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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 28.01.2011 - 4 OB 9/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8655
OVG Niedersachsen, 28.01.2011 - 4 OB 9/11 (https://dejure.org/2011,8655)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.01.2011 - 4 OB 9/11 (https://dejure.org/2011,8655)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Januar 2011 - 4 OB 9/11 (https://dejure.org/2011,8655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Zweckmäßigkeit der Ruhensanordnung nach den §§ 173 VwGO, 251 ZPO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 65 Abs. 1 VwGO; § 94 VwGO; § 173 VwGO; § 251 ZPO
    Zweckmäßigkeit des Ruhens des Verfahrens vor dem Hintergrund der Prozesswirtschaftlichkeit und der gerichtlichen Prozessförderungspflicht bei der Möglichkeit der Förderung des stillzulegenden Verfahrens durch Maßnahmen außerhalb des Verfahrens in absehbarer Zeit; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65 Abs. 1; VwGO § 94; VwGO § 173; ZPO § 251
    Zweckmäßigkeit des Ruhens des Verfahrens vor dem Hintergrund der Prozesswirtschaftlichkeit und der gerichtlichen Prozessförderungspflicht bei der Möglichkeit der Förderung des stillzulegenden Verfahrens durch Maßnahmen außerhalb des Verfahrens in absehbarer Zeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweckmäßigkeit des Ruhens des Verfahrens vor dem Hintergrund der Prozesswirtschaftlichkeit und der gerichtlichen Prozessförderungspflicht bei der Möglichkeit der Förderung des stillzulegenden Verfahrens durch Maßnahmen außerhalb des Verfahrens in absehbarer Zeit; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 340
  • DVBl 2011, 649
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.03.2009 - III B 219/08

    Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens - Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2011 - 4 OB 9/11
    Soweit aus der Verwendung des Wortes "zweckmäßig" im Gesetzestext teilweise abgeleitet wird, dass das Gericht einen Ermessensspielraum bei seiner Entscheidung hat (vgl. BFH, Beschl. v. 20.3.2009 - III B 219/08 - mit Verweis auf den BFH-Beschluss vom 10.1.1995 - IV B 69/94 -, vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 94 Rn 1), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • BFH, 10.01.1995 - IV B 69/94

    Anordnung des Ruhens eines Verfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2011 - 4 OB 9/11
    Soweit aus der Verwendung des Wortes "zweckmäßig" im Gesetzestext teilweise abgeleitet wird, dass das Gericht einen Ermessensspielraum bei seiner Entscheidung hat (vgl. BFH, Beschl. v. 20.3.2009 - III B 219/08 - mit Verweis auf den BFH-Beschluss vom 10.1.1995 - IV B 69/94 -, vgl. ferner Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl., § 94 Rn 1), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 OB 3332/01

    Beiladung; notwendige Beiladung; Ruhen des Verfahrens; Ruhensanordnung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2011 - 4 OB 9/11
    Da auch die vom Verwaltungsgericht gemäß § 65 Abs. 1 VwGO dem Verfahren Beigeladenen mit Schriftsatz vom 7. Dezember 2010 das Ruhen des Verfahrens beantragt haben, kann dahinstehen, ob das Ruhen des Verfahrens die Zustimmung eines im Wege der Beiladung am Verfahren Beteiligten erfordert (zum Erfordernis der Zustimmung des (notwendig) Beigeladenen vgl. den Beschl. des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 21.2.2002 - 1 OB 3332/01 -, NVwZ-RR 2002, 788, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1983 - 1 B 1452/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2011 - 4 OB 9/11
    Denn die Zweckmäßigkeit der Ruhensanordnung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der im Beschwerdeverfahren nicht der eingeschränkten Überprüfung auf das Vorliegen von Ermessensfehlern, sondern der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.11.1983 - 1 B 1452/83 - vgl. insoweit auch Kreutz/Franz/Maske, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.1962 - III B 264/62
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.01.2011 - 4 OB 9/11
    Zweckmäßig ist das Ruhen vor dem Hintergrund der Prozesswirtschaftlichkeit und der gerichtlichen Prozessförderungspflicht dann, wenn Gründe vorliegen, aufgrund derer zu erwarten steht, jedenfalls aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Förderung des stillzulegenden Verfahrens durch Maßnahmen außerhalb des Verfahrens in absehbarer Zeit erfolgen wird (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 23.5.1962 - III B 264/62 -, NJW 1962, 1931; ferner Kreutz/Franz/Maske, Die Ruhensanordnung im Verwaltungsprozess, DVBl. 2006, 221, 222).
  • VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 865/12

    Neue Rechtsansicht des VGH Hessen zu den Voraussetzungen der Befangenheit von …

    Zweckmäßig ist das Ruhen des Verfahrens daher vor dem Hintergrund der Prozesswirtschaftlichkeit und der gerichtlichen Prozessförderungspflicht nur dann, wenn Gründe vorliegen, aufgrund derer zu erwarten steht, jedenfalls aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass eine Förderung des stillzulegenden Verfahrens durch Maßnahmen außerhalb des Verfahrens in absehbarer Zeit erfolgen wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 4 OB 9/11 -, juris Rdnr. 5).
  • BGH, 07.03.2024 - AnwZ (Brfg) 29/23

    Widerruf der Aufnahme eines in Großbritannien zugelassenen Solicitors als …

    Das Gericht kann jedoch im Rahmen des ihm im Hinblick auf den Begriff der Zweckmäßigkeit zukommenden Ermessens (…vgl. hierzu BFH, DStR 2021, 1359 Rn. 58; BeckRS 2009, 25015146 (unter II. 1);… W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl., § 94 Rn. 1;… Beck OKVwGO/Garloff, § 94 Rn. 14 (Stand: 1. Juli 2023);… Rudisile in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 94 VwGO Rn. 124 (Stand: März 2023); aA (gebundene Entscheidung) OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2011, 340, 341) von einer Anordnung des Ruhens des Verfahrens absehen, wenn bei bestehender Entscheidungsreife noch nicht überschaubar ist, ob und wann das Verfahren durch verfahrensfremde Umstände gegebenenfalls eine Förderung erfahren kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2026 - 13 E 201/26

