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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98.NE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,398
OVG Brandenburg, 08.06.2000 - 2 D 29/98.NE (https://dejure.org/2000,398)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2000 - 2 D 29/98.NE (https://dejure.org/2000,398)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE (https://dejure.org/2000,398)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nomos.de PDF, S. 61 (Leitsatz)

    §§ 2 Abs. 1 Satz 2, 8 Abs. 2 Satz 2, Abs. 6, Abs. 7 Satz 1 u. 2 KAG Bbg.; §§ 14, 15 StabG; § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO
    Beitragssatzungen für Wasserversorgung/Entstehen der Anschlussbeitragspflicht/Bindungswirkung des Feststellungsbescheides/Zweckverband/Zulässigkeit nutzungsbezogenen Vollgeschossmaßstabs

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Wasserversorgungsverband "Hoher Fläming" - Gründung des Zweckverbandes nach dem Zweckverbandssicherungsgesetz wirksam - Beitrags- und Gebührensatzung hinsichtlich der Anschlussbeiträge nichtig

  • recht-energisch.de (Kurzinformation)

    Schmutzwassergebühren Brandenburg: Schadensersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzungen für Wasserversorgung; Normenkontrollantrag gegen Beitragssatzung, die den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht für das Grundstück eines Antragstellers nicht erfasst; Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 56 (Ls.)
  • DVBl 2001, 494 (Ls.)
  • DÖV 2001, 137
 
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Wird zitiert von ... (316)Zitiert selbst (39)

  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

    Rn. 3 Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg legte diese Vorschrift im Anschluss an das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 18. Mai 1999 (…- 15 A 2880/96 -, NVwZ-RR 2000, S. 535) mit Urteil vom 8. Juni 2000 (- 2 D 29/98.NE -, juris, Rn. 43 ff.) so aus, dass mit der Satzung "ausschließlich die erste nach Inkrafttreten des KAG erlassene jeweilige Anschlussbeitragssatzung (gemeint sei), wobei es nicht auf die formelle und materielle Gültigkeit dieser Satzung, sondern ausschließlich auf den formalen Akt des Satzungserlasses" ankomme.

    Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg habe § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a.F. mit Urteil vom 8. Juni 2000 (- 2 D 29/98.NE -, juris, Rn. 43 ff.) dahin ausgelegt, dass im Fall der Unwirksamkeit der ersten Beitragssatzung die sachliche Beitragspflicht nur durch eine nachfolgende wirksame Beitragssatzung habe begründet werden können, die rückwirkend auf den Zeitpunkt des formalen Inkrafttretens der ersten, unwirksamen Beitragssatzung (oder den darin geregelten späteren Zeitpunkt für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht) in Kraft gesetzt worden sei.

    Mit einer Rechtsänderung sei nach dem 31. Dezember 1997 nicht zu rechnen gewesen, da es zu diesem Zeitpunkt nicht einmal eine Gesetzesinitiative gegeben habe und die geltende Rechtslage durch das Oberverwaltungsgericht Brandenburg im Urteil vom 8. Juni 2000 (- 2 D 29/98.NE -, juris) bestätigt worden sei.

    Seit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 8. Juni 2000 (- 2 D 29/98.NE -, juris) sei für die Betroffenen klar gewesen, dass sie wegen Verjährung der Beitragsschuld nicht mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen müssten.

    Vielmehr habe das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg vom 8. Juni 2000 (- 2 D 29/98.NE -, juris) gerade alle Unklarheiten beseitigt.

    Rn. 45 Nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg a.F. in seiner Auslegung durch das Oberverwaltungsgericht war für den Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht der Zeitpunkt der ersten Beitragssatzung mit formellem Geltungsanspruch maßgeblich (OVG Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE -, juris, Rn. 43 ff.;… Urteil vom 5. Dezember 2001 - 2 A 611/00 -, MittStGB Bbg. 2002, S. 126 - Urteil vom 27. März 2002 - 2 A 480/00 - S. 15 f.;… Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 733/03 -, LKV 2004, S. 555 ).

    Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 8. Juni 2000 (- 2 D 29/98.NE -, juris) war § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg a.F. so auszulegen, dass es für den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht und damit auch für den Zeitpunkt des Verjährungsbeginns lediglich auf das formelle Inkrafttreten der ersten unwirksamen Beitragssatzung, nicht aber auf das Inkrafttreten einer wirksamen Satzung ankam.

    Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hatte sich im Urteil vom 8. Juni 2000 (- 2 D 29/98.NE -, juris) eindeutig dafür entschieden, in dem Konflikt zwischen den finanziellen Interessen der Gemeinden und Zweckverbände einerseits und den Interessen der Bürger andererseits letzteren den Vorrang zu geben.

    Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg schloss sich mit seinem Urteil vom 8. Juni 2000 (a.a.O., Rn. 48) der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen an, das zur Parallelbestimmung des nordrhein-westfälischen Kommunalabgabengesetzes, welches als Vorlage für das brandenburgische Kommunalabgabengesetz gedient hatte, bereits mit Urteil vom 18. Mai 1999 (…- 15 A 2880/96 -, NVwZ-RR 2000, S. 535 ff.) die Auslegung vertreten hatte, dass es für den Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht maßgeblich auf das erste "Inkraftsetzen" einer vermeintlich gültigen Satzung ankomme; damit hatte es seine frühere Rechtsprechung, nach der unwirksame Beitragssatzungen für die Frage des Zeitpunkts des Entstehens der Beitragspflicht unerheblich sein sollten, ausdrücklich aufgegeben (…a.a.O., S. 537).

    Rn. 61 Eine durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 8. Juni 2000 (- 2 D 29/98.NE -, juris) begründete Unsicherheit hinsichtlich der Auslegung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg a.F. bestand im Übrigen stets nur bezüglich der Frage, ob die Beitragspflicht für ihr Entstehen und damit den Beginn der Festsetzungsverjährung eine wirksame Satzung voraussetzt.

    Andererseits betonte es in den Entscheidungsgründen, dass "ohne gültige Beitragssatzung (…) auch für Beiträge nach § 8 KAG eine sachliche Beitragspflicht nicht entstehen kann" (OVG Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE -, juris, Rn. 45).

    Rn. 68 Das Oberverwaltungsgericht Brandenburg hat in seinem Urteil vom 8. Juni 2000 (- 2 D 29/98.NE -, juris, Rn. 48) allerdings zu Recht darauf hingewiesen, dass die Gemeinden und Zweckverbände durchaus die Möglichkeit hatten, Beitragsforderungen rechtzeitig geltend zu machen und so keine finanziellen Einbußen zu erleiden.

    Verzichten die Gemeinden und Zweckverbände auf die Inanspruchnahme dieser sie begünstigenden Ausnahmeregelung, dokumentieren sie damit, dass sie des hierdurch gewährten Schutzes nach eigener Einschätzung nicht mehr bedürfen (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE -, juris, Rn. 48; vgl. für die gleichlautende Bestimmung des § 8 Abs. 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen - KAG NRW - OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 18. Mai 1999 - 15 A 2880/96 -, NVwZ-RR 2000, S. 535 ).

  • BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in …

    Gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 1 KAG Bbg in der Fassung vom 27. Juni 1991 war für das Entstehen der Anschlussbeitragspflicht und damit für den Beginn der Frist für die Festsetzungsverjährung auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem erstmals eine wirksame Satzung in Kraft gesetzt wurde (Abgrenzung von OVG Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2000, - 2 D 29/98.NE - LKV 2001, 132 ff).

    Nach der Auslegung jener Norm, die diese in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in Brandenburg erfahren hatte, kam es insoweit nicht auf die formelle und materielle Gültigkeit dieser Satzung, sondern ausschließlich auf den formalen Akt des (ersten) Satzungserlasses an (etwa OVG Brandenburg, LKV 2001, 132, 134 f; BeckRS 2016, 40172 und LKV 2004, 555, 556).

    Da aber nur eine materiell wirksame Satzung Rechtsgrundlage für die Beitragspflicht sein kann, konnten Beiträge danach nur erhoben werden, wenn eine gültige Satzung auf den Tag des Inkrafttretens der ersten unwirksamen Satzung zurückwirkte (vgl. OVG Brandenburg, LKV 2001, 132, 133 f).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.02.2016 - 9 B 1.16

    Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beginn der …

    Rn. 6 Das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg (Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE -, Juris) legte diese Fassung der Vorschrift so aus, dass es bei Grundstücken, die bereits vor dem ersten Satzungsgebungsversuch die Möglichkeit zum Anschluss an die zentrale öffentliche Anlage hatten, für den Zeitpunkt, an dem die sachliche Beitragspflicht durch Satzung zur Entstehung gebracht werden musste, nicht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der ersten gültigen Beitragssatzung ankomme, sondern auf den Zeitpunkt, in dem die Gemeinde oder der Zweckverband erstmals eine Beitragssatzung in Kraft setzen wollten bzw. auf einen in dieser Satzung bestimmten späteren Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht.

    Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Anwendung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n. F. in Fällen, in denen Beiträge nach § 8 Abs. 7 S. 2 KAG a. F. in der Auslegung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg (Urteil vom 8. Juni 2000, a.a.O.) nicht mehr erhoben werden könnten, gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot verstoße.

    § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg (Urteil vom 8. Juni 2000 - 2 D 29/98.NE -, juris, Rdnr. 43 ff.) und der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (…u.a. Urteil vom 12. Dezember 2007 - OVG 9 B 45.06 -, Juris Rn. 54, 58 m.w.N.) dahin zu verstehen, dass eine formell oder materiell rechtswidrige und damit nichtige Beitragssatzung eben wegen ihrer Nichtigkeit zwar nicht ausreicht, um die sachliche Beitragspflicht entstehen zu lassen, ihr Erlass aber gleichwohl für den Zeitpunkt bedeutsam ist, zu dem die sachliche Beitragspflicht überhaupt noch durch eine nachfolgende wirksame Satzung zur Entstehung gebracht werden kann.

    Die Kammer hat - mit Blick auf ihre durch § 93c Abs. 1 Satz 3 BVerfGG und § 95 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 BVerfGG eingeschränkte Entscheidungszuständigkeit - ersichtlich im Wege verfassungskonformer Auslegung entschieden, dass § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG n.F. nicht diejenigen Fälle erfasst, in denen der Anschlussbeitrag zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung (1. Februar 2004) nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg (Urteil vom 8. Juni 2000, a.a.O.) bereits festsetzungsverjährt gewesen wäre, wenn der Satzungsgeber eine wirksame Beitragssatzung erlassen hätte, die auf den nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. maßgeblichen Zeitpunkt zurückgewirkt hätte.

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2264
VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99 (https://dejure.org/2000,2264)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 (https://dejure.org/2000,2264)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 13 S 2540/99 (https://dejure.org/2000,2264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

  • Judicialis

    VwGO § 123; ; AuslG § 55; ; AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 55; AuslG § 53 Abs. 6 S. 1; VwGO § 123
    D (A), Bosnier, Bosnien-Herzegowina, Duldung, Krankheit, Fokale Epilepsie, Spastische Lähmung, Behinderte, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung, Verfahrensrecht, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Zulässigkeit, Einstweilige ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123; AuslG § 53 Abs. 6 Satz 1 § 55
    Einstweilige Anordnung, Duldung, Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis - Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs, auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Antrag bei der Behörde, Vorwegnahme der Hauptsache, Duldung als Sicherungsinstrument, Abschiebungshindernis wegen im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abschiebung eines Ausländers; Abschiebungshindernisse; Aussetzung der Abschiebung; Unzumutbare Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft; Lebensgemeinschaft in Form einer Beistandsgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2001, 228
  • DVBl 2001, 494 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2000 - 13 S 1026/99

    Sicherungsfähigkeit eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Der bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG bestehende Anspruch des Ausländers auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung) ist nach den vom Senat in seinem Beschluss vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 - (InfAuslR 2000, 378) dargelegten Grundsätzen durch einstweilige Anordnung sicherungsfähig.

    Das Unterbleiben einer den Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung sichernden einstweiligen Anordnung würde in Fällen der vorliegenden Art zu einem mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbaren Rechtsschutzdefizit führen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378 sowie Schoch in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 123 RdNrn.

    Es liegt also an ihr, auf die einstweilige Anordnung mit einer ermessensfehlerfreien Entscheidung zu reagieren und - gegebenenfalls - im Anschluss daran eine Änderung oder Aufhebung der einstweiligen Anordnung in analoger Anwendung des § 80 Abs. 7 VwGO (zu dieser vgl. Schoch, a.a.O., § 123 RdNrn. 177 f.;… Happ a.a.O., § 123 RdNr. 78;… Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 RdNr. 66; Kopp/Schenke, a.a.O., § 123 RdNr. 35) zu beantragen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 10.3.2000 a.a.O. sowie Schoch a.a.O., RdNr. 162;… Happ, a.a.O., RdNr. 66;… Funke-Kaiser, a.a.O., RdNr. 163).

    Voraussetzung für eine den Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung sichernde einstweilige Anordnung ist in Fällen der vorliegenden Art im Rahmen der Prüfung des Anordnungsanspruchs die Glaubhaftmachung eines Ermessensfehlers bei Ablehnung (oder Unterlassung) der begehrten Behördenentscheidung und die gerichtliche Prognose anhand der bisher im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Tage getretenen Umstände, dass die ermessensfehlerfreie (Neu-)Bescheidung durch die Behörde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Erteilung der vom Antragsteller begehrten Duldung führen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 10.3.2000 a.a.O. sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, 263 und Schoch, a.a.O., RdNrn.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99

    Duldungsanspruch wegen unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Die Duldung ist daher in derartigen Fällen - wenn nicht, was vorrangig ins Auge zu fassen ist (BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, BVerwGE 105, 35), die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbefugnis möglich ist - immer wieder zu erneuern (vgl. Senatsbeschluss vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -).

    Denn bei unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft besteht ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG, das einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG begründet (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, BVerwGE 106, 13).

    Zwischen den Antragstellern Nr. 1 und 2 - den Eltern - und ihren minderjährigen Kindern - den Antragstellern Nr. 3 und 4 - besteht eine familiäre Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25.11.1997, BVerwGE 105, 383) kann die Gefahr, dass sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG begründen.

