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Weitere Entscheidungen unten: LAG Düsseldorf, 08.10.1991 | LAG Berlin, 09.12.1991

Rechtsprechung
   BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2295
BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90 (https://dejure.org/1991,2295)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1991 - 2 AZR 633/90 (https://dejure.org/1991,2295)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 (https://dejure.org/1991,2295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit einer Personalratswahl - Kündigungsbefugnis des Vorsitzenden des Bezirksjugendring-Vorstands - Befugnisse des besonderen Vertreters als zusätzliches Vereinsorgan - Vollmacht zur "Anstellung" von Mitarbeitern als Oberbegriff für Begründung und Beendigung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 383 (Ls.)
  • BB 1991, 2163
  • DB 1992, 636
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Fehlt es an einer personalratsfähigen Dienststelle, so ist die bei einer solchen Stelle durchgeführte Wahl nichtig, wenn das Fehlen einer Dienststelle offensichtlich ist (BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57] - für das PersVG; BVerwG Beschluß vom 13. Mai 1987 - 6 P 20.85 - PersR 1987, 193 - für das PersVG BW;… Dietz/Richardi, aaO;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 6 Rz 27;… Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, aaO, Art. 6 Rz 27b).

    Das Fehlen dieser Voraussetzung für die Verselbständigung und die erst dann zulässige Wahl ist offensichtlich, weil sich dies aus dem Gesetzeswortlaut ergibt und deshalb für jedermann offenkundig ist, anders als in den Fällen, in denen die sachlichen Voraussetzungen für eine Verselbständigung, wie z.B. die räumlich weite Entfernung von der Hauptdienststelle, nicht vorliegen, die Beantwortung dieser Frage aber einer nicht immer einfachen Prüfung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls bedarf (vgl. BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57]).

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Als verhaltensbedingter Grund kommt daher nur ein solcher in Betracht, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. BAG Urteile vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - und vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 5 und 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Als verhaltensbedingter Grund kommt daher nur ein solcher in Betracht, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. BAG Urteile vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - und vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 5 und 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89

    Kündigungsbefugnis eines Vereinsvertreters

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Der besondere Vertreter ist ein zusätzliches Vereinsorgan, dessen Stellung auf satzungsmäßiger Grundlage beruht und dem bestimmte Aufgaben zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung übertragen sind (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 358/89 - AP Nr. 1 zu § 30 BGB, zu II 1 und 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 24.09.1987 - 2 AZR 26/87

    Fristgerechte Kündigung wegen entgeltlicher Vermittlung der Einstellung eines …

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der revisionsrechtlichen Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob das Berufungsgericht den Begriff der Sozialwidrigkeit verkannt hat, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Vorschrift des § 1 KSchG Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob die erforderliche Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, insbesondere ob sie widerspruchsfrei oder offensichtlich falsch ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 24. September 1987 - 2 AZR 26/87 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 07.12.1961 - 2 AZR 12/61

    Faktisches Arbeitsverhältnis - Beendigung durch einseitige Erklärung - Fristlose …

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Hierbei kann offen bleiben, ob die Auslegung nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung wie bei untypischen Verträgen unterliegt oder vom Revisionsgericht selbständig vorzunehmen ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 21. April 1956 - 2 AZR 254/54 - AP Nr. 2 zu § 549 ZPO; BAGE 12, 104, 106 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 P 20.85

    Personalrat - Zustimmungsverweigerung - Einstellung - Nichtigkeit eines …

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Fehlt es an einer personalratsfähigen Dienststelle, so ist die bei einer solchen Stelle durchgeführte Wahl nichtig, wenn das Fehlen einer Dienststelle offensichtlich ist (BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57] - für das PersVG; BVerwG Beschluß vom 13. Mai 1987 - 6 P 20.85 - PersR 1987, 193 - für das PersVG BW;… Dietz/Richardi, aaO;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 6 Rz 27;… Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, aaO, Art. 6 Rz 27b).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Das Berufungsgericht hat ungeprüft gelassen, ob der Bezirksjugendring ... eine selbständige Verwaltung (Dienststelle; vgl. dazu BAG Urteil vom 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG) im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist und im Hinblick auf die Zahl der dort Beschäftigten der Kläger den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 1 KSchG nicht in Anspruch nehmen kann.
  • BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der revisionsrechtlichen Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob das Berufungsgericht den Begriff der Sozialwidrigkeit verkannt hat, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Vorschrift des § 1 KSchG Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob die erforderliche Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, insbesondere ob sie widerspruchsfrei oder offensichtlich falsch ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 24. September 1987 - 2 AZR 26/87 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 16.03.1961 - 2 AZR 539/59

