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Weitere Entscheidungen unten: BSG, 29.01.2009 | BSG, 03.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,256
BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07 (https://dejure.org/2009,256)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2009 - II ZR 273/07 (https://dejure.org/2009,256)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2009 - II ZR 273/07 (https://dejure.org/2009,256)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Cash-Pool II

    GmbHG n. F. § 19 Abs. 4 und 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    GmbHG § 19 Abs. 4; ; GmbHG § 19 Abs. 5

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG n.F. § 19 Abs. 4 und 5
    Abgrenzung von verdeckter Sacheinlage und Hin- und Herzahlen im Cash-Pool; Offenlegung des Hin- und Herzahlens nach § 19 Abs. 5 Satz 2 GmbHG Erfüllungsvoraussetzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Sacheinlage nach § 19 Abs. 4 GmbH-Gesetz (GmbHG); Befreiung des Inferenten von seiner Einlageverpflichtung bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen des § 19 Abs. 5 GmbHG; Einspeisung der Einlageleistung eines ...

  • Betriebs-Berater

    Einlagenzahlung als verdeckte Sacheinlage - Cash-Pool II

  • Betriebs-Berater

    Einlagenzahlung als verdeckte Sacheinlage - Cash Pool II

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einzahlung der Einlage i.R.e. GmbH-Gründung auf das Konto eines dem Inferenten zuzurechnenden Cash-Pools("Cashpool 2")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 19 Abs. 4; GmbHG § 19 Abs. 5
    Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Sacheinlage nach § 19 Abs. 4 GmbHG; Befreiung des Inferenten von seiner Einlageverpflichtung bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen des § 19 Abs. 5 GmbHG; Einspeisung der Einlageleistung eines Gesellschafters in ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Cash-Pool-Verfahren nach neuem MoMiG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einlagenzahlung als verdeckte Sacheinlage - Cash Pool II

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Kapitalaufbringung: Zahlung der Einlage auf ein in ein Cash-Pool eingebundenes Konto der Gesellschaft

  • duslaw.de (Kurzinformation)

    Cash-Pool II

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Lehrreiches zum Hin- und Herzahlen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Cash-Pool bei der Gründung

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Einlageleistung in Cash-Pool und Ausnahme von erneuter Zahlungspflicht bei Hin- und Herzahlen

Besprechungen u.ä.

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verdeckte Sacheinlage im Zusammenhang mit einem Cash Pool

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 182, 103
  • NJW 2009, 3091
  • ZIP 2009, 1561
  • DNotZ 2009, 941
  • NZI 2009, 616
  • WM 2009, 1574
  • BB 2009, 1705
  • BB 2009, 2108
  • DB 2009, 1755
  • DStR 2009, 1858
  • NZG 2009, 944
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.02.2009 - II ZR 120/07

    Qivive - Keine Anwendung der Grundsätze der verdeckten Sacheinlage auf …

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07
    Die Einlageverpflichtung wird nicht erfüllt, wenn eine als Einlage geleistete Zahlung unter Umgehung der Kapitalaufbringungsregeln im Wege der verdeckten Sacheinlage oder durch ein verbotenes Hin- und Herzahlen an den Inferenten zurückfließt (§ 19 Abs. 1 GmbHG; Senat , Urt. v. 16. Februar 2009 - II ZR 120/07, ZIP 2009, 713, Tz. 18 "Qivive").

    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt die für die Erfüllung der Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG) erforderliche Leistung zur freien Verfügung der Geschäftsführung nicht vor, wenn der eingezahlte Einlagebetrag absprachegemäß umgehend an den Inferenten zurückfließt und die Einlageforderung der Schuldnerin durch eine schwächere Rückzahlungsforderung ersetzt wird (Senat, BGHZ 165, 113, 116 ; 165, 352, 356 ; 174, 370 Tz. 6; Urt. v. 16. Februar 2009 - II ZR 120/07, ZIP 2009, 713, Tz. 15 "Qivive").

    Der Gesetzgeber ist dieser Unterscheidung gefolgt und hat mit § 19 Abs. 4 und 5 GmbHG n.F. (Fassung des MoMiG vom 23. Oktober 2008, BGBl. I, S. 2026) lediglich die Rechtsfolgen neu geregelt (vgl. Senat , Urt. v. 16. Februar 2009 - II ZR 120/07, ZIP 2009, 713, Tz. 15 "Qivive").

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urt. v. 16. Februar 2009 - II ZR 120/07, ZIP 2009, 713, Tz. 16 "Qivive"), ist die Offenlegung der verdeckten Finanzierung der Einlagemittel durch die Gesellschaft (§ 19 Abs. 5 Satz 2 GmbHG n.F.) eine Voraussetzung für die Erfüllung der Einlageschuld.

  • BGH, 16.01.2006 - II ZR 76/04

    Cash-Pool

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07
    Als verdeckte Sacheinlage wird es angesehen, wenn die gesetzlichen Regeln für Sacheinlagen dadurch unterlaufen werden, dass zwar eine Bareinlage vereinbart wird, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung von dem Einleger aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Einlage getroffenen Absprache einen Sachwert erhalten soll (vgl. BGHZ 166, 8 Tz. 11 "Cash-Pool I").

    Wenn mit der Zahlung der Einlage auf ein in den Cash-Pool einbezogenes Konto und Weiterleitung auf das dem Inferenten zuzuordnende Zentralkonto eine verdeckte Sacheinlage vorliegt, führen spätere Leistungen aus dem Cash-Pool nach der Rechtsprechung des Senats nicht zur Tilgung der Einlageschuld (vgl. BGHZ 166, 8 Tz. 25 "Cash-Pool I").

    Im Rahmen des Zero-Balancing lassen sich die einzelnen Leistungen nicht wie im Falle der vermeintlichen Darlehensrückzahlung zweifelsfrei der noch offenen Einlage zuordnen (vgl. BGHZ 166, 8 Tz. 25 "Cash-Pool I").

    Mittelbar zugute kommt dem Inferenten die Leistung insbesondere, wenn die Zahlung an einen vom Gesellschafter beherrschtes Unternehmen weitergeleitet wird (Senat, BGHZ 153, 107, 111 ; 166, 8 Tz. 18 "Cash-Pool I"; 171, 113 Tz. 8; 174, 370 Tz. 6).

  • BGH, 10.12.2007 - II ZR 180/06

    Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH zum Zweck der …

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt die für die Erfüllung der Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG) erforderliche Leistung zur freien Verfügung der Geschäftsführung nicht vor, wenn der eingezahlte Einlagebetrag absprachegemäß umgehend an den Inferenten zurückfließt und die Einlageforderung der Schuldnerin durch eine schwächere Rückzahlungsforderung ersetzt wird (Senat, BGHZ 165, 113, 116 ; 165, 352, 356 ; 174, 370 Tz. 6;… Urt. v. 16. Februar 2009 - II ZR 120/07, ZIP 2009, 713, Tz. 15 "Qivive").

    Mittelbar zugute kommt dem Inferenten die Leistung insbesondere, wenn die Zahlung an einen vom Gesellschafter beherrschtes Unternehmen weitergeleitet wird (Senat, BGHZ 153, 107, 111 ; 166, 8 Tz. 18 "Cash-Pool I"; 171, 113 Tz. 8; 174, 370 Tz. 6).

    Beim Hin- und Herzahlen leistet der Inferent nichts und erwirbt keinen Bereicherungsanspruch gegen die Gesellschaft (BGHZ 165, 113, 117 ; 174, 370 Tz. 6).

  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt die für die Erfüllung der Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG) erforderliche Leistung zur freien Verfügung der Geschäftsführung nicht vor, wenn der eingezahlte Einlagebetrag absprachegemäß umgehend an den Inferenten zurückfließt und die Einlageforderung der Schuldnerin durch eine schwächere Rückzahlungsforderung ersetzt wird (Senat, BGHZ 165, 113, 116 ; 165, 352, 356 ; 174, 370 Tz. 6;… Urt. v. 16. Februar 2009 - II ZR 120/07, ZIP 2009, 713, Tz. 15 "Qivive").

    Zwar kann in den Fällen, in denen mit dem "her" gezahlten Geld eine Darlehensschuld des Inferenten gegen die Gesellschaft begründet wurde, in der späteren Rückzahlung des "Darlehens" eine Tilgung der Einlageschuld liegen (vgl. BGHZ 165, 113, 117) .

    Beim Hin- und Herzahlen leistet der Inferent nichts und erwirbt keinen Bereicherungsanspruch gegen die Gesellschaft (BGHZ 165, 113, 117 ; 174, 370 Tz. 6).

  • BGH, 09.01.2006 - II ZR 72/05

    Keine Verdoppelung der Einlagepflicht der Gesellschafter einer "auf Vorrat" …

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07
    Nach der Rechtsprechung des Senats liegt die für die Erfüllung der Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG) erforderliche Leistung zur freien Verfügung der Geschäftsführung nicht vor, wenn der eingezahlte Einlagebetrag absprachegemäß umgehend an den Inferenten zurückfließt und die Einlageforderung der Schuldnerin durch eine schwächere Rückzahlungsforderung ersetzt wird (Senat, BGHZ 165, 113, 116 ; 165, 352, 356 ; 174, 370 Tz. 6;… Urt. v. 16. Februar 2009 - II ZR 120/07, ZIP 2009, 713, Tz. 15 "Qivive").

