Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,294
BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02 (https://dejure.org/2003,294)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2003 - 6 C 6.02 (https://dejure.org/2003,294)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2003 - 6 C 6.02 (https://dejure.org/2003,294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    EG Art. 234 Abs. 1 a, Abs. 3; Richtlinie 97/13/EG Art. 11; TKG § 43 Abs. 1 Satz 4, Abs. 3 Satz 1, Satz 2 und Satz 4, Abs. 4, § 97; TNGebV § 1, § 3; VwkostG § 15 Abs. 2
    Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer Verordnungsermächtigung; Kostendeckungszweck; Vorteilsabschöpfunszweck; Lenkungszweck; Begriff "knappe Ressourcen" im Sinne von Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Lizenzierungsrichtlinie; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    EG Art. 234 Abs. 1 a, Abs. 3
    "echte" Rückwirkung; Aussetzung des Rechtsstreits und Einholung einer Vorabentscheidung; Begriff "knappe Ressourcen" im Sinne von Art 11 Abs 2 Satz 1 der Lizenzierungsrichtlinie; Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Kostendeckungszweck; Lenkungszweck; ...

  • Judicialis

    EG Art. 234 Abs. 1 a; ; EG Art. ... 234 Abs. 3; ; Richtlinie 97/13/EG Art. 11; ; TKG § 43 Abs. 1 Satz 4; ; TKG § 43 Abs. 3 Satz 1; ; TKG § 43 Abs. 3 Satz 2; ; TKG § 43 Abs. 3 Satz 4; ; TKG § 43 Abs. 4; ; TKG § 97; ; TNGebV § 1; ; TNGebV § 3; ; VwkostG § 15 Abs. 2

  • aufrecht.de

    BVerwG; Beschluss vom 30. April 2003; Az.: 6 C 6.02

  • Wolters Kluwer

    Zuteilung von Rufnummernblöcken; Regulierungsbehörde; Gebührenerhebung; Wirtschaftlicher Wert der Nummern; Kostendeckungsprinzip; Durchbrechung des Vertrauensschutzes; Bestimmtheitsgebot; Verfassungsrechtlich legitime Gebührenzwecke; Vorabentscheidung durch Europäischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich; Verfassungsmäßigkeit einer Verordnungsermächtigung; Kostendeckungszweck; Vorteilsabschöpfunszweck; Lenkungszweck; Begriff "knappe Ressourcen" im Sinne von Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Lizenzierungsrichtlinie; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 118, 128
  • NVwZ 2003, 1508
  • MMR 2003, 741
  • DVBl 2004, 200 (Ls.)
  • K&R 2003, 474
  • DÖV 2003, 1001
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (73)Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 19.09.2001 - 6 C 13.00

    Gegenwärtig keine Rechtsgrundlage für Telekommunikations-Lizenzgebühren

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
    Dem Verordnungsgeber darf nicht freigestellt werden, welche öffentlichen Leistungen die Gebührenpflicht auslösen und welche gebührenfrei sein sollen (vgl. Urteil vom 19. September 2001 - BVerwG 6 C 13.00 - BVerwGE 115, 125 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 ; Beschluss vom 19. Juli 1972 - 2 BvL 22/68 - BVerfGE 33, 358 ).

    Weitere Konkretisierungen ergeben sich aus dem Verweis auf das Verwaltungskostengesetz - VwKostG - (vgl. Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 130).

    Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, dass der Gesetzgeber die Gebührenhöhe im Einzelnen oder durch Angabe eines Rahmens zahlenmäßig festlegt (vgl. Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., 130; Urteil vom 22. November 2000 - BVerwG 6 C 8.99 - BVerwGE 112, 194 ).

    Dem Bestimmtheitsgebot hinsichtlich des Ausmaßes einer Gebührenregelung wird durch die allgemeine Bezugnahme auf § 3 VwKostG hinreichend Rechnung getragen (vgl. Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 130).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergeben sich solche Grenzen aus den Merkmalen, "die als Ausfluss des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes sowie zur Wahrung der Steuergesetzgebungskompetenz von Verfassungs wegen dem Gebührenbegriff immanent sind" (Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 128 f. m.w.N.; Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 ).

    Ihre Erhebung setzt daher voraus, dass zwischen der kostenverursachenden Leistung der Verwaltung und dem Gebührenschuldner eine besondere Beziehung besteht, die es gestattet, die Amtshandlung dem Gebührenschuldner individuell zuzurechnen (vgl. Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 129; BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - Umdruck S. 19).

    Eine Gebühr entbehrt von Verfassungs wegen einer sachlichen Rechtfertigung, wenn sie in einem groben Missverhältnis zu den vom Gesetzgeber verfolgten legitimen Gebührenzwecken steht (vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. März 2003, a.a.O., Umdruck S. 27 f.; vgl. auch Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 129).

    Vielmehr muss die Verknüpfung zwischen den Kosten und der Gebührenhöhe sachgerecht sein (vgl. Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 129 und S. 130 f.; Beschluss vom 30. Mai 2002 - BVerwG 6 B 3.02 - TKMR 2002, 468; Beschluss vom 19. September 2000 - BVerwG 11 BN 6.00 - NVwZ 2000, 1410).

    Stehen die nationalen Gesetze mit einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts nicht im Einklang und ist die Frist zur Umsetzung der Richtlinie abgelaufen, sind die nationalen Gerichte zu einer richtlinienkonformen Auslegung der nationalen Bestimmungen auch dann verpflichtet, wenn das nationale Recht älter als die Richtlinie ist (vgl. Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 136 m.w.N.).

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
    Ihre Erhebung setzt daher voraus, dass zwischen der kostenverursachenden Leistung der Verwaltung und dem Gebührenschuldner eine besondere Beziehung besteht, die es gestattet, die Amtshandlung dem Gebührenschuldner individuell zuzurechnen (…vgl. Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 129; BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - Umdruck S. 19).

    (2) Zur Wahrung der Geltungskraft der Finanzverfassung bedürfen nichtsteuerliche Abgaben - über die Einnahmeerzielung hinaus oder an deren Stelle - insbesondere einer besonderen sachlichen Rechtfertigung (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003, a.a.O., Umdruck S. 23).

    Die Bemessung der Gebühr setzt von Verfassungs wegen voraus, dass die legitimen Gebührenzwecke nach der tatbestandlichen Ausgestaltung der - erforderlichenfalls auszulegenden - Gebührenregelung von einer erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003, a.a.O., Umdruck S. 21 f.).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Kostendeckung, die Vorteilsabschöpfung und die Verhaltenssteuerung verfassungsrechtlich legitime Gebührenzwecke sind (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003, a.a.O., Umdruck S. 26 f. m.w.N.; Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 413/88 und 1300/93 - BVerfGE 93, 319 ; Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 - BVerfGE 97, 332 ; Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - BVerfGE 50, 217 ).

    Eine Gebühr entbehrt von Verfassungs wegen einer sachlichen Rechtfertigung, wenn sie in einem groben Missverhältnis zu den vom Gesetzgeber verfolgten legitimen Gebührenzwecken steht (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003, a.a.O., Umdruck S. 27 f.;… vgl. auch Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 129).

    Bei der Ordnung der Gebührenerhebung ist der Gesetz- und Verordnungsgeber daher berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in einem Gesamtblick zu erfassen und generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, die verlässlich und effizient vollzogen werden können (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003, a.a.O., Umdruck S. 28).

  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergeben sich solche Grenzen aus den Merkmalen, "die als Ausfluss des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes sowie zur Wahrung der Steuergesetzgebungskompetenz von Verfassungs wegen dem Gebührenbegriff immanent sind" (…Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 128 f. m.w.N.; Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 ).

    Für die Wahrung des Äquivalenzprinzips kommt es nicht entscheidend darauf an, ob dem Gebührenschuldner ein unmittelbarer, konkret bezifferbarer Wert im Sinne eines objektiven Nutzens zufließt (vgl. Urteil vom 25. August 1999, a.a.O., S. 275).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Gebühr auch dann erhoben werden kann, wenn dem Gebührenschuldner durch die gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeit kein Vorteil zuwächst (vgl. Urteil vom 25. August 1999, a.a.O., S. 275 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
    Insoweit genügt es, wenn mit dem Mittel der Gebührenerhebung der gewünschte Erfolg gefördert werden kann (BVerfG, Beschluss vom 16. März 1971 - 1 BvR 52/66 u.a. - BVerfGE 30, 292 ).

    Das eingesetzte Mittel ist erforderlich, wenn nicht ein anderes, gleich wirksames aber das Grundrecht nicht oder doch weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte gewählt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 1971, a.a.O., S. 316).

