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Weitere Entscheidungen unten: BAG, 22.11.2005 | BAG, 19.07.2005

Rechtsprechung
   BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04   

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https://dejure.org/2005,2132
BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04 (https://dejure.org/2005,2132)
BAG, Entscheidung vom 22.11.2005 - 1 ABR 49/04 (https://dejure.org/2005,2132)
BAG, Entscheidung vom 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 (https://dejure.org/2005,2132)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 117 Abs. 2 Satz 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Versetzung eines fluguntauglichen Flugkapitäns vom Flugbetrieb in den Landbetrieb; Versetzung des Arbeitnehmers auf die Stelle eines Navigation Specialist; Wegfall der Zugehörigkeit zu der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmungsrecht bei Versetzung eines fluguntauglichen Mitarbeiters vom Flug- in den Landbetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrecht bei Versetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 223
  • NZA 2006, 389
  • DB 2006, 343
  • NZA-RR 2006, 200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 37/90

    Mitbestimmung bei Versetzung auf Dauer in einen anderen Betrieb

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Der Wortlaut des § 73 Nr. 3b TV PV ist eindeutig und umfasst inner- wie außerbetriebliche Versetzungen (vgl. zu § 95 Abs. 3, § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG: BAG 20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57, zu B II 1 d der Gründe).

    20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57; ferner 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 109, zu II 1 c der Gründe).

    aa) Nach dieser hat bei der Versetzung eines Arbeitnehmers von einem Betrieb in einen anderen grundsätzlich nicht nur der Betriebsrat des aufnehmenden Betriebs, sondern auch der Betriebsrat des abgebenden Betriebs mitzubestimmen (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57, zu B II 3 der Gründe).

    Dieses dient zum einen dem Schutz der Interessen der Belegschaft und zum anderen dem Schutz des einzelnen, von der personellen Maßnahme betroffenen Arbeitnehmers (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - aaO, zu B II 3 a der Gründe).

    So können die Interessen der Belegschaft des abgebenden Betriebs insofern tangiert sein, als die verbleibenden Arbeitnehmer einer Arbeitsverdichtung ausgesetzt sind, die eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG als möglich erscheinen lässt (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - aaO, zu B II 3 a aa der Gründe).

    Der Betriebsrat des abgebenden Betriebs hat dann auch die Interessen des betroffenen Arbeitnehmers zu wahren und darauf zu achten, dass die Versetzung diesen nicht ohne rechtfertigenden Grund benachteiligt (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - aaO, zu B II 3 b bb der Gründe).

    Ein Mitbestimmungsrecht des abgebenden Betriebsrat besteht allerdings dann nicht, wenn der betroffene Arbeitnehmer die Versetzung in einen anderen Betrieb selbst gewünscht hat oder sie doch seinen Wünschen und seiner freien Entscheidung entspricht (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - aaO, zu B II 3 a cc, B II 4 der Gründe).

    In einem solchen Fall bedarf der Arbeitnehmer keines Schutzes (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - aaO, zu B II 3 a cc der Gründe).

    Der Schutz der verbleibenden Belegschaft kann nicht erreicht werden, weil der versetzungswillige Arbeitnehmer ebenso das Arbeitsverhältnis beenden und neu begründen könnte und demzufolge der Betriebsrat das Ausscheiden des versetzungswilligen Arbeitnehmers letztlich nicht verhindern kann (20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - aaO, zu B II 4 der Gründe).

  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer, der infolge der Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben, kann hiernach vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz verlangen, auf dem eine seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Beschäftigung möglich ist (vgl. zu § 14 SchwbG 1986: BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5, zu III 1 der Gründe; vgl. zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX auch 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45, zu A I 2 der Gründe).

    Der Arbeitgeber muss aber keinen neuen Arbeitsplatz schaffen, um den Arbeitnehmer dort nach einer Änderung des Arbeitsvertrags behindertengerecht beschäftigen zu können (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2, zu III 4 der Gründe; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Das ist für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung ausreichend (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57, zu B I 2 der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298, zu B IV 2 a der Gründe; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe).