    Zwar wird der Anteilsveräußerer mit der Anmeldung von den nicht bereits rückständigen Gesellschafterpflichten frei (§ 16 Abs. 3 GmbHG a.F.; BGHZ 165, 352, 355) .

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06

    Darlegungs- und Beweislast für die länger zurückliegende Einzahlung der …

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07
    Die Beklagte zu 2, die als Inferentin für die ordnungsgemäße Einlageleistung darlegungs- und beweispflichtig ist (Sen. Beschl. v. 9. Juli 2007 - II ZR 222/06, ZIP 2007, 1755 m.w.Nachw.), hat nicht behauptet, dass bei der Anmeldung Angaben zum Cash-Management-Vertrag gemacht wurden.
  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß …

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07
    Mittelbar zugute kommt dem Inferenten die Leistung insbesondere, wenn die Zahlung an einen vom Gesellschafter beherrschtes Unternehmen weitergeleitet wird (Senat, BGHZ 153, 107, 111 ; 166, 8 Tz. 18 "Cash-Pool I"; 171, 113 Tz. 8; 174, 370 Tz. 6).
  • BGH, 16.09.2002 - II ZR 1/00

    Verrechnung der Einlageschuld mit einem Gewinnausschüttungsanspruch des …

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07
    Die bei Neuforderungen des Gesellschafters, die erst nach Übernahme der Einlage entstehen, notwendige definitive, auf den wirtschaftlichen Erfolg einer Sacheinlage abzielende Vereinbarung (vgl. BGHZ 152, 37, 43) liegt bereits in der Vereinbarung der Zahlung auf ein in ein Cash-Pool einbezogenes Konto.
  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 272/05

    Begriff der verdeckten Sacheinlage bei einer Barkapitalerhöhung

    Auszug aus BGH, 20.07.2009 - II ZR 273/07
    Mittelbar zugute kommt dem Inferenten die Leistung insbesondere, wenn die Zahlung an einen vom Gesellschafter beherrschtes Unternehmen weitergeleitet wird (Senat, BGHZ 153, 107, 111 ; 166, 8 Tz. 18 "Cash-Pool I"; 171, 113 Tz. 8; 174, 370 Tz. 6).
  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 212/10

    Rechtsstreit um die Zahlung einer "Stammkapitalerhöhung" für eine insolvente …

    Die Bestimmung des § 19 Abs. 5 GmbHG betrifft nicht alle Fälle gegenläufiger Zahlungen, sondern nur solche, bei denen die Gesellschaft mit der Rücküberweisung einen - dazu noch vollwertigen und liquiden - Anspruch gegen den Gesellschafter erwirbt (siehe hierzu BGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, BGHZ 182, 103 Rn. 11, 26 ff. - Cash-Pool II).
  • BGH, 01.02.2010 - II ZR 173/08

    EUROBIKE

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist bei der Weiterleitung der Einlagemittel an einen Dritten, dass der Inferent durch die Leistung der Gesellschaft in gleicher Weise begünstigt wird wie durch eine unmittelbare Leistung an ihn selbst, insbesondere bei der Leistung an ein vom Gesellschafter beherrschtes Unternehmen (Senat, BGHZ 153, 107, 111; 166, 8 Tz. 18 - "Cash-Pool I"; 171, 113 Tz. 8; 174, 370 Tz. 6; Urt. v. 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, ZIP 2009, 1561 Tz. 32, z.V.b. in BGHZ - "Cash-Pool II").

    Bei einer verdeckten Sacheinlage werden die Regeln über die Kapitalaufbringung durch eine Sacheinlage dadurch umgangen, dass eine Bareinlage vereinbart wird, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung vom Einleger aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Einlage getroffenen Absprache einen Sachwert erhalten soll (vgl. BGHZ 155, 329, 334; 166, 8 Tz. 11; 170, 47 Tz. 11; 173, 145 Tz. 14; 180, 38 Tz. 8 - "Qivive"; Sen.Urt. v. 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, ZIP 2009, 1561 Tz. 10, z.V.b. in BGHZ - "Cash-Pool II").

    Entsprechendes gilt bei verdeckter Einbringung sonstiger Gegenstände, die als Sacheinlage eingebracht werden können, wie z.B. einer Forderung des Inferenten (vgl. BGHZ 113, 335, 341; 132, 133, 144; 152, 36, 42; 166, 8 Tz. 12 - "Cash-Pool I"; 180, 38 Tz. 8 - "Qivive"; v. 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, ZIP 2009, 1561 Tz. 10, z.V.b. in BGHZ - "Cash-Pool II").

    In der Verrechnung von Neuforderungen oder dem eine solche Verrechnung verschleiernden Bezahlen von Einlage einerseits und Honorar andererseits liegt nur dann eine verdeckte Sacheinlage, wenn dieses Vorgehen bereits vor oder bei der Fassung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses bzw. dem Beschluss des Vorstands, vom genehmigten Kapital Gebrauch zu machen, definitiv abgesprochen war (vgl. BGHZ 152, 37, 43; Urt. v. 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, ZIP 2009, 1561 Tz. 10, z.V.b. in BGHZ - "Cash-Pool II").

    Rn. 23 Ein Hin- und Herzahlen liegt vor, wenn es an einer Bareinlageleistung zur freien Verfügung des Vorstands (§ 54 Abs. 3 AktG) fehlt, weil der Einlagebetrag absprachegemäß umgehend wieder an den Einleger, z.B. als Darlehen oder aufgrund einer Treuhandabrede, zurückfließen soll (BGHZ 180, 38 Tz. 15 - "Qivive"; v. 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, ZIP 2009, 1561 Tz. 11, z.V.b. in BGHZ - "Cash-Pool II").

  • BGH, 19.01.2016 - II ZR 61/15

    GmbH: Verdeckte Sacheinlage einer Altforderung des Gesellschafters

    Die Rückwirkung bezieht sich auch auf Kapitalerhöhungen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, BGHZ 182, 103 Rn. 13 - Cash-Pool II;… Urteil vom 22. März 2010 - II ZR 12/08, BGHZ 185, 44 Rn. 19 - ADCOCOM).

    Rn. 28 aa) Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn die gesetzlichen Regeln für Sacheinlagen dadurch unterlaufen werden, dass zwar eine Bareinlage beschlossen oder vereinbart wird, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung von dem Einleger aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Einlage getroffenen Verwendungsabsprache einen Sachwert oder - wie vorliegend - eine Altforderung erhalten soll (BGH, Urteil vom 15. Januar 1990 - II ZR 164/88, BGHZ 110, 47, 60 f.; Urteil vom 18. Februar 1991 - II ZR 104/90, BGHZ 113, 335, 341;… Urteil vom 16. Januar 2006 - II ZR 76/04, BGHZ 166, 8 Rn. 11 f. - Cash-Pool;… Urteil vom 18. Februar 2008 - II ZR 132/06, BGHZ 175, 265 Rn. 10 - Rheinmöve;… Urteil vom 16. Februar 2009 - II ZR 120/07, BGHZ 180, 38 Rn. 8 - Qivive; Urteil vom 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, BGHZ 182, 103 Rn. 10 - Cash-Pool II;… Urteil vom 1. Februar 2010 - II ZR 173/08, BGHZ 184, 158 Rn. 15 - EUROBIKE;… Urteil vom 22. März 2010 - II ZR 12/08 , BGHZ 185, 44 Rn. 11 - ADCOCOM).

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 12/08

    ADCOCOM

    Rn. 11 1. Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn die gesetzlichen Regeln für Sacheinlagen dadurch unterlaufen werden, dass zwar eine Bareinlage beschlossen/vereinbart wird, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung von dem Einleger aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Einlage getroffenen Verwendungsabsprache einen Sachwert erhalten soll (Senat, BGHZ 182, 103 Tz. 10 - CASH POOL II; BGHZ 180, 38 Tz. 8 - QIVIVE; BGHZ 175, 265 Tz. 10 - RHEINMÖVE; BGHZ 173, 145 Tz. 14 - LURGI I; BGHZ 170, 47 Tz 11; BGHZ 166, 8 Tz. 11 - CASH POOL I; BGHZ 155, 329, 334;… Sen.Urt. v. 1. Februar 2010 - II ZR 173/08, ZIP 2010, 423 Tz. 15, z.V.b. in BGHZ - EUROBIKE; v. 11. Februar 2008 - II ZR 171/06, ZIP 2008, 643 Tz. 12).
  • BFH, 11.10.2018 - III R 37/17

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling

    Rn. 25 bb) Für jedes der von der Klägerin unterhaltenen Quellkonten wurden hierdurch in zivilrechtlicher Hinsicht bankarbeitstäglich entstehende wechselseitige Gelddarlehen i.S. der §§ 488 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwischen der Klägerin und der AG begründet, indem entweder die Klägerin für die Überweisung eines Guthabensaldos einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegen die das Zielkonto führende AG oder die AG für den Ausgleich eines negativen Saldos einen Darlehensrückzahlungsanspruch gegen die das Quellkonto führende Klägerin erhielt (zur Qualifizierung als Darlehensverhältnis s. etwa BGH-Urteile in GmbHR 2006, 477, Rz 12 --Cash Pool I--; vom 20. Juli 2009 II ZR 273/07, Deutsches Steuerrecht 2009, 1858 --Cash Pool II--; BFH-Urteil vom 29. März 2007 IX R 10/06, BFHE 217, 531, BStBl II 2007, 645, Rz 17; Freitag in Staudinger, § 488 BGB Rz 92; Pech/Reiner in Ekkenga/Schröer, Handbuch der AG-Finanzierung, 2014, Kapitel 14, Rz 503; Altmeppen, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2006, 1025 f.;… Avvento, Das Gebot der Vollwertigkeit im GmbH- und Aktienrecht, 2015, S. 95).
  • BGH, 17.09.2013 - II ZR 142/12

