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Weitere Entscheidung unten: BAG, 06.05.1986

Rechtsprechung
   BAG, 16.09.1986 - GS 1/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,9
BAG, 16.09.1986 - GS 1/82 (https://dejure.org/1986,9)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1986 - GS 1/82 (https://dejure.org/1986,9)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1986 - GS 1/82 (https://dejure.org/1986,9)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung der durch eine Gesamtzusage begründeten Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen in den Grenzen von Recht und Billigkeit durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung - Zulässigkeit einer insgesamt ungünstigeren nachfolgenden Betriebsvereinbarung bei ...

  • Wolters Kluwer

    Sozialleistungen; Einheitsregelung; Gesamtzusage; Betriebsvereinbarung; Kürzung

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • hensche.de

    Ablösende Betriebsvereinbarung

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in vertraglich begründete, auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurückgehende Arbeitnehmer-Ansprüche durch ablösende Betriebsvereinbarung - Beschluß des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung, Berechnung des erdienten Teils der Anwartschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 42
  • NJW 1987, 1967 (Ls.)
  • ZIP 1987, 251
  • NZA 1987, 168
  • VersR 1987, 519
  • BB 1986, 1851
  • BB 1987, 265
  • DB 1986, 2027
  • DB 1987, 383
  • JR 1987, 220
 
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Wird zitiert von ... (404)Zitiert selbst (28)

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    In seiner Entscheidung vom 30. Januar 1970 (BAG 22, 252 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt) hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm praktisch aufgegeben.

    Im Hinblick auf diese Kritik wollte der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 30. Januar 1970 (BAG 22, 252 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt) seine Entscheidung nicht mehr mit dem Ordnungsprinzip begründen" Er hat es damit praktisch aufgegeben.

    In der Entscheidung vom 30. Januar 1970 (a.a.O.) hatte der Dritte Senat im Wege der Lückenfüllung eine neue Ablösungsmöglichkeit geschaffen.

  • BAG, 26.10.1962 - 1 AZR 8/61

    Betriebsvereinbarung - Beschneidung eines Rechts - Änderung der Rechtslage - …

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    Im Urteil vom 26. Oktober 1962 (BAG AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt) stellte der Erste Senat auf das Ordnungsprinzip ab, das bei generellen, nicht individuellen Fegelungen auf arbeitsvertraglicher Grundlage dann eingreife, wenn die neue kollektive, normative Ordnung den gleichen Geltungsbereich habe.

    Diese Überlegung hat dem Ersten Senat als Hilfsbegründung bei der Ablösung einer betrieblichen Versorgungsordnung gedient (AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

    Nur in zwei Urteilen wurde das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm beim Zusammentreffen von allgemeinen Vertragsbedingungen und Betriebsvereinbarungen angewandt (BAG 3, 274 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; Urteil vom 26. Oktober 1962 - 1 AZF 8/61 - AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Sechste Senat (BAG 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) hält einen Eingriff in die durch vertragliche Einheitsregelungen gestalteten Ansprüche durch eine Betriebsvereinbarung nur dann für möglich, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die zum Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 88 BetrVG gehören.

    Das entspricht der bisherigen Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (mit Ausnahme der Entscheidung des Sechsten Senats vom 12. August 1982 - BAG 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) und der nahezu einhelligen Auffassung im Schrifttum.

    Die Lehre von der Normsetzungsprärogative der Parteien einer Betriebsvereinbarung (vgl. Urteil des Sechsten Senats vom 12. August 1982, BAG 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972) überzeugt ebenfalls nicht.

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Diese Rechtsprechung hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts für das Betriebsverfassungsgesetz 1972 - nur für Fälle der Umstrukturierung - bestätigt (Beschluß vom 8. Dezember 1981 - BAG 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich bereits mehrfach mit dem Schutz von Besitzständen bei der Ablösung von Versorgungsordnungen befaßt und dabei allgemeine Regeln entwickelt (vgl. BÄG 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAG 37, 217 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; zuletzt Vorlagebeschluß vom 30. April 1985 - 3 AZR 611/83 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 195/55

    Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit von Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    Nur in zwei Urteilen wurde das Ordnungsprinzip als Kollisionsnorm beim Zusammentreffen von allgemeinen Vertragsbedingungen und Betriebsvereinbarungen angewandt (BAG 3, 274 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG; Urteil vom 26. Oktober 1962 - 1 AZF 8/61 - AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt).

