Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10.OVG |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 203 S 1 BGB, § 677 BGB, § 679 BGB, § 683 BGB, § 102 SGB 10
Kostentragungspflicht bei Schülerbeförderung - esovgrp.de
BGB § 203,BGB § ... 203 S 1,BGB § 677,BGB § 679,BGB § 683,SchulG § 69,SchulG § 69 Abs 1,SchulG § 69 Abs 1 S 1,SchulG § 69 Abs 4,SchulG § 69 Abs 4 S 2,SchulG § 69 Abs 7,SchulG § 69 Abs 7 S 2,SGB X § 102,SGB X § 104,SGB XII § 93,SGB XII § 93 Abs 1,VwGO § 43,VwGO § 43 Abs 2,VwGO § 43 Abs 2 S 1
Allgemeinheit, Aufwendung, Ausgleich, Beförderungsdauer, Belang der Allgemeinheit, Eingliederungshilfe, entgegenstehender Wille, Ermessen, Fahrtdauer, Fahrtkosten, Fahrzeit, Feststellung, Feststellungsklage, fremdes Geschäft, Förderschule, Förderschüler, Fürsorge, ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung der entstandenen Aufwendungen entsprechend den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag bei Übernahme der Pflicht des Landkreises zur Schülerbeförderung; Zurückweisung des Einsatzes von Schulbussen auch bei Förderschülern aufgrund einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattung der entstandenen Aufwendungen entsprechend den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag bei Übernahme der Pflicht des Landkreises zur Schülerbeförderung; Zurückweisung des Einsatzes von Schulbussen auch bei Förderschülern aufgrund einer ...
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 24.06.2010 - 7 K 1429/09
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10.OVG
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 251
- DÖV 2011, 327
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86
Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10
Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen das Ermessen auf null reduziert ist oder die Behörde ein Tätigwerden gänzlich ablehnt (vgl. BVerwGE 80, 170 [173 ff.]; BGH, NJW 1978, 1258 [1259]).Hinzu kommt, dass eine Handlungsfreiheit, die von dem zuständigen Aufgabenträger nicht beansprucht wird, weniger schutzwürdig ist (vgl. BVerwGE 80, 170 [175]).
- BSG, 27.11.1991 - 4 RA 10/91
Verzicht auf Sozialleistungsansprüche
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10
Der darin geregelte Ausgleich unter Leistungsträgern setzt voraus, dass die in Anspruch genommene Körperschaft gegenüber dem Berechtigten zur Gewährung von Sozialleistungen im Sinne des Sozialgesetzbuchs verpflichtet war (vgl. BSG…, Urteil vom 03.04.1990 - 10 RKg 29/89 -, juris Rn. 11; Urteil vom 27.11.1991 - 4 RA 10/91 -, juris Rn. 22). - BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75
Freibad an der Autobahn - § 839 BGB, haftende Körperschaft bei …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10
Das gilt insbesondere in den Fällen, in denen das Ermessen auf null reduziert ist oder die Behörde ein Tätigwerden gänzlich ablehnt (vgl. BVerwGE 80, 170 [173 ff.]; BGH, NJW 1978, 1258 [1259]).
