vgl. Urteil vom 13. Juni 2019, Moro, C-646/17, EU:C:2019:489, Rn. 29 bis 37), deren einschlägige Bestimmungen im Wesentlichen den gleichen Wortlaut haben wie die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2013/48.{FN:13} Für eine Übersicht über die betreffenden Rechtsinstrumente siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Moro (C-646/17, EU:C:2019:95, Nrn. 27 bis 54).
- EGMR, 27.11.2008 - 36391/02
Wirksamkeitsverpflichtete Konventionsauslegung; Recht auf konkreten und wirksamen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
Vgl. z. B. EGMR, Urteil vom 27. November 2008, Salduz/Türkei (CE:ECHR:2008:1127JUD003639102, § 55). - EuGH, 24.10.2018 - C-234/17
XC u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze des Unionsrechts - Loyale …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
{FN:8} Vgl. kürzlich Urteil vom 24. Oktober 2018, XC u. a. (C-234/17, EU:C:2018:853, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EGMR, 13.09.2016 - 50541/08
Aufschub des Rechts auf Verteidigerbeistand (Recht auf ein faires Verfahren; …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
Der EGMR hat kürzlich darauf hingewiesen, dass das "Kriterium der zwingenden Gründe … ein strenges Kriterium [ist]: In Anbetracht der grundsätzlichen Natur und Bedeutung des frühzeitigen Zugangs zu einem Rechtsbeistand sind Beschränkungen des Zugangs zu einem Rechtsbeistand nur bei 'außergewöhnlichen Umständen' zulässig." Vgl. EGMR, Urteil vom 13. September 2016, 1brahim u. a./Vereinigtes Königreich (CE:ECHR:2016:0913JUD005054108, § 258). - EGMR, 21.01.1999 - 26103/95
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
{FN:20} Vgl. entsprechend EGMR, Urteile vom 22. September 1994, Pelladoah/Niederlande (CE:ECHR:1994:0922JUD001673790, § 40), und vom 21. Januar 1999, Van Geyseghem/Belgien (CE:ECHR:1999:0121JUD002610395, § 34). - EGMR, 18.02.2010 - 39660/02
Recht auf konkreten und wirksamen Verteidigerbeistand bei der ersten Vernehmung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
{FN:14} Vgl. insbesondere EGMR, Urteile vom 19. Februar 2009, Shabelnik/Ukraine (CE:ECHR:2009:0219JUD001640403, § 57), und vom 18. Februar 2010, Zaichenko/Russland (CE:ECHR:2010:0218JUD003966002, § 42). - EGMR, 13.10.2009 - 7377/03
[FRE]
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
{FN:4} Vgl. beispielsweise die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR): "Das Recht eines jeden, der einer Straftat angeklagt ist, von einem Anwalt wirksam verteidigt zu werden, ist eines der grundlegenden Merkmale eines fairen Verfahrens"; vgl. u. a. EGMR, Urteile vom 13. Oktober 2009, Dayanan/Türkei (CE:ECHR:2009:1013JUD000737703, § 30), und vom 23. Mai 2019, Doyle/Irland (CE:ECHR:2019:0523JUD005197917, § 67). - EuGH, 19.09.2019 - C-467/18
Rayonna prokuratura Lom - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
Vgl. hierzu Urteil vom 19. September 2019, Rayonna prokuratora Lom (C-467/18, EU:C:2019:765, Rn. 37). - EuGH, 13.06.2019 - C-646/17
Moro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
{FN:12} Der Gerichtshof hat diesen Punkt kürzlich in Bezug auf die Richtlinie 2012/13 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren (…ABl. 2012, L 142, S. 1) bestätigt (vgl. Urteil vom 13. Juni 2019, Moro, C-646/17, EU:C:2019:489, Rn. 29 bis 37), deren einschlägige Bestimmungen im Wesentlichen den gleichen Wortlaut haben wie die entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie 2013/48. - EGMR, 23.05.2019 - 51979/17
DOYLE v. IRELAND
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2019 - C-659/18
{FN:4} Vgl. beispielsweise die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR): "Das Recht eines jeden, der einer Straftat angeklagt ist, von einem Anwalt wirksam verteidigt zu werden, ist eines der grundlegenden Merkmale eines fairen Verfahrens"; vgl. u. a. EGMR, Urteile vom 13. Oktober 2009, Dayanan/Türkei (CE:ECHR:2009:1013JUD000737703, § 30), und vom 23. Mai 2019, Doyle/Irland (CE:ECHR:2019:0523JUD005197917, § 67). - EuGH, 05.09.2019 - C-239/19
Eli Lilly and Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 Abs. 2 der …
- EGMR, 19.02.2009 - 16404/03
SHABELNIK v. UKRAINE
- EGMR, 22.09.1994 - 16737/90
PELLADOAH c. PAYS-BAS
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-681/24
Generalanwältin Ćapeta: Ungarn und die Tschechische Republik verstoßen …
{FN:12} Vgl. hierzu Schlussanträge von Generalanwalt Bobek in der Rechtssache VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2019:940, Nr. 2) und meine Schlussanträge in der Rechtssache M. S. u. a. (Verfahrensrechte einer minderjährigen Person) (C-603/22, EU:C:2024:157, Nr. 63). - Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2026 - C-660/24
Generalanwältin Ćapeta: Ungarn und die Tschechische Republik verstoßen …
{FN:12} Vgl. hierzu Schlussanträge von Generalanwalt Bobek in der Rechtssache VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2019:940, Nr. 2) und meine Schlussanträge in der Rechtssache M. S. u. a. (Verfahrensrechte einer minderjährigen Person) (C-603/22, EU:C:2024:157, Nr. 63). - Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2024 - C-530/23
Barało - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
Zur Übereinstimmung dieser weiten Auslegung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache VW (Recht auf Zugang zu einem Rechtsbeistand bei Nichterscheinen vor Gericht) (C-659/18, EU:C:2019:940, Nr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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