  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 8. Dezember 1982 beschlossen (BAG 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972):.

    Der vorlegende Fünfte Senat als der zur Entscheidung des Rechtsstreits berufene gesetzliche Richter hat im Vorlagebeschluß dargelegt, daß er die vorgelegten Fragen für die Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreites für erheblich hält (BAG 41, 118, 121 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung - …

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Der Erste Senat (vgl. BAG 3, 274, 277 = AP Nr. 1 zu § 32 SchwBeschG, AP Nr. 87 zu § 242 BGB Ruhegehalt), der Zweite Senat (BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG) und der Dritte Senat (vgl. BAG 22, 252, 258 ff. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt und seitdem in ständiger Rechtsprechung) halten Betriebsvereinbarungen, die in einheitsvertragliche Ansprüche eingreifen, grundsätzlich in den Grenzen der Billigkeit und ohne Rücksicht auf die Regelungsmaterie für möglich.

    Diese weitreichende Befugnis der Parteien einer Betriebsvereinbarung, in vertraglich begründete Ansprüche eingreifen zu können, wird dadurch abgemildert, daß der Inhalt der nachfolgenden Betriebsvereinbarung und damit auch die Ablösung selbst der gerichtlichen Billigkeitskontrolle unterworfen wird (vgl. auch Zweiter Senat, BAG 23, 257, 275 = AP Nr. 5 zu § 57 BetrVG).

  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter - …

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Ein Beschluß des Großen Senats beruft sich auf das Ordnungsprinzip bei der Ablösung einer tariflichen Regelung durch ein ungünstigeres Gesetz (BAG 8, 285, 311 = AP Nr. 21 zu § 616 BGB).
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Vielmehr muß der Betriebsrat in einem solchen Fall über die Modalitäten der Neuregelung unter dem Vorbehalt ihrer vertragsrechtlichen Zulässigkeit verhandeln und mitbestimmen (vgl. zu der vergleichbaren Problematik bei arbeitskampfbedingter Kurzarbeit BAG 34, 331, 351 = AP Nr. 70 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, unter C II 2 der Gründe).
  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß - …

    Auszug aus BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
    Dabei kann es sein, daß der Arbeitnehmer bei Abschluß des Vertrags noch nicht absehen kann, ob er später die Leistungsvoraussetzungen erfüllen wird" Der Bezug der Leistung kann von Wartefristen, von Merkmalen des Arbeitsplatzes und von besonderen Sozialdaten abhängen (vgl. etwa im Recht der Altersversorgung BAG 38, 268, 273 ff. = AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu 2 der Gründe, zur Frage, wann bei einer generellen Versorgungsordnung der Arbeitnehmer eine Versorgungszusage im Sinne von § 1 Abs. 1 BetrAVG erhalten hat; vgl. zu diesem Fragenkreis auch BAG 38, 232, 236 = AP Nr. 1 zu M BetrAVG Gleichbehandlung, zu I 2a und b der Gründe).
  • BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82

    Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • BAG, 16.05.1972 - 5 AZR 459/71

    Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform - Unzulässige Rechtsausübung - …

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 65/84

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Zahlung von Wohnungsgeld und …

  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf …

  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und …

  • BAG, 20.04.1982 - 3 AZR 1118/79

    Prokura - Versorgungszusage - Prokurist - Versorgunsanwartschaft - …

  • BAG, 15.12.1960 - 5 AZR 374/58

    Bezug höherer Bezüge - Angestellte des öffentlichen Dienstes - …

  • BAG, 20.12.1957 - 1 AZR 87/57

    Arbeitsverhältnis - Normativ regelnde Rechtsnorm - Kollektiv normative Regelung - …

  • BAG, 16.12.1954 - 2 AZR 58/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zuständigkeit für Ansprüche aus dem RegelungsG

  • BAG, 18.03.1964 - 1 ABR 10/63

    Rechtsschutzinteresse im Beschlußverfahren - Vorgang in Vergangenheit - Vorgang …

