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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,594
BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88 (https://dejure.org/1991,594)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.1991 - 1 BvR 313/88 (https://dejure.org/1991,594)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 1991 - 1 BvR 313/88 (https://dejure.org/1991,594)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf fünf Jahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlustvortrag - Beschränkung auf fünf Jahre

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Regelung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten des § 10d Satz 4 EStG 1976 verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 168
  • DStR 1991, 1278
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Insoweit hat der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit nicht nur Bedeutung für den Steuerpflichtigen, für den staatliches Verhalten weitestgehend meßbar und vorhersehbar ist, sondern auch für die Verwaltung, die einer umfassenden rechtlichen Kontrolle unterstellt ist und deshalb alsbaldig rechtskräftige oder bestandskräftige Entscheidungen benötigt, um nicht handlungsunfähig zu werden (vgl. BVerfGE 60, 253 [269 f.]).

    Geschieht dies ohne Willkür, so kann die vom Gesetzgeber gewählte Regelung nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 25, 269 [290 f.]; 35, 41 [47]; 60, 253 [268 f.]).

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Rückwirkende Gewerbesteuer

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Diese anhand des Rechtsstaatsprinzips entwickelte Abwägung ist auch im Rahmen der Willkürprüfung unter dem Blickwinkel des Art. 3 Abs. 1 GG heranzuziehen (vgl. BVerfGE 15, 313 [319]).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit müßte der Forderung nach Gerechtigkeit im Einzelfall allenfalls dann weichen, wenn ihm angesichts der Besonderheiten des vom Gesetzgeber geregelten Sachverhalts jede Tauglichkeit abzusprechen wäre (vgl. BVerfGE 15, 313 [319 f.]).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Der bloße Hinweis, man müsse wenigstens nachvollziehen können, was ein oberstes Gericht der Bundesrepublik zu einer Sache vorzubringen habe, wenn die Revision ausdrücklich zugelassen sei, läßt einen Bezug zu bestimmten Grundrechten nicht erkennen und enthält damit auch keine zureichende Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    a) Verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich nicht unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG , der vorliegend in seiner Ausprägung als Willkürverbot in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 55, 72 [89]).
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Geschieht dies ohne Willkür, so kann die vom Gesetzgeber gewählte Regelung nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 25, 269 [290 f.]; 35, 41 [47]; 60, 253 [268 f.]).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87

    Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Demgegenüber ist das Nettoprinzip Ausdruck der materiellen Richtigkeit eines Steueranspruchs, welcher an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen ausgerichtet sein muß (vgl. etwa BVerfGE 81, 228 [236 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Vergünstigte Einkommensteuer

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Nur wenn eine solche Pflicht den Betroffenen übermäßig belasten und seine Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigen würde, käme eine Grundrechtsverletzung in Betracht (vgl. BVerfGE 81, 108 [122] m.w.N.).
  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Wenn sich in besonderen Fällen das Verbot des Verlustvortrages über 5 Jahre auf Grund der Regelung des § 10 d EStG 1976 existenzgefährdend auswirken sollte, käme ohnehin ein Steuererlaß nach § 227 AO in Betracht (vgl. BVerfGE 38, 61 [102];… vgl. auch BFH, in: BFH-NV 1989, S. 426, 428 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Der bloße Hinweis, man müsse wenigstens nachvollziehen können, was ein oberstes Gericht der Bundesrepublik zu einer Sache vorzubringen habe, wenn die Revision ausdrücklich zugelassen sei, läßt einen Bezug zu bestimmten Grundrechten nicht erkennen und enthält damit auch keine zureichende Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfGE 28, 17 [19]; st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 80, 137 [150]).
  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88
    Geschieht dies ohne Willkür, so kann die vom Gesetzgeber gewählte Regelung nicht beanstandet werden (vgl. BVerfGE 25, 269 [290 f.]; 35, 41 [47]; 60, 253 [268 f.]).
  • BVerfG, 15.11.1989 - 1 BvR 171/89

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ungleichbehandlung von nichtehelichen …

