Rechtsprechung
| BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung - Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - Bezichtigung der Begehung einer Straftat
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und Arbeitsvertragspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
KSchG § 15
Verfahrensgang
- ArbG Lingen, 14.03.1985 - 1 BV 14/84
- LAG Niedersachsen, 09.07.1985 - 13 TaBV 2/85
- BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Papierfundstellen
- NZA 1987, 392 (Ls.)
- BB 1987, 1952
- DB 1987, 1304
- JR 1987, 308
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (14)
- BAG, 20.12.1961 - 1 AZR 404/61
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Eine außerordentliche Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn zugleich eine schwere Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vorliegt, wobei an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein "strengerer Maßstab" anzulegen ist als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehört (BAG, aa0 sowie BAG Urteil vom 20. Dezember 1961 - 1 AZR 404/61 - BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG).Es hat jedoch nicht beachtet, daß das Erfordernis, bei der Prüfung des wichtigen Grundes zur Kündigung eins Amtsträgers einen "besonders strengen Maßstab" anzulegen nur dazu dient, die freie Betätigung des Betriebsratsmitgliedes in seinem Amt zu gewährleisten (vgl. BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG unter Hinweis auf BAG 1, 185 und 2, 138; BAG Urteil vom 25. Mai 1982, aa0).
- BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80
Beschlußunfähigkeit des Betriebsrats - Mitbestimmungsrechte des Restbetriebsrats
- BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Darüber hinaus war im Oktober 1984 bei der Einleitung des Verfahrens nach § 103 Abs. 1 BetrVG noch ein Mitglied durch Krankheit verhindert und der Beteiligte zu 3) hatte kein Stimmrecht, weil er im Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG nicht an der Beratung und Beschlußfassung über eine ihn betreffende Kündigung teilnehmen darf (Urteil des Senats vom 23. August 1984, BAG 46, 258 = AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972).
- BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76
Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Die in dem strengeren Prüfungsmaßstab zum Ausdruck kommende Tat- und Situationsgerechtigkeit ist in solchen Fällen keine verbotene Besserstellung des Betriebsratsmitglieds, sondern Folge der Beachtung der besonderen Sachlage (BAG 33, 1 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m. w. N.; BAG 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; insbesondere BAG Urteil vom 25. Mai 1982, aa0). - BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Es hat jedoch nicht beachtet, daß das Erfordernis, bei der Prüfung des wichtigen Grundes zur Kündigung eins Amtsträgers einen "besonders strengen Maßstab" anzulegen nur dazu dient, die freie Betätigung des Betriebsratsmitgliedes in seinem Amt zu gewährleisten (vgl. BAG 12, 141 = AP Nr. 16 zu § 13 KSchG unter Hinweis auf BAG 1, 185 und 2, 138; BAG Urteil vom 25. Mai 1982, aa0). - BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75
Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei …
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB im Rahmen von § 103 BetrVG durch das Beschwerdegericht kann in der Rechtsbeschwerde nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben und ob alle vernünftiger Weise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind (BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB). - BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78
Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten - …
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Die in dem strengeren Prüfungsmaßstab zum Ausdruck kommende Tat- und Situationsgerechtigkeit ist in solchen Fällen keine verbotene Besserstellung des Betriebsratsmitglieds, sondern Folge der Beachtung der besonderen Sachlage (BAG 33, 1 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m. w. N.; BAG 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB; insbesondere BAG Urteil vom 25. Mai 1982, aa0). - BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76
Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter - …
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Sofern der Beteiligte zu 3) diese Behauptungen bewußt unrichtig bestätigt haben sollte, stellte ein solches Verhalten eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Nebenpflichten dar und ist grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. von § 626 BGB für eine außerordentliche Kündigung geeignet (BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu 611 BGB Beschäftigungspflicht, m. w. N.; BAG Urteil vom 25. Mai 1982, aa0). - BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74
Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines …
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 22, 178 = AP Nr. 19 zu § 13 KSchG m. w. N.; BAG Urteil vom 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP Nr. 1 zu § 15 KSchG 1969; BAG 26, 219 = AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 -) ist bei der beabsichtigten Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes zunächst danach zu differenzieren, ob diesem eine reine Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis vorgeworfen wird oder ob die Arbeitspflichtverletzung im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Betriebsratsmitglied steht. - BAG, 18.08.1977 - 2 ABR 19/77
Geltung der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Sonderkündigungsschutz
Auszug aus BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85
