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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28389
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11 (https://dejure.org/2013,28389)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.09.2013 - 20 A 433/11 (https://dejure.org/2013,28389)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 (https://dejure.org/2013,28389)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Geschäftsführung ohne Auftrag, Träger öffentlicher Verwaltung, Zwangsmittel, Behörde, Schifffahrt, Sicherheit, Leichtigkeit, Verkehr, Gefahr, Verhütung, Verunreinigung, Wasser, Verantwortlichkeit, Wasserläufe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB § 677 ff.
    Geschäftsführung ohne Auftrag, Träger öffentlicher Verwaltung, Zwangsmittel, Be-hörde, Schifffahrt, Sicherheit, Leichtigkeit, Verkehr, Gefahr, Verhütung, Verunreini-gung, Wasser, Verantwortlichkeit, Wasserläufe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB i.R.d. Wahrnehmung der Aufgabenerfüllung eines Trägers der öffentlichen Verwaltung für einen anderen; Erstattung der Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung von Verunreinigungen des Rheins; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Entsorgungskosten zwischen zwei Verwaltungsträgern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB i.R.d. Wahrnehmung der Aufgabenerfüllung eines Trägers der öffentlichen Verwaltung für einen anderen; Erstattung der Kosten von Maßnahmen zur Beseitigung von Verunreinigungen des Rheins; ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Öffentlich-rechtliche GoA zwischen Verwaltungsträgern

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schifffahrtsbedingte Verunreinigungen einer Bundeswasserstraße - Verantwortlichkeit für Maßnahmen und Kosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 14
  • DVBl 2014, 49
  • DÖV 2014, 129
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 30.11.1990 - 7 C 4.90

    Umfang der schiffahrtspolizeilicher Aufgaben des Bundes auf Bundeswasserstraßen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11
    Rn. 61 - 7 C 4.90 -, BVerwGE 87, 181, und vom 22. November 1985 - 4 A 1.83 -, a. a. O.

    Rn. 67 Vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 1999 - 7 A 1.98 -, BVerwGE 110, 9, und vom 30. November 1990 - 7 C 4.90 -, a. a. O.

    Rn. 93 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30. November 1990 - 7 C 4.90 -, a. a. O.

    Rn. 95 - Urteil vom 30. November 1990 - 7 C 4.90 -, a. a. O. -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1985 - 20 A 2724/83
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11
    Der § 20 Abs. 3 des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes vom 1. Juni 1931 zugrunde liegende Rechtsgedanke, die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit für den Zustand von Wasserläufen bestimme sich wegen spezialgesetzlicher Regelungen vor allem in Gestalt der Vorschriften über die wasserrechtliche Unterhaltung ausschließlich nach jenen, findet jedenfalls unter Geltung des Ordnungsbehördengesetzes in der heutigen Fassung keine Anwendung mehr (Aufgabe der Rechtsprechung aus OVG NRW, Urteil vom 26. März 1985 20 A 2724/83 ).

    Rn. 78 vgl. OVG NRW, Urteile vom 26. März 1985 - 20 A 2724/83 -, ZfW 1986, 262, und vom 19. September 1969 - 11 A 1014/68 -, ZfW 1970, 154; Rietdorf, a. a. O.,.

    Rn. 80 - OVG NRW, Urteil vom 26. März 1985 - 20 A 2724/83 -, a. a. O. -,.

  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 A 1.83

    Wasserstraßen - Ölverschmutzung - Beseitigungspflicht - Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11
    Rn. 35 Vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, a. a. O., und vom 22. November 1985 - 4 A 1.83 -, ZfW 1986, 357; OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, ZBR 2013, 274; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Dezember 2010 - 2 A 11003/10 -, juris; Seiler in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., Vor § 677 Rn. 24.

    Rn. 61 - 7 C 4.90 -, BVerwGE 87, 181, und vom 22. November 1985 - 4 A 1.83 -, a. a. O.

