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| BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02 |
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GG Art. 3 Abs. 1; ; ErbStG § 19 Abs. 1; ; ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; ErbStG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; ErbStG § 10 Abs. 6 Satz 4; ; ErbStG § 12; ; ErbStG § 13 a; ; ErbStG § 19 a
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Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig - Simons & Moll-Simons
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Vereinbarkeit des einheitlichen Steuertarifs gemäß § 19 Abs. 1 Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) mit dem Grundgesetz; Verfassungsmäßige Anforderungen an die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen ...
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Erbschaftssteuerrecht und Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage
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GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 100 Ab... s. 1 S. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1; ErbStG § 10 Abs. 1 S. 2; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 2; ErbStG § 10 Abs. 6; ErbStG § 12 Abs. 1 bis 5; ErbStG § 13 Abs. 3 S. 2; ErbStG § 13a Abs. 1; ErbStG § 13a Abs. 2; ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 1; ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 3; ErbStG § 13a Abs. 5; ErbStG § 15; ErbStG § 19; ErbStG § 19a; ErbStG § 28
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Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
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Ungleichbehandlung bei Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig // Verkehrswert wird ausnahmslose Bewertungsgrundlage
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Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Vorläufige Steuerbescheide bei Erbschaft bzw. Schenkung
- IWW (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Vorläufige Steuerbescheide bei Erbschaft bzw. Schenkung
Besprechungen u.ä. (8)
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Ist die Hinterziehung von Erbschaftsteuer weiterhin strafbar?
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Erbschaftsteuer - Auch Auslandsvermögen stehen nach der Entscheidung des BVerfG auf dem Prüfstand
- IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Besteuerung nach dem ErbStG ist verfassungswidrig
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§ 12 ErbStG; § 19 ErbStG; Art. 3 GG
Der (langersehnte) Erbschaftsteuerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (Württ. Notariatsassessor Wolfgang Gehweiler, Stuttgart / RA/Notar Prof. Dr. Thomas Reith, Stuttgart; BWNotZ 2/07, S. 27) - anwalt-suchservice.de (Entscheidungsbesprechung)
Die "Erleichterung" der Unternehmensnachfolge
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 31.1.2007)
Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz verfassungswidrig
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 15.3.2007)
Urteil zur Erbschaftssteuer - und was jetzt?
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Erbschaftsteuer verfassungswidrig! (IMR 2007, 102)
Sonstiges
- IWW (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Die geplanten Änderungen im Überblick
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 10.05.1999 - 9 K 317/98
- BFH, 24.10.2001 - II R 61/99
- BFH, 22.05.2002 - II R 61/99
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
- BFH, 16.05.2007 - II R 61/99
Papierfundstellen
- BVerfGE 117, 1
- NJW 2007, 573
- NVwZ 2007, 801 (Ls.)
- ZMR 2007, 252
- FamRZ 2007, 340
- WM 2007, 316
- DB 2007, 320 (Ls.)
- BStBl II 2007, 192
- DStR 2007, 235
Wird zitiert von ... (483) Zitiert selbst (42)
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Auszug aus BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Rn. 14 Im Anschluss an die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögen- und zur Erbschaftsteuer aus dem Jahr 1995 (BVerfGE 93, 121 und 165) wurde die bis dahin geltende Einheitsbewertung des Grundvermögens für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung aufgegeben.Auch eine solche Aussetzung wäre eine andere Entscheidung als im Falle der Gültigkeit des Gesetzes (vgl. BVerfGE 66, 1 m.w.N.; 93, 121 ).
Rn. 87 Der Entscheidungserheblichkeit steht schließlich nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer Unvereinbarerklärung die weitere Anwendung des bisherigen Rechts anordnen kann (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 93, 121 ), auch wenn in diesem Fall der Rechtsstreit nicht anders zu entscheiden wäre als bei Verfassungsmäßigkeit der Regelung.
Rn. 88 2. Die Norm des § 19 Abs. 1 ErbStG ist auch im vorgelegten Umfang entscheidungserheblich (vgl. auch BVerfGE 93, 121 ).
Rn. 94 2. Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ).
Das danach - unbeschadet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gebotene Gleichmaß verwirklicht sich in dem Belastungserfolg, den die Anwendung der Steuergesetze beim einzelnen Steuerpflichtigen bewirkt (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ).
Rn. 96 Die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz (Art. 3 Abs. 1 GG) fordert allerdings nicht einen gleichen Beitrag von jedem Inländer zur Finanzierung der Gemeinlasten, sondern verlangt, dass jeder Inländer je nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig zur Finanzierung der allgemeinen Staatsaufgaben herangezogen wird (vgl. BVerfGE 93, 121 ).
Rn. 98 Das hindert den Gesetzgeber nicht daran, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele zu verfolgen (stRspr; vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ).
Führt ein Steuergesetz zu einer steuerlichen Verschonung, die einer gleichmäßigen Belastung der jeweiligen Steuergegenstände innerhalb einer Steuerart widerspricht, so kann eine solche Steuerentlastung vor dem Gleichheitssatz gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten des Steuerpflichtigen aus Gründen des Gemeinwohls fördern oder lenken will (vgl. BVerfGE 93, 121 ).
Rn. 100 Außerdem muss der Lenkungszweck von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ) und seinerseits wiederum gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ).
Denn es ist nicht mit dem Erfordernis der gleichheitsgerechten Ausgestaltung des Lenkungszwecks (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ) vereinbar.
Für die Vergangenheit ergibt sich das aus den Erfordernissen einer verlässlichen Finanz- und Haushaltsplanung und eines gleichmäßigen Verwaltungsvollzugs für Zeiträume einer weitgehend abgeschlossenen Veranlagung (vgl. BVerfGE 93, 121 ).
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erbschaftssteuer
Auszug aus BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Nachlassverbindlichkeiten sind gemäß § 10 Abs. 5 ErbStG grundsätzlich abzugsfähig (vgl. BVerfGE 93, 165 ).Insoweit bestehe die frühere Privilegierung des Grundbesitzes, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 165) mit der Verfassung für unvereinbar erklärt habe, in wesentlichen Teilbereichen unverändert fort.
Auch Freibetrag und Bewertungsabschlag bedeuteten keine Überprivilegierung, wie schon aus dem Erbschaftsteuerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (Hinweis auf BVerfGE 93, 165) folge und sich aus dem Erfordernis ergebe, die steuerliche Doppelbelastung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer zu entschärfen.
Rn. 101 3. a) Die Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer; sie besteuert damit nicht den Nachlass als solchen, sondern die beim jeweiligen Empfänger mit dem Erbfall eintretende Bereicherung (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Rn. 103 aa) Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt davon ab, dass für die einzelnen zu einer Erbschaft gehörenden wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ; 93, 165 ).
Denn auch wenn sich der Gesetzgeber wie im Falle der Erbschaftsteuer für eine nach verschiedenen Gruppen von Vermögensgegenständen unterschiedliche Wertermittlung bei den zu besteuernden Gütern entscheidet, muss er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig umsetzen und die Steuerpflichtigen - ungeachtet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gleichmäßig belasten (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 84, 239 ; 93, 165 ).
Rn. 149 (1) Im Anschluss an den Erbschaftsteuerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 93, 165) hatte der Gesetzgeber ursprünglich von der Einheitsbewertung zu einem Wohn-/ Nutzflächenverfahren übergehen wollen.
Denn der Gesetzgeber verfehlt damit den aus dem Gleichheitssatz folgenden verfassungsrechtlichen Auftrag, die Vermögensgegenstände mit Gegenwartswerten zu erfassen oder vergangenheitsbezogene Werte entwicklungsbegleitend fortzuschreiben, um eine in der Relation der Vermögenswerte realitätsgerechte Bewertung sicherzustellen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
An dieser der früheren Einheitsbewertung des Betriebsteils zugrunde liegenden Konzeption (vgl. BVerfGE 41, 269 ; 93, 165 ) hat der Gesetzgeber auch durch die gesetzliche Neuregelung im Jahre 1996 nichts geändert (…vgl. BTDrucks 390/96, S. 44).
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Ökosteuer
Auszug aus BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; stRspr).Vielmehr müssen die steuerlichen Vorteile der Typisierung im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ).
Rn. 98 Das hindert den Gesetzgeber nicht daran, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele zu verfolgen (stRspr; vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ).
In der Entscheidung darüber, welche Personen oder Unternehmen gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).
Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützt, insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 354 ; 110, 274 ).
Rn. 100 Außerdem muss der Lenkungszweck von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ) und seinerseits wiederum gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ).
Denn es ist nicht mit dem Erfordernis der gleichheitsgerechten Ausgestaltung des Lenkungszwecks (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ) vereinbar.
Rn. 132 Die Vorteile der mit dem Steuerbilanzwertansatz erreichten Typisierung stehen nicht im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung (vgl. BVerfGE 110, 274 ).
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Auszug aus BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Diese grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird für den Bereich des Steuerrechts vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch die Ausrichtung der Steuerlast an den Prinzipien der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ).Rn. 98 Das hindert den Gesetzgeber nicht daran, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele zu verfolgen (stRspr; vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ).
Rn. 100 Außerdem muss der Lenkungszweck von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ) und seinerseits wiederum gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ).
Erforderlich ist schließlich auch ein Mindestmaß an zweckgerechter Ausgestaltung des Vergünstigungstatbestands (vgl. BVerfGE 105, 73 ).
- BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis …
Auszug aus BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Rn. 103 aa) Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt davon ab, dass für die einzelnen zu einer Erbschaft gehörenden wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ; 93, 165 ).In grundsätzlicher Übereinstimmung hiermit hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluss zur Einheitsbewertung von Grundbesitz für die Erbschaftsteuer aus dem Jahre 1976 ausgeführt, dass die Erbschaftsteuer eine auf die Substanz und nicht auf den Ertrag der zugewendeten Bereicherung gelegte Steuer ist, weshalb es weniger nahe liege, den Grundbesitz mit Ertragswerten zu bewerten (vgl. BVerfGE 41, 269 ).
Jedenfalls soweit sich diese Besonderheiten regelmäßig auch in den Marktpreisen abbilden, scheiden sie als Rechtfertigung für Verschonungsregelungen aber schon im Ansatz aus (vgl. BVerfGE 41, 269 ;… Viskorf, in: Viskorf/Glier/Hübner/Knobel/ Schuck, a.a.O., Vor § 12 ErbStG Rn. 13;… für Betriebsvermögen vgl. Bareis, DB 1996, S. 1153 ; Seer, DStJG Band 22, 1999, S. 191 ).
An dieser der früheren Einheitsbewertung des Betriebsteils zugrunde liegenden Konzeption (vgl. BVerfGE 41, 269 ; 93, 165 ) hat der Gesetzgeber auch durch die gesetzliche Neuregelung im Jahre 1996 nichts geändert (…vgl. BTDrucks 390/96, S. 44).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Rn. 94 2. Im Bereich des Steuerrechts hat der Gesetzgeber einen weitreichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstandes als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 107, 27 ).Diese grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft und die es so als rechtlich gleich qualifiziert, wird für den Bereich des Steuerrechts vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch die Ausrichtung der Steuerlast an den Prinzipien der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ).
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 107, 27 ).
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Kinderbetreuungskosten
Auszug aus BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Rn. 93 1. Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 112, 268 ; stRspr).Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (vgl. BVerfGE 27, 142 ; 112, 268 ).
Zudem hat sich der Gesetzgeber nicht am typischen Fall orientiert, sondern einen atypischen Fall als Leitbild zugrunde gelegt (vgl. BVerfGE 27, 142 ; 112, 268 ).
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
Auszug aus BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Ausnahmen von einer solchen folgerichtigen Umsetzung bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 107, 27 ).Rn. 98 Das hindert den Gesetzgeber nicht daran, außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele zu verfolgen (stRspr; vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ).
Rn. 100 Außerdem muss der Lenkungszweck von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ) und seinerseits wiederum gleichheitsgerecht ausgestaltet sein (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 110, 274 ).