- BSG, 03.04.1990 - 10 RKg 29/89
Anrechnung des Kindergeldzuschlags auf die Sozialhilfeleistung
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10
Der darin geregelte Ausgleich unter Leistungsträgern setzt voraus, dass die in Anspruch genommene Körperschaft gegenüber dem Berechtigten zur Gewährung von Sozialleistungen im Sinne des Sozialgesetzbuchs verpflichtet war (vgl. BSG, Urteil vom 03.04.1990 - 10 RKg 29/89 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 27.11.1991 - 4 RA 10/91 -, juris Rn. 22). - BGH, 20.06.1963 - VII ZR 263/61
Funkenflug - § 677, § 683 BGB, auch-fremdes Geschäft
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10
Insofern handelt es sich allenfalls um ein sogenanntes "auch fremdes" Geschäft, welches die Anwendung der Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht ausschließt (vgl. BGHZ 40, 28 [30]). - BVerwG, 27.10.1970 - VI C 8.69
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10
Jedenfalls bei einer gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gerichteten Klage findet die Vorschrift keine Anwendung, wenn - wie vorliegend - keine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren droht (vgl. BVerwGE 36, 179 [181 f.]; 112, 253 [256]). - BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87
Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10
Vielmehr ist in diesen Fällen der Träger der Sozialhilfe verpflichtet, im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII die Beförderung zu gewährleisten (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1993, 198). - BVerwG, 05.12.2000 - 11 C 6.00
Feststellungsklage; berechtigtes Interesse; Subsidiarität; allgemeines …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2010 - 2 A 11003/10
Jedenfalls bei einer gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft gerichteten Klage findet die Vorschrift keine Anwendung, wenn - wie vorliegend - keine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren droht (vgl. BVerwGE 36, 179 [181 f.]; 112, 253 [256]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 6 A 1760/11
Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen
Rn. 46 Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 2 A 11003/10 -, juris; auch BGH, Urteil vom 13. November 2003 - III ZR 70/03 -, BGHZ 156, 394.Rn. 96 Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170; auch Nds. OVG, Urteil vom 23. April 2012 - 11 LB 267/11 -, juris; OVG Rh-Pf., Urteil vom 13. Dezember 2010 - 2 A 11003/10 -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11
Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB …
Rn. 35 Vgl. BVerwG, Urteile vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, a. a. O., und vom 22. November 1985 - 4 A 1.83 -, ZfW 1986, 357; OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, ZBR 2013, 274; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. Dezember 2010 - 2 A 11003/10 -, juris; Seiler in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl., Vor § 677 Rn. 24. - VG Minden, 27.06.2017 - 4 K 5405/16 Rn. 29 Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, juris, Rdn. 13 ff.; OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, juris, Rdn. 40; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 2 A 11003/10 -, juris, Rdn. 24.
Rn. 74 Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, juris, Rdn. 17; OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, juris, Rdn. 90; OVG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 2012 - 11 LB 267/11 -, juris, Rdn. 33; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 2 A 11003/10 -, juris, Rdn. 40.
- OVG Thüringen, 24.08.2017 - 4 KO 391/14
Ersatz von Aufwendungen eines Privaten aus öffentlich-rechtlicher GoA; Reparatur …
In diesem rechtlichen Zusammenhang sind die einschlägigen Gesichtspunkte zu würdigen, die für das öffentliche Interesse bestimmend sein können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - juris Rdnr. 14 ff.; BGH, Urteil vom 2. April 1998 - III ZR 251/96 - BGHZ 138, 281; OVG Koblenz, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 2 A 11003/10 - juris Rdnr. 38 ff.; OVG Münster…, Urteil vom 13. September 2017 - 20 A 1789/15 - juris Rdnr. 82). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2023 - 6 A 2075/21
Aufwendungsersatz für einen in der Corona-Pandemie als Lehrmittel beschafften …
Rn. 18 OVG NRW, Urteil vom 14.3.2013 - 6 A 1760/11 -, NVwZ-RR 2013, 759 = juris Rn. 90 f.; vgl. BVerwG, Urteil vom 6.9.1988 - 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170 = juris Rn. 16 f.; Nds. OVG, Urteil vom 23.4.2012 - 11 LB 267/11 -, juris Rn. 33; OVG Rh-Pf., Urteil vom 13.12.2010 - 2 A 11003/10 -, juris Rn. 38 ff. - VG Düsseldorf, 11.05.2016 - 28 K 5714/14
Umfang der Erlaubnispflicht bei der Änderungen von denkmalgeschützten baulichen …
Rn. 72 Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170; auch OVG Nds., Urteil vom 23. April 2012 - 11 LB 267/11 - juris; OVG Rheinland-Pfalz (Rh-Pf.), Urteil vom 13. Dezember 2010 - 2 A 11003/10 - juris. - VGH Bayern, 20.11.2017 - 7 B 17.320
Übernahme von Beförderungskosten für den Schulweg
Offen bleiben kann, ob der Zulässigkeit des Feststellungsantrags, den Beklagten für die weiteren Schuljahre zur Übernahme der Beförderungskosten zu verpflichten, bereits § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO entgegensteht, oder ob diese Vorschrift bei Feststellungsklagen, die gegen öffentlich-rechtliche Körperschaften gerichtet sind, nicht anwendbar ist (vgl. OVG RhPf, U.v. 13.12.2010 - 2 A 11003/10 - juris Rn. 21). - VG Köln, 25.06.2021 - 3 K 5625/20 Rn. 27 Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 1988 - 4 C 5.86 -, BVerwGE 80, 170; auch Nds. OVG, Urteil vom 23. April 2012 - 11 LB 267/11 -, juris; OVG Rh-Pf., Urteil vom 13. Dezember 2010 - 2 A 11003/10 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 14. März 2013 - 6 A 1760/11 -, Rn. 87 - 97, juris.