  • BVerwG, 22.03.2001 - 2 CN 1.00

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Inanspruchnahme von Personal, Material und …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
    Für die Frage eines schutzwürdigen Vertrauens kommt es nicht auf die subjektive Vorstellung und die individuelle Situation des Einzelnen an, sondern darauf, ob die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung geeignet war, ein Vertrauen auf ihren Fortbestand zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2001 - BVerwG 2 CN 1.00 - DVBl 2001, 1215 m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist eine Übergangsregelung nicht geboten (vgl. Urteil vom 22. März 2001, a.a.O., S. 1218 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
    Das Äquivalenzprinzip als Ausprägung des (bundes-)verfassungsrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Gebühr in keinem groben Missverhältnis zu dem Wert der mit ihr abgegoltenen Leistung der öffentlichen Hand steht (vgl. Urteil vom 25. Juli 2001 - BVerwG 6 C 8.00 - BVerwGE 115, 32 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 m.w.N.).

    Mit Art. 3 Abs. 1 GG ist insbesondere eine Pauschalierung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zu vereinbaren (vgl. Urteil vom 25. Juli 2001, a.a.O., S. 46 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 3.02

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen der …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
    Vielmehr muss die Verknüpfung zwischen den Kosten und der Gebührenhöhe sachgerecht sein (…vgl. Urteil vom 19. September 2001, a.a.O., S. 129 und S. 130 f.; Beschluss vom 30. Mai 2002 - BVerwG 6 B 3.02 - TKMR 2002, 468; Beschluss vom 19. September 2000 - BVerwG 11 BN 6.00 - NVwZ 2000, 1410).

    Gebühren dürfen nicht so hoch festgesetzt werden, dass sie von der Beantragung der Amtshandlung abschrecken, erdrosselnden Charakter haben oder zu einem beachtlichen, Preiserhöhungen auslösenden Kostenfaktor werden (vgl. Beschluss vom 30. Mai 2002, a.a.O., S. 468 m.w.N.; Beschluss vom 24. Mai 1961 - BVerwG 7 C 109.60 - BVerwGE 12, 162 ; Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 P 5.78 [richtig: 7 C 5.87 - d. Red.] - BVerwGE 80, 36 ).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
    Das Rückwirkungsverbot findet im Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht nur seinen Grund, sondern auch seine Grenze (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1.94 - BVerfGE 101, 239 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
    Das rechtsstaatliche Verbot "echter" Rückwirkung darf allein aus zwingenden Gründen des gemeinen Wohls oder wegen eines nicht - oder nicht mehr - vorhandenen schutzbedürftigen Vertrauens durchbrochen werden (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 2 BvR 882/97 - BVerfGE 97, 67 m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr - …

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 6.02
    Dieses Verbot steht der Gebührenerhebung nicht schon dann entgegen, wenn zu erwarten ist, dass der Schuldner die von der Gebühr ausgelösten Kosten über den Preis auf seine Kunden abwälzt (vgl. Urteil vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 - BVerwGE 95, 188 ).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78

    Tierpräparation

  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82

    Beförderung Schwerbehinderter

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen; …

  • BVerwG, 03.05.1995 - 1 B 222.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der richterlichen Kontrolle von untergesetzlichen …

  • VG Köln, 08.12.2000 - 11 K 7734/00

    Zuteilung nur gegen Gebühr - Neue Anbieter müssen Rufnummern teuer bezahlen

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

  • BVerwG, 22.11.2000 - 6 C 8.99

    Elektromagnetische Verträglichkeit, Senderbetreiber, Beitrag, Gebühr, Steuer, …

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
  • BVerwG, 19.09.2000 - 11 BN 6.00

    Verwaltungsgebühren; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; Gleichbehandlung …

  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 22/68

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Gebührenregelung im Recht der …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1262
BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03 (https://dejure.org/2003,1262)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2003 - 9 BN 3.03 (https://dejure.org/2003,1262)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 9 BN 3.03 (https://dejure.org/2003,1262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,1262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 20 Abs. 1; VwGO § 101 Abs. 2, § 102 Abs. 2, § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk; Überkapazität; gebührenrechtlicher Grundsatz der Erforderlichkeit; sparsame Haushaltsführung; Bedarfsprognose; Äquivalenzprinzip; Gehörsrüge; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Rechtsgespräch.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 20 Abs. 1
    Abfallgebühr; Bedarfsprognose; Gehörsrüge; Kostenkalkulation; Müllheizkraftwerk; Rechtsgespräch; Verzicht auf mündliche Verhandlung; entgeltfähige Kosten; gebührenrechtlicher Grundsatz der Erforderlichkeit; sparsame Haushaltsführung; Äquivalenzprinzip; Überkapazität

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 1; ; VwGO § 101 Abs. 2; ; VwGO § 102 Abs. 2; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Abfallgebührensatzkalkulationen als entgeltfähige Kosten; Feststellung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung eines Müllheizkraftwerks; Anforderungen an das Äquivalenzprinzip; Einhaltung des Gebots der Wirtschaftlichkeit bei der ...

  • rechtsportal.de

    Abfallgebühr; Kostenkalkulation; entgeltfähige Kosten; Müllheizkraftwerk; Überkapazität; gebührenrechtlicher Grundsatz der Erforderlichkeit; sparsame Haushaltsführung; Bedarfsprognose; Äquivalenzprinzip; Gehörsrüge; Verzicht auf mündliche Verhandlung; Rechtsgespräch

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebührenrechtliches Äquivalenzprinzip

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 774
  • DVBl 2004, 200 (Ls.)
  • DÖV 2004, 263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Das rechtliche Gehör wird erst dann verletzt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 126/94 - DVBl 1995, 34 f.).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Die verfassungsrechtliche Kontrolle der gesetzgeberischen Gebührenbemessung, die auf komplexen Kalkulationen, Bewertungen, Einschätzungen und Prognosen beruht, darf nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. - S. 28).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Eine Gebührenbemessung ist verfassungsrechtlich erst dann nicht sachlich gerechtfertigt, wenn sie in einem "groben Missverhältnis" zu den verfolgten legitimen Gebührenzwecken steht (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 ; Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 5.99 - Buchholz 451.211 GtA Nr. 2 S. 8).
  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - BVerwGE 59, 249 ) sieht sie diesen Grundsatz erst dann als verletzt an, "wenn sich der Einrichtungsträger bei der Vergabe der Aufträge oder bei der Durchführung der Maßnahmen offensichtlich nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h. wenn die Kosten in für den Errichtungsträger erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind" (Urteilsabdruck S. 13).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Dies genügt in der Regel schon deswegen nicht, um die Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen, weil insoweit ein Fehler vorliegen würde, der nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen wäre (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen; …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Eine Gebührenbemessung ist verfassungsrechtlich erst dann nicht sachlich gerechtfertigt, wenn sie in einem "groben Missverhältnis" zu den verfolgten legitimen Gebührenzwecken steht (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - BVerwG 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272 ; Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 5.99 - Buchholz 451.211 GtA Nr. 2 S. 8).
  • BVerwG, 08.08.1994 - 6 B 87.93

    Anforderungen an die "Ersatzausführungen" nach einer falschen Weichenstellung in …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Das Gericht darf seine Entscheidung lediglich nicht auf neue Gesichtspunkte stützen, ohne dass die Beteiligten damit rechnen konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 1994 - BVerwG 6 B 87.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 335; Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 4 B 13.00 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 29).
  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog. …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Das rechtliche Gehör wird erst dann verletzt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 ; Beschluss vom 13. Oktober 1994 - 2 BvR 126/94 - DVBl 1995, 34 f.).
  • BVerwG, 07.01.1986 - 2 B 94.85
    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Eine für die Entscheidung des Tatsachengerichts nicht maßgebliche Rechtsfrage vermag die Zulassung der Revision wegen Rechtsgrundsätzlichkeit nicht zu rechtfertigen (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 1986 - BVerwG 2 B 94.85 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 11).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 2 B 85.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 27.05.2003 - 9 BN 3.03
    Was die rechtliche Würdigung des Sachverhalts angeht, ist das Gericht aber nicht verpflichtet, die Beteiligten schon vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im Einzelnen begründen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 2 B 85.87 - Buchholz § 104 VwGO Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.08.2002 - 9 BN 12.02
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - …

  • BVerwG, 29.02.2000 - 4 B 13.00

    Merkmale einer Überraschungsentscheidung - Erfordernis der Einräumung der …

  • BVerwG, 15.01.2008 - 9 B 7.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; bundesrechtlicher Klärungsbedarf; …

    Eine für die Entscheidung des Tatsachengerichts nicht maßgebliche Rechtsfrage vermag die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht zu rechtfertigen (Beschluss vom 27. Mai 2003 - BVerwG 9 BN 3.03 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98 S. 22).
  • OVG Saarland, 12.02.2009 - 2 A 17/08

    Abweichung von Abstandsflächen (Grenzstützmauern)