    Beschwerde; Ruhensanordnung; Statthaftigkeit; Rechtsmittelausschluss; …

    Rn. 3 Vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 8. März 2011 - OVG 2 L 7.11 -, juris, Rn. 1; Nds. OVG, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 4 OB 9/11 -, juris, Rn. 1; Bamberger, in: Wysk, VwGO, 4. Aufl. 2025, § 94 Rn. 24.
  • OVG Sachsen, 05.11.2019 - 2 E 99/19

    Fortsetzung des Verfahrens nach Ruhensanordnung; Zweckmäßigkeit; Ermessen

    Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 251 ZPO steht der Erlass einer Ruhensanordnung - wie die Verwendung des Begriffs "zweckmäßig" im Gesetzestext indiziert - im Ermessen des Gerichts (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 94 Rn. 1 unter Verweis auf BFH, Beschl. v. 20. März 2009 - III B 219/08 -, juris; a. A. NdsOVG, Beschl. v. 28. Januar 2011 - 4 OB 9/11 - und OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 8. März 2011 - OVG 2 L 7.11 -, beide juris).
  • VG Braunschweig, 10.03.2021 - 1 A 52/21

    Syrien: Dublin Bulgarien: für nicht-vulnerable, anerkannt Schutzberechtigte kein …

    Die Zweckmäßigkeit setzt voraus, dass konkrete Tatsachen den Schluss rechtfertigen, dass das stillzulegende Verfahren durch verfahrensfremde Umstände in überschaubarer Zeit eine Förderung erfährt (Nds. OVG, Beschl. v. 28.1.2011 - 4 OB 9/11 - , juris Rn. 5;… Jaspersen, in: Vorwerk/Wolf, BeckOK ZPO, 39. Ed., § 251 Rn. 5).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8838
VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10 (https://dejure.org/2010,8838)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.11.2010 - 9 S 591/10 (https://dejure.org/2010,8838)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. November 2010 - 9 S 591/10 (https://dejure.org/2010,8838)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen eines Prüfungsmangels wegen Verstoßes gegen das Gebot der Chancengleichheit durch einen unangemessenen Beurteilungsmaßstab; Abweichung der Bestehensquote hinsichtlich eines Prüfungsortes von derjenigen anderer Prüfungsorte bei einer landesweit einheitlichen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2011, 189
  • DVBl 2011, 649
  • DÖV 2011, 283
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10
    Es muss anhand der Begründung für den Prüfling und die Gerichte möglich sein, die grundlegenden Gedanken der Prüfer nachzuvollziehen (vgl. etwa Bay.VGH, Beschluss vom 29.04.2009 - 7 ZB 08.996 - BVerwG, Urteil vom 16.03.1994 - 6 C 5/93 -, NVwZ-RR 1994, 582 [583]; ebenso Senatsbeschluss vom 16.09.2002 - 9 S 1704/02 -).

    Daher ist es einerseits zulässig, sich - wie etwa der Zweitprüfer der Klausur Nummer 5 im vorliegenden Fall - mit der Bewertung und Benotung lediglich "einverstanden" zu erklären (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1994 a.a.O. S. 584).

    Daher reicht es aus, wenn ein Prüfer die wesentlichen, seine Bewertung tragenden Gründe in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise darlegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1994 a.a.O. S. 583).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10
    Geeignet in diesem Sinne sind zur Wahrung der Chancengleichheit des Klägers - auch im Vergleich zu seinen damaligen Mitprüflingen - allein die Prüfer, die an der Bewertung dieser im Herbst 2007 gestellten Aufgabe beteiligt waren, da nur auf diesem Wege das Ziel erreicht werden kann, dass nach Möglichkeit dieselben Maßstäbe, Vorstellungen und Erfahrungen der gebotenen Nachkorrektur zugrunde gelegt werden, die bereits bei der Erstkorrektur vorlagen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 38/92 -, NVwZ 1993, 686, 688).

    Rn. 54 Nur klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass als Ergebnis einer erneuten Bewertung einer Prüfungsleistung keine Verschlechterung eintreten darf, weil dies dem Gebot der Chancengleichheit zuwiderlaufen würde (BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10
    Zum einen verletzen die Ausführungen des Erstprüfers den allgemeinen Bewertungsgrundsatz der Sachlichkeit, der jeden Prüfer dazu verpflichtet, sachfremde Erwägungen zu unterlassen und Prüfungsleistungen mit innerer Distanz und emotionsfrei zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 57/83 -, BVerwGE 70, 143, 151 f. und Senatsurteil vom 24.04.1990 - 9 S 3227/89 -).

    Verstärkt werden diese Zweifel durch "starke" Ausdrücke wie "absurd" und "abseitig", auch wenn Kritik in dieser deutlichen Form für sich genommen bei der Korrektur schriftlicher Arbeiten noch zulässig sein kann (BVerwG, Urteil vom 20.09.1984, BVerwGE 70, 143 [152]).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2002 - 9 S 1704/02

    Begründung einer Prüfungsentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10
    Es muss anhand der Begründung für den Prüfling und die Gerichte möglich sein, die grundlegenden Gedanken der Prüfer nachzuvollziehen (vgl. etwa Bay.VGH, Beschluss vom 29.04.2009 - 7 ZB 08.996 - BVerwG, Urteil vom 16.03.1994 - 6 C 5/93 -, NVwZ-RR 1994, 582 [583]; ebenso Senatsbeschluss vom 16.09.2002 - 9 S 1704/02 -).

    Dass ein Prüfer sein "Bewertungssystem" nicht in jedem Fall offenlegen muss, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 16.09.2002 - 9 S 1704/02 - festgestellt und hält daran weiterhin fest.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10
    Rn. 22 Nach dem Grundsatz der Chancengleichheit müssen für vergleichbare Prüflinge soweit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten (BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. BVerfGE 84, 34 [52-55]).