    Rechtsstreit um die Erfüllung einer Einlageschuld: Darlegungs- und Beweislast; …

    Die Bestimmung des § 19 Abs. 5 GmbHG betrifft nicht alle Fälle gegenläufiger Zahlungen, sondern nur solche, bei denen die Gesellschaft mit der Rückzahlung einen - dazu noch vollwertigen und liquiden -Anspruch gegen den Gesellschafter erwirbt (siehe hierzu BGH…, Beschluss vom 10. Juli 2012 - II ZR 212/10, ZIP 2012, 1857 Rn. 18; Urteil vom 20. Juli 2009 -II ZR 273/07, BGHZ 182, 103 Rn. 11, 26 ff. - Cash-Pool II).
  • BGH, 09.01.2024 - II ZR 65/23

    GmbH: Verjährung des Anspruchs der Gesellschaft auf Leistung der Einlage vor …

    Die erfolgte Leistung hat keine Erfüllungswirkung und die Bareinlagepflicht besteht in vollem Umfang weiter (BGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, BGHZ 182, 103 Rn. 14 - Cash-Pool II).
  • BGH, 19.01.2016 - II ZR 303/14

    Klage des Insolvenzverwalters einer GmbH auf Einlagezahlung: Verdeckte …

    Die Rückwirkung bezieht sich auch auf Kapitalerhöhungen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, BGHZ 182, 103 Rn. 13 Cash-Pool II;… Urteil vom 22. März 2010 II ZR 12/08, BGHZ 185, 44 Rn. 19 - ADCOCOM).

    Rn. 20 aa) Eine verdeckte Sacheinlage liegt vor, wenn die gesetzlichen Regeln für Sacheinlagen dadurch unterlaufen werden, dass zwar eine Bareinlage beschlossen oder vereinbart wird, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung von dem Einleger aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Einlage getroffenen Verwendungsabsprache einen Sachwert oder - wie vorliegend - eine Altforderung erhalten soll (BGH, Urteil vom 15. Januar 1990 - II ZR 164/88, BGHZ 110, 47, 60 f.; Urteil vom 18. Februar 1991 - II ZR 104/90, BGHZ 113, 335, 341;… Urteil vom 16. Januar 2006 - II ZR 76/04, BGHZ 166, 8 Rn. 11 f. Cash-Pool;… Urteil vom 18. Februar 2008 - II ZR 132/06, BGHZ 175, 265 Rn. 10 Rheinmöve;… Urteil vom 16. Februar 2009 - II ZR 120/07, BGHZ 180, 38 Rn. 8 Qivive; Urteil vom 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, BGHZ 182, 103 Rn. 10 Cash-Pool II;… Urteil vom 1. Februar 2010 - II ZR 173/08, BGHZ 184, 158 Rn. 15 - EUROBIKE;… Urteil vom 22. März 2010 - II ZR 12/08 , BGHZ 185, 44 Rn. 11 - ADCOCOM).Die Neufassung von § 19 Abs. 4 GmbHG durch das MoMiG hat an diesen Tatbestandsvoraussetzungen nichts geändert; der Gesetzgeber wollte damit vielmehr an die Rechtsprechung des Senats anknüpfen (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Februar 2009 - II ZR 120/07, BGHZ 180, 38 Rn. 8 Qivive;… Urteil vom 1. Februar 2010 - II ZR 173/08, BGHZ 184, 158 Rn. 15 EUROBIKE;… Urteil vom 22. März 2010 - II ZR 12/08 , BGHZ 185, 44 Rn. 11 - ADCOCOM).

  • BGH, 12.06.2018 - II ZR 229/16

    Unverzügliche Zurückweisung der Berufung: Inhaltliche Anforderungen an den …

    Rn. 9 1. Nach der Rechtsprechung des Senats liegt die für die Erfüllung der Einlageschuld (§ 19 Abs. 1 GmbHG) erforderliche Leistung zur freien Verfügung des Geschäftsführers (§ 8 Abs. 2 GmbHG) nicht vor, wenn der eingezahlte Einlagebetrag absprachegemäß umgehend an den Inferenten zurückfließt (BGH…, Urteil vom 16. Februar 2009 - II ZR 120/07, BGHZ 180, 38 Rn. 15 - Qivive; Urteil vom 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, BGHZ 182, 103 Rn. 11 - Cash-Pool II).

    Mittelbar zugute kommt dem Inferenten die Leistung insbesondere, wenn die Zahlung an ein von ihm beherrschtes Unternehmen weitergeleitet wird (BGH, Urteil vom 20. Juli 2009 - II ZR 273/07, BGHZ 182, 103 Rn. 32 - Cash-Pool II mwN).

  • OLG Dresden, 12.01.2017 - 8 U 332/16

    Wirksamkeit der Erbringung von Barmitteln zur Erhöhung des Grundkapitals aus der …

    Diese Bestimmung enthält einen Gestattungstatbestand, regelt also die Voraussetzungen, unter denen Hin-und-Her-Zahlungen die Einlagepflicht tilgende Wirkungen entfalten können (vgl. BGH, NJW 2009, 3091, 3092).

    Zu prüfen ist in dieser Hinsicht, ob sich eine formale Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Sacheinlagevorgangs in die nur scheinbare Leistung einer Bareinlage und in ein kompensierendes Gegengeschäft feststellen lässt (BGH, NJW 2007, 765, 766; vgl. auch BGH, NJW 2006, 1736, 1737; NJW 2009, 3091, 3092;… Hüffer/Koch, AktG, 12. Aufl., § 27 Rn. 26).

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 55/11

    Erfüllung der Verpflichtung zur Leistung der Stammeinlage bei Verwendung des …

  • OLG Stuttgart, 06.09.2011 - 8 W 319/11

    Registerverfahren: Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdefrist; Pflicht …

  • OLG Hamm, 25.01.2023 - 8 U 153/21

    Rückerstattung von "verbotenen" Zahlungen durch den Geschäftsführer einer …

  • OLG Koblenz, 17.03.2011 - 6 U 879/10

    Erfüllung der Stammeinlage der GmbH: Wirksamkeit der Tilgung der Einlageschuld …

  • BGH, 13.12.2016 - II ZR 317/15

    Unzulässige Befreiung von einer Einlageverpflichtung aufgrund fehlender …

  • FG Hamburg, 02.09.2022 - 6 K 56/20

    Ertragsteuerliche Wirkungen eines Cash-Pools: Darlehensverträge bei einem …

  • OLG Düsseldorf, 25.05.2012 - 16 U 39/11

    Anforderungen an die Erfüllung der Einlageschuld des GmbH-Gesellschafters

  • BFH, 27.10.2009 - IX B 171/09

    Verdeckte Sacheinlage

  • OLG Köln, 20.05.2010 - 18 U 122/09

    Rechtsfolgen der Behandlung einer Bareinlage als verdeckte Sacheinlage

  • LG Göttingen, 27.05.2010 - 10 T 48/10

    Obliegenheitsverletzung eines Insolvenzschuldners durch Einbehaltung pfändbarer …

  • LG Erfurt, 15.07.2010 - 10 O 994/09

    Stammeinlage der GmbH: Offenlegung der Hin-und-Herzahlung als Voraussetzung der …

  • LG Hamburg, 22.03.2012 - 413 HKO 91/11

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung gegen den Bürgen; …

  • FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 310/20

    Pflicht zur Leistung der Einlage in eine GmbH nach einer Stammkapitalerhöhung und …

  • LG Hagen, 13.04.2010 - 9 O 439/09

    Rechtswirksame Einzahlung von Gesellschaftseinlagen an eine GmbH im Falle einer …

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Rechtsprechung
   BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R   

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https://dejure.org/2009,3329
BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R (https://dejure.org/2009,3329)
BSG, Entscheidung vom 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R (https://dejure.org/2009,3329)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - B 3 P 6/08 R (https://dejure.org/2009,3329)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zu dem BSG-Urteil vom 29.1.2009; B 3 P 7/08 R.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Pflegevergütungen in der sozialen Pflegeversicherung durch Schiedsspruch - Grundsätze der Bemessung der Pflegesätze für die teil- oder vollstationären Pflegeleistungen eines Pflegeheims

  • rechtsportal.de

    Festsetzung von Pflegevergütungen in der sozialen Pflegeversicherung durch Schiedsspruch; Grundsätze der Bemessung der Pflegesätze für die teil- oder vollstationären Pflegeleistungen eines Pflegeheims

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leistungsgerechte Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 145
  • DStR 2009, 1858
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des …

    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R
    Getragen ist dies von der Erwartung, dass die Einrichtungen ihre Leistungen in einer Wettbewerbssituation aus eigenem Interesse möglichst kostengünstig anbieten werden (dieser Einschätzung ist auch der Senat in seinen Entscheidungen vom 14.12.2000 zum bis dahin erreichten Rechtsstand gefolgt, vgl BSGE 87, 199, 203 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6; dazu näher unter 3.).