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

  • BVerfG, 20.12.1989 - 1 BvR 1269/89

    Abschnittsbesteuerung

  • BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11

    Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juli 1991 - 1 BvR 313/88 -, juris, Rn. 4 ff.) sei der Gesetzgeber nicht verpflichtet, den Wertungswiderspruch zwischen dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung und dem Grundsatz der Besteuerung nach dem Nettoprinzip einseitig zugunsten des Nettoprinzips zu lösen.
  • BVerfG, 23.07.2025 - 2 BvL 19/14

    Mindestgewinnbesteuerung - Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung …

    Rn. 54 Das Bundesverfassungsgericht habe im Verfahren 1 BvR 313/88 sogar die frühere Verlustabzugsbeschränkung in § 10d Satz 4 EStG 1976, die von vornherein eine feste zeitliche Begrenzung des Verlustabzugs vorgesehen habe, als verfassungsrechtlich zulässig angesehen.

    Rn. 116 Aus den allgemein gehaltenen Ausführungen der 3. Kammer des Ersten Senats im Nichtannahmebeschluss vom 22. Juli 1991 - 1 BvR 313/88 -, dass sich mit Blick auf § 10d Satz 4 EStG 1976 der erlittene Verlust "immerhin (…) in 7 Jahren" auswirke (1 Jahr Verlustausgleich, 1 Jahr Verlustrücktrag, 5 Jahre Verlustvortrag) und sieben Jahre "einen relativ langen Zeitraum" darstellten, folgt lediglich, dass das Bundesverfassungsgericht die damals vorgesehene zeitliche Beschränkung des Verlustvortrags auf fünf Jahre für verfassungsgemäß erachtet hat.

    Rn. 121 Davon ausgehend obliegt es dem Gesetzgeber, bei seiner Entscheidung über die Reichweite und Ausgestaltung des Verlustvortrags das objektive Nettoprinzip und das Abschnittsprinzip anhand vertretbarer Sachgesichtspunkte zu gewichten, ohne dass diese Wertung einseitig zugunsten eines dieser einfachrechtlichen (Besteuerungs-)Prinzipien vorgezeichnet wäre (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juli 1991 - 1 BvR 313/88 - Thiemann, Verluste im Steuerrecht, 2020, S. 329 f. spricht von der "Bewältigung eines Alltagsproblems von Gesetzgebung").

    Die Entscheidung des Gesetzgebers für eine prozentuale Beschränkung oberhalb des Sockelbetrags bei zeitlich unbegrenztem Verlustvortrag bildet (gewissermaßen) das Gegenstück zu dem früheren, vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juli 1991 - 1 BvR 313/88 -) Modell eines betragsmäßigen Vollabzugs bei zeitlicher Begrenzung des Verlustvortrags auf fünf Jahre nach § 10d Satz 4 EStG 1976.

  • FG Hamburg, 29.08.2017 - 2 K 245/17

    Körperschaftsteuergesetz: Vorlagebeschluss: Verfassungswidrigkeit von § 8c Satz 2 …

    Unter Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag gesehen worden (BVerfG Beschluss vom 22. Juli 1991, 1 BvR 313/88, DStR 1991, 1278).
  • BFH, 26.02.2014 - I R 59/12

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung bei Definitiveffekten - …

    Rn. 19 bb) Das Periodizitätsprinzip des § 2 Abs. 7 Satz 1 und 2 EStG 2002 (bzw. des § 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 KStG 2002, § 14 Satz 2 GewStG 2002) beschränkt das Nettoprinzip des § 2 Abs. 2 EStG 2002 nicht: Ein Abzug von Erwerbsaufwendungen ist auch dann zuzulassen, wenn die Erwerbsaufwendungen nicht im Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum des Zugangs der Erwerbseinnahmen anfallen (BVerfG-Beschlüsse vom 22. Juli 1991 1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 423; vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).

    Eine solche Bedingung würde einem sachangemessenen Ausgleich der widerstreitenden Prinzipien (im Sinne einer wechselseitigen Begrenzung von Periodizitäts- und Nettoprinzip, s. insbesondere BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423) nicht entsprechen (Desens, FR 2011, 745, 747 f.; Heuermann, FR 2012, 435, 436 ff.;… Drüen, a.a.O., S. 96 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG bestehen ferner unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag (BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423).

