Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011

Rechtsprechung
   FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3950
FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11 (https://dejure.org/2011,3950)
FG München, Entscheidung vom 05.10.2011 - 14 V 2155/11 (https://dejure.org/2011,3950)
FG München, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - 14 V 2155/11 (https://dejure.org/2011,3950)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3950) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ernstliche Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • taz.de (Pressebericht, 26.10.2011)

    Steuerfreuden für RWE und Eon // Brennelementesteuer steht auf der Kippe

  • spiegel.de (Pressemeldung, 09.10.2011)

    Finanzgericht München zweifelt an Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer

  • juve.de (Kurzinformation)

    Atomsteuer: Auch RWE erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    FG München zweifelt an Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer - RWE mit Eilantrag vor dem FG München erfolgreich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Einordnung der Kernbrennstoffsteuer als Verbrauchsteuer im Zusammenhang mit der Prüfung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Einführung der Kernbrennstoffsteuer

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11

    Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer

    FG Hamburg, 16.09.2011 - 4 V 133/11

    Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig?

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Kernbrennstoffsteuer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2012, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Ökosteuer

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
    20 aa) Eine Verbrauchsteuer zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass die Steuer ihrem Wesen nach auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den End- oder Letztverbraucher angelegt sein muss (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG vom 20. April 2004 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274; BVerfG-Urteil vom 7. Mai 1998 2 BvR 1991/95 und 2 BvR 2004/95, BVerfGE 98, 106; BVerfG-Beschluss vom 28. Januar 1970 1 BvL 4/67, BVerfGE 27, 375; BVerfG-Urteil vom 10. Mai 1962 1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76; BVerfG-Beschluss vom 1. April 1971 1 BvL 22/67, BVerfGE 31, 8).

    Sie soll aber wirtschaftlich nicht vom Steuerschuldner, sondern vom Konsumenten getragen werden (BVerfG-Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 905/00, a. a. O.).

    Es reicht aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn die Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt (BVerfG-Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 905/00, a. a. O.; BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1).

    Dabei hat es allerdings die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung in der Form, dass die Verbrauchsteuerbelastung in den Preis für das hergestellte Produkt eingestellt und so seinerseits die Steuerlast als Preisbestandteil über eine oder mehrere Handelsstufen auf den privaten End- oder Letztverbraucher weitergewälzt wird, für ausreichend erachtet (vgl. BVerfG-Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 905/00, a. a. O.).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Spielgerätesteuer

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
    Es reicht aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn die Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt (…BVerfG-Urteil vom 20. April 2004 1 BvR 905/00, a. a. O.; BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1).

    In Bezug auf die Spielgerätesteuer hat das BVerfG entschieden, dass diese Voraussetzung zumindest so lange gegeben sei, wie der Spielereinsatz den Steuerbetrag und die sonstigen notwendigen Unkosten für den Betrieb des Spielgerätes deckt und in der Regel noch Gewinn abwirft (BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, a. a. O.).

    Denn für die Qualifizierung einer Steuer als Verbrauchsteuer kommt es nicht auf deren Bezeichnung durch den Gesetzgeber an (vgl. BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1).

    Rn. 35 cc) Ob es für eine Überwälzbarkeit ausreicht, wenn der erzielbare Strompreis den Steuerbetrag und die sonstigen notwendigen Unkosten für den Betrieb des Kernkraftwerkes deckt und dennoch für den Betreiber des Kernkraftwerks in der Regel noch Gewinn verbleibt (vgl. zur Spielgerätesteuer BVerfG-Beschluss vom 4. Februar 2009 1 BvL 8/05, a. a. O.), kann vorliegend dahinstehen, weil auch diesbezüglich weitere Angaben, z. B. zum erzielbaren Strompreis, im Hauptsacheverfahren erhoben werden müssen.

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Haushaltssicherungsgesetz

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
    20 aa) Eine Verbrauchsteuer zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass die Steuer ihrem Wesen nach auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den End- oder Letztverbraucher angelegt sein muss (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG vom 20. April 2004 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274; BVerfG-Urteil vom 7. Mai 1998 2 BvR 1991/95 und 2 BvR 2004/95, BVerfGE 98, 106; BVerfG-Beschluss vom 28. Januar 1970 1 BvL 4/67, BVerfGE 27, 375; BVerfG-Urteil vom 10. Mai 1962 1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76; BVerfG-Beschluss vom 1. April 1971 1 BvL 22/67, BVerfGE 31, 8).

