Rechtsprechung
| EuGH, 07.11.2024 - C-782/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
XX (Contrats dits unit-linked)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 Abs. 1 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Besteuerung von Dividenden - Gleichbehandlung gebietsansässiger und gebietsfremder Gesellschaften - Nationale Rechtsvorschrift, wonach nur ...
- IWW
Art. 63 Abs. 1 AEUV, Art. 3.8 des Einkommensteuergesetzes, Art. 25 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, Art. 65 Abs. 1 Buchst. a AEUV, Art. 63 AEUV, Richtlinie 77/799/EWG, Richtlinie 2004/106/EG
- Betriebs-Berater
Besteuerung von Dividenden - Gleichbehandlung gebietsansässiger und gebietsfremder Gesellschaften (Niederländisches Vorabentscheidungsersuchen)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 Abs. 1 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Besteuerung von Dividenden - Gleichbehandlung gebietsansässiger und gebietsfremder Gesellschaften - Nationale Rechtsvorschrift, wonach nur ...
- datenbank.nwb.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 Abs. 1 AEUV - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Besteuerung von Dividenden - Gleichbehandlung gebietsansässiger und gebietsfremder Gesellschaften - Nationale Rechtsvorschrift, wonach nur ...
Sonstiges (3)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
AEUV Art 63 Abs 1
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
XX (Contrats dits unit-linked)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
XX
Papierfundstellen
- EuZW 2025, 351
- WM 2025, 339
- BB 2024, 2709 (EF)
- NZG 2025, 426
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 17.09.2015 - C-10/14
Miljoen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 63 AEUV und …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-782/22
Rn. 31 Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass in dem Fall, dass ein Mitgliedstaat auf von gebietsansässigen Gesellschaften ausgeschüttete Dividenden eine Dividendensteuer an der Quelle erhebt, dem betreffenden nationalen Gericht, das allein über den Sachverhalt, mit dem es befasst ist, entscheiden kann, bei der Beurteilung, ob eine Rechtsvorschrift dieses Mitgliedstaats mit Art. 63 Abs. 1 AEUV vereinbar ist, die Prüfung obliegt, ob die Einbehaltung einer Quellensteuer auf an eine gebietsfremde Gesellschaft ausgeschüttete Dividenden dazu führt, dass diese Gesellschaft letztlich in diesem Mitgliedstaat eine höhere steuerliche Belastung trägt, als sie Gebietsansässigen bei den gleichen Dividenden auferlegt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2015, Miljoen u. a., C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608, Rn. 48).Rn. 32 Einer solchen Prüfung bedarf es im Hinblick auf die vom gebietsfremden Steuerpflichtigen geschuldete Dividendensteuer einerseits und die vom gebietsansässigen Steuerpflichtigen geschuldete Dividenden- und Einkommen- oder Körperschaftsteuer, deren Bemessungsgrundlage die Einkünfte aus den Anteilen umfasst, aus denen die Dividenden fließen, andererseits (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2015, Miljoen u. a., C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608, Rn. 74).
Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde in Bezug auf Aufwendungen wie Betriebsausgaben, die unmittelbar mit einer Tätigkeit zusammenhängen, aus der die in einem Mitgliedstaat zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, in einer vergleichbaren Lage (…vgl. u. a. Urteile vom 24. Februar 2015, Grünewald, C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 29…, vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 37, vom 17. September 2015, Miljoen u. a., C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608, Rn. 57, …sowie vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 74).
Rn. 50 Der Gerichtshof hat zu Einkünften in Form von Dividenden entschieden, dass ein solcher unmittelbarer Zusammenhang nur bei mit dem Bezug der Dividenden als solchem in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen bestehe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2015, Miljoen u. a., C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608, Rn. 58 und 59).
Rn. 51 Ein solcher Zusammenhang besteht daher nicht, wenn der Abzug der im Kaufpreis der Anteile enthaltenen Dividende zur Ermittlung des wirklichen Kaufpreises dieser Anteile dient, und auch nicht in Bezug auf die Finanzierungskosten, da diese sich auf den Besitz der Anteile, aus denen diese Dividenden herrühren, als solchen beziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. September 2015, Miljoen u. a., C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608, Rn. 60).