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Das danach - unbeschadet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gebotene Gleichmaß verwirklicht sich in dem Belastungserfolg, den die Anwendung der Steuergesetze beim einzelnen Steuerpflichtigen bewirkt (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ).Denn auch wenn sich der Gesetzgeber wie im Falle der Erbschaftsteuer für eine nach verschiedenen Gruppen von Vermögensgegenständen unterschiedliche Wertermittlung bei den zu besteuernden Gütern entscheidet, muss er die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig umsetzen und die Steuerpflichtigen - ungeachtet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gleichmäßig belasten (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 84, 239 ; 93, 165 ).
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
Auszug aus BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Der Bürger wird dann nicht rechtsverbindlich zu einem bestimmten Verhalten verpflichtet, erhält aber durch Sonderbelastung eines unerwünschten oder durch steuerliche Verschonung eines erwünschten Verhaltens ein finanzwirtschaftliches Motiv, sich für ein bestimmtes Tun oder Unterlassen zu entscheiden (vgl. BVerfGE 98, 106 m.w.N.).Sie ist ein Instrument zur Annäherung an ein Ziel (vgl. BVerfGE 98, 106 ).
- BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02
Spekulationssteuer
- BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64
Vermögensteuerveranlagung
- BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
- BVerfG, 07.10.1969 - 2 BvR 555/67
Kinderzuschlag für "Enkelpflegekinder"
- BFH, 22.05.2002 - II R 61/99
Verfassungswidrigkeit des ErbStG
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 782/94
Übertragung von Lebensversicherungsverträgen
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
- BGH, 24.05.1993 - II ZR 36/92
Unzumutbare Abfindungsklausel - Wertermittlung des Gesellschaftsvermögens
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98
Rentenüberleitung V
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
- BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01
Rechtsanwaltsgebühren Ost
- BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
- BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82
Rechnungszinsfuß
- BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96
Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein; …
- BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60
Volkswagenprivatisierung
- BFH, 14.01.1998 - X R 57/93
Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87
Vergünstigte Einkommensteuer
- BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81
Einheitswerte I
- BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85
Pachtzins für Kleingärten
- BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82
Konkursausfallgeld
- BFH, 15.10.1997 - II R 68/95
Sachleistungsverpflichtungen und -ansprüche
- BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89
Wohngeld bei Begleitstudium
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
Herausnahme aus der Pflegefamilie
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Erbbauzins
- BVerfG, 12.02.1969 - 1 BvR 687/62
Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in den Jahren 1933 bis 1945
- FG Baden-Württemberg, 10.05.1999 - 9 K 317/98
Erbschaftsteuerliche Behandlung eines Grundstückskaufs des Erblassers bei zum …
- BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
- BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
Verfassungskonforme Auslegung des § 17a Abs. 2 BewG
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Das ist grundsätzlich bei Verletzungen des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 126, 400 ; 148, 147 ; stRspr). - BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß
Der Entscheidungserheblichkeit steht dabei nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht bei einer Unvereinbarerklärung die weitere Anwendung des bisherigen Rechts anordnen kann (vgl. BVerfGE 117, 1 m.w.N.). - BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Die Bemessungsgrundlage muss, um die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen zu gewährleisten, so gewählt und ihre Erfassung so ausgestaltet sein, dass sie den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation der Wirtschaftsgüter zueinander realitätsgerecht abbildet (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 93, 165 ; 117, 1 ; 139, 285 , stRspr).Während es dort um die Vergleichbarkeit ganz verschiedenartiger, nach unterschiedlichen Maßstäben zu bewertender Wirtschaftsgüter ging (vgl. dazu BVerfGE 93, 121 ; 117, 1 ), ist dies bei den hier vorgelegten Normen der Einheitsbewertung für Grundvermögen nicht der Fall.
Bei der Ausgestaltung des Systems zur Erfassung der Bemessungsgrundlage kann der Gesetzgeber Praktikabilitätserwägungen Vorrang vor Gesichtspunkten der Ermittlungsgenauigkeit einräumen und dabei auch beträchtliche Bewertungs- und Ermittlungsunschärfen in Kauf nehmen, um die Festsetzung und Erhebung der Steuer handhabbar zu halten (allgemein zur Streubreite der Wertermittlung bei Grundstücken vgl. BVerfGE 117, 1 m.w.N.).
Begrenzt wird sein Spielraum dadurch, dass die von ihm geschaffenen Bemessungsregeln grundsätzlich in der Lage sein müssen, den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation realitätsgerecht abzubilden (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 93, 165 ; 117, 1 ; 139, 285 jew. m.w.N. sowie oben IV 1 c).
Hierzu kann das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist setzen (vgl. BVerfGE 117, 1 ).
Im Übrigen steht dem Gesetzgeber auch bei den Regeln zur Erfassung der Bemessungsgrundlage ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der dadurch begrenzt ist, dass die Bemessungsregeln den mit der Steuer verfolgten Belastungsgrund in der Relation realitätsgerecht abbilden müssen (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 93, 165 ; 117, 1 ; 139, 285 jew. m.w.N.; oben B IV 1 c).
Dafür sprechen die sonst drohenden Vollzugsprobleme, wenn noch nicht bestandskräftige Einheitswertbescheide - und in deren Folge auch die darauf beruhenden Grundsteuerbescheide (§ 175 AO) - in einer angesichts der großen Zahl von Grundsteuerschuldnern aller Voraussicht nach erheblichen Größenordnung aufgehoben oder geändert und zumindest zum Teil rückabgewickelt werden müssten (vgl. ebenso BVerfGE 117, 1 ).
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
Die infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 zur Erbschaftsteuer (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) durch das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (Erbschaftsteuerreformgesetz) vom 24. Dezember 2008 (BGBl I S. 3018) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2009 neu geschaffenen Bewertungsvorschriften für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen ( §§ 157 ff. BewG ) gelten nur für die Erbschaftsteuer (…vgl. BTDrucks 16/7918, S. 39 ff.).Da die hier entscheidungserheblichen verfassungsrechtlichen Fragen sämtlich anhand der verfassungsgerichtlichen Überprüfung des § 8 Abs. 2 GrEStG und der §§ 138 ff. BewG beantwortet werden können, bedarf es daneben keines Rückgriffs auf § 11 GrEStG als "Klammernorm" (vgl. dazu BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] und BVerfG…, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, [...], Rn. 103).
Nach Aufforderung durch den Bundesfinanzhof (vgl. BFHE 225, 508 [BFH 27.05.2009 - II R 64/08] ) trat das Bundesministerium der Finanzen dem Verfahren bei und verteidigte insbesondere unter Berufung auf die Weitergeltungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss zur Erbschaftsteuer vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) die Regelung zur Ersatzbemessungsgrundlage als verfassungsgemäß.
Die Zulässigkeit der Vorlagen scheitert nicht daran, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 7. November 2006 zur Erbschaftsteuer (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) die auch hier entscheidungserheblichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes für verfassungswidrig befunden (1) und deren Fortgeltung angeordnet hat (2).
Der Zulässigkeit der Vorlagen des Bundesfinanzhofs steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) die Vorschriften des Bewertungsgesetzes bereits für verfassungswidrig befunden hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in dem Erbschaftsteuerbeschluss die Tarifvorschrift des § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) insofern für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt, als sie die Erwerber von Vermögen, das nach den von § 12 ErbStG in Bezug genommenen Vorschriften des Bewertungsgesetzes in der damals geltenden Fassung bewertet wurde, unabhängig von der jeweiligen Vermögensart mit einheitlichen Steuersätzen belastete (vgl. BVerfGE 117, 1 f. [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ); außerdem hat es in den Gründen des Beschlusses festgestellt, dass unter anderem die Bewertungsvorschriften für Grundvermögen ( §§ 145 ff. BewG ) und für land- und forstwirtschaftliches Vermögen ( §§ 140 ff. BewG ) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Das Bundesverfassungsgericht hat die §§ 138 ff. BewG im Entscheidungsausspruch des Beschlusses vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) nicht ausdrücklich - und insofern dann auch nicht mit Gesetzeskraft - für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt.
Vielmehr gehe der Senat auch für die Grunderwerbsteuer davon aus, dass entsprechend der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss zur Erbschaftsteuer vom 7. November 2006 (Hinweis auf BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) die Bewertungsvorschriften für das Grundvermögen (§ 138 Abs. 3 in Verbindung mit §§ 139, 145 bis 150 BewG ) in allen Teilbereichen nicht den Vorgaben des Gleichheitssatzes genügten und damit auf der Bewertungsebene verfassungswidrige Besteuerungsergebnisse erzeugten (Hinweis auf BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Dies gelte auch für die Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Hinweis auf BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Dies ergibt sich aus den zu eben diesen Bewertungsregeln im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) getroffenen, auch im Recht der Grunderwerbsteuer verwertbaren Feststellungen (1), wonach die für das Grundvermögen und für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen anzuwendenden Bewertungsvorschriften im Durchschnitt zu weit unter dem gemeinen Wert liegenden Ergebnissen führen und auch im Einzelfall stark divergieren (2).
Der zentrale Unterschied zwischen den Normenkontrollverfahren liegt, soweit hier von Interesse, darin, dass es dort um die Verwertbarkeit der Bewertungsergebnisse im Rahmen der Erbschaftsteuer ging, die bereits einfachrechtlich ausdrücklich die Besteuerung des Leistungszuwachses beim Erben oder Beschenkten am Maßstab des gemeinen Wertes verlangt und hierbei eine Vielzahl verschiedener Vermögensarten in den Blick nehmen muss (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ), während im vorliegenden Fall über die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Bewertungsregeln lediglich für grundstücksbezogene Vermögenswerte in einer anderen Steuerart zu entscheiden ist.
Denn die Bewertungsregeln für diese Vermögensarten waren damals für die Erbschaftsteuer dieselben (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ), welche nunmehr - jedenfalls für die entscheidungserheblichen Zeitpunkte der Ausgangsverfahren in den Jahren 2001 und 2002 - für die Erhebung der Grunderwerbsteuer im Rahmen der Ersatzbemessungsgrundlage heranzuziehen sind ( § 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG i.V.m. § 138 Abs. 2, 3 und §§ 139 - 150 BewG in der Fassung des JStG 1997).
Während im Rahmen der Erbschaftsteuer unmittelbar die Feststellung des gemeinen Werts des Grundvermögens als alleiniger Bemessungsgrundlage angestrebt wird (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] unter Hinweis auf die Ausnahme bei der Bewertung des Betriebsteils land- und forstwirtschaftlicher Betriebe), geht es bei der Grunderwerbsteuer um die vergleichbare Frage, inwieweit diese Bewertungsvorschriften den gemeinen Wert des Grundvermögens widerspiegeln, weil dies für den Vergleich mit der Regelbemessung nach § 8 Abs. 1 GrEStG maßgeblich ist.
(2) Nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 7. November 2006 führen die Bewertungsvorschriften für Grundvermögen nach den §§ 145 ff. BewG und für land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 140 ff. BewG zu Bewertungsergebnissen, die im Durchschnitt weit unter dem gemeinen Wert dieser Vermögensgegenstände liegen und auch in den Einzelbewertungen gemessen an der Zielgröße des Verkehrswerts erheblich divergieren (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
(aa) Für bebaute Grundstücke führt das in § 146 Abs. 2 BewG angeordnete vereinfachte Ertragswertverfahren nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts dazu, dass Werte ermittelt werden, die im Durchschnitt 50 % unter dem Kaufpreis und damit dem gemeinen Wert für ein solches Grundstück liegen (so BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Vielmehr differieren die Einzelergebnisse zwischen "weniger als 20 % und über 100 % des gemeinen Werts" (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Denn allein der Wert von Grund und Boden übersteigt hier das 12, 5fache der (erzielbaren) Jahresmiete, so dass die Mindestwertregelung des § 146 Abs. 6 BewG eingreift, wonach der Grundbesitzwert jedenfalls 80 % des Bodenrichtwerts (vgl. § 145 Abs. 3 BewG ) beträgt (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Berücksichtigt man den vorsichtigen Ansatz der nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs zu ermittelnden Bodenrichtwerte, wird so durchschnittlich lediglich ein Bewertungsniveau von rund 70 % der Verkehrswerte erreicht (so BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Denn die Bodenpreise hätten in den letzten Jahren vor 2006 eine nicht unbeträchtliche, regional unterschiedliche Veränderung erfahren (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Außerdem erreicht der für den Betriebsteil nach § 142 BewG am Ertragswert ausgerichtete und sich im Übrigen aus Wohnteil und Betriebswohnungen zusammensetzende Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Erbschaftsteuerbeschluss (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) im Durchschnitt lediglich rund 10 % des Verkehrswerts.
Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffenen Belastungsentscheidung müssen sich indessen ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands, vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Demgemäß bedürfen sie eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ; 120, 1 ; 126, 400 ; 132, 179 ), der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag.
Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt davon ab, dass für die einzelnen von einer Steuer erfassten Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 420/64] ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ; 93, 165 ; 117, 1 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seinem Beschluss vom 7. November 2006 erwogen, ob die hinter der generellen Unterbewertung von Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Erbschaftsteuerrecht stehenden Lenkungs- und Förderziele des Gesetzes die festgestellten Bewertungsdisparitäten zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Es kann offen bleiben, ob die vom Bundesverfassungsgericht für diese gezielte Niedrigbewertung erkannten Lenkungs- und Förderabsichten des Gesetzgebers auch für das Grunderwerbsteuergesetz Geltung beanspruchen können und - wenn dies so wäre - ob sie auch für dieses Gesetz, wie von der Verfassung gefordert, von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen wären (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 7. November 2006 für die Grundstücksbewertungen im Anwendungsbereich der Erbschaftsteuer festgestellt (vgl. etwa BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] zu § 146 BewG für bebaute Grundstücke).
Entweder zielen die beanstandeten Bewertungsregeln bewusst auf eine - gemessen am Verkehrswert erhebliche - Unterbewertung des Grundvermögens wie insbesondere beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (dazu BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ), knüpfen systematisch an untaugliche oder wertverfälschende Parameter an (so etwa der starre Vervielfältiger in § 146 BewG , dazu BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) oder führen mehr oder minder ungewollt zu Zufallsergebnissen (so BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] zum Steuerbilanzwertansatz gemäß § 147 BewG ).
Zur Begründung hierfür hat es auf einen bei Grundbesitz allenfalls erreichbaren Wertkorridor mit einer Streubreite von plus/minus 20 % und die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers verwiesen (vgl. BVerfGE 117, 1 ).
Selbst die isolierte verfassungsrechtliche Beurteilung der strukturellen Unterbewertung unbebauter Grundstücke als noch vereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG im Erbschaftsteuerbeschluss (nach BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) kann im Übrigen schon deshalb nicht ohne Weiteres auf den Bereich der Grunderwerbsteuer übertragen werden, weil es hier um die Beurteilung einer Ersatzbemessungsgrundlage geht, die der Regelbemessungsgrundlage möglichst angenähert sein soll, wohingegen das Erbschaftsteuerrecht beim Grundbesitz die Zweigleisigkeit von Regel- und Ersatzbemessungsgrundlage von vornherein nicht kennt (vgl. § 12 Abs. 3 ErbStG , auch in seiner bis Ende 2008 anzuwendenden, noch auf die §§ 138 ff. BewG verweisenden Fassung).
Selbst wenn es zuträfe, dass sich die bei der privatautonomen Vereinbarung der Gegenleistung im Sinne des § 8 Abs. 1 GrEStG im Einzelfall ergebenden Abweichungen vom gemeinen Wert des Grundstücks innerhalb der Bandbreite der vom Bundesverfassungsgericht bei Anwendung der Bewertungsregeln insbesondere für bebaute ( § 146 BewG ) und bis Ende 2006 für unbebaute Grundstücke ( § 145 BewG a.F.) festgestellten willkürlichen Schwankungen (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) und auch der gezielten Unterbewertung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen hielten, ließe dies die Ungleichbehandlung weder belanglos erscheinen, noch könnte es sie in der Sache rechtfertigen.
Denn der hier verwendete Ersatzmaßstab ist offensichtlich nicht alternativlos, wie das für erbschaftsteuerliche Zwecke im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) eingeführte Grundbesitzbewertungssystem der §§ 157 ff. BewG belegt.
Dieses kommt dem Verkehrswert jedenfalls deutlich näher als die für die Grunderwerbsteuer geltenden Bewertungsregeln (zu der infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 - BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] - vom Gesetzgeber angestrebten Orientierung am gemeinen Wert vgl. BTDrucks 16/7918, S. 40 f., 44 f.; vgl. ferner §§ 162, 167, 177 BewG ).
Wenn auch die willkürlichen Wertschwankungen, die bei unbebauten Grundstücken durch die bis dahin geltende Festschreibung der Wertverhältnisse auf den 1. Januar 1996 hervorgerufen wurden (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ), durch die Neuregelung beseitigt sein mögen, bleibt es dessen ungeachtet im Übrigen bei den festgestellten zentralen Divergenzen zwischen der Regel- und der Ersatzbemessungsgrundlage insbesondere im Hinblick auf die generelle Unterbewertung von Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen.
Das Bundesministerium der Finanzen hält die Vorlagen unter Hinweis auf die Weitergeltungsanordnung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer vom 7. November 2006 (Hinweis auf BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) für unzulässig.
Im Übrigen dürften die Erkenntnisse aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 zur Erbschaftsteuer (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) nicht ohne Weiteres auf die Bewertung von Grundvermögen übertragen werden.
Die Bewertungsungleichheiten ergäben sich vor allem aus den im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) getroffenen Feststellungen zu den §§ 138 ff. BewG , die auch für den Bereich der Grunderwerbsteuer Geltung beanspruchen könnten.
Zudem könnte eine hinter den 1. Januar 2009 zurückgreifende Unvereinbarkeit des § 8 Abs. 2 GrEStG als Wertungswiderspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) verstanden werden.
Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht auf die geringe praktische Bedeutung einer Korrektur des § 8 Abs. 2 GrEStG für den fraglichen Zeitraum verbunden mit andernfalls damit einhergehenden Rückabwicklungsschwierigkeiten besteht keine Notwendigkeit, hier von dem Zeitpunkt der Weitergeltungsanordnung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) abzuweichen.
Da die hier entscheidungserheblichen verfassungsrechtlichen Fragen sämtlich anhand der verfassungsgerichtlichen Überprüfung des § 8 Abs. 2 GrEStG und der §§ 138 ff. BewG beantwortet werden können, bedarf es daneben keines Rückgriffs auf § 11 GrEStG als "Klammernorm" (vgl. dazu BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] und BVerfG…, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, [...], Rn. 103).
Die Zulässigkeit der Vorlagen scheitert nicht daran, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 7. November 2006 zur Erbschaftsteuer (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) die auch hier entscheidungserheblichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes für verfassungswidrig befunden (1) und deren Fortgeltung angeordnet hat (2).
Der Zulässigkeit der Vorlagen des Bundesfinanzhofs steht nicht entgegen, dass das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) die Vorschriften des Bewertungsgesetzes bereits für verfassungswidrig befunden hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in dem Erbschaftsteuerbeschluss die Tarifvorschrift des § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) insofern für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt, als sie die Erwerber von Vermögen, das nach den von § 12 ErbStG in Bezug genommenen Vorschriften des Bewertungsgesetzes in der damals geltenden Fassung bewertet wurde, unabhängig von der jeweiligen Vermögensart mit einheitlichen Steuersätzen belastete (vgl. BVerfGE 117, 1 f. [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ); außerdem hat es in den Gründen des Beschlusses festgestellt, dass unter anderem die Bewertungsvorschriften für Grundvermögen ( §§ 145 ff. BewG ) und für land- und forstwirtschaftliches Vermögen ( §§ 140 ff. BewG ) gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Das Bundesverfassungsgericht hat die §§ 138 ff. BewG im Entscheidungsausspruch des Beschlusses vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) nicht ausdrücklich - und insofern dann auch nicht mit Gesetzeskraft - für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt.
Dies ergibt sich aus den zu eben diesen Bewertungsregeln im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) getroffenen, auch im Recht der Grunderwerbsteuer verwertbaren Feststellungen (1), wonach die für das Grundvermögen und für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen anzuwendenden Bewertungsvorschriften im Durchschnitt zu weit unter dem gemeinen Wert liegenden Ergebnissen führen und auch im Einzelfall stark divergieren (2).
Der zentrale Unterschied zwischen den Normenkontrollverfahren liegt, soweit hier von Interesse, darin, dass es dort um die Verwertbarkeit der Bewertungsergebnisse im Rahmen der Erbschaftsteuer ging, die bereits einfachrechtlich ausdrücklich die Besteuerung des Leistungszuwachses beim Erben oder Beschenkten am Maßstab des gemeinen Wertes verlangt und hierbei eine Vielzahl verschiedener Vermögensarten in den Blick nehmen muss (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ), während im vorliegenden Fall über die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Bewertungsregeln lediglich für grundstücksbezogene Vermögenswerte in einer anderen Steuerart zu entscheiden ist.
Denn die Bewertungsregeln für diese Vermögensarten waren damals für die Erbschaftsteuer dieselben (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ), welche nunmehr - jedenfalls für die entscheidungserheblichen Zeitpunkte der Ausgangsverfahren in den Jahren 2001 und 2002 - für die Erhebung der Grunderwerbsteuer im Rahmen der Ersatzbemessungsgrundlage heranzuziehen sind ( § 8 Abs. 2 Satz 1 GrEStG i.V.m. § 138 Abs. 2, 3 und §§ 139 - 150 BewG in der Fassung des JStG 1997).
Während im Rahmen der Erbschaftsteuer unmittelbar die Feststellung des gemeinen Werts des Grundvermögens als alleiniger Bemessungsgrundlage angestrebt wird (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] unter Hinweis auf die Ausnahme bei der Bewertung des Betriebsteils land- und forstwirtschaftlicher Betriebe), geht es bei der Grunderwerbsteuer um die vergleichbare Frage, inwieweit diese Bewertungsvorschriften den gemeinen Wert des Grundvermögens widerspiegeln, weil dies für den Vergleich mit der Regelbemessung nach § 8 Abs. 1 GrEStG maßgeblich ist.
(2) Nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 7. November 2006 führen die Bewertungsvorschriften für Grundvermögen nach den §§ 145 ff. BewG und für land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 140 ff. BewG zu Bewertungsergebnissen, die im Durchschnitt weit unter dem gemeinen Wert dieser Vermögensgegenstände liegen und auch in den Einzelbewertungen gemessen an der Zielgröße des Verkehrswerts erheblich divergieren (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
(aa) Für bebaute Grundstücke führt das in § 146 Abs. 2 BewG angeordnete vereinfachte Ertragswertverfahren nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts dazu, dass Werte ermittelt werden, die im Durchschnitt 50 % unter dem Kaufpreis und damit dem gemeinen Wert für ein solches Grundstück liegen (so BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Vielmehr differieren die Einzelergebnisse zwischen "weniger als 20 % und über 100 % des gemeinen Werts" (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Denn allein der Wert von Grund und Boden übersteigt hier das 12, 5fache der (erzielbaren) Jahresmiete, so dass die Mindestwertregelung des § 146 Abs. 6 BewG eingreift, wonach der Grundbesitzwert jedenfalls 80 % des Bodenrichtwerts (vgl. § 145 Abs. 3 BewG ) beträgt (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Berücksichtigt man den vorsichtigen Ansatz der nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs zu ermittelnden Bodenrichtwerte, wird so durchschnittlich lediglich ein Bewertungsniveau von rund 70 % der Verkehrswerte erreicht (so BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Denn die Bodenpreise hätten in den letzten Jahren vor 2006 eine nicht unbeträchtliche, regional unterschiedliche Veränderung erfahren (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Außerdem erreicht der für den Betriebsteil nach § 142 BewG am Ertragswert ausgerichtete und sich im Übrigen aus Wohnteil und Betriebswohnungen zusammensetzende Grundbesitzwert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Erbschaftsteuerbeschluss (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) im Durchschnitt lediglich rund 10 % des Verkehrswerts.
Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffenen Belastungsentscheidung müssen sich indessen ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands, vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Demgemäß bedürfen sie eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ; 120, 1 ; 126, 400 ; 132, 179 ), der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag.
Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt davon ab, dass für die einzelnen von einer Steuer erfassten Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 420/64] ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ; 93, 165 ; 117, 1 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seinem Beschluss vom 7. November 2006 erwogen, ob die hinter der generellen Unterbewertung von Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Erbschaftsteuerrecht stehenden Lenkungs- und Förderziele des Gesetzes die festgestellten Bewertungsdisparitäten zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Es kann offen bleiben, ob die vom Bundesverfassungsgericht für diese gezielte Niedrigbewertung erkannten Lenkungs- und Förderabsichten des Gesetzgebers auch für das Grunderwerbsteuergesetz Geltung beanspruchen können und - wenn dies so wäre - ob sie auch für dieses Gesetz, wie von der Verfassung gefordert, von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen wären (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ).
Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 7. November 2006 für die Grundstücksbewertungen im Anwendungsbereich der Erbschaftsteuer festgestellt (vgl. etwa BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] zu § 146 BewG für bebaute Grundstücke).
Entweder zielen die beanstandeten Bewertungsregeln bewusst auf eine - gemessen am Verkehrswert erhebliche - Unterbewertung des Grundvermögens wie insbesondere beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (dazu BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ), knüpfen systematisch an untaugliche oder wertverfälschende Parameter an (so etwa der starre Vervielfältiger in § 146 BewG , dazu BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) oder führen mehr oder minder ungewollt zu Zufallsergebnissen (so BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] zum Steuerbilanzwertansatz gemäß § 147 BewG ).
Zur Begründung hierfür hat es auf einen bei Grundbesitz allenfalls erreichbaren Wertkorridor mit einer Streubreite von plus/minus 20 % und die Typisierungsbefugnis des Gesetzgebers verwiesen (vgl. BVerfGE 117, 1 ).
Selbst die isolierte verfassungsrechtliche Beurteilung der strukturellen Unterbewertung unbebauter Grundstücke als noch vereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG im Erbschaftsteuerbeschluss (nach BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) kann im Übrigen schon deshalb nicht ohne Weiteres auf den Bereich der Grunderwerbsteuer übertragen werden, weil es hier um die Beurteilung einer Ersatzbemessungsgrundlage geht, die der Regelbemessungsgrundlage möglichst angenähert sein soll, wohingegen das Erbschaftsteuerrecht beim Grundbesitz die Zweigleisigkeit von Regel- und Ersatzbemessungsgrundlage von vornherein nicht kennt (vgl. § 12 Abs. 3 ErbStG , auch in seiner bis Ende 2008 anzuwendenden, noch auf die §§ 138 ff. BewG verweisenden Fassung).
Selbst wenn es zuträfe, dass sich die bei der privatautonomen Vereinbarung der Gegenleistung im Sinne des § 8 Abs. 1 GrEStG im Einzelfall ergebenden Abweichungen vom gemeinen Wert des Grundstücks innerhalb der Bandbreite der vom Bundesverfassungsgericht bei Anwendung der Bewertungsregeln insbesondere für bebaute ( § 146 BewG ) und bis Ende 2006 für unbebaute Grundstücke ( § 145 BewG a.F.) festgestellten willkürlichen Schwankungen (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) und auch der gezielten Unterbewertung für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen hielten, ließe dies die Ungleichbehandlung weder belanglos erscheinen, noch könnte es sie in der Sache rechtfertigen.
Denn der hier verwendete Ersatzmaßstab ist offensichtlich nicht alternativlos, wie das für erbschaftsteuerliche Zwecke im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) eingeführte Grundbesitzbewertungssystem der §§ 157 ff. BewG belegt.
Dieses kommt dem Verkehrswert jedenfalls deutlich näher als die für die Grunderwerbsteuer geltenden Bewertungsregeln (zu der infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 - BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] - vom Gesetzgeber angestrebten Orientierung am gemeinen Wert vgl. BTDrucks 16/7918, S. 40 f., 44 f.; vgl. ferner §§ 162, 167, 177 BewG ).
Wenn auch die willkürlichen Wertschwankungen, die bei unbebauten Grundstücken durch die bis dahin geltende Festschreibung der Wertverhältnisse auf den 1. Januar 1996 hervorgerufen wurden (vgl. BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ), durch die Neuregelung beseitigt sein mögen, bleibt es dessen ungeachtet im Übrigen bei den festgestellten zentralen Divergenzen zwischen der Regel- und der Ersatzbemessungsgrundlage insbesondere im Hinblick auf die generelle Unterbewertung von Grundvermögen und land- und forstwirtschaftlichem Vermögen.
Zudem könnte eine hinter den 1. Januar 2009 zurückgreifende Unvereinbarkeit des § 8 Abs. 2 GrEStG als Wertungswiderspruch zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) verstanden werden.
Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht auf die geringe praktische Bedeutung einer Korrektur des § 8 Abs. 2 GrEStG für den fraglichen Zeitraum verbunden mit andernfalls damit einhergehenden Rückabwicklungsschwierigkeiten besteht keine Notwendigkeit, hier von dem Zeitpunkt der Weitergeltungsanordnung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 [BVerfG 07.11.2006 - 1 BvL 10/02] ) abzuweichen.
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
Mit dem Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 - StÄndG 1992) vom 25. Februar 1992 (BGBl I S. 297) ordnete der Gesetzgeber die weitgehende Übernahme der Steuerbilanzwerte zur Bewertung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer an (vgl. BVerfGE 117, 1 ).Wurde innerhalb dieses Zeitraums die Fortführung des Betriebs beendet oder das begünstigte Vermögen weitergegeben, kam es zur Nachversteuerung (vgl. BVerfGE 117, 1 ).
Rn. 29 Die Regelung sah nunmehr einen Bewertungsabschlag von 40 % (ab 1. Januar 2004: 35 %) auf den nach Abzug des Freibetrags verbleibenden Wert des Vermögens vor, der wie der Freibetrag innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb unter einem Nachversteuerungsvorbehalt stand (vgl. auch BVerfGE 117, 1 ).
Rn. 30 Außerdem wurden neben Betriebsvermögen nunmehr auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, an deren Nennkapital der Erblasser oder Schenker zu mehr als einem Viertel unmittelbar beteiligt war, in die steuerliche Begünstigung einbezogen (vgl. dazu BVerfGE 117, 1 ).
Rn. 31 Außerdem wurde mit dem Jahressteuergesetz 1997 die Tarifbegrenzung des § 19a in das ErbStG eingefügt, nach der auch bei eigentlich den ungünstigeren Steuerklassen II und III des § 15 Abs. 1, Abs. 1a ErbStG angehörenden Erwerbern von Betriebsvermögen die Erbschaftsteuer nach der Steuerklasse I berechnet wird (vgl. BVerfGE 117, 1 ).
Rn. 32 d) aa) Nachdem das Bundesverfassungsgericht auf die Vorlage des Bundesfinanzhofs vom 22. Mai 2002 (BFHE 198, 342) die Tarifnorm des § 19 Abs. 1 ErbStG wegen Gleichheitswidrigkeit der maßgeblichen Bewertungsbestimmungen durch Beschluss vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1) für verfassungswidrig erklärt hatte, änderte der Bundesgesetzgeber mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz nicht nur die Bewertungsgrundsätze für erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Zwecke, sondern gestaltete auch die Verschonung betrieblichen Vermögens durch §§ 13a und 13b ErbStG inhaltlich neu und erweiterte sie.
Schon seit 2004 waren jährliche Erbschaft- und Schenkungsteueraufkommen in dieser Größenordnung erzielt worden (vgl. zur Entwicklung seit 1990 BVerfGE 117, 1 ).
Rn. 103 bb) Ob die Entscheidungserheblichkeit der §§ 13a und 13b ErbStG daneben auch unter Rückgriff auf § 19 Abs. 1 ErbStG als Klammernorm begründet werden kann, wie es der Bundesfinanzhof unter Berufung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1 ) versucht hat, bedarf hier keiner Vertiefung.
Rn. 122 Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 122, 1 ; 126, 400 ; 129, 49 ).
Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes einmal getroffenen Belastungsentscheidung müssen sich indessen ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands, vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Demgemäß bedürfen sie eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 126, 400 ; 132, 179 ), der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag.
Dabei steigen die Anforderungen an den Rechtfertigungsgrund mit Umfang und Ausmaß der Abweichung (vgl. dazu BVerfGE 117, 1 ).
Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Umstände stützt und insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 354 ; 110, 274 ; 117, 1 ).
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, das an die Vermögensmehrung beim Empfänger anknüpft (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 117, 1 ; 126, 400 ), besteuert insoweit die bei den Erwerbern eingetretene Bereicherung unterschiedlich.
Dabei darf er sich allerdings nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Lebenssachverhalte stützen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die früheren Vergünstigungen durch eine niedrige Bewertung der Unternehmen entfallen sind und heute in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 (BVerfGE 117, 1) ein realitätsnäherer Ansatz zugrunde gelegt wird.
Der Gesetzgeber ist auch hier weitgehend frei in seiner Entscheidung, welche Instrumente er dafür einsetzt, um eine hinreichend normenklare und zielgenaue Förderung sicherzustellen (vgl. BVerfGE 117, 1 ; vgl. ferner 110, 274 und 116, 164 ).
BVerfGE 117, 1 ); für eine vollständige Steuerfreistellung bestimmter Besteuerungsobjekte - wie sie im Übrigen aus zahlreichen Befreiungsvorschriften des Steuerrechts bekannt ist - gilt insofern nichts kategorial Anderes als bei Freistellungen geringeren Umfangs.
Rn. 189 Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 7. November 2006 die entsprechende Annahme des Gesetzgebers von der unternehmerischen Einbindung des Anteilseigners bei der Vorgängerregelung als "nicht unplausibel" bezeichnet, zumal Anteilsinhaber nach dem Aktiengesetz und dem GmbH-Gesetz erst bei der geforderten Quote von mehr als 25 % über eine Sperrminorität bei satzungsändernden Beschlüssen verfügten (vgl. BVerfGE 117, 1 ).
Das ist grundsätzlich bei Verletzungen des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 400 ; stRspr).
Hierzu kann das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber eine Frist setzen (vgl. BVerfGE 117, 1 ).
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 141, 1 ).Rn. 108 Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ).
Das ist regelmäßig bei der Verletzung des Gleichheitssatzes der Fall (vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; stRspr).
Rn. 164 Vom Grundsatz der Rückwirkung können allerdings insbesondere im Interesse verlässlicher Finanz- und Haushaltsplanung bei haushaltswirtschaftlich bedeutsamen Normen Ausnahmen zugelassen werden (vgl. BVerfGE 93, 121 ; 105, 73 ; 117, 1 ; 125, 175 ; 133, 377 ).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Nur für lenkende Gesetze hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere im Steuerrecht (vgl. BVerfGE 117, 1 unter Verweisung auf BVerfGE 93, 121 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 110, 274 ) aber auch darüber hinaus (vgl. BVerfGE 140, 65 unter Verweisung auf BVerfGE 118, 79 ) gefordert, dass der Lenkungszweck von einer erkennbaren Entscheidung des Gesetzgebers getragen sein müsse.Rn. 401 Dies ist deshalb angezeigt, weil dem Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die Verfassungsverstöße zu beseitigen (zu dieser Fallgruppe insbesondere bei Gleichheitsverstößen vgl. BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 117, 1 ; 122, 210 ; 126, 400 ; stRspr).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Für die Zulässigkeit - und demgemäß auch für die Notwendigkeit - einer Vorlage ist daher ohne Bedeutung, dass im Falle der Unvereinbarkeit einer Norm mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht ihre weitere Anwendung anordnen kann (vgl. BVerfGE 87, 153 ; 93, 121 ; 117, 1 ). - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund, die von auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (vgl. BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 105, 73 ; 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 122, 1 ; 122, 210 ; 123, 111 ; 126, 400 ; 127, 224 ; 129, 49 ; 130, 52 ; 130, 240 ; 131, 239 ; 135, 126 ; stRspr).Rn. 95 b) Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Die Steuerpflichtigen müssen entsprechend diesem Grundsatz durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden (vgl. BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ).
