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Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 15.12.1994

Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3565
OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94 (https://dejure.org/1994,3565)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.12.1994 - 2 U 74/94 (https://dejure.org/1994,3565)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Dezember 1994 - 2 U 74/94 (https://dejure.org/1994,3565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur ersatzlosen Streichung der in § 3 a EStG geregelten Steuerbefreiung für Zinsen aus Sozialpfandbriefen durch das Steueränderungsgesetz 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerbefreiung für Zinsen aus Sozialpfandbriefen; Ausgabeprospekt; Hypothekenbank; Verwendungszweck der Erlöse; Zusicherung der Steuerfreiheit; Gesamtpfandbrieflaufzeit; Geschäftsgundlage; Pfandbriefinhaber; Marktungerechter Zins; Äquivalenzstörung; Vertragsanpassung; ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Bankverkehr; Kündbarkeit von Sozialpfandbriefen wegen Wegfalls der Steuerfreiheit der Zinserträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 556
  • ZIP 1996, 1984
  • VersR 1996, 1243
  • WM 1995, 971
  • DB 1995, 421
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Denn zur Geschäftsgrundlage gehören nicht nur die beim Vertragsabschluß zutagegetretenen gemeinsamen Vorstellungen der Vertragspartner, sondern auch die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt oder dem Fortbestand gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Partei aufbaut (vgl. BGHZ 23, 390, 392; 40, 334, 336; 61, 153, 160; 74, 370, 372 f.; 84, 1, 8 f.; 88, 226, 231).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung; …

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Denn zur Geschäftsgrundlage gehören nicht nur die beim Vertragsabschluß zutagegetretenen gemeinsamen Vorstellungen der Vertragspartner, sondern auch die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt oder dem Fortbestand gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Partei aufbaut (vgl. BGHZ 23, 390, 392; 40, 334, 336; 61, 153, 160; 74, 370, 372 f.; 84, 1, 8 f.; 88, 226, 231).
  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 32/63

    Geschäftsgrundlage im Höferecht

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Denn zur Geschäftsgrundlage gehören nicht nur die beim Vertragsabschluß zutagegetretenen gemeinsamen Vorstellungen der Vertragspartner, sondern auch die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt oder dem Fortbestand gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Partei aufbaut (vgl. BGHZ 23, 390, 392; 40, 334, 336; 61, 153, 160; 74, 370, 372 f.; 84, 1, 8 f.; 88, 226, 231).
  • BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69

    Vergütung für Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Denn zur Geschäftsgrundlage gehören nicht nur die beim Vertragsabschluß zutagegetretenen gemeinsamen Vorstellungen der Vertragspartner, sondern auch die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt oder dem Fortbestand gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Partei aufbaut (vgl. BGHZ 23, 390, 392; 40, 334, 336; 61, 153, 160; 74, 370, 372 f.; 84, 1, 8 f.; 88, 226, 231).
  • BGH, 23.01.1967 - II ZR 166/65

    Ehegatten-Kommanditgesellschaft. Übernahmeklage

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Für Änderungen des Steuerrechts ist bei diesem Merkmal darauf abzustellen, ob die Parteien von der positiven Erwartung ausgegangen sind, die steuerrechtliche Rechtslage werde unverändert bleiben (BGH NJW 1967, 1081, 1082 f.).
  • BGH, 14.05.1991 - X ZR 2/90

    Pauschalzahlung für nicht angefallene Entwicklungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    cc) Nach Ansicht des Senats ist auch das Risiko einer Aufhebung der Steuerbefreiung nach dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen nicht ausschließlich den Inhabern zugewiesen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt etwa BGHZ 74, 373 ; 101, 152; NJW 1992, 2691 ; NJW-RR 1991, 1269;… Palandt/Heinrichs, 52.Aufl., § 242 Rn. 126 ff. mit weiteren Nachweisen;… für die vorliegende Fallgestaltung nimmt Schöne aaO. S. 2151 eine solche Risikozuweisung an).
  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 294/81

    Umfang und Wirksamkeit von Sperrabreden zu Lasten nichtkaufmännischer …

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Zwar wiegen die Bedenken, die gegen die Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Gesetzgebers vorgebracht werden (vgl. Ehrenforth BB 1992, 900, 901; Meilicke/Heidel DB 1993, 313 ff.; Schmid DStR 1992, 805 ff.; Turiaux BB 1993, 843 ff. und Keßler DB 1984, 111, 1113 f.; a.A.: BFH in Stellungnahme an das BVerfG Bl. 394 ff. d.A;… Hermann/Heuer/Raupach/Kanzler aaO. Rn. 5;… zweifelnd Littmann/Meincke, EStG , § 3 a Rn. 3), schwer.
  • LG Köln, 07.04.1994 - 8 O 106/93

