Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 09.10.1980 - 20 W 371/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1747 ff, 1759 ff
Adoptionsrecht; Anfechtbarkeit der Einwilligung in eine Adoption (hier: Inkognito-Adoption) wegen widerrechtlicher Drohung. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf der Einwilligung zur Adoption wegen widerrechtlicher Drohung des Ehemanns; Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes durch nicht ausreichende Aufgeklärung des Sachverhalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Darmstadt, 15.01.1980 - 50 A VII 19482
- LG Darmstadt, 13.05.1980 - 5 T 253/80
- OLG Frankfurt, 09.10.1980 - 20 W 371/80
Papierfundstellen
- FamRZ 1981, 206
- DAVorm 1981, 606 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- Drs-Bund, 27.04.1976 - BT-Drs 7/5087
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.1980 - 20 W 371/80
Bedenken hiergegen können bestehen, weil es ein Reformanliegen des am 1. Januar 1977 in Kraft getretenen Adoptionsgesetzes vom 2. Juli 1976 ist, der Adoption auch gegenüber Willensmängeln erhöhte Bestandskraft zu verleihen, durch den Übergang zum Dekretsystem (§ 1752 BGB) die Anfechtung wegen Willensmängeln zu beschränken, und die Aufhebung als die Form der Beseitigung des Annahmeverhältnisses vorzusehen (vgl. BT-Dr. 7/3061 S. 24 bis 26, 47; 7/5087 S. 7, 8, 12; Lüderitz, NJW 1976, 1865, 1869; Roth-Stielow, AdoptG [1976] § 1750 Anm. 6 und § 1759 Anm. 2; Oberloskamp, DAVorm 1977, 89, 99; Bosch, FamRZ 1978, 659;… Lüderitz in MünchKomm, aaO § 1759 Rdn. 1). - OLG Frankfurt, 02.03.1978 - 20 W 1011/77
Herausgabe des Kindes durch die Pflegeeltern; Entziehung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.1980 - 20 W 371/80
Wenn aber die Bindung an eine fehlerhafte Einwilligung einen so langen Zeitraum erfassen könnte, besteht nicht nur die Gefahr, daß wegen des Ruhens der elterlichen Sorge die Eltern dem Kind so sehr entfremdet werden, daß eine spätere Rückgliederung wegen schwerer Erschütterungen (…vgl. Gernhuber, Lehrbuch aaO S. 985) des Kindes überhaupt nicht mehr verantwortet werden kann, denn mit einem Wechsel der Bezugspersonen können körperliche, vor allem aber seelische Schädigungen des Kindes verbunden sein (vgl. zu der Sorgerechtsentscheidung zwischen leiblichen Eltern und Pflegeeltern § 1632 Abs. 4 BGB, und hierzu die Senatsbeschlüsse FamRZ 1979, 448; 1980, 826).
- OLG Hamm, 30.10.1986 - 15 W 394/86
Zugang und Abgabe einer empfangsbedürftigen urkundlichen Willenserklärung
"Es ist zulässig, über die Wirksamkeit einer Adoptionseinwilligung vor Einleitung des Adoptionsverfahrens zu entscheiden (wie OLG Frankfurt, FamRZ 1981, 206 [hier: I (167) 269 b]). - OLG Düsseldorf, 12.02.1988 - 3 Wx 1/88 Die Rechtsprechung hält es überwiegend für zulässig, die Unwirksamkeit einer Einwilligung aufgrund einer Anfechtung (§ 142 Abs. 1 BGB), aufgrund inhaltlicher Mängel (§ 138 BGB) oder etwa wegen unerkannter Geschäftsunfähigkeit (§ 105 BGB) in einem isolierten Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit geltend zu machen, bevor der Annahmeantrag gestellt oder über ihn entschieden ist (vgl. BayObLG FRES 4, 119; OLG Frankfurt FamRZ 1981, 206; OLG Hamm NJW-RR 1987, 260; LG Frankenthal DAVorm 1981, 489; a.M. LG Duisburg DAVorm 1980, 227 mit abl. Anm. Schultz, 230 ff).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 13.05.1981 - 2 WF 55/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1613
Unterhaltsrecht; Verzug durch Inverzugsetzung nach § 1613 BGB; Forderung nach Zahlung angemessenen Unterhalts. - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DAVorm 1981, 606
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 26.03.1980 - 2 WF 14/80
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1981 - 2 WF 55/81
Demgegenüber vermag der Senat der gesetzlichen Regelung nicht zu entnehmen, daß etwa eine Bezugnahme des Klägers auf vorhandene Orientierungshilfen wie zum Beispiel die Düsseldorfer Tabelle wenigstens notwendig gewesen wäre, um den Beklagten wirksam in Verzug zu setzen (a.A. offenbar OLG Karlsruhe FamRZ 1980, 917, 918;… Diederichsen in Palandt, BGB 40. Aufl. § 1613 Anm. 2;… wie hier aber Köhler in MünchKomm, BGB § 1613 Rdn. 3).
- OLG Frankfurt, 15.09.1982 - 5 WF 169/82 Nur weil man davon ausgeht, daß der Unterhaltsschuldner die ziffernmäßige Höhe seiner Verpflichtung unschwer feststellen kann, wird er in diesem Falle durch eine Mahnung in Verzug gesetzt, die ihn lediglich zu der Zahlung eines angemessenen Unterhalts auffordert (vgl. Senat FamRZ 1980, 1149, seither ständige Rechtsprechung; auch OLG Düsseldorf DAVorm 1981, 606).
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