    Insbesondere erstarkt die bei ihrer Entstehung gegebene bloße Möglichkeit, die Verluste später ausgleichen zu können, nicht zu einer grundrechtlich geschützten Vermögensposition (Art. 14 Abs. 1 GG; s. BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423; dies relativierend Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D.II.2.).

  • BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für …

    Rn. 47 Anders als bei einer einkünfteübergreifenden Verlustverrechnung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 22.07.1991 - 1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 423, Rz 7) kann nicht im Wege typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden, dass Aktienveräußerungsverluste in der Totalperiode vollständig ausgeglichen werden können, sodass dem Steuerpflichtigen über einen Liquiditäts- und Zinsnachteil hinaus die ganze oder teilweise Nichtberücksichtigung des Verlusts und damit seiner Anschaffungskosten droht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 1 V 1674/23

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der …

    So führt der BFH in seinem Vorlagebeschluss vom 17.11.2020 VIII R 11/18, BFHE 271, 399, BStBl II 2021, 562 unter Rz. 47 f. aus, dass anders als bei einer einkünfteübergreifenden Verlustverrechnung (vgl. BVerfG-Beschluss vom 22.07.1991 1 BvR 313/88, HFR 1992, 423, Rz 7) nicht im Wege typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden könne, dass Aktienveräußerungsverluste in der Totalperiode vollständig ausgeglichen werden können, sodass dem Steuerpflichtigen über einen Liquiditäts- und Zinsnachteil hinaus die ganze oder teilweise Nichtberücksichtigung des Verlusts und damit seiner Anschaffungskosten drohe.
  • FG Hamburg, 04.04.2011 - 2 K 33/10

    Körperschaftsteuergesetz dem BVerfG vorgelegt

    Dabei gilt der Grundsatz des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips (BVerfG Beschluss vom 22.07.1991 - 1 BvR 313/88, DStR 1991, 1278).

    Unter Berücksichtigung des Verfassungsgrundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag gesehen worden (BVerfG Beschluss vom 22.07.1991 - 1 BvR 313/88, DStR 1991, 1278).

  • BFH, 22.08.2012 - I R 9/11

    Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung - …

    Rn. 15 bb) Das Periodizitätsprinzip des § 2 Abs. 7 Sätze 1 und 2 EStG 2002 (bzw. des § 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 KStG 2002, § 14 Satz 2 GewStG 2002) beschränkt das Nettoprinzip des § 2 Abs. 2 EStG 2002 nicht: Ein Abzug von Erwerbsaufwendungen ist auch dann zuzulassen, wenn die Erwerbsaufwendungen nicht im Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum des Zugangs der Erwerbseinnahmen anfallen (BVerfG-Beschlüsse vom 22. Juli 1991 1 BvR 313/88, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1992, 423; vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91, BVerfGE 99, 88).

    Eine solche Bedingung würde einem sachangemessenen Ausgleich der widerstreitenden Prinzipien (im Sinne einer wechselseitigen Begrenzung von Periodizitäts- und Nettoprinzip, s. insbesondere BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423) nicht entsprechen (Desens, FR 2011, 745, 747 f.; Heuermann, FR 2012, 435, 436 ff.;… Drüen, a.a.O., S. 96 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG bestanden ferner unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Bedenken gegen eine Beschränkung des Verlustabzugs auf einen einjährigen Verlustrücktrag und einen fünfjährigen Verlustvortrag (BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423).

    Insbesondere erstarkt die bei ihrer Entstehung gegebene bloße Möglichkeit, die Verluste später ausgleichen zu können, nicht zu einer grundrechtlich geschützten Vermögensposition (Art. 14 Abs. 1 GG; s. BVerfG-Beschluss in HFR 1992, 423; dies relativierend BFH-Beschluss in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, zu D.II.2.).

  • BFH, 06.12.2016 - IX R 48/15

    Übergangsregelung zur Verrechnung von Verlusten aus privaten …

    Rn. 24 aa) Das BVerfG hat sogar eine generelle zeitliche Beschränkung des Verlustvortrags auf fünf Jahre gebilligt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Juli 1991 1 BvR 313/88, Neue Juristische Wochenschrift 1992, 168).
  • BFH, 28.07.2004 - XI R 54/99

    Keine Vererblichkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG

    Wenn das BVerfG vor diesem Hintergrund § 10d EStG im Spannungsverhältnis zwischen dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung und dem Grundsatz des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips als Ausfluss des Leistungsfähigkeitsprinzips sieht, so beschränkt sich das abschnittsübergreifende Nettoprinzip auch hier auf die durchschnittliche mehrjährige Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG vom 2. Juli 1991 1 BvR 313/88, HFR 1992, 423).