    Das Verfahren ist insoweit in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 ArbGG einzustellen (vgl. dazu näher BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Dies gilt sowohl für den von der personellen Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298, zu B I der Gründe mwN) als auch für den Betriebsrat Bodenpersonal und für die nach § 30 TV PV errichtete Gesamtvertretung.

    Das ist für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung ausreichend (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57, zu B I 2 der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298, zu B IV 2 a der Gründe; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Der Arbeitgeber muss aber keinen neuen Arbeitsplatz schaffen, um den Arbeitnehmer dort nach einer Änderung des Arbeitsvertrags behindertengerecht beschäftigen zu können (BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2, zu III 4 der Gründe; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Der schwerbehinderte Arbeitnehmer, der infolge der Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuüben, kann hiernach vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz verlangen, auf dem eine seinen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechende Beschäftigung möglich ist (vgl. zu § 14 SchwbG 1986: BAG 28. April 1998 - 9 AZR 348/97 - AP SchwbG 1986 § 14 Nr. 2 = EzA SchwbG § 14 Nr. 5, zu III 1 der Gründe; vgl. zu § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX auch 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - BAGE 104, 45, zu A I 2 der Gründe).
  • BGH, 20.09.1999 - II ZR 345/97

    Unwirksamkeit der Ausschließung eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Da der Hauptantrag abzuweisen war, fiel dem Senat - auch ohne Anschlussrechtsmittel der Arbeitgeberin - der bislang nicht beschiedene, auf die Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung gerichtete Hilfsantrag zur Entscheidung an (vgl. etwa BGH 20. September 1999 - II ZR 345/97 - NJW 1999, 3779 mwN).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag - …

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Das ist für eine beachtliche Zustimmungsverweigerung ausreichend (vgl. BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 33/87 - BAGE 60, 57, zu B I 2 der Gründe; 11. Juni 2002 - 1 ABR 43/01 - BAGE 101, 298, zu B IV 2 a der Gründe; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 45/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 41 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 5, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 26.01.1993 - 1 AZR 303/92

    Versetzung eines Betriebsratsmitglieds in einen anderen Betrieb; Zuständigkeit …

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    20. September 1990 - 1 ABR 37/90 - BAGE 66, 57; ferner 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 109, zu II 1 c der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 22.07.2004 - 11 TaBV 31/04

    Mitbestimmung bei Versetzung eines Flugkapitäns zum Bodenpersonal wegen …

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 49/04
    Auf die Rechtsbeschwerde der Personalvertretung Cockpit wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Juli 2004 - 11 TaBV 31/04 - aufgehoben.
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 56/83

    Berechtigung der Personalvertretung des fliegenden Personals einer …

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur …

    Ist eine Beschäftigung auf dem bisherigen oder einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (…vgl. BAG 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223;… 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - Rn. 23, BAGE 116, 121; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 114, 299;… Neumann in Neumann/Pahlen/Winkler/Jabben SGB IX 13. Aufl. § 164 Rn. 25;… MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. Bd. 2 § 198 Rn. 61).
  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 649/19

    Annahmeverzug - Schadensersatz - behinderungsgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

    Insbesondere ist der Arbeitgeber, soweit eine Beschäftigung auf der bisherigen Stelle nicht mehr möglich ist, nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen bislang nicht vorhandenen, zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten (…BAG 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - Rn. 36, BAGE 166, 363; 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 33, BAGE 116, 223;… 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - Rn. 19;… Greiner in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben SGB IX 14. Aufl. § 164 Rn. 49;… MHdB ArbR/Zimmermann 4. Aufl. § 198 Rn. 61; differenzierend für eine Organisationsentscheidung des Arbeitgebers, die zum Wegfall des Arbeitsplatzes des behinderten Menschen führt, v. Roetteken jurisPR-ArbR 39/19 Anm. 1 zu BAG - 6 AZR 329/18 - Greiner/Hagedorn NJW 2019, 3483, 3485 f.).
  • BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 20/07