  • BAG, 21.11.1961 - 3 AZR 446/60

    Begriff des Ruhegeldes - Betriebliche Altersversorgung - Auslegungsregel - …

  • BAG, 22.11.1963 - 1 ABR 6/63

    Prämienlohn - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat

  • BAG, 12.12.1962 - 5 AZR 221/61

    Verdrängung der Urlaubsbestimmungen - Margarineindustrie - Betriebsordnung - …

  • BAG, 14.02.1956 - 1 AZR 279/54

    Rechtsgeschäft mit sich selbst - Vertreter - Schwebende Unwirksamkeit - …

  • BAG, 09.12.1957 - 1 AZR 534/56

    Normative tarifliche Regelung - Tarifliche Ordnung - Ersetzen der Regelung - …

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 02.11.1983 - GS 1/82

    Anrufung des Gerichts - Mündliche Verhandlung

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Vielmehr gilt entsprechend § 4 Abs. 3 TVG das Günstigkeitsprinzip (vgl. BAG 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 374; 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 60 ff.).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Es gilt auch für das Verhältnis von vertraglichen Ansprüchen zu den Inhaltsnormen einer Betriebsvereinbarung (BAG GS 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 3 a, b der Gründe, BAGE 53, 42).
  • BAG, 11.04.2018 - 4 AZR 119/17

    Dynamische Bezugnahmeklausel - Änderung durch Betriebsvereinbarung

    Den daher anzunehmenden bloßen Verweis auf die bestehende Rechtslage darf und kann ein Arbeitnehmer dahin verstehen, es bleibe insoweit im Übrigen bei der gesetzlichen Regelung, insbesondere dem Günstigkeitsprinzip als Kollisionsregelung zwischen der normativen Wirkung einer Betriebsvereinbarung und der individuellen Vertragsabrede, das sich zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 77 Abs. 4 BetrVG, unbestritten aber aus dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Schutzprinzip ergibt (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 3 der Gründe, BAGE 53, 42; 7. November 1989 - GS 3/85 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 63, 211;… Fitting 29. Aufl. § 77 Rn. 196;… Richardi BetrVG 16. Aufl. § 77 Rn. 165, jeweils mwN).
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Rechtsprechung
   BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84   

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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 24
  • NJW 1987, 92
  • ZIP 1986, 1202
  • MDR 1986, 1052
  • NZA 1986, 800
  • BB 1987, 1739
  • DB 1986, 2027
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84
    Ein Beschluß der Einigungsstelle, der ohne Beteiligung von Konkursgläubigern zustande gekommen war, sollte nach dieser Auffassung auf einem Rechtsfehler beruhen, der auch nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 76 Abs. 5 Satz 4 BetrVG in jedem Verfahren zu beachten war (vgl. BAGE 31, 176, 191 [BAG 13.12.1978 - GS - 1/77] = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972, Teil II B 6 d).

    Diese konkursrechtliche Einordnung geht zurück auf den Beschluß des Großen Senats vom 13. Dezember 1978 (BAGE 31, 176 [BAG 13.12.1978 - GS - 1/77] = AP Nr. 6 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BGH, 13.07.1967 - II ZR 268/64

    Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

    Auszug aus BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84
    Zahlungsunfähigkeit und Konkurs der Gesellschaft sind die Fälle, in denen die persönliche Haftung der Gesellschafter ihre praktische Bedeutung gewinnt (vgl. BGHZ 48, 203, 205).
  • BAG, 30.04.1984 - 1 AZR 34/84

    Abfindung

    Auszug aus BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84
    Schon vor Inkrafttreten des SozplKonkG waren Forderungen aus Sozialplänen, die nach Konkurseröffnung aufgestellt worden waren, Konkursforderungen (Urteil des Senats vom 30. April 1984, BAGE 45, 357, 366 [BAG 30.04.1984 - 1 AZR 34/84] = AP Nr. 23 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 3/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84
    Sprüche einer Einigungsstelle bleiben mit den in dieser Bestimmung angeordneten Beschränkungen wirksam (vgl. BAG Beschluß vom 23. April 1985 - 1 ABR 3/81 -, BAGE 48, 294 [BAG 23.04.1985 - 1 ABR 3/81], zu B II 4 der Gründe; Beschluß vom 14. Mai 1985 - 1 ABR 52/81 -, zu B II 4 b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 03.12.1985 - 1 AZR 545/84