  • BVerwG, 26.04.2018 - 3 C 24.16

    Aufgabe des Eigentums an einem Hund ist nicht möglich

    In derartigen Fällen geht es typischerweise um negative Kompetenzkonflikte, bei denen ausschließliche Zuständigkeiten oder vorrangige beziehungsweise subsidiäre Zuständigkeiten im Raume stehen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1991 - 7 C 1.91 - Buchholz 442.08 § 38 BBahnG Nr. 3 S. 8; OVG Münster, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 - DVBl 2014, 49 ; RG, Urteil vom 19. März 1934 - IV 385/33 - RGZ 144, 173).
  • VGH Bayern, 08.07.2016 - 4 B 15.1285

    Erstattung von Kosten eines Feuerwehreinsatzes

    Auf diese im erstinstanzlichen Verfahren ausführlich diskutierten Fragen (dazu auch OVG NW, U.v. 12.9.2013 - 20 A 433/11 - DVBl 2014, 49 ff.) kommt es nicht entscheidungserheblich an.
  • VG Schleswig, 22.05.2025 - 6 A 61/23

    Feststellung der Pflicht zur Kostentragung für Sanierung von mit Altlasten …

    Ist der Weg über die Ersatzvornahme aufgrund einer (analogen) Anwendung des § 234 LVwG versperrt, so verbleibt als Rechtsgrundlage die öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag in entsprechender Anwendung der §§ 677 ff. BGB (so schon VG Schleswig…, Beschluss vom 2. Februar 2024 - 6 B 20/23 -, juris Rn. 89 unter Verweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 46; auch zitiert von Schleswig-Holsteinisches OVG…, Beschluss vom 2. Mai 2024 - 5 MB 2/24 -, juris Rn. 6, allerdings ohne diese Frage aufzugreifen).

    Für das Vorhandensein eines solchen Willens spricht eine Vermutung, wenn das Geschäft objektiv, seinem äußeren Erscheinungsbild nach, auch einem anderen zugutekommt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 52).

    Ein Geschäft kann, abhängig von der jeweiligen objektiven Interessenlage, für mehrere Geschäftsherren nebeneinander geführt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 54 m.w.N.).

    Das Eigentum des Bundes an Bundeswasserstraßen weist unter dem Blickwinkel der Grundlagen der allgemeinen ordnungsrechtlichen Zustandsverantwortlichkeit nach Landesrecht keine insoweit durchschlagenden Besonderheiten auf (so schon Schleswig-Holsteinisches OVG…, Urteil vom 30. April 1992 - 2 L 258/91 -, juris Rn. 38; Schleswig-Holsteinisches OVG…, Urteil vom 31. Januar 2002 - 4 L 107/01 -, juris Rn. 36; Hessischer VGH…, Urteil vom 15. November 1991 - 7 UE 3372/88 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 96 ff.).

    Die Beteiligten haben ihren gegensätzlichen Auffassungen bezüglich der Eigentümerstellung nicht in einer Weise Rechnung getragen, die das öffentliche Interesse an der unaufschiebbaren tatsächlichen Durchführung der Maßnahme gewahrt hätte (vgl. etwa auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 101).

    Diese verlangen dem Geschäftsführer bei einem Geschäft, das im Interesse mehrerer liegt, keine an verwaltungsrechtlichen Kriterien ausgerichtete Ermessensentscheidung hinsichtlich dessen ab, für wen das Geschäft wahrgenommen wird oder wer auf Erstattung von Aufwendungen in Anspruch genommen werden soll (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 101).

    Insbesondere liegt in der Geltendmachung des Anspruchs aus Geschäftsführung ohne Auftrag keine Umdeutung eines ordnungsbehördlichen Tätigwerdens im Wege der Ersatzvornahme zu einer Geschäftsführung ohne Auftrag, der entgegenstehen würde, dass die Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag kein taugliches Instrument für die Abwälzung der Kosten einer durchgeführten Ersatzvornahme sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 103 m.w.N.).

    Um dies zu verhindern, kann das Vorgehen im Wege der Ersatzvornahme nicht der Annahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag, als sachgedankliches Mitbewusstsein des Klägers, entgegengehalten werden (so aber wohl OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 105).

  • OVG Sachsen, 16.02.2024 - 4 A 112/22

    Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Abfallbesitz; Grundstück; …

    Eine öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag kommt auch in Betracht, wenn - wie hier - ein Hoheitsträger ein Geschäft für einen anderen Hoheitsträger führt (…SächsOVG, Urt. v. 21. September 2016 - 3 A 549/15 -, juris Rn. 14; OVG NW, Urt. v. 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 33).

    Die fehlende Bereitschaft eines Trägers öffentlicher Verwaltung, seine Aufgabe selbst wahrzunehmen, spricht entscheidend für die Anwendung der Geschäftsführung ohne Auftrag (OVG NW, Urt. v. 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 33).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2017 - 20 A 1789/15

    Befugnis der Tierschutzbehörde zur Fortnahme und anderweitigen pfleglichen …

    Rn. 33 Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170; OVG NRW, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, DVBl. 2014, 49.