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung

    Zwar sind hierbei insbesondere zugunsten der bereits beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmer die Bestimmungen in § 81 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 SGB IX zu beachten und kann deren Verletzung die Zustimmungsverweigerung begründen (vgl. BAG 22. November 2005 - 1 ABR 49/04 - Rn. 31, BAGE 116, 223).
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Rechtsprechung
   BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04   

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https://dejure.org/2005,151
BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04 (https://dejure.org/2005,151)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Auslegung eines Sozialplans

  • Judicialis

    BetrVG § 112 Abs. 1 Satz 2; ; BetrVG § 75 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 123 Abs. 3 Satz

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter wegen Forderungen aus einem abgeschlossenen Sozialplan; Übergang von der Leistungsklage zur Feststellungsklage im dritten Rechtszug; Beschränkung des Klageantrages ohne Änderung des Klagegrundes; Auslegung von Sozialplänen; ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Auslegung eines Sozialplans

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Auslegung eines Sozialplans; gerichtliche Geltendmachung einer Sozialplanforderung in der Insolvenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 489
  • NZA 2006, 220
  • NZI 2007, 49
  • DB 2006, 343
 
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Wird zitiert von ... (116)Zitiert selbst (16)

  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 575/02

    Unwirksamkeit einer Ausschlußklausel in einem Sozialplan

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
    Es handelte sich um eine dem Arbeitnehmer unzumutbare, mit § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG unvereinbare Bedingung (vgl. BAG 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02 - BAGE 107, 100, zu III 1 der Gründe).

    Würde ihnen die Sozialplanabfindung wegen eines möglichen Fortsetzungsanspruchs vorenthalten, verstieße dies gegen § 75 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02 - BAGE 107, 100).

  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 254/04

    Abfindung bei Verzicht auf Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
    Dessen Funktion ist es nach § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, die wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehen, zumindest zu mildern (vgl. BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 174 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 12, zVv., zu B III 2 c aa der Gründe; 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 175 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 14, zVv., zu II 1 b bb der Gründe mwN).

    Dieser zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Sachverhalten sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Gruppenbildung auszuschließen (vgl. BAG 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 175 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 14, zVv., zu II 1 b aa der Gründe mwN).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und …

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
    Der Schluss der Berufungsverhandlung bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch hinsichtlich der Anträge der Parteien die Urteilsgrundlage für das Revisionsgericht (BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39, zu III der Gründe).

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann aber aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich um eine Änderung des Klageantrags iSv. § 264 Nr. 2 ZPO handelt und der geänderte Antrag auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt gestützt wird (BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - aaO).

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02

    Auslegung eins Sozialplans; Veranlassen einer Eigenkündigung

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
    Einer solchen Klage kann deshalb das Feststellungsinteresse nicht versagt werden (vgl. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 80/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 4, zu I der Gründe; 22. Juli 2003 - 1 AZR 541/02 - BAGE 107, 91, zu A I der Gründe m. Anm. Oetker).

    (Spätere) Rechtsansichten der Betriebsparteien sind kein Auslegungsmaßstab (BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 80/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 4 = ZIP 2003, 1414, zu II 3 der Gründe).

  • BGH, 03.04.2003 - IX ZR 101/02

    Gerichtliche Geltendmachung von Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der …

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
    Die allgemeine Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum hält aus diesem Grund eine Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter wegen Forderungen aus einem von ihm abgeschlossenen Sozialplan für unzulässig und verweist den Gläubiger auf den Weg der Feststellungsklage (vgl. insb. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - AP InsO § 209 Nr. 1 = EzA InsO § 210 Nr. 1, zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 - BAGE 102, 82, zu II 1 a der Gründe; BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - BGHZ 154, 358, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
    Dies gilt im Streitfall umso mehr, als ein Fortsetzungsanspruch gegenüber dem Betriebserwerber jedenfalls im Insolvenzfalle äußerst umstritten ist (vgl. dazu näher zuletzt BAG 13. Mai 2004 - 8 AZR 198/03 - BAGE 110, 336).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03

    Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
    Dessen Funktion ist es nach § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG, die wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern durch die Betriebsänderung entstehen, zumindest zu mildern (vgl. BAG 24. August 2004 - 1 ABR 23/03 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 174 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 12, zVv., zu B III 2 c aa der Gründe; 31. Mai 2005 - 1 AZR 254/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 175 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 14, zVv., zu II 1 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
    Jedenfalls in einem solchen Fall ist es angezeigt, den Parteien eine andernfalls erforderliche Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht oder gar eine erneute erstinstanzliche Anrufung der Gerichte für Arbeitssachen zu ersparen (vgl. zur Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren BAG 29. September 2004 - 1 ABR 29/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 112 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 6, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen , zu B III 1 a aa der Gründe; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 29 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 2, zVv., zu B I 1 a der Gründe).
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
    Die allgemeine Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum hält aus diesem Grund eine Leistungsklage gegen den Insolvenzverwalter wegen Forderungen aus einem von ihm abgeschlossenen Sozialplan für unzulässig und verweist den Gläubiger auf den Weg der Feststellungsklage (vgl. insb. BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - AP InsO § 209 Nr. 1 = EzA InsO § 210 Nr. 1, zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 10 AZR 275/01 - BAGE 102, 82, zu II 1 a der Gründe; BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - BGHZ 154, 358, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 541/02

    Interessenausgleich in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 458/04
    Einer solchen Klage kann deshalb das Feststellungsinteresse nicht versagt werden (vgl. BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 80/02 - EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 4, zu I der Gründe; 22. Juli 2003 - 1 AZR 541/02 - BAGE 107, 91, zu A I der Gründe m. Anm. Oetker).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01

    Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 275/01

    Sozialplan vor Insolvenzeröffnung

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

  • BAG, 22.03.2005 - 1 AZR 3/04

    Auslegung eines Sozialplans

  • LAG Hamm, 21.04.2004 - 2 Sa 1837/03

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung …

    Eine Änderung des Klagegrundes liegt nicht vor (…Zöller/Greger 29. Aufl. § 264 ZPO Rn. 3b; BAG 22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - AP BetrVG 1974 § 112 Nr. 176 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 15; BGH 12. Mai 1992 - VI ZR 118/91 - NJW 1992, 2296).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 184/06

    Unternehmensüberschreitender Gesamtbetriebsrat - Auslegung eines Sozialplans - …

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und gesetzeskonformen Regelung führt (BAG 22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 176 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 15, zu B II 1 der Gründe; 29. September 2004 - 1 ABR 29/03 - BAGE 112, 87, zu B III 2 b aa der Gründe).
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 25/05

    Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung - Durchführung einer …

    Dabei kann dahinstehen, ob das Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO für sog. Altmasseverbindlichkeiten zur Unzulässigkeit einer Leistungsklage führt (vgl. dazu BAG 11. Dezember 2001 - 9 AZR 459/00 - AP InsO § 209 Nr. 1 = EzA InsO § 210 Nr. 1, zu II 3 a der Gründe; 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1, zu II 1 der Gründe; 22. November 2005 - 1 AZR 458/04 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 176 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 15, zu A I der Gründe mwN; BGH 3. April 2003 - IX ZR 101/02 - BGHZ 154, 358, zu II 1 der Gründe).
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Rechtsprechung
   BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1983
BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04 (https://dejure.org/2005,1983)
BAG, Entscheidung vom 19.07.2005 - 3 AZR 472/04 (https://dejure.org/2005,1983)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 (https://dejure.org/2005,1983)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe

  • Judicialis

    BGB § 315 Abs. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrAVG § 1b Abs. 1 Satz 4 Betriebliche Übung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Qualifizierung einer Versorgungszusage als Blankettzusage; Anforderungen an die Ausgestaltung einer Blankettzusage nach billigem Ermessen i.S.d. § 315 Abs. 1 BGB; Ansprüche auf eine bestimmte Berechnungsweise der Betriebsrente aus betrieblicher Übung; ...