Nach der Rechtsprechung des Senats(Beschlüsse vom 18. August 1977 - 2 ABR 19/77, - BAG 29, 270 = AP Nr. 10 zu § 103 BetrVG 1972 undvom 7. Mai 1986 - 2 ABR 27/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt) gilt die zweiwöchige Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB auch für die außerordentliche Kündigung gegenüber den Arbeitnehmern, die den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG genießen. - BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85
Antrag auf Zustimmung - Zustimmungsantrag - Betriebsrat - Außerordentliche …
- BAG, 11.12.1975 - 2 AZR 426/74
Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Jugendvertreters
- BAG, 23.10.1969 - 2 AZR 127/69
Betriebsratsmitgliedskündigung
- BAG, 25.05.1982 - 7 AZR 155/80
- BAG, 23.10.2008 - 2 ABR 59/07
Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG
Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB im Rahmen von § 103 BetrVG durch das Beschwerdegericht kann in der Rechtsbeschwerde nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund zur Kündigung abzugeben und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind (Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP BGB § 626 Nr. 95 = EzA BGB § 626 nF Nr. 105; 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP BGB § 626 Nr. 68).Wird einem Betriebsratsmitglied dagegen lediglich die Verletzung einer Amtspflicht vorgeworfen, so ist die Kündigung unzulässig und nur ein Ausschlussverfahren nach § 23 BetrVG möglich (Senat 23. Oktober 1969 - 2 AZR 127/69 - BAGE 22, 178; 11. Dezember 1975 - 2 AZR 426/74 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 1; 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP BGB § 626 Nr. 95 = EzA BGB § 626 nF Nr. 105).
Mit Rücksicht auf die besondere Konfliktsituation, in der sich das Betriebsratsmitglied befindet, ist die außerordentliche Kündigung aber nur gerechtfertigt, wenn unter Anlegung eines besonders strengen Maßstabs das pflichtwidrige Verhalten auch als schwerer Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu werten ist (vgl. BAG 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 - Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - aaO.).
- BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied
Zu diesen gehört auch die Wahrnehmung des Zustimmungsrechts aus § 103 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - zu B II 1 der Gründe). - BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06
Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion
Ebenso können falsche Erklärungen, die in einem Prozess abgegeben werden, an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Senat 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 5 TaBV 13/16
Außerordentliche Kündigung Betriebsratsmitglied - Ausschluss aus dem Betriebsrat …
Es ist jedoch möglich, dass ein bestimmtes Verhalten sowohl Amtspflichten aus dem Betriebsverfassungsrecht als auch die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt (BAG…, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11 - Rn. 39, juris = NZA 2013, 143; BAG, Beschluss vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - Rn. 26, juris = ZTR 1987, 125; BAG…, Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 - Rn. 24, juris).Arbeitnehmer, die dem Betriebsrat nicht angehören, sind solchen Konfliktsituationen von vornherein nicht ausgesetzt (BAG, Beschluss vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - Rn. 28, juris = AP Nr. 95 zu § 626 BGB).
- BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 466/91
Abmahnung - Betriebsratsmitglied
aa) Zwar hat das Bundesarbeitsgericht ausgesprochen, wenn einem Betriebsratsmitglied lediglich die Verletzung einer Amtspflicht zum Vorwurf gemacht werde, sei eine Kündigung unzulässig und nur ein Ausschlußverfahren nach § 23 BetrVG möglich; andererseits komme eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn zugleich eine schwere Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vorliege, wobei an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein "strengerer Maßstab" anzulegen sei als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehöre (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, zu II 4 der Gründe, m. w. N., u. a. auf BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 -, n.v.). - ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15
Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden?
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Pflichtverletzungen, die zugleich mit der Betriebsratstätigkeit zusammenhängen zum Schutze des Betriebsratsmitglieds und seiner Amtsführung an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein "strengerer Maßstab" anzulegen ist als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehört (BAG 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - Die B 1987, 1304; BAG 20. Dezember 1961 - 1 AZR 404/61 - BAGE 12, 141). - LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12
Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verletzung des Datengeheimnisses
Dabei ist allerdings bei der Prüfung eines wichtigen Grundes ein besonders strenger Maßstab anzulegen, weil ein Arbeitnehmer, der nicht dem Betriebsrat angehört, nicht der gleichen Konfliktsituation ausgesetzt ist wie ein Betriebsratsmitglied, der im Rahmen seiner Amtstätigkeit seine Arbeitsvertragspflichten verletzt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB;… Richardi, BetrVG, 13. Auflage 2012, Anhang zu § 103, Rn. 21 m.w.N.). - BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …
Zu Unrecht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach bei der außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Verletzung von Amts- und Arbeitsvertragspflicht ein besonders strenger Maßstab "anzulegen sei" (vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), führe zu einer unzulässigen Begünstigung des Amtsträgers.Der besonders strenge Maßstab dient nur dazu, die Amtstätigkeit des Betriebsratsmitglieds zu schützen (BAG Urteil vom 25. Mai 1982 - 7 AZR 155/80 - nicht veröffentlicht und Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO).
- BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes
An die Berechtigung einer solchen fristlosen Entlassung sei ein "strengerer Maßstab" anzulegen als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehöre (BAG Beschluß vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB, unter II 4 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 7 AZR 466/91 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, unter 2 b aa der Gründe, m.w.N.). - BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 487/08
Sonderkündigungsschutz für Mandatsträger - rechtliches Gehör
In solchen Fällen ist an die Berechtigung der fristlosen Entlassung ein "strengerer" Maßstab anzulegen als bei einem Arbeitnehmer, der dem Betriebsrat nicht angehört (Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - zu B II 4 der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 95 = EzA BGB § 626 nF Nr. 105; BAG 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - zu 5 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78 Nr. 4 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 29). - BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat
- BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - …
- LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren …
- BAG, 26.01.1994 - 7 AZR 640/92
Betriebsrat: Vorrang von Abmahnung und Unterlassungsanspruch bei Verstößen gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20
Anspruch eines Universitätsklinikum aus Ersetzen des durch Personalrat …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20
Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter …
- LAG Niedersachsen, 25.10.2004 - 5 TaBV 96/03
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden wegen Beleidigung eines …
- ArbG Düsseldorf, 13.07.1999 - 6 Ca 2528/99
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.01.2016 - 5 TaBV 11/15
Ausschluss aus dem Betriebsrat - Störung des Betriebsfriedens
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2010 - 5 Sa 105/10
Verhaltensbedingte Kündigung eines Gabelstaplerfahrers - Arbeitsantritt unter …
- LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23
Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche …
- BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89
Ordentliche Kündigung eines angestellten Rechnungsprüfers
- LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; …
- ArbG Darmstadt, 12.04.2007 - 12 BV 18/06
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Niedersachsen, 29.04.2026 - 8 SLa 894/25
Abmahnung; verhaltensbedingte Kündigung; Prozessbetrug; Darlegungs- und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2019 - 5 TaBV 9/19
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied - Erpressung
- LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 10 Sa 628/16
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers wegen …
- LAG Köln, 19.12.2025 - 7 SLa 56/25
Außerordentliche Kündigung; Betriebsratsmitglied
- LAG Düsseldorf, 30.11.1999 - 6 Sa 1244/99
Kündigung: außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 TaBV 11/14
Zustimmungsersetzung - außerordentlichen Kündigung - Mitglied der …
- BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87
Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in …
- LAG Hessen, 09.07.2009 - 10 Ta 25/09
Beschlussverfahren - personalvertretungsrechtliche Abmahnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2007 - 8 TaBV 51/07
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Anstiftung zur …
- LAG Hamm, 04.02.2011 - 10 Sa 1743/10
Unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen treuwidriger Führung …
- LAG Düsseldorf, 06.01.2004 - 6 Sa 1387/03
Rechtswirksamkeit einer Kündigung; Pflichtwidrigkeit des Verhaltens eines …
- LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 742/01
Zulässigkeit einer Abmahnung gegenüber personalvertretungsrechtlichen bzw. …
- ArbG Paderborn, 29.11.2023 - 2 Ca 570/23
- ArbG Hamburg, 11.09.1995 - 21 BV 6/95
Abmahnung wegen Versandes eines Leserbriefes an eine Zeitschrift und Schädigung …
- ArbG Bocholt, 05.01.2023 - 1 Ca 1159/21
Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen bewusst unwahren Prozessvortrags …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.1995 - 9 Sa 890/93
Außerordentliche Kündigung wegen Werbung für Scientology
- BAG, 08.09.1988 - 2 ABR 18/88
Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz
- rechtsportal.de
BGB §§ 611 ff.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 21.03.1984 - 3 Ca 7718/83
- LAG Köln, 28.11.1984 - 4 Sa 587/84
- BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85
Papierfundstellen
- BAGE 53, 131
- ZIP 1987, 1204
- NZA 1987, 456
- VersR 1987, 699
- BB 1987, 1390
- DB 1987, 1304
- JR 1987, 396
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84
Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs
Auszug aus BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85
Ob eine betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, entscheidet sich allein danach, welcher Zweck mit der Zusage verfolgt wird: Soll der Arbeitnehmer im Alter oder bei Invalidität, also nach seinem Ausscheiden aus dem Berufs- oder aus dem Erwerbsleben, oder sollen seine Hinterbliebenen zusätzlich durch Leistungen des Arbeitgebers versorgt werden, so handelte es sich um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes (vgl. BT-Drucks. 7/1281 S. 19; BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51).Der Insolvenzschutz steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien; daher können auch dessen Merkmale nicht abbedungen werden (vgl. auch hierzu Urteil des Senats vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 -).
- BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79
Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift - …
Auszug aus BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85
Auf die Versorgungsform kommt es nicht an; außer rentenförmigen Leistungen können auch Kapitalzuwendungen und selbst Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; Blomeyer/Otto, BetrAVG, Einl. Rz 10 f., 243;… Höfer/Abt, BetrAVG, Bd. I, 2. Aufl., ArbGr Rz 19, 24).Ob eine betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, entscheidet sich allein danach, welcher Zweck mit der Zusage verfolgt wird: Soll der Arbeitnehmer im Alter oder bei Invalidität, also nach seinem Ausscheiden aus dem Berufs- oder aus dem Erwerbsleben, oder sollen seine Hinterbliebenen zusätzlich durch Leistungen des Arbeitgebers versorgt werden, so handelte es sich um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes (vgl. BT-Drucks. 7/1281 S. 19; BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51).
- BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 645/84
Berücksichtigung von Tantiemen bei der Berechnung der Rentenhöhe - Verhälnis …
Auszug aus BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85
Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich die betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BAG, 17.01.2023 - 3 AZR 501/21
Betriebliche Altersversorgung - Kapitalwahlrecht - Ersetzung
Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (…BAG 20. September 2015 - 3 AZR 411/15 - Rn. 15, BAGE 156, 196; 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131). - BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131). - BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 313/02
Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzschutz
Dies ergibt sich bereits daraus, daß selbst einmalige Kapitalzuwendungen und Gutschriften von Gewinnbeteiligungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen können, wenn sie dem gesetzlich vorgesehenen Versorgungszweck dienen (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242, 245; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131, 135;… Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einleitung Rn. 10;… ErfK/Steinmeyer 3. Aufl. § 1 BetrAVG Rn. 3).b) Die bisherige Rechtsprechung des Senats ist demgegenüber ohne weiteres auch dann von einer insolvenzgeschützten Leistung der betrieblichen Altersversorgung ausgegangen, wenn das Versprochene im Falle des Todes des Arbeitnehmers an die Erben auszuzahlen war (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131).
- BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 315/02
Begriff der betrieblichen Altersversorgung; Abgrenzung zur Übergangsversorgung
Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung oder zur Überbrückung einer erwarteten Arbeitslosigkeit (st. Rspr. des Senats, vgl. 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAGE 34, 242; 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - BAGE 52, 226; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131; 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35; 26. Juni 1990 - 3 AZR 641/88 - BAGE 65, 215; 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 17 = EzA BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120). - BGH, 15.07.2002 - II ZR 192/00
"Hotel Adlon"; Wiederaufleben der Priorität eines Unternehmenskennzeichens nach …
b) § 3 Abs. 2 BetrAVG verlangt in jedem Falle, daß die Abfindung dem Barwert der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses entspricht; eine hiervon zu Ungunsten des Dienstverpflichteten abweichende Abfindungsregelung ist - auch wenn sie in einem Prozeßvergleich getroffen wird - unwirksam (im Anschluß an BAGE 53, 131, 137).Die Gesetzesvorschrift verlangt in jedem Falle, daß die Abfindung dem Barwert der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspricht (BAGE 53, 131, 137); eine hiervon abweichende Abfindungsregelung ist - auch wenn sie durch einen Prozeßvergleich getroffen wird - gemäß § 134 BGB nichtig, da § 17 Abs. 3 Satz 3 BetrAVG generell einzelvertragliche Regelungen verbietet, durch die von den Mindestbedingungen des BetrAVG zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden soll (…BAGE 53 aaO; vgl. auch BAG AP Nr. 82 zu § 17 BetrAVG m.w.N.).