Rn. 54 In den Rn. 55 und 81 des Urteils vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia (C-641/17, EU:C:2019:960), das nach dem Urteil vom 17. September 2015, Miljoen u. a. (C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608), ergangen ist, hat der Gerichtshof nämlich im Wesentlichen entschieden, dass ein gebietsfremder Pensionsfonds, der die bezogenen Dividenden freiwillig oder in Anwendung des in seinem Sitzstaat geltenden Rechts den Rückstellungen für die Altersversorgung zuweist, die er in der Zukunft wird leisten müssen, sich insoweit in einer Situation befindet, die der eines gebietsansässigen Pensionsfonds vergleichbar ist, für den im Hinblick auf eine nationale Regelung der Bezug von Dividenden für die Berechnung der Körperschaftsteuer eine sehr geringe und in bestimmten Fällen sogar keinerlei Erhöhung seines zu versteuernden Gewinns zur Folge hat.
Rn. 61 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Situation der gebietsfremden Steuerpflichtigen sich derjenigen der gebietsansässigen Steuerpflichtigen annähert, sobald ein Mitgliedstaat einseitig oder im Wege eines Abkommens nicht nur die gebietsansässigen, sondern auch die gebietsfremden Steuerpflichtigen hinsichtlich der Dividenden, die sie von einer gebietsansässigen Gesellschaft beziehen, der Einkommensteuer unterwirft (Urteile vom 17. September 2015, Miljoen u. a., C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608, Rn. 67, …und vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
In einem solchen Fall hat der Mitgliedstaat des Sitzes der ausschüttenden Gesellschaft, damit sich die gebietsfremden steuerpflichtigen Dividendenempfänger nicht einer - nach Art. 63 Abs. 1 AEUV grundsätzlich verbotenen - Beschränkung des freien Kapitalverkehrs gegenübersehen, dafür zu sorgen, dass sie hinsichtlich des in seinem nationalen Recht vorgesehenen Mechanismus zur Vermeidung oder Abschwächung einer mehrfachen Belastung oder einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung eine Behandlung erfahren, die derjenigen der gebietsansässigen Steuerpflichtigen gleichwertig ist (Urteil vom 17. September 2015, Miljoen u. a., C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608, Rn. 68 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.11.2019 - C-641/17
College Pension Plan of British Columbia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-782/22
Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gehören zu den Maßnahmen, die Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder in diesem Mitgliedstaat Ansässige von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (Urteile vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 48, …und vom 29. Juli 2024, Keva u. a., C-39/23, EU:C:2024:648, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 29 Insbesondere wenn ein Mitgliedstaat an gebietsfremde Gesellschaften gezahlte Dividenden ungünstiger behandelt als Dividenden, die an gebietsansässige Gesellschaften gezahlt werden, kann dies in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften von Investition im erstgenannten Mitgliedstaat abhalten und stellt damit eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die nach Art. 63 Abs. 1 AEUV grundsätzlich verboten ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 7. April 2022, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö [Steuerbefreiung von in Vertragsform errichteten Investmentfonds], C-342/20, EU:C:2022:276, Rn. 50).
Rn. 30 Eine solche ungünstigere Behandlung liegt vor, wenn an gebietsfremde Gesellschaften ausgeschüttete Dividenden höher besteuert werden als an gebietsansässige Gesellschaften ausgeschüttete Dividenden gleicher Art. Gleiches gilt für den Fall, dass an eine gebietsansässige Gesellschaft ausgeschüttete Dividenden vollständig oder in wesentlichem Umfang von der Steuer befreit werden, während an eine gebietsfremde Gesellschaft ausgeschüttete Dividenden einer endgültigen Quellensteuer unterliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde in Bezug auf Aufwendungen wie Betriebsausgaben, die unmittelbar mit einer Tätigkeit zusammenhängen, aus der die in einem Mitgliedstaat zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, in einer vergleichbaren Lage (…vgl. u. a. Urteile vom 24. Februar 2015, Grünewald, C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 29…, vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 37…, vom 17. September 2015, Miljoen u. a., C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608, Rn. 57, sowie vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 74).