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.8.1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, Beschluss vom 27.5.2003 9 BN 3.03 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98) Der Gesetzgeber darf sich bei der Bestimmung des Vorteils der öffentlichen Leistung, die den Bezugspunkt der Verhältnismäßigkeitsprüfung bildet, generalisierender, typisierender und pauschalierender Erwägungen bedienen.
  • BVerwG, 23.03.2021 - 9 C 4.20

    Wassergebühren in Kassel müssen erneut überprüft werden

    Auch die Prüfung der Ansatzfähigkeit dieser Kosten am Maßstab des Grundsatzes der Erforderlichkeit ist dem Landesrecht zuzuordnen (…vgl. Vetter, in: Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, 2016, D Rn. 153; zur Verbindlichkeit des Aussagegehalts des Grundsatzes der Erforderlichkeit für das Revisionsgericht auch BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2003 - 9 BN 3.03 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 98 S. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.09.2003 - 9 C 1.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2472
BVerwG, 08.09.2003 - 9 C 1.03 (https://dejure.org/2003,2472)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.2003 - 9 C 1.03 (https://dejure.org/2003,2472)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 2003 - 9 C 1.03 (https://dejure.org/2003,2472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AbwAG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, §§ 6, 10 Abs. 3, Anlage (zu § 3)
    Abwasserabgabe; Teilabwasserstrom; Lenkungswirkung; Schwellenwert; bewerteter Schadstoff; zu behandelnder Abwasserstrom; Verrechnung von Investitionskosten.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AbwAG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, §§ 6, 10 Abs. 3, Anlage (zu § 3)
    Abwasserabgabe; Lenkungswirkung; Schwellenwert; Teilabwasserstrom; Verrechnung von Investitionskosten; bewerteter Schadstoff; zu behandelnder Abwasserstrom

  • Judicialis

    AbwAG § 3 Abs. 1; ; AbwAG § 4 Abs. 1; ; AbwAG § 6; ; AbwAG § 10 Abs. 3 Anlage zu § 3

  • Wolters Kluwer

    Verrechnungsmöglichkeit nach § 10 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwAG); Verrechnung der aufgewendeten Investitionskosten mit der insgesamt entrichteten Abwasserabgabe; Konkrete Bewertung der Schadstoffe durch die ...

  • rechtsportal.de

    Zu den Voraussetzungen einer Verrechnungsmöglichkeit nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG - Abwasserabgabe; Teilabwasserstrom; Lenkungswirkung; Schwellenwert; bewerteter Schadstoff; zu behandelnder Abwasserstrom; Verrechnung von Investitionskosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 64
  • DVBl 2004, 200 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.05.1999 - 8 B 70.99

    Abwasserabgabe, Verrechnung der Abwasserabgabe, Inbetriebnahme einer …

    Auszug aus BVerwG, 08.09.2003 - 9 C 1.03
    Diese Lenkungswirkung wird durch das "Bauphasenprivileg" nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG gestützt, indem der Investitionsaufwand für bestimmte Maßnahmen schon vor deren Wirksamkeit, nämlich bereits während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit, mit der in diesem Zeitraum anfallenden Abwasserabgabe verrechnet werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1999 - BVerwG 8 B 70.99 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 4 m.w.N.).

    Es ist - insbesondere im Hinblick auf den insoweit bestehenden weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1999 - a.a.O.) - nicht erkennbar, dass die Verrechnungsmöglichkeit in der vom Senat für maßgeblich erachteten Auslegung nach § 10 Abs. 3 Satz 3 AbwAG eine bestimmte Rechtsfolge zwingend voraussetzte.

  • BVerwG, 20.04.2005 - 9 C 4.04

    Abwasserabgabe; Verrechnung, nachträgliche -; Verwaltungsakt, Wirksamkeit eines …

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat, vermag nur diese Sichtweise dem spezifischen, auf die Abgabenrelevanz der Überwachungswerte ausgerichteten Anreizsystem des Abwasserabgabengesetzes Rechnung zu tragen (Urteil vom 8. September 2003 - BVerwG 9 C 1.03 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 5 S. 7; Beschluss vom 15. Januar 2004 - BVerwG 9 B 71.03 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 7 S. 16).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 9 C 13.03

    Abwasserabgabe, Lenkungswirkung, Verrechnung von Investitionskosten, …

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2003 - BVerwG 9 C 1.03 - NVwZ-RR 2004, 64).

    Diese Lenkungswirkung wird durch das "Bauphasenprivileg" nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG gestützt, indem der Investitionsaufwand für bestimmte Maßnahmen schon vor deren Wirksamkeit, nämlich bereits während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit, mit der in diesem Zeitraum anfallenden Abwasserabgabe verrechnet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2003 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 15.01.2004 - 9 B 71.03

    Abwasserabgabe; Verrechnung; Schadstofffracht; Konzentrationswert; …

    Das entspricht dem Sinn und Zweck der Verrechnungsmöglichkeit: Mit ihr wollte der Gesetzgeber nicht beliebige umweltverbessernde Maßnahmen abgaberechtlich privilegieren, sondern nur solche, denen im Rahmen der Lenkungswirkung des Abwasserabgabengesetzes Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2003 - BVerwG 9 C 1.03 - NVwZ-RR 2004, 64).

    Vielmehr kann es auch im Rahmen von § 10 Abs. 3 AbwAG nur auf solche Konzentrationswerte und Abwassermengen ankommen, die für die Ermittlung und Festsetzung der Abwasserabgabe relevant sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2003 - a.a.O.).

    Deswegen ist ausschließlich auf die in dem die Abwassereinleitung zulassenden Bescheid (§ 4 Abs. 1 AbwAG) genannten Werte bzw. auf die in § 6 Abs. 1 AbwAG geregelten Ersatzlösungen abzustellen (vgl. wiederum BVerwG, Urteil vom 8. September 2003 - a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.04.2021 - 6 A 11602/20

    Ausnahme von einer Abwasserabgabe; tatsächlich zu erwartende Minderung der …

    Von der Abwasserabgabe soll dementsprechend eine Anreizwirkung zur Durchführung von Gewässerschutzmaßnahmen ausgehen (BT- Drs. 12/4272 S. 1 und 7;… vgl. auch BVerwG, Urteile vom 21. November 2013 - 7 C 12.12 -, juris Rn. 46…, vom 20. Januar 2004 - 9 C 13.03 -, juris Rn. 20, und vom 8. September 2003 - 9 C 1.03 -, juris Rn. 18;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 13. April 2017 - 4 L 164/16 -, juris Rn. 17, …und vom 28. Mai 2014, a.a.O., juris Rn. 22; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 26. Juni 2014 - 4 LB 12/13 -, juris Rn. 80;… Zöllner, a.a.O., § 10 AbwAG Rn. 51; für eine investitionsfreundliche Auslegung unter Verweis auf die zugrundeliegende erstinstanzliche Entscheidung auch OVG NRW…, Beschluss vom 11. Februar 2021, a.a.O., juris Rn. 25 f.).

    Diese Lenkungswirkung wird durch das "Bauphasenprivileg" nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG gestützt, indem der Investitionsaufwand für bestimmte Maßnahmen - wie bereits ausgeführt - schon vor deren Wirksamkeit, nämlich bereits während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit, mit der in diesem Zeitraum anfallenden Abwasserabgabe verrechnet werden kann (…vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 2004, a.a.O., und vom 8. September 2003, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 4.03

    Abwasserabgabe; Überwachungswert; erhöhter Teil der Abgabe; Erklärungswert; …

    Diese Lenkungswirkung wird durch das "Bauphasenprivileg" nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG gestützt, indem der Investitionsaufwand für bestimmte Maßnahmen schon vor deren Wirksamkeit, nämlich bereits während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit, mit der in diesem Zeitraum anfallenden Abwasserabgabe verrechnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 8. September 2003 - BVerwG 9 C 1.03 - juris - m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.07.2011 - 22 BV 08.441

    Niederschlagswasserabgabe; Stauraumkanal; Neuerschließung eines Baugebiets; …

    Diese Lenkungswirkung wird durch § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG gestützt, wonach der Investitionsaufwand für bestimmte Maßnahmen schon vor deren Wirksamkeit, nämlich während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit, mit der in diesem Zeitraum anfallenden Abwasserabgabe verrechnet werden kann (BVerwG vom 8.9.2003 NVwZ-RR 2004, 64).