    Konkursvorrecht von Forderungen aus einem Sozialplan - Geltendmachung von …

    Auszug aus BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84
    Die Arbeitnehmer als Gläubiger dieser Forderungen sind daher Konkursgläubiger; sie sind nicht Inhaber von Masseforderungen (vgl. Urteil des Senats vom 3. Dezember 1985 - 1 AZR 545/84 -, BAGE 50, 221; Fitting/Auffarth/Kaiser, Betriebsänderung, Sozialplan und Konkurs, § 4 SozplKonkG Rz 2).
  • BGH, 25.11.1954 - IV ZR 81/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84
    Die von der Literatur mitgeteilten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg vom 16. Mai 1912 (OLG Rspr. 25, 336) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1955, 339 [BGH 25.11.1954 - IV ZR 81/54] und WM 1964, 1125) betreffen nur Fälle, in denen es um Forderungen des Verwalters auf Verwaltervergütung oder um Forderungen auf Auslagenersatz eines nach Besatzungsrecht bestellten Treuhänders ging.
  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 419/83

    Konkursrechtliche Behandlung von Ansprüchen nach dem Gesetz über den Sozialplan …

    Auszug aus BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84
    In diesem Fall wird die Forderung des Arbeitnehmers teils nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO, teils nach § 61 Abs. 1 Nr. 6 KO berichtigt (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 2 SozplKonkG und Urteil des Senats vom 9. Juli 1985 - 1 AZR 419/83 -,BAGE 49, 172).
  • BGH, 13.07.1964 - II ZR 218/61

    Entscheidung des Konkursgerichtes über eine festgesetzte Verwaltervergütung als …

    Auszug aus BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84
    Die von der Literatur mitgeteilten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg vom 16. Mai 1912 (OLG Rspr. 25, 336) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1955, 339 [BGH 25.11.1954 - IV ZR 81/54] und WM 1964, 1125) betreffen nur Fälle, in denen es um Forderungen des Verwalters auf Verwaltervergütung oder um Forderungen auf Auslagenersatz eines nach Besatzungsrecht bestellten Treuhänders ging.
  • BAG, 26.08.1981 - 5 AZR 398/79

    Lohnforderungen - Konkurs - Persönlich haftender Gesellschafter - Masseschuld

    Auszug aus BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84
    Gerade im Konkursfall besteht ein Bedürfnis, den Gesellschafter in Anspruch zu nehmen, dessen persönliche Haftung gleichwertig neben der Haftung des Gesellschaftsvermögens steht (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1981, BAGE 36, 356, 360 = AP Nr. 12 zu § 59 KO, zu II 2 b der Gründe; vgl. auch BGH Urteil vom 27. April 1981 - II ZR 177/80 - ZIP 1981, 861, 862).
  • BGH, 27.04.1981 - II ZR 177/80

    Möglichkeit der Einwendung der nachträglichen Verjährung eines nach § 128 …

    Auszug aus BAG, 06.05.1986 - 1 AZR 553/84
    Gerade im Konkursfall besteht ein Bedürfnis, den Gesellschafter in Anspruch zu nehmen, dessen persönliche Haftung gleichwertig neben der Haftung des Gesellschaftsvermögens steht (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1981, BAGE 36, 356, 360 = AP Nr. 12 zu § 59 KO, zu II 2 b der Gründe; vgl. auch BGH Urteil vom 27. April 1981 - II ZR 177/80 - ZIP 1981, 861, 862).
  • BAG, 14.05.1985 - 1 ABR 52/81

    Wirksamkeit eines Sozialplanes, der von der Einigungsstelle im Laufe des …

  • BAG, 24.04.1996 - 7 ABR 40/95

    Honoraranspruch eines außerbetrieblichen Einigungsstellenbeisitzers

    Es mag zwar häufig die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds zweckmäßig sein, zwingend geboten ist sie jedoch nicht (BAG Urteil vom 6. Mai 1986, BAGE 52, 24, 26 f. = AP Nr. 8 zu § 128 HGB, zu I 1 der Gründe;… BAG Beschluß vom 14. Dezember 1980, aaO).
  • BAG, 13.06.1997 - 9 AZB 38/96