    Wiederholte Androhung einer außerordentlichen Kündigung - Verhaltensbedingte …

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Der Arbeitnehmer muß in der Regel schuldhaft gegen die ihm obliegenden Vertragspflichten verstoßen haben (BAGE 11, 57 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • RG, 09.03.1938 - VI 212/37

    1. Ist eine Auskunft als solche ein Rechtsgeschäft? 2. Kann der Geschäftsherr, …

  • BAG, 21.04.1956 - 2 AZR 254/54

    Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Satzung - Eingetragener Verein - …

  • RG, 06.12.1939 - VI 104/39

    1. Unter welcher Voraussetzung ist der Rendant einer Sparkasse ihr …

  • LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04

    Fristlose Kündigung, schwere Beleidigung des Vorgesetzten auf einer …

    a) Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, können einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797; BAG, Urteil vom 11.07.1991 - 2 AZR 633/90 - NZA 1992, 383).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder dessen Vertreters, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betreffenden bedeuten, eine verhaltensbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG rechtfertigen können (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 - AP LPVG Bayern Art. 6 Nr. 1; 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - RzK I 6a Nr. 146).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96

    Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung eines …

    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seines Vertreters, die nach Form oder Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, sind - davon geht auch das Berufungsgericht aus - an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 - AP Nr. 1 zu Art. 6 LPVG Bayern;… KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 310;… Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 327;… Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl., § 125 VII 12;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 530, jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 525/19

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Störung Betriebsfrieden

    Dementsprechend unterfallen bewusst falsche Tatsachenbehauptungen sowie eine reine Schmähkritik nicht mehr dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (…Münchener Kommentar zum BGB-Hergenröder, 8. Aufl. 2006, § 1 KSchG, Rn. 288 f.;… Grobys/Panzer-Heemeyer, StichwortKommentar, Arbeitsrecht, 3. Aufl., Edition 10/2019, Kündigung, verhaltensbedingte, Rn. 34 ff.; BAG vom 11.07.1991 - 2 AZR 633/90, AP LPVG Bayern Art. 6 Nr. 1; BAG vom 06.02.1997 - 2 AZR 38/96, juris; BAG vom 06.11.2003 - 2 AZR 177/02, BeckRS 2004, 40345; zu Art. 626 Abs. 1 BGB vgl. nur BAG vom 18.12.2014 - 2 AZR 265/15, AP BGB § 626 Nr. 250).
  • LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97

    Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer …

    Vielmehr gilt ein objektiver Maßstab, in dem es nämlich auf einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber ankommt (BAG v. 11.07.1991 - 2 AZR 633/90 - AP Nr. 1 zu Art. 6 LPVG Bayern; BAG v. 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - 1 A 4778/03

    Feststellung der Nichtigkeit der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - …

    Rn. 43 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Oktober 1958 - VII P 9.57 -, BVerwGE 7, 251, vom 13. Mai 1987 - 6 P 20.85 -, PersR 1987, 193 = PersV 1988, 401 = ZBR 1987, 350, und vom 18. Januar 1990 - 6 P 8.88 -, PersR 1990, 108; BAG, Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 -, PersR 1992, 35 = PersV 1992, 259, sowie Beschlüsse vom 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 -, BAGE 88, 322, und vom 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 -, BAGE 94, 144; Beschluss des Fachsenats vom 10. Februar 1999 - 1 A 3656/97.PVL -, PersR 1999, 213; Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, a.a.O., § 22 Rn. 119.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 3 Sa 1429/09

    Kündigung eines Arztes bei Streit um Entwicklung einer Krankenhaussoftware; …

    Ist die ordentliche Kündigung vom 23. Februar 2009 nach alledem rechtswirksam und hat sie daher das Arbeitsverhältnis der Parteien zum 30. September 2009 aufgelöst, so hat das Berufungsgericht über die Frage der Rechtswirksamkeit der zum selben Termin erklärten ordentlichen Kündigung vom 3. März 2009 nicht entscheiden müssen (vgl. etwa BAG 2 AZR 633/90 vom 11. Juli 1991; BAG 2 AZR 416/92 vom 4. Februar 1993, NZA 94, 214 zum Aufhebungsvertrag zum selben Termin).
  • LAG München, 29.11.2005 - 8 Sa 803/05