Die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte tatbestandlich zu bestimmen, an die er dieselben Rechtsfolgen knüpft und so als rechtlich gleich qualifiziert (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ), wird, insbesondere für den Bereich des Einkommensteuerrechts (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ), daher vor allem durch zwei eng miteinander verbundene Leitlinien begrenzt: durch das Gebot der Ausrichtung der Steuerlast am Prinzip der finanziellen Leistungsfähigkeit und durch das Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 122, 210 ).
Rn. 96 Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Bei der Ausgestaltung des steuerlichen Ausgangstatbestands muss zudem die einmal getroffene Belastungsentscheidung folgerichtig im Sinne der Belastungsgleichheit umgesetzt werden (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ; 99, 88 ; 99, 280 ; 101, 132 ; 101, 151 ; 105, 73 ; 122, 210 ; vgl. auch BVerfGE 117, 1 ; 121, 108 ; 127, 1 ; 132, 179 ).
Demgemäß müssen sich Abweichungen von der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands; vgl. BVerfGE 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 126, 400 ; 137, 350 ) und bedürfen folglich eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 99, 88 ; 99, 280 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 121, 108 ; 122, 210 ; 126, 400 ; 127, 1 ; 132, 179 ; 137, 350 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12 -, NJW 2015, S. 303 ).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
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- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Steuerfreies Existenzminimum
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
- FG Niedersachsen, 02.12.2016 - 7 K 83/16
BVerfG-Vorlage: Sind die Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu …
- OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 14 U 3/14
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Umfang und Auslegung eines …
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Betriebsausgabenabzugsverbot
- FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2023 - 4 V 1429/23
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Grundsteuerwertfeststellung im sog. …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
- BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09
Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht …
- BVerfG, 10.07.2012 - 1 BvL 2/10
Arbeitsmarktintegration als Voraussetzung des Anspruchs bestimmter ausländischer …
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12
Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen …
- BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 37/18 R
Krankenversicherung - Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden - …
- BVerfG, 15.02.2016 - 1 BvL 8/12
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit der Gewerbebesteuerung unter …
- BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für …
- BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13
Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …
- BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
- BGH, 09.03.2016 - IV ZR 9/15
GG Art. 3 Abs. 1; BetrAVG § 2, § 18 Abs. 2; VBL-Satzung § 79 Abs. 1 und Abs. 1a
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
- BFH, 10.04.2013 - I R 80/12
BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen …
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
- BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14
Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 143/08
Zweiter Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des 7. Senats des Niedersächsischen …
- BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00
Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß
- BVerfG, 11.12.2018 - 2 BvL 4/11
Änderungen von Steuergesetzen wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren …
- BFH, 22.10.2014 - II R 37/14
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2015 II R 16/13 - …
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Spielgerätesteuer
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist …
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvR 883/14
Verfassungsbeschwerden gegen verzögerte Besoldungsanpassungen für sächsische …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529
Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von …
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden …
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05
Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der …
- BFH, 05.10.2011 - II R 9/11
Beitrittsaufforderung: Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG in der Fassung …
- BFH, 26.11.2008 - X R 15/07
Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig
- BFH, 23.04.2026 - X R 34/21
Ermittlung der gemeinen Werte der übertragenden Körperschaft bei Verschmelzung
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
- BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 9/08 R
Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - nichtselbständige Arbeit - Einnahmen - …
- BVerfG, 24.03.2015 - 1 BvR 2880/11
Unterschiedliche grunderwerbsteuerliche Behandlung von amtlicher und freiwilliger …
- BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvL 8/11
Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar
- BFH, 05.07.2018 - II B 122/17
Steuerwert einer gemischten Schenkung
- BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 323/10
Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 111/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BFH, 24.08.2022 - II R 14/20
Grundstückswertermittlung bei Existenz eines zeitnahen Kaufpreises
- BFH, 27.05.2009 - II R 64/08
Beitrittsaufforderung an Bundesministerium der Finanzen wegen möglicher …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 9/10
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BFH, 30.06.2010 - II R 60/08
Bewertung eines Lebensmittelmarktes als Warenhaus - Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
- BVerfG, 15.10.2024 - 2 BvL 6/19
Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen in 2014 und 2015 …
- BFH, 27.08.2014 - II R 43/12
Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH; …
- BVerfG, 27.11.2024 - 1 BvR 1726/23
Tübinger Verpackungssteuer - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Tübinger …
- BFH, 18.07.2013 - II R 35/11
Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten - …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- FG Baden-Württemberg, 11.06.2024 - 8 K 1582/23
Grundsteuer B nach dem Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg ist …
- BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 12/16 R
Vertragsärztliche Versorgung - Vergütungspauschale des ärztlichen …
- BVerfG, 19.12.2012 - 1 BvL 18/11
Verzinsungspflicht für Kartellgeldbußen verfassungsgemäß
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Agrarmarktbeihilfen
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R
Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 112/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 114/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09
Kürzung von Sonderzahlungen für die Beamten der Telekom verfassungsgemäß
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Körperschaftsteuerliche Regelungen zur Behandlung vororganschaftlicher …
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12
Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …
- BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R
Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu …
- BFH, 30.01.2019 - II R 9/16
Grundbesitzwert für nach dem Erbanfall veräußerte, zu einem land- und …
- BFH, 22.04.2026 - II R 27/24
Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg
- BFH, 14.11.2013 - VI R 49/12
Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der …
- BFH, 30.06.2010 - II R 12/09
Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und …
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
- FG Niedersachsen, 19.08.2013 - 7 K 113/13
Anrechnung; Arbeitslosengeld; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosenhilfe; …
- BVerfG, 18.12.2012 - 1 BvR 1509/10
Nichtannahmebeschluss: Schenkungssteuerpflicht des Schenkers (§ 20 Abs 1 ErbStG) …
- BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04
Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; …
- FG Niedersachsen, 21.08.2013 - 7 K 116/13
Abhängigkeit des Anspruchs eines nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländers auf …
- FG Schleswig-Holstein, 28.02.2018 - 5 K 69/15
Kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz hinsichtlich § 20 Abs. 6 Satz …
- BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10
Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von …
- BFH, 13.03.2012 - I B 111/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG …
- BFH, 12.11.2025 - II R 25/24
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell
- BFH, 11.09.2013 - II R 61/11
Bewertung bebauter Grundstücke im Ertragswertverfahren für Zwecke der …
- BSG, 28.06.2018 - B 5 R 12/17 R
Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 307d SGB 6
- BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
antimykotischer Nagellack
- FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09
Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
- BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1961/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07
Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende …
- BSG, 28.05.2019 - B 1 KR 25/18 R
Versicherte haben gegen ihre Krankenkasse keinen Anspruch auf Arzneimittel zur …
- BFH, 17.06.2026 - II R 7/24
Ermittlung des Bodenwerts im Sachwertverfahren für Zwecke der Schenkungsteuer
- BFH, 07.09.2011 - II R 68/09
Grunderwerbsteuerpflicht des Grundstückserwerbs im Rahmen der freiwilligen …
- BFH, 17.12.2014 - II R 14/13
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 10. 2014 II R 16/13 - Vorlage …
- BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 21/07
Tarifliche Kündigungsfristen
- VerfGH Bayern, 12.06.2013 - 11-VII-11
Teilnahmemöglichkeit ausländischer Unionsbürger an kommunalen Bürgerbegehren und …
- FG Münster, 24.11.2022 - 3 K 1201/21
Bewertungsgesetz: Bedarfsbewertung für einen erworbenen Miteigentumsanteil an …
- BSG, 26.07.2016 - B 4 KG 2/14 R
Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 - …
- BFH, 01.09.2011 - II R 67/09
Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft …
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14
Rückmeldegebühren iHv 100 DM bzw 51 Euro gem § 30 Abs 1a S 1 des …
- LG Köln, 09.07.2015 - 116 KLs 2/12
Josef Esch (Bauunternehmer)
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE …
- FG Niedersachsen, 12.04.2012 - 14 K 335/10
Verfassungsmäßigkeit von § 32d Abs. 2 Nr. 1 b EStG
- BFH, 11.09.2008 - VI R 13/06
Mangels Entscheidungserheblichkeit keine Übertragung der steuerfreien …
- BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewerbesteuerpflicht einer Wirtschaftsprüfungs-GmbH …
- BFH, 14.11.2013 - VI R 50/12
Sonderzahlungen des Arbeitgebers anlässlich seines Ausscheidens aus der …
- FG Düsseldorf, 14.12.2012 - 1 K 2309/09
Reichensteuer teilweise verfassungswidrig
- FG Hessen, 23.01.2025 - 3 K 663/24
Klage abgewiesen: Grundsteuererhöhung in Hessen verfassungsgemäß
- FG Bremen, 09.06.2010 - 3 K 57/09
Erlass von Grundsteuer bei strukturellem Leerstand; Änderung des § 33 GrStG durch …
- BFH, 18.11.2009 - X R 34/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß - …
- BVerfG, 06.12.2022 - 2 BvL 29/14
Körperschaftsteuerminderungspotenzial III
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11
Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als …
- BVerfG, 20.03.2013 - 1 BvR 3063/10
Nichtannahmebeschluss: Versagung der "Ist-Besteuerung" (Umsatzbesteuerung nach …
- FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 2647/18
Feststellung des Grundbesitzwertes für ein unbebautes Grundstück
- BVerfG, 18.09.2013 - 1 BvR 924/12
Nichtannahmebeschluss: Art 3 Abs 1 GG gebietet keine Anwendung des § 170 Abs 2 S …
- BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10
Nichtannahmebeschluss: Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG …
- BVerfG, 15.01.2019 - 2 BvL 1/09
Zur Bindung des Vermittlungsausschusses an den Vermittlungsauftrag - Nichtigkeit …
- BVerfG, 12.12.2012 - 1 BvR 69/09
Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog …
- BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 18/19 R
Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - Anspruch auf neue Heilmittel grds …
- FG Niedersachsen, 18.06.2026 - 1 K 38/24
Äquivalenz; Äquivalenzprinzip; Äquivalenzbetrag; Äquivalenzbeträge; …
- BFH, 22.04.2026 - II R 26/24
Verfassungsmäßigkeit des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg
- FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10
Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?
- BFH, 09.12.2009 - X R 28/07
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine …
- BFH, 06.05.2021 - II R 1/19
Keine Erbschaftsteuerpause
- BSG, 12.04.2017 - B 13 R 15/15 R
Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Verlust der …
- BFH, 18.11.2009 - X R 6/08
Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen …
- BFH, 25.06.2021 - II R 31/19
Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts
- FG Hamburg, 18.01.2016 - 3 K 176/15
Bewertungsgesetz Bedarfsbewertung: Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren
- BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und …
- FG Nürnberg, 26.06.2014 - 4 K 1413/12
Nachweis eines niedrigeren Gemeinen Werts gem. § 198 BewG: Verfügungsbeschränkung …
- FG Baden-Württemberg, 17.11.2021 - 2 K 2420/19
Ermittlung eines Grundbesitzwertes für Zwecke der Schenkungsteuer - …
- BFH, 17.06.2020 - II R 43/17
Bestimmung des Werts eines Anteils an einer Personengesellschaft für Zwecke der …
- OVG Bremen, 22.10.2014 - 2 D 106/13
Normenkontrolle gegen Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die …
- BFH, 15.07.2015 - II R 31/14
Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG - Zustellung von Urteilen - Verfahrensmangel
- BSG, 31.10.2012 - B 13 R 1/12 R
Fremdrentenrecht - Rentenberechnung - Entgeltpunkte Ost - gewöhnlicher Aufenthalt
- BFH, 13.08.2008 - II R 7/07
Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a …
- BFH, 09.04.2008 - II R 32/06
Verfassungsmäßigkeit der grunderwerbsteuerrechtlichen Erfassung von übertragenden …
- BFH, 26.02.2007 - II R 2/05
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer auf Geldspielgeräte in …
- BFH, 11.06.2026 - VI R 29/24
Verlustausgleichsbeschränkung für Verluste aus gewerblicher Tierzucht/Tierhaltung …
- FG Münster, 04.08.2010 - 3 V 936/10
Heranziehung der Grundbesitzwerte für Zwecke der GrESt verfassungswidrig?