    Rn. 63 Vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2005 - VIII ZR 140/04 -, NJW-RR 2005, 1426; OVG NRW, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -,a. a. O.

  • VG Würzburg, 06.02.2020 - W 5 K 18.1388

    Kosten für Feuerwehreinsatz, Mineralölverunreinigung auf Main, …

    Auch nach Einführung des § 4 Abs. 2 WHG wurde in der obergerichtlichen Rechtsprechung eine Zustandsverantwortlichkeit des Bundes in Bezug auf eine Gewässerverschmutzung einer Bundeswasser straße angenommen (OVG Münster, U.v. 12.9.2013 - 20 A 433/11 - juris: Ölverschmutzung im Hafenbereich auf dem Rhein).

    Rn. 47 Die Möglichkeit zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt an der fließenden Welle einer Bundeswasser straße wurde in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wiederholt anerkannt (OVG Hamburg, U.v. 27.4.1983 - OVG Bf. II 15/79 - NuR 1986, 207; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 31.1.2002 - 4 L 107/01 - juris; OVG Lüneburg, U.v. 21.2.2002 - 7 LB 153/01 - juris; OVG Münster, U.v. 12.9.2013 - 20 A 433/11 - juris).

    Zum einen ist die Klägerin bereits wegen ihrer Eigentümerstellung am Gewässer als Inhaberin der tatsächlichen Gewalt über das im Gewässerbett befindliche Wasser anzusehen (OVG Münster, U.v. 12.9.2013 - 20 A 433/11 - juris).

    Dass der Eigentümer eines Gewässers in der Regel Inhaber der tatsächliche Gewalt über das Wasser in dem Gewässer auch dann ist, wenn es sich um ein fließendes Gewässer handelt, setzt § 4 Abs. 2 WHG, wonach Wasser eines fließenden Gewässers nicht eigentumsfähig ist, voraus (OVG Münster, U.v. 12.9.2013 - 20 A 433/11 - juris).

    Es besteht kein Anlass, wegen der Überlagerung des Eigentums an Bundeswasserstraßen durch die öffentlich-rechtliche Bewirtschaftung von Gewässern im Allgemeinen und Bundeswasserstraßen im Besonderen sowie die entsprechende Benutzungsordnung eine Begrenzung der Zustandsverantwortlichkeit der Eigentümerin der Bundeswasser straße anzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 12.9.2013 - 20 A 433/11 - juris; VG Hannover, U.v. 11.10.2012 - 10 A 423/11 - juris).

  • VG Schleswig, 15.02.2024 - 6 B 20/23

    Anteilige Kostentragung des Bundes für Sanierung im Bereich Wikingeck und Schlei …

    Denn insoweit wird statt eines Kostenersatzanspruchs aus der Ersatzvornahme ein Anspruch aus der Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677 ff. BGB analog angenommen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 28).

    Vor diesem Hintergrund vermag es nicht zu überzeugen, wenn eine einschränkende Auslegung der (Parallel)Vorschrift des § 234 LVwG-SH damit verneint wird, dass die besondere Bindung der Hoheitsträger an Recht und Gesetz aus Art. 20 Abs. 3 GG einen solchen Ausgleichsanspruch obsolet mache, gleichzeitig das Bedürfnis aber doch angenommen wird, indem ein Anspruch aus einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag bejaht wird (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 32 ff.).

    Die Annahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag eröffnet sogar die Möglichkeit, dem Hoheitsträger einen geringeren Schutz angedeihen zu lassen als bei der Möglichkeit zu einer Ersatzvornahme, da Grundsätze wie die Verhältnismäßigkeit und Ermessenserwägungen in diesem Rahmen nur eingeschränkt zu beachten sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 102).

    Anders als bei einer Vollstreckung im gestreckten Verfahren müsste auch keine Androhung eines Zwangsmittels erfolgen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 -, juris Rn. 105).

  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 4 B 20.3009

    Kostenersatz für Feuerwehreinsatz zur Beseitigung einer Ölverunreinigung auf dem …

    Gehört eine störende Sache einem Träger öffentlicher Verwaltung und lässt sich ein Handlungsstörer nicht ermitteln, würde ein Verzicht auf die Inanspruchnahme des Zustandsstörers nur dazu führen, dass die mit der Gefahrenabwehr verbundenen Kosten von der (allgemeinen oder besonderen) Ordnungsbehörde und damit letztlich von einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft aufzubringen wären, die der störenden Sache ferner steht als diejenige Körperschaft, der die Sache gehört (BVerwG, B.v. 21.12.1998 - 7 B 211.98 - 421; OVG NW, U.v. 12.9.2013 - 20 A 433/11 - DVBl 2014, 49 Rn. 85).