    Dieser Handlungsbedarf ergibt sich aber - und hierauf kommt es in diesem Zusammenhang an - nicht auf Grund des Anreizsystems des Abwasserabgabengesetzes (vgl. dazu BVerwG vom 8.9.2003 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.02.2010 - 7 C 11.09

    Abwasserabgabe, Verrechnung; Schadeinheiten; Schadstoffkonzentration im Abwasser; …

    Diese Lenkungswirkung wird durch das "Bauphasenprivileg" nach § 10 Abs. 3 Satz 1 AbwAG gestützt, indem der Investitionsaufwand für bestimmte Maßnahmen schon vor deren Wirksamkeit, nämlich bereits während der auf drei Jahre geschätzten Bauzeit, mit der in diesem Zeitraum anfallenden Abwasserabgabe verrechnet werden kann (vgl. Urteil vom 8. September 2003 - BVerwG 9 C 1.03 - Buchholz 401.64 § 10 AbwAG Nr. 5).
  • VG Augsburg, 31.03.2010 - Au 6 K 09.617

    Antrag auf Verrechnung von Investitionen für eine Gebläsestation in einer …

    Nur diese Sichtweise vermag dem spezifischen, auf die Abgabenrelevanz der Überwachungswerte ausgerichteten Anreizsystem des Abwasserabgabengesetzes Rechnung zu tragen (…vgl. BVerwG vom 20.4.2005, Az. 9 C 4.04, BVerwGE 123, 292/296 = NVwZ 2005, S. 1070 f.; zur vorrangigen Anknüpfung an den wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid und zur nur hilfsweisen Anknüpfung an den Abwasserabgabenfestsetzungsbescheid vgl. BVerwG vom 8.9.2003, Az. 9 C 1/03, NVwZ-RR 2004, S. 64/65 a. E.;… BVerwG vom 15.1.2004, Az. 9 B 71/03, NVwZ 2004, S. 741/742; Vogel/Klenner/Heuss, Abwasserabgabenrecht in Bayern, Loseblatt, Stand: Februar 2010, § 10 AbwAG, RdNr. 3.1.2).

    Die Verminderung der entsprechenden Schadstofffracht führt dementsprechend nicht zu einer Senkung der Abwasserabgabe (vgl. BVerwG vom 8.9.2003, Az. 9 C 1/03, NVwZ-RR 2004, S. 64/65 m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2004 - 2 LB 155/02

    Abwasserabgabe, Verrechnung, Investitionskosten, Kläranlage, Nachklärbecken

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 08. September 2003 (- 9 C 1.03 - NVwZ-RR 2004, 64) den von der Klägerin sinngemäß gestellten Antrag, den Beklagten zur Rückzahlung von Abwasserabgaben zu verpflichten, nicht als unzulässig angesehen, sondern sich - ohne die Zulässigkeit anzusprechen - nur mit der (Un-)Begründetheit befasst.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2021 - 9 A 1401/18

    Verrechnung der Abwasserabgabe mit den Aufwendungen für die errichtete …

    Rn. 18 Vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 9 B 71.03 -, NVwZ 2004, 741, juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 8. September 2003 - 9 C 1.03 -, NVwZ-RR 2004, 64, juris.
  • VG Sigmaringen, 30.07.2019 - 3 K 9192/17

    Wasserentnahmeentgelt; Gebäude; Grundwasser; Verbot der Teilstrombetrachtung; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10

    Zur Verrechnung der Abwasserabgabe nach § 10 Abs 3 AbwAG

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2009 - 7 A 11006/08

    Abwasserabgabenrecht; Überschreitung eines Überwachungswertes; Relevanz für …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 7 A 10562/08

    Abwasserabgabenrecht; Verrechnung mit Investitionsaufwendungen

  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 8 B 11.560

    Abwasserabgabe; Ausnahmen von der Abgabepflicht; Verrechnung von Investitionen; …

  • VG Aachen, 22.01.2016 - 4 L 1074/15

    Kommunalverfassungsstreit; Antragsbefugnis; Organ; Beteiligtenfähigkeit; …

  • VG Neustadt, 29.10.2020 - 4 K 137/20

    Verrechnung von Aufwendungen zur Schadstoffreduzierung mit Abwasserabgaben

  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 333/10

    Abwasserabgabe: Verrechenbarkeit von Abwasserabgaben für eine Einleitungsstelle

  • VG Neustadt, 21.04.2005 - 4 K 2116/04

    (Rechtswidrige) Rücknahme eines Verrechnungsbescheides für Investitionen zum …

  • VG Neustadt, 07.08.2008 - 4 K 411/08

    Abwasserabgabenrecht - Rückzahlungsanspruch unabhängig von der …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2834
OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02 (https://dejure.org/2003,2834)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 (https://dejure.org/2003,2834)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. März 2003 - 9 KN 439/02 (https://dejure.org/2003,2834)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2834) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 3 NKAG; § 12 Abs. 2 S. 2 NAbfG
    Unwirksamkeit einer Abfallgebührensatzung; Mindestbehältervolumen bei Abfallbehältnissen; Gebührengestaltung im Rahmen einer Abfallgebührensatzung

  • Judicialis

    GG Art. 3 I; ; NAbfG § 12 II 2; ; NAbfG § 12 IV; ; NAbfG § 12 VI; ; NKAG § 5 III 2

  • rechtsportal.de

    Behältervolumenmaßstab; Grundgebühr; Mindestbehältervolumen; Mindestentleerungen; Quersubventionierung; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Wirklichkeitsmaßstab

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksamkeit einer Abfallgebührensatzung; Mindestbehältervolumen bei Abfallbehältnissen; Gebührengestaltung im Rahmen einer Abfallgebührensatzung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 891
  • DVBl 2004, 200 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2000 - 9 L 2396/99

    Abfallbeseitigung; Abfallbeseitigungsgebühr; Abfallvermeidung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats wäre der Antragsgegner sogar berechtigt gewesen, eine gleich hohe Grundgebühr für alle Grundstücke (vgl. Urt. des Senats v. 20.1.2000 - 9 L 2396/99 - ZMR 2000, 713) oder alle Wohnungen (vgl. Urt. des Senats v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -) einzuführen, sofern sie vom Vorhalten und der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Abfallbeseitigungssystems einen im Wesentlichen gleichen Vorteil haben.

    Erst wenn bestimmte Gruppen von Gebührenpflichtigen deutlich stärker von Vorhalte- und Bereitstellungsleistungen profitieren und die dadurch entstehenden Mehrkosten letztlich ihnen zugerechnet werden können, liegt die Erhebung einer unterschiedlich hohen Grundgebühr nahe (vgl. Urt. des Senats v. 20.1.2000, aaO).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile v. 30.4.1996 - 9 K 526/96 - und v. 20.1.2000 - 9 L 2396/99 - ZMR 2000, 713) dient § 12 Abs. 4 NAbfG gerade den von § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG ebenfalls verfolgten Zwecken der Abfallvermeidung und Abfallverwertung.

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 9 L 2722/96

    Abfallbeseitigung; Kommunalabgaben; Gebührenbelastung; Erforderlichkeitsprinzip

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats wäre der Antragsgegner sogar berechtigt gewesen, eine gleich hohe Grundgebühr für alle Grundstücke (vgl. Urt. des Senats v. 20.1.2000 - 9 L 2396/99 - ZMR 2000, 713) oder alle Wohnungen (vgl. Urt. des Senats v. 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -) einzuführen, sofern sie vom Vorhalten und der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft des Abfallbeseitigungssystems einen im Wesentlichen gleichen Vorteil haben.

    Abzustellen ist insoweit darauf, dass die Höhe der Grundgebühr - verbrauchsunabhängig - an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung ausgerichtet sein muss (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.8.1986 - 8 C 112.84 - KStZ 1987, 11; Urteile des Senats v. 24.6.1998 - 9 K 6907/95 und 9 L 2722/96 - sowie vom 20.1.2000 - 9 L 636/99 -).

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund- …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02
    Wegen des Verzichts auf die Berücksichtigung individueller Verhältnisse muss es der Gebührenpflichtige vielmehr hinnehmen, dass über eine einheitliche Benutzungsgebühr auch Leistungsbereiche refinanziert werden, hinsichtlich derer er zur Kostenentstehung nicht beigetragen hat (vgl. Urt. des Senats v. 30.4.1996 - 9 K 526/96 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 18.4.1975 - VII C 41.73 - KStZ 1975, 191 - und v. 16.9.1981 - 8 C 48.81 - DVBl. 1982, 76, siehe ferner Urt. des Senats v. 26.5.1993 - 9 L 4733/91 - sowie VGH Mannheim, Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - ZKF 1999, 231).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02
    Diese Unzulänglichkeit führt indessen nicht zu einer rechtswidrigen, eine Gesamt- oder Teilnichtigkeit der Gebührensatzung zur Folge habenden Regelungslücke, weil nach dem auch im Abfallbeseitigungsgebührenrecht geltenden Grundsatz der Zulässigkeit von Typisierungen nur zahlenmäßig bedeutsame, nämlich 10% oder mehr der Gesamtfälle ausmachende Fallgestaltungen, speziell geregelt werden müssen (vgl z. B. BVerwG, Beschl. v. 5.11.2001 - 9 B 50.01 - NVwZ-RR 2002, 217).
  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 112.84