    Auch eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung darf nicht als falsch bewertet werden, und eine willkürliche Fehleinschätzung durch einen Prüfer liegt nicht erst dann vor, wenn sich dessen Annahme als gänzlich unhaltbar "aufdrängt", sondern ist schon dann anzunehmen, wenn sie Fachkundigen als unhaltbar erscheint (BVerfGE 84, 34 [55]).

  • VG Stuttgart, 12.08.2009 - 12 K 2406/08

    Neubewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen der Ersten Juristischen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. August 2009 - 12 K 2406/08 - wird geändert und wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 10 das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.08.2009 - 12 K 2406/08 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10
    Die Kosten sind hälftig zu teilen, da der Kläger die Bewertung von vier Klausuren angegriffen und insoweit obsiegt hat, als die Bewertung zweier Klausuren - ganz oder teilweise - erneut vorzunehmen ist (vgl. Senatsurteil vom 14.12.1999 - 9 S 1725/99 - und BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 2/93 -, insoweit nur in juris, Rn. 56).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10
    Auch bringt es der den Prüfern bei prüfungsspezifischen Bewertungen zukommende Beurteilungsspielraum mit sich, dass ein und dieselbe Prüfungsleistung von dem einen Prüfer mit drei Punkten und von dem anderen mit vier Punkten bewertet werden kann, ohne dass eine der Bewertungen den Bewertungsspielraum überschritte und rechtlich zu beanstanden wäre (BVerwG, Beschluss vom 13.05.2004 - 6 B 25/04 -, NVwZ 2004, 1375 [1376]).
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 7 ZB 08.996

    Erste Juristische Staatsprüfung; Wiederholungsprüfung; Antwortspielraum des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10
    Es muss anhand der Begründung für den Prüfling und die Gerichte möglich sein, die grundlegenden Gedanken der Prüfer nachzuvollziehen (vgl. etwa Bay.VGH, Beschluss vom 29.04.2009 - 7 ZB 08.996 - BVerwG, Urteil vom 16.03.1994 - 6 C 5/93 -, NVwZ-RR 1994, 582 [583]; ebenso Senatsbeschluss vom 16.09.2002 - 9 S 1704/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 9 S 1725/99

    Neubewertung einer Prüfungsleistung (nur) durch den Erstprüfer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 591/10
    Die Kosten sind hälftig zu teilen, da der Kläger die Bewertung von vier Klausuren angegriffen und insoweit obsiegt hat, als die Bewertung zweier Klausuren - ganz oder teilweise - erneut vorzunehmen ist (vgl. Senatsurteil vom 14.12.1999 - 9 S 1725/99 - und BVerwG…, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 2/93 -, insoweit nur in juris, Rn. 56).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.1990 - 9 S 3227/89

    Gebot der Sachlichkeit

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

  • BVerwG, 11.08.1998 - 6 B 49.98

    Prüferbezogene Statistiken

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2002 - 9 S 2361/02

    Aufnahmeprüfung für weiterführende Schulen - gerichtliche Überprüfung

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.2020 - 9 S 149/20

    Verfassungswidrigkeit der Ausbildungs-und Durchführungsordnung für …

    Rn. 41 Abgesehen davon, dass § 7 NotSan-APrV die Protokollierung eines Erwartungshorizonts nicht vorsieht, weist der Senat darauf hin, dass ein Prüfer grundsätzlich nicht verpflichtet ist, seinen Bewertungsmaßstab in der Weise offen zu legen, dass einem "Erwartungshorizont" die tatsächlich erbrachte Leistung des Prüflings gegenübergestellt wird (vgl. Senatsurteil vom 10.11.2010 - 9 S 591/10 -, VBlBW 2011, 189).

    Auch der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG oder der Umstand, dass ein Offenlegen eines solchen "Erwartungshorizontes" die gerichtliche Überprüfung von Prüferentscheidungen möglicherweise erleichtern würde, führt grundsätzlich nicht zu einer entsprechenden Verpflichtung (vgl. Senatsurteil vom 10.11.2010, a.a.O.).

    Daher reicht es aus, wenn ein Prüfer die wesentlichen, seine Bewertung tragenden Gründe in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise darlegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.03.1994 - 6 C 5.93 -, juris; Senatsurteil vom 10.11.2010, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2010 - 9 S 624/10

    Klausurbewertung in der Ersten Juristischen Staatsprüfung; Durchfallquote an …

    Rn. 34 Zwar ergibt sich aus der von dem Beklagten mit Schriftsatz vom 26.10.2010 in einem Parallelverfahren (9 S 591/10) vorgelegten Statistik, die auch in diesem Verfahren eingeführt und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurde, dass die Durchfallquote aller nach der JAPrO 1993 geprüften Kandidaten in Mannheim 58, 33 % betragen hat, während in Freiburg 36, 42 %, in Heidelberg 36, 17 %, in Konstanz 39, 04 % und in Tübingen 35, 90 % die Prüfung nicht bestanden haben.

    Sie ist jedoch auch angebracht, denn der Zweitprüfer hat jedenfalls dann, wenn er eine vom Erstprüfer abweichende, schlechtere Note vergibt, ohne auf weitere, nicht bereits vom Erstprüfer aufgezeigte Mängel zu verweisen, darzutun, weshalb die schlechtere Note vergeben wird (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 10.11.2010 - 9 S 591/10 -).