    Rn. 57 Zwar wurde die Reinhaltung bzw. Reinigung des Wassers in der Vergangenheit grundsätzlich nicht als Unterhaltungsmaßnahme angesehen, sofern sie nicht der Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss diente (HessVGH, U.v. 25.3.1992 - 5 UE 3288/88 - NVwZ-RR 1992, 624/626; OVG NW, U.v. 12.9.2013, a.a.O., Rn. 80; BGH, U.v. 23.10.1975 - III ZR 108/73 - NJW 1976, 291/292 m.w.N.; offengelassen in BayVGH, B.v. 23.5.2001 - 22 ZB 00.1448 - BayVBl 2002, 372; vgl. auch BT-Drs.

  • BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 6.17

    Abwasserbeseitigung; Abwassereinrichtungen; Benutzungsgebühr; Entwässerung; …

    Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über eine Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff.) gelten im öffentlichen Recht ebenfalls entsprechend (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 und vom 28. Oktober 1999 - 7 A 1.98 - BVerwGE 110, 9 ), insoweit nicht gesetzliche Sonderregelungen ihre Anwendbarkeit hindern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 - Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2 S. 10; OVG Münster, Urteil vom 12. September 2013 - 20 A 433/11 - DVBl. 2014, 49 ).
  • VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 6043/19

    Anspruch eines Landkreises gegen das Bundesland auf Erstattung von Kosten, die …

    In einem solchen Fall fehlt es an einer der Regelungsabsicht des Gesetzgebers zuwiderlaufenden Lücke, die durch eine Analogie zu den bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag geschlossen werden müsste (…BVerwG, Beschl. v. 28.03.2003 - 6 B 22.03 - juris, Rn. 4; OVG Münster, Urt. v. 12.09.2013 - 20 A 433/11 - NJOZ 2014, 223;… VGH Mannheim, Urt. v. 03.05.2006 - 9 S 2708/04 - juris, Rn. 16;… VG Karlsruhe, Urt. v. 21.01.2019 - 12 K 6942/17 - juris, Rn. 23 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2016 - 1 S 183/15

    Pflicht einer Gemeinde zum Vorhalten der für Einsätze in einem Tunnel einer …

  • VG Würzburg, 24.07.2014 - W 5 K 12.554

    Feuerwehrkosten; Bundeswasserstraße; Bergung eines treibenden Kunststofffasses; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2024 - 20 A 3487/19

    Einschreiten der Tierschutzbehörde gegen den Halter eines Tieres in Wahrnehmung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2023 - 20 A 3487/19

    Geschäftsführung; ohne Auftrag; auch fremdes Geschäft; Dereliktion; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2019 - 20 A 2100/15

    Luftverkehr; Luftsicherheit; Flugplatz; Verkehrsflughafen; Betreiber; Kontrolle; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 11 A 2226/12

    Zulässigkeit von Zwangsmitteln gegen Behörden und juristische Personen des …

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.05.2024 - 5 MB 2/24

    Wikingeck-Sanierung: Kreis Schleswig-Flensburg darf Kostenbescheid gegen die …

  • VG Stade, 10.08.2015 - 4 A 3578/13

    Erstattungsanspruch, öffentlich rechtlicher; Finanzhoheit, kommunale; GoA; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2026 - 5 LB 7/25

    Keine Kostenbeteiligung des Bundes an der Sanierung des Wikingecks

  • VG Düsseldorf, 15.01.2015 - 9 K 4006/13

    Ersatz von Aufwendungen für archäologische Untersuchungen eines Baugrundstücks

  • VG Magdeburg, 15.02.2024 - 7 A 120/23

    Erhebung von Kosten für den Einsatz der Feuerwehr

  • VG Köln, 06.02.2015 - 4 K 492/14
  • VG Aachen, 22.12.2025 - 10 K 2228/21

    Stützmauer; Geschäftsführung ohne Auftrag; Bereicherungsanspruch

  • VG Düsseldorf, 11.05.2016 - 28 K 5714/14

    Umfang der Erlaubnispflicht bei der Änderungen von denkmalgeschützten baulichen …