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Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 08.12.2010 - 1 Bs 181/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Festhalteverfügung für ein als Kauffahrteischiff genutztes Sportboot
- Justiz Hamburg
§ 11 SchSV 1998, § 5 SchBesV, § 2 SeeSpbootV, § 15 SeeSpbootV, § 9 SchSG
Festhalteverfügung für ein als Kauffahrteischiff genutztes Sportboot - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das als Kauffahrteischiff genutzte Sportboot
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
"Kauffahrteischiffeigenschaft" von mit Mannschaft zum gewerbsmäßigen Transport von Personen über See genutzten Sportbooten; Einsatz eines nach § 5 See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV) erteilten Bootszeugnisses als Schiffssicherheitszeugnis für ein Kauffahrteischiff; ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.07.2010 - 5 E 1817/10
- OVG Hamburg, 08.12.2010 - 1 Bs 181/10
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 251
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- OVG Hamburg, 01.10.2009 - 1 Bs 129/09
Kauffahrteischiff; objektive Zweckbestimmung; vorgeschriebene Besatzung; …
Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2010 - 1 Bs 181/10
Die Zweckbestimmung eines Seeschiffes ist nicht nach bloß subjektiven Kriterien festzulegen, sondern in erster Linie nach äußeren, allgemein-gültigen Merkmalen, die nach technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten auf eine bestimmte gewerbsmäßige Nutzung schließen lassen (vgl. BFH, Urt. v. 13.2.1992 a.a.O., OVG Hamburg, Beschl. v. 1.10.2009, 1 Bs 129/09, NordÖR 2010, 75 -"Tiedverdriew"-).Anders als vom Beschwerdegericht im Fall eines als Fischereifahrzeug gebauten und als Sonderfahrzeug mit einem Schiffssicherheits- und Schiffsbesatzungszeugnis versehenen Kauffahrteischiffes angenommen (OVG Hamburg, Beschl. v. 1.10.2009, a.a.O.), kann vorliegend wegen der Besonderheiten des Einzelfalls das Auslaufen und die Weiterfahrt des als Sportboot gebauten Seeschiffes C... generell unter der Bedingung gestattet werden, dass dies nur die Gesellschafter der Antragstellerin zur persönlichen Nutzung des Schiffs als Schiffsführer zu privaten Zwecken ohne zahlende Gäste tun.
Bereits diese abstrakte Gefahrenlage, mit der die Antragsgegnerin die Vollzugsanordnung begründet hat, reicht nach der ständigen Rechtsprechung des Beschwerdegerichts im Hinblick auf die schwerwiegenden Folgen bei einer Realisierung der Gefahr aus, um die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu rechtfertigen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 1.10.2009 a.a.O. m.w.N).
- OVG Hamburg, 21.04.2005 - 1 Bf 74/04
Bei einem Traditionsschiff muss der Betrieb selbst ideellen Zwecken dienen - …
Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2010 - 1 Bs 181/10
Eine solche Auslegung wäre mit der Zielrichtung der gesetzlichen Vorschrift schwer in Einklang zu bringen (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 21.4.2005, 1 Bf 74/04, NordÖR 2006, 117 -Libelle-).Insofern stellt das Gestatten des Auslaufens und der Weiterfahrt unter der Bedingung, dass dies nur die Gesellschafter der Antragstellerin zur persönlichen Nutzung des Schiffs als Schiffsführer zu privaten Zwecken ohne zahlende Gäste dürfen, ein von der Antragsgegnerin schon anderweitig genutztes milderes Mittel dar (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 21.4.2005, a.a.O.).