    Bankverkehr; keine Kündbarkeit von Sozialpfandbriefen wegen Wegfalls der …

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Der Senat teilt die Ansicht des Landgerichts in der angefochtenen Entscheidung (veröffentlicht in ZIP 1994, 1520 mit Kommentar von Alisch in EWiR 1994, 983), die Klage sei unbegründet, nicht in vollem Umfang.
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Für diese Fälle, in denen die Streichung der Steuervergünstigung zu unzumutbaren Ergebnissen führen kann, weil der Renditeverlust auf Dauer und kein Rückzahlungsanspruch besteht, ergibt sich jedenfalls eine Ausgleichsmöglichkeit nach einfachem Recht in Form einer Anpassung des Begebungsvertrags nach den zivilrechtlichen Grundsätzen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. Dezember 1994 - 2 U 74/94 - WM 1995, S. 971, 974 ff.).
  • OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Wegfall der Steuerbefreiung der Zinserträge …

    Der Senat kann dem aber nicht folgen (so i.E. auch OLG Köln, DB 95, 421).

    Der Senat zieht dabei im vorliegenden Fall insbesondere in Betracht, daß bei einer Inhaberschuldverschreibung auch die den Erwerbern nach Maßgabe der Emissionsbedingungen in Aussicht gestellte Rendite zur Geschäftsgrundlage werden kann, wenn wie hier renditerelevante Umstände, die der Erwerber für den Emittenten erkennbar seiner Kaufentscheidung zugrundelegt, in Fortfall kommen (…so i.E. wohl übereinstimmend auch Meilicke/Heidel, a.a.O., Seite 315;… Schöne, a.a.O., Seite 2151; OLG Köln DB 95, 421).

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 19 W 6/98

    Bewertung des Aktienmntausches

    Es kann dahinstehen, ob diese Ansicht zutreffend ist, da das Oberlandesgericht München gerade im Hinblick auf die hier in Rede stehende Steuerbefreiung gemäß § 3 a EStG a.F. mit Urteil vom 22.01.1997 (DB 1997, 1072, 1073; 1. Erg.; ebenso OLG Köln, DB 1995, 421, 422 f.) entschieden hat, dass das Risiko des Wegfalls einer Steuerbefreiung in der Risikosphäre des Anlegers liege und die emittierende Bank keine Zusicherung dafür übernehme, dass die Steuervergünstigung über einen bestimmten Zeitraum erhalten bliebe.
  • OLG Nürnberg, 17.09.1998 - 8 U 1175/98

    Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Ebenso hat das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung WM 95, 971 in einem Fall, der die ersatzlose Streichung des § 3 a EStGa.F. durch das Steueränderungsgesetz 1992 betraf (Wegfall der Steuerbefreiung für Zinsen aus Sozialpfandbriefen) eine Berufung des Pfandbriefinhabers auf die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur deshalb zugelassen, weil das vertragliche Äquivalenzverhältnis unmittelbar tiefgreifend gestört war.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.12.1994 - 6 U 289/91   

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https://dejure.org/1994,5182
OLG Koblenz, 15.12.1994 - 6 U 289/91 (https://dejure.org/1994,5182)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Betreiben eines Gewerbes durch eine Kommanditgesellschaft; Beschränkung der Haftung der Kommanditisten im Innenverhältnis auf die Kommanditeinlage; Abgrenzung zwischen Innenverhältnis und Außenverhältnis einer Kommanditgesellschaft; Haftung der Kommanditisten für ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 486
  • DNotZ 1995, 979
  • WM 1995, 765
  • DB 1995, 421
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.1979 - II ZR 132/78

    Voraussetzungen für den Gesamtschuldnerausgleich - Anforderungen an Ansprüche von …

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.1994 - 6 U 289/91
    Die pro rata-Haftung bestimmt sich im Zweifel - abweichend von der Regel des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB - nicht nach Kopfteilen; vielmehr ist die jeweilige Verlustbeteiligung maßgebend (vgl. BGHZ 37, 299, 301 ff. (allerdings: pro rata-Haftung gemäß § 128 HGB ); 103, 72, 76 (zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts); BGH NJW 1980, 339, 340 (zur Gesellschaft bürgerlichen Recht);… Ulmer aaO. Rdnr. 32;… Martens aaO.;… Karsten Schmidt aaO. Rdnr. 34 aE).

    Der Gesellschaftsvertrag entbindet die Beklagten von einer solchen Verpflichtung (vgl. zu einer solchen Regelung BGH NJW 1980, 339, 340).