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31223
VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13 (https://dejure.org/2013,31223)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 (https://dejure.org/2013,31223)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. September 2013 - 10 S 1725/13 (https://dejure.org/2013,31223)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 1 S 1 BImSchG, § 20 Abs 2 S 1 BImSchG, Anh 1 Nr 8.12 Spalte 2 Buchst b BImSchV 4, § 3 Abs 1 KrWG, § 3 Abs 3 S 1 Nr 1 KrWG
    Genehmigungserfordernis von Abfallbeseitigungsanlagen; Einstufung von Produktionsrückständen als Abfall bzw. als Nebenprodukt; Anordnung der Stilllegung einer Anlage

  • rechtsportal.de

    Maßgeblichkeit des Abfallbegriffs des § 3 KrWG für das Genehmigungserfordernis von Abfallbeseitigungsanlagen gem. § 4 Abs. 1 S. 1 BImSchG; Vornahme einer Abgrenzung vom Produkt sowie vom Nebenprodukt i.S.v. § 4 KrWG bei der Einstufung von Produktionsrückständen als Abfall; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Einstufung von Produktionsrückständen als Abfall bzw. als Nebenprodukt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßgeblichkeit des Abfallbegriffs des § 3 KrWG für das Genehmigungserfordernis von Abfallbeseitigungsanlagen gem. § 4 Abs. 1 S. 1 BImSchG; Vornahme einer Abgrenzung vom Produkt sowie vom Nebenprodukt i.S.v. § 4 KrWG bei der Einstufung von Produktionsrückständen als Abfall; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 93
  • DVBl 2014, 49
  • DVBl 2014, 49 NVwZ-RR 2014, 93 (Leitsatz) DÖV 2014, 131 (Leitsatz) AbfallR 2014, 55
  • DÖV 2014, 131
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 04.11.1992 - 7 B 160.92

    Stilllegung einer ungenehmigten Anlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13
    Darin liegt jedoch zugleich die aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgende Beschränkung, dass in atypischen Fällen zu prüfen und darüber zu entscheiden ist, ob ein milderes Mittel ausreicht, die Einhaltung der Pflichten des Betreibers, wie § 5 BImSchG es erfordert, zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.1989 - 7 C 35.87 -, BVerwGE 84, 220;… vom 28.01.1992 - 7 C 22.91 - a.a.O.; sowie Beschluss vom 04.11.1992 - 7 B 160.92 -, Buchholz 406.25 § 20 BImSchG Nr. 3).

    Der Antragsteller wertet lediglich die Frage einer offensichtlichen Genehmigungsfähigkeit des Lagerplatzes anders als das Verwaltungsgericht; damit kann indes ein Mangel des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht dargetan werden (vgl. ähnlich BVerwG, Beschluss vom 04.11.1992 - 7 B 160.92 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.01.1992 - 7 C 22.91

    Immissionsschutz - Stillegungsverfügung - Fehlen einer Genehmigung - Mangelnde …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13
    Diese Bestimmung knüpft an die formelle Illegalität genehmigungsbedürftiger Anlagen an (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.01.1992 - 7 C 22.91 -BVerwGE 89, 357) und setzt deshalb voraus, dass eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige, aber nicht genehmigte Anlage errichtet oder betrieben wird (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 07.04.1988 - 10 S 1498/86 - VBlBW 1988, 435).

    Darin liegt jedoch zugleich die aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgende Beschränkung, dass in atypischen Fällen zu prüfen und darüber zu entscheiden ist, ob ein milderes Mittel ausreicht, die Einhaltung der Pflichten des Betreibers, wie § 5 BImSchG es erfordert, zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.1989 - 7 C 35.87 -, BVerwGE 84, 220; vom 28.01.1992 - 7 C 22.91 - a.a.O.; sowie Beschluss vom 04.11.1992 - 7 B 160.92 -, Buchholz 406.25 § 20 BImSchG Nr. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1991 - 10 S 405/90

    Stillegungsverfügung bezüglich einer nicht genehmigten Altanlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13
    Die Anordnung der Stilllegung einer Anlage auf der Grundlage von § 20 Abs. 2 Satz 1 BImSchG, die ohne die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung betrieben wird, ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn die Behörde keinen begründeten Anlass für die Annahme hat, die Anlage entspreche so, wie sie betrieben wird, materiell den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen und sei lediglich formell illegal; Zweifel gehen dabei zu Lasten des Betreibers der ungenehmigten Anlage (Anschluss an Senatsurteil vom 29.01.1991 - 10 S 405/90 - VBlBW 1991, 375).