- BFH, 13.02.1992 - V R 140/90
Vercharterung einer Hochseeyacht ist nicht steuerfrei (§ 4 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. …
Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2010 - 1 Bs 181/10
Zu den Seeschiffen, die dem Erwerb durch Seefahrt dienen, zählen z.B. solche, die Personen oder Güter gegen Entgelt über See transportieren, auf See Schlepper-, Bugsier- oder Bergungsdienste leisten, der Seefischerei oder dem gewerblichen Lotsendienst dienen (vgl. BFH, Urt. v. 13.2.1992, BFHE 167, 232 m.w.N.).Die Zweckbestimmung eines Seeschiffes ist nicht nach bloß subjektiven Kriterien festzulegen, sondern in erster Linie nach äußeren, allgemein-gültigen Merkmalen, die nach technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten auf eine bestimmte gewerbsmäßige Nutzung schließen lassen (vgl. BFH, Urt. v. 13.2.1992 a.a.O., OVG Hamburg, Beschl. v. 1.10.2009, 1 Bs 129/09, NordÖR 2010, 75 -"Tiedverdriew"-).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.1993 - 13 A 3551/92
Anerkennung eines Seeschiffahrtunternehmens; Mitgliedschaft in Linienkonferenz; …
Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2010 - 1 Bs 181/10
Für die Definition des Begriffs "Reeder" ist auf die Vorschriften des Seehandelsrechts zurückzugreifen, da im deutschen öffentlichen Seerecht keine allgemeine Definition des Reeders existiert (vgl. OVG Münster, Urt. v. 4.10.1993, 13 A 3551/92, juris).
- VG Schleswig, 20.02.2019 - 11 A 386/18
Aufenthaltstitel für Mitglieder von Schiffsbesatzungen
Zu den Seeschiffen, die dem Erwerb durch Seefahrt dienen, zählen z. B. solche, die Personen oder Güter gegen Entgelt über See transportieren, auf See Schlepper-, Bugsier- oder Bergungsdienste leisten, der Seefischerei oder dem gewerblichen Lotsendienst dienen (vgl. OVG B-Stadt, Beschl. v. 08.12.2010, - 1 Bs 181/10 -, juris m. w. N.;… Maunz-Düring, Grundgesetz, Loseblatt-Kommentar, Art. 27, Rn. 17). - VG Hamburg, 28.06.2022 - 5 E 2426/22
Festhalteverfügung gegen ein in den Bodden eingesetztes Seeschiff (erfolgloser …
Soweit das Hamburgische Oberverwaltungsgericht in einer Entscheidung über eine Festhalteverfügung gegenüber einem als Sportboot gebauten Schiff eine Ausnahme für die persönliche Nutzung zu privaten Zwecken ohne zahlende Gäste gefordert hat ( OVG Hamburg, Beschl. v. 8.12.2010, 1 Bs 181/10 , juris Rn. 20 ), lässt sich dies nicht auf den hiesigen Sachverhalt übertragen.Kennzeichnung">484 HGB ist Reeder der Eigentümer eines ihm zum Erwerb durch Seefahrt dienenden Schiffes (zur Anwendbarkeit dieser Begriffsdefinition OVG Hamburg, Beschl. v. 8.12.2010, 1 Bs 181/10 , juris Rn. 19 ).
Diese abstrakte Gefahrenlage, mit der die Antragsgegnerin die Vollzugsanordnung begründet hat, reicht nach der Rechtsprechung des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts im Hinblick auf die schwerwiegenden Folgen bei einer Realisierung der Gefahr aus, um die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu rechtfertigen (vgl. für eine Festhalteverfügung nach der SchBesV OVG Hamburg, Beschl. v. 1.10.2009, a.a.O., Rn. 21 und für eine Festhalteverfügung nach SchSV OVG Hamburg, Beschl. v. 8.12.2010, 1 Bs 181/10 , juris Rn. 22 ).
- VG Schleswig, 14.11.2013 - 4 B 58/13
Notwendigkeit eines Aufenthaltstitels für Besatzungsmitglieder eines …
Zu den Seeschiffen, die dem Erwerb durch Seefahrt dienen, zählen z.B. solche, die Personen oder Güter gegen Entgelt über See transportieren, auf See Schlepper-, Bugsier- oder Bergungsdienste leisten, der Seefischerei oder dem gewerblichen Lotsendienst dienen (vgl. OVG B-Stadt, Beschl. v. 8.12.2010, - 1 Bs 181/10 -, juris m. w. N.;… Maunz-Düring, Grundgesetz, Loseblatt-Kommentar, Art. 27, Rn. 17).
- VG Hamburg, 13.05.2019 - 5 E 2040/19 Unter einer gewerbsmäßigen Nutzung ist zu verstehen, dass der Einsatz des Schiffes mit einer gewissen Regelmäßigkeit zum Zwecke der Gewinnerzielung erfolgt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 8.10.2010, 1 Bs 181/10, juris Rn. 8).