    Kündigungsschutzklage

    Deshalb kommt als verhaltensbedingter Grund nur ein solcher in Betracht, den eine ruhig und verständig urteilende Arbeitgeberin zur Kündigung bestimmen kann (BAG vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 - AP Nr. 1 zu Art. 6 LPVG Bayern).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 14 Sa 101/92

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung; Verhaltensbedingte Kündigung wegen …

    Der Arbeitnehmer muß in der Regel schuldhaft gegen die ihm obliegenden Vertragspflichten verstoßen haben (BAGE 11, 57 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG, Urteil vom 11.7.1991 - 2 AZR 633/90 - AP Nr. 1 zu Art. 6 LPVG Bayern).
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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 08.10.1991 - 13 Sa 1450/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5865
LAG Düsseldorf, 08.10.1991 - 13 Sa 1450/90 (https://dejure.org/1991,5865)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.10.1991 - 13 Sa 1450/90 (https://dejure.org/1991,5865)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Oktober 1991 - 13 Sa 1450/90 (https://dejure.org/1991,5865)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 37 Abs. 6, Abs. 7
    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme - Darlegungspflicht bei nahem Ende der Betriebsratsmitgliedschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1992, 636
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 31/94

    Schulung für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

    Im Schrifttum wird ein Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG für noch nicht endgültig nachgerückte Betriebsratsmitglieder nahezu einhellig verneint (…vgl. insbesondere Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 25 Rz 41, § 37 Rz 135, 139;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 37 Rz 122;… Blanke in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rz 156;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 37 Rz 153;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 37 Rz 115;… Stege/Weinspach, BetrVG, 7. Aufl., § 37 Rz 67;… GK-Wiese, BetrVG, 5. Aufl., § 37 Rz 217; auch LAG Düsseldorf, DB 1992, 636 [LAG Düsseldorf 08.10.1991 - 13 Sa 1450/90]; anderer Ansicht Wenning-Morgenthaler, BB 1985, 1336).
  • LAG Hamm, 03.11.2006 - 10 TaBV 201/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer …

    Insoweit bedarf es einer konkreteren Darlegung der Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme (BAG, Beschluss vom 07.06.1989 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 67; BAG, Beschluss vom 09.09.1992 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 86; BAG, Urteil vom 28.08.1996 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 117; LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.1991 - DB 1992, 636;… Richardi/Thüsing, a.a.O., § 37 Rz. 117;… einschränkend: DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 112;… Däubler, Handbuch Schulung und Fortbildung, 5. Aufl., Rz. 167 m. w. N.).
  • LAG Hamm, 08.11.2006 - 10 Sa 1053/06

    Schulungsveranstaltung für Betriebsräte; Erforderlichkeit der Teilnahme an einer …

    Insoweit bedarf es einer konkreteren Darlegung der Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme (BAG, Beschluss vom 07.06.1989 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 67; BAG, Beschluss vom 09.09.1992 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 86; BAG, Urteil vom 28.08.1996 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 117; LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.1991 - DB 1992, 636;… Richardi/Thüsing, a.a.O., § 37 Rz. 117;… einschränkend: DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 112;… Däubler, Handbuch Schulung und Fortbildung, 5. Aufl., Rz. 167 m.w.N.).
  • BAG, 09.09.1992 - 7 AZR 492/91

    Teilnahme an geeigneter Schulungsveranstaltung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. Oktober 1991 - 13 Sa 1450/90 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 13 TaBV 119/05

    Beschlussverfahren, einstweilige Verfügung, Kostenvorschuss für Teilnahme an …

    Sollte der Betriebsrat die Schulung ausnahmsweise dennoch für erforderlich halten, bedarf es dafür einer näheren Darlegung (BAG, Urteil v. 09.09.1992 - AP BetrVG § 37 Nr. 86; BAG, Urteil vom 28.08.1996 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 117; LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.1991 - DB 1992, 636;… Wiese/ Weber, a.a.O., § 37 Rz. 154 m.w.N.).
  • LAG München, 25.10.1995 - 7 Sa 431/95

    Betriebsrat: Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen im Hinblick auf die …

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dejure.org Übersicht LAG Düsseldorf