    Sie muss dies um so weniger, je schädlicher die Umwelteinwirkungen sind, die von dem ungenehmigten Betrieb der Anlage ausgehen können (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 29.01.1991 - 10 S 405/90 - VBlBW 1991, 375).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 10 S 744/12

    Bodenschutzrechtliche Anordnung zur Erkundung eines Grundwasserschadens; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13
    Ferner ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass selbst fehlerhaftes behördliches Handeln oder behördliche Überwachungsdefizite weder die grundsätzliche Verantwortlichkeit des Zustands- oder Verhaltensstörers beseitigen noch eine eigene Störerhaftung der Behörde begründen (vgl. hierzu ausführlich Senatsurteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 - DVBl 2013, 594 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 07.08.2013 - 7 B 9.13 -).
  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13
    Das Prozessgrundrecht auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte jedoch nicht, dem zur Kenntnis genommenen tatsächlichen Vorbringen und der Rechtsansicht eines Beteiligten auch in der Sache zu folgen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.12.1994 - 2 BvR 894/94 - NJW 1995, 2839).
  • BVerwG, 07.08.2013 - 7 B 9.13

    Bundesbodenschutzgesetz; Zustandsverantwortlichkeit; Untätigkeit der Behörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13
    Ferner ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass selbst fehlerhaftes behördliches Handeln oder behördliche Überwachungsdefizite weder die grundsätzliche Verantwortlichkeit des Zustands- oder Verhaltensstörers beseitigen noch eine eigene Störerhaftung der Behörde begründen (vgl. hierzu ausführlich Senatsurteil vom 18.12.2012 - 10 S 744/12 - DVBl 2013, 594 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 07.08.2013 - 7 B 9.13 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 9 S 1536/04

    (Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13
    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragende Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; sowie vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 - NVwZ-RR 2002, 797).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 46.12

    Kostentragung bei Ausbau eines Bahnübergangs; Sachverhaltsaufklärung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13
    Weiter muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 28.05.2013 - 7 B 46.12 -juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - 1 S 705/02

    Auseinandersetzung mit erstinstanzlicher Entscheidung in der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13
    Hierfür reicht eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens ohne Eingehen auf die jeweils tragende Erwägungen des Verwaltungsgerichts, außer in Fällen der Nichtberücksichtigung oder des Offenlassens des früheren Vortrags, grundsätzlich ebenso wenig wie bloße pauschale oder formelhafte Rügen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.11.2004 - 9 S 1536/04 - NVwZ-RR 2006, 74; sowie vom 11.04.2002 - 1 S 705/02 - NVwZ-RR 2002, 797).
  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls"; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.09.2013 - 10 S 1725/13
    Darin liegt jedoch zugleich die aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgende Beschränkung, dass in atypischen Fällen zu prüfen und darüber zu entscheiden ist, ob ein milderes Mittel ausreicht, die Einhaltung der Pflichten des Betreibers, wie § 5 BImSchG es erfordert, zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.12.1989 - 7 C 35.87 -, BVerwGE 84, 220;… vom 28.01.1992 - 7 C 22.91 - a.a.O.; sowie Beschluss vom 04.11.1992 - 7 B 160.92 -, Buchholz 406.25 § 20 BImSchG Nr. 3).
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2006 - 9 S 519/06

    Ausübung der Heilkunde; Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure durch als …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - 2 L 34/10

    Abfallrechtliche Entsorgungsanordnung

  • BVerwG, 14.08.2007 - 7 B 42.07

    Immissionsschutzrecht; Genehmigungsbedürftigkeit; Heizkraftwerk; Verbrennung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2010 - 11 S 10.10

    Abfallentsorgungsanlage: Beräumungsanordnung und Neuannahmeverbot; finanzielle …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1988 - 10 S 1498/86

    Stillegung oder Beseitigung genehmigungsbedürftiger Anlagen

  • VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15

    Immissionsschutzrechtliche Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung - Entfallen …

    Rn. 27 Der Abfallbegriff der 4. BImSchV bestimmt sich nach der Legaldefinition des § 3 KrWG ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris).

    Sie muss dies um so weniger, je schädlicher die Umwelteinwirkungen sind, die von dem ungenehmigten Betrieb der Anlage ausgehen können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris für die Stilllegung einer genehmigungspflichtigen Anlage).