    Kommunalabgaben - Wassergebühren - Vorhaltekosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02
    Abzustellen ist insoweit darauf, dass die Höhe der Grundgebühr - verbrauchsunabhängig - an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung ausgerichtet sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.8.1986 - 8 C 112.84 - KStZ 1987, 11; Urteile des Senats v. 24.6.1998 - 9 K 6907/95 und 9 L 2722/96 - sowie vom 20.1.2000 - 9 L 636/99 -).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02
    Dies ist mit § 5 Abs. 3 Satz 2 NKAG und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn eine Gebührenbemessung nach Art und Umfang der Inanspruchnahme schwierig oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, der Wahrscheinlichkeitsmaßstab nicht in einem offensichtlichen Missverhältnis zur Inanspruchnahme steht und sachliche Gründe dafür sprechen, sich trotz des eintretenden "Realitätsverlustes" für einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab zu entscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1994 - 8 C 21.92 -, NVwZ-RR 1995, 348 = KStZ 1995, 54 = NSt-N 1994, 323).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1998 - 2 S 399/97

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenkalkulation - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02
    Wegen des Verzichts auf die Berücksichtigung individueller Verhältnisse muss es der Gebührenpflichtige vielmehr hinnehmen, dass über eine einheitliche Benutzungsgebühr auch Leistungsbereiche refinanziert werden, hinsichtlich derer er zur Kostenentstehung nicht beigetragen hat (vgl. Urt. des Senats v. 30.4.1996 - 9 K 526/96 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 18.4.1975 - VII C 41.73 - KStZ 1975, 191 - und v. 16.9.1981 - 8 C 48.81 - DVBl. 1982, 76, siehe ferner Urt. des Senats v. 26.5.1993 - 9 L 4733/91 - sowie VGH Mannheim, Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - ZKF 1999, 231).
  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73

    Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02
    Wegen des Verzichts auf die Berücksichtigung individueller Verhältnisse muss es der Gebührenpflichtige vielmehr hinnehmen, dass über eine einheitliche Benutzungsgebühr auch Leistungsbereiche refinanziert werden, hinsichtlich derer er zur Kostenentstehung nicht beigetragen hat (vgl. Urt. des Senats v. 30.4.1996 - 9 K 526/96 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 18.4.1975 - VII C 41.73 - KStZ 1975, 191 - und v. 16.9.1981 - 8 C 48.81 - DVBl. 1982, 76, siehe ferner Urt. des Senats v. 26.5.1993 - 9 L 4733/91 - sowie VGH Mannheim, Urt. v. 22.10.1998 - 2 S 399/97 - ZKF 1999, 231).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.1995 - 9 L 4417/94

    Abfall; Anreiz zur Abfallvermeidung; Kommunale Abgaben; Behältervolumen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urt. v. 29.3.1995 - 9 L 4417/94 - NVwZ-RR 1996, 289 m.w.N.; ähnlich VGH Kassel, Beschl. v. 31.1.1991 - 5 N 1388/88 - NVwZ-RR 1991, 578), dass ein Abstellen auf das Behältervolumen rechtlich nicht zu beanstanden ist, weil das verfügbare Volumen einen hinreichend sicheren und zuverlässigen Rückschluss auf die wahrscheinliche Inanspruchnahme der Hausmüllabfuhr zulässt.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94

    Bemessung von Abfallgebühren nach Personenmaßstab

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02
    Der von den Antragstellern vertretene Rechtsstandpunkt lässt sich mit ihrer Bezugnahme auf das zum baden-württembergischen Gebührenrecht ergangene Urteil des VGH Mannheim v. 30.1.1997 (- 2 S 1891/94 - VBlBW 1997, 271) nicht begründen.
  • VGH Hessen, 31.01.1991 - 5 N 1388/88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungssatzung

  • OVG Niedersachsen, 26.05.1993 - 9 L 4733/91

    Differenzierung von Gebühren für Abfallentsorgung bei Besonderheiten einzelner …

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2014 - 9 KN 316/13

    Abfallgebühr; Abfallgebührensatzung; Behälterabfuhr; Behältervolumenmaßstab; …

    Der dabei eintretende "Realitätsverlust" ist mit der Notwendigkeit einer gesicherten, wilde Ablagerungen verhindernden Abfallentsorgung und dem Vorteil einer hohen Kalkulationssicherheit sachlich gerechtfertigt (vgl. hierzu im Einzelnen das Senatsurteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 - OVGE MüLü 49, 441 = NdsVBl.

    2004, 47 = KStZ 2004, 36; ebenso zur Zulässigkeit eines Mindestbehältervolumens: BVerwG, Beschluss vom 19.12.2007 - 7 BN 6.07 - zitiert nach juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.05.2014 - 1 L 91/09 - NordÖR 2014, 419; HessVGH, Beschluss vom 07.03.2012 - 5 C 206/10.N - OVG Saarland, Urteil vom 18.05.2011 - 1 A 7/11 -, jeweils zitiert nach juris;… Brüning und Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 51. Erg.Lfg., § 6 Rn. 343a, 765;… Freese in Rosenzweig/Freese/v. Waldthausen, NKAG, Stand Dez. 2013, § 5 Rn. 331 ff.).

    Im Hinblick auf die Frage, nach welchen Maßgaben das Mindestbehältervolumen festgelegt werden darf, hat der Senat bereits entschieden, dass es unterhalb des durchschnittlichen wöchentlichen Abfallvolumens pro Person liegen soll, um einem Abfallbesitzer einen hinreichenden Anreiz zu bieten, sich hinsichtlich der angestrebten Abfallreduzierung nicht nur durchschnittlich zu verhalten (vgl. hierzu die Senatsurteile vom 29.03.1995 - 9 L 4417/94 - NdsVBl. 1995, 204 und vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 - a. a. O.; ebenso: ThürOVG, Urteil vom 11.06.2001 - 4 N 47/96 - ThürVBl. 2002, 65).

    Eine Verpflichtung zur Festlegung des Mindestbehältervolumens auf das absolut erreichbare Mindestabfallvolumen ließe völlig außer Acht, dass dem Einrichtungsträger bei der Festlegung des Behältervolumens zugestanden werden muss, einer illegalen Abfallentsorgung entgegenzuwirken (so auch das Senatsurteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 - a. a. O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 21.05.2014, a. a. O.; ThürOVG…, Urteil vom 16.02.2011, a. a. O.).

    Nach der zum Abfallgebührenrecht ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats, an der dieser unverändert festgehalten hat, ist der vorgehend aufgezeigte Grenzbereich regelmäßig nicht überschritten, wenn über die Grundgebühr nicht mehr als 30 % der Gesamtkosten der Abfallbeseitigung abgedeckt werden (vgl. das Senatsurteil vom 27.06.2011 - 9 LB 168/09 - a. a. O. unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 - a. a. O., vom 24.06.1998 - 9 L 2722/96 - a. a. O., vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 - a. a. O. vom 07.06.2004 - 9 KN 502/02 - NordÖR 2004, 310 = NdsVBl 2004, 267 zur Rechtmäßigkeit unterschiedlich hoher Grundgebühren bei Anknüpfung an eine der Realität entsprechende unterschiedlich große Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung bei unterschiedlich großen Restabfallbehältern).

    Diese Grundsätze liegen auch der Senatsrechtsprechung zugrunde (vgl. die Urteile des Senats vom 27.06.2011 - 9 LB 168/09 -, vom 24.06.1998 - 9 K 6907/95 und 9 L 2722/96 -, vom 20.01.2000 - 9 L 636/99 - sowie das Senatsurteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, jeweils a. a. O.).

  • VG Cottbus, 21.08.2018 - 6 K 1966/15

    Abfallgebühren

    Dies gilt etwa für satzungsrechtliche Regelungen, nach denen - wie hier, will man nicht bereits eine Mindestgebührenregelung im engeren Sinne annehmen, gemäß § 5 Abs. 2 lit. a) Sätze 5 bis 7 AbfGebS 2013 der Fall - ein bestimmtes Mindestentleerungsvolumen bzw. - was hier nicht der Fall ist - eine bestimmte Anzahl von Leerungen von Abfallbehältern der Gebührenbemessung zugrunde zu legen ist, wobei die Gebühr - wie hier gemäß § 5 Abs. 2 lit. a) Satz 6 AbfGebS 2013 - auch dann erhoben wird, wenn kein oder ein geringeres Entleerungsvolumen in Anspruch genommen wird (vgl. in diesem Sinne und zu den dogmatischen Unterschieden VG Frankfurt (Oder)…, Urt. vom 12.10.2009 - 5 K 455/06 -, zit. nach juris; VG Potsdam…, Urteil vom 6.6.2012 - 8 K 1118/10 -, zit. nach juris, Rn. 22; OVG Nds, Urt. vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, Rn. 22; z. T. abweichend VG Chemnitz…, Urt. vom 23.3.2005 - 1 K 726/01 -, zitiert nach juris Rn. 104 unter Bezugnahme auf Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 343 a, das davon ausgeht, bei der Mindestinanspruchnahme handele sich nicht um eine "unmittelbare" Maßstabsregelung und sie diene auch nicht der Deckung invariabler Kosten).