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht - Betriebliche Altersversorgung; Festlegung der Rentenhöhe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung, Festlegung der Mindesthöhe, Mitbestimmung, Pensionshöchstbetrag, PHB

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Rentenhöhe bei einer Blankettzusage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1431 (Ls.)
  • DB 2006, 343
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (16)

  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02

    Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Da auch Ansprüche aus betrieblicher Übung vertraglicher Natur sind (dazu Senat 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212, zu B I 2 d der Gründe; BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - BAGE 106, 345, zu A II 2 c bb (1) der Gründe), sind vorher möglicherweise auf dieser Grundlage entstandene Rechte auf Anpassung des PHB mit der neuen Vereinbarung aufgehoben worden.

    Allerdings kann ein Arbeitgeber, der durch interne Regelungen eine Praxis begründet, die Voraussetzungen einer betrieblichen Übung erfüllen, soweit die interne Regelung auch praktiziert wird (vgl. Senat 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 23.11.1978 - 3 AZR 708/77

    Versorgungszusage - Blankett-Zusage - Versorgungsbedingung - Billigkeit - …

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Eine solche liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, eine Altersversorgung zu gewähren, sich jedoch vorbehält, bestimmte Versorgungsbedingungen noch im Einzelnen zu regeln (vgl. Senat 23. November 1978 - 3 AZR 708/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 181, zu 1 der Gründe und 13. März 1975 - 3 AZR 446/74 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 167, zu I 1 der Gründe).

    Neben den rechtsgeschäftlich verbindlichen Vorgaben sind bei der Ausfüllung auch vom Arbeitgeber geweckte Vorstellungen und Erwartungen zu berücksichtigen (BAG 23. November 1978 - 3 AZR 708/77 - AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 181, zu 2 der Gründe).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der …

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Bei Nichtbeachtung der Mitbestimmung durch den Arbeitgeber erhält der Arbeitnehmer keinen Erfüllungsanspruch auf Leistungen, die die bestehenden Vertragsgrundlagen übersteigen (BAG 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288, zu III 3 der Gründe mit umfassenden Nachweisen).
  • BAG, 23.09.1997 - 3 ABR 85/96

    Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Spruch der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Sollen jedoch die für die betriebliche Altersversorgung seitens des Arbeitgebers zur Verfügung gestellten Mittel anders als bisher auf die begünstigten Arbeitnehmer verteilt werden, können die hierfür maßgeblichen Verteilungsgrundsätze als Teil der betrieblichen Lohngestaltung nur gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt werden (Senat 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312, zu B I 1 der Gründe; 12. Juni 1975 - 3 ABR 13/74 - BAGE 27, 194, zu II B 8 der Gründe).
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Sollen jedoch die für die betriebliche Altersversorgung seitens des Arbeitgebers zur Verfügung gestellten Mittel anders als bisher auf die begünstigten Arbeitnehmer verteilt werden, können die hierfür maßgeblichen Verteilungsgrundsätze als Teil der betrieblichen Lohngestaltung nur gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt werden (Senat 23. September 1997 - 3 ABR 85/96 - BAGE 86, 312, zu B I 1 der Gründe; 12. Juni 1975 - 3 ABR 13/74 - BAGE 27, 194, zu II B 8 der Gründe).
  • BAG, 18.03.1976 - 3 ABR 32/75

    Ruhegehalt - Lebensversicherung - Form - Geltungsbereich - Sozialeinrichtung - …

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Es erstreckt sich zwar nicht auf die Entscheidung darüber, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel der Arbeitgeber dafür zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt und welcher Durchführungsweg beschritten werden soll (vgl. Senat 18. März 1976 - 3 ABR 32/75 - AP BetrVG 1972 § 87 Altersversorgung Nr. 4, zu II B 2 b der Gründe).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01

    Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des …

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Die gegenteilige Ansicht würde dem Arbeitnehmer einen Erfüllungsanspruch auf Leistungen geben, der die bestehende Vertragsgrundlage überstiege (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 559/01 -, zu A II 2 a dd (3) der Gründe).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Da auch Ansprüche aus betrieblicher Übung vertraglicher Natur sind (dazu Senat 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - BAGE 105, 212, zu B I 2 d der Gründe; BAG 24. Juni 2003 - 9 AZR 302/02 - BAGE 106, 345, zu A II 2 c bb (1) der Gründe), sind vorher möglicherweise auf dieser Grundlage entstandene Rechte auf Anpassung des PHB mit der neuen Vereinbarung aufgehoben worden.
  • BAG, 28.02.1996 - 10 AZR 516/95

    Betriebliche Übung - Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Es kommt daher nicht mehr auf die Frage an, ob der PHB im Betrieb der Beklagten und im Arbeitsverhältnis des Klägers zu unregelmäßig festgesetzt wurde, um unabhängig von der vertraglichen Regelung der Versorgungszusage eine betriebliche Übung zu begründen (vgl. dazu BAG 28. Februar 1996 - 10 AZR 516/95 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 192 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 139).
  • BAG, 13.11.1986 - 6 AZR 567/83

    Bereitschaftsdienst: Schulhausmeister - übertarifliche Leistungen bei Belegung …

    Auszug aus BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
    Unter betrieblicher Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden soll (Senat 30. April 1991 - 3 AZR 394/90 -, zu III 2 a der Gründe; 13. November 1986 - 6 AZR 567/83 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 27, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 23.04.2002 - 3 AZR 224/01

    Betriebliche Übung, hier: Verhältnis zur Versorgungsordnung

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 360/01

    Betriebliche Altersversorgung: Betriebliche Übung - Voraussetzungen, Inhalt und …

  • LAG Hessen, 02.06.2004 - 8 Sa 1771/03

    Betriebliche Altersversorgung; betriebliche Übung; Mitbestimmung; billiges …

  • BAG, 13.03.1975 - 3 AZR 446/74

    Betriebliche Altersversorgung: Voraussetzungen für die Annahme einer …

  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 394/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen …

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Diese Bestimmung führt zu einem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auch bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung (vgl. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu II 1 der Gründe).

    Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kann der Personalrat nach § 72 Abs. 4 Nr. 5 LPVG NW - ebenso wie der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG - nicht darüber mitbestimmen, ob eine betriebliche Altersversorgung eingerichtet wird, welche finanziellen Mittel der Arbeitgeber dafür zur Verfügung zu stellen hat, welcher Personenkreis begünstigt und welche Durchführung beschritten werden soll (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    für Maßnahmen, die bereits bestehende Rechtspositionen der Arbeitnehmer schmälern (vgl. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 431/10

    Betriebsrente - Anpassung - Ablösung einer Betriebsvereinbarung - …

    Demgegenüber unterliegt die Auslegung typischer Vereinbarungen einer unbeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (st. Rspr., vgl. etwa BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7).
  • BAG, 27.01.2026 - 1 AZR 147/24

    Betriebsvereinbarung - fehlender Betriebsratsbeschluss

    Sollen jedoch die für die betriebliche Altersversorgung seitens des Arbeitgebers zur Verfügung gestellten Mittel anders als bisher auf die begünstigten Arbeitnehmer verteilt werden, können die hierfür maßgeblichen Verteilungsgrundsätze als Teil der betrieblichen Lohngestaltung nur gemeinsam mit dem Betriebsrat festgelegt werden (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - Rn. 34 mwN).
  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 151/05

    Anpassung eines "Pensionshöchstbetrages

    Das ergibt sich daraus, dass in ihr selber kein PHB festgelegt ist, sondern vielmehr auf weitere Schreiben hinsichtlich des PHB verwiesen wurde (vgl. zu einem gleich gelagerten Fall BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 1 der Gründe).

