Rechtsprechung
| BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch Gewerkschaftssekretär - Gewerkschaft - Beschwerdeverfahren - Rechtsschutz
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 03.10.1975 - 3 BV 18/75
- BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76
Papierfundstellen
- DB 1980, 2091
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (1)
- BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung …
Auszug aus BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76
Der erkennende Senat hat bereits mit Beschluß vom 3. Oktober 1978 (- 6 ABR 102/76 - [demnächst] AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - ) dargelegt, daß der als Verfahrensbevollmächtigter vom Betriebsrat hinzugezogene Rechtsanwalt nicht Beteiligter in einem Beschlußverfahren ist, das vom Betriebsrat wegen der Freistellung von Honoraransprüchen des Rechtsanwalts eingeleitet wird, da die Rechtsbeziehungen des Rechtsanwalts zum antragstellenden Betriebsrat bezüglich seiner Tätigkeit in einem Beschlußverfahren nur auf einem vertraglich begründeten Rechtsverhältnis beruhen, nicht dagegen in einer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsbeziehung bestehen können, zu deren Klärung das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren allein dient.Die Erwägungen des Landesarbeitsgerichts stehen zwar im Ausgangspunkt mit den vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Rechtsgrundsätzen im Einklang (BAG Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO), jedoch kann den weiteren rechtlichen Folgerungen, die das Landesarbeitsgericht für das vorliegende Verfahren ziehen will, nicht beigepflichtet werden.
Hanau (SAE 1979, 219 ff. [220]) meint, der Beschluß des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1978, aaO, leite dieses Recht aus § 11 Abs. 1 ArbGG her.
Rechtsgrund für den Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber, von Honoraransprüchen des Rechtsanwalts freigestellt zu werden, die dem Betriebsrat aus Anlaß eines Beschlußverfahrens entstehen, ist auch nach dem Beschluß des Senats vom 3. Oktober 1978, aaO, § 40 Abs. 1 BetrVG.
Das entspricht für die durch die Tätigkeit des Betriebsrats verursachten Kosten allgemeiner Auffassung (vgl. dazu die Nachweise im Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO [zu III 1 der Gründe]).
Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO, eingehend dargelegt, daß es weder einen Anspruch des Betriebsrats gegen die Gewerkschaft auf Gewährung von Rechtsschutz aufgrund gewerkschaftlicher Satzungen noch aus allgemeinem Verbandsrecht gibt, noch daß der Betriebsrat für den Fall, es sei dennoch ein Anspruch gegen die Gewerkschaft zu bejahen, aufgrund Betriebsverfassungsrechts diesen Anspruch auch ausüben müßte (Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO [zu III 3 c der Gründe], insoweit zustimmend Kammann-Hess-Schlochauer, BetrVG, § 40 Rdnr. 13; Hanau SAE 1979, 219 ff. [220]; Däubler, ArbuR 1979, 160).
Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO, dargelegt hat, beschränkt sich diese Aufgabe der Gewerkschaft jeweils auf bestimmte Einzelfragen, zu denen jedenfalls die Gewährung von Rechtsschutz gegenüber einem Betriebsrat in einem Beschlußverfahren mit einem Arbeitgeber nicht gehört.
Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit des § 2 Abs. 1 BetrVG verpflichtet die Betriebspartner zwar zum Zusammenwirken mit den Verbänden, begründet aber keine Verpflichtung zur Gewährung von Rechtsschutz kraft Betriebsverfassungsrechts (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1978, aaO).
Wenn mit dem Beschluß des erkennen den Senats vom 3. Oktober 1978, aaO, weiter davon auszugehen ist daß ein Betriebsrat grundsätzlich in der Wahl seiner Vertretung frei ist, muß das auch für die jeweilige Instanz gelten.
e) Damit kann hier die Beauftragung von Rechtsanwalt Dr. G unter Zugrundelegung der vom Senat im Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO, entwickelten Grundsätze nicht beanstandet werden.
Tatsachen für einen Anspruch des Rechtsanwalts nach § 286 Abs. 1, § 288 BGB, von dem der Antragsteller freizusprechen wäre, sind weder dargetan noch festgestellt (vgl. den Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO, unter III 7 der Gründe).
- BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98
Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt
Der Arbeitgeber ist daher nur dann zur Tragung der durch die Heranziehung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten verpflichtet, wenn der Betriebsrat diese bei pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände für erforderlich erachten konnte (BAG 3. Oktober 1978 -6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 zu III 5 der Gründe; BAG 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18 zu III 2 a) der Gründe). - BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines …
Vielmehr muß die Frage der Erforderlichkeit vom Zeitpunkt des Entschlusses aus beurteilt werden, der die Kosten auslöst (vgl. BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, unter III 2 b der Gründe; BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, unter III 1 der Gründe). - BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten
Dabei ist die Erforderlichkeit der Kostenverursachung nicht rückblickend nach einem rein objektiven Maßstab, sondern vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrates aus zu beurteilen (BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe; auch schon BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).
- BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85
Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht …
Dazu gehören nach einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung auch solche Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (vgl. z.B. BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, mit zust. Anm. von Grunsky; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, alle m.w.N.;… Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 40 Rz 7 ff.;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 16 ff.;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 40 Rz 14 ff.;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 10 ff.).Bei der Prüfung der Erforderlichkeit einer Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist nicht rückblickend nach einem rein objektiven Maßstab, sondern vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrats auszugehen (BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979, aaO, zu III 2 b der Gründe).
- BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91
Kosten eines Beschlußverfahrens über das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs …
Dies ist der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage Schwierigkeiten aufweist oder für deren Beurteilung bestimmte, dem Anwalt im besonderen Maße bekannte Verhältnisse von Bedeutung sein können (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 2, 4 der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe). - LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
Anspruch der Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten zur Durchsetzung des …
Es besteht keine Pflicht des Betriebsrats oder des Wahlvorstandes gegenüber dem Arbeitgeber, in einem Beschlussverfahren, in dem der Arbeitgeber Beteiligter ist, sich durch einen Vertreter der Gewerkschaft vertreten zu lassen oder zu versuchen, Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft zu erlangen (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 04.12.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.1985 - NZA 1986, 578; LAG Hamm, Beschluss vom 04.12.1985 - DB 1986, 488;… Fitting, a.a.O.,§ 40 Rz. 26;… Weber, GK-BetrVG, a.a.O., § 40 Rz. 105;… DKK/Wedde, a.a.O., § 40 Rz. 22;… ErfK/Eisemann, a.a.O., § 40 BetrVG Rz. 4 m.w.N.). - LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren …
Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Auslagen des Betriebsrates zählen grundsätzlich auch die Kosten einer Prozessvertretung des Betriebsrates und seiner Mitglieder durch einen Rechtsanwalt, wenn der Betriebsrat bei pflichtgemäßer Abwägung der zu berücksichtigenden Umstände die Zuziehung eines Rechtsanwaltes für erforderlich erachten konnte (BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 04.12.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18; BAG, Beschluss vom 20.10.1999 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67). - LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01
Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes im Rahmen des Zustimmungsverfahren bei …
Der Arbeitgeber ist daher nur dann zur Tragung der durch die Heranziehung seines Rechtsanwalts entstehenden Kosten verpflichtet, wenn der Betriebsrat diese bei pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände für erforderlich erachten konnte (BAG 04.12.1979 - 6 ABR 37/76 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 47). - LAG Hamm, 26.08.2005 - 10 TaBV 152/04
Kostenerstattung Heranziehung externer Beratung durch den Betriebsrat bei …
Ob der Betriebsrat sich anlässlich von Interessenausgleichsverhandlungen durch Mitglieder oder Bevollmächtigte der Gewerkschaft oder durch sachkundige Dritte beraten und vertreten lässt, obliegt ebenfalls der pflichtgemäßen Beurteilung durch den Betriebsrat selbst (vgl. BAG, Beschluss vom 03.10.1978 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14; BAG, Beschluss vom 04.12.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18; BAG, Beschluss vom 14.01.1983 - AP BetrVG 1972 § 76 Nr. 12;… Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 26;… DKK/Däubler, a.a.O., § 111 Rz. 135 e). - BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 14/87
Erstattung von Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds - Sachliche …
Die Frage der Erforderlichkeit muß vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrats aus beurteilt werden (vergleiche BAG Beschluß vom 04.12.1979, 6 ABR 37/76 = AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972).Dabei ist für die Feststellung der Erforderlichkeit nicht nach dem Entstehen der Kosten ein objektiver, von jeder Beurteilung durch den Betriebsrat losgelöster Maßstab anzulegen; vielmehr muß die Frage der Erforderlichkeit vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrates aus beurteilt werden (vgl. BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, unter III 2 b der Gründe; BAG Beschluß vom 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 -, aa0, zu III 1 der Gründe).
- BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 4/84
Zulässigkeit der Revision bei verschiedenen Streitgegenständen - Ersatzpflicht …
- BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79
Erstattungsfähigkeit aussergerichtlicher Kosten bei Inanspruchnahme des …
- LAG Sachsen, 28.02.2025 - 2 TaBV 27/22
- LAG Sachsen, 17.02.2025 - 2 TaBV 20/22
- ArbG Braunschweig, 24.06.2016 - 1 BV 13/15
Eingruppierung; Zustimmungsersetzung
- BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 12/83
Einordnung von Angestellten als leitende Angestellte - Vorbereitung von …
- LAG Hessen, 29.07.2013 - 16 TaBV 312/12
Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats anlässlich der Einreichung einer …
- BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 7/90
- BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86
Kostenerstattung für ein zeitweiliges Ersatzmitglied im Betriebsrat
- LAG Düsseldorf, 29.10.1985 - 8 TaBV 96/85
Betriebsrat: Wahlanfechtung - Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands - …
- BAG, 11.12.1990 - 7 ABR 30/89
Anspruch des Betriebsrates auf Schließung des Betriebes - Einstweilige Verfügung …
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Rechtsprechung
| LAG Berlin, 18.02.1980 - 9 TaBV 5/79 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BB 1980, 1046
- DB 1980, 2091
- DB 1990, 2091
Wird zitiert von ... (17)
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14
Einigungsstelle - Unzuständigkeit - Verhandlungsunwilligkeit des Arbeitgebers
Ein Antrag auf Bestellung eines Vorsitzenden der Einigungsstelle und der Zahl der Beisitzer ist daher nach § 98 Abs. 1 S. 2 ArbGG dann zurückzuweisen, wenn offensichtlich ist, dass das vom Betriebsrat in Anspruch genommene Mitbestimmungsrecht nicht gegeben ist (BAG 6, 12.1983 AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 7), d. h., wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt (LAG Niedersachsen 05.05.2009 - 1 TaBV 28/09 - LAGE 98 ArbGG 1979 Nr. 54, LAG Hamm 17.08.2006 - 13 TaBV 59/06 - NZA-RR 2003, 637; LAG Baden-Württemberg 4.12.2003 - 10 TaBV 2/03 - nv; LAG Berlin 18.2.1980 AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 1; LAG Düsseldorf 21.12.1981 EzA § 98 ArbGG 1979 Nr. 4; LAG Hamburg 7.3.1985 EzA 1985, 604; LAG Hamm 16.4.1986 BB 1986, 1359; LAG Düsseldorf 4.11.1988 NZA 1989, 146; LAG Niedersachsen 30.9.1988 NZA 1989, 149;… GK-ArbGG/Schleusener § 98 Rn. 23;… Schwab/Weth/Walker § 98 Rz. 36;… GMPM-G/Matthes/Schlewing § 98 Rz. 8).. - ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13
Initiativrecht - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Belange betroffener Arbeitnehmer
Der im Einsetzungsverfahren allein statthaften "Evidenzkontrolle" 24 S. im gleichen Sinne zutreffend schon LAG Berlin 18.2.1980 - 9 TaBV 5/79 - AP § 98 ArbGG 1979 Nr. 1 [II.4 a.], wo im Interesse der Beschleunigung des Bestellungsverfahrens von einer (bloßen) "Offensichtlichkeitsprüfung" gesprochen wird; s. deutlich auch BAG 24.11.1981 - 1 ABR 42/79 - AP § 76 BetrVG 1972 Nr. 11 [B.1.]: "weitgehende Einschränkung der Zuständigkeitsprüfung".S. im gleichen Sinne zutreffend schon LAG Berlin 18.2.1980 - 9 TaBV 5/79 - AP § 98 ArbGG 1979 Nr. 1 [II.4 a.], wo im Interesse der Beschleunigung des Bestellungsverfahrens von einer (bloßen) "Offensichtlichkeitsprüfung" gesprochen wird; s. deutlich auch BAG 24.11.1981 - 1 ABR 42/79 - AP § 76 BetrVG 1972 Nr. 11 [B.1.]: "weitgehende Einschränkung der Zuständigkeitsprüfung".