- VG Schleswig, 10.11.2017 - 11 B 59/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Festsetzung einer Ausreisefrist
Zu den Seeschiffen, die dem Erwerb durch Seefahrt dienen, zählen z.B. solche, die Personen oder Güter gegen Entgelt über See transportieren, auf See Schlepper-, Bugsier- oder Bergungsdienste leisten, der Seefischerei oder dem gewerblichen Lotsendienst dienen (vgl. OVG B-Stadt, Beschl. v. 8.12.2010, - 1 Bs 181/10 -, juris m. w. N.;… Maunz-Düring, Grundgesetz, Loseblatt-Kommentar, Art. 27, Rn. 17). - VG Schleswig, 10.11.2017 - 11 B 57/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Festsetzung einer Ausreisefrist
Zu den Seeschiffen, die dem Erwerb durch Seefahrt dienen, zählen z.B. solche, die Personen oder Güter gegen Entgelt über See transportieren, auf See Schlepper-, Bugsier- oder Bergungsdienste leisten, der Seefischerei oder dem gewerblichen Lotsendienst dienen (vgl. OVG B-Stadt, Beschl. v. 8.12.2010, - 1 Bs 181/10 -, juris m. w. N.;… Maunz-Düring, Grundgesetz, Loseblatt-Kommentar, Art. 27, Rn. 17). - VG Schleswig, 10.11.2017 - 11 B 58/17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Festsetzung einer Ausreisefrist
Zu den Seeschiffen, die dem Erwerb durch Seefahrt dienen, zählen z.B. solche, die Personen oder Güter gegen Entgelt über See transportieren, auf See Schlepper-, Bugsier- oder Bergungsdienste leisten, der Seefischerei oder dem gewerblichen Lotsendienst dienen (vgl. OVG B-Stadt, Beschl. v. 8.12.2010, - 1 Bs 181/10 -, juris m. w. N.;… Maunz-Düring, Grundgesetz, Loseblatt-Kommentar, Art. 27, Rn. 17). - VG Hamburg, 27.10.2022 - 5 E 4216/22
Erfolgloser Eilantrag einer Betreiberin von Wassertaxis gegen das Erfordernis, …
Kauffahrteischiff i.S.d. § 1 SchBesV ist ein Seeschiff, das zu mittelbarem oder unmittelbarem Erwerb bestimmt ist (zum Begriff des Kauffahrteischiffes näher OVG Hamburg, Beschl. v. 8.12.2010, 1 Bs 181/10 , juris Rn. 16 ). - VG Hamburg, 24.04.2024 - 5 K 4125/22
Erfolgreiche Klage einer Reederin gegen eine auf dem Seearbeitsgesetz beruhende …
Kauffahrteischiff ist jedes Seeschiff, das zu unmittelbarem oder mittelbarem Erwerb durch Seefahrt bestimmt ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 8.12.2010, 1 Bs 181/10, juris Rn. 16;… VG Hamburg, Beschl. v. 27.10.2022, 5 E 4216/22, juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Keine Verpflichtung zur Verlegung eines Abwasserkanals in bestimmter Tiefe
- rechtsportal.de
Gestaltungsspielraum des Aufgabenträgers bei der Planung seiner Entwässerungsanlage auch hinsichtlich technischer Detaillösungen; Verpflichtung zur Verlegung eines Abwasserkanals in bestimmter Tiefe
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Pumpe muss her
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gestaltungsspielraum des Aufgabenträgers bei der Planung seiner Entwässerungsanlage auch hinsichtlich technischer Detaillösungen; Verpflichtung zur Verlegung eines Abwasserkanals in bestimmter Tiefe
Verfahrensgang
- VG Weimar, 11.10.2007 - 6 E 1004/07
- OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 251
- DÖV 2011, 325
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (10)
- OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07
Dies ist ungeachtet eines existierenden Rechtsnachfolgetatbestandes schon deshalb fraglich, weil die öffentliche Entwässerungseinrichtung einer Gemeinde mit der räumlich und technisch umfassenderen öffentlichen Einrichtung eines Zweckverbandes rechtlich nicht identisch ist (st. Rspr. des Senats, vgl. Urteil vom 12.12.2001, 4 N 595/94, LKV 2002, 534 ff.; Beschluss vom 17.07.2009, 4 EO 102/09, Abdruck S. 5).Der Einrichtungsträger bestimmt durch sein Planungskonzept, wie er die öffentliche Einrichtung ausgestalten will und welche Vorteile den jeweiligen Grundstücken durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Entwässerungseinrichtung geboten werden sollen (vgl. zum Vorstehenden Urteile des Senats vom 12.12.2001, 4 N 595/94;… a. a. O.; Beschluss des Senats vom 10.08.2010, 4 EO 663/08, Abdruck S. 13 f.).
