Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 20 W 21/2005, 20 W 21/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 39 BeurkG, § 40 Abs 5 BeurkG, § 29 GBO, § 129 BGB, § 440 Abs 2 ZPO
Grundbuchverfahren: Wahrung der Form einer Unterschriftsbeglaubigung trotz nachträglicher Textergänzung - Judicialis
BeurkG § 40; ; BGB § 129; ; BGB § 880; ; GBO § 29; ; ZPO § 440
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 40; BGB § 129; GBO § 29; ZPO § 440
Nachträgliche Textänderung einer öffentlich beglaubigten Urkunde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundbuchberichtigung bzw. Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen Textänderung einer Vorrangseinräumung - Nachweis der Eintragungsunterlagen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Grundbuchberichtigung; Eintragung einer Vorrangseinräumung zu Gunsten einer Grundschuld; Nachweis der Bewilligung der Vorrangseinräumung durch öffentliche Urkunde; Wahrung der Form bei nachträglicher Änderung des Textes ...
- Wolters Kluwer
(Grundbuchverfahren: Wahrung der Form einer Unterschriftsbeglaubigung trotz nachträglicher Textergänzung)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kann Grundbuchamt erneut Beglaubigung einer öff. Urkunde verlangen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GBO §§ 29, 53; BGB § 129; BeurkG §§ 39, 40; ZPO § 440 Abs. 2
Grundbuchtaugliche Unterschriftsbeglaubigung trotz nachträglicher Ergänzung des Textes über der Unterschrift - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Textänderung nach Unterschriftsbeglaubigung
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 16.12.2004 - 26 T 179/04
- OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 20 W 21/2005, 20 W 21/05
Papierfundstellen
- DNotZ 2006, 767
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84
Zur nachträglichen Abänderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 20 W 21/05
Nach der früher überwiegenden Meinung (KG OLGE 3, 306; 7, 336; KGJ 22, A 125; KGJ 29, A 116 und KGJ 35, A 227;… Jansen: BeurkG, § 40, Rdnr. 13; OLG Celle MittBayNot 1984, 207 mit ablehnender Anm. Winkler;… offengelassen von BayObLG …Es unterliegt dann der freien Beweiswürdigung des Grundbuchamtes bzw. des an seine Stelle tretenden Erstbeschwerdegerichts, ob die Ergänzung des Textes von der bzw. mit dem Willen der Person vorgenommen worden ist, die die Unterschrift geleistet hatte (Palandt/Heinrichs: BGB, 65. Aufl., § 129, Rdnr. 2
;… Soergel/Hefermehl: BGB, 13. Aufl., § 129, Rdnr. 3;… Staudinger/Hertel: BGB, 2004, § 129, Rdnr. 128-130;… Bauer/von Oefele: GBO, § 29, Rdnr. 130;… Demharter: GBO, 25. Aufl., § 29, Rdnr. 44;… Meikel/Brambring: Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 29, Rdnr. 221;… Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdnr. 163; Winkler in Anm. zu OLG Celle MittBayNot 1984, 207, 209; ders. in Anm. zu BayObLG DNotZ 1985, 221, 225). - BayObLG, 29.07.1993 - 2Z BR 62/93
Vormerkung, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 20 W 21/05
Zu Recht hat das Landgericht ausgeführt, dass ein Eintragungsantrag auch auf eine bereits vor Jahrzehnten wirksam gewordene Eintragungsbewilligung gestützt werden kann (BayObLG DNotZ 1994, 182;… Demharter: GBO, 25. Aufl., § 19, Rdnr. 112). - OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 20 W 352/02
Grundbucheintragung von Sicherungshypotheken wegen Gerichtskosten: Behandlung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 20 W 21/05
Deshalb ist kein Amtswiderspruch, auch nicht gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO, einzutragen, wenn sich aus nachträglich zu den Akten gereichten Urkunden oder bekannt gewordenen Umständen ergibt, dass die der Eintragung zu Grunde liegenden Unterlagen rechtlich fehlerhaft waren (Senat in st. Rspr., vgl. FGPrax 2003, 197;… Demharter: GBO, 25. Aufl., § 53, Rdnr. 22, 23 ;… Meincke in Bauer/von Oefele, aaO., § 53, Rdnr. 66).
- OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 20 W 116/17
Auslegung der Pfandfreigabeerklärung als Löschungsbewilligng
Nach weiterem Schriftwechsel mit dem Grundbuchamt, ausweislich dessen der Notar unter anderem auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 08.03.2006, 20 W 21/05, verwiesen hatte, hat der Rechtspfleger beim Grundbuchamt durch den angefochtenen Beschluss (Bl. 7/21 ff. d. A.), auf dessen Einzelheiten Bezug genommen wird, den Antrag der hiesigen Beteiligten und der Gläubigerin vom 29.01.2016 zurückgewiesen und zur Begründung angegeben, dass die in der Zwischenverfügung vom 16.03.2016 aufgezeigten Hindernisse nicht behoben worden seien.Es unterliegt dann der freien Beweiswürdigung des Grundbuchamtes bzw. des an seine Stelle tretenden Erstbeschwerdegerichts, ob die Ergänzung des Textes von der bzw. mit dem Willen der Person vorgenommen worden ist, die die Unterschrift geleistet hatte (vgl. Senat DNotZ 2006, 767, zitiert nach juris und m. w. N.).
- KG, 04.09.2012 - 1 W 154/12
Grundbuchverfahren: Nachträgliche Änderung der notariell beglaubigten …
Nach inzwischen ganz herrschender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung beseitigt die nachträgliche Veränderung des Textes einer Urkunde, deren Unterzeichnung notariell beglaubigt ist, nicht die Formwirksamkeit der Beglaubigung (OLG Brandenburg, FGPrax 2010, 210; OLG Frankfurt, DNotZ 2006, 767; Demharter a.a.O., § 29 Rdn. 44; Hügel-Otto, GBO, 2. Aufl., § 29 Rdn. 192; Münchener Kommentar zum BGB-Einsele, 6. Aufl., § 129 Rdn. 5; Palandt-Ellenberger, BGB, 71. Aufl., § 129 Rdn. 2; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14.Aufl., Rdn. 163; Staudinger-Hertel, BGB , § 129 Rdn. 4; Winkler, MittBayNot 1984, 209; offen gelassen noch in BayObLG, … - OLG München, 23.07.2010 - 31 Wx 128/10
Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister: Beglaubigung der nachträglichen …
Rn. 11 Zwar beeinträchtigen, wie die Beschwerde hervorhebt, nachträgliche Veränderungen des Textes einer Urkunde, deren Unterzeichnung notariell beglaubigt ist, die Formgültigkeit nicht, denn die öffentliche Beglaubigung bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift, nicht auf den Erklärungsinhalt (h. M., OLG Brandenburg MDR 2010, 713; OLG Frankfurt DNotZ 2006, 767; Winkler Beurkundungsgesetz 16. Aufl. § 40 Rn. 17 a m.w.N.; Palandt/Ellenberger BGB 69. Aufl. § 129 Rn. 2; offen gelassen in BayObLG …
- OLG Karlsruhe, 14.02.2024 - 14 W 109/23
Grundbuchsache: Löschung einer Grundschuld bei fehlender Löschungsbewilligung in …
Dass auch eine nach der Unterschriftsbeglaubigung erfolgte Textänderung noch die Form des § 29 GBO erfüllen kann, entspricht der heute ganz herrschenden Auffassung, da der Beglaubigungsvermerk nur die Echtheit der Unterschrift des Erklärenden betrifft, dagegen nichts über den Erklärungsinhalt aussagt (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2006 - 20 W 21/2005, Rn. 13, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 17.02.2010 - 7 Wx 15/09, Rn. 6, juris;… BeckOK BeurkG/Boor, 9. Ed., Stand: 15.09.2022, § 40 Rn. 38;… Schöner/Stöber, a. a. O., Rn. 163, beck-online, mit Nachweisen auch zur früher vorherrschenden Gegenansicht).Es unterliegt vielmehr der freien Beweiswürdigung des Grundbuchamtes bzw. des an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts, ob die Ergänzung des Textes von der Person vorgenommen worden ist, die die Unterschrift geleistet hatte, oder jedenfalls von deren Willen gedeckt ist und die Urkunde damit eine taugliche Eintragungsunterlage ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2006 - 20 W 21/2005, Rn. 14, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 17.02.2010 - 7 Wx 15/09, Rn. 7, juris;… Staudinger/Hertel, BGB, Neubearbeitung 2023, § 129 Rn. 129 f.;… Schöner/Stöber, a. a. O., Rn. 163, beck-online).