  • BGH, 14.01.1991 - II ZR 112/90

    Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer im Handelsregister als …

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.1994 - 6 U 289/91
    In einem solchen Fall haften die Gesellschafter so, als handelte es sich wirklich um eine Kommanditgesellschaft (vgl. BGH WM 1991, 404, 406).
  • BGH, 15.01.1988 - V ZR 183/86

    Gesamtschuldnerausgleich in der Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.1994 - 6 U 289/91
    Die pro rata-Haftung bestimmt sich im Zweifel - abweichend von der Regel des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB - nicht nach Kopfteilen; vielmehr ist die jeweilige Verlustbeteiligung maßgebend (vgl. BGHZ 37, 299, 301 ff. (allerdings: pro rata-Haftung gemäß § 128 HGB ); 103, 72, 76 (zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts); BGH NJW 1980, 339, 340 (zur Gesellschaft bürgerlichen Recht);… Ulmer aaO. Rdnr. 32;… Martens aaO.;… Karsten Schmidt aaO. Rdnr. 34 aE).
  • BGH, 02.07.1962 - II ZR 204/60

    Rückständige Gewerbesteuer - § 110 HGB, subsidiäre Haftung der Mitgesellschafter, …

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.12.1994 - 6 U 289/91
    Die pro rata-Haftung bestimmt sich im Zweifel - abweichend von der Regel des § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB - nicht nach Kopfteilen; vielmehr ist die jeweilige Verlustbeteiligung maßgebend (vgl. BGHZ 37, 299, 301 ff. (allerdings: pro rata-Haftung gemäß § 128 HGB ); 103, 72, 76 (zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts); BGH NJW 1980, 339, 340 (zur Gesellschaft bürgerlichen Recht);… Ulmer aaO. Rdnr. 32;… Martens aaO.;… Karsten Schmidt aaO. Rdnr. 34 aE).
  • OLG Hamburg, 19.06.2009 - 11 U 210/06

    Ausgleichsanspruch unter Kommanditisten bei Zahlungen eines Kommanditisten an …

    Sie haben nämlich im Hinblick auf ihre gemeinsame Außenhaftung gegenüber der E. AG nach § 171 I HGB an diese Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 1.952.445,30 erbracht, ohne im Innenverhältnis zur KG hierzu verpflichtet zu sein, und können von der KG selbst dafür keinen Ausgleich nach §§ 110, 161 II HGB erlangen (vgl. zu den Voraussetzungen des Innenausgleichs der Kommanditisten bei Zahlungen auf die Haftsumme z.B. BGH 17.12.2001 - II ZR 382/99, ZIP 2002, 394, unter 3.b., m.w.N.; OLG Koblenz 15.12.1994 - 6 U 289/91, NJW-RR 1995, 486, unter I.2.;… Westermann/Sassenrath, Hb der Personengesellschaften, Rz. I 2921, 2924).

    Die Haftungsquote des Beklagten in Höhe von 1/100 folgt daraus, dass sich die anteilige Haftung der Gesellschafter im Verhältnis zueinander im Zweifel abweichend von der Regel des § 426 I 1 BGB nicht nach Kopfteilen, sondern nach der jeweiligen Verlustbeteiligung bestimmt, soweit diese noch nicht durch Zahlung der vollständigen Haftsumme erschöpft ist (BGH 17.12.2001 - II ZR 382/99, ZIP 2002, 394, unter 3.b., m.w.N.; OLG Koblenz 15.12.1994 - 6 U 289/91, a.a.O.;… Westermann/Sassenrath, Hb der Personengesellschaften, Febr. 2005, Rz. I 2924, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 18.07.2013 - 6 U 147/12

    Rechtsstellung des auf Zahlung seiner Hsafteinlage in Anspruch genommenen …

    Rn. 24 Der Senat muss nicht abschließend entscheiden und lässt dies ausdrücklich offen, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft generell davon auszugehen ist, dass diese zur Befriedigung des Aufwendungsersatzanspruchs des Gesellschafters nicht mehr in der Lage ist (…so wohl Koller/Roth/Morck, HGB, 7. Aufl., 2011, Rdnr. 10 zu § 128;… Staudinger/Noack, BGB, Neubearb. 2005, Rdnr. 190 zu § 426; differenzierend OLG Koblenz, Urt. v. 15.12.1994, 6 U 289/91 = NJW-RR 1995, 486, 487).

    Aus der vorstehend zitierten und auch von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Koblenz, Urt. v. 15.12.1994, 6 U 289/91, wonach die Eröffnung des Konkursverfahrens nur nahe legt, dass kein Vermögen mehr vorhanden ist, kann im Übrigen schon deshalb nichts anderes entnommen werden, weil der seinerzeit entschiedene Sachverhalt anders als der Streitfall dadurch gekennzeichnet war, dass - vor Inkrafttreten des § 93 InsO und noch unter Geltung der Konkursordnung - die Inanspruchnahme eines Komplementärs durch einen Gesellschaftsgläubiger erfolgte und gerade nicht durch den Konkursverwalter, die Inanspruchnahme dann aber auch nicht schon für sich Ausdruck eines Unvermögens oder jedenfalls Unwillens der Gesellschaft bzw. des für sie handelnden Verwalters zur Erstattung der in Rede stehenden Zahlung angesehen werden konnte.

    Der Senat sieht auch keine Divergenz zum Urteil des OLG Koblenz vom 15.12.1994, 6 U 289/91.

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