    Dies bedeute - so der Gesetzgeber - eine Einschränkung der Rechtsprechung des erkennenden Senats vom 14.12.2000 (Hinweis auf BSGE 87, 199 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1, dazu nachfolgend 3.).

    Mit Urteilen vom 14.12.2000 (vgl BSGE 87, 199 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1) hatte der erkennende Senat auf der Grundlage der damaligen Gesetzeslage entschieden, dass als leistungsgerechte Vergütung iS von § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI in erster Linie der für vergleichbare Leistungen verlangte Marktpreis anzusehen ist.

    Regelmäßig sei es deshalb ausreichend, zur Bestimmung der leistungsgerechten Vergütung den jeweiligen Marktpreis zu ermitteln (BSGE 87, 199, 203 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6).

    Die mit den Urteilen vom 14.12.2000 (BSGE 87, 199 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1) begründete Rechtsprechung führt der erkennende Senat nur noch teilweise fort.

    b) Der Senat hält aber nicht daran fest, dass die Höhe der Gestehungskosten für die zu vereinbarende Vergütung grundsätzlich bedeutungslos ist und es regelmäßig nur auf die "Feststellung von Marktpreisen" ankommt (so die Urteile vom 14.12.2000, vgl BSGE 87, 199, 203 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6).

    Für die Urteile vom 14.12.2000 war vielmehr die Einschätzung des Senats maßgebend, dass Pflegeleistungen weitgehend standardisiert sind und ein Einrichtungsträger aus Gründen des Wettbewerbs nur daran interessiert sein kann, seine Leistungen möglichst kostengünstig anzubieten (vgl BSGE 87, 199, 203 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6).

    b) Methode der Wahl zur Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit einer Vergütungsforderung für stationäre Pflegeleistungen ist weiterhin, wie vom Senat bereits mit den Urteilen vom 14.12.2000 entschieden (BSGE 87, 199, 203 f = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6 f), der externe Vergleich mit anderen Einrichtungen; allerdings nach dem modifizierten Prüfungsansatz des Senats nunmehr mit anderer Grundlage und Zielrichtung (dazu unten unter c).

    Danach sollte auf diesem Weg der - durchschnittliche - Marktpreis als regelmäßig verbindliche Richtgröße der leistungsgerechten Vergütung ermittelt werden, soweit ein solcher Marktpreis feststellbar und er nicht aus Gründen mangelnder Pflegequalität unverwertbar war (vgl BSGE 87, 199, 203 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6 f).

    An der auf anderer Grundlage beruhenden Einschränkung in den Urteilen vom 14.12.2000 (BSGE 87, 199, 203 f = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 6 f) hält der Senat nicht mehr fest.

    Daraus erwächst für die Pflegekassen aus der im Rechtsverhältnis zu den Versicherten bestehenden Treuhänderstellung (vgl BSGE 87, 199, 201 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 4) bereits auf dieser ersten Prüfungsstufe die Rechtspflicht, die von der Einrichtung vorgelegte Kalkulation in sich und ggf auch im Vergleich mit den Werten anderer Einrichtungen auf Schlüssigkeit und Plausibilität in dem Sinne zu überprüfen, ob diese Kostenkalkulation eine nachvollziehbare Grundlage für die vergleichende Bewertung auf der zweiten Prüfungsstufe sein kann.

    Im Hinblick auf den im Prüfverfahren bestehenden Beurteilungsspielraum der Schiedsstelle sind die Vorinstanzen im Anschluss an die Urteile des Senats vom 14.12.2000 (aaO) zutreffend von einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrollmöglichkeit des Schiedsspruchs ausgegangen.

    Den Abschluss des Verfahrens bildet bei fehlender Einigung der Schiedsspruch, der mit einer hinreichenden Begründung zu versehen ist (vgl BSGE 87, 199, 202 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1 S 5 mwN).

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe; …

    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R
    Zum Maßstab erhoben ist dadurch der generalisierte Vergütungsbedarf eines idealtypischen und wirtschaftlich operierenden Pflegeheimes (ebenso BVerwGE 108, 47, 55 zur inhaltsgleichen Klausel des § 93 Abs. 2 Satz 2 BSHG idF des Art. 1 Nr. 9 des 2. SKWPG).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2000 - 7 U 189/99

    Einmaliges Betätigen des Türschlosses - unverzügliche Vorlage der Stehlgutliste

    Auszug aus BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R
    Unvereinbar mit der Annahme eines rein wirtschaftlich agierenden Pflegemarkts seien auch die weitgehende Ermächtigung der Pflegekassen zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 79 SGB XI) und zur Einholung von Kostennachweisen (§ 85 Abs. 3 SGB XI) sowie die Kartellierung der Pflegekassen beim Vertragsabschluss (§ 85 Abs. 2 Satz 1 SGB XI; vgl dazu Mayer, NZS 2008, 639, 642; Neumann, SGb 2001, 405, 409 und 2007, 521, 524 f;… ders in: Köbl/Brünner, aaO, S 25, 33 ff; Neumann/Bieritz-Harder, Die leistungsgerechte Pflegevergütung, 2002, 33 f;… Brünner, aaO, S 167; Riege, ZfS 2001, 268, 273; zurückhaltender Udsching in: Schnapp, Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens, 2004, S 171f RdNr 417).
  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer …

    Für eine erfolgreiche Plausibilitätsprüfung ist es indes nicht ausreichend, wenn eine erhebliche und nicht durch konkrete Fakten belegte Erhöhung der Personalkosten mit der Begründung begehrt wird, diese Beträge seien an dem durchschnittlichen tariflichen Arbeitgeberaufwand pro Vollzeitstelle orientiert, den die beklagte Schiedsstelle ohne Nachweis der konkreten Gestehungskosten regelmäßig anerkenne (zu einer solchen Begründung vgl Senatsurteil vom 29.1.2009 - B 3 P 6/08 R -, Umdruck S 3 und 12).

    Deshalb kann etwa der Verweis auf Einkaufsmöglichkeiten in einem bestimmten Ort ausreichen, wenn in der Schiedsstellenverhandlung dazu nichts Abweichendes vorgetragen wird (vgl Senatsurteil vom 29.1.2009 - B 3 P 6/08 R -, Umdruck S 21).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 4 P 758/11

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der leistungsgerechten Vergütung für …

    Rn. 73 In der Begründung legte sie zunächst die gesetzlichen und rahmenvertraglichen Vorschriften, insoweit insbesondere § 17 RV sowie die Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 29. Januar 2009 (B 3 P 7/08 R = SozR 4-3300 § 85 Nr. 1 sowie B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R, beide in juris), wonach die Ermittlungen der leistungsgerechten Pflegevergütungen in einem sogenannten "zweistufigen Verfahren" erfolge, bei welchem im ersten Prüfungsschritt die Plausibilität der einzelnen Kostenansätze und im zweiten Prüfungsschritt festzustellen sei, ob der auf nachvollziehbaren prognostischen Gestehungskosten begründete Vergütungsanspruch den Vergütungsvergleich mit anderen Einrichtungen standhalte und insoweit leistungsgerecht im Sinne des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sei, dar.

    Die Klägerin zu 2) sei der vom BSG im Urteil vom 29. Januar 2009 (B 3 P 6/08 R a.a.O.) und LSG vom 5. März 2010 (…L 4 P 4532/08 KL a.a.O.) geforderten gesteigerten Nachweispflicht bei den prozentualen Steigerungen zwischen bisherigen, angeblich nicht auskömmlichen und neuen Pflegevergütungen nicht nachgekommen.

    Eine besonders substantiierte Begründungspflicht der Klägerin zu 2) mit Blick auf die Erhöhung der Kostensätze bestehe nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 6/08 R - a.a.O.) hier nicht.

    Wie die Beklagte zu Recht ausführt, besteht eine gesteigerte Nachweispflicht nach dem Urteil des BSG vom 29. Januar 2009 (B 3 P 6/08 R a.a.O.) dann, wenn in den Vorjahren aufgrund fehlerhafter Kalkulation oder bewusst - etwa um Marktsegmente zu erobern - die Kostenansätze zu niedrig angesetzt worden sind.

    Fiktive Kosten können nicht Grundlage für die Festsetzung der Pflegesätze durch die Beklagte sein (BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 6/08 R - a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14

    Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung der Pflegesätze und Entgelte …

    Mit den Urteilen vom 29. Januar 2009 (B 3 P 6/08 R u.a.) habe das BSG es genügen lassen, wenn "Kostensteigerungen zum Beispiel auf erhöhte Energiekosten zurückzuführen sind oder im Personalbereich auf die normale Lohnsteigerungsrate begrenzt sind bzw. durch Veränderungen im Personalschlüssel oder bei der Fachkraftquote bedingt sind".

    Rn. 19 In diesem Verfahren habe sie sich in vielfacher Weise vor eine untypische Aufgabe gestellt gesehen, da sich die Vertragsparteien offenbar nicht an den vom BSG in den Urteilen vom 29. Januar 2009, B 3 P 6/08 R u.a. für Pflegesatzverhandlungen entwickelten Vorgaben orientiert hätten.

    Rn. 36 Das BSG hat in seinen Entscheidungen vom 29. Januar 2009 in den Verfahren B 3 P 8/07 R, B 3 P 9/07 R, B 3 P 7/08 R, B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R grundsätzliche Ausführungen zu den Pflegesatzverhandlungen und zur Auslegung der vorgenannten Vorschriften gemacht und insbesondere zum Schiedsstellenverfahren im Verfahren B 3 P 7/08 R erläutert, dass der Schiedsspruch seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhängiges Gremium darstelle.

