Rechtsprechung
| EuGH, 14.03.2019 - C-695/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Metirato
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/24/EU - Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen - Art. 13 Abs. 1 - Art. 14 Abs. 2 - Zwangsbeitreibung der Forderungen des ersuchenden Mitgliedstaats durch ...
- Europäischer Gerichtshof
Metirato
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/24/EU - Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen - Art. 13 Abs. 1 - Art. 14 Abs. 2 - Zwangsbeitreibung der Forderungen des ersuchenden Mitgliedstaats durch ...
- Wolters Kluwer
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 14. März 2019. Metirato Oy gegen Suomen valtio/Verohallinto und Eesti Vabariik/Maksu- ja Tolliamet. Vorabentscheidungsersuchen des Helsingin käräjäoikeus. Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/24/EU - Amtshilfe bei der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/24/EU - Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen - Art. 13 Abs. 1 - Art. 14 Abs. 2 - Zwangsbeitreibung der Forderungen des ersuchenden Mitgliedstaats durch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
- EuGH, 14.03.2019 - C-695/17
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 26.04.2018 - C-34/17
Donnellan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Amtshilfe bei der Beitreibung von …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-695/17
Rn. 35 Gemäß Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2010/24 sind mit jeder Anfechtung der Forderung, des ursprünglichen Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im ersuchenden Mitgliedstaat, des einheitlichen Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im ersuchten Mitgliedstaat oder einer Zustellung durch eine zuständige Behörde des ersuchenden Mitgliedstaats die einschlägigen Instanzen dieses Mitgliedstaats zu befassen und nicht die des ersuchten Mitgliedstaats, dessen Prüfungsbefugnis in Art. 14 Abs. 2 dieser Richtlinie ausdrücklich auf die Handlungen des ersuchten Mitgliedstaats beschränkt ist (Urteil vom 26. April 2018, Donnellan, C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 43 und 44).Rn. 42 Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 2010/24 auf dem Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens beruht (Urteil vom 26. April 2018, Donnellan, C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 41).
- EuGH, 14.01.2010 - C-233/08
Kyrian - Gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen - …
Auszug aus EuGH, 14.03.2019 - C-695/17
Rn. 34 Diese Aufteilung der Zuständigkeiten ist die logische Konsequenz des Umstands, dass die Forderung und die Vollstreckungstitel auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften des ersuchenden Mitgliedstaats festgestellt bzw. erlassen worden sind, während die Vollstreckungsmaßnahmen im ersuchten Mitgliedstaat nach den in diesem Mitgliedstaat geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen werden (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 76/308 Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian, C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 40).Rn. 36 Dagegen ist bei Streitigkeiten in Bezug auf die im ersuchten Mitgliedstaat ergriffenen Vollstreckungsmaßnahmen oder in Bezug auf die Gültigkeit einer Zustellung durch eine ersuchte Behörde der Rechtsbehelf bei der zuständigen Instanz dieses Mitgliedstaats nach dessen Recht einzulegen, da diese Instanz am besten dazu in der Lage ist, ihr nationales Recht auszulegen und die Rechtmäßigkeit einer Handlung nach Maßgabe dieses Rechts zu beurteilen (vgl. in Bezug auf die Richtlinie 76/308 Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian, C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 39, 40 und 49).
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-19/19
Pantochim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 76/308/EWG - Gegenseitige …
Rn. 39 Diesbezüglich hat der Gerichtshof in Rn. 40 des Urteils vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209), darauf hingewiesen, dass "die Bestimmung der Modalitäten für die Sicherung der vom ersuchten Mitgliedstaat beigetriebenen Beträge vor ihrer Überweisung an den ersuchenden Mitgliedstaat mangels Regelung in der Richtlinie 2010/24 in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, vorausgesetzt, dass die Verpflichtung zur Überweisung der beigetriebenen Beträge und der jeweiligen Zinsen eingehalten wird"{FN-VERWEIS:20}.{FN:11} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209, Rn. 29).
{FN:17} In seinem Urteil vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209, Rn. 33 und 34), hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 14 der Richtlinie 2010/24 eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gerichten des ersuchenden Mitgliedstaats und denjenigen des ersuchten Mitgliedstaats vorsieht.
Vgl. Art. 13 Abs. 5 der Richtlinie 2010/24. In seinem Urteil vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209), ist der Gerichtshof weitgehend den Schlussanträgen von Generalanwalt Bobek in der Rechtssache Metirato (C-695/17, EU:C:2018:944) gefolgt; er verwendete allerdings nicht den Begriff der "vollen Gleichbehandlung von Forderungen", der in den Schlussanträgen des Generalanwalts benutzt wurde, um auf den Grundsatz in Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2010/24 zu verweisen, wonach jede Forderung, für die ein Beitreibungsersuchen vorliegt, wie eine Forderung des ersuchten Mitgliedstaats behandelt wird.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-95/19
Silcompa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie …
{FN:44} Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Metirato (C-695/17, EU:C:2018:944, Nr. 40).{FN:45} Schlussanträge des Generalanwalts Bobek in der Rechtssache Metirato (C-695/17, EU:C:2018:944, Nr. 43).