24) S. im gleichen Sinne zutreffend schon LAG Berlin 18.2.1980 - 9 TaBV 5/79 - AP § 98 ArbGG 1979 Nr. 1 [II.4 a.], wo im Interesse der Beschleunigung des Bestellungsverfahrens von einer (bloßen) "Offensichtlichkeitsprüfung" gesprochen wird; s. deutlich auch BAG 24.11.1981 - 1 ABR 42/79 - AP § 76 BetrVG 1972 Nr. 11 [B.1.]: "weitgehende Einschränkung der Zuständigkeitsprüfung".
- ArbG Berlin, 17.10.2012 - 28 BV 14611/12
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Umkleidezeit im Lebensmittelbereich als …
33 1. Der im Einsetzungsverfahren allein statthaften "Evidenzkontrolle" 32 S. im gleichen Sinne zutreffend schon LAG Berlin 18.2.1980 - 9 TaBV 5/79 - AP § 98 ArbGG 1979 Nr. 1 [II.4 a.], wo im Interesse der Beschleunigung des Bestellungsverfahrens von einer (bloßen) "Offensichtlichkeitsprüfung" gesprochen wird; s. deutlich auch BAG 24.11.1981 - 1 ABR 42/79 - AP § 76 BetrVG 1972 Nr. 11 [B.1.]: "weitgehende Einschränkung der Zuständigkeitsprüfung".S. im gleichen Sinne zutreffend schon LAG Berlin 18.2.1980 - 9 TaBV 5/79 - AP § 98 ArbGG 1979 Nr. 1 [II.4 a.], wo im Interesse der Beschleunigung des Bestellungsverfahrens von einer (bloßen) "Offensichtlichkeitsprüfung" gesprochen wird; s. deutlich auch BAG 24.11.1981 - 1 ABR 42/79 - AP § 76 BetrVG 1972 Nr. 11 [B.1.]: "weitgehende Einschränkung der Zuständigkeitsprüfung".
32) S. im gleichen Sinne zutreffend schon LAG Berlin 18.2.1980 - 9 TaBV 5/79 - AP § 98 ArbGG 1979 Nr. 1 [II.4 a.], wo im Interesse der Beschleunigung des Bestellungsverfahrens von einer (bloßen) "Offensichtlichkeitsprüfung" gesprochen wird; s. deutlich auch BAG 24.11.1981 - 1 ABR 42/79 - AP § 76 BetrVG 1972 Nr. 11 [B.1.]: "weitgehende Einschränkung der Zuständigkeitsprüfung".