  • VG Braunschweig, 20.12.2018 - 6 A 612/15

    Aufbau; Bewertungsspielraum; Doppelverwertung; fachspezifische Beurteilung; …

    Allerdings können "Grobheiten" Indikator mangelnder Sachlichkeit des Prüfers sein, z.B. wenn der Prüfer erkennbar seinem Ärger freien Lauf lässt, wenn er offensichtlich spöttische, höhnische, sarkastische, aggressive oder aus anderen Gründen herabsetzende Formulierungen verwendet oder wenn sich emotionale Anmerkungen häufen (…vgl. BVerwG, B. v. 08.03.2012, a.a.O., Rn. 16;… OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 18.11.2013 - 14 B 1262/13 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.11.2010 - 9 S 591/10 -, juris Rn. 49 ff.;… Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 332).
  • VG Potsdam, 20.01.2022 - 13 K 69/20
    Dafür reicht es aus, wenn ein Prüfer die wesentlichen, seine Bewertung tragenden Gründe in schlüssiger und nachvollziehbarer Weise darlegt und sie keine inhaltlichen Widersprüche enthalten (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 5. März 2018 - 6 B 71/17, 6 PKH 6/17 -, juris Rn. 10 m. w. N.; BVerwG…, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 2 B 57/17 -, juris Rn. 9 ff. m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. November 2010 - 9 S 591/10 -, juris Rn. 73 m. w. N.).

    Das Verhältnis solcher "allgemeiner Anforderungen" zu den konkreten "richtigen" oder "falschen" inhaltlichen Ausführungen ist derart variabel, dass ein einheitliches, auf sämtliche Prüfungsleistungen anwendbares Schema kaum zu erstellen ist und von den Prüfern daher auch nicht erwartet werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. November 2010 - 9 S 591/10 -, juris Rn. 73).

    Wie oben bereits dargestellt, ist die Prüferin nicht verpflichtet, ihren Bewertungsmaßstab in dem durch die Klägerin gefordert Detaillierungsgrad mit einer nachvollziehbaren Schwerpunktbildung, einem konkreten Erwartungshorizont zum Inhalt der Klausur sowie einer Gewichtung der einzelnen Aufgabenteile und materiell-rechtlichen Fragen offenzulegen, da es sich hierbei um einen Teil des nicht gerichtlich überprüfbaren Beurteilungsspielraums der Prüferin handelt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. November 2010 - 9 S 591/10 -, juris Rn. 73).

  • VG München, 11.04.2016 - M 3 E 15.5018

    Anspruch auf Akteneinsicht im Verfahren auf Abänderung eines bestandskräftigen …

    Den Grundsatz der Chancengleichheit verletzende Bewertungsmaßstäbe können daher nicht allein daraus gefolgert werden, dass die Bewertungsergebnisse einer von einem bestimmten Prüfer bewerteten Gruppe von Prüflingen von denen einer anderen Gruppe von Prüflingen oder von Durchschnittswerten abweichen (…vgl. BVerwG, B. v. 11.8.1998 - 6 B 49/98 - juris Rn. 29; VGH BW, U. v. 10.11.2010 - 9 S 591/10 - juris Rn. 23 ff.).

    Schon für die Annahme eines Anscheins eines Prüfungsmangels wegen eines unangemessenen Bewertungsmaßstabs wäre erforderlich, dass eine Reihe von Indizien auf einen solchen Verstoß gegen das Gebot der Chancengleichheit hinweist (vgl. VGH BW, U. v. 10.11.2010 - 9 S 591/10 - juris Rn. 26).

  • VG Bayreuth, 29.02.2016 - B 3 K 15.133

    Bewertung von Prüfungsarbeiten in der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Deshalb sei der Frage nachzugehen, ob am Prüfungsstandort Bayreuth die Prüfer die zulässigen Anforderungen überschritten hätten (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 10.11.2010 - 9 S 591/10).

    Allein eine hohe Durchfallquote reiche auch nach dem Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 10.11.2010 (Az. 9 S 591/10) gerade nicht aus, um einen Prüfungsmangel in Form eines Verstoßes gegen das Gebot der Chancengleichheit anzunehmen.

  • VG Regensburg, 25.01.2012 - RN 1 K 11.00773

    Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen; Bewertung der …

    Da einem Korrektor ein Urteil in dieser Allgemeinheit über die Person eines Prüflings nicht zusteht, ist bereits dieser Eindruck geeignet, Zweifel daran zu wecken, ob der Prüfer noch zu einer ausschließlich sachbezogenen Bewertung nicht der Person, sondern allein dessen Leistung in der Lage ist (VGH Baden-Württemberg vom 10.11.2010 Az. 9 S 591/10 ).

    Eine erneute Bewertung durch dieselbe Erstprüferin kommt in der gegebenen Sachlage nicht in Betracht, da eine allein sachorientierte und emotional distanzierte Bewertung der Hausarbeit des Klägers nicht zu erwarten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 10.11.2010 Az. 9 S 591/10 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 9 S 279/14

    Bedeutung der Musterlösung im Prüfungsverfahren

    Auch der beschließende Senat hat bereits ausgesprochen, dass von einer "Musterlösung" abweichende Falllösungen angemessen zu bewerten und zu würdigen sind, und hat "Musterlösungen" als bloße Hinweise auf die Fragestellungen angesehen, die eine Aufgabe aus der vorläufigen Sicht des Aufgabenstellers enthält (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10.11.2010 - 9 S 591/10 -, VBlBW 2011, 189, und vom 14.10.2013 - 9 S 1513/12 -).
  • VG Würzburg, 15.05.2018 - W 1 K 18.89

    Erneute Ablegung der Prüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter

    Mögen auch einzelne Formulierungen isoliert betrachtet hinzunehmen sein, so ist dennoch aus der Zusammenschau zahlreicher auffälliger Bemerkungen die Feststellung gerechtfertigt, dass der Prüfer persönlichen Unmut aufgebaut hat und demzufolge zu einer sachlichen Bewertung nicht mehr fähig war (vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 10.11.2010 - 9 S 591/10 - juris;… Niehues, a.a.O., Rn. 332).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6285
VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10 (https://dejure.org/2011,6285)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.01.2011 - 1 B 1952/10 (https://dejure.org/2011,6285)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 1 B 1952/10 (https://dejure.org/2011,6285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Altersbeförderungsverbot, Vereinbarkeit mit dem Verbot der Altersdiskriminierung