Rn. 54 In den Rn. 55 und 81 des Urteils vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia (C-641/17, EU:C:2019:960), das nach dem Urteil vom 17. September 2015, Miljoen u. a. (C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608), ergangen ist, hat der Gerichtshof nämlich im Wesentlichen entschieden, dass ein gebietsfremder Pensionsfonds, der die bezogenen Dividenden freiwillig oder in Anwendung des in seinem Sitzstaat geltenden Rechts den Rückstellungen für die Altersversorgung zuweist, die er in der Zukunft wird leisten müssen, sich insoweit in einer Situation befindet, die der eines gebietsansässigen Pensionsfonds vergleichbar ist, für den im Hinblick auf eine nationale Regelung der Bezug von Dividenden für die Berechnung der Körperschaftsteuer eine sehr geringe und in bestimmten Fällen sogar keinerlei Erhöhung seines zu versteuernden Gewinns zur Folge hat.
Rn. 55 In den Rn. 79 und 80 des Urteils vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia (C-641/17, EU:C:2019:960), hat der Gerichtshof zum einen festgestellt, dass in der diesem zugrunde liegenden Rechtssache ein Kausalzusammenhang zwischen dem Bezug von Dividenden, der Erhöhung der Deckungsrückstellung sowie anderer Passivposten und der Nichterhöhung der Besteuerungsgrundlage des gebietsansässigen Fonds besteht, und zum anderen, dass eine solche nationale Regelung, die eine vollständige oder nahezu vollständige Steuerbefreiung von an gebietsansässige Pensionsfonds ausgeschütteten Dividenden ermöglicht, somit die Akkumulierung von Kapital durch diese Pensionsfonds erleichtert, während alle Pensionsfonds grundsätzlich verpflichtet sind, die Versicherungsprämien auf dem Kapitalmarkt zu investieren, um Einkünfte in Form von Dividenden zu erzielen, die es ihnen ermöglichen, ihren künftigen Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen nachzukommen.
Rn. 61 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Situation der gebietsfremden Steuerpflichtigen sich derjenigen der gebietsansässigen Steuerpflichtigen annähert, sobald ein Mitgliedstaat einseitig oder im Wege eines Abkommens nicht nur die gebietsansässigen, sondern auch die gebietsfremden Steuerpflichtigen hinsichtlich der Dividenden, die sie von einer gebietsansässigen Gesellschaft beziehen, der Einkommensteuer unterwirft (…Urteile vom 17. September 2015, Miljoen u. a., C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608, Rn. 67, und vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 66 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 24.02.2015 - C-559/13
Grünewald - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Direkte …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-782/22
Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde in Bezug auf Aufwendungen wie Betriebsausgaben, die unmittelbar mit einer Tätigkeit zusammenhängen, aus der die in einem Mitgliedstaat zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, in einer vergleichbaren Lage (vgl. u. a. Urteile vom 24. Februar 2015, Grünewald, C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 29…, vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 37…, vom 17. September 2015, Miljoen u. a., C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608, Rn. 57, …sowie vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 74).Rn. 49 Einen solchen unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit, aus der die zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, weisen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Aufwendungen auf, die durch diese Tätigkeit verursacht werden und somit für ihre Ausübung notwendig sind (Urteile vom 24. Februar 2015, Grünewald, C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 13. Juli 2016, Brisal und KBC Finance Ireland, C-18/15, EU:C:2016:549, Rn. 46, …sowie vom 6. Dezember 2018, Montag, C-480/17, EU:C:2018:987, Rn. 33).
Rn. 72 Allerdings versetzt die deutsche Regierung, wenn sie sich darauf beschränkt, ohne nähere Ausführungen das Bestehen des Risikos zu behaupten, dass die auf die Dividenden erhobenen Belastungen ein zweites Mal im Sitzstaat der diese erhaltenden Gesellschaft abgezogen werden könnten, ohne darzulegen, aus welchen Gründen es die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (…ABl. 1977, L 336, S. 15) in der durch die Richtlinie 2004/106/EG des Rates vom 16. November 2004 (…ABl. 2004, L 359, S. 30) geänderten Fassung, die während des fraglichen Zeitraums galt, nicht ermöglicht hätte, dieses Risiko abzuwenden, den Gerichtshof nicht in die Lage, die Tragweite dieses Vorbringens zu beurteilen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Februar 2015, Grünewald, C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 52, …und vom 13. Juli 2016, Brisal und KBC Finance Ireland, C-18/15, EU:C:2016:549, Rn. 38).
- EuGH, 16.06.2022 - C-572/20
ACC Silicones - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-782/22
Rn. 68 Erstens ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass die Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses zählt, die eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs rechtfertigen können, wie etwa eine nationale Maßnahme, mit der Verhaltensweisen verhindert werden sollen, die geeignet sind, das Recht eines Mitgliedstaats auf Ausübung seiner Steuerhoheit für die in seinem Hoheitsgebiet durchgeführten Tätigkeiten zu gefährden (Urteil vom 16. Juni 2022, ACC Silicones, C-572/20, EU:C:2022:469, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 69 Ein solches Ziel kann allerdings die Besteuerung von gebietsfremden Gesellschaften, die Dividenden beziehen, durch einen Mitgliedstaat, der sich dafür entschieden hat, gebietsansässige Gesellschaften im Hinblick auf diese Art von Einkünften nicht zu besteuern, nicht rechtfertigen (Urteil vom 16. Juni 2022, ACC Silicones, C-572/20, EU:C:2022:469, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Unter diesen Umständen kann die Wahrung einer ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnis zwischen den Mitgliedstaaten eine Besteuerung von in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Gesellschaften hinsichtlich dieser Art von Einkünften nicht rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2022, ACC Silicones, C-572/20, EU:C:2022:469, Rn. 55).
- EuGH, 07.04.2022 - C-342/20
Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö (Exonération des fonds d'investissement …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-782/22
Rn. 29 Insbesondere wenn ein Mitgliedstaat an gebietsfremde Gesellschaften gezahlte Dividenden ungünstiger behandelt als Dividenden, die an gebietsansässige Gesellschaften gezahlt werden, kann dies in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Gesellschaften von Investition im erstgenannten Mitgliedstaat abhalten und stellt damit eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die nach Art. 63 Abs. 1 AEUV grundsätzlich verboten ist (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. April 2022, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö [Steuerbefreiung von in Vertragsform errichteten Investmentfonds], C-342/20, EU:C:2022:276, Rn. 50).Diese Bestimmung kann somit nicht dahin verstanden werden, dass jede Steuerregelung, die zwischen Steuerpflichtigen nach ihrem Wohnort oder nach dem Staat ihrer Kapitalanlage unterscheidet, ohne Weiteres mit dem AEU-Vertrag vereinbar wäre (Urteil vom 7. April 2022, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö [Befreiung von Investmentsfonds], C-342/20, EU:C:2022:276, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Daher hat der Gerichtshof entschieden, dass solche Ungleichbehandlungen nur zulässig sind, wenn sie Situationen betreffen, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder anderenfalls, wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind (Urteil vom 7. April 2022, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö [Befreiung von Investmentsfonds], C-342/20, EU:C:2022:276, Rn. 68 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.07.2016 - C-18/15
Brisal und KBC Finance Ireland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-782/22
Rn. 49 Einen solchen unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit, aus der die zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, weisen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Aufwendungen auf, die durch diese Tätigkeit verursacht werden und somit für ihre Ausübung notwendig sind (…Urteile vom 24. Februar 2015, Grünewald, C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 13. Juli 2016, Brisal und KBC Finance Ireland, C-18/15, EU:C:2016:549, Rn. 46, …sowie vom 6. Dezember 2018, Montag, C-480/17, EU:C:2018:987, Rn. 33).Rn. 72 Allerdings versetzt die deutsche Regierung, wenn sie sich darauf beschränkt, ohne nähere Ausführungen das Bestehen des Risikos zu behaupten, dass die auf die Dividenden erhobenen Belastungen ein zweites Mal im Sitzstaat der diese erhaltenden Gesellschaft abgezogen werden könnten, ohne darzulegen, aus welchen Gründen es die Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern (…ABl. 1977, L 336, S. 15) in der durch die Richtlinie 2004/106/EG des Rates vom 16. November 2004 (…ABl. 2004, L 359, S. 30) geänderten Fassung, die während des fraglichen Zeitraums galt, nicht ermöglicht hätte, dieses Risiko abzuwenden, den Gerichtshof nicht in die Lage, die Tragweite dieses Vorbringens zu beurteilen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Februar 2015, Grünewald, C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 52, und vom 13. Juli 2016, Brisal und KBC Finance Ireland, C-18/15, EU:C:2016:549, Rn. 38).
- EuGH, 08.11.2012 - C-342/10
Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-782/22
Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs befinden sich Gebietsansässige und Gebietsfremde in Bezug auf Aufwendungen wie Betriebsausgaben, die unmittelbar mit einer Tätigkeit zusammenhängen, aus der die in einem Mitgliedstaat zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, in einer vergleichbaren Lage (…vgl. u. a. Urteile vom 24. Februar 2015, Grünewald, C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 29, vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 37…, vom 17. September 2015, Miljoen u. a., C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608, Rn. 57, …sowie vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 74).Rn. 60 Zudem erkennt die nationale Regelung zwar an, dass zwischen den gebietsansässigen Gesellschaften zugeflossenen Dividenden und der Veränderung des Betrags der gegenüber den Kunden dieser Gesellschaften bestehenden Verpflichtungen, der von der Besteuerungsgrundlage für die Körperschaftsteuer abgezogen werden kann, ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, doch hat das vorlegende Gericht zu prüfen, ob ein solcher Mechanismus eine einfache Steuerbefreiung der Dividenden zum Ziel hat, die an anteilsgebundene Verträge abschließende gebietsansässige Gesellschaften ausgeschüttet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 42).
- EuGH, 29.07.2024 - C-39/23
Keva u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-782/22
Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gehören zu den Maßnahmen, die Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder in diesem Mitgliedstaat Ansässige von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (…Urteile vom 13. November 2019, College Pension Plan of British Columbia, C-641/17, EU:C:2019:960, Rn. 48, und vom 29. Juli 2024, Keva u. a., C-39/23, EU:C:2024:648, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 45 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist zum einen die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit der fraglichen nationalen Regelung verfolgten Ziels sowie ihres Zwecks und ihres Inhalts zu prüfen und sind zum anderen für die Beurteilung, ob die unterschiedliche Behandlung aufgrund dieser Regelung einem objektiven Unterschied der Situationen entspricht, nur die von einer solchen Regelung aufgestellten maßgeblichen Unterscheidungskriterien zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juli 2024, Keva u. a., C-39/23, EU:C:2024:648, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 06.12.2018 - C-480/17
Montag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Direkte …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-782/22
Rn. 49 Einen solchen unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit, aus der die zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, weisen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Aufwendungen auf, die durch diese Tätigkeit verursacht werden und somit für ihre Ausübung notwendig sind (…Urteile vom 24. Februar 2015, Grünewald, C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 13. Juli 2016, Brisal und KBC Finance Ireland, C-18/15, EU:C:2016:549, Rn. 46, sowie vom 6. Dezember 2018, Montag, C-480/17, EU:C:2018:987, Rn. 33). - EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur …
Auszug aus EuGH, 07.11.2024 - C-782/22
Nach ständiger Rechtsprechung ist der Gerichtshof nämlich nicht befugt, das innerstaatliche Recht eines Mitgliedstaats auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BFH, 03.06.2025 - VIII R 21/22
Erstattung von Kapitalertragsteuer an japanische Mutterkapitalgesellschaften
Rn. 57 Eine ungünstigere Behandlung von Dividenden, die an gebietsfremde Gesellschaften gezahlt werden, als von Dividenden, die an gebietsansässige Gesellschaften gezahlt werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen die nicht gebietsansässigen Gesellschaften nach der Rechtsprechung des EuGH davon abhalten, im erstgenannten Mitgliedstaat zu investieren (EuGH-Urteile Credit Suisse Securities (Europe) vom 19.12.2024 - C-601/23, EU:C:2024:1048, Rz 31; XX (Contrats dits unit-linked) vom 07.11.2024 - C-782/22, EU:C:2024:932, Rz 32, m.w.N.; ACC Silicones vom 16.06.2022 - C-572/20, EU:C:2022:469, Rz 33; EV vom 20.09.2018 - C-685/16, EU:C:2018:743, BStBl II 2019, 111, Rz 67 bis 69).Einer solchen Prüfung bedarf es im Hinblick auf die vom gebietsfremden Steuerpflichtigen geschuldete Dividendensteuer (Quellensteuer) einerseits und die vom gebietsansässigen Steuerpflichtigen geschuldete Dividenden-, Einkommen- oder Körperschaftsteuer andererseits, deren Bemessungsgrundlage die Einkünfte aus den Anteilen umfasst, aus denen die Dividenden fließen (EuGH-Urteil XX (Contrats dits unit-linked) vom 07.11.2024 - C-782/22, EU:C:2024:932, Rz 32, m.w.N.).
Ein Vorteil der gebietsansässigen Mutterkapitalgesellschaft kann in einem Liquiditäts- und Stundungsvorteil oder in einem endgültig eintretenden Vorteil (Steuerbefreiung) für die Einkünfte aus der Dividende bestehen (vgl. EuGH-Urteile Credit Suisse Securities (Europe) - vom 19.12.2024 - C-601/23, EU:C:2024:1048, Rz 35 bis 42; Sofina u.a. vom 22.11.2018 - C-575/17, EU:C:2018:943; XX (Contrats dits unit-linked) vom 07.11.2024 - C-782/22, EU:C:2024:932, Rz 34 bis 41).
Rn. 95 Der EuGH hat in seiner Rechtsprechung bereits angedeutet, dass die Beibehaltung beschränkender nationaler Besteuerungsregeln gerechtfertigt sein kann, wenn ein grenzüberschreitender Doppelvorteil angestrebt wird (zur Belastung von Dividenden EuGH-Urteil XX (Contrats dits unit-linked) vom 07.11.2024 - C-782/22, EU:C:2024:932, Rz 71, 72; zur doppelten Verlustberücksichtigung EuGH-Urteil NN vom 04.07.2018 - C-28/17, EU:C:2018:526, Rz 42, 48).
- EuGH, 17.09.2026 - C-139/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 AEUV - Freier Kapitalverkehr - …
Rn. 29 Eine solche ungünstigere Behandlung liegt vor, wenn an gebietsfremde OGA ausgeschüttete Dividenden höher besteuert werden als an gebietsansässige OGA ausgeschüttete Dividenden gleicher Art (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2024, XX [Sogenannte Unit-Linked-Policen], C-782/22, EU:C:2024:932, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 27.11.2025 - C-525/24
Santander Renta Variable España Pensiones, Fondo de Pensiones - Vorlage zur …
Rn. 36 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gehören zu den Maßnahmen, die Art. 63 Abs. 1 AEUV als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verbietet, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder in diesem Mitgliedstaat Ansässige von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (…Urteile vom 6. Oktober 2011, Kommission/Portugal, C-493/09, EU:C:2011:635, Rn. 28, und vom 7. November 2024, XX [Sogenannte Unit-Linked-Policen], C-782/22, EU:C:2024:932, Rn. 28 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 44 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist zum einen die Vergleichbarkeit eines grenzüberschreitenden Sachverhalts mit einem innerstaatlichen Sachverhalt unter Berücksichtigung des mit der fraglichen nationalen Regelung verfolgten Ziels sowie ihres Zwecks und ihres Inhalts zu prüfen und sind zum anderen für die Beurteilung, ob die unterschiedliche Behandlung aufgrund dieser Regelung einem objektiven Unterschied der Situationen entspricht, nur die von einer solchen Regelung aufgestellten maßgeblichen Unterscheidungskriterien zu berücksichtigen (…Urteile vom 29. April 2021, Veronsaajien oikeudenvalvontayksikkö [OPCVM], C-480/19, EU:C:2021:334, Rn. 49, und vom 7. November 2024, XX [Sogenannte Unit-Linked-Policen], C-782/22, EU:C:2024:932, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2026 - C-475/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Steuern - …
{FN:48} Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation (…C-374/04, EU:C:2006:773, Rn. 70), vom 8. November 2007, Amurta (…C-379/05, EU:C:2007:655, Rn. 39), und vom 7. November 2024, XX (Sogenannte Unit-Linked-Policen) (C-782/22, EU:C:2024:932, Rn. 62). - Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2025 - C-321/24
Attal und Associés - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 63 Abs. 1 AEUV - Freier …
{FN:35} Urteile vom 7. November 2024, XX (Sogenannte Unit-Linked-Policen) (C-782/22, EU:C:2024:932, Rn. 43), und vom 19. Dezember 2024, Credit Suisse Securities (Europe) (…C-601/23, EU:C:2024:1048, Rn. 51), in Bezug auf Art. 65 Abs. 1 Buchst. a AEUV, sowie Urteile vom 6. März 2018, SEGRO und Horváth (…C-52/16 und C-113/16, EU:C:2018:157, Rn. 95 und 96), und vom 21. Mai 2019, Kommission/Ungarn (Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen) (…C-235/17, EU:C:2019:432, Rn. 103), in Bezug auf Art. 65 Abs. 1 Buchst. b.
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