§ 3 Abs. 2 BetrAVG verlangt in jedem Falle, daß die Abfindung dem Barwert der nach § 2 BetrAVG bemessenen künftigen Versorgungsleistung im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspricht (vgl. BAGE 53, 131, 137); für dessen Ermittlung sind die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik, die Rechnungsgrundlagen und der Rechnungszinsfuß gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG zwingend vorgeschrieben (…vgl. Blomeyer/Otto, BetrAVG 2. Aufl. § 3 Rdn. 105 m.w.N.).
- BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11
Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag
Versorgung sind alle Leistungen, die den Lebensstandard des Arbeitnehmers oder seiner Hinterbliebenen im Versorgungsfall verbessern sollen (…vgl. BAG 14. Dezember 2010 - 3 AZR 799/08 - Rn. 23;… 16. März 2010 - 3 AZR 594/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 133, 289; 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - zu I 3 a der Gründe). Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (…BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - aaO; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51). Es genügt, dass der Versorgungszweck die Leistung und deren Regelung prägt. - BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89
Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden
Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch vom Bundesgerichtshof geteilt wird (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG ; BAGE 34, 242, 245 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO , zu II 2 a der Gründe; 53, 131 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 2. August 1983 - 3 AZR 370/81 - AP Nr. 19 zu § 7 BetrAVG , zu 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 222/79 - AP Nr. 10 zu § 7 BetrAVG , zu II der Gründe; BGH Urteil vom 28. September, 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG , zu V der Gründe).Durch diese Zwecksetzung unterscheidet sich die betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa Leistungen zur Vermögensbildung, zur Überbrückung einer Arbeitslosigkeit und Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes (BAG Urteil vom 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - BAGE 53, 131 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe).
- BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07
Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung - …
Dass es sich - wie hier - um Kapitalleistungen handelt, steht dem nicht entgegen (vgl. BAG 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131). - LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15
Treuegeld; Betriebsrente; Eingriff 3. Stufe; Ausschlussfrist; Verjährung
Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (…BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - aaO; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51). - FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12
Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch …
Es komme vielmehr darauf an, dass der Versorgungszweck zur Absicherung eines biometrischen Risikos die Leistung und ihre Regelung präge; dazu sei es nicht notwendig, dass eine Zusage ausschließlich dem Versorgungszweck diene, vielmehr könnten einzelne Regelungen ohne Versorgungscharakter die rechtliche Einordnung einer Zusage als betriebliche Altersversorgung nicht beeinflussen (BAG vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, BAGE 34, 242; vom 30. September 1986 3 AZR 22/85, BAGE 53, 131).Rn. 85 bb) Diese Ansicht des BAG wird im Übrigen dadurch gestützt, dass insbesondere die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung stets die bei der betrieblichen Altersversorgung bestehende Formenvielfalt betont und Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zugestanden hat, der dem Arbeitgeber erlaubt, die Reichweite seiner Zusage nach seinen eigenen betrieblichen Erfordernissen und den bestehenden Versorgungsinteressen zu bestimmen (BAG vom 30. Oktober 1980 3 AZR 805/79, BAGE 34, 242, Gewinnbeteiligung; vom 30. September 1986 3 AZR 22/85, BAGE 53, 131, Kapitalzusage; Bundessozialgericht -BSG- vom 30. Januar 1997 12 RK 17/96, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1997, 1418, Abschluss einer Direktversicherung bei jedem Lebensversicherer; Landesarbeitsgericht -LAG- Hamm vom 22. Juni 2010 9 Sa 1261/09M, Juris, Jeweiligkeitsklausel).
- FG Baden-Württemberg, 24.09.2009 - 3 K 14/07
Steuerfreiheit der monatlichen und der vom Reingewinn bestimmten …
- BAG, 10.08.1993 - 3 AZR 69/93
Anrechnung von ZVK-Leistungen auf Betriebsrente
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 410/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- LAG Hamm, 02.11.1992 - 19 Sa 809/92
Sterbegeld; Betriebliche Altersversorgung; Tarifvertrag; Hinterbliebene; …
- BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86
Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber …
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 412/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 354/91
Anspruch auf Kapitalbetrag als Leistung der betrieblichen Altersversorgung bei …
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 414/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 415/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 413/15
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 195/16
Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV
- ArbG Arnsberg, 23.11.2020 - 2 Ca 483/20
Betriebliche Altersversorgung, Kapitalwahlrecht
- LAG München, 11.03.1997 - 8 Sa 350/96
Betriebliche Altersversorgung: Zusage der "beamtengleichen" Versorgung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".