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit des Verbots der Beförderung eines Beamten innerhalb von zwei Jahren vor Erreichen der Altersgrenze mit dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinbarkeit des Verbots der Beförderung eines Beamten innerhalb von zwei Jahren vor Erreichen der Altersgrenze mit dem gemeinschaftsrechtlichen Verbot der Altersdiskriminierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 651
  • DVBl 2011, 649
  • DÖV 2011, 531
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10
    Der Umstand, dass § 19 Abs. 2 Nr. 3 HBG das mit der Altersgrenze verfolgte Ziel nicht nenne, sei unschädlich, denn es genüge nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 16.10.2007 - C 411/05 - Urteil vom 05.03.2009 - C 338/07 -), dass andere aus dem allgemeinen Kontext der betreffenden Maßnahme abgeleitete Anhaltspunkte die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Zieles ermöglichten.

    Dies ist jedoch nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht erforderlich, es genügt vielmehr, dass sich aus dem allgemeinen Kontext der Norm Anhaltspunkte ergeben, die die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels und damit die Prüfung dessen Rechtmäßigkeit sowie der Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel ermöglichen (EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - C 411/05 -, Juris-Umdruck Rz. 57;… Urteil vom 5. März 2009 - C 388/07 -, Juris-Umdruck Rz. 45).

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Dreijahresfrist für Versorgungsbezüge

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10
    Dass die Einschränkung der versorgungsrechtlichen Anerkennung in bestimmtem Rahmen auch verfassungsrechtlich zulässig sei, habe auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20. März 2007 (2 BvL 11/04) dargelegt.

    Eine zu kurze Dienstzeit wird es dem Beförderten angesichts des in absehbarer Zeit bevorstehenden Ruhestandseintritts oft nicht mehr ermöglichen, eine dem neuen Amt noch entsprechende Leistung zu erbringen (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u. A. BVerfGE 61, 43, 61; Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, Juris-Umdruck Rz. 53).

  • VGH Hessen, 20.08.2002 - 1 TG 1229/02

    Beförderungsverbot - Altersgrenze - Richter

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10
    Die Regelung verfolge damit das gleiche Ziel wie § 5 Abs. 3 BeamtVG, worauf der Hessische Verwaltungsgerichtshof schon in seiner Entscheidung vom 20. August 2002 (1 TG 1229/02; NVwZ 2003, S. 240 f.) hingewiesen habe.

    Ebenfalls eine Ausprägung des Leistungsprinzips ist die im Verbot der Altersbeförderung zum Ausdruck kommende Erwartung des Gesetzgebers, dass der Beamte im Interesse seines Dienstherren und zum Nutzen der Allgemeinheit die ihm übertragenen Aufgaben noch eine längere Zeit wahrnehmen wird (OVG Koblenz, Urteil vom 15 Juli 1981 - 2 A 140/80 -, ZBR 1981, 378; HessVGH, Beschluss vom 20. August 2002 - 1 TG 1229/02 -, Juris-Umdruck Rz. 6).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10
    Aus der Rechtsprechung des EuGH ergibt sich vielmehr, dass die in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie genannten rechtmäßigen Ziele und Ungleichbehandlungen nicht abschließend sind, sondern lediglich Hinweischarakter haben, was sich auch aus dem Wortlaut, nämlich der Verwendung des Adverbs "insbesondere" durch den Gemeinschaftsgesetzgeber ergibt (vgl. EuGH, Urteil vom 5. März 2009 - C - 388/07 - Juris-Umdruck Rz. 43).

    Dies ist jedoch nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht erforderlich, es genügt vielmehr, dass sich aus dem allgemeinen Kontext der Norm Anhaltspunkte ergeben, die die Feststellung des hinter dieser Maßnahme stehenden Ziels und damit die Prüfung dessen Rechtmäßigkeit sowie der Angemessenheit und Erforderlichkeit der zu seiner Erreichung eingesetzten Mittel ermöglichen (EuGH…, Urteil vom 16. Oktober 2007 - C 411/05 -, Juris-Umdruck Rz. 57; Urteil vom 5. März 2009 - C 388/07 -, Juris-Umdruck Rz. 45).

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10
    Das damit beschriebene Leistungsprinzip gehört zugleich zu dem Kernbestand der Strukturprinzipien, die gem. Art. 33 Abs. 5 GG im Recht des öffentlichen Dienstes zu berücksichtigen sind (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1981 - 2 BvR 570/76 u. A.E -, BVerfGE 56, 146, 163).
  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvL 14/78

    Beamtenversorgungsgesetz

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10
    Eine zu kurze Dienstzeit wird es dem Beförderten angesichts des in absehbarer Zeit bevorstehenden Ruhestandseintritts oft nicht mehr ermöglichen, eine dem neuen Amt noch entsprechende Leistung zu erbringen (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1982 - 2 BvL 14/78 u. A. BVerfGE 61, 43, 61;… Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvL 11/04 -, Juris-Umdruck Rz. 53).
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 54.64

    Rechtmäßigkeit einer verweigerten Zustimmung des Bundespersonalausschusses …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10
    Während aber die im Versorgungsrecht zu findenden Regelungen (vgl. § 5 Abs. 3 BeamtVG), die den Altersbeförderungen ihre versorgungsrechtliche Wirksamkeit aberkennen, vorrangig an fiskalischen Erwägungen orientiert sind, steht bei dem Verbot der Altersbeförderung der Leistungsgrundsatz und der Eignungsgrundsatz im Vordergrund (BVerwG, Urteil vom 19. März 1969 - VI C 54.64 -, BVerwGE 31, 345, 354).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.1981 - 2 A 140/80
    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10
    Ebenfalls eine Ausprägung des Leistungsprinzips ist die im Verbot der Altersbeförderung zum Ausdruck kommende Erwartung des Gesetzgebers, dass der Beamte im Interesse seines Dienstherren und zum Nutzen der Allgemeinheit die ihm übertragenen Aufgaben noch eine längere Zeit wahrnehmen wird (OVG Koblenz, Urteil vom 15 Juli 1981 - 2 A 140/80 -, ZBR 1981, 378; HessVGH…, Beschluss vom 20. August 2002 - 1 TG 1229/02 -, Juris-Umdruck Rz. 6).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10
    Behandeln zwei verschiedene Hoheitsträger den gleichen Sachverhalt unterschiedlich, liegt keine Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 3 Abs. 1 GG vor (BVerfGE 79, 127, 158).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine …

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2011 - 1 B 1952/10
    Die Antragstellerin ist durch die Art und Weise des Auswahlverfahrens und die hierauf beruhende Auswahlentscheidung zugunsten der Beigeladenen nicht in ihrem von Art. 33 Abs. 2 GG und Art. 134 HV gewährleisteten grundrechtsgleichen Recht auf chancengleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Maßgabe von Eignung, Befähigung und Leistung verletzt worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. September 1989, DVBl. 1989, 1247 und Beschluss vom 24. September 2002, DVBl 2002, 1633 f.; Hess. StGH, Urteil vom 13. Mai 1992, NVwZ-RR 1993, 201 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 - DVBl. 1994, 593 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einstweiligen Rechtschutz im Rahmen …

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie …

  • VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht

  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen …

  • VG Darmstadt, 10.10.2013 - 1 K 655/13

    Die Beförderung zum Schulleiter

    Die Regelung ist jedoch hinreichend gerechtfertigt im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der vorgenannten Richtlinie ( Senatsbeschluss vom 27. Januar 2011 - 1 B 1952/10 - NVwZ-RR 2011, 651 ff.).".

    Damit verfolgt der Gesetzgeber rechtmäßige Ziele im Sinne des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG (so Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.2011 - 1 B 1952/10 - [...], RN 16; kritisch zum letztgenannten Ziel allerdings v. Roetteken, Hessisches Bedienstetenrecht, Loseblatt-Kommentar, Bd. IV/3, § 19 RN 74).

    So kann der Direktor des Landespersonalamtes im Einvernehmen mit dem Fachminister und im Benehmen mit der Landespersonalkommission über Ausnahmen (u. a.) von dem Verbot der Altersbeförderung entscheiden (ausführlich dazu Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.2011 - a. a. O., RN 17 und 18).

    Hinzu kommt, dass eine mit Blick auf die (bloße) Möglichkeit des Hinausschiebens der Altersgrenze erfolgte Beförderung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte, wenn eine Weiterbeschäftigung nach § 50a HBG - aus welchen Gründen auch immer - später scheitert (vgl. dazu Hess. VGH, Urteil vom 27.01.2011 - 1 B 1952/10 - [...], RN 20).

  • VG Arnsberg, 18.09.2013 - 2 K 2244/11

    Anspruch eines in den Ruhestand getretenen Beamten auf Schadensersatz wegen …

    Rn. 60 Vgl. zur vergleichbaren Regelung des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 HBG Hess.VGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 1 B 1952/10 -, NVwZ-RR 2011, 651.

    Rn. 62 Vgl. auch: Hess.VGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 1 B 1952/10 -, a. a. O., Beschluss vom 20. August 2002 - 1 TG 1229/02 -, NVwZ 2003, 240; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 4. November 2002 - 4 S 2281/02 -, VBlBW 2003, 286; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 15. Juli 1981 - 2 A 140/80 -, ZBR 1981, 378; VG Weimar, Beschluss vom 4. September 2012 - 4 E 909/12 We -, ThürVBl.

  • OVG Thüringen, 30.05.2012 - 2 EO 890/11

    Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung einer Stelle des Präsidenten eines …

    Es stellt sich daher auch nicht die Frage, ob das Beförderungsverbot den nach Art. 33 Abs. 2 GG unbeschränkt und vorbehaltlos geltenden Leistungsgrundsatz zulässigerweise einschränkt (vgl. zum Lebensalter als Eignungsmerkmal: BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 - 2 C 18/07 - BVerwGE 133, 143 und Beschluss vom 24. Januar 2011 - 2 B 2/11 - NVwZ-RR 2011, 329) und ob es als Altersdiskriminierung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (AGG - BGBl. I S. 1897), mit dem die Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (…ABl. Nr. L 303, S. 16) umgesetzt wurden, gerechtfertigt werden kann - was zweifelhaft erscheint (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12. April 2011 - 4 S 353/11 - NVwZ-RR 2011, 909; a. A. HessVGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 1 B 1952/10 - DVBl 2011, 649).
  • VGH Hessen, 19.08.2013 - 1 B 1313/13

    Fortdauer des Richterverhältnisses nach Überschreiten der gesetzlichen …

    Unter Beachtung dieses vom Verwaltungsgericht zutreffend benannten strengen rechtlichen Maßstabs dient die streitige gesetzliche Altersgrenze erkennbar legitimen Zielen, wie der Senat in gefestigter Rechtsprechung bereits mehrfach dargelegt hat (…Beschluss vom 28. September 2009 - 1 B 2487/09 - juris Rdnr. 10 und 11, sowie Beschluss vom 27. Januar 2011 - 1 B 1952/10 - juris Rdnr. 22).
  • VGH Hessen, 15.08.2013 - 1 B 1251/13

    Vereinbarkeit des Altersbeförderungsverbot mit dem Verbot der …

    Die Regelung ist jedoch hinreichend gerechtfertigt im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der vorgenannten Richtlinie (Senatsbeschluss vom 27. Januar 2011 - 1 B 1952/10 - NVwZ-RR 2011, 651 ff.).
  • VG Weimar, 04.09.2012 - 4 E 909/12

    Beamtenrecht: Ernennungsverbot bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze im …