    Für eine erfolgreiche Plausibilitätsprüfung ist es indes nicht ausreichend, wenn eine erhebliche und nicht durch konkrete Fakten belegte Erhöhung der Personalkosten mit der Begründung begehrt wird, diese Beträge seien an dem durchschnittlichen tariflichen Arbeitgeberaufwand pro Vollzeitstelle orientiert, den die beklagte Schiedsstelle ohne Nachweis der konkreten Gestehungskosten regelmäßig anerkenne (zu einer solchen Begründung vgl Senatsurteil vom 29.1.2009 - B 3 P 6/08 R -, Umdruck S 3 und 12) .".

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12

    Pflegeheimsätze - Schiedsspruch - prospektive Einschätzung - Basis - Offenlegung …

    Rn. 45 Zur Anwendung dieser gesetzlichen Regelungen hat das Bundessozialgericht mit insgesamt fünf Urteilen vom 29. Januar 2009 (in den Verfahren B 3 P 7/08 R, B 3 P 6/08 R, B 3 P 9/08 R, B 3 P 8/07 R und B 3 P 9/08 R) entschieden und hierzu im Verfahren B 3 P 7/08 R (mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris) grundlegend Folgendes ausgeführt:.

    Für eine erfolgreiche Plausibilitätsprüfung ist es indes nicht ausreichend, wenn eine erhebliche und nicht durch konkrete Fakten belegte Erhöhung der Personalkosten mit der Begründung begehrt wird, diese Beträge seien an dem durchschnittlichen tariflichen Arbeitgeberaufwand pro Vollzeitstelle orientiert, den die beklagte Schiedsstelle ohne Nachweis der konkreten Gestehungskosten regelmäßig anerkenne (zu einer solchen Begründung vgl. Senatsurteil vom 29.1.2009 - B 3 P 6/08 R -, Umdruck S 3 und 12) .

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 8/07 R

    Festsetzung der Vergütung für ambulante Pflegeleistungen durch Schiedsspruch - …

    Deshalb brauchte der Senat nicht über die Frage zu entschieden, ob und in welchem Umfang das mit Urteil vom 14.12.2000 (…BSGE 87, 199 = SozR 3-3300 § 85 Nr. 1) entwickelte und mit den Urteilen vom 29.1.2009 (B 3 P 9/07 R, B 3 P 6/08 R, B 3 P 7/08 R und B 3 P 9/08 R, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 bestimmt) modifizierte Modell zur Festlegung einer angemessenen, leistungsgerichteten Vergütung für stationäre Pflegeleistungen im ambulanten Bereich anzuwenden ist.
  • LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 55/11

    Schiedsstellenverfahren, Kostenkalkulation, Wirtschaftlichkeit

    Rn. 135 Wie das BSG erstmals in Urteilen vom 29.01.2009 (z.B. B 3 P 7/08 R, B 3 P 9/07 R , B 3 P 9/08 R, B 3 P 6/08 R, alle veröffentlicht in Juris) und zuletzt im Urteil vom 16.05.2013 (B 3 P 2/12 R - Juris) ausgeführt hat, sind in teilweiser Abkehr von den früheren Urteilen vom 14.12.2000 (…a.a.O.) Pflegesatzverhandlungen und nachfolgende Schiedsstellenverfahren grundsätzlich nach einem zweigliedrigen Prüfschema durchzuführen:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.03.2022 - L 15 SO 154/17

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 aF …

    Soweit die Schiedsstelle der Auffassung der Klägerin nicht zu folgen vermöge, wonach es zur Feststellung von betriebsnotwendigen und angemessen Investitionskosten nicht mehr auf die Durchführung eines externen Vergleichs ankomme, sei auf das Urteil des BSG vom 29. Januar 2009, Az. B 3 P 6/08 R, hinzuweisen, wonach das BSG entschieden habe, dass die Regelungen des externen Vergleichs nicht zu einer Vergütungsspirale nach unten führen dürften.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1629/10

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der leistungsgerechten Vergütung für …

    Rn. 13 Zur Begründung des Antrags führte die Klägerin aus, die von ihr für das U.-S. beantragten Pflegesätze entsprächen den vom Bundessozialgericht (BSG) mit den Urteilen vom 29. Januar 2009 (B 3 P 7/08 R = SozR 4-3300 § 85 Nr. 1 sowie B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R, beide in juris) aufgestellten Vorgaben.
  • LSG Hessen, 14.03.2014 - L 4 SO 221/13

    Kündigung der Vergütungsvereinbarung und Leistungsvereinbarung zur Erbringung von …

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht zum insoweit vergleichbaren Regelungsgefüge des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI (BSG, Urteile vom 29. Januar 2009, B 3 P 6/08 R und vom 17. Dezember 2009, B 3 P 3/08 R) sind als plausible und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Gestehungskosten erhöhte Personalkosten durch die Einhaltung tariflicher Bindungen anzusehen (…BSG a. a. O.; vgl. auch Jaritz/Eicher, jurisPK-SGB XII, § 75 RdNr. 49), so dass die Geltendmachung von tarifgebundenen Personalkosten im Rahmen der Vergütungsverhandlungen geeignet ist, eine insoweit erleichterte (d.h. ohne externen Vergleich) Plausibilitätsprüfung herbeizuführen.

    Wie bereits ausgeführt, führt die Geltendmachung tariflich gebundener Personalkosten im Rahmen der Verhandlungen zu einer Vergütungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteile vom 29. Januar 2009, B 3 P 6/08 R und vom 17. Dezember 2009, B 3 P 3/08 R) zu der Annahme der Wirtschaftlichkeit solcher Kosten, mithin dazu, dass die Wirtschaftlichkeit der Personalkosten nicht im Rahmen eines externen Vergleichs plausibel gemacht werden müssen.

  • BSG, 14.02.2014 - B 3 P 19/13 B

    Pflegeversicherung - Vertragspartei nach § 85 Abs 2 S 1 SGB 11

    Rn. 8 Der Kläger legt nicht dar, dass das LSG von der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 29.1.2009 - B 3 P 7/08 R - BSGE 102, 227 = SozR 4-3300 § 85 Nr. 1, B 3 P 9/07 R, B 3 P 6/08 R und B 3 P 9/08 R, Urteil vom 16.5.2013 - B 3 P 2/12 R - SozR 4-3300 § 85 Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) bewusst abgewichen ist und einen eigenen Rechtssatz zur Prüfung der Leistungsgerechtigkeit und wirtschaftlichen Angemessenheit von geforderten Pflegesätzen aufgestellt hat, sondern er wirft dem LSG nur vor, die - in dem angefochtenen Urteil sogar ausdrücklich zitierte (Urteilsumdruck S 16 unten) - Rechtsprechung des BSG fehlerhaft interpretiert und somit unrichtig angewandt zu haben.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 P 1544/14

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der Vergütung stationärer …

  • LSG Bayern, 25.02.2015 - L 2 P 27/10

    Alle vom Gesetz zu Vertragsparteien bestimmten Kostenträger sind am …

  • LSG Sachsen, 19.12.2023 - L 8 SO 12/23

    Ausfall der Schiedsstelle; Begründungsfrist; besondere Wohnform; …

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2012 - L 9 SO 1/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2009 - L 27 P 7/08

    Gesetzliche Pflegeversicherung - gerichtliche Überprüfung einer …

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2014 - L 4 P 2042/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2014 - L 8 SO 395/10
  • LSG Hamburg, 20.10.2016 - L 4 SO 54/14
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2011 - L 4 P 1221/10

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der leistungsgerechten Vergütung für …

  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2011 - L 2 SO 5659/08

    Sozialhilfe - Schiedsspruch der Schiedsstelle - Behörde iS von § 1 Abs 2 SGB 10 - …

  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.06.2013 - L 8 SO 27/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle …

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2014 - L 4 P 295/12
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - L 4 P 690/13
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 4 P 4063/11
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Rechtsprechung
   BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R   

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    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Sondennahrung gehört zu den Gegenständen iS von § 31 Abs 1 S 2 SGB V - Festsetzung der abzuführenden Umsatzsteuer durch bindenden Umsatzsteuerbescheid - Geltung für Unternehmer und Abnehmer - Justizgewährleistungsanspruch

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Sondennahrung gehört zu den Gegenständen iS von § 31 Abs 1 S 2 SGB 5; Festsetzung der abzuführenden Umsatzsteuer durch bindenden Umsatzsteuerbescheid; Geltung für Unternehmer und Abnehmer; Justizgewährleistungsanspruch

  • Judicialis

    GG Art 20 Abs 3; ; GG Art 92; ; GG Art 95

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Sondennahrung; Berechtigung der Krankenkasse zur Kürzung der Umsatzsteuerbeträge in den Rechnungen eines Leistungserbringers

  • rechtsportal.de

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für Sondennahrung; Berechtigung der Krankenkasse zur Kürzung der Umsatzsteuerbeträge in den Rechnungen eines Leistungserbringers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bei Nettopreisabrede ist die Festlegung des Umsatzsteuersatzes durch die Finanzverwaltung gegenüber dem Leistungserbringer auch für die Krankenkasse bindend

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Bei Nettopreisabrede ist die Festlegung des Umsatzsteuersatzes durch die Finanzverwaltung gegenüber dem Leistungserbringer auch für die Krankenkasse bindend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 154
  • DStR 2009, 1858
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (14)

  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 18/07 R

    Krankenversicherung - Höhe der Vergütung für Sondennahrung bei einer …

    Auszug aus BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R
    : 9 Sie hält das Urteil für zutreffend und sieht sich durch den 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R und B 3 KR 18/07 R) bestätigt.

    Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des 3. Senats des BSG aus seinen Urteilen vom 17.7.2008 - B 3 KR 18/07 R (= Nettopreisabrede) und B 3 KR 16/07 R (= Bruttopreisabrede) an (…beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Als zugelassene Lieferantin von enteraler Nahrung ist die Klägerin Leistungserbringerin iS von § 69 Satz 1 SGB V. Der erkennende Senat hat keinen Zweifel, dass die Sondennahrung zu den Leistungen zählte, die im betroffenen Jahr 2003 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden durften und deren Bezahlung die Klägerin von der Beklagten auf der Grundlage der oa Regelungen beanspruchen kann (dazu näher: BSG…, Urteil vom 28.2.2008 - B 1 KR 16/07 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 9 RdNr 36 ff, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; ebenso BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R, juris RdNr 40 ff; offenlassend: 3. Senat des BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 11 und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 10, beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Dem hat sich der 3. Senat des BSG angeschlossen (Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 17, und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 12, beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Ist sie zu niedrig ausgewiesen, kann der Unternehmer seinen zusätzlichen steuerlichen Aufwand nicht nachfordern, weil er insoweit einem rechtlich unbeachtlichen Kalkulationsirrtum unterlegen ist (vgl BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 19, 25 und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 12; BGH DB 1978, 786; BGHZ 103, 284, 287; BGH NJW-RR 2002, 591, 593; BGH NJW 2002, 2312, jeweils mwN).

    Diesen Konsequenzen entgehen die Vertragsparteien nur durch Vereinbarung von "Nettopreisen", weil das Kalkulationsrisiko dann nur den Nettopreis betrifft und die Höhe der von dem Abnehmer zu tragenden Umsatzsteuer nach dem Betrag bemessen wird, den der Unternehmer an den Steuerfiskus abführen muss (vgl BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 17 und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 12).

    b) Ist die von dem Unternehmer abzuführende Umsatzsteuer im Verhältnis zur Finanzverwaltung - wie in dem vom 3. Senat des BSG mit Urteil vom 17.7.2008 entschiedenen Revisionsverfahren B 3 KR 18/07 R (…juris RdNr 13, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) - durch bindende Umsatzsteuerbescheide festgesetzt worden, so ist diese grundsätzlich auch für das Verhältnis zwischen Unternehmer und Abnehmer maßgebend.

  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 16/07 R

    Krankenversicherung - Höhe der Vergütung für Sondennahrung - keine Kürzung bei …

    Auszug aus BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R
    : 9 Sie hält das Urteil für zutreffend und sieht sich durch den 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R und B 3 KR 18/07 R) bestätigt.

    Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsprechung des 3. Senats des BSG aus seinen Urteilen vom 17.7.2008 - B 3 KR 18/07 R (= Nettopreisabrede) und B 3 KR 16/07 R (= Bruttopreisabrede) an (…beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Als zugelassene Lieferantin von enteraler Nahrung ist die Klägerin Leistungserbringerin iS von § 69 Satz 1 SGB V. Der erkennende Senat hat keinen Zweifel, dass die Sondennahrung zu den Leistungen zählte, die im betroffenen Jahr 2003 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden durften und deren Bezahlung die Klägerin von der Beklagten auf der Grundlage der oa Regelungen beanspruchen kann (dazu näher: BSG…, Urteil vom 28.2.2008 - B 1 KR 16/07 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 9 RdNr 36 ff, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; ebenso BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R, juris RdNr 40 ff; offenlassend: 3. Senat des BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 11 und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 10, beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Dem hat sich der 3. Senat des BSG angeschlossen (Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 17, und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 12, beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Ist sie zu niedrig ausgewiesen, kann der Unternehmer seinen zusätzlichen steuerlichen Aufwand nicht nachfordern, weil er insoweit einem rechtlich unbeachtlichen Kalkulationsirrtum unterlegen ist (vgl BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 19, 25 und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 12; BGH DB 1978, 786; BGHZ 103, 284, 287; BGH NJW-RR 2002, 591, 593; BGH NJW 2002, 2312, jeweils mwN).

    Diesen Konsequenzen entgehen die Vertragsparteien nur durch Vereinbarung von "Nettopreisen", weil das Kalkulationsrisiko dann nur den Nettopreis betrifft und die Höhe der von dem Abnehmer zu tragenden Umsatzsteuer nach dem Betrag bemessen wird, den der Unternehmer an den Steuerfiskus abführen muss (vgl BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 17 und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 12).

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Auszug aus BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R
    Ohne eine entsprechende Abrede ist mit dem Preis - ständiger zivilgerichtlicher Rechtsprechung zufolge - auch der Aufwand für die Umsatzsteuer abgegolten; dieser Aufwand ist unselbstständiger Teil des zu zahlenden Entgelts ("Bruttopreis"; vgl BGHZ 58, 292, 295; 60, 199, 203; 103, 284, 287; BGH NJW-RR 2000, 1652; BGH NJW 2001, 2464; BGH NJW 2002, 2312 mwN).

    Ist sie zu niedrig ausgewiesen, kann der Unternehmer seinen zusätzlichen steuerlichen Aufwand nicht nachfordern, weil er insoweit einem rechtlich unbeachtlichen Kalkulationsirrtum unterlegen ist (vgl BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 19, 25 und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 12; BGH DB 1978, 786; BGHZ 103, 284, 287; BGH NJW-RR 2002, 591, 593; BGH NJW 2002, 2312, jeweils mwN).

    Nur die Entscheidungen dieser Behörden und Gerichte binden alle Beteiligten und müssen, wenn sie bestandskräftig geworden sind, in den anderen, davon abhängigen Streitverfahren beachtet werden (vgl BGHZ 103, 284, 291 ff; BGH NJW-RR 2002, 591, 592 mwN).

  • BGH, 17.07.2001 - X ZR 13/99

    Erlöschen der Vergütungsforderung des Unternehmers bei Zahlung der Umsatzsteuer …

    Auszug aus BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R
    Ist sie zu niedrig ausgewiesen, kann der Unternehmer seinen zusätzlichen steuerlichen Aufwand nicht nachfordern, weil er insoweit einem rechtlich unbeachtlichen Kalkulationsirrtum unterlegen ist (vgl BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 19, 25 und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 12; BGH DB 1978, 786; BGHZ 103, 284, 287; BGH NJW-RR 2002, 591, 593; BGH NJW 2002, 2312, jeweils mwN).

    Nur die Entscheidungen dieser Behörden und Gerichte binden alle Beteiligten und müssen, wenn sie bestandskräftig geworden sind, in den anderen, davon abhängigen Streitverfahren beachtet werden (vgl BGHZ 103, 284, 291 ff; BGH NJW-RR 2002, 591, 592 mwN).

    Denn jedenfalls besteht ohne ein solches Angebot und ohne besondere vertragliche Regelung - die hier nicht existiert - für einen Vertragspartner keine Verpflichtung, auf eigenes Kostenrisiko einen Rechtsstreit zu führen, der ausschließlich im Interesse des anderen Teils liegt (ebenso BGH NJW-RR 2002, 591, 592).

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 318/99

    "Videofilmverwertung"; Nachforderung nachträglich erhobener Mehrwertsteuer

    Auszug aus BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R
    Ohne eine entsprechende Abrede ist mit dem Preis - ständiger zivilgerichtlicher Rechtsprechung zufolge - auch der Aufwand für die Umsatzsteuer abgegolten; dieser Aufwand ist unselbstständiger Teil des zu zahlenden Entgelts ("Bruttopreis"; vgl BGHZ 58, 292, 295; 60, 199, 203; 103, 284, 287; BGH NJW-RR 2000, 1652; BGH NJW 2001, 2464; BGH NJW 2002, 2312 mwN).

    Ist sie zu niedrig ausgewiesen, kann der Unternehmer seinen zusätzlichen steuerlichen Aufwand nicht nachfordern, weil er insoweit einem rechtlich unbeachtlichen Kalkulationsirrtum unterlegen ist (vgl BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 19, 25 und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 12; BGH DB 1978, 786; BGHZ 103, 284, 287; BGH NJW-RR 2002, 591, 593; BGH NJW 2002, 2312, jeweils mwN).

  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R
    Ohne eine entsprechende Abrede ist mit dem Preis - ständiger zivilgerichtlicher Rechtsprechung zufolge - auch der Aufwand für die Umsatzsteuer abgegolten; dieser Aufwand ist unselbstständiger Teil des zu zahlenden Entgelts ("Bruttopreis"; vgl BGHZ 58, 292, 295; 60, 199, 203; 103, 284, 287; BGH NJW-RR 2000, 1652; BGH NJW 2001, 2464; BGH NJW 2002, 2312 mwN).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im …

    Auszug aus BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R
    Als zugelassene Lieferantin von enteraler Nahrung ist die Klägerin Leistungserbringerin iS von § 69 Satz 1 SGB V. Der erkennende Senat hat keinen Zweifel, dass die Sondennahrung zu den Leistungen zählte, die im betroffenen Jahr 2003 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden durften und deren Bezahlung die Klägerin von der Beklagten auf der Grundlage der oa Regelungen beanspruchen kann (dazu näher: BSG, Urteil vom 28.2.2008 - B 1 KR 16/07 R, SozR 4-2500 § 31 Nr. 9 RdNr 36 ff, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; ebenso BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R, juris RdNr 40 ff;… offenlassend: 3. Senat des BSG, Urteile vom 17.7.2008 - B 3 KR 16/07 R, juris RdNr 11 und B 3 KR 18/07 R, juris RdNr 10, beide zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 416/97

    Ergänzende Vertragsauslegung hinsichtlich der Pflicht zur Tragung der …

    Auszug aus BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R
    Ohne eine entsprechende Abrede ist mit dem Preis - ständiger zivilgerichtlicher Rechtsprechung zufolge - auch der Aufwand für die Umsatzsteuer abgegolten; dieser Aufwand ist unselbstständiger Teil des zu zahlenden Entgelts ("Bruttopreis"; vgl BGHZ 58, 292, 295; 60, 199, 203; 103, 284, 287; BGH NJW-RR 2000, 1652; BGH NJW 2001, 2464; BGH NJW 2002, 2312 mwN).
  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung …

    Auszug aus BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R
    Der von den Vorinstanzen der Klägerin zuerkannte Anspruch auf Verzugszinsen besteht auch in dem hier betroffenen sozialrechtlich begründeten Leistungserbringerverhältnis (vgl BSGE 97, 23 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 3, jeweils Leitsatz 2 und RdNr 19 ff; BSG, Urteil vom 19.4.2007 - B 3 KR 10/06 R, juris RdNr 11).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 10/06 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Zahlung von Verzugszinsen im …

    Auszug aus BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R
    Der von den Vorinstanzen der Klägerin zuerkannte Anspruch auf Verzugszinsen besteht auch in dem hier betroffenen sozialrechtlich begründeten Leistungserbringerverhältnis (…vgl BSGE 97, 23 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 3, jeweils Leitsatz 2 und RdNr 19 ff; BSG, Urteil vom 19.4.2007 - B 3 KR 10/06 R, juris RdNr 11).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/07 KR R

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Lorenzos Öl wegen …

  • BGH, 22.03.1972 - VIII ZR 119/70

    Umsatzsteuerpflicht d. Konkursverwalters bei Sicherungsgut

  • BGH, 15.02.1973 - VII ZR 212/71

    Mehrwertsteuer bei Architektengebühren

  • BGH, 14.12.1977 - VIII ZR 34/76

    Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer für die Übertragung eines …

  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 5/19 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Anspruch gegen Krankenhaus auf Erstattung …

    Grundsätzlich ist dementsprechend die vom FA gegenüber dem Unternehmer bindend getroffene Festsetzung der USt im Verhältnis zwischen Unternehmer und Abnehmer ebenfalls als verbindlich anzusehen (vgl zum Ganzen BSG Urteil vom 3.3.2009 - B 1 KR 7/08 R - Juris RdNr 16 ff mwN = USK 2009-4;… s ferner BSGE 101, 137 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 6, RdNr 13).

    Eine Prozessführungslast des Unternehmers - hier der Beklagten - besteht nicht (vgl BSG Urteil vom 3.3.2009 - B 1 KR 7/08 R - Juris RdNr 19 = USK 2009-4).

    Der Beklagten kann ohne vertragliche Verpflichtung nicht angesonnen werden, einen fremdnützigen Rechtsstreit zu führen (vgl BSG Urteil vom 3.3.2009 - B 1 KR 7/08 R - Juris RdNr 20 = USK 2009-4).

  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 7/18

    Streit zwischen privaten Krankenversicherern und Krankenhäusern: Zu Unrecht für …

    Rn. 53 (2) Bei Abschluss und Durchführung der mit dem Versicherungsnehmer der Klägerin getroffenen Vereinbarungen unterlag die Beklagte jedoch faktisch einer Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer, weil die Finanzbehörden und die maßgeblichen Verkehrskreise (vgl. Abschn. 100 Abs. 3 Nr. 4 UStR 2005 und Abschn. 4.14.6 Abs. 3 Nr. 3, 4 UStAE aF) von einer materiell-rechtlichen Umsatzsteuerpflicht ausgingen (vgl. zu der Maßgeblichkeit auch dieser faktischen Umsatzsteuerpflicht im Vertragsverhältnis zwischen steuerpflichtigem Unternehmer und Leistungsempfänger BSG, NZS 2010, 154 Rn. 17 ff.).

    Allein aus dem Umstand, dass die Vertragsparteien jeweils keine Nettopreisabrede getroffen, sondern einen Preis vereinbart haben, der die Umsatzsteuer als unselbständigen Preisbestandteil mitumfassen sollte, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass diese Vereinbarungen in jeder Hinsicht abschließend und damit einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zugänglich wären, weil in sämtlichen Fällen einer solchen Vereinbarung beide Vertragsparteien das Risiko eines Irrtums über das Bestehen und die Höhe der Umsatzsteuerpflicht selbst tragen würden (so aber etwa BSG, NZS 2010, 154 Rn. 16;… BSGE 101, 137 Rn. 12;… BSG, NJOZ 2009, 1914 Rn. 19, 25).

  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 115/18

    Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika

    Rn. 51 (2) Bei Abschluss und Durchführung der mit dem Versicherungsnehmer der Klägerin getroffenen Vereinbarungen unterlag die Beklagte jedoch faktisch einer Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer, weil die Finanzbehörden und die maßgeblichen Verkehrskreise (vgl. Abschn. 100 Abs. 3 Nr. 4 UStR 2005) und Abschn. 4.14.6 Abs. 3 Nr. 3, 4 UStAE aF) von einer materiell-rechtlichen Umsatzsteuerpflicht ausgingen (vgl. zu der Maßgeblichkeit auch dieser faktischen Umsatzsteuerpflicht im Vertragsverhältnis zwischen steuerpflichtigem Unternehmer und Leistungsempfänger BSG, NZS 2010, 154 Rn. 17 ff.).

    Allein aus dem Umstand, dass die Vertragsparteien jeweils keine Nettopreisabrede getroffen, sondern einen Preis vereinbart haben, der die Umsatzsteuer als unselbständigen Preisbestandteil mitumfassen sollte, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass diese Vereinbarungen in jeder Hinsicht abschließend und damit einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zugänglich wären, weil in sämtlichen Fällen einer solchen Vereinbarung beide Vertragsparteien das Risiko eines Irrtums über das Bestehen und die Höhe der Umsatzsteuerpflicht selbst tragen würden (so aber etwa BSG, NZS 2010, 154 Rn. 16;… BSGE 101, 137 Rn. 12;… BSG, NJOZ 2009, 1914 Rn. 19, 25).

  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 66/18

    Rückforderung von Umsatzsteueranteil auf Zytostatika

    Rn. 54 (2) Bei Abschluss und Durchführung der mit dem Versicherungsnehmer der Klägerin getroffenen Vereinbarungen unterlag die Beklagte jedoch faktisch einer Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer, weil die Finanzbehörden und die maßgeblichen Verkehrskreise (vgl. Abschn. 100 Abs. 3 Nr. 4 UStR 2005 und Abschn. 4.14.6 Abs. 3 Nr. 3, 4 UStAE aF) von einer materiell-rechtlichen Umsatzsteuerpflicht ausgingen (vgl. zu der Maßgeblichkeit auch dieser faktischen Umsatzsteuerpflicht im Vertragsverhältnis zwischen steuerpflichtigem Unternehmer und Leistungsempfänger BSG, NZS 2010, 154 Rn. 17 ff.).

    Allein aus dem Umstand, dass die Vertragsparteien entgegen der Annahme des Berufungsgerichts jeweils keine Nettopreisabrede getroffen, sondern einen Preis vereinbart haben, der die Umsatzsteuer als unselbständigen Preisbestandteil mitumfassen sollte, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass diese Vereinbarungen in jeder Hinsicht abschließend und damit einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zugänglich wären, weil in sämtlichen Fällen einer solchen Vereinbarung beide Vertragsparteien das Risiko eines Irrtums über das Bestehen und die Höhe der Umsatzsteuerpflicht selbst tragen würden (so aber etwa BSG, NZS 2010, 154 Rn. 16;… BSGE 101, 137 Rn. 12;… BSG, NJOZ 2009, 1914 Rn. 19, 25).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse …

    Umgekehrt muss ein Leistungserbringer aus ähnlichen Erwägungen heraus kein eigenes Kostenrisiko auf sich nehmen, um im ausschließlichen Interesse der Krankenkasse die Berechtigung einer Umsatzsteuerforderung der Finanzverwaltung zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen (…BSGE 101, 137 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 6 RdNr 15; ebenso 1. Senat des BSG, Urteil vom 3.3.2009, NZS 2010, 154 RdNr 20).

    Umgekehrt muss ein Leistungserbringer aus ähnlichen Erwägungen heraus kein eigenes Kostenrisiko auf sich nehmen, um im ausschließlichen Interesse der Krankenkasse die Berechtigung einer Umsatzsteuerforderung der Finanzverwaltung zur gerichtlichen Überprüfung zu stellen (…BSGE 101, 137 = SozR 4-2500 § 69 Nr. 6 RdNr 15; ebenso 1. Senat des BSG, Urteil vom 3.3.2009, NZS 2010, 154 RdNr 20).