    Werde der Konsument (ausnahmsweise) selbst Steuerschuldner, sei es sinnwidrig, auch noch die Abwälzbarkeit zu fordern (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1984 VII R 60/83, BFHE 141, 369, unter Bezugnahme u.a. auf die Rechtsprechung des BVerfG im Beschluss vom 28. Januar 1970 1 BvL 4/67, a. a. O.).

    Dagegen hat es in seinem Beschluss vom 28. Januar 1970 1 BvL 4/67 (…a. a. O.) nur über eine Weitergabe der Steuer durch eine Preissteigerung entschieden.

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
    Rn. 49 Auch der Rechtsprechung des BVerfG ist zu entnehmen, dass dieses einem Steuer(er)findungsrecht des Bundes ablehnend gegenübersteht, da die grundgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 30 GG, Art. 70 GG, Art. 105 GG, davon ausgehen, dass dem Bund auf dem Gebiet der Gesetzgebung nur zugewiesene Kompetenzen zustehen, während im Übrigen die Länder die Rechtsetzungsbefugnis wahrnehmen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 7. Mai 1963 2 BvL 8/61, 2 BvL 10/61, BVerfGE 16, 64; vgl. auch BVerfG-Urteil vom 19. März 2003 2 BvL 9, 10, 11, 12/98, BVerfGE 108, 1).
  • BFH, 01.04.2010 - II B 168/09

    AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
    Sie setzt aber wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes voraus (BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl. II 2010, 558).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
    Das BVerfG sieht die Finanzverfassung des GG als eine in sich geschlossene Rahmen- und Verfahrensordnung an, wobei der Rahmen die Grenze darstellt, die der einfache Gesetzgeber nicht überschreiten darf (BVerfG-Urteil vom 6. November 1984 2 BvL 19/83 u. a., BVerfGE 67, 256).
  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61

    Einwohnersteuer

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
    Rn. 49 Auch der Rechtsprechung des BVerfG ist zu entnehmen, dass dieses einem Steuer(er)findungsrecht des Bundes ablehnend gegenübersteht, da die grundgesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Art. 30 GG, Art. 70 GG, Art. 105 GG, davon ausgehen, dass dem Bund auf dem Gebiet der Gesetzgebung nur zugewiesene Kompetenzen zustehen, während im Übrigen die Länder die Rechtsetzungsbefugnis wahrnehmen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 7. Mai 1963 2 BvL 8/61, 2 BvL 10/61, BVerfGE 16, 64; vgl. auch BVerfG-Urteil vom 19. März 2003 2 BvL 9, 10, 11, 12/98, BVerfGE 108, 1).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
    20 aa) Eine Verbrauchsteuer zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass die Steuer ihrem Wesen nach auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den End- oder Letztverbraucher angelegt sein muss (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG vom 20. April 2004 1 BvR 905/00, BVerfGE 110, 274; BVerfG-Urteil vom 7. Mai 1998 2 BvR 1991/95 und 2 BvR 2004/95, BVerfGE 98, 106; BVerfG-Beschluss vom 28. Januar 1970 1 BvL 4/67, BVerfGE 27, 375; BVerfG-Urteil vom 10. Mai 1962 1 BvL 31/58, BVerfGE 14, 76; BVerfG-Beschluss vom 1. April 1971 1 BvL 22/67, BVerfGE 31, 8).
  • BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07

    Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von …

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
    Die Steuerüberwälzung ist ein wirtschaftlicher Vorgang; das Gesetz überlässt es dem Steuerschuldner, den Steuerbetrag in die Kalkulation einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch dann zu wahren; letztlich hängt es von der Marktlage ab, ob dem Steuerzahler die Überwälzung gelingt (BFH-Urteil vom 10. November 2010 XI R 79/07 m. w. N., BFHE 231, 373, BStBl II 2011, 311;… vgl. auch BFH-Urteil vom 29. März 2006 II R 59/04 m. w. N., BFH/NV 2006, 1354).
  • FG Hamburg, 16.09.2011 - 4 V 133/11

    Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig?

    Auszug aus FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
    19 a) Diese Zweifel beruhen darauf, dass nach summarischer Prüfung nicht eindeutig feststeht, ob es sich bei der Kernbrennstoffsteuer tatsächlich um eine Verbrauchsteuer handelt und deshalb der Bund damit über die zum Erlass des KernbrStG erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügt hat (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 16. September 2011 4 V 133/11, bisher n.v.).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

  • BFH, 22.11.2005 - VII R 33/05

    Vergütungsberechtigter Verwender i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 MinöStG 1993

  • BFH, 29.03.2006 - II R 59/04

    Spielgerätesteuergesetz Hamburg: Besteuerung von Geldspielgeräten

  • BFH, 05.04.2007 - XI B 173/06

    Existenzgründerrücklage; Aufzeichnungspflicht

  • BFH, 26.06.1984 - VII R 60/83
  • BFH, 17.12.1974 - VII R 56/72

    Zahlungsunfähigkeit - Überwälzung der Abgabenbelastung - Handel mit versteuertem …

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Der einfache Gesetzgeber darf nur solche Steuern einführen, deren Ertrag durch Art. 106 GG dem Bund, den Ländern oder Bund und Ländern gemeinschaftlich zugewiesen wird (vgl. FG München, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 14 V 2155/11 -, juris, Rn. 45, 52; Birk/Förster, DB Beilage Nr. 17 zum Heft 30 1985, S. 1 ;… Ossenbühl/Di Fabio, StuW 1988, S. 349 ;… Förster, Die Verbrauchsteuern, 1989, S. 39;… Vogel, in: Festschrift für Klaus Tipke, 1995, S. 93 ;… Jobs, Steuern auf Energie als Element einer ökologischen Steuerreform, 1999, S. 167;… Vogel, in: Isensee/Kirchhof, HStR IV, 2. Aufl. 1999, § 87 Rn. 32;… Vogel/Walter, in: Bonner Kommentar, Bd. 14, Art. 105 Rn. 66 [2004];… Müller-Franken, in: Berliner Kommentar, Art. 105 Rn. 206 [2008];… Kyrill-A. Schwarz, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 6. Aufl. 2010, Art. 106 Rn. 17;… Waldhoff/von Aswege, Kernenergie als "goldene Brücke"?, 2010, S. 11 f.;… Martini, ZUR 2012, S. 219 ;… Waldhoff, ZfZ 2012, S. 57 ;… Wernsmann, ZfZ 2012, S. 29 ;… Eiling, Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben an die Einführung neuer Verbrauchsteuern, 2014, S. 67;… Gärditz, ZfZ 2014, S. 18 ;… Kloepfer, Finanzverfassungsrecht, 2014, S. 137;… Pieroth, in: Jarass/Pieroth, GG, 14. Aufl. 2016, Art. 106 Rn. 2;… a.A. Brodersen, in: Festschrift für Gerhard Wacke, 1972, S. 103 ;… Osterloh, NVwZ 1991, S. 823 ;… Wieland, Die Konzessionsabgaben, 1991, S. 290;… Häde, Finanzausgleich, 1996, S. 163 ff.;… Söhn, in: Festschrift für Klaus Stern, 1997, S. 587 ;… Jarass, Nichtsteuerliche Abgaben und lenkende Steuern unter dem Grundgesetz, 1999, S. 17 ff.;… Heun, in: Dreier, GG, 2000, Art. 105 Rn. 33, Art. 106 Rn. 14;… Wendt, in: Isensee/Kirchhof, HStR VI, 3. Aufl. 2008, § 139 Rn. 29 ff.;… van Heek, in: van Heek/Lehmann, Die Kernbrennstoffsteuer als "Verbrauchsteuer"?, 2012, S. 34;… Schmidt, StuW 2015, S. 171 ).
  • FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 270/11

    Vorlage des KernbrStG an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit des KernbrStG …

    Das Finanzgericht Hamburg und das Finanzgericht München haben in ihren Entscheidungen ernstliche Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes geäußert und Aussetzung der Vollziehung gewährt (veröffentlichte Entscheidung: des FG Hamburg, Beschlüsse vom 16.09.2011, 4 V 133/11, EFG 2011, 2103, und vom 10.01.2012, 4 V 288/11, EFG 2012, 955; des FG München, Beschluss vom 04.10.2011, 14 V 2155/11, DStRE 2012, 48).

    Rn. 243 Entsprechend ist der bisherigen Rechtsprechung zur Kernbrennstoffsteuer und der Literatur zu entnehmen, dass es allgemeiner Ansicht entspricht, dass es für die Frage, ob die Kernbrennstoffsteuer eine Verbrauchsteuer i. S. d. Art. 106 GG ist, entscheidend darauf ankommt, ob und gegebenenfalls mit welchem genauen Inhalt das Merkmal der Abwälzbarkeit gegeben sein muss (vgl. insoweit etwa FG München, Beschluss vom 04.10.2011, 14 V 2155/11 a. a. O.), das seine Zweifel daran, ob die Kernbrennstoffsteuer eine Verbrauchsteuer ist, allein im Hinblick auf die (mangelnde) Abwälzbarkeit begründet hat).

    Rn. 366 Auch nach der Ansicht des FG München, das in seinem Beschluss zur Kernbrennstoffsteuer die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Hamburgischen Spielgerätesteuer bereits ausführlich berücksichtigt hat, ist es nach wie vor ein Charakteristikum einer Verbrauchsteuer, dass sie auf Überwälzung angelegt ist, was heiße, dass die Überwälzbarkeit der Regelfall sein müsse, selbst wenn die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse eine Weitergabe der Steuerlast an den Endverbraucher nicht in jedem Einzelfall zuließen (Beschluss vom 04.10.2011, 14 V 2155/11, DStRE 2012, 48).

  • FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11

    Finanzprozessrecht: Vorläufige Vollstreckbarkeit eines beschwerdefähigen …

    Sie nimmt zur Begründung ihres Antrags Bezug auf ihren gegenüber dem Antragsgegner gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung sowie die in Kopie beigefügten Entscheidungen des Finanzgerichts Hamburg vom 16.09.2011 (4 V 133/11, juris) und des Finanzgerichts München vom 04.10.2011 (14 V 2155/11, juris).

    Rn. 19 Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass auch das Finanzgericht München in einer weiteren Parallelsache mit Beschluss vom 04.10.2011 ernstliche Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes festgestellt hat (14 V 2155/11).

  • FG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - 11 V 2661/11

    Keine Aufhebung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität …

    Rn. 33 aa) Insbesondere hält der beschließende Senat die von der Antragstellerin erhobenen -- und vom FG Hamburg in seinem Beschluss vom 16. September 2011 4 V 133/11, EFG 2011, 2103 ff., sowie vom FG München in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2011 14 V 2155/11, juris, geteilten -- Bedenken gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das KernbrStG nicht für hinreichend gewichtig, um die Rechtmäßigkeit der auf der Grundlage dieses Gesetzes erfolgten Steuerfestsetzungen ernstlich zweifelhaft erscheinen zu lassen.
  • FG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - 11 V 4024/11

    Keine Aufhebung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität …

    Rn. 32 aa) Insbesondere hält der beschließende Senat die von der Antragstellerin erhobenen -- und vom FG Hamburg in seinem Beschluss vom 16. September 2011 4 V 133/11, EFG 2011, 2103 ff., sowie vom FG München in seinem Beschluss vom 5. Oktober 2011 14 V 2155/11, juris, geteilten -- Bedenken gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das KernbrStG nicht für hinreichend gewichtig, um die Rechtmäßigkeit der auf der Grundlage dieses Gesetzes erfolgten Steuerfestsetzungen ernstlich zweifelhaft erscheinen zu lassen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG München

Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,41029
FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05 (https://dejure.org/2011,41029)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.01.2011 - 3 K 52/05 (https://dejure.org/2011,41029)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 3 K 52/05 (https://dejure.org/2011,41029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,41029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 15 Abs 2 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 365 Abs 3 S 1 AO, § 367 Abs 1 AO
    Einspruch gegen einen geänderten Steuerbescheid bei bereits laufendem Einspruchsverfahren - Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Leistungen im Zusammenhang mit aus mehreren Gebäuden bestehendem Grundbesitz - Anforderungen an den Nachweis der umsatzsteuerpflichtigen ...