- VGH Bayern, 16.07.2007 - 4 B 06.1953
Anschluss- und Benutzungszwang; Planungsermessen; Erschlossensein; …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07
Die abwassertechnische Lösung muss wegen der oben genannten planungsrelevanten Gesichtspunkte nicht für das gesamte Aufgabengebiet einheitlich getroffen werden (BayVGH, Urteil vom 16.07.2007, 4 B 06.1953, Juris). - OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07
Des Weiteren weist er die Berechnungsgrundlagen und Bemessungsfaktoren aus, die für die Ermittlung des Beitrags maßgebend sind (zu den Anforderungen im Einzelnen vgl. Beschluss des Senats vom 12.07.2002, 4 ZEO 243/00, NVwZ-RR 2003, S. 229 [231 f.], m. w. Nw.).
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973, 1 BvR 23, 155/73, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985, 2 BvR 1642/83, BVerfGE 69, 220 [228, 229]). - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18.07.1973, 1 BvR 23, 155/73, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21.03.1985, 2 BvR 1642/83, BVerfGE 69, 220 [228, 229]). - OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07
Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23.04.1998, 4 ZEO 6/97, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. Nw. zur Rspr.). - OVG Thüringen, 14.07.2003 - 4 EO 810/02
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Anschlussbeitrag; Entwässerungseinrichtung; …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07
Denn eine derartige Anlage gehört zu den standardmäßigen technischen Maßnahmen, um ein Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen (Beschluss vom 14.07.2003, 4 EO 810/02, ThürVBl 2004, S. 73 = LKV 2004, 333). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - 4 L 360/06
Anschluss- und Benutzungszwang bei Entwässerung durch Druckleitung
Auszug aus OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07
Sie ist insbesondere nicht gehindert, bei der Entscheidung über das Entwässerungssystem vorrangig die aus ihrer Sicht kostengünstigste Lösung zu wählen und das gegenläufige Kosteninteresse der Eigentümer der daran angrenzenden Grundstücke zurückzustellen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.06.1997; OVG BB, Beschluss vom 11.01.2010, 9 N 173.08; OVG LSA, Urteil vom 21.04.2009, 4 L 360/06; OVG Nds., Beschluss vom 03.04.1997, 9 L 179/96; jeweils zitiert nach Juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.01.2010 - 9 N 173.08
Gestaltungsspielraum des abwasserbeseitigungspflichtigen Zweckverbandes bei der …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07
Sie ist insbesondere nicht gehindert, bei der Entscheidung über das Entwässerungssystem vorrangig die aus ihrer Sicht kostengünstigste Lösung zu wählen und das gegenläufige Kosteninteresse der Eigentümer der daran angrenzenden Grundstücke zurückzustellen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.06.1997; OVG BB, Beschluss vom 11.01.2010, 9 N 173.08; OVG LSA, Urteil vom 21.04.2009, 4 L 360/06; OVG Nds., Beschluss vom 03.04.1997, 9 L 179/96; jeweils zitiert nach Juris). - OVG Niedersachsen, 03.04.1997 - 9 L 179/96
Gerichtl. Überprüfbark. d. Abwasserbeseitigungkonzepts; Abwasserbeseitigung; …
Auszug aus OVG Thüringen, 07.10.2010 - 4 EO 798/07
Sie ist insbesondere nicht gehindert, bei der Entscheidung über das Entwässerungssystem vorrangig die aus ihrer Sicht kostengünstigste Lösung zu wählen und das gegenläufige Kosteninteresse der Eigentümer der daran angrenzenden Grundstücke zurückzustellen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.06.1997; OVG BB, Beschluss vom 11.01.2010, 9 N 173.08; OVG LSA, Urteil vom 21.04.2009, 4 L 360/06; OVG Nds., Beschluss vom 03.04.1997, 9 L 179/96; jeweils zitiert nach Juris).