    In der Anwendung der Beförderungssperre liegt auch keine Altersdiskriminierung (VG Weimar, Beschluss vom 10.08.2009 - 4 E 147/09We - u. nachgehend: ThürOVG, Beschluss vom 15.06.2010 - 2 EO 602/09 - unter Bezugnahme auf VGH Kassel, Beschluss vom 28.09.2009 - 1 B 2487/09 -, NVwZ 2010, 140; VG Weimar, Beschluss vom 18.11.2011 - 4 E 994/11 We - nachgehend: ThürOVG, Beschluss vom 30.05.2012 - 2 EO 890/11 -, wo die Frage offen gelassen wurde; VGH Kassel, Urteil vom 27.01.2011 - 1 B 1952/10 - juris).
  • VG Gießen, 27.12.2011 - 5 L 2955/11

    Zur Auswirkung des Altersbeförderungsverbotes für ausgewählten Bewerber

    Rn. 13 das Altersbeförderungsverbot stellt insbesondere die als Ausprägung des Leistungsprinzips anzusehende Erwartung des nationalen Gesetzgebers dar, der Beamte werde im Interesse seines Dienstherrn und zum Nutzen der Allgemeinheit die ihm übertragenen Aufgaben noch eine längere Zeit wahrnehmen (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 27.01.2011 - 1 B 1952/10 -, NVwZ-RR 2011, 651).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7851
VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09 (https://dejure.org/2011,7851)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.02.2011 - 10 S 1267/09 (https://dejure.org/2011,7851)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - 10 S 1267/09 (https://dejure.org/2011,7851)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anrechnung eines nachträglichen Preisnachlasses im Rahmen der Beihilfeberechnung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anrechnung eines nachträglichen Preisnachlasses im Rahmen der Beihilfeberechnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Beihilfefähigkeit einer Aufwendung bei Inanspruchnahme einer Leistung oder Lieferung der in den Beihilfevorschriften bezeichneten Art durch den Beihilfeberechtigten; Aufwendung aus dem Vermögen des Berechtigten zur Erlangung der Leistung oder Lieferung als weitere ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beihilfefähigkeit einer Aufwendung bei Inanspruchnahme einer Leistung oder Lieferung der in den Beihilfevorschriften bezeichneten Art durch den Beihilfeberechtigten; Aufwendung aus dem Vermögen des Berechtigten zur Erlangung der Leistung oder Lieferung als weitere ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 649
  • DVBl 2011, 649 DÖV 2011, 491
  • DÖV 2011, 491
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 03.06.1965 - VIII C 170.63

    Anspruch auf Festsetzung einer beamtenrechtlichen Beihilfe für die Zahlung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
    Eine Aufwendung ist nicht schon dann beihilfefähig, wenn der Beihilfeberechtigte eine Leistung oder Lieferung der in den Beihilfevorschriften bezeichneten Art in Anspruch genommen hat; die Beihilfefähigkeit der Aufwendung setzt vielmehr weiter voraus, dass der Berechtigte zur Erlangung dieser Leistung oder Lieferung etwas aus seinem Vermögen aufzuwenden hat (Anschluss an Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.06.1965 - VIII C 170.63 - Buchholz 238.91 Nr. 2 BhV Nr. 1).

    Nur soweit dem Beamten tatsächlich eine wirtschaftliche Belastung erwachsen ist, setzt die auf der Fürsorgepflicht beruhende ergänzende Hilfe des Dienstherrn ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.06.1965 - VIII C 170.63 - Buchholz 238.91 Nr. 2 BhV Nr. 1).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kann eine gegenteilige Aussage nicht dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.06.1965 (- VIII C 170.63 - a.a.O.) entnommen werden.

  • BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 34.91

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Vertrauensschutz - Kenntnis oder grob fahrlässige …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
    Diese Entscheidung ist indes vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253) zum 01.01.1977 ergangen und deshalb für die nunmehr bestehende Rechtslage nicht mehr einschlägig (vgl. ähnlich BVerwG, Urteil vom 22.09.1993 - 2 C 34.91 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 78).

    Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 48 VwVfG auf nachträglich rechtswidrig gewordene Verwaltungsakte angewendet worden (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16.11.1989 - 2 C 43.87 - BVerwGE 84, 111 ; sowie vom 22.09.1993 - 2 C 34.91 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 78 ;… ablehnend etwa Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Komm., 11. Aufl., RdZiff. 57 zu § 48 VwVfG).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
    Rn. 20 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 17.06.2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103; sowie vom 26.06.2008 - 2 C 2.07 - BVerwGE 131, 234), der sich der Senat anschließt, genügten die Beihilfevorschriften zwar in der oben genannten Fassung nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts, jedoch galten sie zumindest für einen Übergangszeitraum weiter, um dem Gesetzgeber die Möglichkeit einzuräumen, die erforderlichen Regelungen zu treffen (das ist zwischenzeitlich geschehen).

    Damit wurde gewährleistet, dass die Leistungen im Krankheitsfall nach einem einheitlichen Handlungsprogramm erbracht werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.06.2004 - 2 C 50.02 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
    Auch ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts § 48 VwVfG auf nachträglich rechtswidrig gewordene Verwaltungsakte angewendet worden (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 16.11.1989 - 2 C 43.87 - BVerwGE 84, 111 ; sowie vom 22.09.1993 - 2 C 34.91 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 78 ;… ablehnend etwa Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Komm., 11. Aufl., RdZiff. 57 zu § 48 VwVfG).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
    Rn. 19 Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (hier: Juni 2005 und 2007) maßgeblich, für die Beihilfe verlangt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2005 - 2 C 35.04 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
    Die Bestimmung des § 114 Satz 2 VwGO schafft die prozessualen Voraussetzungen lediglich dafür, dass die Behörde defizitäre Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ergänzen kann, nicht hingegen dafür, dass sie ihr Ermessen nachträglich erstmals ausübt (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.09.2006 - 1 C 20.05 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 115).
  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
    Diesem Zweck dient auch die Pflicht zur Begründung von Verwaltungsakten in § 39 Abs. 1 VwVfG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24.09.1996 - 1 C 9.94 - BVerwGE 102, 63 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
    Rn. 20 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 17.06.2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103; sowie vom 26.06.2008 - 2 C 2.07 - BVerwGE 131, 234), der sich der Senat anschließt, genügten die Beihilfevorschriften zwar in der oben genannten Fassung nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts, jedoch galten sie zumindest für einen Übergangszeitraum weiter, um dem Gesetzgeber die Möglichkeit einzuräumen, die erforderlichen Regelungen zu treffen (das ist zwischenzeitlich geschehen).
  • BVerwG, 29.04.2010 - 2 C 77.08