    Konkret droht eine solche Gefahr nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG dann, wenn die wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes alsbald nach der Rückkehr des Ausländers in sein Heimatland eintritt, weil er auf die dort unzureichenden Möglichkeiten zur Behandlung seines Leidens angewiesen wäre und auch anderswo wirksame Hilfe nicht in Anspruch nehmen könnte (BVerwG, Urteil vom 25.11.1997, a.a.O., 387).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 13 S 2456/99

    Erteilung einer Duldung zwecks Ermöglichung der Fortführung einer familiären …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Der von den Antragstellern auch in der Hauptsache geltend gemachte Duldungsanspruch würde durch den Vollzug der Abschiebung vernichtet, was es mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes ausnahmsweise rechtfertigt, die Hauptsache - im vorliegenden Fall ohnehin nur vorläufig - vorwegzunehmen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 sowie Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 123 RdNr. 63;… Funke-Kaiser a.a.O. § 123 RdNr. 62 und Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 123 RdNrn. 13, 14).

    Das Risiko einer Strafverfolgung und Bestrafung nach dieser Vorschrift ist ihnen daher nicht zuzumuten (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. die Senatsbeschlüsse vom 2.5.2000 a.a.O. und vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356).

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Denn bei unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft besteht ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG, das einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG begründet (…vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, BVerwGE 106, 13).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Die Duldung ist daher in derartigen Fällen - wenn nicht, was vorrangig ins Auge zu fassen ist (BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, BVerwGE 105, 35), die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbefugnis möglich ist - immer wieder zu erneuern (vgl. Senatsbeschluss vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1994 - 8 S 2763/94

    Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten - Voraussetzungen für den Erlaß einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    159, 160; weitergehend VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.10.1994 - 8 S 2763/94 -, NVwZ-RR 1995, 490/491 für den Fall des Antrags auf ein im Ermessen der Baurechtsbehörde stehendes Einschreiten gegen den Schwarzbauer - offener Verfahrensausgang soll ausreichen - ebenso Funke-Kaiser, a.a.O., § 123 RdNr. 63).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Nach dieser Vorschrift steht es allerdings im Ermessen der Ausländerbehörde, ob sie die Abschiebung aussetzt oder nicht; eine Duldung nach § 55 Abs. 2 3. Alt. kann daher grundsätzlich erst dann beansprucht werden, wenn sich die Behörde erkennbar zur Aussetzung der Abschiebung entschlossen und eine positive Entscheidung nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG über die Aussetzung der Abschiebung getroffen hat; diese Entscheidung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8.4.1997, BVerwGE 104, 210).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1995 - 13 S 2185/95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Duldung - tatsächliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Das Risiko einer Strafverfolgung und Bestrafung nach dieser Vorschrift ist ihnen daher nicht zuzumuten (…ständige Senatsrechtsprechung, vgl. die Senatsbeschlüsse vom 2.5.2000 a.a.O. und vom 3.11.1995 - 13 S 2185/95 -, NVwZ-RR 1996, 356).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95

    Aufnahme eines Schülers in eine Schule - Abweisung wegen Sicherheitsbedenken; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99
    Voraussetzung für eine den Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung sichernde einstweilige Anordnung ist in Fällen der vorliegenden Art im Rahmen der Prüfung des Anordnungsanspruchs die Glaubhaftmachung eines Ermessensfehlers bei Ablehnung (oder Unterlassung) der begehrten Behördenentscheidung und die gerichtliche Prognose anhand der bisher im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu Tage getretenen Umstände, dass die ermessensfehlerfreie (Neu-)Bescheidung durch die Behörde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zur Erteilung der vom Antragsteller begehrten Duldung führen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 10.3.2000 a.a.O. sowie VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, NVwZ-RR 1996, 262, 263 und Schoch, a.a.O., RdNrn.
  • VGH Hessen, 18.02.1993 - 13 TG 2743/92

    Erteilung einer Duldung nicht schon im Eilverfahren; nur Verpflichtung, von der …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2020 - 3 B 38.19

    Familiennachzug der Eltern zum ehemals minderjährigen subsidiär …

    Eine ermessensfehlerhafte Versagung des Visums kann bei dem drohenden Verlust des Rechts aus § 36a Abs. 1 Satz 2 AufenthG im Einzelfall nicht nur zu einer Verpflichtung zur Neubescheidung, sondern auch zur - vorläufigen - Verpflichtung, das begehrte Visum zu erteilen, führen, wenn sich allein auf diese Weise der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung sichern lässt (vgl. auch VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 13 S 2540/99 - juris Rn. 5 f.;… Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 123 Rn. 159 ff.;… Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 123 Rn. 50).
  • VG Stuttgart, 22.07.2016 - A 2 K 2113/16

    Eilantrag gegen die Einreise- und Aufenthaltsverbote nach § 11 Abs. 1 AufenthG …

    Er hat mit Blick auf Art. 6 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ein subjektives Recht auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung des Bundesamtes über die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots, da die Regelungen über die Befristung zumindest auch seinen individuellen Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 - Leitsatz, juris;… Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 30 EL Februar 2016, § 123 Rn. 160;… Wahl/Schulz, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 30 EL Februar 2016, § 42 Rn. 84 f.) und die Befristungsentscheidung des Bundesamtes nach summarischer Prüfung an einem Ermessensfehler leidet.

    Rn. 37 Eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache liegt insoweit nicht vor, da keine tatsächlich irreversiblen Zustände geschaffen werden, vielmehr lediglich eine Sicherungsanordnung ergeht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -, Leitsatz und juris Rn. 13;… Funke-Kaiser, in Bader/ Funke-Kaiser/ Stuhlfauth/ von Albedyll, VwGO, 6. Auflage 2014, § 123 Rn. 58 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2005 - 11 S 1011/05

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums bei Erteilung einer …

    Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ist darüber hinaus jedenfalls dann ein durch die einstweilige Anordnung sicherungsfähiges Recht, wenn ohne die begehrte Anordnung das zu sichernde Recht unterzugehen droht oder seine Durchsetzung unverhältnismäßig erschwert würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -, VBlBW 2001, 228 und vom 10.03.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378).

    Jedenfalls bedarf ein Anordnungsanspruch des Antragstellers der Glaubhaftmachung hinreichender Anhaltspunkte dafür, dass die Ablehnungsentscheidung der Behörde rechtswidrig ist und ihm mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Erlaubnis bei fehlerfreier Ermessensausübung zusteht (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.12.2000, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 17.04.2020 - 15 E 1640/20

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Corona-Verordnung zur Durchführung …

    In solchen Fällen einer zulässigen Vorwegnahme der Hauptsache muss das Gericht selbst die erforderliche und bisher nicht fehlerfrei durchgeführte Abwägung vornehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2000, 13 S 2540/99, juris Rn. 3, Eyermann/Happ, 15. Auflage 2019, VwGO § 123 Rn. 66). Soweit der Antragsteller dadurch so gestellt wird, als hätte die Behörde ihr Ermessen zu seinen Gunsten betätigt, kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über das in der Hauptsache Erreichbare hinausgegangen werden (…Sodan/Ziekow/Puttler, 5. Auflage 2018, VwGO § 123 Rn. 113)..
  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme …

    Die Frage, ob der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Form einer Duldung sicherungsfähig ist (wegen des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache verneinend: Hessischer VGH, Beschluss vom 18. Februar 1993 - 13 TG 2743/92 - NVwZ-RR 1993, 666; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. November 1999 - 19 B 1599/98 - zitiert nach Juris; bejahend: VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283 und vom 22. Dezember 2000 - 13 S 2540/99 - VBlBW 2001, 228; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 4 MA 911/01 - InfAuslR 2001, 387; OVG Saarland, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 1 W 1/99 - NVwZ 2001, Beilage Nr. 2, 21; jeweils zitiert nach Juris) kann somit offen bleiben (vgl. auch Beschluss des Senats vom 8. Oktober 2002 - 3 EO 803/00 - m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2001 - 13 S 2643/00

    Duldung - familiäre Lebensgemeinschaft mit minderjährigem Stiefkind

    Mangels hinreichender Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung "auf Null" hat der Antragsteller insoweit aber lediglich Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des nach § 30 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens, so dass vorrangig der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG als das durch die begehrte einstweilige Anordnung zu sichernde Recht anzusehen ist (zur Sicherungsfähigkeit auch eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensentscheidung vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378 und vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -).
  • VG Schleswig, 04.08.2017 - 1 B 74/17

    Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebungsanordnung; Abschiebung eines …

    Nur dann ist sichergestellt, dass lediglich solche Regelungen ergehen, die in der Sache voraussichtlich gerechtfertigt sind (…Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 30. EL Februar 2016, § 123, Rn. 73; vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -, juris Rn. 4-6).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2002 - 13 S 673/02

    Erwachsenenadoption - Abschiebung - Schutz der Familie

    Insoweit hat der Antragsteller aber lediglich Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des nach § 30 Abs. 3 AuslG eröffneten Ermessens, so dass vorrangig der Rechtsanspruch auf Erteilung einer Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG als das durch die begehrte einstweilige Anordnung zu sichernde Recht anzusehen ist (zur Sicherungsfähigkeit auch eines Anspruchs auf fehlerfreie Ermessensentscheidung vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10.3.2000 - 13 S 1026/99 -, InfAuslR 2000, 378 und vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -).
  • VG Stuttgart, 06.04.2021 - 12 K 1372/21

    Wiederholungsklausur; Prüfung; Wiederholung; Verfahrensfehler; Bekanntwerden; …

    Es genügt vielmehr, dass das Bestehen dieses Rechts überwiegend wahrscheinlich ist (…vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, juris, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.12.2000 - 13 S 2540/99 -, juris, Rn. 4, Bayerischer VGH…, Beschluss vom 16.08.2010 - 11 CE 10.262 -, juris, Rn. 20).
  • VG Wiesbaden, 03.06.2026 - 6 L 1174/22

    Abänderungsantrag einer einstweiligen Anordnung betreffend die Bekanntgabe der …

    Denn allein aus der Einführung dieser Regelung kann nicht geschlossen werden, dass der Gesetzgeber für das einstweilige Anordnungsverfahren eine Abänderungsbefugnis ausschließen wollte (für die analoge Anwendung des § 80 Abs. 7 VwGO die in jüngerer Zeit herrschende Rechtsprechung, etwa BVerfG…, Beschluss vom 10. April 2025 - 2 BvR 487/25 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 13 S 2540/99 -, juris Rn. 5; OVG Hamburg…, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 3 Nc 258/08 -, juris Rn. 4; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 24. April 2013 - 4 MC 56/13 -, juris Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 18. Oktober 2021 - 2 M 49/21 -, juris Rn. 19; BayVGH…, Beschluss vom 16. Oktober 2023 - 3 CE 23.1070 -, juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2002 - A 13 S 1729/97

    Angola: kein Abschiebungshindernis wegen untergeordneter exilpolitischer …

  • VG Stuttgart, 06.04.2021 - 12 K 1510/21

    Wiederholung von Prüfungsleistungen wegen Beeinträchtigungen des Prüfungsablaufs …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 3 S 64.18

    Behandlung eines Antrages auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach deren …

  • VGH Bayern, 22.02.2022 - 6 CE 21.2766

    Vorläufiger Rechtsschutz bei abgelehnter Verlängerung einer Abordnung

  • OVG Sachsen, 10.09.2004 - 3 BS 266/04

    Unterlassung der Abschiebung, Duldung, Sachliche Zuständigkeit

  • VG Hamburg, 16.04.2021 - 15 E 1859/21

    Zur Zulässigkeit einer Versammlung während der Ausgangsbeschränkung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2001 - 18 B 1366/00

    Voraussetzung für die Zulassung einer Beschwerde gegen die Versagung einer …

  • VG Stuttgart, 18.10.2012 - 11 K 3391/12

    Abschiebung: Interessenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • VG Schleswig, 07.10.2019 - 1 B 87/19

    Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Stuttgart, 20.04.2006 - 11 K 1277/06

    Abschiebungsverbot wegen posttraumatischer Belastungsstörung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2016 - 12 B 969/16

    Verpflichtung der Behörde zur Zuweisung eines Betreuungsplatzes für ein Kind in …

  • VG Stuttgart, 28.01.2003 - 6 K 5156/02

    Abschiebung; posttraumatische Belastungsstörung; Anforderungen an ein …

  • VG Stuttgart, 23.09.2003 - 11 K 2976/03

    Abschiebungshindernis im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei zweifelhafter …

  • VG Gießen, 31.10.2002 - 6 G 3998/02

    Einstweiliger Rechtsschutz wegen möglichem krankheitsbedingten …

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2772
VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98 (https://dejure.org/2000,2772)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 (https://dejure.org/2000,2772)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. November 2000 - 2 S 2061/98 (https://dejure.org/2000,2772)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fremdenverkehrsbeitrag: Vorteil bei einer Klinik für Psychiatrie verneint; Entstehung der Beitragsschuld

  • Judicialis

    FVAbgG § 1 Abs. 1; ; FVAbgG § 1 Abs. 3; ; KAG § 11 a; ; KAG § 2 Abs. 1 S. 2; ; SGB V § 73 Abs. 4; ; SGB V § 107 Abs. 1; ; SGB V § 108 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Sonstiger Beitrag - Fremdenverkehrsbeitrag, Vorteile besondere wirtschaftliche, Krankenhaus zugelassenes, Beitragssatzung, Beitragsschuld Entstehung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Klageänderung ; Heranziehung zu Fremdenverkehrsbeiträgen ; Wirtschaftliche Vorteile aus Beitragspflichtigen aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 91
  • DVBl 2001, 493 (Ls.)
  • DVBl 2001, 494
  • DÖV 2001, 480
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.1997 - 2 S 3247/96

    Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98
    In diesem Ausgleich von Vorteilen und Lasten liegt der den Beitrag allein legitimierende Grund (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, KStZ 1998, 196).

    Mit den Satzungsbeschlüssen vom 2.4.1998 hat die Beklagte dem Umstand Rechnung getragen, dass Beitragssatz und Hebesatz der alten Satzung vom 23.2.1989 einschließlich der Änderungssatzungen nicht auf einer Kalkulation beruhten und deshalb ungültig waren (vgl. zum Erfordernis einer Kalkulation, VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.1997 - 2 S 3247/96 -, aaO).