    Solange es nicht mit einer für den Antragsteller positiven Genehmigungsentscheidung abgeschlossen ist, lässt sich regelmäßig nicht absehen, ob sich die vom Gesetz- und Verordnungsgeber angenommene potentielle Gefährlichkeit beziehungsweise Lästigkeit der Anlage realisieren kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris).

    Ferner ist in der Rechtsprechung geklärt, dass selbst fehlerhaftes behördliches Handeln oder behördliche Überwachungsdefizite die grundsätzliche Verantwortlichkeit des Zustands- oder Verhaltensstörers nicht beseitigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris).

    Daher stellt die sofortige Vollziehbarkeit der Stillegungs- beziehungsweise Beseitigungsverfügung regelmäßig auch keine unbillige Härte dar, die nicht durch überwiegende öffentliche Interessen (vgl. den verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedanken des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO) geboten wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris hinsichtlich der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Stilllegungsverfügung).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2025 - 10 S 2112/24

    Herstellung von Zementklinker; Abfalleigenschaft eines …

    Rn. 26 Die Wiederverwendung des Stoffs oder Gegenstands muss bereits während des Herstellungsverfahrens feststehen (vgl. EuGH…, Urteil vom 03.10.2013 - C-113/12 - Rn. 52; Senatsbeschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 - juris Rn. 7 ; siehe auch BT-Drs.

    Weitere Indizien für die gesicherte Wiederverwendung sind bestehende Handelsverträge zwischen dem Erzeuger und dem Nutzer oder die Existenz eines soliden Marktes, während das Fehlen eines solchen dagegenspricht (vgl. Senatsbeschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 - juris Rn. 7 ; Europäische Kommission, Guidance, S. 17).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2019 - 2 M 42/19

    Das Freilager der GTS Grube Teutschenthal muss stillgelegt und beräumt werden.

    Rn. 48 Die Behörde setzt allein durch jahrelange Duldung grundsätzlich keinen, einen atypischen Fall begründenden Vertrauenstatbestand dahingehend, dass sie von einer Stilllegung einer formell illegal betriebenen Anlage Abstand nehmen werde (VGH BW, Beschl. v. 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris, RdNr. 10, 12, m.w.N.); dies gilt jedenfalls solange die Behörde nicht eine entsprechende Erklärung abgibt (…Jarass, a.a.O., § 20 RdNr. 47, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2016 - 8 B 1395/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Stilllegungsverfügung betreffend zwei …

    Rn. 78 Verneinend BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 7 B 47.07 -, juris Rn. 9; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. September 2013 - 10 S 1725/13 - BImSchG-Rspr. § 20 Nr. 60 = juris Rn. 12; Jarass, BImSchG, 11. Aufl. 2015, § 20 Rn. 39; Koch, in: Koch/Pache/Scheuing, GK-BImSchG, Band II, Stand Juni 2014, § 20 Rn. 100; bejahend Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band III, Stand Mai 2016, § 20 BImSchG Rn. 42, 50; Peschau, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Band 1 Teil I, Stand Juli 2016, § 20 BImSchG Rn. 58; offen lassend BVerwG, Beschluss vom 4. November 1992 - 7 B 160.92 -, Buchholz 406.25 § 20 BImSchG Nr. 3 = juris Rn. 3; Hamb. OVG, Urteil vom 13. August 1991 - Bf VI 33/89 - NVwZ-RR 1992, 540 = juris Rn. 65.
  • VG München, 15.05.2019 - M 28 K 18.840

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung

    Rn. 45 Der Abfallbegriff der 4. BImSchV bestimmt sich nach der Legaldefinition des § 3 KrWG (VGH BW, B.v. 19. September 2013 - 10 S 1725/13 - juris).

    Sie muss dies umso weniger, je schädlicher die Umwelteinwirkungen sind, die von dem ungenehmigten Betrieb der Anlage ausgehen können (vgl. VGH BW, B.v. 19. September 2013 - 10 S 1725/13 - juris).

    Solange es nicht mit einer für den Antragsteller positiven Genehmigungsentscheidung abgeschlossen ist, lässt sich regelmäßig nicht absehen, ob sich die vom Gesetz- und Verordnungsgeber angenommene potentielle Gefährlichkeit beziehungsweise Lästigkeit der Anlage realisieren kann (vgl. VGH BW, B.v. 19. September 2013 - 10 S 1725/13 - juris; VG Karlsruhe B.v. 5. Februar 2016 - 9 K 5063/15 - juris).