- BFH, 18.11.2009 - X R 9/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
- BVerfG, 11.12.2019 - 1 BvR 3087/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ungleichbehandlung eingetragener …
- VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen
- BFH, 05.05.2010 - II R 25/09
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Grundstückswerts
- FG Münster, 16.09.2014 - 9 K 1600/12
Vereinbarkeit des durch § 34 Abs. 13f des Körperschaftsteuergesetzes ( KStG ) …
- BFH, 12.12.2013 - VI R 47/12
Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen; Beiladung nach § …
- BVerfG, 07.05.2026 - 2 BvR 2097/16
Unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerde gegen durch das Stärkungspaktgesetz …
- BFH, 25.06.2008 - X R 36/05
Eigener Aufwand bei Verpflichtung zur Freistellung von Zinsaufwendungen im …
- BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 51/17 R
Kassenärztliche Vereinigung - Vertragsärzte, die eine Zweigpraxis betreiben - …
- BFH, 02.03.2011 - II R 5/09
Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine …
- BVerfG, 06.04.2011 - 1 BvR 1765/09
Nichtannahmebeschluss: Unterschiedliche Verfahrensregelungen für Kindergeld nach …
- BFH, 23.04.2008 - X R 32/06
Der Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß § 35 …
- FG Niedersachsen, 12.12.2018 - 7 K 128/15
Streit um die Berücksichtigung weiterer Betriebsausgaben bei der Ermittlung des …
- OLG München, 04.04.2012 - 3 U 4952/10
Ermittlung eines Pflichtteilsanspruchs: Bewertung eines landwirtschaftlichen …
- BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 2/16 R
Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.03.2024 - 3 K 3137/19
Zur Aufteilung des Kaufpreises für eine vermietete Eigentumswohnung auf das …
- BVerfG, 15.10.2008 - 1 BvR 1138/06
Zulässigkeit einer rückwirkenden Regelung auf dem Gebiet des Steuerrechts
- BFH, 28.09.2016 - II R 64/14
Bewertung einer Gesellschafterforderung für Zwecke der Erbschaftsteuer …
- BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08
Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für …
- BFH, 14.02.2007 - II R 69/05
Steuervergünstigung bei Erbschaft oder Schenkung von Betriebsvermögen: Gegenstand …
- BVerfG, 12.02.2014 - 1 BvL 11/10
Keine ungeprüfte Beibehaltung des Stückzahlmaßstabs nach Ende 2005
- BFH, 11.06.2008 - II R 71/05
Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7 BewG a.F.
- BFH, 01.07.2020 - XI R 20/18
Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S. des § 14 Abs. 5 KStG; …
- BVerfG, 09.01.2014 - 1 BvR 2344/11
Nichtannahmebeschluss: Drittelparitätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer im …
- BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts …
- BFH, 12.11.2025 - II R 3/25
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts zur Grundsteuer im Bundesmodell
- BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 10/21 R
Vertragsärztliche Vergütung - Abrechnungsbestimmungen der Kassenärztlichen …
- BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3042/14
Alleinige Erbringung und Abrechnung von MRT-Leistungen durch Radiologen in der …
- FG Niedersachsen, 19.09.2012 - 3 K 194/12
Verfassungskonforme Auslegung des § 16 BewG hinsichtlich der Bezugnahme auf …
- FG Münster, 08.05.2009 - 1 K 2872/08
Beschränkte Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Arbeitszimmer teilweise …
- BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvR 2360/07
Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb der Fünfjahresfrist nach …
- FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 180/14
Anteilsbewertung: Latente Ertragsteuern im Substanzwert oder Liquidationswert?
- FG Saarland, 22.03.2007 - 2 K 2442/06
Verfassungswidrigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 - Vorlage …
- BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Nichtannahmebeschluss: Antragserfordernis des § 249b S 2 SGB VI (juris: SGB 6) …
- FG Saarland, 08.12.2010 - 2 V 1538/10
Keine Aussetzung der Vollziehung eines nach Anteilsvereinigung ergangenen …
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07
Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem …
- BFH, 29.07.2009 - II R 8/08
Unentgeltliche Übertragung von Naturschutzflächen nach § 3 AusglLeistG - …
- FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2024 - 3 K 3022/22
Steuerliche Liegenschaftszinssätze
- FG München, 25.02.2015 - 4 K 3683/12
Bedarfsbewertung; Bewertung eines ideellen Anteils an einem Grundstück
- BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13
Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen …
- BFH, 11.07.2008 - II B 53/07
Darlegungsanforderungen bei Berufung auf Verfassungswidrigkeit der Bewertung …
- BFH, 12.11.2025 - II R 31/24
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.11.2025 II R 3/25 - …
- FG Schleswig-Holstein, 02.12.2010 - 3 V 134/10
Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheides wegen …
- BVerwG, 09.06.2010 - 9 CN 1.09
Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab; …
- BFH, 16.05.2007 - II R 61/99
Erbschaft-/Schenkungsteuer: Steuerwert nur bei Volleigentum
- FG Hamburg, 07.07.2015 - 3 K 244/14
Bewertungsgesetz: Grundbesitzwert im Vergleichswertverfahren
- VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06
Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer
- BFH, 16.02.2005 - II R 39/03
Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG bei Veräußerung des …
- BFH, 15.05.2019 - II B 55/18
Ungleichbehandlung von Grundstückskäufen und Anteilskäufen bei der …
- FG Baden-Württemberg, 12.01.2018 - 13 K 1723/16
Voraussetzungen für Nachweis der verkürzten Nutzungsdauer eines …
- BFH, 09.04.2008 - II R 24/06
Nutzungsüberlassung eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks zum …
- BFH, 02.03.2005 - II R 43/03
Ansatz des persönlichen Freibetrags bei der Berücksichtigung früherer Erwerbe …
- FG Niedersachsen, 01.12.2022 - 1 K 90/19
Zutreffende erbsteuerrechtliche Feststellung des Grundbesitzwerts für …
- BFH, 05.04.2011 - II B 153/10
Keine AdV wegen verfassungsrechtlicher Zweifel gegen die Bemessung der …
- BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvL 9/14
Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit des § 312a BGB aF mit Art 3 Abs 1 GG …
- BFH, 09.05.2012 - X R 30/06
Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG im Veranlagungszeitraum …
- BFH, 01.02.2007 - II R 19/05
Ermittlung des gewichteten Durchschnittsertrags im Stuttgarter Verfahren
- BFH, 20.10.2004 - II R 74/00
Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des ErbStG i.d.F. des JStG 1997 …
- FG Münster, 21.03.2018 - 9 K 3187/16
Bankenabgabe: Verfassungs- und Unionsrechtmäßigkeit des …
- BVerwG, 19.09.2012 - 6 A 7.11
Gleichstellungsrecht; Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten; …
- FG München, 05.10.2009 - 4 V 1548/09
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen möglicher Zweifel an der …
- BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 5.08
Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges; …
- VG Düsseldorf, 10.03.2026 - 5 K 7062/25
Grundsteuerbescheid aufgehoben - differenzierende Hebesätze in der Stadt Hilden …
- BFH, 20.11.2024 - II R 38/22
Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln im Rahmen der Bewertung für …
- BFH, 07.10.2009 - II R 27/07
Entstehung der Erbschaftsteuer für vermächtnisweise erworbenen Anspruch auf …
- FG Nürnberg, 04.04.2018 - 4 K 900/17
Grunderwerbsteuer
- FG Niedersachsen, 28.08.2013 - 2 K 35/13
Steuermindernde Berücksichtigung der Zahlungen von Steuerpflichtigen i.R.d. sog. …
- BFH, 14.02.2007 - II R 44/01
Grundvermögen; rückwirkende Anwendung der Bewertungsvorschriften
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2011 - 3 K 217/08
Verfassungsmäßigkeit von § 3 Nr. 4 GrEStG a.F. mangels Befreiung von der …
- BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08
- FG Münster, 22.07.2021 - 10 K 1707/20
Anwendung des Abzinsungsgebots bei Verbindlichkeiten für Zwecke der steuerlichen …
- FG Münster, 21.08.2008 - 3 K 4920/06
- BFH, 02.04.2008 - II R 59/06
Einheitswert 1935 für denkmalgeschütztes Wasserschloss im Beitrittsgebiet - …
- BFH, 17.09.2012 - II B 13/12
Bindungswirkung bei vom BVerfG angeordneter Weitergeltung des ErbStG a. F. - …
- FG Niedersachsen, 16.02.2010 - 12 K 119/08
Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung bei abschließender …
- BFH, 18.11.2009 - X R 45/07
Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der …
- FG Nürnberg, 14.01.2016 - 4 K 814/15
Ermittlung des Grundbesitzwerts eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs …
- SG Neuruppin, 25.01.2011 - S 20 KR 26/08
Freiwillig Krankenversicherter - Erhebung von Säumniszuschlägen nach § 24 Abs 1a …
- BFH, 12.01.2011 - II R 38/09
Schätzung der Ertragsaussichten im Stuttgarter Verfahren
- BFH, 25.09.2024 - II R 15/21
Ableitung des Anteilswerts einer Kapitalgesellschaft aus Verkäufen zwischen …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.02.2013 - 3 K 3190/09
Neufeststellung des Einheitswertes auf den 01.01.2009
- BGH, 02.04.2009 - V ZB 157/08
Beweis des Überschreitens der Wertgrenze von 3 % des Einheitswerts im …
- VG Düsseldorf, 24.08.2026 - 5 K 3134/25
Hebesatz zur Grundsteuer - Krefeld benachteiligt tatsächliche Wohnnutzung
- BFH, 17.04.2013 - II R 12/11
Bewertung einer Gesellschafterforderung für Zwecke der Erbschaftsteuer …
- BVerfG, 15.04.2012 - 1 BvR 1951/11
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderung an Kostenbemessung in …
- LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des …
- BSG, 20.07.2011 - B 13 R 52/10 R
Waisenrentenanspruch - Weitergewährung - Teilnahme an einem Europäischen …
- BFH, 16.02.2005 - II R 6/02
Zum Beteiligungserfordernis für den Schenker nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG bei …
- FG Hamburg, 13.11.2024 - 3 K 176/23
Zur Verfassungsmäßigkeit des Flächen-/Wohnlagenmodells des Hamburger …
- BFH, 20.11.2008 - II R 4/07
Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen
- VG Freiburg, 11.10.2017 - 4 K 4413/16
Kostenbeitrag in der Jugendhilfe - Zurechnung der Schweizer Kinderzulage - …
- BFH, 25.06.2021 - II R 32/19
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.06.2021 - II R 31/19 - Erwerb …
- VG Hamburg, 13.05.2020 - 20 E 2029/20
Überwiegend erfolgreicher Eilantrag eines Fitnessstudios gegen die aus der …
- BFH, 11.12.2013 - II R 22/11
Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks für Zwecke der …
- BFH, 26.04.2010 - II B 131/08
Keine notwendige Hinzuziehung/Beiladung eines Gesamtschuldners im Verfahren eines …
- BFH, 11.06.2008 - II R 60/06
Zuwendungsgegenstand bei einer Schenkung unter Auflage im Wege eines Vertrags …
- FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 1108/15
§ 17 Abs. 2 RennwLottG, § 19 Abs. 2 und 4 RennwLottG, § 20 RennwLottG, § 31a …
- FG Hessen, 12.10.2017 - 1 K 1706/15
ErbStG, § 20 Abs. 1 Nr. 4
- OVG Thüringen, 23.05.2017 - 4 N 114/13
Gültigkeit der Satzung der Stadt Erfurt zur Erhebung einer Kulturförderabgabe …
- FG München, 23.09.2010 - 15 K 4529/06
Neuordnung der Besteuerung der Altersrenten ab 2005 verfassungsgemäß
- BFH, 21.03.2007 - II R 19/06
Erbschaft-/Schenkungsteuer: BV-Freibetrag, GmbH-Anteil, Insolvenzverfahren
- OLG München, 16.01.2025 - 23 U 5949/22
Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils auf einen Mitgesellschafter nach …
- LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 Sa 244/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Betriebliche Altersversorgung, …
- FG Hessen, 22.03.2016 - 1 K 2014/14
§ 13a Abs.1 u. 4 ErbStG
- ArbG Hamburg, 25.01.2011 - 21 Ca 235/08
Altersgrenzenregelung des § 19 RTV Gebäudereinigung - Beendigung des …
- VG Wiesbaden, 15.03.2007 - 1 E 234/06
- BSG, 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R
Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gem § 307d SGB 6 idF des RVLVG für die …
- BVerwG, 23.10.2008 - 5 C 13.08
Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges; …
- FG Schleswig-Holstein, 19.09.2019 - 1 K 139/18
Verwendungsreihenfolge für Nachversteuerung in § 34a EStG - Verfassungsmäßigkeit …
- LG Köln, 28.06.2019 - 82 O 2/16
Beweiserhebung: Entspricht gewährte Barabfindung dem Verkehrswert des …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.03.2016 - L 2 R 517/15
Altersrente für besonders langjährig Versicherte; 45jährige Wartezeit; …
- FG Münster, 16.07.2014 - 10 K 2637/11
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Abgeltungssteuer für …
- BVerfG, 19.09.2019 - 1 BvR 2059/18
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2026 - L 2 EG 1/26
Elterngeld; Mutterschaftsleistungen; Gleichbehandlung; Doppelleistungen
- FG Rheinland-Pfalz, 07.12.2023 - 4 K 2006/20
Bewertung eines im Wege der Schenkung übertragenen Anteils an einem …
- FG Baden-Württemberg, 12.02.2020 - 7 K 3078/18
Gemischte Schenkung bei einer Teilerbauseinandersetzung
- BFH, 06.10.2009 - I R 39/09
Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Betriebsausgaben
- BFH, 14.01.2026 - II R 35/23
Verfassungsmäßigkeit der Zinssatzregelung von 5,5 % im Bewertungsrecht
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 2850/10
Gebührenpflicht für verkehrsrechtliche Verwarnung wegen erhöhten Punktestandes im …
- FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 65/10
Zulässigkeit einer grunderwerbsteuerlichen Ungleichbehandlung von eingetragenen …
- FG Baden-Württemberg, 18.01.2010 - 3 K 4084/08
Vom Lage- bzw. Feststellungsfinanzamt getroffene Zurechnung der wirtschaftlichen …
- VerfG Hamburg, 06.09.2024 - HVerfG 1/23
Volksbegehren "Hamburg Werbefrei" überwiegend durchzuführen - Verstoß gegen Art …
- LSG Sachsen, 23.08.2013 - L 1 KR 140/09
- FG Düsseldorf, 08.06.2015 - 4 K 2903/14
Schenkungsteuerpflichtigkeit der Übertragung von Vermögenswerten in Form von …
- BFH, 09.03.2010 - VIII R 109/03
Veräußerungsgewinn - Fünftelregelung - Verfassungsgemäßheit
- FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 1274/05
Zur Frage, wie der Anteilswert einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft im …
- BVerfG, 03.07.2014 - 2 BvL 25/09
Mangels hinreichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur …
- FG Berlin-Brandenburg, 14.01.2026 - 3 K 3156/25
Verfassungsmäßigkeit einer landesrechtlich erhöhten Grundsteuermesszahl für …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 2 S 2686/21
Heranziehung zur Jagdsteuer; unterschiedliche Höhe des maximal möglichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 6 A 7.17
Schallschutz für Anwohner des BER: Entschädigungszahlungen rechtlich nicht zu …
- BFH, 24.11.2010 - II B 9/10
Keine Überprüfung der vom BVerfG angeordneten Weitergeltungsregelung durch den …
- OVG Hamburg, 23.02.2010 - 3 Bf 70/09
Universität muss Studiengebühren bei Tätigkeit in Hochschulorganen reduzieren
- BFH, 22.07.2008 - II B 47/07
Keine Erstreckung einer steuerlichen Amnestie auf Steuerehrliche - Bewertung …
- BFH, 17.04.2013 - II R 13/11
Erlass von Erbschaftsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen (Rechtslage vor dem …
- FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09
Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2022 - 10 A 11418/21
Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig; …
- FG Niedersachsen, 20.03.2013 - 7 K 223/10
Vorliegen einer gleichheitssatzwidrigen Mehrfachbelastung künftiger …
- FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2566/10
Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher …
- FG Niedersachsen, 18.04.2007 - 3 K 11463/05
Rechtmäßigkeit der Abzinsung von Rückstellungen für Sachleistungsverpflichtungen; …
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 2 S 3686/21
Heranziehung zur Jagdsteuer; unterschiedliche Höhe des maximal möglichen …
- BVerfG, 29.10.2020 - 1 BvL 7/17
Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen zur Festsetzungsverjährung …
- VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08
Anforderungen an gesetzliches Rauchverbot; Ausnahmen vom Rauchverbot; …
- FG Niedersachsen, 22.01.2008 - 3 K 445/06
Bewertung eines von einer GbR gehaltenen Grundstücks nach dem Wert des zum …
- FG Schleswig-Holstein, 29.05.2026 - 5 K 97/23
1. Im Rahmen der Gebäude-AfA ist die im Kaufvertrag vor-genommene …
- FG München, 30.04.2025 - 4 K 1312/24
Verfassungsmäßigkeit des BayGrStG
- FG Niedersachsen, 17.11.2022 - 1 K 136/18
Zutreffende Feststellung des anteiligen Grundstückswerts für Wohnungseigentum im …
- SG Marburg, 22.03.2017 - S 11 KA 8/15
Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 22.09.2015 "zur angemessenen Höhe der …
- FG Köln, 14.08.2008 - 10 K 4217/07
Möglichkeit der Beschwer im Falle eines mit Null Euro lautenden Steuerbescheides; …
- FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2026 - 4 K 1697/21
Erwerb durch Zwischenberechtigte im Sinne des 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 14/12
Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 888/09
Festsetzung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
- LG Köln, 23.02.2018 - 82 O 66/11
Zahlungsanspruch der Minderheitsaktionäre auf eine angemessene Barabfindung je …
- FG Hessen, 21.05.2026 - 3 V 1420/24
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
Luftverkehrsteuer ist verfassungsgemäß
- VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 942/09
Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von …
- FG Münster, 22.01.2014 - 12 K 3703/11
Darlehenszinsen an Gesellschafter
- VG Hamburg, 10.08.2011 - 4 K 3551/10
§ 2 Absatz 4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes verfassungswidrig - …
- VerfGH Berlin, 14.07.2010 - VerfGH 39/09
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Wassertarife 2004/2005
- BFH, 22.01.2009 - II R 9/07
Revisionsbegründung durch Bezugnahme - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
Verfassungsrechtliche Qualifizierung des Passivrauchens als Gefahr für die …
- FG Baden-Württemberg, 26.04.2024 - 5 K 2022/23
Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2b GrEStG im Fall einer Verkürzung der …
- LSG Thüringen, 10.01.2019 - L 2 R 760/17
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen …
- FG Hamburg, 23.11.2017 - 6 K 106/16
Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a EStG bei …
- BFH, 11.09.2013 - II R 60/11
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.9.2013 II R 61/11 - Bewertung bebauter …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 1 KR 158/12
- OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12
Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig
- FG München, 25.05.2011 - 4 K 960/08
Zwischenerwerber bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schenkungen …
- FG Münster, 06.09.2005 - 3 V 3009/05
Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung
- BFH, 22.09.2004 - II R 88/00
Vollständig saniertes Gebäude: Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung
- FG Münster, 07.04.2022 - 3 K 785/20
Abziehbarkeit von Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeiten
- FG Münster, 20.11.2017 - 3 K 1879/15
Nachversteuerung nach § 13a Abs. 5 ErbStG, wenn der Beschenkte den …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 65/12
Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig
- FG München, 30.05.2011 - 4 V 548/11
Zwischenerwerber bei unmittelbar aufeinanderfolgenden Schenkungen …
- FG Münster, 14.09.2006 - 3 K 4376/04
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 …
- VG Hamburg, 15.04.2026 - 30 B 8/25
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2023 - 4 L 8/23
Einleitung von Abwasser aus der Sodaherstellung in ein oberirdisches Gewässer; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2016 - L 18 KN 89/15
Feststellung von Kindererziehungszeiten; Versorgung nach beamtenrechtlichen …
- BVerwG, 25.05.2016 - 7 C 13.14
Abwasser; Abwasserabgabenbescheid; Trinkwasser; Trinkwasserversorgungsanlage; …
- FG Bremen, 28.10.2009 - 3 K 34/09
Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und/oder innerstaatliches Verfassungsrecht bei …
- BFH, 17.06.2009 - II B 33/08
Wirksame Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtung durch Einlegen in den …
- FG Sachsen-Anhalt, 16.02.2022 - 1 K 1022/20
Grunderwerbsteuer: Keine abweichende Steuerfestsetzung wegen der (rückwirkenden) …
- OLG Rostock, 06.04.2016 - 1 U 21/14
GmbH: Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters
- BFH, 22.01.2009 - II R 10/07
Revisionsbegründung durch Bezugnahme - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts …
- FG Münster, 06.11.2008 - 3 K 2155/04
Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Begünstigung des Erwerbs von …
- FG Düsseldorf, 30.04.2008 - 4 K 51/06
Berücksichtigungsfähigkeit eines Vorerwerbs bei der Ermittlung der …
- BVerwG, 28.08.2007 - 2 BN 3.07
Wirksamkeit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der …
- VG Hamburg, 15.04.2026 - 30 B 10/25
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- BFH, 20.11.2024 - II R 41/22
Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln im Rahmen der Bewertung für …
- FG Hessen, 18.04.2018 - 5 K 2703/12
§ 17 Abs. 2 RennwLottG, § 19 Abs. 2 und 4 RennwLottG, § 20 RennwLottG, § 31 …
- LSG Hessen, 26.11.2014 - L 4 KA 3/13
1. Der Ausschluss der psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und …
- OVG Bremen, 21.10.2014 - 1 A 68/13
OVG entscheidet über die Rechtmäßigkeit der getrennten Erhebung von Gebühren für …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 49/12
Wirksamkeit der Änderung des § 19 Abs. 2 StromNEV; Anforderungen an die …
- FG Münster, 06.09.2005 - 3 V 3008/05
Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung
- FG Hessen, 31.10.2024 - 5 K 1125/23
Besteuerung von virtuellen Automatenglücksspielen nach dem Rennwett- und …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2022 - 3 K 348/17
§ 15b EStG: Verfassungsmäßigkeit bei Definitivverlusten im Falle der Einstellung …
- FG Köln, 25.08.2021 - 4 K 3129/16
- SG Marburg, 22.03.2017 - S 11 KA 26/15
Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 22.09.2015 "zur angemessenen Höhe der …
- LSG Hessen, 27.01.2016 - L 4 KA 14/14
Abstaffelung eines Honorars
- BFH, 01.12.2011 - I B 80/11
Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen …
- OVG Hamburg, 30.03.2010 - 3 Bf 280/09
Zur Studiengebühr bei Studierenden, die in Organen der Fachschaften tätig sind - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2008 - 13 A 2091/07
Zuwendungsrecht - Geldgeber kann dezidierte Projektdokumentation fordern
- FG Münster, 14.09.2006 - 3 K 4377/04
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung nach § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 …
- VG Hamburg, 15.04.2026 - 30 B 9/25
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- FG Hessen, 31.10.2024 - 5 K 1126/23
Besteuerung von virtuellen Automatenglücksspielen nach dem Rennwett- und …
- FG Hessen, 19.11.2013 - 1 K 3364/10
Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einen Pflichtteilsberechtigten zum …
- BFH, 11.09.2013 - II R 62/11
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.9.2013 II R 61/11 - Bewertung bebauter …
- VG Hamburg, 13.07.2011 - 5 K 524/10
- FG Köln, 17.02.2010 - 5 K 3962/08
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 2 GrEStG in Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG
- BFH, 25.10.2007 - VIII B 109/06
Schätzung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften …
- FG Münster, 14.09.2006 - 3 K 1881/05
Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Steuerfestsetzung; Übertragung von …
- BFH, 20.02.2004 - II R 44/01
Aussetzung des Klageverfahrens; Musterverfahren bei BVerfG
- ArbG Hamburg, 20.11.2018 - 14 Ca 336/15
Vorlage an das BVerfG - Nichtgewährung eines Zuschlags für rentenferne …
- SG Marburg, 22.03.2017 - S 11 KA 27/15
Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 22.09.2015 "zur angemessenen Höhe der …
- FG Köln, 21.09.2016 - 4 K 392/14
Rechtmäßige Aufhebung der Gewährung von Kindergeld aufgrund des Erreichens des …
- FG Münster, 19.03.2015 - 3 K 735/14
Wertfeststellung eines bereits von der Erblasserin gekündigten Kommanditanteils, …
- BFH, 14.03.2012 - II B 109/11
Weitergeltungsanordnung des BVerfG für Fachgerichte verbindlich - Unzulässigkeit …
- FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10
Einstweiliger Rechtschutz gegen angebliche Diskriminierung einer in eingetragener …
- BVerwG, 23.08.2007 - 2 BN 2.07
Aufklärungsrüge als geeignetes Mittel zur Kompensation von Versäumnissen eines …
- VG Hamburg, 12.03.2021 - 14 E 955/21
Erfolgreicher Eilantrag auf sanktionsfreie Duldung des Sportbetriebs auf einem …
- VG Augsburg, 09.05.2017 - Au 3 K 17.299
Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst aufgrund eines in Österreich …
- FG Niedersachsen, 16.07.2015 - 6 K 196/13
Abzug ausländischer Quellensteuern auf von der Körperschaftsteuer befreiten …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 57/12
Netzkostenbefreiung für Unternehmen ist nichtig
- FG Düsseldorf, 11.03.2009 - 7 K 3215/08
Rechtmäßigkeit der steuerlichen Berücksichtigung einer Erwerbsminderungsrente mit …
- SG Aachen, 11.09.2007 - S 11 AS 124/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- BVerfG, 18.10.2024 - 1 BvR 991/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Grunderwerbssteuer
- OVG Sachsen, 14.10.2020 - 4 C 11/18
Einrichtung; Diskriminierung; Neutralitätspflicht; Glaubensfreiheit; …
- LSG Sachsen, 14.11.2012 - L 8 KA 17/11
Vergütung für im Krankenhaus erbrachte ambulante Notfallbehandlungen
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 268/09
Vorliegen einer Ungleichbehandlung durch Ausscheidung einer finanziellen …
- FG Hamburg, 12.11.2010 - 3 V 153/10
Grunderwerbsteuer: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ansatzes …
- LSG Sachsen, 19.05.2010 - L 1 KA 14/09
Absetzung des Ansatzes von Wegepauschalen bei der Honorarberechnung für …
- BFH, 27.02.2008 - VI B 59/07
Darlegungsanforderungen für grundsätzliche Bedeutung bei Berufung auf …
- VGH Bayern, 04.04.2007 - 19 CS 07.400
- FG Baden-Württemberg, 05.05.2026 - 8 KO 351/26
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von unverhältnismäßig hohen Kosten eines …
- VG Hamburg, 24.04.2026 - 30 B 2502/21
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- VG Hamburg, 24.04.2026 - 30 B 3/26
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe …
- FG Baden-Württemberg, 26.04.2024 - 5 K 2540/23
Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG bei zeitgleichem Abschluss eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2018 - 16 A 1099/13
Gewährung von Leistungen für behinderte Menschen wegen Fehlbildungen aufgrund der …
- FG München, 15.06.2011 - 4 K 396/11
Bereicherung des Zwischenerwerbers bei Kettenschenkungen
- BFH, 20.11.2024 - II R 42/22
Anwendung geschlechterdifferenzierender Sterbetafeln im Rahmen der Bewertung für …
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 143/19
Einbeziehung von Freiwilligendiensten in Waisengeldregelungen der …
- VG Sigmaringen, 31.05.2017 - 1 K 2184/15
Vereinbarkeit der Absenkung der Dienstbezüge mit dem Grundgesetz und der …
- VG Schleswig, 18.06.2015 - 12 A 84/15
Erteilung einer Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielgeräte in …
- FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04
Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 für einen im Beitrittsgebiet …
- FG Niedersachsen, 26.10.2010 - 12 K 266/09
Berechnung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im Falle eines …
- BFH, 08.08.2007 - II B 70/06
Auswirkung des BVerfG-Beschlusses zur Verfassungswidrigkeit des geltenden …
- FG Hamburg, 30.09.2022 - 6 K 47/21
Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG: …
- FG Niedersachsen, 22.07.2020 - 3 K 163/19
Berücksichtigung der Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG in Fällen der …
- VG Berlin, 29.11.2013 - 4 K 357.12
Anforderungen an Spielhalle
- BFH, 31.08.2012 - II B 9/12
Maßgeblichkeit der Grundbesitzwerte in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG auch bei …
- FG Münster, 27.01.2011 - 3 K 3464/07
Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts des mit einem Erbbaurecht …
- FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 12 V 58/10
Verfassungsgemäßheit des Solidaritätszuschlags; Aussetzung der Vollziehung eines …
- FG Hamburg, 13.11.2024 - 3 K 119/22
Spielvergnügungsteuer: Zur Besteuerung von Geldspielgeräten ohne …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2022 - L 17 R 22/22
Berechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem nach 1936 …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2016 - L 2 R 176/16
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - L 22 R 1017/11
Regelaltersrente - Beitragsbemessungsgrenze - Staatsanwalt beim …
- LG Bochum, 06.11.2012 - 12 O 138/12
Bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch bzgl. einer im Zusammenhang mit …
- FG Köln, 26.08.2010 - 1 K 1557/08
Besteuerung von Alterseinkünften nach dem AltEinkG verfassungsgemäß
- FG Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - 6 K 1801/08
Stichtagsregelung für Wegfall der Frist für Antragsveranlagung nicht …
- BFH, 02.07.2008 - II B 21/08
Unterschiede zwischen der Verkehrswertermittlung im Rahmen der …
- FG Hessen, 14.06.2022 - 3 K 924/19
Bindungswirkung von Ausführungen in dem Bescheid über die gesonderte Feststellung …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - L 21 R 593/16
Aufhebung von Kindererziehungszeiten in einem Vormerkungsbescheid
- FG Köln, 12.10.2011 - 10 K 1349/10
Antragsveranlagung, Anlaufhemmung, Verfassungsmäßigkeit
- FG München, 13.08.2025 - 4 K 164/25
Rechtmäßigkeit von Bescheides über den Grundsteueräquivalenzbetrag und …
- VG Hamburg, 08.12.2020 - 15 E 4706/20
Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin einer Prostitutionsstätte gegen die aus der …
- VG Hamburg, 09.02.2021 - 15 E 355/21
Coronapandemie: Erfolgloser Eilantrag einer Fahrschule gegen Untersagung der …
- VG Hamburg, 17.06.2020 - 15 E 2321/20
Erfolgloser Eilantrag des Betreibers einer Shisha-Bar gegen das aus der …
- OVG Niedersachsen, 28.02.2012 - 5 LC 47/10
Anspruch eines Soldaten auf Auslandsverwendungszuschlag für die Teilnahme an …
- OLG Zweibrücken, 12.02.2010 - 3 W 4/10
Grundbuchverfahren: Anforderungen an die Auslegung einer letztwilligen Verfügung …
- FG Hessen, 03.04.2007 - 1 K 1809/04
Ausschlagung der Vorerbschaft - Erbschaftsteuerrechtliche Bewertung von …
- FG Köln, 09.03.2023 - 15 K 1435/20
Berücksichtigen von nachträglichen Einlagen als ausgleichsfähiger Verlust
- VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 887/09
Festsetzung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in …
- FG Baden-Württemberg, 13.12.2023 - 2 K 1162/20
Beachtung der Rechtskraft eines BFH-Urteils bei der Entscheidung über eine …
- VG Hamburg, 19.05.2020 - 3 E 2054/20
Erfolgreicher Eilantrag einer Spielhalle gegen die aus der Corona-Verordnung …
- VG Hamburg, 05.08.2020 - 14 E 3102/20
Erfolgreicher Eilantrag gegen das aus der Corona-Verordnung folgende Verbot der …
- FG Niedersachsen, 04.03.2014 - 1 K 13/14
Begründen einer Verfahrensaussetzung bei einem Einheitswertbescheid auf den …
- FG Hessen, 12.02.2014 - 4 K 1691/12
Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelungen vom Anrechnungsverfahren zum …
- FG München, 18.06.2025 - 4 K 702/24
Bestätigung der Verfassungsmäßigkeit des bayerischen Grundsteuergesetzes …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.06.2018 - 6 A 8.17
Ermittlung des schallschutzbezogenen Verkehrswerts; Planfeststellungsbeschlusses …
- LG Freiburg, 01.12.2014 - 12 O 59/13
Kaufvertrag zwischen Mitgesellschaftern über GmbH-Geschäftsanteile: Nichtigkeit …
- BSG, 27.11.2012 - B 4 KG 4/12 B
- FG Hessen, 02.02.2012 - 3 K 1252/09
Keine ersatzlose Aufhebung der Feststellung des Grundbesitzwertes für …
- VG Hamburg, 06.07.2011 - 10 K 527/10
Heranziehung zu Insolvenzsicherungsbeiträgen
- FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2648/10
Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher …
- VGH Bayern, 28.03.2007 - 19 CS 07.324
Beitrag nach dem Absatzfondsgesetz
- VG Karlsruhe, 09.06.2026 - 12 K 1095/25
Steuerfachwirt; Prüfungszulassung; Steuerfachangestellte; Syndikus-Steuerberater
- VG München, 18.06.2015 - M 10 K 15.482
Rechtswidrige Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wegen nicht nachvollziehbarer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.01.2015 - L 2 R 419/14
Neuberechnung einer Erwerbsminderungsrente; Berücksichtigung im Beitrittsgebiet …
- FG Münster, 21.06.2012 - 3 K 2835/11
Gutachterkosten als Nachlassverbindlichkeiten
- FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 10/02
Mitteilung der Mandatsniederlegung des Prozessbevollmächtigten nach Erhalt der …
- FG Münster, 08.01.2007 - 3 K 6471/04
Vornahme eines Abschlags für die vom Erblasser gehaltenen Aktien wegen fehlenden …
- FG München, 25.06.2025 - 4 K 2077/24
Rechtmäßigkeit der Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den …
- VG München, 18.06.2015 - M 10 K 15.622
Keine Zweitwohnungsteuer für Hütte am See
- LSG Baden-Württemberg, 16.06.2016 - L 11 EG 68/15
- FG Münster, 28.03.2013 - 3 V 620/13
Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit …
- VG Gelsenkirchen, 01.02.2011 - 6 K 111/10
Opferrente; Opferpension; Einkommensgrenze; Einkommen; Rente; Gleichheitssatz
- FG München, 25.06.2025 - 4 K 113/25
Rechtmäßigkeit der Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den …
- VG Berlin, 05.09.2012 - 1 K 381.11
Einsicht in Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes und Herausgabe des …
- SG Köln, 12.09.2016 - S 33 R 784/16
- FG Baden-Württemberg, 01.03.2010 - 9 K 2152/07
Keine Begünstigung der die Mitgesellschafter einer neu gegründeten Familien-GmbH …
- VG Gelsenkirchen, 23.10.2012 - 6z L 1236/12
BerlHZG "Minderjährigen Vorabquote"
- LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VS 3196/09
- VG Gelsenkirchen, 05.04.2011 - 6z L 193/11
Abitur, G9, G8, Hochschulzugangsberechtigung, Qualifikation
- VG Hannover, 01.02.2011 - 3 A 5791/07
Altersgrenze und Leistungshöchstdauer in § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 3 UVG nicht …
- FG Hessen, 31.01.2024 - 4 K 558/23
- VG Halle, 27.06.2012 - 5 A 123/10
Anknüpfung der Zweitwohnungssteuer an die tatsächliche Nutzung
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