  • denkmalrechtbayern.de PDF

    Vorsteuerabzug Rittergut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine den Vorsteuerabzug ermöglichende Verwendung bei Erwerb eines alten Ritterguts durch eine gemeinnützige GmbH und anschließendem jahrelangen Leerstand einzelner Gebäude des Ritterguts

  • Wolters Kluwer

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Leistungen im Zusammenhang mit dem im Eigentum stehenden Grundbesitz; Maßgeblichkeit des § 15 Abs. 1 und 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) für die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Eingangsleistungen bei ...

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an eine den Vorsteuerabzug ermöglichende Verwendung bei Erwerb eines alten Ritterguts durch eine gemeinnützige GmbH und anschließendem jahrelangen Leerstand einzelner Gebäude des Ritterguts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2012, 48 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BFH, 27.08.2009 - XI B 124/08

    Verhältnis zwischen tatsächlicher Verwendung und Verwendungsabsicht - Option und …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Rn. 48 Für die Entstehung des Rechts auf Vorsteuerabzug aus Rechnungen über Eingangsleistungen ist bei richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 1 und 2 UStG maßgebend, ob der Steuerpflichtige die Leistungen für sein Unternehmen bezogen hat und im Jahr des Leistungsbezugs mit den Investitionsausgaben tatsächlich Umsätze ausführt, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist bzw. wenn - wie im Streitfall - die tatsächliche Verwendung noch aussteht, die Absicht hatte, mit den Investitionsausgaben Umsätze auszuführen, für die der Vorsteuerabzug zugelassen ist (BFH-Urteil vom 02. März 2006 V R 49/05, BStBl II 2006, 729, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 27. August 2009 XI B 124/08, BFH/NV 2009, 2010).

    Rn. 51 Bestehende Zweifel am Vorliegen der erforderlichen Verwendungsabsicht gehen zu Lasten des Steuerpflichtigen, weil er die Feststellungslast (objektive Beweislast) für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs trägt (BFH-Beschluss vom 27. August 2009 XI B 124/08, BFH/NV 2009, 2010, m.w.N.).

  • BFH, 16.07.1970 - V R 95/66

    Auslegung des Begriffs des "Gegenstandes" im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Zum Begriff des Gegenstand i.S. des § 3 Abs. 1 UStG hat der BFH entschieden, dass unter "Gegenständen" im Sinne dieser Bestimmung nur körperliche Gegenstände (Sachen im Sinne des § 90 BGB), Sachgesamtheiten sowie solche Wirtschaftsgüter verstanden werden, die im Wirtschaftsverkehr wie Sachen behandelt werden, insbesondere Energien, z. B. der elektrische Strom (BFH-Urteil vom 16. Juli 1970, BStBl II 1970, 706).

    So sind Rechte zwar "Gegenstände i.S.d. bürgerlichen Rechts, dagegen keine "Gegenstände", die im Rahmen einer Lieferung übertragen werden können (BFH-Urteil vom 16. Juli 1970, BStBl II 1970, 706).

  • BFH, 24.07.2003 - V R 39/99

    Gebäudenutzung teilweise unternehmerisch, teilweise zu Wohnzwecken

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    So darf z.B. nach der BFH-Rechtsprechung ein Unternehmer, der ein Gebäude errichtet, das er teilweise unternehmerisch und teilweise nichtunternehmerisch (zu eigenen Wohnzwecken) nutzt, das Gebäude insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und die auf das gesamte Gebäude - einschließlich des nichtunternehmerisch genutzten Teils - entfallenden Vorsteuerbeträge nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 UStG abziehen (BFH-Urteil vom 24. Juli 2003 V R 39/99, BStBl 2004, 371).
  • BFH, 22.11.2007 - V R 43/06

    Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Im BFH-Urteil vom 22. November 2007 V R 43/06 (BStBl II 2008, 770) ist die Rede davon, dass "Vorsteuerbeträge, die den Gegenstand selbst (Gebäude) oder die Erhaltung, Nutzung oder Gebrauch des Gegenstandes betreffen", gesondert zu beurteilen seien.
  • EuGH, 23.04.2009 - C-460/07

    Puffer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Auch in der Rechtsprechung des EuGH geht es regelmäßig um die Zuordnung von "Gebäuden" (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 23. April 2009 C-460/07, BFH/NV 2009, 1056).
  • BFH, 31.01.2002 - V R 61/96

    Unternehmer - Erwerb eines PKW zur gemischten Nutzung - Zuordnung zum Unternehmen …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Rn. 53 aa) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - (so bereits Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 -Lennartz-, Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, HFR 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 -Armbrecht-, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649; Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BStBl II 2003, 813) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen Gegenstand zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, folgende Möglichkeiten: (1) Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen; (2) Er kann den Gegenstand insgesamt seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen; (3) Er kann den Gegenstand entsprechend dem - geschätzten - unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen.
  • BFH, 23.09.2009 - XI R 14/08

    Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Falls sie diese Absicht, bei der es sich um eine innere Tatsache handelt, erst in späteren Veranlagungszeiträumen (erstmals) gehabt haben sollte, ist für die Frage des Vorsteuerabzugs im Streitjahr genauso unerheblich (BFH-Urteil vom 23. September 2009 XI R 14/08, BStBl II 2010, 243), wie wenn sie die im Streitjahr bestehende Absicht in späteren Besteuerungszeiträumen aufgegeben haben sollte (BFH-Urteil vom 16. Mai 2002 V R 56/00, BStBl II 2006, 725).
  • EuGH, 11.07.1991 - C-97/90

    Lennartz / Finanzamt München III

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Rn. 53 aa) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - (so bereits Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 -Lennartz-, Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, HFR 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 -Armbrecht-, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649; Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BStBl II 2003, 813) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen Gegenstand zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, folgende Möglichkeiten: (1) Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen; (2) Er kann den Gegenstand insgesamt seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen; (3) Er kann den Gegenstand entsprechend dem - geschätzten - unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen.
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Denn die Verwendungsabsicht muss sich aus objektiven Umständen ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 17. Dezember 2008 XI R 64/06, BFH/NV 2009, 798).
  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2011 - 3 K 52/05
    Rn. 53 aa) Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - EuGH - (so bereits Urteile vom 11. Juli 1991 Rs. C-97/90 -Lennartz-, Slg. 1991, I-3795, UVR 1992, 19, HFR 1991, 730, und vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92 -Armbrecht-, Slg. 1995, I-2775, BStBl II 1996, 392) und des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649; Urteil vom 31. Januar 2002 V R 61/96, BStBl II 2003, 813) ergeben sich für einen Unternehmer, der einen Gegenstand zur gemischten (teils unternehmerischen und teils nichtunternehmerischen) Nutzung erwirbt, folgende Möglichkeiten: (1) Er kann den Gegenstand insgesamt seinem Unternehmen zuordnen; (2) Er kann den Gegenstand insgesamt seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen; (3) Er kann den Gegenstand entsprechend dem - geschätzten - unternehmerischen Nutzungsanteil seinem Unternehmen und im Übrigen seinem nichtunternehmerischen Bereich zuordnen.
  • BFH, 02.03.2006 - V R 49/05

    Im Jahr der Umsatzsteuerfestsetzung nach § 15 Abs. 4 UStG angewandter …

  • BFH, 28.02.2002 - V R 42/01

    Keine Nichtigkeit des Steuerbescheids wegen fehlender Unterzeichnung der …

  • BFH, 28.02.1996 - XI R 42/94

    Führt eine Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der Steuer oder …

  • BFH, 16.05.2002 - V R 56/00

    Vorsteuerabzug bei Bauleistungen

  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

  • BFH, 26.01.2006 - V R 74/03

    Einschränkung des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 UStG 1993

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Sachsen-Anhalt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht