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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5213
BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03 (https://dejure.org/2004,5213)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2004 - 4 B 112.03 (https://dejure.org/2004,5213)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2004 - 4 B 112.03 (https://dejure.org/2004,5213)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung; Fehlerbehebung in einem ergänzenden Verfahren bei Abwägungsfehlern; Kostenverteilung bei geringfügigen Unterliegen; Anforderungen an eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerbehebung in ergänzendem Planverfahren - Darlegungslast bei Divergenzbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 648
  • ZfBR 2004, 382
 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03
    Das setzt einerseits voraus, dass der Abwägungsmangel nicht von solcher Art und Schwere ist, dass er die Planung als Ganzes von vornherein in Frage stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 ; Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 29 S. 24).

    Es stellt eine gesetzgeberische Reaktion auf die Komplexität planerischer Verwaltungsentscheidungen dar, die Gesichtspunkten der Verfahrensökonomie Rechnung tragen soll, ohne das Recht Planbetroffener zu schmälern, einen Eingriff in ihre Rechte durch ein abwägungsfehlerhaft planfestgestelltes Vorhaben abzuwehren (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - a.a.O., S. 372 sowie Gaentzsch, DVBl 2000, 741 m.w.N. zur stRspr des BVerwG).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03
    Je nach den Gegebenheiten des konkreten Streitfalls ist daher zu prüfen, ob eine Behebung des festgestellten Fehlers bei der Abwägung als ausgeschlossen erscheint (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ; Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 172 S. 145 f., 151 f. - insoweit in BVerwGE 117, 149 nicht abgedruckt; vgl. ferner die Nachweise zu dem insoweit gleich lautenden § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB im Senatsurteil vom 18. September 2003 - BVerwG 4 CN 20.02 -).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03
    Das setzt einerseits voraus, dass der Abwägungsmangel nicht von solcher Art und Schwere ist, dass er die Planung als Ganzes von vornherein in Frage stellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 ; Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 29 S. 24).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 20.02

    Ziele der Raumordnung; Grundsätze der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Planaussagen; …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03
    Je nach den Gegebenheiten des konkreten Streitfalls ist daher zu prüfen, ob eine Behebung des festgestellten Fehlers bei der Abwägung als ausgeschlossen erscheint (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ; Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 172 S. 145 f., 151 f. - insoweit in BVerwGE 117, 149 nicht abgedruckt; vgl. ferner die Nachweise zu dem insoweit gleich lautenden § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB im Senatsurteil vom 18. September 2003 - BVerwG 4 CN 20.02 -).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03
    Je nach den Gegebenheiten des konkreten Streitfalls ist daher zu prüfen, ob eine Behebung des festgestellten Fehlers bei der Abwägung als ausgeschlossen erscheint (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ; Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 172 S. 145 f., 151 f. - insoweit in BVerwGE 117, 149 nicht abgedruckt; vgl. ferner die Nachweise zu dem insoweit gleich lautenden § 215 a Abs. 1 Satz 1 BauGB im Senatsurteil vom 18. September 2003 - BVerwG 4 CN 20.02 -).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 7.02

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Unwirksamkeit; …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03
    Der Senat hat aber auch im Zusammenhang mit Normenkontrollanträgen, die einen Bebauungsplan betreffen, entschieden, es sei nicht unvertretbar, stets von einem teilweisen Unterliegen auszugehen, wenn ein Gericht mit der Feststellung der Unwirksamkeit eines Bebauungsplans hinter dem Begehren auf Feststellung der Nichtigkeit zurückgeblieben sei (vgl. § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO sowie den von der Beschwerde selbst angeführten Beschluss vom 6. März 2002 - BVerwG 4 BN 7.02 -).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Wie im Zusammenhang mit den vom Senat festgestellten Rechtsverstößen noch auszuführen sein wird, ist derzeit kein zwingendes Planungshindernis erkennbar, das einer Fehlerheilung im ergänzenden Verfahren entgegenstünde (vgl. dazu Urteil vom 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - BVerwGE 121, 72 ; auch Beschlüsse vom 20. Januar 2004 - BVerwG 4 B 112.03 - ZfBR 2004, 382 = Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 13 …und vom 24. Februar 2004 - BVerwG 4 B 101.03 - juris Rn. 3).

    Gleiches gilt, soweit anstelle der mit dem Hauptantrag begehrten Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses - dem Hilfsantrag des Klägers folgend - lediglich die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit ausgesprochen worden ist (vgl. Beschluss vom 20. Januar 2004 - BVerwG 4 B 112.03 - Buchholz 310 § 155 VwGO Nr. 13).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …

    Je nach den Gegebenheiten des konkreten Streitfalls ist daher zu prüfen, ob eine Behebung des festgestellten Fehlers bei der Abwägung als ausgeschlossen erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004 - 4 B 112.03 -, juris RdNr. 4).

    Rn. 335 C. Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 155 Abs. 1 Satz 1 und 3 VwGO (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004 - 4 B 112.03 -, a.a.O. RdNr. 9).

  • OVG Niedersachsen, 25.10.2018 - 12 LB 118/16

    Alternativenprüfung; artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung; …

    Rn. 247 VIII. Der Senat ist der Auffassung, dass die Vorschriften der §§ 4 Abs. 1b Satz 1 und 7 Abs. 5 Satz 1 UmwRG einer Aufhebung der angefochtenen Genehmigung entgegenstehen, weil im Sinne einer entsprechenden konkreten Möglichkeit (vgl. zum Planfeststellungsrecht: BVerwG, Beschl. v. 20.1.2004 - BVerwG 4 B 112.03 -, DVBl. 2004, 648 f., hier zitiert nach juris, Rn. 4) Hinreichendes dafür spricht, dass sich die festgestellten Rechtsfehler der Genehmigung in einem ergänzenden Verfahren beheben lassen, wenn ein Verzicht auf vorsorgliche Ausnahmegenehmigungen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG angestrebt und die bisher für bestimmte Vogelarten nur unzureichend erfassten bzw. bewältigten artenschutzrechtlichen Problematiken so gelöst werden, dass hierzu keine Maßnahmen ergriffen werden müssen, welche in die für andere Vogelarten bereits erfolgte Problembewältigung nachteilig verändernd eingreifen.

    Rn. 248 D) Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 154 Abs. 1 bis 3, 155 Abs. 1 Satz 1 (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.1.2004 - BVerwG 4 B 112.03 -, DVBl. 2004, 648 f., hier zitiert nach juris, Rn. 9, m. w. N.), 162 Abs. 3 VwGO.

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