    Die Vererblichkeit des Verlustvortrags ergibt sich auch nicht aus dem Zweck der Vorschrift, die darauf abzielt, die Besteuerung periodenübergreifend an der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen auszurichten und einer mehrjährigen Durchschnittsbesteuerung anzunähern (vgl. BFH-Gutachten III/50, vom 25. Januar 1951 I D 4/50 S, BStBl III 1951, 68, 72: "im begrenzten Rahmen eine Durchschnittsbesteuerung für mehrere Jahre" herbeizuführen; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG in HFR 1992, 423;… Knobbe-Keuk, a.a.O., 9. Aufl., 8 III 1;… von Groll in Kirchhof/Söhn, a.a.O., § 10d EStG Rdnr. B 195 ff.;… Orth in Hermann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 10d EStG Anm. 119 ff., Borggreve in Littmann/Bitz/Pust, a.a.O., § 10d EStG Rz. 40 f.).

    Das sog. Totalitätsprinzip (BFH-Beschluss in BFHE 203, 496, BStBl II 2004, 414, unter 3.b), vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Februar 1998 I R 81/97 (BFHE 185, 393, BStBl II 1998, 485) liegt weder dem EStG zu Grunde (vgl. BFH-Gutachten III/50, vom 25. Januar 1951 I D 4/50 S, BStBl III 1951, 68, 72; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG in HFR 1992, 423), noch bildet es seine Leitidee.

    Das BVerfG hat einen sieben Jahre umfassenden Verlustverrechnungszeitraum ausdrücklich als relativ langen Zeitraum bezeichnet und als offensichtlich ausreichend angesehen (a.a.O., HFR 1992, 423 f.); dies ist auch dem BVerfG-Beschluss vom 30. September 1998 2 BvR 1818/91 (BVerfGE 99, 88, 99) zu entnehmen.

  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb - …

  • FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15

    Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz …

  • BFH, 06.09.2006 - XI R 26/04

    Vorlage der Mindeststeuerregelung an das BVerfG wegen Verletzung des Grundsatzes …

  • BFH, 26.08.2010 - I B 49/10

    Sog. Mindestbesteuerung bei endgültigem Ausschluss der Verlustverrechnung …

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom …

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 187/18

    Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen "Nullbescheid", wenn eine Veränderung …

  • FG Münster, 27.09.2005 - 12 K 6263/03

    Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß - Keine Vorlage an das …

  • BSG, 22.02.2024 - B 5 R 3/23 R

    Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Einkommensanrechnung - …

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 61/06 R

    Insolvenzgeld-Umlage - Berechnung - Verfassungsmäßigkeit - Eigentumsgarantie - …

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2012 - 12 K 12179/09

    Keine Rückgängigmachung der Teilwertabschreibung einer vom Landgericht …

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.04.2002 - 2 K 815/00

    Verlustvortragsregelung des § 10d Abs. 2 EStG verfassungsgemäß; ges. Feststellung …

  • FG Sachsen, 05.04.2002 - 2 K 815/00

    Vereinbarkeit der Verlustvortragsregelung des § 10d Abs. 2 Einkommenssteuergesetz …

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 14/05

    Keine erneute Änderung eines nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO ergangenen …

  • BFH, 29.04.2005 - XI B 127/04

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Beschränkung des Verlustvortrags