    Etwas anderes ergab sich auch nicht aus späteren internen Vermerken (vgl. für einen ähnlich gelagerten Fall BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 2 der Gründe).

    Im Hinblick darauf, dass bei der Beklagten grundsätzlich die Jahressonderleistung bei der Festsetzung des für den PHB maßgeblichen Monatseinkommens unberücksichtigt blieb, war es auch nicht zu beanstanden, wenn durch die "Gesamtregelung" insoweit ein Divisor 13, 5 eingeführt wurde (vgl. dazu Urteil im ähnlich gelagerten Fall BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 -AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 3 der Gründe).

    Daraus konnte der Kläger jedenfalls keine Ansprüche herleiten, weil durch eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats keine Ansprüche entstehen können, die nicht auch ohne diese Rechtsverletzung ohnehin auf Grund der vertraglichen Grundlage entstanden (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu II der Gründe).

  • BAG, 27.02.2007 - 3 AZR 734/05

    Tariflicher Eingriff in laufende Betriebsrenten

    Vertragliche Ansprüche aus der Zeit vorher sind damit nicht mehr erheblich (vgl. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 02.07.2009 - 3 AZR 501/07

    Auslegung einer Versorgungszusage - vertragliche Unverfallbarkeit

    Deren Auslegung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (ua. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7).
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZR 685/09

    Gesamtversorgung - Anpassung der Betriebsrente - Auslegung einer …

    Demgegenüber unterliegt die Auslegung typischer Verträge einer unbeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

    Rn. 30 Unerheblich ist - insoweit könnten insbesondere hinsichtlich des Vertrages vom 17. Dezember 1974 zumindest Zweifel bestehen -, ob es sich bei den Vereinbarungen der Parteien um typische Willenserklärungen handelt, deren Auslegung der vollen revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt, oder um nichttypische, individuelle Willenserklärungen, deren Auslegung vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat(BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - zu I 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7). Die Auslegung des Landesarbeitsgerichts hält selbst einer vollständigen revisionsgerichtlichen Überprüfung stand.
  • BAG, 13.11.2007 - 3 AZR 636/06

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel

    Deren Auslegung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denk- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen hat (ua. BAG 19. Juli 2005 - 3 AZR 472/04 - AP BetrAVG § 1 Nr. 42 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2023 - 7 Sa 770/22

    Befristung des Arbeitsvertrags einer Lehrkraft - generell erteilte Zustimmung der …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 219/16

    Betriebsrente - Berechnung - vorzeitiges Ausscheiden - vorzeitige Inanspruchnahme

  • BAG, 19.01.2010 - 3 AZR 409/09

    Betriebliche Altersversorgung - Zusage aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses oder …

  • BAG, 29.01.2008 - 3 AZR 522/06

    Betriebsrentengesetz - Geltung in den neuen Ländern

  • ArbG Köln, 16.08.2011 - 14 Ca 10177/10

    Berechnung einer Betriebsrente; Kürzung der im Versorgungsfall erreichbaren …

  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 586/04

    Höhe einer Nettogesamtversorgungsobergrenze

  • LAG München, 04.03.2010 - 2 Sa 977/08

    Auslegung der Satzung einer Unterstützungskasse

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2011 - 2 Sa 36/11

    Anspruch auf die weggefallene Schreibzulage für Beschäftigte im öffentlichen …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2011 - 2 Sa 37/11

    Anspruch auf die weggefallene Schreibzulage für Beschäftigte im öffentlichen …

  • LAG Köln, 27.04.2022 - 11 Sa 27/22

    Betriebliche Altersversorgung; Insolvenzschutz; Anrechnungsvereinbarung; …

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