  • FG Düsseldorf, 23.11.1999 - 11 K 2087/98

    Befreiung von der Grundsteuer, wenn das Grundstück als Freifläche für die Kinder- …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98
    Das mag für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (§ 107 Abs. 2 SGB V) oder private Kurkliniken anders zu beurteilen sein (vgl. hierzu die Urteile des Bayer. VGH vom 17.7.1992, BWGZ 1998, 714 und vom 14.3.2000, ZKF 2000, 160).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.1998 - 2 S 2753/97

    Fremdenverkehrsbeitragspflichtigkeit von Fachärzten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats bestehen die eine Beitragspflicht rechtfertigenden besonderen wirtschaftlichen Vorteile in den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten (vgl. zuletzt, Beschluss des Senats vom 10.8.1998 - 2 S 2753/97 - Seeger/Gössl, Kommentar zum KAG, § 11 a, Anm. 3.4).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1983 - 2 S 1859/81

    Keine Fremdenverkehrsabgabe für Versorgungskuranstalt des Landes in Kurort

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98
    Aus diesem Grunde unterliegt der Betrieb einer Kuranstalt oder eines Erholungsheims durch einen öffentlich-rechtlichen Träger, der mit öffentlichen oder staatlichen Haushaltsmitteln lediglich kostendeckend eine Aufgabe der Versorgungsverwaltung erfüllt, nicht der Fremdenverkehrsbeitragspflicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.2.1983 - 2 S 1858/81 - und - 2 S 1859/81 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1983 - 2 S 1858/81

    Keine Fremdenverkehrsabgabe für Erholungsheim eines Wohlfahrtsverbandes in Kurort

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.11.2000 - 2 S 2061/98
    Aus diesem Grunde unterliegt der Betrieb einer Kuranstalt oder eines Erholungsheims durch einen öffentlich-rechtlichen Träger, der mit öffentlichen oder staatlichen Haushaltsmitteln lediglich kostendeckend eine Aufgabe der Versorgungsverwaltung erfüllt, nicht der Fremdenverkehrsbeitragspflicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 17.2.1983 - 2 S 1858/81 - und - 2 S 1859/81 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2018 - 2 S 2534/16

    Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags bei Vorsorge- und Rehabilitationskliniken; …

    Denn der Fremdenverkehrsbeitrag ist keine Steuer, sondern eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Gemeinde, nämlich für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs oder des Kurbetriebs entstehen (Senatsurteile vom 29.04.2010, a.a.O., und vom vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 -, KStZ 2001, 78, juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 2 S 1171/09

    Abwassergebühr: Transparenz der Gebührenkalkulation für den kommunalen …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - BWGZ 2001, 269) muss sich deshalb beim Fehlen einer gesetzlichen Regelung aus der Abgabensatzung mit hinreichender Klarheit ergeben, zu welchem Zeitpunkt die Abgabenschuld nach dem Willen des Satzungsgebers entstehen soll.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 952/08

    Heranziehung eines niedergelassenen Chirurgen zur Fremdenverkehrsabgabe

    Denn der Fremdenverkehrsbeitrag ist keine Steuer, sondern eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Gemeinde, nämlich für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs oder des Kurbetriebs entstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Ortsfremder im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts jeder, der von auswärts, d.h. von außerhalb des Gemeindegebiets kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2000, a.a.O., Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.1998 - 2 S 2753/97 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2003 - 2 S 2192/02

    GbR als Beitragsschuldner für Fremdenverkehrsbeitrag

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 -, KStZ 2001, 78) kann der besondere wirtschaftliche Vorteil im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts unmittelbar oder mittelbar sein.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2009 - 2 S 875/08

    Heranziehung eines niedergelassenen Zahnarztes zur Fremdenverkehrsabgabe

    Denn der Fremdenverkehrsbeitrag ist keine Steuer, sondern eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Gemeinde, nämlich für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs oder des Kurbetriebs entstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist Ortsfremder im Sinne des Fremdenverkehrsbeitragsrechts jeder, der von auswärts, d.h. von außerhalb des Gemeindegebiets kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2000, a.a.O., Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.1998 - 2 S 2753/97 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2008 - 2 S 669/07

    Fremdenverkehrsbeitrag für Kaufhaus; Vorteilsbegriff; Bemessung nach fiktivem …

    Diese Vorteile bestehen nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in den erhöhten Verdienst- und Gewinnmöglichkeiten, die dem Beitragspflichtigen aus dem Fremdenverkehr oder dem Kurbetrieb erwachsen (vgl. u. a. Urt. v. 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78; Beschl. v. 10.8.1998 - 2 S 2753/97 - MedR 1999, 377;… ebenso Gössl in: Gössl/Reif, Kommentar zum KAG, § 44 Anm. 3.1).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09

    Fremdenverkehrsbeitrag; unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für Kurklinik; …

    Denn der Fremdenverkehrsbeitrag ist keine Steuer, sondern eine Gegenleistung des Beitragspflichtigen für spezielle Leistungen der Gemeinde, nämlich für die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der systematischen Förderung des Fremdenverkehrs oder des Kurbetriebs entstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - KStZ 2001, 78).
  • VG Karlsruhe, 23.04.2009 - 2 K 4176/07

    Notwendigkeit eines Zeitintervalls für Gebührenerhebung

    Rn. 18 Die Regelung über die Entstehung der Abgabenschuld gehört nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG zum unverzichtbaren Mindestinhalt einer Satzung, soweit sie sich -wie im Falle von Abwassergebühren -nicht schon aus dem Gesetz ergibt (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.11.2000 -2 S 2061/98 -, juris Rn. 36;… ferner Faiss, Kommunalabgabenrecht in BW, § 2 [EL 54] Rn. 6).

    Rn. 22 Bei den Schmutzwassergebühren kommt hinzu: Die Höhe der Gebührenschuld ist zu dem nach der Abwassergebührensatzung maßgeblichen "Entstehungszeitpunkt" nicht berechenbar, obwohl dies erforderlich wäre (vgl. Bleile, Praxishandbuch Kommunales Gebührenrecht in BW, 10.00, 4.1.5; ferner VGH Bad.-Württ., der in Bezug auf Fremdenverkehrsbeiträge im Urteil vom 30.11.2000 [2 S 2061/98, juris Rn. 36] ausführt: "Soll der Beitrag zu Beginn des Erhebungszeitraums entstehen, kommen als Mehreinnahmen nur Einnahmen eines zurückliegenden Zeitraums in Betracht, weil nur dann der Beitrag zum Entstehungszeitpunkt ermittelbar ist. Die Satzung der Beklagten lässt mithin die Beitragsschuld zu einem Zeitpunkt entstehen, zu dem die maßgeblichen Mehreinnahmen nicht feststellbar sein können.").