  • BFH, 11.02.1998 - I R 81/97

    Verlustabzug beim Mantelkauf

  • BFH, 05.06.2002 - I R 115/00

    Sachliche Unbilligkeit; Begrenzung des Verlustrücktrags einer …

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19

    Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei …

  • FG Baden-Württemberg, 17.07.2025 - 2 K 827/23

    Abweichende Festsetzung von Steuern aus sachlichen Billigkeitsgründen, …

  • FG Hamburg, 09.03.2004 - VI 279/01

    Außensteuergesetz: Hinzurechnungsbesteuerung

  • BFH, 31.03.2004 - X R 25/03

    Erlass; sachliche Unbilligkeit: Veräußerungsgewinn, obwohl früher entstandene …

  • BFH, 08.12.1992 - VIII R 99/90

    Werbungskosten durch Bürgschaft zugunsten des Arbeitgebers

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.06.2024 - 1 V 1167/24

    Aussetzung der Vollziehung: Keine Verfassungsmäßigkeit der …

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 12 K 8212/06
  • FG Köln, 09.03.2023 - 15 K 1435/20

    Berücksichtigen von nachträglichen Einlagen als ausgleichsfähiger Verlust

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2017 - 14 A 1479/13

    Erlass der Gewerbesteuer aus Billigkeitsgründen; Gewerbeertrag als …

  • VG Wiesbaden, 15.03.2007 - 1 E 234/06
  • FG Düsseldorf, 12.03.2012 - 6 K 2199/09

    Verlustabzug bei Liquidation im Insolvenzverfahren

  • FG Niedersachsen, 25.02.2003 - 8 K 275/99

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung eines Seeschiffes; Voraussetzungen …

  • FG Düsseldorf, 10.05.2007 - 11 K 2363/05

    Lediglich hälftige Berücksichtigung eines Veräußerungsverlusts i. S. d. § 17 …

  • FG Münster, 16.03.2015 - 14 K 2005/13

    Ermäßigte Besteuerung von Abfindungen, Zusammenballung

  • BFH, 05.04.1995 - I R 81/94

    Steueranmeldung nach § 50 a EStG und DBA

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine …

  • FG Hamburg, 20.02.2020 - 2 K 293/15

    Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen …

  • FG Münster, 13.01.2016 - 13 K 1973/13

    Ermittlung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses durch Bestandsvergleich im …

  • FG Münster, 04.05.2020 - 13 K 178/19

    Körperschaftsteuer - Ist das Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG …

  • FG Nürnberg, 17.03.2010 - 1 V 1379/09

    Ernstliche Zweifel bei der Anwendung des § 10d Abs. 2 EStG (Mindestbesteuerung), …

  • FG Köln, 15.09.2004 - 7 K 1268/03

    Begrenzte Verlustverrechnung bei privaten Veräußerungsgeschäften

  • FG Münster, 15.11.2000 - 4 V 1612/00

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlust-VerrechnungsBeschränkung des § 2 …

  • FG Hamburg, 02.11.2011 - 1 K 208/10

    Gewerbesteuer: Mindestbesteuerung ist verfassungsgemäß - Verhältnis …

  • FG Köln, 29.09.2003 - 5 K 4216/02

    Persönliche und sachliche Unbilligkeit

  • VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03

    Kein Verlustausgleich, Verlustvortrag oder Verlustrücktrag im Rahmen der …

  • FG München, 31.07.2008 - 8 V 1588/08

    Beschränkung des Verlustausgleichs gem. § 10a GewStG bei Zusammentreffen mit § 7 …

  • BVerwG, 18.05.2000 - 11 B 57.99

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erlass einer Gewerbesteuerforderung, …

  • FG Hamburg, 19.07.2000 - VI 303/97

    Verlustrücktrag und Kürzung von Ausschüttungen im Außensteuergesetz (AStG) bei …

  • FG Köln, 09.10.2002 - 10 K 3225/99

    Keine Anrechnung von Arbeitgebersozialversicherungsbeiträgen bei der …

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.1996 - 14 K 606/91

    Anspruch auf Billigkeitserlass von Einkommensteuer; Auflösung einer …

  • FG Hamburg, 23.09.1999 - II 144/97

    Verstoß gegen das Grundgesetz durch die Erhebung einer Gewerbesteuer; Kriterien …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1994 - 9 S 1602/92

    Verfahrensrechtliche Konsequenzen der Umwandlung der Gebäudeversicherung in …

  • FG Hamburg, 01.03.1999 - II 318/98

    Verfassungsmäßigkeit des § 10d Abs. 2 S.1 Einkomenssteuergesetz (EStG); …

  • FG Köln, 15.09.2004 - 7 K 1368/03

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots des vertikalen Verlustausgleichs; …

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