    Rechtsweg bei Durchgriffshaftung

    Anderes gilt nur, wenn bereits die handels- und haftungsrechtliche Stellung wie etwa die des persönlich haftenden ... Gesellschafters einer Handelsgesellschaft die Gleichstellung mit dem Arbeitgeber begründet (BAG Urteil vom 14. November 1979 - 4 AZR 3/78 - BAGE 32, 187 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; BAG Urteil vom 6. Mai 1986 - 1 AZR 553/84 - BAGE 52, 24 = AP Nr. 8 zu § 128 HGB).
  • BAG, 01.03.1993 - 3 AZB 44/92

    Rechtsweg bei Klagen gegen persönlich haftende Gesellschafter einer KG

    Diese Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters ist eine primäre Einstandspflicht des Gesellschafters, die auf gleicher Stufe steht mit der Verbindlichkeit der Gesellschaft (vgl. BAGE 32, 187 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Gemeinsame Einrichtungen; BAGE 52, 24, 31 = AP Nr. 8 zu § 128 HGB, zu II 2 der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 2 Rz 51).
  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 73/87

    Honoraranspruch eines Geschäftsführers einer Gewerkschaft bei Berufung desselben …

    Sie ist aber - ebenso wie die Teilnahme des Arbeitgebers - nicht zwingend geboten (vgl. BAG Urteil vom 6. Mai 1986, BAGE 52, 24, 26 f. = AP Nr. 8 zu § 128 HGB, unter I 1 der Gründe).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 308/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen

    Die beschränkte "gesetzliche Einstandspflicht" des Kommanditisten ist indessen der primären Einstandspflicht ("Vertragserfüllungshaftung") des Komplementärs nicht gleichzusetzen (vgl. BAG Urteil vom 6. Mai 1986 - 1 AZR 553/84 - AP Nr. 8 zu § 128 HGB).
  • LAG Hessen, 22.05.1992 - 9 Sa 949/91

    Anspruch auf Vergütung für über 10 Minuten hinausgehende Wegezeit ; …

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  • LAG Hessen, 31.05.2021 - 7 Ta 12/21

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen …

    Des Weiteren wird § 2 ArbGG durch die Rechtsprechung insoweit in seinem Anwendungsbereich erweitert, als sie es ausreichen lässt, dass bei einer OHG oder KG die persönlich haftenden Gesellschafter Arbeitgeber sind (BAG v. 28.02.2006 - 5 AS 19/05 - BAG v. 06.05.1986 - 1 AZR 553/84 -).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 321/91

    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Anforderungen an die …

    Die beschränkte "gesetzliche Einstandspflicht" des Kommanditisten ist indessen der primären Einstandspflicht ("Vertragserfüllungshaftung") des Komplementärs nicht gleichzusetzen (vgl. BAG Urteil vom 6. Mai 1986 - 1 AZR 553/84 - AP Nr. 8 zu § 128 HGB).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 241/91

    Streit über die Einstandspflicht einer französischen Aktiengesellschaft als …

    Die beschränkte "gesetzliche Einstandspflicht" des Kommanditisten ist indessen der primären Einstandspflicht ("Vertragserfüllungshaftung") des Komplementärs nicht gleichzusetzen (vgl. BAG Urteil vom 6. Mai 1986 - 1 AZR 553/84 - AP Nr. 8 zu § 128 HGB).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 277/91

    Streit um die Einstandspflicht einer französischen Aktiengesellschaft als …

    Die beschränkte "gesetzliche Einstandspflicht" des Kommanditisten ist indessen der primären Einstandspflicht ("Vertragserfüllungshaftung") des Komplementärs nicht gleichzusetzen (vgl. BAG Urteil vom 6. Mai 1986 - 1 AZR 553/84 - AP Nr. 8 zu § 128 HGB).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 276/91
  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.1991 - 14 Sa 77/90

    Sachliche Zuständigkeit des Arbeitgerichts; Persönliche Inanpruchnahme eines …

  • ArbG Berlin, 17.02.2000 - 4 Ca 32471/99

    Unwirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung; Überprüfung der …

  • BAG, 14.12.1988 - 7 ABR 54/87
  • ArbG Chemnitz, 08.06.1994 - 15 Ca 2422/94
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