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2008 - 2 LB 40/07

    Fremdenverkehrsabgabe; Schönheitsfarm; Vorteilsentgelt; Vorteilsnahme

    Auch die von der Klägerin in Bezug genommene Entscheidung des VGH Mannheim (Urteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 -, KStZ 2001, 78) widerspricht nicht der hier vom Senat vertretenen Auffassung.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2011 - 2 S 2011/11

    Fremdenverkehrsbeitrag: Gruppenbezogene Beitragsmaßstäbe, Umfang der Heranziehung …

    Nach allgemeiner Lebenserfahrung sind bei schweren Erkrankungen oder gar bei dauernder Bettlägerigkeit typischerweise ausschließlich oder jedenfalls ganz überwiegend medizinische oder klinikbezogene Gesichtspunkte ausschlaggebend für die Wahl einer Klinik, zumal für schwer kranke oder gar bettlägerige Patienten oft überhaupt keine Möglichkeit bestehen dürfte, die Kureinrichtungen einer Gemeinde zu nutzen (vgl. zu einem Akutkrankenhaus: Senatsurteil vom 30.11.2000 - 2 S 2061/98 - ESVGH 51, 91).
  • VG Stuttgart, 17.09.2020 - 1 K 3446/19

    Fremdenverkehrsbeitrag bei Veräußerung eines Erbbaurechts

  • VGH Bayern, 05.06.2018 - 4 ZB 17.1865

    Fremdenverkehrsbeitrag für Naturheilpraxis

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2006 - 9 KN 180/04

    Normenkontrolle einer Fremdenverkehrsbeitragssatzung hinsichtlich der Aufteilung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2015 - 9 S 24.14

    Heranziehung zum Fremdenverkehrsbeitrag

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2012 - 2 S 2925/11

    Fremdenverkehrsbeitrag; Bemessung des Vorteilssatzes; selbständiger Zahnarzt

  • OVG Sachsen, 29.01.2003 - 5 D 11/01

    Fremdenverkehrsbeitrag, Beitragskalkulation, Vorteilssätze

  • VG Oldenburg, 07.10.2008 - 2 A 3435/05

    Fehlende konkrete Vollständigkeit bei Fremdenverkehrsbeitragssatzung

  • VG Stade, 05.07.2012 - 4 A 1182/10

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Krankenhauses

  • VG Stade, 11.11.2004 - 6 A 171/03

    Möglichkeit der Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags durch die Gemeinden; …

  • VG Göttingen, 23.06.2005 - 3 A 183/03

    Entstehung; Gebührenmaßstab; Kanalbenutzungsgbührenschuld; Kanalbenutzungsgebühr; …

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 10.10.2000 - 3 Bs 289/00   

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OVG Hamburg, Entscheidung vom 10.10.2000 - 3 Bs 289/00 (https://dejure.org/2000,6532)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 3 Bs 289/00 (https://dejure.org/2000,6532)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung eines Antrags auf Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung bei Stellen des Verlängerungsantrag erst nach Ablauf der zuvor erteilten Aufenthaltsgenehmigung; Unbekannter Aufenthaltsort eines Zustellungsempfängers; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 270
  • DVBl 2001, 494 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2008 - 13 S 783/08

    Aufklärungspflichten der Behörde bei der Anordnung öffentlicher Zustellung

    Es ist anerkannt, dass die der Behörde bei der Anordnung der öffentlichen Zustellung obliegenden besonderen Nachforschungs- und Aufklärungspflichten auch im ausländerrechtlichen Verfahren trotz der dort normierten Mitwirkungspflichten des Ausländers nicht herabgesetzt sind (siehe dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2000 - 3 Bs 2089/00 -, InfAuslR 2001, 136 und Hess. VGH, Beschluss vom 24.04.2001 - 9 TG 844/01 -, AuAS 2001, 162).
  • OVG Sachsen, 08.01.2004 - 3 BS 113/02

    Aufenthaltserlaubnis, Duldungsfiktion, Versagungsgrund

    Sachgerechte Gründe für eine Ungleichbehandlung mit Blick auf die Duldungsfiktion bestehen nicht; insbesondere ist nicht ersichtlich, warum ein Ausländer, der bei der ersten Antragstellung im Bundesgebiet noch nicht über ein erforderliches Visum verfügte, besser gestellt werden sollte, als derjenige, dessen Aufenthalt von der Ausländerbehörde schon einmal erlaubt worden ist (…wie hier: GK-AuslR, aaO; im Erg. ebenso: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.1994, NVwZ-RR 1995, 295 [297]; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 270 f; a.A.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.5.1999, NVwZ-RR 1999, 610 f; OVG NW, Beschl. v. 20.2.2001, NVwZ-RR 2001, 538).

    Die Frage wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt (…bejahend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.11.1994, aaO; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000, aaO; Funke-Kaiser in: GK-AuslG, Stand: April 2001, § 69 RdNr. 23 f; verneinend: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.2.1995, NVwZ-RR 1995, 294; HessVGH, Beschl. v. 22.5.1996, EzAR 622 Nr. 28; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 10.2.1999 - 11 B 10148/99 - zitiert nach JURIS; Kloesel/Christ/Häußer, Dt. AuslR, Stand: April 2002, § 69 RdNr. 9;… Renner, AuslG, 7. Aufl. 1999, § 69 RdNr. 13; Hailbronner, AuslR, Stand: November 1997, § 69 RdNr. 18).

  • OVG Bremen, 12.06.2003 - 1 S 227/03

    Gegenvorstellung; Öffentliche Zustellung; Wiedereinsetzung; Streitwert; …

    Damit werden jedoch nur die Folgen der Nichtbeachtung von formellen Anforderungen im Verfahren der öffentlichen Zustellung selbst, nicht aber die Mißachtung der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der öffentlichen Zustellung überhaupt geregelt (vgl. zuletzt OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 Bs 289/00 - NordÖR 2001, 133 = NVwZ-RR 2001, 270 m.w.Nwn.).

    Sind die erforderlichen Bemühungen vor der Durchführung der öffentlichen Zustellung unterblieben, ist diese nicht wirksam erfolgt (BVerwG, Urt. v. 18.04.1997, a.a.O., vgl. zuletzt OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000, a.a.O.; jeweils m.w.Nwn.).

  • OVG Hamburg, 09.05.2012 - 4 Bs 15/12

    Ausgewiesener Ausländer; besonderer Ausweisungsschutz; Ausnahme von einer …

    Sind die erforderlichen Bemühungen vor der Durchführung der öffentlichen Zustellung unterblieben, ist diese nicht wirksam erfolgt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.1997, BVerwGE 104, 323, juris Rn. 17 ff.; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.1.2006, 4 Bs 371/05, m.w.N.; Beschl. v. 10.10.2000, NVwZ-RR 2001, 270, juris Rn. 10, m.w.N.).
  • VG Hannover, 01.04.2004 - 6 B 1089/04

    Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltsdauer; Aufenthaltsgenehmigung; Rechtsschutz; …

    Auch bei Ablehnung eines verspäteten Antrags auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO zu gewähren (im Anschluss an OVG Hamburg, NVwZ-RR 2001, 270).

    Das Gericht folgt insoweit der überzeugenden Auffassung des OVG Hamburg in seinem Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 3 Bs 289/00 - (NVwZ-RR 2001, 270 m.w.N.).

