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Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,151
BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89 (https://dejure.org/1989,151)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1989 - 9 C 28.89 (https://dejure.org/1989,151)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 (https://dejure.org/1989,151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gesetzesbegriff der Aufenthaltsermöglichung - Vom Asylverfahren losgelöste Duldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 10 Abs. 1, § 19 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3104 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 673
  • DVBl 1990, 490
 
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Wird zitiert von ... (158)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Bei dieser Prüfung hat das Verwaltungsgericht alle einschlägigen Rechtsvorschriften und - nach Maßgabe der Sachaufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO - alle rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen, gleichgültig, ob die Normen und Tatsachen von der erlassenden Behörde zur Begründung des Verwaltungsaktes angeführt worden sind oder nicht (Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 mit weiteren Nachweisen).

    Die daher allein im Rahmen der gerichtlichen Prüfungspflicht nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Betracht zu ziehende Heranziehung anderer als im angefochtenen Bescheid genannter Normen und Tatsachen ist dem Gericht nur insoweit verwehrt, als dadurch die Grenzen überschritten würden, die der Zulässigkeit des sogenannten Nachschiebens von Gründen gezogen sind, d.h. wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen würde (Urteil vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Der Beklagte hat sich, und zwar durch Prozeßerklärungen seines Landeseinwohneramtes als der zuständigen Widerspruchsbehörde, sachlich auf die Klage eingelassen und deren Abweisung als unbegründet beantragt, so daß aus Gründen der Prozeßökonomie ein Vorverfahren entbehrlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 7 C 97.81 - Buchholz 442.03 § 9 GüKG Nr. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Ein solcher Anschlußaufenthalt, für den die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften des allgemeinen Ausländerrechts maßgeblich sind (Urteil vom 3. November 1987 - BVerwG 9 C 254.86 - BVerwGE 78, 243), steht in keinem Zusammenhang mit dem Betreiben des Asylverfahrens; eine am Ende dieses Anschlußaufenthalts stehende Ausreise des Ausländers aus der Bundesrepublik Deutschland ist keine Ausreise, die wegen der Beendigung des Asylverfahrens veranlaßt ist.
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Demgegenüber besteht die Umdeutung in einem verändernden Eingriff in den Verfügungssatz des Verwaltungsaktes (Urteil vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - BVerwGE 62, 300 [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81]; vgl. auch Weyreuther, Zur richterlichen Umdeutung von Verwaltungsakten, DÖV 1985, 126).
  • BVerwG, 17.08.1978 - 5 C 33.77

    Härteregelung - Sollvorschrift - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
    Als "Soll-Vorschrift" verpflichtet § 13 Abs. 2 Satz 1 AuslG die Behörde in dem vom Gesetz vorausgesetzten Regelfall jedoch, so zu verfahren, wie im Gesetz bestimmt, und gestattet ihr nur in Situationen, in denen dies durch besondere Gründe gerechtfertigt ist, nach ihrem Ermessen von der Androhung abzusehen (Urteil vom 17. August 1978 - BVerwG 5 C 33.77 - BVerwGE 56, 220 [BVerwG 17.08.1978 - 5 C 33/77]).
  • VG Aachen, 05.01.2023 - 6 L 2/23

    Eilantrag abgelehnt - Allgemeinverfügung betreffend Lützerath bestätigt

    Rn. 59 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, juris Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 11. April 2016 - 5 E 772/15 -, juris Rn. 7 f.
  • OVG Hamburg, 11.04.2013 - 4 Bf 141/11

    Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung eines rechtskräftig Verurteilten …

    Andere als im angefochtenen Bescheid genannte Normen und Tatsachen sind nur dann nicht heranzuziehen, wenn dadurch die Grenzen überschritten würden, die der Zulässigkeit des sogenannten Nachschiebens von Gründen gezogen sind, d.h., wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1989, 9 C 28/89, NVwZ 1990, 673, juris Rn. 12;… grundlegend schon BVerwG, Urt. v. 27.1.1982, 8 C 12/81, BVerwGE 64, 356, juris Rn. 12;… OVG Bautzen, Beschl. v. 16.6.2010, 4 B 57/10, juris Rn. 13;… BSG, Urt. v. 24.2.2011, B 14 AS 45/09 R, FamRZ 2011, 1055, juris Rn. 17;… BSG, Urt. v. 25.4.2002, B 11 AL 69/01 R, juris Rn. 16 ff.;… Decker, in Posser/ Wolff, VwGO 2008, § 113 Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04

    Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?

    Rn. 104 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, DVBl. 1990, 490 m.w.N.; OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 19 B 585/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3433
OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1989 - 19 B 585/89 (https://dejure.org/1989,3433)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.04.1989 - 19 B 585/89 (https://dejure.org/1989,3433)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. April 1989 - 19 B 585/89 (https://dejure.org/1989,3433)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 330
  • DVBl 1990, 490
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz; …

    Die zur Dauer des Asylverfahrens i.S.d. § 22 Abs. 1 AsylVfG zählende aufenthaltsrechtliche Abwicklung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.10.1988 - BVerwG 9 C 2.88 -) endet auch dann, wenn eine asylverfahrensunabhängige längerfristige oder über einen voraussichtlich längeren Zeitraum jeweils zu verlängernde, d.h. nicht nur der Abwicklung des vorausgegangenen Asylverfahrens und des dadurch bedingten Aufenthalts dienende Duldung oder Aufenthaltserlaubnis zwar nicht erteilt worden ist (vgl. zu diesem Fall NdsOVG, B. v. 11.8.1998 - 4 M 3575/98 - ; OVG NRW, B. v. 18.4.1989 -. 19 B 585/89 - ), aber Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthalts seit Abschluß des Asylverfahrens nicht eingeleitet worden und auch nicht abzusehen sind, weil der Ausländer nirgendwo erfaßt worden ist und sich keine Ausländerbehörde als zuständig ansieht.

    Soweit es sich um die fortgeltenden Wirkungen einer ausdrücklichen Zuweisung handele, sei dies in der obergerichtlichen Rechtsprechung im Übrigen geklärt (OVG NRW, Beschl. v. 18.04.1989 -19 B 585/89 -, EzAR 223, Nr. 13, m.w.N.).

    Ein solcher Fall ist jedenfalls dann gegeben, wenn dem Ausländer eine vom Asylverfahren unabhängige Duldung erteilt wird und damit zu rechnen ist, dass sie für einen längeren Zeitraum (ggf. wiederholt) verlängert werden wird (ebenso OVG NRW, B. v. 18.4.1989 - 19 B 585/89 -, NVwZ-RR 1990, 33 = NWVBl. 1989, 446 = ZAR 1989, 175 (LS) ).

  • LSG Hessen, 06.10.2011 - L 9 AY 8/08

    Kostenerstattung zwischen Leistungsträgern des AsylbLG untereinander

    Ein solcher Fall ist jedenfalls dann gegeben, wenn dem Ausländer eine vom Asylverfahren unabhängige Duldung erteilt wird und damit zu rechnen ist, dass sie für einen längeren Zeitraum (ggf. wiederholt) verlängert werden wird (ebenso OVG NRW, B. v. 18.4.1989 - 19 B 585/89 -, NVwZ-RR 1990, 33 = NWVBI. 1989, 446 = ZAR 1989, 175 (LS) ).

    Auch in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist anerkannt, dass die zur Dauer des Asylverfahrens zählende aufenthaltsrechtliche Abwicklung (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 2/88 -) jedenfalls mit der wirksamen Erteilung einer in Kenntnis eines vorausgegangenen erfolglosen Asylverfahrens ergehenden asylverfahrensunabhängigen längerfristigen oder über einen voraussichtlich längeren Zeitraum jeweils zu verlängernden, d.h. nicht nur der Abwicklung des vorausgegangenen Asylverfahrens und des dadurch bedingten Aufenthalts dienenden Duldung oder Aufenthaltserlaubnis endet (BVerwG, Urteil vom 31. März 1992 - 9 C 155/90 - NVwZ 1993, 276; Hess. VGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - 1 TG 651/00 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. April 1989 - 19 B 585/89 - NVwZ-RR 1990, 330 und Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 16 A 3606/03 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1997 - 25 B 2973/96

    Wohnungsnahme; Ausländer; Meldebehörde; Eintragung ins Melderegister; …

    Rn. 8 Vgl. zu § 22 AsylVfG a.F.: BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - 9 C 2.88 -, DVBl. 1989, 262 = NVwZ 1989, 473; Urteil vom 31. März 1992 - 9 C 155.90 -, NVwZ 1993, 276, 278; OVG NW, Beschluß vom 18. April 1989 - 19 B 585/89 -, NWVBl. 1989, 446; zu § 50 AsylVfG n.F.: OVG NW, Beschluß vom 2. Juni 1995 - 18 B 2001/94 -.

    Rn. 10 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. November 1989 - 9 C 28.89 -, DVBl. 1990, 490 = NVwZ 1990, 673; Urteil vom 31. März 1992, aaO; OVG NW, Beschluß vom 18. April 1989, aaO, 447; Beschluß vom 2. Juni 1995 - 18 B 2001/94 -.

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