    So ist etwa darauf zu achten, dass durch den Gebührenmaßstab nicht abfallrechtlich unerwünschte Entwicklungen verstärkt werden (vgl. NdsOVG, Urt. vom 26.3. 2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004 S. 36; OVG Bremen…, Urt. vom 12.7. 2000 - 1 A 88/00 -, NVwZ-RR 2002 S. 379 f.; OVG LSA…, Urt. vom 3.11.2006, a. a. O., Rn. 30).

    Die Vorschrift des § 9 Abs. 3 BbgAbfBodG alte wie neue Fassung richtet sich daher nicht an jede einzelne Teilregelung der Gebührensatzung, sondern ist bereits beachtet, wenn die Gebührengestaltung in ihrer Gesamtheit hinreichend Anreize zur Abfallvermeidung und -verwertung bietet ohne gleichzeitig das Ziel einer möglichst weitgehenden Erfassung der Hausabfälle und ihrer ordnungsgemäßen Entsorgung zu gefährden (vgl. OVG Bbg, Beschl. vom 19.12.2001 - 2 B 72/01 -, S. 4 des E. A.; VG Frankfurt (Oder)…, Urt. vom 12.10.2009, a. a. O., Rn. 27;… Kluge, a.a.O.; zum dortigen Landesrecht NdsOVG…, Urt. vom 30.4.1996 - 9 K 526/96 -, zit. nach juris; Urt. vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, zit. nach juris;… Urt. vom 7.6.2004 - 9 KN 502/02 -, zit. nach juris; VGH BW…, Urt. vom 26.7.2001 - 2 S 3175/98 -, NVwZ 2002 S. 220; VG Frankfurt/Main…, Urt. vom 19.5.2003 - 6 E 548/02 -, zitiert über juris, Rn. 22 f.; VG Stuttgart…, Urt. vom 16.10.2007 - 12 K 788/06 -, zit. nach juris a. a. O.; VG Göttingen…, Urt. vom 20.6.2013 - 2 A 2420/12 -, zit. nach juris, Rn. 43 ff.).

    2004, 267; Beschl. vom 23.3.2006 - 14 A 1219/04 -, zit. nach juris; Beschl. vom 3.12.2010 - 14 A 2651/09 -, zit. nach juris; NdsOVG, Urt. vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004 S. 36; Urt. vom 29.3.1995, a. a. O.; Urt. vom 10.11.2014, a. a. O.; VG Cottbus, Urt. vom 17.11.2016, a.a.O.; VG Köln, Urt. vom 29.8.2011 - 14 K 6816/10 -, zit. nach juris, Rn. 15; Urt. vom 24.9.2013 - 14 K 795/12 -, zit. n ach juris, Rn. 14; VG Münster, Urt. vom 29.10.2010 - 7 K 482/09 -, zit. nach juris, Rn. 22).

  • VG Cottbus, 15.08.2018 - 6 K 831/16

    Abfallgebühren

    Dies gilt etwa für satzungsrechtliche Regelungen, nach denen - wie hier, will man nicht bereits eine Mindestgebührenregelung im engeren Sinne annehmen, gemäß § 5 Abs. 2 lit. a) Sätze 5 bis 7 AbfGebS 2013 der Fall - ein bestimmtes Mindestentleerungsvolumen bzw. - was hier nicht der Fall ist - eine bestimmte Anzahl von Leerungen von Abfallbehältern der Gebührenbemessung zugrunde zu legen ist, wobei die Gebühr - wie hier gemäß § 5 Abs. 2 lit. a) Satz 6 AbfGebS 2013 - auch dann erhoben wird, wenn kein oder ein geringeres Entleerungsvolumen in Anspruch genommen wird (vgl. in diesem Sinne und zu den dogmatischen Unterschieden VG Frankfurt (Oder)…, Urt. vom 12.10.2009 - 5 K 455/06 -, zit. nach juris; VG Potsdam…, Urteil vom 6.6.2012 - 8 K 1118/10 -, zit. nach juris, Rn. 22; OVG Nds, Urt. vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, Rn. 22; z. T. abweichend VG Chemnitz…, Urt. vom 23.3.2005 - 1 K 726/01 -, zitiert nach juris Rn. 104 unter Bezugnahme auf Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 343 a, das davon ausgeht, bei der Mindestinanspruchnahme handele sich nicht um eine "unmittelbare" Maßstabsregelung und sie diene auch nicht der Deckung invariabler Kosten).

    So ist etwa darauf zu achten, dass durch den Gebührenmaßstab nicht abfallrechtlich unerwünschte Entwicklungen verstärkt werden (vgl. NdsOVG, Urt. vom 26.3. 2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004 S. 36; OVG Bremen…, Urt. vom 12.7. 2000 - 1 A 88/00 -, NVwZ-RR 2002 S. 379 f.; OVG LSA…, Urt. vom 3.11.2006, a. a. O., Rn. 30).

    Die Vorschrift des § 9 Abs. 3 BbgAbfBodG alte wie neue Fassung richtet sich daher nicht an jede einzelne Teilregelung der Gebührensatzung, sondern ist bereits beachtet, wenn die Gebührengestaltung in ihrer Gesamtheit hinreichend Anreize zur Abfallvermeidung und -verwertung bietet ohne gleichzeitig das Ziel einer möglichst weitgehenden Erfassung der Hausabfälle und ihrer ordnungsgemäßen Entsorgung zu gefährden (vgl. OVG Bbg, Beschl. vom 19.12.2001 - 2 B 72/01 -, S. 4 des E. A.; VG Frankfurt (Oder)…, Urt. vom 12.10.2009, a. a. O., Rn. 27;… Kluge, a.a.O.; zum dortigen Landesrecht NdsOVG…, Urt. vom 30.4.1996 - 9 K 526/96 -, zit. nach juris; Urt. vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, zit. nach juris;… Urt. vom 7.6.2004 - 9 KN 502/02 -, zit. nach juris; VGH BW…, Urt. vom 26.7.2001 - 2 S 3175/98 -, NVwZ 2002 S. 220; VG Frankfurt/Main…, Urt. vom 19.5.2003 - 6 E 548/02 -, zitiert über juris, Rn. 22 f.; VG Stuttgart…, Urt. vom 16.10.2007 - 12 K 788/06 -, zit. nach juris a. a. O.; VG Göttingen…, Urt. vom 20.6.2013 - 2 A 2420/12 -, zit. nach juris, Rn. 43 ff.).

    2004, 267; Beschl. vom 23.3.2006 - 14 A 1219/04 -, zit. nach juris; Beschl. vom 3.12.2010 - 14 A 2651/09 -, zit. nach juris; NdsOVG, Urt. vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004 S. 36; Urt. vom 29.3.1995, a. a. O.; Urt. vom 10.11.2014, a. a. O.; VG Cottbus, Urt. vom 17.11.2016, a.a.O.; VG Köln, Urt. vom 29.8.2011 - 14 K 6816/10 -, zit. nach juris, Rn. 15; Urt. vom 24.9.2013 - 14 K 795/12 -, zit. n ach juris, Rn. 14; VG Münster, Urt. vom 29.10.2010 - 7 K 482/09 -, zit. nach juris, Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2012 - 9 KN 47/10

    Rechtfertigung einer unterschiedlichen Gebührenbemessung innerhalb einer …

    Daneben stellen das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung bzw. Verwertung von Sperrabfällen, Altpapier und der sonstigen Abfälle weitere Leistungsbereiche dar, für die Sondergebühren erhoben werden können oder die durch eine Quersubventionierung in den Restabfallgebühren abgebildet werden können (zu den verschiedenen Leistungsbereichen und zur Quersubventionierung vgl. das Senatsurteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 - OVGE MüLü 49, 441 = NdsVBl. 2004, 47 = KStZ 2004, 36 und Lichtenfeld in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 47. Erg.Lfg. 2012, § 6 Rn. 765a).

    Nur dieser Teil der Kosten kann dann (ganz oder teilweise) den sog. Fixkosten zugeordnet und über die Grundgebühr als Teil der einheitlichen Abfallgebühr abgerechnet werden (…vgl. auch hierzu das Senatsurteil vom 27.06.2011 - 9 LB 168/09 - a. a. O., m. w. Nw.; zur zulässigen Höhe der Grundgebühr bei Quersubventionierung: Urteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 - a. a. O.).