- LAG Hamburg, 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07
Einsetzung einer Einigungsstelle zur Errichtung einer Beschwerdestelle und zur …
Offensichtlich unzuständig im Sinne des § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG sei die Einigungsstelle nur dann, wenn auf den zur Begründung des Antrags vorgetragenen Sachverhalt für das Gericht ohne weitere Nachprüfung sofort erkennbar ist, dass sich die beizulegende Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat bei sachkundiger Beurteilung durch das Gericht nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt, wenn also die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 1980 - 9 TaBV 5/79 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1984 - 14/15 TaBV 8/84 - NZA 1985, 33; LAG Frankfurt, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 5 TaBV 104/84 - NZA 1985, 34; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 1984 - 11 TaBV 4/84 - NZA 1985, 163). - LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91
Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung
Das ist dann der Fall, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren läßt (vergl. hierzu näher: LAG Berlin, Beschl. v. 18.2.1980 - 9 TaBV 5/79 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979 - DB 1980, 2091; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.1981 - 20 TaBV 92/81 - EzA § 98 ArbGG 1979 Nr. 4 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 4; LAG Hamm, Beschluß v. 4.12.1985 - 3 TaBV 101/85 - DB 1986, 547; LAG München, Beschluß v. 21.1.1985 - 9 TaBV 27/84 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 5; LAG Hamburg, Beschl. v. 7.3.1985 - 1 TaBV 1/84 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 6; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 4.11.1988 - 17 (6) TaBV 114/88 - NZA 1989, 147; LAG München, Beschl. v. 14.3.1989 - 2 TaBV 53/88 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 18). - ArbG Hamburg, 20.02.2007 - 9 BV 3/07
Antrag auf gerichtliche Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle zur …
Das ist dann der Fall, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat bei sachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt, wenn also die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Betracht kommt (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 1980 - 9 TaBV 5/79 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Frankfurt, Beschluss vom 15. Juni 1984 - 14/15 TaBV 8/84 - NZA 1985, 33; LAG Frankfurt, Beschluss vom 9. Oktober 1984 - 5 TaBV 104/84 - NZA 1985, 34; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 4. Oktober 1984 - 11 TaBV 4/84 - NZA 1985, 163). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 9 TaBV 36/06
Einigungsstelle: Bestellung eines Einigungsstellenvorsitzenden durch das …
Dies ist dann anzunehmen, wenn nach dem vorgetragenen Sachverhalt schon auf den ersten Blick eine Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 18.02.1980 - 9 TaBV 5/79 = AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Düsseldorf, NZA 89, 146; LAG Baden Württemberg, NZA 92, 184). - LAG Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 10 TaBV 2/03
Errichtung einer Einigungsstelle bei Betriebsspaltung mit Betriebsteilübergang
Es muss bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar sein, dass ein Bestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt (vgl. bereits LAG Berlin v. 18.02.1980, 9 TaBV 5/79, AP Nr. 1 zu § 01 1979, LAG Hamburg vom 07.03.1985, 1 TaBV 1/84, LAGE § 98 ArbGG 1979, Nr. 6). - LAG Nürnberg, 21.09.1992 - 7 TaBV 29/92
Einigungsstelle: Befugnis zur Anrufung durch Einzelbetriebsrat bei Untätigkeit …
Offensichtliche Unzuständigkeit liegt vor, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass kein mitbestimmungspflichtiger Tatbestand gegeben ist (so LAG Berlin, Beschluss vom 18.02.1980 - 8 TaBV 5/79 -, BB 1980, 1046; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.1984 - 11 TaBV 4/84 -, NZA 1985, 163; LAG Nürnberg, Beschluss vom 23.08.1984 - 4 TaBV 5/83 -, AMBl 1985, C 28; LAG Hamburg, Beschluss vom 10.07.1985 - 8 TaBV 11/85 -, BB 1985, 1729). - LAG Schleswig-Holstein, 13.09.1990 - 4 TaBV 19/90
Betriebsänderung; Regelbesetzung einer Einigungsstelle; Verhandlungen über …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 15.11.1990 - 4 TaBV 35/90
Höchstzahl für die Beisitzer der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle
- LAG Baden-Württemberg, 08.12.1987 - 14 TaBV 18/87
Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; …
- LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - 4 TaBV 41/99
Funktionelles Mitwirkungsrecht der betrieblichen Einigungsstelle bei Abschluss …
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.1989 - 7 TaBV 9/89
Einigungsstelle; Offensichtliche Unzuständigkeit; Regelung der …
- LAG Baden-Württemberg, 06.12.1988 - 8 TaBV 6/88
Probeweise Einführung eines sich über sämtliche Wochentage erstreckenden …
- LAG Baden-Württemberg, 31.05.1988 - 8 TaBV 4/88
Zuständigkeit der Einigungsstelle für die Festlegung der Ausgangspunkte im …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.07.1988 - 4 TaBV 17/88
Bestellung einer Einigungsstelle; Wirksamkeit von Tourenplänen für …
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