- OVG Thüringen, 30.11.2017 - 4 KO 823/14
Anschluss eines im ländlichen Raum liegendes Wohngrundstück an zentrale …
Vielmehr ist eine wertende Betrachtung durchzuführen, bei der die Kosten für den technischen Anschluss in Relation zum Grundstück und dessen Wert zu setzen sind (Fortführung Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 - S. 7 des amtlichen Umdrucks und vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 10 des amtlichen Umdrucks).Der Einrichtungsträger bestimmt durch sein Planungskonzept, wie er die öffentliche Einrichtung ausgestalten will und welche Vorteile den jeweiligen Grundstücken durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Entwässerungseinrichtung geboten werden sollen (vgl. zum Vorstehenden Urteile des Senats vom 12. Dezember 2001 - 4 N 595/94 - juris; Senatsbeschluss vom 10. August 2010 - 4 EO 663/08 - S. 13 f. des amtlichen Umdrucks; Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 11 f. des amtlichen Umdrucks).
Sie ist insbesondere nicht gehindert, bei der Entscheidung über das Entwässerungssystem vorrangig die aus ihrer Sicht kostengünstigste Lösung zu wählen und das gegenläufige Kosteninteresse der Eigentümer der daran angrenzenden Grundstücke zurückzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 11 f. des amtlichen Umdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2010 - 9 N 173.08 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 2009 - 4 L 360/06 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. April 1997 - 9 L 179/96 - juris).
Er ist insbesondere nicht gehindert, bei der Entscheidung über das Entwässerungssystem vorrangig die aus seiner Sicht kostengünstigste Lösung zu wählen und das gegenläufige Kosteninteresse der Eigentümer der daran angrenzenden Grundstücke zurückzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 11 f. des amtlichen Umdrucks m. w. N.).
Von solchen "besonderen Gründen" ist nicht schon dann auszugehen, wenn der Anschluss des Grundstücks an die zentrale Abwasserentsorgung nur mit Hilfe einer Hebeanlage möglich wäre, denn eine derartige Anlage gehört zu den standardmäßigen technischen Maßnahmen, um ein Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 10 des amtlichen Umdrucks, juris Rdnr. 25;… Senatsbeschluss vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 - S. 6 f. des amtlichen Umdrucks, juris Rdnr. 10).
Vielmehr sind bei dieser bewertenden Betrachtung die Kosten für den technischen Anschluss in Relation zum Grundstück und dessen Wert zu setzen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 - S. 7 des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 10 des amtlichen Umdrucks).
- OVG Thüringen, 15.11.2023 - 4 KO 25/17
Kosten des Anschlusses an einen Abwasserkanal
Von solchen "besonderen Gründen" ist nicht schon dann auszugehen, wenn der Anschluss des Grundstücks an die zentrale Abwasserentsorgung nur mit Hilfe einer Hebeanlage möglich wäre, denn eine derartige Anlage gehört zu den standardmäßigen technischen Maßnahmen, um ein Grundstück an die öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 10 des amtlichen Umdrucks, juris Rn. 25;… Senatsbeschluss vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 - S. 6 f. des amtlichen Umdrucks, juris Rn. 10).Bei dieser den jeweiligen Einzelfall in den Blick nehmenden, bewertenden Betrachtung sind die Kosten für den technischen Anschluss in Relation zum Grundstück und seinem konkreten Wert zu setzen (vgl. Urteil des Senats vom 30. November 2017 - 4 KO 823/14 - Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 - S. 7 des amtlichen Umdrucks, und vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 10 des amtlichen Umdrucks).
- VG Magdeburg, 25.10.2011 - 9 A 56/10
Anschluss- und Benutzungszwang; Verpflichtung zur Anpassung; Berücksichtigung von …
Der Mehraufwand durch Einbau einer Hebeanlage stellt keine technische Unmöglichkeit im Sinne der Vorschriften dar (vgl. nur: Thüringer OVG, B. v. 07.10.2010, 4 EO 798/07; juris).Bereits aus Gründen der Verhältnismäßigkeit steht die Ermächtigung zum Erlass des streitbefangenen Bescheides zur Anpassung der Grundstücksentwässerungsanlage unter dem Vorbehalt, dass der Abwasserkanal nach den Regeln der Technik entsprechend geplant und ausgeführt wurde, also betriebsbereit ist (vgl. nur: Thüringer OVG, B. v. 07.10.2010, 4 EO 798/07 mit Verweis auf Bayr. VGH, U. v. 25.07.1990, 4 B 88.181; juris).
