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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 14 Wx 51/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2901
OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 14 Wx 51/06 (https://dejure.org/2007,2901)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.01.2007 - 14 Wx 51/06 (https://dejure.org/2007,2901)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 14 Wx 51/06 (https://dejure.org/2007,2901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erteilung einer Abschrift aus einer notariellen Niederschrift; Anspruch des Rechtsnachfolgers eines Vertragsteils auf Erteilung einer Abschrift eines Erbvertrags; Beachtlichkeit des Widerspruch eines anderen Vertragsteils

  • Judicialis

    BGB § 2264; ; BGB § 2300; ; FGG § 34; ; BeurkG § 51; ; BeurkG § 64; ; BNotO § 18; ; bad.-württ. LFGG § 20

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 51; BNotO § 18; FGG § 34; BGB § 2274
    Anspruch des Rechtsnachfolgers eines Vertragsteils auf Erteilung einer Abschrift eines Erbvertrags auch gegen den Widerspruch des anderen Vertragsteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Rechtsnachfolgers eines Vertragsteils auf Erteilung einer Abschrift eines Erbvertrags auch gegen den Widerspruch des anderen Vertragsteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung von Urkundenabschriften als eine der Verschwiegenheitspflicht vorgehende Notarspflicht; Anspruch eines Rechtsnachfolgers eines Vertragsteils auf Erteilung einer Abschrift eines Erbvertrags bei Widerspruch des anderen Vertragsteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2008, 139
  • FGPrax 2007, 284
  • FamRZ 2007, 2012
  • Rpfleger 2007, 664
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.01.1995 - 1Z BR 167/94

    Beschwerdeberechtigung bei Verweigerung der Hinausgabe der Akten an den …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 14 Wx 51/06
    Insbesondere ist die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten Nr. 3 nicht etwa dadurch entfallen, daß einem ihrer Anwälte zuvor Einsicht in die Nachlaßakte gewährt worden war (vgl. hierzu BayObLGZ 1995, S. 1 ff., 3), denn zuvor waren die Dauernden Beilagen und damit auch die Kopie des Erbvertrags vom 28.11.1972 zum Beleg genommen worden.
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 168/12

    Notarbeschwerdeverfahren: Durchsetzung eines Anspruchs auf Erteilung einer …

    Rn. 20 aa) Ohne Erfolg beruft er sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, nach welcher die Pflicht des Notars aus § 51 BeurkG dessen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 18 BNotO vorgeht (DNotZ 2008, 139, 141).
  • BGH, 08.07.2021 - V ZB 42/19

    Fertigung von beglaubigten Zweitschriften aller Urkunden des Erblassers als …

    Der Notar ist zur Erteilung der Abschriften bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet; er hat keinen Ermessensspielraum (OLG Hamm…, Beschluss vom 13. Juli 2011 - 11 U 234/09, juris Rn. 62; OLG Karlsruhe, DNotZ 2008, 139, 140; LG Darmstadt, ZIP 2008, 1783;… Armbrüster/Preuß/Renner, BeurkG, 8. Aufl., § 51 Rn. 2;… Frenz/Miermeister/Limmer, BNotO, 5. Aufl., § 51 BeurkG Rn. 1;… Grizwotz/Heinemann, BeurkG, 3. Aufl., § 51 Rn. 8).
  • BGH, 11.01.2024 - V ZB 63/22

    Amtstätigkeit des Notars: Gewährung von Einsicht in die Nebenakte nach Befreiung …

    Bei mehreren Gesamtrechtsnachfolgern stehen jedem einzelnen die Befugnisse des § 51 BeurkG zu (OLG Karlsruhe, DNotZ 2008, 139 Rn. 14;… BeckOGK/Regler, BeurkG [1.10.2023], § 51 Rn. 35).
  • LG Gera, 27.05.2024 - 7 T 19/24

    Anspruch eines Ehegatten auf Erteilung einer weiteren Ausfertigung der …

    Er muss bei Vorliegen der Voraussetzungen die begehrte Ausfertigung erteilen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 14 Wx 51/06 -, Rn. 15, juris m.w.N.).

    Rn. 18 Aus dem genannten Grund kann bei einem in einer Niederschrift beurkundeten Vertrag jeder Vertragspartner nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 BeurkG (weitere) Ausfertigungen der gesamten Vertragsurkunde verlangen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 14 Wx 51/06 -, juris).

    Rn. 21 Für eine einschränkende Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 BeurkG besteht kein Bedürfnis, weil diejenigen, die in einer Niederschrift Willenserklärungen abgeben, abweichend von dem weiten gesetzlichen Wortlaut durch Erklärung nach § 51 Abs. 2 BeurkG nicht nur die Zahl der zu erteilenden Ausfertigungen, sondern auch die Voraussetzungen, unter denen weitere Ausfertigungen erteilt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - V ZB 22/22 -, juris), bzw. überhaupt den Kreis der nach § 51 BeurkG Antragsberechtigten beschränken können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 14 Wx 51/06 -, Rn. 16, juris).

  • LG Darmstadt, 19.05.2008 - 5 T 685/07

    Beurkundungen des Notars: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Erteilung von …

    Rn. 16 Da dem Notar im Rahmen des § 51 BeurkG kein Ermessen zukommt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.01.2007 - 14 Wx 51/06 = DNotZ 2008, 139-141;… Limmer, in: Eylmann/Vaasen, BNotO und BeurkG, § 51 BeurkG, Rz. 1), sind ihm die begehrten Kopien auszuhändigen.
  • LG München II, 20.03.2025 - 2 T 1795/24

    Gesamtrechtsnachfolger, Willenserklärungen, Rechtsnachfolger, Erteilung von …

    Rn. 30 Der Notar ist zur Erteilung der Abschriften bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet; er hat keinen Ermessensspielraum (OLG Hamm v. 13.7.2011 - 11 U 234/09, BeckRS 2012, 14881; OLG Karlsruhe v. 16.1.2007 - 14 Wx 51/06, ZEV 2007, 590 mAnm Keim; LG Darmstadt ZIP 2008, 1783;… Armbrüster/Preuß/Renner § 51 BeurkG Rn. 2;… Limmer § 51 BeurkG Rn. 1;… Grizwotz/Heinemann § 51 BeurkG Rn. 8).
  • LG Essen, 16.11.2022 - 7 T 351/21

    Notar, Einsicht, Handakten

    Bei mehreren Gesamtrechtsnachfolgern stehen jedem einzelnen die Befugnisse des § 51 BeurkG zu, und zwar jeweils in vollem Umfang (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.01.2007, Az. 14 Wx 51/06, DNotZ 2008, 139;… BeckOGK/Regler, 1.5.2022, BeurkG § 51 Rn. 35).
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