    Nach der zum Abfallgebührenrecht ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats, an der dieser unverändert festgehalten hat, ist der vorgehend aufgezeigte Grenzbereich regelmäßig nicht überschritten, wenn über die Grundgebühr nicht mehr als 30 % der Gesamtkosten der Abfallbeseitigung abgedeckt werden (vgl. das Senatsurteil vom 27.06.2011 - 9 LB 168/09 - a. a. O. unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 - a. a. O., vom 24.06.1998 - 9 L 2722/96 - a. a. O., vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 - a. a. O. vom 07.06.2004 - 9 KN 502/02 - NordÖR 2004, 310 = NdsVBl 2004, 267 zur Rechtmäßigkeit unterschiedlich hoher Grundgebühren bei Anknüpfung an eine der Realität entsprechende unterschiedlich große Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung bei unterschiedlich großen Restabfallbehältern).

  • VG Cottbus, 28.09.2017 - 6 K 549/15

    Abfallgebühren

    Dies gilt etwa für satzungsrechtliche Regelungen, nach denen - wie hier, will man nicht bereits eine Mindestgebührenregelung im engeren Sinne annehmen, gemäß § 5 Abs. 2 lit. a) Satz 5 AbfGebS 2013 der Fall - eine bestimmte Anzahl von Leerungen von Abfallbehältern der Gebührenbemessung zugrunde zu legen ist (sog. Pflichtentleerungen bzw. Mindestentleerungsvolumen), wobei die Gebühr - wie hier gemäß § 5 Abs. 2 lit. a) Satz 6 AbfGebS 2013 der Fall - auch dann erhoben wird, wenn kein oder ein geringeres Entleerungsvolumen in Anspruch genommen wird (vgl. in diesem Sinne und zu den dogmatischen Unterschieden VG Frankfurt (Oder)…, Urt. vom 12.10.2009 - 5 K 455/06 -, zit. nach juris; VG Potsdam…, Urteil vom 6.6.2012 - 8 K 1118/10 -, zit. nach juris, Rn. 22; OVG Nds, Urt. vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, Rn. 22; z. T. abweichend VG Chemnitz…, Urt. vom 23.3.2005 - 1 K 726/01 -, zitiert nach juris Rn. 104 unter Bezugnahme auf Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 343 a, das davon ausgeht, bei der Mindestinanspruchnahme handele sich nicht um eine "unmittelbare" Maßstabsregelung und sie diene auch nicht der Deckung invariabler Kosten).

    So ist etwa darauf zu achten, dass durch den Gebührenmaßstab nicht abfallrechtlich unerwünschte Entwicklungen verstärkt werden (vgl. NdsOVG, Urt. vom 26.3. 2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004 S. 36; OVG Bremen…, Urt. vom 12.7. 2000 - 1 A 88/00 -, NVwZ-RR 2002 S. 379 f.; OVG LSA…, Urt. vom 3.11.2006, a. a. O., Rn. 30).

    Die Vorschrift des § 9 Abs. 3 BbgAbfBodG alte wie neue Fassung richtet sich daher nicht an jede einzelne Teilregelung der Gebührensatzung, sondern ist bereits beachtet, wenn die Gebührengestaltung in ihrer Gesamtheit hinreichend Anreize zur Abfallvermeidung und -verwertung bietet ohne gleichzeitig das Ziel einer möglichst weitgehenden Erfassung der Hausabfälle und ihrer ordnungsgemäßen Entsorgung zu gefährden (vgl. OVG Bbg, Beschl. vom 19.12.2001 - 2 B 72/01 -, S. 4 des E. A.; VG Frankfurt (Oder)…, Urt. vom 12.10.2009, a. a. O., Rn. 27; zum dortigen Landesrecht NdsOVG…, Urt. vom 30.4.1996 - 9 K 526/96 -, zit. nach juris; Urt. vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, zit. nach juris;… Urt. vom 7.6.2004 - 9 KN 502/02 -, zit. nach juris; VGH BW…, Urt. vom 26.7.2001 - 2 S 3175/98 -, NVwZ 2002 S. 220; VG Frankfurt/Main…, Urt. vom 19.5.2003 - 6 E 548/02 -, zitiert über juris, Rn. 22 f.; VG Stuttgart…, Urt. vom 16.10.2007 - 12 K 788/06 -, zit. nach juris a. a. O.; VG Göttingen…, Urt. vom 20.6.2013 - 2 A 2420/12 -, zit. nach juris, Rn. 43 ff.).

    2004, 267; Beschl. vom 23.3.2006 - 14 A 1219/04 -, zit. nach juris; Beschl. vom 3.12.2010 - 14 A 2651/09 -, zit. nach juris; NdsOVG, Urt. vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004 S. 36; Urt. vom 29.3.1995, a. a. O.; Urt. vom 10.11.2014, a. a. O.; VG Cottbus, Urt. vom 17.11.2016, a.a.O.; VG Köln, Urt. vom 29.8.2011 - 14 K 6816/10 -, zit. nach juris, Rn. 15; Urt. vom 24.9.2013 - 14 K 795/12 -, zit. n ach juris, Rm. 14; VG Münster, Urt. vom 29.10.2010 - 7 K 482/09 -, zit. nach juris, Rn. 22).

  • VG Oldenburg, 20.06.2013 - 2 A 2420/12

    Vereinbarkeit der Erhebung einer Grundgebühr im Abfallentsorgungsrecht mit dem …

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urteile vom 26. März 2003 - 9 KN 439/02 - juris, vom 20. Januar 2000 - 9 L 2396/99 -, NVwZ-RR 2001, 128-130 und vom 24. Juni 1998 - 9 K 6907/95 - und - 9 L 2722/96 -, juris) ist die durch § 12 Abs. 6 Satz 3 NAbfG zugelassene Erhebung einer Grundgebühr vom Grundsatz her mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

    Nach der zum Abfallgebührenrecht ergangenen Rechtsprechung des erkennenden Senats, an der dieser unverändert festhält, ist der vorgehend aufgezeigte Grenzbereich regelmäßig nicht überschritten, wenn - anders als hier - über die Grundgebühr nicht mehr als 30 % der Gesamtkosten der Abfallbeseitigung abgedeckt werden (…vgl. zu alledem Urteil des Senats vom 20.1.2000 - 9 L 2396/99 -, a.a.O.;… Beschluss des Senats vom 24.6.1998 - 9 L 2722/96 -, a.a.O.; insbesondere auch Urteile des Senats vom 26.3.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004, 36 und vom 7.6.2004 - 9 KN 502/02 -, NordÖR 2004, 310 = NdsVBl 2004, 267 zur Rechtmäßigkeit unterschiedlich hoher Grundgebühren bei Anknüpfung an eine der Realität entsprechende unterschiedlich große Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung bei unterschiedlich großen Restabfallbehältern; vgl. auch Thür.

    Denn es entspricht der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 26. März 2003 - 9 KN 439/02 -, juris m.w.N.), dass ein Abstellen auf das Behältervolumen rechtlich nicht zu beanstanden ist, weil das verfügbare Volumen einen hinreichend sicheren und zuverlässigen Rückschluss auf die wahrscheinliche Inanspruchnahme der Müllabfuhr zulässt.

    Da die Festlegung von Mindestleerungen bzw. Mindestgebühren eine Anreizwirkung zur Abfallvermeidung per se nicht geben kann, der Gesetzgeber die Zulässigkeit der Mindestgebühren aber ausdrücklich geregelt hat (§ 12 Abs. 6 Satz 3 NAbfG) ist in der Rechtsprechung geklärt, dass sich § 12 Abs. 2 Satz 2 NAbfG nicht an jede einzelne Teilregelung einer Gebührensatzung richtet, sondern bereits beachtet ist, wenn die Gebührengestaltung in ihrer Gesamtheit hinreichend Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung bietet (vgl. u.a. Nds. OVG, Urteil vom 26. März 2003 - 9 KN 439/02 -, juris; Urteil vom 30. April 1996 - 9 K 526/96 -).

  • VG Göttingen, 17.12.2008 - 3 A 108/07

    Abfall; Abfallentsorgung; Abfallentsorgungsgebühren; Ausschreibung; Fixkosten; …

    Eine Einschränkung im Bereich der Abfallgebühren erfährt dieser ansonsten strikte Grundsatz durch § 12 Abs. 5 NAbfG lediglich insoweit, als dass die Entsorgung von häuslichen Restabfällen und der generell von derselben Erzeugergruppe stammenden hausmüllähnlichen Abfälle wie Bioabfall, Sperrmüll, Altglas, Altpapier und Problemabfälle (z.B. Farb- und Medikamentenreste) auch dann in einer gemeinsamen Gebühr kalkuliert werden darf, wenn die Entsorgung der unterschiedlichen Abfallfraktionen unterschiedlich hohe Kosten verursacht (vgl. Nds.OVG, Urteil vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 -, NVwZ-RR 2001, 124; Urteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004, 36; OVG Schleswig…, Urteil vom 13.02.2008, aaO;… Driehaus-Lichtenfeld, aaO., § 6 Rn 765a, m.w.N.).