{FN:47} Urteile vom 14. Januar 2010, Kyrian (…C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 40), und vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209, Rn. 34).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-420/19
Maksu- ja Tolliamet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Amtshilfe bei der …
{FN:9} Urteil vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209, Rn. 33).{FN:10} Urteil vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:12} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209, Rn. 36).
- EuGH, 20.01.2021 - C-420/19
Maksu- ja Tolliamet - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/24/EU - …
Diese Aufteilung der Zuständigkeiten ist die logische Konsequenz des Umstands, dass die Forderung und die Vollstreckungstitel auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften des ersuchenden Mitgliedstaats festgestellt bzw. erlassen worden sind, während die Vollstreckungsmaßnahmen im ersuchten Mitgliedstaat nach den in diesem Mitgliedstaat geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2019, Metirato, C-695/17, EU:C:2019:209, Rn. 33 und 34).Rn. 34 Gemäß Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2010/24 sind mit jeder Anfechtung der Forderung und des ursprünglichen Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im ersuchenden Mitgliedstaat die einschlägigen Instanzen dieses Mitgliedstaats zu befassen und nicht die des ersuchten Mitgliedstaats, dessen Prüfungsbefugnis in Art. 14 Abs. 2 dieser Richtlinie ausdrücklich auf die Handlungen des ersuchten Mitgliedstaats beschränkt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2019, Metirato, C-695/17, EU:C:2019:209, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Metirato
Vorabentscheidungsersuchen - Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen - Streitigkeiten in Bezug auf Vollstreckungsmaßnahmen, die im ersuchten Mitgliedstaat ergriffen werden - Richtiger Beklagter
- Europäischer Gerichtshof
Metirato
Vorabentscheidungsersuchen - Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen - Streitigkeiten in Bezug auf Vollstreckungsmaßnahmen, die im ersuchten Mitgliedstaat ergriffen werden - Richtiger Beklagter
- ra.de
- rechtsportal.de
Vorabentscheidungsersuchen - Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen - Streitigkeiten in Bezug auf Vollstreckungsmaßnahmen, die im ersuchten Mitgliedstaat ergriffen werden - Richtiger Beklagter
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
- EuGH, 14.03.2019 - C-695/17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 14.01.2010 - C-233/08
Kyrian - Gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von Forderungen - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
Der Gerichtshof hat diesen Begriff nur einmal, und zwar im Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11), definiert, allerdings im Zusammenhang mit der Vorgängervorschrift des Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie 2010/24, dem Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 76/308/EWG des Rates vom 15. März 1976 über die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung bestimmter Abgaben, Zölle, Steuern und anderer Maßnahmen (…ABl. 1976, L 73, S. 18) in der Fassung der Richtlinie 2001/44/EG des Rates vom 15. Juni 2001 (…ABl. 2001, L 175, S. 17).{FN:6} Vgl. zur Richtlinie 76/308 Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 40, 49 and 50).
{FN:7} Vgl. zur Richtlinie 76/308 Urteile vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 34), und vom 18. Oktober 2012, X (…C-498/10, EU:C:2012:635, Rn. 44).
{FN:11} Vgl. Urteil vom 14. Januar 2010, Kyrian (C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 40).
- EuGH, 26.04.2018 - C-34/17
Donnellan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Amtshilfe bei der Beitreibung von …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
{FN:12} Vgl. Urteil vom 26. April 2018, Donnellan (C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 43 und 44).{FN:18} Urteil vom 26. April 2018, Donnellan (C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 41).
{FN:19} Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. April 2018, Donnellan (C-34/17, EU:C:2018:282, Rn. 61), festgestellt, dass eine ersuchte Behörde nur in Ausnahmefällen (etwa wenn eine Behörde eines Mitgliedstaats eine Behörde eines anderen Mitgliedstaats um Beitreibung einer Forderung ersucht, die auf einer Geldbuße beruht, von der der Betroffene keine Kenntnis hatte) berechtigt ist, ein auf die Richtlinie gestütztes Ersuchen um Amtshilfe bei der Beitreibung abzulehnen.
- EuGH, 19.07.2012 - C-154/11
Ein fremder Staat kann sich gegenüber der arbeitsrechtlichen Klage eines …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
{FN:15} Vgl. Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 54).{FN:16} Urteil vom 19. Juli 2012, Mahamdia (C-154/11, EU:C:2012:491, Rn. 55).
- EuGH, 14.03.2018 - C-557/16
Astellas Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/83/EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
Wie ich in einem anderem Rechtszusammenhang, aber mit derselben Logik in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Astellas Pharma (C-557/16, EU:C:2017:957, Nr. 97) ausgeführt habe, knüpfen die Zuständigkeitsbestimmungen nicht ohne Grund vornehmlich formal an die Urheberschaft des Rechtsakts, also an denjenigen an, der den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat.{FN:14} Vgl. in Bezug auf die Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (…ABl. 2001, L 311, S. 67) Urteil vom 14. März 2018, Astellas Pharma (C-557/16, EU:C:2018:181, Rn. 40).
- EuGH, 01.10.2015 - C-230/14
Das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats kann auf eine ausländische Gesellschaft …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
{FN:8} Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Weltimmo (C-230/14, EU:C:2015:426, Nr. 50) und die Auffassung des Gerichtshofs, der festgestellt hat, dass "nämlich aus den Anforderungen, die sich aus der territorialen Souveränität des betreffenden Mitgliedstaats, der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und dem Begriff des Rechtsstaats ergeben, [folgt,] dass die Sanktionsgewalt grundsätzlich nicht außerhalb der gesetzlichen Grenzen stattfinden kann, in denen eine Behörde nach dem Recht ihres Mitgliedstaats ermächtigt ist" (Urteil vom 1. Oktober 2015, Weltimmo, C-230/14, EU:C:2015:639, Rn. 56). - EuGH, 18.10.2012 - C-498/10
X - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht - Steuerabzug an …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
{FN:7} Vgl. zur Richtlinie 76/308 Urteile vom 14. Januar 2010, Kyrian (…C-233/08, EU:C:2010:11, Rn. 34), und vom 18. Oktober 2012, X (C-498/10, EU:C:2012:635, Rn. 44). - Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2015 - C-230/14
Weltimmo - Schutz personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 4 Abs. 1 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
{FN:8} Vgl. entsprechend Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache Weltimmo (C-230/14, EU:C:2015:426, Nr. 50) und die Auffassung des Gerichtshofs, der festgestellt hat, dass "nämlich aus den Anforderungen, die sich aus der territorialen Souveränität des betreffenden Mitgliedstaats, der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und dem Begriff des Rechtsstaats ergeben, [folgt,] dass die Sanktionsgewalt grundsätzlich nicht außerhalb der gesetzlichen Grenzen stattfinden kann, in denen eine Behörde nach dem Recht ihres Mitgliedstaats ermächtigt ist" (Urteil vom 1. Oktober 2015, Weltimmo, C-230/14, EU:C:2015:639, Rn. 56). - Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2017 - C-557/16
Astellas Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Humanarzneimittel - Genehmigung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2018 - C-695/17
Wie ich in einem anderem Rechtszusammenhang, aber mit derselben Logik in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Astellas Pharma (C-557/16, EU:C:2017:957, Nr. 97) ausgeführt habe, knüpfen die Zuständigkeitsbestimmungen nicht ohne Grund vornehmlich formal an die Urheberschaft des Rechtsakts, also an denjenigen an, der den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2020 - C-19/19
Pantochim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 76/308/EWG - Gegenseitige …
Rn. 39 Diesbezüglich hat der Gerichtshof in Rn. 40 des Urteils vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209), darauf hingewiesen, dass "die Bestimmung der Modalitäten für die Sicherung der vom ersuchten Mitgliedstaat beigetriebenen Beträge vor ihrer Überweisung an den ersuchenden Mitgliedstaat mangels Regelung in der Richtlinie 2010/24 in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, vorausgesetzt, dass die Verpflichtung zur Überweisung der beigetriebenen Beträge und der jeweiligen Zinsen eingehalten wird"{FN-VERWEIS:20}.{FN:11} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209, Rn. 29).
{FN:17} In seinem Urteil vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209, Rn. 33 und 34), hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 14 der Richtlinie 2010/24 eine Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Gerichten des ersuchenden Mitgliedstaats und denjenigen des ersuchten Mitgliedstaats vorsieht.
Vgl. Art. 13 Abs. 5 der Richtlinie 2010/24. In seinem Urteil vom 14. März 2019, Metirato (C-695/17, EU:C:2019:209), ist der Gerichtshof weitgehend den Schlussanträgen von Generalanwalt Bobek in der Rechtssache Metirato (C-695/17, EU:C:2018:944) gefolgt; er verwendete allerdings nicht den Begriff der "vollen Gleichbehandlung von Forderungen", der in den Schlussanträgen des Generalanwalts benutzt wurde, um auf den Grundsatz in Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2010/24 zu verweisen, wonach jede Forderung, für die ein Beitreibungsersuchen vorliegt, wie eine Forderung des ersuchten Mitgliedstaats behandelt wird.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.2020 - C-95/19
Silcompa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie …
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