Rechtsprechung
   LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2557
LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91 (https://dejure.org/1991,2557)
LAG Berlin, Entscheidung vom 09.12.1991 - 9 Sa 59/91 (https://dejure.org/1991,2557)
LAG Berlin, Entscheidung vom 09. Dezember 1991 - 9 Sa 59/91 (https://dejure.org/1991,2557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 140; DDR-AGB §§ 61 § 62
    Arbeitsverhältnis: Beendigung eines durch Berufung [hier zum stellvertretenden Intendanten des DDR-Rundfunks] begründeten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    DDR; Berufung; Abberufung; Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 371
  • BB 1992, 639
  • DB 1992, 636
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • LAG Berlin, 21.10.1991 - 9 Sa 38/91

    Kündigung: Kündigungsmöglichkeit nach Einigungsvertrag für Mitarbeiter des …

    Auszug aus LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91
    Daß für das beim Hörfunk und Fernsehen der ehemaligen DDR beschäftigte Personal die Regelungen für die im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer entsprechend gelten, hat das erkennende Gericht in einer Entscheidung vom 21. Oktober 1991 - 9 Sa 38/91 - im einzelnen dargelegt.

    Für den Bereich des ehemaligen Fernsehens der DDR entspricht dies der ständigen Rechtsprechung der Kammer (vgl. LAG Berlin vom 21.10.1991 - 9 Sa 38/91 -).

  • ArbG Berlin, 01.07.1991 - 99 A Ca 3320/90

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abberufung

    Auszug aus LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91
    Indessen unterscheiden sich beide Formen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung einerseits und Abberufung andererseits sowohl in ihren Voraussetzungen als auch in ihren Folgen, so daß eine Umdeutung einer unwirksamen Kündigung in eine Abberufung ausscheiden muß (so auch ArbG Berlin vom 01.07.1991, DB 1991, 2444).
  • LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92

    Kündigung: Berufungsarbeitsverhältnis - Tätigkeit als IM

    Trotz Weitergeltung der §§ 62 - 65 AGB-DDR 1990 bis zum 31. Dezember 1991 konnte ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis aufgrund der einigungsvertraglichen Sonderkündigungstatbestände durch Kündigung beendet werden (a. A. LAG Berlin, Urteil vom 9.12.1991 - 9 Sa 59/91 - NZA 1992, 371).

    Daß ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis auch hinsichtlich seiner Beendigung besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen unterlag (so LAG Berlin, Urteil vom 9.12.1991 - 9 Sa 59/91 - NZA 1992, 371 zu II 2 d. Gr.), gibt als bloße Wiedergabe der allgemeinen Übergangsregelung nichts für die Frage nach den besonderen Verhältnissen im öffentlichen Dienst her (wie hier auch LAG Berlin, Urteil vom 13.8.1992 - 7 Sa 26/92 - zu II 2 a d. Gr.).

  • LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92

    Berufungsbegründung; Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigung; DDR; Abberufung ; …

    Daraus ist verschiedentlich der Schluß gezogen worden, ein vor dem 03.10.90 durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis könne auch nach dem 03.10.90 ausschließlich durch Abberufung beendet werden (…MünchKomm-Säcker-Oetker, Ergänzungsband zur 2. Auflage, 2. Lieferung, Einigungsvertrag Rn. 1009;… Oetker in Anmerkung zu LAGE Art. 20 EVertrag Nr. 1, S. 22 f.;… Dörner-Widlak, NZA 1991 Beilage 1, S. 43, 48; LAG Berlin Urteil vom 09.12.91 - 9 Sa 59/91 -, für den stellvertretenden Intendanten des "Rundfunk der DDR").
  • ArbG Berlin, 06.04.1992 - 82 Ca 18774/91

    Stasi-Mitarbeit; Unterlagen; Beweiswürdigung; Kündigung

    2 Auch ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis kann seit dem 3.10.1990 durch Kündigung beendet werden (vgl. aber ArbG Berlin, DB 1991 S. 2444 u. LAG Berlin, DB 1992 S. 636; Red.); die Fortgeltung der Vorschriften des AGB-DDR über die Berufung bezweckten eine Erleichterung der Beendigung von derartigen Arbeitsverhältnissen und nicht die Beschränkung des Arbeitgebers auf die Abberufung als einzigem Mittel der Beendigung.
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