- LG Darmstadt, 29.11.2007 - 26 T 178/07
Beweiskraft einer ausländischen Unterschriftsbeglaubigung
Dies folgt ohne Weiteres daraus, dass nach § 40 Abs. 5 BeurkG die Beglaubigung von Blankounterschriften zulässig ist (vgl. OLG Frankfurt in DNotZ 2006, 767f.; Kammerbeschluss vom 16.12.2004 zu 26 T 179/04). - KG, 17.08.2021 - 22 W 45/21
Zwischenverfügung des Registergerichts bezüglich der Anmeldung eines …
bb) Soweit die Beschwerde darauf abstellt, dass die nachträgliche Änderung des Textes einer Urkunde, deren Unterzeichnung notariell beglaubigt ist, die Formgültigkeit nicht beeinträchtige, entspricht dies der inzwischen vorherrschenden Meinung (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 17. Februar 2010 - 7 Wx 15/09 -, juris, Rn. 6-7; OLG Frankfurt, Urteil vom 08. März 2006 - 20 W 21/2005 -, juris, Rn. 13; OLG München…, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 31 Wx 128/10 -, juris, Rn. 11;… Winkler , 19. Aufl. 2019, § 40 BeurkG, Rn. 17a m.w.N.).Solche späteren Änderungen können nämlich den Beweiswert der vorgelegten Erklärung mindern (Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 23. November 1984 - BReg 2 Z 77/84 -, juris, Rn. 30; OLG München…, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 31 Wx 128/10 -, juris, Rn. 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 08. März 2006 - 20 W 21/2005 -, juris, Rn. 14;… Staudinger/ Hertel , Neubearbeitung 2017, § 129 BGB, Rn. 129; Reithmann , DNotZ 1999, 27, 36) und damit ein verstärktes Prüfungsrecht des Registergerichts in Bezug auf die zur Eintragung angemeldeten Umstände begründen (OLG München…, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 31 Wx 128/10 -, juris, Rn. 13;… MüKoHGB/ Krafka , 5. Aufl. 2021, § 12 HGB, Rn. 41).
- OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 3/08
Abweisung der Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der …
Nach heute wohl überwiegender Ansicht, der sich der Senat anschließt, gilt, dass auch bei einer nachträglichen Textänderung die Form der öffentlichen Beglaubigung gewahrt bleibt, da der Beglaubigungsvermerk nur die Echtheit der Unterschrift des Erklärenden betrifft, aber nichts über den Erklärungsinhalt aussagt (OLG Frankfurt, DNotZ 06, 767). - OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 Wx 15/09
Beweiskraft einer nachträglich veränderten Urkunde mit notariell beglaubigter …
Denn die Form der öffentlichen Beglaubigung einer Unterschriftsleistung bleibt auch bei nachträglichen Änderungen des Textes der Urkunde gewahrt (OLG Frankfurt/Main DNotZ 2006, 767;… Palandt/Ellenberger, BGB , 69. Aufl., § 129 , Rn. 2; je m.w.N.).Die Antragstellerin ist indes darauf hinzuweisen, dass die nachträglichen Änderungen der Urkunde ihre Beweiskraft zu beeinträchtigen geeignet ist (vgl. OLG Frankfurt/Main, DNotZ 2006, 767 f.;… Palandt/Ellenberger aaO.; je m.w.N.).
- OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 143/07
Bei zur Sicherung einer Forderung bestellten Gesamtgrundschulden sind Zahlungen …
Nach heute wohl überwiegender Ansicht, der sich der Senat anschließt, gilt, dass auch bei einer nachträglichen Textänderung die Form der öffentlichen Beglaubigung gewahrt bleibt, da der Beglaubigungsvermerk nur die Echtheit der Unterschrift des Erklärenden betrifft, aber nichts über den Erklärungsinhalt aussagt (OLG Frankfurt, DNotZ 06, 767). - OLG Jena, 15.09.2020 - 2 W 294/20
Zurückweisung einer Anmeldung zum Handelsregister wegen des Fehlens einer …
Für die Änderung gilt nicht die Vermutung des § 440 Abs. 4 ZPO , nämlich dass auch der über der Unterschrift stehende Text von demjenigen herrührt, dessen Unterschrift beglaubigt ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 08. März 2006 - 20 W 21/2005 -, Rn. 14, juris; OLG München…, Beschluss vom 23. Juli 2010 - 31 Wx 128/10 -, Rn. 12, 13, juris).
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