  • BSG, 25.10.2018 - B 7 AY 2/18 R

    Asylbewerberleistung - Verzinsung einer Nachzahlung - weder unmittelbare noch …

    Darauf, dass ein Anspruch auf Prozesszinsen auf Forderungen aus dem Sozialrecht in ständiger Rechtsprechung des BSG nur dann bejaht wird, wenn ein solcher entweder im SGB selbst oder in einer spezialgesetzlichen Regelung ausdrücklich vorgesehen ist (…vgl BSG SozR 3-7610 § 291 Nr. 1 mwN) oder wenn einer der von der Rechtsprechung mittlerweile anerkannten Ausnahmefälle bei Ansprüchen im Gleichordnungsverhältnis vorliegt (…vgl nur BSGE 97, 23 = SozR 4-2500 § 129 Nr. 3;… BSGE 95, 141 = SozR 4-2500 § 83 Nr. 2;… BSGE 92, 223 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 1;… BSG SozR 4-4200 § 6b Nr. 4; BSG Urteil vom 3.3.2009 - B 1 KR 7/08 R), kommt es deshalb nicht an.
  • BGH, 10.06.2020 - VIII ZR 360/18

    Rückforderungsansprüche eines privaten Krankenversicherers aus übergegangenem …

    Denn der Senat weicht insoweit nicht in derselben Rechtsfrage von der Beurteilung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, NZS 2010, 154 Rn. 16;… BSGE 101, 137 Rn. 12;… BSG, NJOZ 2009, 1914 Rn. 19, 24) ab.

    Rn. 51 bb) Gleichwohl unterlag die Beklagte bei Abschluss und Durchführung sämtlicher mit dem Versicherungsnehmer der Klägerin in dem streitgegenständlichen Zeitraum (Jahr 2013) getroffenen Vereinbarungen einer faktischen Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer, weil sämtliche beteiligten Verkehrskreise einschließlich der Finanzbehörden (vgl. Abschn. 100 Abs. 3 Nr. 4 UStR 2005 und Abschn. 4.14.6 Abs. 3 Nr. 3 UStAE aF) seinerzeit von einer materiell-rechtlichen Umsatzsteuerpflicht ausgingen (vgl. zu der Maßgeblichkeit auch dieser faktischen Umsatzsteuerpflicht im Vertragsverhältnis zwischen steuerpflichtigem Unternehmer und Leistungsempfänger BSG, NZS 2010, 154 Rn. 17 ff.;… Urteil vom 9. April 2019 - B 1 KR 5/19 R, juris Rn. 21).

  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 30/21 R

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Arzneimittelpreisvereinbarung …

    Rn. 37 Die Auslegung des LSG orientiert sich an der Rechtsprechung des BGH (vgl BGH vom 20.2.2019 - VIII ZR 7/18 - BGHZ 221, 145; BGH vom 20.2.2019 - VIII ZR 66/18 - juris; BGH vom 10.6.2020 - VIII ZR 360/18 - NJW-RR 2020, 1106) und des erkennenden Senats (vgl BSG vom 3.3.2009 - B 1 KR 7/08 R - NZS 2010, 154;… BSG vom 9.4.2019 - B 1 KR 5/19 R - BSGE 128, 65 = SozR 4-2500 § 129a Nr. 2) zu den Auswirkungen der Rechtsprechung des BFH zur USt-Freiheit bei Abgabe von Zytostatika durch Krankenhausapotheken und deren Umsetzung durch die Finanzverwaltung auf die Vertragsverhältnisse zwischen den Krankenhäusern und den Patienten bzw den KKn.
  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 189/18

    Ansatz einer materiell-rechtlich nicht angefallenen Umsatzsteuer für die …

    Rn. 50 (2) Bei Abschluss und Durchführung der mit dem Versicherungsnehmer der Klägerin getroffenen Vereinbarungen unterlag die Beklagte jedoch faktisch einer Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer, weil die Finanzbehörden und die maßgeblichen Verkehrskreise (vgl. Abschn. 100 Abs. 3 Nr. 4 UStR 2005 und Abschn. 4.14.6 Abs. 3 Nr. 3, 4 UStAE aF) von einer materiell-rechtlichen Umsatzsteuerpflicht ausgingen (vgl. zu der Maßgeblichkeit auch dieser faktischen Umsatzsteuerpflicht im Vertragsverhältnis zwischen steuerpflichtigem Unternehmer und Leistungsempfänger BSG, NZS 2010, 154 Rn. 17 ff.).

    Allein aus dem Umstand, dass die Vertragsparteien entgegen der Auffassung der Anschlussrevision jeweils keine Nettopreisabrede getroffen, sondern einen Preis vereinbart haben, der die Umsatzsteuer als unselbständigen Preisbestandteil mitumfassen sollte, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden, dass diese Vereinbarungen in jeder Hinsicht abschließend und damit einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht zugänglich wären, weil in sämtlichen Fällen einer solchen Vereinbarung beide Vertragsparteien das Risiko eines Irrtums über das Bestehen und die Höhe der Umsatzsteuerpflicht selbst tragen würden (so aber etwa BSG, NZS 2010, 154 Rn. 16;… BSGE 101, 137 Rn. 12;… BSG, NJOZ 2009, 1914 Rn. 19, 25).

  • BSG, 18.08.2022 - B 1 KR 13/21 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelpreisvereinbarung gemäß § 129a SGB 5 zwischen …

    Rn. 28 Die Auslegung des LSG orientiert sich an der Rechtsprechung des BGH (vgl BGH vom 20.2.2019 - VIII ZR 7/18 - BGHZ 221, 145; BGH vom 20.2.2019 - VIII ZR 66/18 - juris; BGH vom 10.6.2020 - VIII ZR 360/18 - NJW-RR 2020, 1106) und des erkennenden Senats (vgl BSG vom 3.3.2009 - B 1 KR 7/08 R - NZS 2010, 154;… BSG vom 9.4.2019 - B 1 KR 5/19 R - BSGE 128, 65 = SozR 4-2500 § 129a Nr. 2) zu den Auswirkungen der Rechtsprechung des BFH zur USt-Freiheit bei Abgabe von Zytostatika durch Krankenhausapotheken und deren Umsetzung durch die Finanzverwaltung auf die Vertragsverhältnisse zwischen den Krankenhäusern und den Patienten bzw den KKn.
  • BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 5/21 B

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - ambulante Abgabe von …

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - L 11 KR 4621/16
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - L 11 KR 1723/17

    Krankenversicherung - Verabreichung von Zytostatika im Rahmen ambulanter …

  • OLG Braunschweig, 22.05.2018 - 8 U 130/17

    Anspruch des Patienten auf Erstattung nicht geschuldeter Umsatzsteuer bei der …

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2021 - L 5 KR 161/18

    Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an …

  • OLG Brandenburg, 10.10.2024 - 10 U 102/23

    Rückzahlung eines im Rahmen eines Bauvertrages als Umsatzsteuer ausgewiesenen …

  • BGH, 06.05.2020 - VIII ZR 44/19

    Rückforderungsanspruch des privaten Krankenversicherers bei Ansatz nicht …

  • BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 247/18

    Private Krankenversicherung: Rückforderungsanspruch bezüglich der von dem …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2025 - L 10 KR 215/23
  • LSG Bayern, 04.10.2011 - L 5 KR 14/11

    Krankenversicherung - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - …

  • OLG Frankfurt, 26.04.2019 - 25 U 60/18

    Kein Anspruch auf Erstattung überzahlter Umsatzsteuer für Zytostatika aus …

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.07.2017 - L 5 KR 105/16

    Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland

  • OLG Hamm, 28.01.2014 - 19 U 107/13

    Werbeleistung für die Schweiz bei Sportveranstaltungen in Deutschland ist nicht …

  • LSG Hessen, 27.05.2010 - L 1 KR 304/09

    Krankenversicherung - Leistungserbringer - Vergütungsanspruch - Geltung einer …

  • LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16

    Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke bei ambulanter …

  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2010 - L 11 KR 1960/09

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütungsanspruch des …

  • OLG Brandenburg, 28.10.2024 - 10 U 51/24

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung des Verbrauchers der mit dem …

  • OLG Brandenburg, 28.11.2024 - 10 U 39/24

    Beabsichtigte Zurückweisung der Berufung mangels Erfolgsaussichten; Kein Anspruch …

  • OLG Brandenburg, 26.11.2024 - 10 U 50/24

    Rückzahlung der Umsatzsteuer nur bei Nettopreisabrede!

  • OLG Brandenburg, 10.10.2024 - 10 U 103/23

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückzahlung des Verbrauchers der mit dem …

  • SG Speyer, 21.03.2016 - S 7 KR 482/13

    Krankenversicherung - Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung - Geltung der …

  • FG Hessen, 25.11.2010 - 7 K 3205/08

    Einreihung von Sondennahrung

  • LG Tübingen, 11.05.2018 - 4 O 360/17

    Anspruch des privaten Krankenversicherers auf Erstattung der Umsatzsteuer …

  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2015 - L 5 KR 3551/13
  • OLG Zweibrücken, 01.12.2009 - 5 U 8/09

    Schadensersatz bei Körperverletzung: Erstattung der Kosten für die Sondennahrung …

  • SG Berlin, 12.10.2011 - S 83 KA 395/10

    Krankenversicherung/vertragsärztliche Versorgung - Abrechnung und Einziehung der …

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 8/08 BH
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