    Insbesondere wird die seit dem 01.06.2005 vorgeschriebene Abfallvorbehandlung durchgeführt und wird durch die lineare Progression der volumenbezogenen Abfallgebühren sowie durch die Staffelung der Grundgebühren nach der Behältergröße ein hinreichender Anreiz zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen (vgl. § 12 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 Satz 3, Halbsatz 2 NAbfG; Nds. OVG, Urteile vom 07.06.2004 - 9 KN 502/02 -, Nds.VBl 2004, 267 und vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, KStZ 2004, 36) geboten.

    Durch die Rechtsprechung des Nds. OVG (Urteile vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 -, vom 20.01.2000 - 9 L 2396/99 -, NVwZ-RR 2001, 128-130 und vom 24.06.1998 - 9 K 6907/95 - und - 9 L 2722/96 -, KStZ 1999, 172) ist geklärt, dass die durch § 12 Abs. 6 Satz 3 NAbfG ausdrücklich zugelassene Erhebung einer Grundgebühr vom Grundsatz her mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

    Auch ist nicht erforderlich, dass der Beklagte alle denkbaren Möglichkeiten zur Abfallverwertung und -vermeidung restlos ausschöpft (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 26.03.2003, aaO.) oder die für die Einrichtungsbenutzer billigste Lösung - beispielsweise durch die vom Kläger angesprochene Entsorgung des Abfalls im Landkreis Q. - wählt.

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 9 KN 502/02

    Abfall; Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenaufkommen; Grundgebühr; …

    Der Senat ist den vom Antragsteller angestellten rechtlichen Erwägungen in weiten Bereichen bereits in seinem Urteil vom 26.3.2003 (9 KN 439/02 - NSt-N 2003, 296 = NordÖR 2003, 506 = NdsVBl 2004, 47 = DVBl 2004, 200 (Ls) = KStZ 2004, 36) nachgegangen.

    Auch mit dieser Frage hat sich der Senat bereits in seinem Urteil vom 26.3.2003 (aaO) - wenn auch in einem anderen Zusammenhang - auseinandergesetzt, und zwar mit dem Ergebnis, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine einheitliche Grundgebühr für Gruppen verschieden großer Restabfallbehälter gerechtfertigt sein kann.

    Der Senat ist auch dem Hinweis des Antragstellers auf die lineare Gebührengestaltung des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 AGS bereits in seinem Urteil vom 26.3.2003 (aaO) wie folgt nachgegangen:.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 KN 3/06

    Abfallgebühr; Ausschreibung; Kalkulation; Kostendeckungsprinzip; Nachsorgekosten; …

    Danach ist nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin nicht nur für die blaue Tonne, sondern auch für die Entsorgung von Problemabfällen sowie Sperrmüll keine gesondert kalkulierten Gebühren veranschlagt, weil gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 LAbfWG sämtliche fixen und variablen Kosten der weiteren neben der Bioabfallentsorgung vorgehaltenen besonderen Abfallentsorgungsteilleistungen in die Bemessung der Abfallentsorgungsgebühren eingestellt werden dürfen (s. zu vergleichbaren landesrechtlichen Bestimmungen OVG Lüneburg, Urt. v. 26.03.2003, - 9 KN 439/02 -, NordÖR 2003, 506, zu Altpapierentsorgung und Sperrmüll; OVG Münster, Beschl. v. 05.12.2003 - 9 A 1768/02- , NVwZ-RR 2004, 250, zu Bioabfall).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2011 - 2 S 550/09

    Abfallgrundgebühr für Gewerbegrundstück

    Die Bildung unterschiedlicher Benutzergruppen und damit verbunden die Erhebung einer unterschiedlich hohen Grundgebühr ist dann gerechtfertigt, wenn bestimmte Gruppen von Gebührenpflichtigen deutlich stärker von den Vorhalte- und Bereitstellungsleistungen der Abfallentsorgungseinrichtung profitieren und die dadurch entstehenden Mehrkosten letztlich ihnen zugerechnet werden können (vgl. etwa Nieders.OVG, Urteil vom 26.03.2003 - 9 KN 439/02 - NVwZ-RR 2004, 891).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2011 - 9 LB 168/09

    Einstellung von abfallmengenabhängigen Kosten in die Kalkulation der Grundgebühr …

  • VG Oldenburg, 20.12.2007 - 2 A 963/06

    Abfallentsorgungsgebühren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05

    Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3 …

  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04

    Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung

  • VG Chemnitz, 23.03.2005 - 1 K 726/01
  • VG Osnabrück, 01.07.2014 - 1 A 10/12

    Abfallgebühr; Beauftragung eines Dritten; Eigengesellschaft; einheitliche …

  • VG Osnabrück, 15.11.2005 - 1 A 88/05

    Festsetzung von Abfallbeseitigungsgebühren ohne Gebührenkalkulation

  • VG Köln, 10.02.2015 - 14 K 543/13

    Mindest-Restmüllvolumen

  • VG Köln, 17.06.2008 - 14 K 1025/07

    Festlegung des Mindest-Restmüllvolumens

  • VG Köln, 24.09.2013 - 14 K 795/12

    Mindestvolumen für Restmüllbehälter von 7,5 l pro Person und Woche kann …

  • VG Saarlouis, 24.11.2010 - 5 K 693/09

    Zulässigkeit einer Mindestabfallgebühr

  • VG Köln, 29.08.2011 - 14 K 6816/10

    Rechtmäßigkeit der satzungsrechtlichen Festlegung eines Mindestbehältervolumens

  • VG Stuttgart, 15.02.2007 - 12 K 2520/05

    Klage gegen Gewerbemüllgebühren im Landkreis Böblingen erfolglos

  • VG Göttingen, 15.11.2006 - 3 A 17/05

    Gebührenmaßstab und Abschreibung eines immateriellen Wirtschaftsguts im …

  • VG Frankfurt/Oder, 12.10.2009 - 5 K 455/06

    Kommunalabgaben - Mindestgebühr für Abfallentsorgung

  • VG Minden, 21.03.2005 - 11 K 2354/04

    Organisationsermessen der Gemeinde hinsichtlich der allgemeinen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 9 LA 42/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15707
OVG Niedersachsen, 11.08.2003 - 9 LA 42/03 (https://dejure.org/2003,15707)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.08.2003 - 9 LA 42/03 (https://dejure.org/2003,15707)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. August 2003 - 9 LA 42/03 (https://dejure.org/2003,15707)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15707) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Baumarkts und Heimwerkermarkts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs 2 KAG ND
    Ausstellungsfläche; Baumarkt; Bemessung; Fremdenverkehrsbeitrag; Fremdenverkehrsbeitragspflicht; Heimwerkermarkt; Maßstab; Verkaufsfläche; Vorteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 297
  • DVBl 2004, 200 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2009 - 9 LC 257/07

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Bemessung von Fremdenverkehrsbeiträgen nach …

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 11. August 2003 (9 LA 42/03, NordÖR 2003, 510, 511) weiter ausgeführt hat, sind zulässig alle Maßstäbe, die einen Rückschluss auf die mit dem Fremdenverkehr verbundenen Gewinnmöglichkeiten zulassen.
  • OVG Niedersachsen, 21.06.2007 - 9 ME 177/06

    Fremdenverkehrsbeitragspflichtigkeit eines Bauunternehmers für die Errichtung von …

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats z.B. der Fall bei Ärzten (…Urt. v. 3.3.2006, a.a.O.), bei Baumärkten (Beschl. d. Sen. v. 11.8.2003 - 9 LA 42/03 - NordÖR 2003, 510 = DVBl 2004, 200 [nur Leitsatz]) und bei einem Anbieter von PC-Kursen, die auch für im Fremdenverkehr Tätige aus beruflichen Gründen interessant sein können (…Urt. v. 26.3.2003 - 9 KN 352/02 - NordÖR 2003, 328 = NVwZ 2003, 1539).
  • VG Stade, 11.11.2004 - 6 A 1776/02

    Möglichkeit einer Gemeinde zur Erhebung eines Beitrages für den Fremdenverkehr; …

    In welchem Umfang ein Geschäftsgewinn oder ein Verlust erzielt wird, ist für die Beitragspflicht unerheblich, weil letztere nicht an die tatsächliche Höhe erzielter Gewinne, sondern an die Möglichkeit zur Gewinnerzielung anknüpft (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. August 2003 - 9 LA 42/03 - NVwZ-RR 2004, S. 297).

    Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität darf der Maßstab an leicht feststellbare Bemessungsfaktoren anknüpfen und grobmaschig sein (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. August 2003 - 9 LA 42/03 -, NVwZ-RR 2004, 297).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OVG Niedersachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht