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Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 10.02.2000

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 5 A 2339/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2060
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 5 A 2339/99 (https://dejure.org/2000,2060)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.03.2000 - 5 A 2339/99 (https://dejure.org/2000,2060)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. März 2000 - 5 A 2339/99 (https://dejure.org/2000,2060)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf Behindertenparkplatz keine defekten Fahrzeuge abstellen!

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Abschleppen eines Fahrzeugs vom Behindertenparkplatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Defektes Fahrzeug darf nicht auf Behindertenparkplatz abgestellt werden - Behinderte müssen darauf vertrauen können, dass gekennzeichneter Parkraum jederzeit frei zur Verfügung steht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfernung eines unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz abgestellten defekten Fahrzeugs; Konkrete Behinderung Berechtigter am Parken; Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Verkehrsrecht; Abschleppen von einem Behindertenparkplatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 310
  • DAR 2000, 427
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.03.2002 - 4 L 118/01

    Behindertenparkplatz; Abschleppkosten; Halteranfrage; Verhältnismäßigkeit

    So habe das OVG Münster (Beschl. v. 21.03.2000 - 5 A 2339/99 -) entschieden, dass die Ordnungsbehörde ca. eine Stunde bis zum Abschleppen warten müsse, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das geparkte Fahrzeug nicht gestört würden.

    Die Behinderung besteht bereits in der konkreten Eignung zur Funktionsbeeinträchtigung der angeordneten Verkehrsregelung: so wie eine Feuerwehrzone nicht nur im Brandfalle, sondern stets freizuhalten ist, ist die Funktion von Behindertenparkplätzen nur gewährleistet, wenn diese jederzeit von Fahrzeugen Nichtparkberechtigter freigehalten werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 21.03.2000 - 5 A 2339/99 -, DAR 2000, 427 = VerkMitt 2000 Nr. 96, unter Hinweis u.a. auf BVerwG…, Urteil vom 14.05.1992 aaO sowie weiteren Nachweisen; vgl. auch VGH München, Urteil vom 29.01.1996 - 24 B 94.1712 - NJW 1996, 1979).

    Die Hinweise des Klägers auf die Rechtsprechung etwa des OVG Münster (im Beschluss vom 21.03.2000 aaO), der zufolge die Behörde mit der Abschleppmaßnahme in Fällen einer nicht konkreten Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer mindestens eine Stunde zuzuwarten habe, gehen in zweierlei Hinsicht fehl: Zum einen kommt es schon nach oben Dargelegtem auch nach der genannten Rechtsprechung des OVG Münster selbst bei der unberechtigten Inanspruchnahme von Behindertenparkplätzen gerade nicht darauf an, ob ein Berechtigter gerade konkret an der Wahrnehmung seines Parkrechts gehindert wird.

  • VG Hamburg, 18.03.2025 - 21 K 3886/24

    Zum Abschleppen eines Verbrenner-Autos von einem E-Auto-Parkplatz mit defekter …

    Zudem kann den Verkehrsordnungsbehörden nicht die Pflicht auferlegt werden, den Bedarf an freizuhaltenden Plätzen fortlaufend zu überprüfen und hiervon ein Einschreiten abhängig zu machen (…zu Taxenständen: BVerwG, Urt. v. 9.4.2014, 3 C 5/13, juris Rn. 11;… zu Behindertenparkplätzen: BVerwG, Beschl. v. 11.8.2003, 3 B 74/03, juris Rn. 3;… OVG Hamburg, Urt. v. 25.3.2003, 3 Bf 113/02, juris Rn. 32; OVG Münster, Beschl. v. 21.3.2000, 5 A 2339/99, juris Rn. 2 ff.).
  • VG Hamburg, 25.05.2018 - 2 K 7467/17

    Die Kombination aus einem Verkehrszeichen 314 (Parken), einem Zusatzzeichen für …

    Zudem kann den Verkehrsordnungsbehörden nicht die Pflicht auferlegt werden, den Bedarf an freizuhaltenden Plätzen fortlaufend zu überprüfen und hiervon ein Einschreiten abhängig zu machen (…zu Taxenständen: BVerwG, Urt. v. 9.4.2014, 3 C 5/13, juris Rn. 11;… zu Behindertenparkplätzen: BVerwG, Beschl. v. 11.8.2003, 3 B 74/03, juris Rn. 3;… OVG Hamburg, Urt. v. 25.3.2003, 3 Bf 113/02, juris Rn. 32; OVG Münster, Beschl. v. 21.3.2000, 5 A 2339/99, juris Rn. 2 ff.).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2595
FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99 (https://dejure.org/2000,2595)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2000 - 5 K 515/99 (https://dejure.org/2000,2595)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 5 K 515/99 (https://dejure.org/2000,2595)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Begrenzung des Vorsteuerabzugs für Kraftfahrzeuge, die teilweise privat genutzt werden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vereinbarkeit der derzeitigen Vorsteuerabzugsbegrenzung mit dem Gemeinschaftsrecht; Unmittelbare Geltendmachung des vollen Vorsteuerabzugs wegen Vorrangs des Gemeinschaftsrechts

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf 50 v. H. gemäß § 15Abs. 1 Buchst. b UStG 1999 mit Gemeinschaftsrecht vereinbar?

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Begrenzung des Vorsteuerabzugs für gemischt genutzte Fahrzeuge: Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsteuerregelung für Pkw EG-rechtswidrig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen EU-Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 15 Abs. 1b UStG
    Umsatzsteuer; Vorsteuerabzugsbeschränkung für unternehmerisch und privat genutzte Fahrzeuge verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 564
  • BB 2000, 759
  • DAR 2000, 427
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99
    Er beruht auf einer ungeschriebenen Norm des primären Gemeinschaftsrechts, der durch die Zustimmungsgesetze zu den Gemeinschaftsverträgen i.V.m. Art. 24 Abs. 1 GG (a.F.) der innerstaatliche Rechtsanwendungsbefehl erteilt worden ist (vgl. BVerfG vom 08.04.1987, 2 BvR 687/85, BVerfGE 75, 223 Bindungswirkungen von Vorabentscheidungen des EuGH; BVerfG vom 04.11.1987, 2 BvR 763/85, UR 1988, 25; Scheuner, Der Grundrechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft und Verfassungsrechtsprechung, AöR 100 (1975) S. 30, 40 f.).

    Der Sinn der Möglichkeit des Sich-Berufen-Könnens liegt darin, die durch die Richtlinie begründete Verpflichtung des Mitgliedstaates wirkungsvoll und in rechtsstaatlicher Weise zu sanktionieren (vgl. BVerfG vom 08.04.1987 a.a.O. S. 358).

    Rz. 360; Schlienkamp, UR 1991, 337, 340; BVerfG vom 08.04.1987, a.a.O. S. 355) Diese Voraussetzungen liegen in Bezug auf Art. 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie vor ( EuGH vom 23.1.1986 Rs 283/84 EuGHE 1986, 238 (243).

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99
    Dies folgt aus dem vom EuGH sogenannten Prinzip der "Mindestgarantie" (vgl. EuGH vom 27.06.1989 Rs 50/88, EuGHE 1989, 1948 -Eigenverbrauch - EuGH vom 19.01.1982 Rs 8/81, EuGHE 1982, 53 -Kreditvermittlung - EuGH vom 26.02.1991 Rs C-120/89, 119/89, 159/89, UR 1991, 164 - Restmehrwertsteuer -).

    Rn. 15 Voraussetzung um sich gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften auf eine unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie berufen zu können ist, dass die Bestimmung einer Richtlinie hinreichend klar und genau und nicht an Bedingungen geknüpft ist (std. Rspr. des EuGH, vgl. EuGH 19.01.1982 a.a.O.; vom 20.10.1993 C-10/92, EuGHE 1993, 1 - 5105 Rdn 34 - Balocchi-, vom 27.06.1989, a.a.O.; Birkenfeld, a.a.O. Einf.