    Revisibilität von Landesrecht, gerichtliches Verfahren, Entstehen des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
    Zwar entstehen die Aufwendungen und damit der Beihilfeanspruch gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 BhV bereits dann, wenn der Leistungserbringer (behandelnder Arzt oder - hier - Hilfsmittellieferant) seine Hauptleistung erbracht hat und damit der Zahlungsanspruch aus dem zivilrechtlichen Vertrag begründet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2010 - 2 C 77.08 - NVwZ 2010, 1568).
  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 9.81

    Beamtenrecht - Studienzeit - Widerruf - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.02.2011 - 10 S 1267/09
    Auch können gerade im Beamtenverhältnis fiskalische Erwägungen eine Gefährdung öffentlicher Interessen im Sinne von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG unabhängig von der Höhe des zurückzufordernden Betrags darstellen (ähnlich BVerwG, Urteil vom 11.02.1982 - 2 C 9.81 - DVBl. 1982, 795).
  • VGH Bayern, 17.11.2009 - 14 ZB 09.1917

    Keine ernstlichen Zweifel; Beihilfe

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2012 - 8 ME 153/11

    Ablehnung des Eilrechtsschutzgesuchs gegen die Rücknahme eines …

    Rn. 26 Denn das Interesse an einer sparsamen Mittelverwendung und Vermeidung unnötiger Aufwendungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften ist ein öffentliches Interesse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 7 B 161.85 -, NVwZ 1986, 482; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.2.2011 - 10 S 1267/09 -, juris Rn. 28), das durch die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente durch die öffentlich-rechtliche Körperschaft ohne Vorliegen der satzungsmäßigen Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit nicht nur gefährdet, sondern tatsächlich beeinträchtigt würde (…vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 23.9.2010, a.a.O., Rn. 54).
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 10 A 11079/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13859
OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 10 A 11079/10 (https://dejure.org/2011,13859)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.02.2011 - 10 A 11079/10 (https://dejure.org/2011,13859)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 10 A 11079/10 (https://dejure.org/2011,13859)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 1 S 1 AZV, § 3 Abs 2 AZV, § 87 Abs 3 S 1 BBG, § 46 Abs 2 S 2 BPersVG, § 8 BPersVG
    Streit um Freizeitausgleich für Personalratsmitglieder ist ein verwaltungsgerichtlicher Streit; Freizeitausgleich bei Wechselschichtdienst eines Personalratsmitgliedes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BPersVG § 46 Abs. 2 S. 1
    Anspruch eines beamteten Personalratsmitglieds auf Gewährung von Freizeitausgleich für Personalratstätigkeit; Grundlage der Berechnung des Freizeitausgleichs eines Personalrats

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch eines beamteten Personalratsmitglieds auf Gewährung von Freizeitausgleich für Personalratstätigkeit; Grundlage der Berechnung des Freizeitausgleichs eines Personalrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 373
  • DVBl 2011, 649
  • DÖV 2011, 531
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 01.04.2004 - 2 C 14.03

    Arbeitszeit; Schichtdienst; Wochenfeiertage; Dienstunfähigkeit.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 10 A 11079/10
    Folgerichtig verkürzt sich zum Beispiel die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag auch für Beamten im Schichtdienst, selbst wenn sie an diesen Tagen keinen Dienst leisten mussten (§ 3 Abs. 3 AZV; vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 1. April 2004 - 2 C 14/03, NVwZ-RR 2004, 864).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 676/01

    Arbeitszeitkonto - Jahresarbeitszeitsoll - Arbeitszeitgutschriften - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 10 A 11079/10
    Für jeden Beamten ist daher im Grundsatz von einer Fünf-Tage-Woche auszugehen, auch wenn die Arbeitszeit hiervon abweichend eingeteilt wird (vgl. VGH BW, Urteil vom 22. Oktober 2002 - 4 S 676/01 -, juris).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 6 P 9.02

    Schulungskosten; Antragsbefugnis des Personalrats; fehlende Haushaltsmittel; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 10 A 11079/10
    Das vom Kläger zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2003 (Az.: 6 P 9/02, BVerwGE 118, 1) betrifft hingegen einen Anspruch eines Personalrats auf Erstattung der ihm bei der Wahrnehmung personalvertretungsrechtlicher Aufgaben und Befugnisse erwachsenen Kosten auf der Grundlage des § 44 Abs. 1 BPersVG.
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 43.78

    Umfang einer Streitigkeit über die Rechtsstellung der Personalvertretung - …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 10 A 11079/10
    Es handelt sich daher, wie schon das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26. Juli 2010 unter Hinweis auf einschlägige Kommentierungen und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 1980 (Az.: 2 C 43/78, juris) ausgeführt hat, um eine Klage aus dem Beamtenverhältnis.
  • OVG Hamburg, 22.05.2025 - 3 Bf 275/23

    Informationsrechtlicher Zugang zu behördlichen Akten betreffend die Gewährung …

    Ein etwaiger diesbezüglicher Verfahrensmangel unterliegt nicht, wie in § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO gefordert, der Beurteilung des Berufungsgerichts (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 24.2.2011, 10 A 11079/10, IÖD 2011, 77, juris Rn. 4;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 203 u. 212;… Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, 46. EL Aug. 2024, § 124 Rn. 59, § 128 Rn. 7).
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