  • OVG Thüringen, 14.12.2000 - 3 KO 1242/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylbewerber; Mitteilungspflicht; …

    Gleiches gilt hinsichtlich der Einhaltung der Mindestanforderungen an den Inhalt der Benachrichtigung, wozu u.a. auch der Name und im allgemeinen die letzte bekannte Anschrift des Zustellungsempfängers gehören (vgl. nur BayVGH, Beschluss vom 26. Januar 1988 - 25 CS 87.31020 - BayVBl. 1989, 246; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 3 Bs 289/00 - zitiert nach juris;… ferner Engelhardt/App, VwVG/VwZG, 3. Auflage 1992, § 15 VwZG Nr. 3 b); ersterer wurde in der ausgehängten Benachrichtigung unzutreffend mit "R" (statt K), letztere überhaupt nicht angegeben.
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 7 ME 114/04

    Einstweiliger Rechtsschutz hinsichtlich der Ablehnung eines Antrags auf …

    Dieser von mehreren Obergerichten und auch in der Literatur vertretenen Auffassung (vgl. zum Meinungsstand nur OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 Bs 289/00 -, NVwZ-RR 2001, 270) setzt die Antragsgegnerin den Hinweis entgegen, dass nach Ansicht anderer Obergerichte und eines Teils der Literatur eine derartige Fiktionswirkung nicht eintrete und deshalb vorläufiger Rechtsschutz nur nach § 123 Abs. 1 VwGO in Betracht komme.
  • OVG Hamburg, 14.04.2003 - 3 Bs 37/02

    Duldungsfiktion - Erstantrag oder Verlängerungsantrag; Ehegattennachzug - …

    Der Beschwerdesenat hat bei verspäteten Anträgen auf Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung, die wegen des Erfordernisses eines rechtmäßigen Aufenthalts noch im Zeitpunkt des Verlängerungsantrags gemäß § 69 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AuslG nicht die Fiktion eines erlaubten Aufenthalts herbeiführen, den Eintritt einer Duldungsfiktion in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG angenommen (OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2000, InfAuslR 2001 S. 136, 137 m.w.N.), in den Anwendungsbereich der Duldungsfiktion also auch Fallgruppen außerhalb von Erstanträgen einbezogen.
  • VGH Hessen, 24.04.2001 - 9 TG 844/01

    Zur Ermittlungspflicht der Behörde; zur Mitwirkungspflicht des Ausländers

    Deshalb ist die Behörde zu gründlichen und sachdienlichen Aufklärungsbemühungen verpflichtet (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 29. November 1988 - 12 D 6221/88 - sowie neuerdings OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 3 Bs 289/00 -, InfAuslR 2001, 136, m. w. N.).
  • VG Darmstadt, 12.11.2003 - 5 G 497/03

    Einreise mit Schengen Visum C zu Daueraufenthalt; Wirkungen des Zusatzprotokolls …

    Sein am 27.02.2003 eingegangener Verlängerungsantrag ging somit erst nach Ablauf des erlaubten Aufenthalts ein und konnte die Fiktion des § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG somit nicht mehr auslösen (Hess. VGH, Beschl. v. 29.01.1997 - 12 TG 996/96 - juris; Hess. VGH, Beschl. v. 22.05.1996 - 10 TG 4207/95 - EZAR 622 Nr. 28; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.02.1995 - 13 S 2924/94 - EZAR 622 Nr. 23; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 01.10.1999 - 18 B 1381/99 -, NVwZ 2000, 346 [347]; OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 10.02.1999 - 11 B 10148/99 - juris;… Renner, Ausländerrecht, 7. Aufl. 1999, § 69 AuslG Rdnr. 13;… Kloesel/ Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 3. Aufl., § 69 AuslG Rdnr. 9; a. A.: Hamb. OVG, Beschl. v. 10.10.2000 - 3 Bs 289/00 - juris, VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.11.1994 - 1 S 818/94 -, NVwZ-RR 1995, 295 [297]).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 7 ME 114/97

    Beschwerde im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 S. 1 1. …

  • VG Karlsruhe, 15.02.2001 - 6 K 3109/99

    Öffentliche Zustellung einer Ausweisungsverfügung; Regelausweisung bei Verstoß …

  • VG München, 19.09.2013 - M 12 K 13.1653

    Ausweisung; Einschleusen von Ausländern

  • VG Würzburg, 04.05.2011 - W 4 K 10.1166

    Straßenbaulast; Umlage auf Beteiligte; Allgemeinverfügung; tatsächliche …

  • VG München, 17.07.2008 - M 24 K 08.1085

    Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Niederlassungserlaubnis; …

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 22.09.2000 - 3 Bf 38/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9081
OVG Hamburg, 22.09.2000 - 3 Bf 38/99 (https://dejure.org/2000,9081)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22.09.2000 - 3 Bf 38/99 (https://dejure.org/2000,9081)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 22. September 2000 - 3 Bf 38/99 (https://dejure.org/2000,9081)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kriterien für die Annahme einer Scheinehe; Bindung eines Ausländers an die Angaben zum Trennungszeitpunkt im Scheidungsverfahren im Falle einer Abweichung der Angaben über diesen Zeitpunkt im ausländerrechtlichen Verfahren; Umfang einer zulässigen Heranziehung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 339
  • FamRZ 2001, 915 (Ls.)
  • DVBl 2001, 494 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 11 S 541/01

    Anwendung der Neuregelung zur Mindestehebestandszeit auf Altfälle

    Auch wenn im vorliegenden ausländerrechtlichen Verfahren keine Bindung an den im Scheidungsurteil festgestellten Trennungszeitpunkt besteht (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 22.9.2000 - 3 Bf 38/99 -, DVBl. 2001, 494 sowie Renner, Ausländerrecht, 7. Auflage, § 17 AuslG, RNr. 12), liefern die Feststellungen im Scheidungsurteil doch ein gewichtiges Indiz dafür, dass die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich am 16.9.1997 aufgehoben wurde.
  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 10 B 12.1493

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis); …

    Zwar kommt diesen Angaben und Feststellungen im ausländerrechtlichen Verfahren weder eine rechtliche Bindungswirkung zu noch besteht insoweit eine Richtigkeitsvermutung (vgl. OVG Hamburg, B.v. 22.9.2000 - 3 Bf 38/99 - juris).
  • VG München, 12.07.2018 - M 10 K 18.1222

    Anforderungen an das Bestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Ob sie sich daran auch im ausländerrechtlichen Verfahren aus dem Aspekt des Rechtsmissbrauchs festhalten lassen müssen, ist in der Rechtsprechung umstritten (bejahend: OVG NRW, B.v. 20.6.2013 - 18 B 1570/11 - BeckRS 2013, 53096; a.A. OVG Hamburg, B.v. 22.9.2000 - 3 Bf 38/99 - NVwZ-RR 2001, 339); jedenfalls ist aber von einer Indizwirkung dieser Angabe auszugehen (OVG NRW, B.v. 8.3.2004 - 18 B 1662/03 - BeckRS 2004, 19000).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.11.2000 - 20 N 99.2746   

Zitiervorschläge
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VGH Bayern, 13.11.2000 - 20 N 99.2746 (https://dejure.org/2000,35851)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2000 - 20 N 99.2746 (https://dejure.org/2000,35851)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2000 - 20 N 99.2746 (https://dejure.org/2000,35851)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Regelung über Abfälle durch Satzung; Rechtmäßigkeit einer kommunalen Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung; Zulässigkeit einer Normenkontrolle

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2347 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 704
  • DVBl 2001, 494 (Ls.)
  • DÖV 2001, 258
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2004 - 10 S 15/03

    Kommunale Satzung für Überlassung von Abfällen aus nicht privaten Haushaltungen: …

    Da die einzelnen Bestimmungen der Satzung grundsätzlich voneinander unabhängige Regelungen zum Gegenstand haben, sind sie einer gesonderten rechtlichen Würdigung in Bezug auf die Antragsbefugnis zugänglich (Senatsurt. v. 20.11.2001 - 10 S 3182/98 -, NVwZ 2002, 737, 739 und v. 05.02.2002 - 10 S 1379/00 - UA S. 17; BayVGH, Urt. v. 13.11.2000, NVwZ 2001, 704 f.; BayVGH, Beschl. v. 07.01.2002, NVwZ-RR 2002, 378).

