Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 14 Wx 51/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Erteilung einer Abschrift aus einer notariellen Niederschrift; Anspruch des Rechtsnachfolgers eines Vertragsteils auf Erteilung einer Abschrift eines Erbvertrags; Beachtlichkeit des Widerspruch eines anderen Vertragsteils
- Judicialis
BGB § 2264; ; BGB § 2300; ; FGG § 34; ; BeurkG § 51; ; BeurkG § 64; ; BNotO § 18; ; bad.-württ. LFGG § 20
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 51; BNotO § 18; FGG § 34; BGB § 2274
Anspruch des Rechtsnachfolgers eines Vertragsteils auf Erteilung einer Abschrift eines Erbvertrags auch gegen den Widerspruch des anderen Vertragsteils
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch des Rechtsnachfolgers eines Vertragsteils auf Erteilung einer Abschrift eines Erbvertrags auch gegen den Widerspruch des anderen Vertragsteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erteilung von Urkundenabschriften als eine der Verschwiegenheitspflicht vorgehende Notarspflicht; Anspruch eines Rechtsnachfolgers eines Vertragsteils auf Erteilung einer Abschrift eines Erbvertrags bei Widerspruch des anderen Vertragsteils
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 21.09.2006 - 4 T 156/06
- OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 14 Wx 51/06
Papierfundstellen
- DNotZ 2008, 139
- FGPrax 2007, 284
- FamRZ 2007, 2012
- Rpfleger 2007, 664
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94
Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 14 Wx 51/06
Insbesondere ist die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten Nr. 3 nicht etwa dadurch entfallen, daß einem ihrer Anwälte zuvor Einsicht in die Nachlaßakte gewährt worden war (vgl. hierzu BayObLGZ 1995, S. 1 ff., 3), denn zuvor waren die Dauernden Beilagen und damit auch die Kopie des Erbvertrags vom 28.11.1972 zum Beleg genommen worden.
- BGH, 31.01.2013 - V ZB 168/12
Notarbeschwerdeverfahren: Durchsetzung eines Anspruchs auf Erteilung einer …
- BGH, 08.07.2021 - V ZB 42/19
Fertigung von beglaubigten Zweitschriften aller Urkunden des Erblassers als …
Der Notar ist zur Erteilung der Abschriften bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet; er hat keinen Ermessensspielraum (OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 11 U 234/09, juris Rn. 62; OLG Karlsruhe, DNotZ 2008, 139, 140; LG Darmstadt, ZIP 2008, 1783;… Armbrüster/Preuß/Renner, BeurkG, 8. Aufl., § 51 Rn. 2;… Frenz/Miermeister/Limmer, BNotO, 5. Aufl., § 51 BeurkG Rn. 1;… Grizwotz/Heinemann, BeurkG, 3. Aufl., § 51 Rn. 8). - BGH, 11.01.2024 - V ZB 63/22
Amtstätigkeit des Notars: Gewährung von Einsicht in die Nebenakte nach Befreiung …
- LG Gera, 27.05.2024 - 7 T 19/24
Anspruch eines Ehegatten auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung der …
Er muss bei Vorliegen der Voraussetzungen die begehrte Ausfertigung erteilen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 14 Wx 51/06 -, Rn. 15, juris m.w.N.).Rn. 18 Aus dem genannten Grund kann bei einem in einer Niederschrift beurkundeten Vertrag jeder Vertragspartner nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 BeurkG (weitere) Ausfertigungen der gesamten Vertragsurkunde verlangen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 14 Wx 51/06 -, juris).
Rn. 21 Für eine einschränkende Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 BeurkG besteht kein Bedürfnis, weil diejenigen, die in einer Niederschrift Willenserklärungen abgeben, abweichend von dem weiten gesetzlichen Wortlaut durch Erklärung nach § 51 Abs. 2 BeurkG nicht nur die Zahl der zu erteilenden Ausfertigungen, sondern auch die Voraussetzungen, unter denen weitere Ausfertigungen erteilt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - V ZB 22/22 -, juris), bzw. überhaupt den Kreis der nach § 51 BeurkG Antragsberechtigten beschränken können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 14 Wx 51/06 -, Rn. 16, juris).
- LG Darmstadt, 19.05.2008 - 5 T 685/07
Beurkundungen des Notars: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Erteilung von …
- LG München II, 20.03.2025 - 2 T 1795/24
Gesamtrechtsnachfolger, Willenserklärungen, Rechtsnachfolger, Erteilung von …
Rn. 30 Der Notar ist zur Erteilung der Abschriften bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet; er hat keinen Ermessensspielraum (OLG Hamm v. 13.7.2011 - 11 U 234/09, BeckRS 2012, 14881; OLG Karlsruhe v. 16.1.2007 - 14 Wx 51/06, ZEV 2007, 590 mAnm Keim; LG Darmstadt ZIP 2008, 1783;… Armbrüster/Preuß/Renner § 51 BeurkG Rn. 2;… Limmer § 51 BeurkG Rn. 1;… Grizwotz/Heinemann § 51 BeurkG Rn. 8). - LG Essen, 16.11.2022 - 7 T 351/21
Notar, Einsicht, Handakten
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