  • VG Sigmaringen, 20.11.2024 - 8 K 3540/23

    Herstellung von Zementklinker; Abfalleigenschaft eines …

    Als Abfälle gelten damit insbesondere alle Stoffe, die bei einer Handlung anfallen, ohne dass der Zweck darauf gerichtet ist (vgl. hierzu nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris Rn. 7 ; OVG Magdeburg…, Urteil vom 25.08.2011 - 2 L 34/10-, juris Rn. 40).

    Eine Handlung bezweckt den Anfall eines Stoffes, wenn vor ihrer Durchführung der Anfall und die weitere Nutzung der Sache geplant oder eingeplant sind und der (mit-)bestimmende Anlass für die Handlung waren (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris Rn. 7 ;… KoppAssenmacher/Schwartz in: Kopp/Assenmacher, KrWG, § 3 Rn. 19).

    Die Bestimmung des § 4 KrWG stellt eine Spezialregelung zu der Entledigungsfiktion des § 3 Abs. 3 KrWG dar und begrenzt das Regime des Abfallrechts (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris Rn. 7 ;… Kopp-Assenmacher/Schwartz in: Kopp/Assenmacher, KrWG, § 3 Rn. 18).

  • VGH Hessen, 30.08.2023 - 9 B 1698/22

    Immissionsschutzrechtliche Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung für eine …

    Zweifel gehen wegen der Bedeutung des Genehmigungsverfahrens und zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen zu Lasten des Anlagenbetreibers (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 28.01.1992 - 7 C 22/91 -, juris Rn. 14 …und vom 15.12.1989 - 7 C 35/87 -, juris Rn. 30;… Senatsbeschlüsse vom 18.09.2020 - 9 B 1175/20 -, juris Rn. 4 …und vom 01.03.2019 - 9 A 1393/16.Z -, juris Rn. 15; Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 09.08.2016 - 12 ME 102/16 -, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 04.09.2013 - 8 B 892/13 -, juris Rn. 8;… vgl. auch Hansmann/Röckinghausen in: Landmann/Rohmer, UmweltR, 100. EL.

    Zweck einer Stilllegungs- oder Beseitigungsverfügung ist es zudem, dem Betroffenen den ungerechtfertigten Vorteil zu nehmen, den er gegenüber dem gesetzestreuen Bürger mit dem ungenehmigten Betrieb der Anlage erzielt, um so der gesetzlichen Ordnung Geltung zu verschaffen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2020 - 9 B 1175/20 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 8 B 1725/18

    Genehmigungsbedürftige Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht gefährlichen …

    Rn. 21 Vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 12. August 2016 - 2 M 24/16 -, NVwZ-RR 2017, 96 = juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. September 2013 - 10 S 1725/13 -, ESVGH 64, 120 = juris Rn. 7.

    Rn. 25 Vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19. September 2013 - 10 S 1725/13 -, ESVGH 64, 120 = juris Rn. 7.

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2025 - 5 MB 9/25

    Immissionsschutzrechtliche Untersagungs- und Räumungsverfügung; ungenehmigte …

    Eine solche Situation ist bei einer Anordnung nach § 20 Abs. 2 BImSchG regelmäßig gegeben (vgl. VGH Kassel…, Beschluss vom 30. August 2023 - 9 B 1698/22 -, juris Rn. 32; VGH Mannheim, Beschluss vom 19. September 2013 - 10 S 1725/13 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.06.2021 - 2 M 33/21

    Stilllegung eines Freilagers

    Rn. 35 "Die Behörde setzt allein durch jahrelange Duldung grundsätzlich keinen, einen atypischen Fall begründenden Vertrauenstatbestand dahingehend, dass sie von einer Stilllegung einer formell illegal betriebenen Anlage Abstand nehmen werde (VGH BW, Beschl. v. 19.09.2013 - 10 S 1725/13 -, juris, RdNr. 10, 12, m.w.N.); dies gilt jedenfalls solange die Behörde nicht eine entsprechende Erklärung abgibt (…Jarass, a.a.O., § 20 RdNr. 47, m.w.N.).
  • VG Ansbach, 04.05.2016 - AN 11 K 15.00616

    (Teilweise) Betriebsstilllegung einer Anlage zum Lagern gefährlicher Abfälle

  • VG Düsseldorf, 19.05.2017 - 3 K 4662/15
  • VG Trier, 08.09.2014 - 6 K 462/14

    Überlassungspflicht bei Abfallgemischen

  • VG Trier, 04.03.2020 - 9 K 3913/19

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung der Stilllegung einer …

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