    Betrifft eine Satzungsbestimmung nur die Hausmüllentsorgung, können Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 2 KrW-/AbfG nicht geltend machen, durch jene Bestimmung bzw. ihre Anwendung in eigenen Rechten verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO); der Normenkontrollantrag ist insoweit wegen fehlender Antragsbefugnis des Antragstellers unzulässig (BayVGH, Urt. v. 13.11.2000, NVwZ 2001, 704, 705).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2007 - 10 S 1684/06

    Müllsortiermaßnahme durch Dritte im Zeitraum zwischen Bereitstellung und …

    Die Festlegung der näheren Umstände zum "Wie" der Abfallüberlassung wird bundesrechtlich nicht vorgenommen; insoweit greift das Landesrecht und damit auch das kommunale Satzungsrecht ein (…BVerwG, Urt. v. 01.12.2005, NVwZ 2006, 589, 591 = UPR 2006, 272, 273; BayVGH, Urt. v. 13.11.2000, DÖV 2001, 258, 259 = NVwZ 2001, 704, 706 = BayVBl 2001, 146, 147; HessVGH, Beschl. v. 04.09.2000, NVwZ 2001, 108, 109).
  • VG Gießen, 12.05.2010 - 8 K 4071/08

    Marburger Solarsatzung und Solarthermiepflicht

    Rn. 118 Der Landesgesetzgeber kann nicht zum Erlass von Satzungen ermächtigen, die ihrerseits gegen vorrangiges Bundesrecht verstoßen (Bayer. VGH, U.v. 13.11.2000 - 20 N 99.2746 -, NVwZ 2001, 704, 705 r.Sp.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

    Schon Gründe der Prozessökonomie verlangen, dass ein Antragsteller bei - wie das hier der Fall gewesen ist - mehrfacher Änderung einer Satzung nicht nach jeder Änderung auf einen neuen Normenkontrollantrag verwiesen wird, sondern - fristwahrend - einen bereits gestellten Antrag ändern kann (vgl. BayVGH, Urt. v. 13.11.2000, NVwZ 2001, 704 f.;… VGH Bad.-Württ., NK-Urt. v. 20.11.2001 - 10 S 3182/98 -).

    Dabei mag letztlich dahinstehen, ob bereits von den - noch nicht ausgeschöpften - Verordnungsermächtigungen gemäß § 7 Abs. 1, § 12 Abs. 1 KrW-/AbfG eine Sperrwirkung für die Landesgesetzgebung (und die kommunale Rechtsetzung) nach Art. 72 Abs. 1 GG ausgeht (so BayVGH, Urt. v. 13.11.2000 - 20 N 99.2746 -, NVwZ 2001, 704, 705 f. = DÖV 2001, 258, 259 = BayVBl 2001, 146, 147;… speziell für Baustellenabfall auch VG Schleswig, Urt. v. 08.03.1999 - 4 A 1/99 -, NVwZ 2000, 830, 831;… tendenziell ebenso, letztlich aber offenlassend, VGH Bad.-Württ. Urt. v. 22.03.2001 - 2 S 2043/00 -, a.a.O., S. 451) oder ob dies angesichts der Bezogenheit der Verordnungsermächtigung auf § 5 KrW-/AbfG bzw. § 11 KrW-/AbfG eher nicht der Fall ist (…so wohl BVerwG, Urt. v. 25.08.1999, NVwZ 2000, 71, 72 = BayVBl 2000, 315, 316 = UPR 2000, 144).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2001 - 2 S 2043/00

    Regelungskompetenz im Abfallrecht)

    § 10 Abs. 1 AbfWS 2000 begründet aber Trennpflichten im Vorfeld der Abfallüberlassung, nämlich in dem zeitlichen Bereich der Abfallentsorgung, dessen rechtliche Ausgestaltung dem Bundesgesetzgeber vorbehalten ist (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 13.11.2000 - 20 N 99.2746 -, BayVBl. 2001, 146).

    Denn die Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber könnte insoweit als bereits mit dem Erlass der Verordnungsermächtigung in § 7 Abs. 1 Nr. 2 bzw. § 12 Abs. 1 Nr. 1 KrW-/AbfG entstanden anzusehen sein (so Bay.VGH, Urteil vom 13.11.2000, aaO;… Fluck, aaO, Rdnrn. 53 und 55 zu § 7;… Mann in Brandt/Ruchay/Weidemann, aaO, Rdnr. 21 f. zu § 7; Ossenbühl, DVBl. 1996, 19, 21) und sich nicht erst aus dem Vollzug der Verordnungsermächtigung ergeben.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2001 - 10 S 3182/98

    Zulässige satzungsrechtliche Regelung über das "Wie" der abfallrechtlichen …

    Schon Gründe der Prozessökonomie verlangen, dass ein Antragsteller bei - wie das hier der Fall gewesen ist - fortwährender Änderung einer Satzung nicht nach jeder Änderung auf einen neuen Normenkontrollantrag verwiesen wird, sondern - fristwahrend - einen bereits gestellten Antrag ändern kann (vgl. BayVGH, Urteil vom 13.11.2000 - 20 N 99.2746 -, NVwZ 2001, 704 f.).

    Dabei mag letztlich dahinstehen, ob bereits von den - noch nicht ausgeschöpften - Verordnungsermächtigungen gemäß § 7 Abs. 1, § 12 Abs. 1 KrW-/AbfG eine Sperrwirkung für die Landesgesetzgebung (und die kommunale Rechtsetzung) bezüglich der Einführung von Trennungspflichten, Vermischungsverboten etc. nach Art. 72 Abs. 1 GG ausgeht (so BayVGH, Urteil vom 13.11.2000 - 20 N 99.2746 -, NVwZ 2001, 704, 705 f. = DÖV 2001, 258, 259 = BayVBl 2001, 146, 147; speziell für Baustellenabfall auch VG Schleswig, Urteil vom 08.03.1999 - 4 A 1/99 -, NVwZ 2000, 830, 831;… tendenziell ebenso, letztlich aber offenlassend, VGH Bad.-Württ. Urteil vom 22.03.2001 - 2 S 2043/00 -, a.a.O., S. 451) oder ob dies angesichts der Bezogenheit der Verordnungsermächtigung auf § 5 KrW-/AbfG bzw. § 11 KrW-/AbfG eher nicht der Fall ist (so wohl BVerwG, Urteil vom 25.08.1999 - 7 C 27/98 -, NVwZ 2000, 71, 72 = BayVBl 2000, 315, 316 = UPR 2000, 144).

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