  • EuGH, 27.06.1989 - 50/88

    Kühne / Finanzamt München III

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99
    Dies folgt aus dem vom EuGH sogenannten Prinzip der "Mindestgarantie" (vgl. EuGH vom 27.06.1989 Rs 50/88, EuGHE 1989, 1948 -Eigenverbrauch - EuGH vom 19.01.1982 Rs 8/81, EuGHE 1982, 53 -Kreditvermittlung - EuGH vom 26.02.1991 Rs C-120/89, 119/89, 159/89, UR 1991, 164 - Restmehrwertsteuer -).

    Rn. 15 Voraussetzung um sich gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften auf eine unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie berufen zu können ist, dass die Bestimmung einer Richtlinie hinreichend klar und genau und nicht an Bedingungen geknüpft ist (std. Rspr. des EuGH, vgl. EuGH 19.01.1982 a.a.O.; vom 20.10.1993 C-10/92, EuGHE 1993, 1 - 5105 Rdn 34 - Balocchi-, vom 27.06.1989, a.a.O.; Birkenfeld, a.a.O. Einf.

  • EuGH, 18.06.1998 - C-43/96

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des …

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99
    Rn. 20 Soweit der EuGH in seiner Entscheidung vom 18.06.1998 (- Rs. C - 43/96 - Kommission J. Franz.

    Republik, UR 1998 S. 352) einen Vorsteuerausschluss für teilweise privat genutzte PKW für zulässig erklärt und in seiner Entscheidung vom 05.10.1999 (EuGH, C-305/97 - Royscot, Harrison, Domecq, UR 1999, 456) entschieden hat, dass die Mitgliedstaaten die in Art. 17 Abs. 6 Unterabs. 2 der 6. EG-Richtlinie genannten Ausschlüsse vom Recht auf Vorsteuerabzug beibehalten dürfen, obwohl der Rat vor dem Ablauf der in Unterabs. 1 vorgesehenen Frist nicht festgelegt hat, bei welchen Ausgaben die Mehrwertsteuer nicht abziehbar ist, kann daraus ebenfalls kein Recht zum nationalen Alleingang im Bereich der Vorsteuerbegrenzung abgeleitet werden.

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99
    Denn das primäre und sekundäre Gemeinschaftsrecht hat nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 15.7.1964 Rs 6/64, EuGHE 1964, 1251 (1270) - Costa) Vorrang vor jeder innerstaatlichen Rechtsvorschrift.
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99
    Artikel 24 Abs. 1 GG (a.F.) enthält die verfassungsrechtliche Ermächtigung für die Billigung dieser Vorrangregel durch den Gesetzgeber und ihre Anwendung durch die rechtsprechende Gewalt im Einzelfall (BVerfG vom 22.10.1986, 2 BvR 197/83, BVerfGE 73, 339, 374 f).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99
    Der Vorrang gilt auch dann, wenn die innerstaatliche Regelung - wie hier - nach Inkrafttreten der 6. EG-Richtlinie erlassen wurde (vgl. EuGH, Urteil vom 21 9.1988, Rs 50/87, EuGHE 1988, 4819f; Urteil vom 9.3.1978 Rs 106/77, EuGHE 1978, 629 (630) - Simmenthal II (Gebühren); Birkenfeld, Das große Umsatzsteuerhandbuch Bd. 1, Einf.
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99
    Diese Rechtsansicht wird von der deutschen Rechtsprechung (vgl. BVerfG vom 9.6.1971, BVerfGE 31, 145 (174) - Umsatzsteuerausgleich auf Milchpulver; BFH vom 20.4.1988 I R 219/82, BStBl II 1990, 701 (702)) und Literatur (vgl. auch Everling, DVBl 1985, 1201 ff. mwN.; Probst DStJG 13 (1990), 137 (140, 141); Schlienkamp, UR 1991, 337 (340)) anerkannt.
  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99
    Einer ausdrücklichen Feststellung des Anwendungsvorrangs durch den EuGH bedarf es nicht (EuGH vom 22.06.1989 Rs 103/88, EuGHE 1989, 1861 (1870f)).
  • EuGH, 12.07.1984 - 107/83

    Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp

    Auszug aus FG Niedersachsen, 10.02.2000 - 5 K 515/99
    Das nationale zur Sachentscheidung berufene Gericht darf entscheiden, ob ein solcher Konflikt besteht und ob der Vorrang des Gemeinschaftsrechts eingreift (vgl. EuGH vom 12.07.1984 Rs 107/83, EuGHE 1984, 2971 (2988);… BVerfGE vom 09.06.1971, S. 174 f.;… BFH vom 20.04.1988, a.a.O. S. 702 f.).
  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

  • EuGH, 20.10.1993 - C-10/92

    Balocchi / Ministero delle finanze dello Stato

  • EuGH, 06.07.1995 - C-62/93

    BP Soupergaz / Griechischer Staat

  • BFH, 20.04.1988 - I R 219/82

    Beschränkte Steuerpflicht - Erlaß - Grenzgänger

  • EuGH, 21.09.1988 - 50/87

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 05.10.1999 - C-305/97

    Royscot u.a. - Mehrwertsteuer - Artikel 11 Absätze 1 und 4 der Zweiten Richtlinie …

  • EuGH, 23.01.1986 - 283/84

    Trans Tirreno Express / Ufficio provinciale IVA

  • EuGH, 11.07.1989 - 170/88

    Ford España / Spanish State

  • EuGH - C-120/89 (anhängig)

    DSM / Kommission

  • FG Hamburg, 29.04.2004 - VI 53/02

    Körperschaftsteuer: Europarechtswidrigkeit des § 8b Abs. 7 KStG a.F.

    Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts bewirkt nicht die Nichtigkeit des entgegenstehenden nationalen Rechts, dieses ist lediglich vom erkennenden nationalen Gericht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt zu lassen (…BFH v. 21.3.1995, a.a.O.; FG Nds. v. 10. Februar 2000, 5 K 515/99, UR 2000, 160 m.w.N.; Jarass, NJW 1990, 2420, 2421).
  • FG Hamburg, 19.07.2000 - VI 205/99

    Zum Vorsteuerabzug aus Übernachtungskosten bei

    Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts bewirkt nicht die Nichtigkeit des entgegenstehenden nationalen Rechts, dieses ist lediglich vom erkennenden nationalen Gericht aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt zu lassen (…BFH v. 21.3.1995, a.a.O.; FG Nds. v. 10. Februar 2000, 5 K 515/99, UR 2000, 160 m.w.N.; Jarass, NJW 1990, 2420, 2421).
  • FG Niedersachsen, 05.02.2001 - 5 V 398/00

    Aussetzung der Vollziehung bei Versagung des vollen Vorsteuerabzugs trotz …

    Dem Antragsteller steht nach Artikel 17 der 6. EG-Richtlinie der volle Vorsteuerabzug aus dem Kauf des PKW Volvo zu (vgl. Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 10. Februar 2000 Az.: 5 K 515/99 - UR 2000, 160ff - und 5 K 570/99 - EFG 2000, 458 ff -).

    Zur Klärung dieser Zweifel hat der Bundesfinanzhof daher das Revisionsverfahren gegen die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Az.: 5 K 515/99, a.a.O.) mit Beschluß vom 30. November 2000 V R 30/00 (DStR 2001, 126ff) ausgesetzt und dem EuGH zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts vorgelegt.

  • FG Hamburg, 04.04.2006 - III 105/05

    Vorsteuer für Umzugskosten

    Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts bewirkt nicht die Nichtigkeit des entgegenstehenden nationalen Rechts; dieses ist lediglich vom erkennenden nationalen Gericht aus eigener Entscheidungsbefugnis nicht anzuwenden (BFH vom 21. März 1995, XI R 33/94, BFHE 177, 534 , HFR 1995, 738; Niedersächsisches FG vom 10. Februar 2000, 5 K 515/99, UR 2000, 160 m.w.N.; Jarass, NJW 1990, 2420, 2421).
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