Die Annahme eines Planungsfehlers ist nicht bereits dann gegeben, wenn einzelne oder wie hier, "nur" ein Grundstück nicht im freien Gefälle entwässert werden können (Thür. OVG, B. 07.10.2010, 4 EO 798/07; juris).
Der Entwässerungspflichtige bestimmt durch sein Planungskonzept, wie er die öffentliche Einrichtung ausgestalten will und welche Vorteile den jeweiligen Grundstücken durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Entwässerungseinrichtung geboten werden sollen (vgl. nur: Thüringisches OVG, B. v. 07.10.2010, 4 EO 798/07 mit Verweis auf U. v. 12.12.2001, 4 N 595/94, B. v. 10.08.2010, 4 EO 663/08; juris).
- OVG Sachsen, 02.11.2016 - 5 A 519/14
Schmutzwasserbeitrag; privater Anschlussaufwand ; Druckentwässerung mit privater …
Ob er bei der Planung und Herstellung der zentralen Abwasserentsorgungseinrichtung in jeder Hinsicht die zweckmäßigste und kostengünstigste Lösung gewählt hat, steht deshalb nicht zur Entscheidung des Gerichts (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 -, juris Rn. 27/28; OVG LSA…, Urt. vom 21. April 2009 - 4 L 360/06 -, juris Rn. 24;… BayVGH, Urt. v. 16. Juli 2007 - 4 B 06.1953 -, juris Rn. 20;… NdsOVG, Urt. v. 25. Juni 1997 - 9 K 5855/95 -, juris Rn. 46;… OVG NRW, Urt. v. 18. Juni 1997 - 22 A 1406/96 -, juris Rn. 15 bis 17). - OVG Thüringen, 02.03.2026 - 4 ZKO 654/23
Anschluss- und Benutzungszwang: Zur Bedeutung der Angaben im …
Seine Grenzen findet dieser Gestaltungsspielraum erst dann, wenn der Aufgabenträger ihn ohne sachlichen Grund, d. h. willkürlich zu Lasten der Anschlusspflichtigen ausgenutzt hat (vgl. dazu nur den Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 -, Rn. 27 f., juris sowie Senatsurteile vom 30. November 2017 - 4 KO 823/14 -, Rn. 76 ff., juris …und vom 15. November 2023 - 4 KO 25/17 -, Rn. 40 ff., juris).Liegt dieser Fall nicht vor, bedarf es einer einzelfallbezogenen Gesamtbetrachtung, bei der auch die durch die abwasserseitige Erschließung vermittelte Wertsteigerung zu beachten ist (…s. zum Ganzen die Senatsrechtsprechung im Beschluss vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 -, Rn. 10 f., juris; Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 -, Rn. 25 , juris;… Senatsurteil vom 15. November 2023 - 4 KO 25/17 -, Rn. 51 und 57 ff., juris;… Senatsurteil vom 30. November 2017 - 4 KO 823/14 -, Rn. 130 ff., juris).
- OVG Thüringen, 04.03.2026 - 4 ZKO 654/23
Anschluss- und Benutzungszwang; Abwasserbeseitigungskonzept; subjektives Recht; …
Seine Grenzen findet dieser Gestaltungsspielraum erst dann, wenn der Aufgabenträger ihn ohne sachlichen Grund, d. h. willkürlich zu Lasten der Anschlusspflichtigen ausgenutzt hat (vgl. dazu nur den Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 -, Rn. 27 f., juris sowie Senatsurteile vom 30. November 2017 - 4 KO 823/14 -, Rn. 76 ff., juris …und vom 15. November 2023 - 4 KO 25/17 -, Rn. 40 ff., juris).Liegt dieser Fall nicht vor, bedarf es einer einzelfallbezogenen Gesamtbetrachtung, bei der auch die durch die abwasserseitige Erschließung vermittelte Wertsteigerung zu beachten ist (…s. zum Ganzen die Senatsrechtsprechung im Beschluss vom 14. Juli 2003 - 4 EO 810/02 -, Rn. 10 f., juris; Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 -, Rn. 25, juris;… Senatsurteil vom 15. November 2023 - 4 KO 25/17 -, Rn. 51 und 57 ff., juris;… Senatsurteil vom 30. November 2017 - 4 KO 823/14 -, Rn. 130 ff., juris).
- VG Gera, 18.04.2018 - 2 K 753/16
Erteilung einer Bestätigung, dass den Belangen der Wirtschaftlichkeit und …
Rn. 49 "Der Einrichtungsträger bestimmt durch sein Planungskonzept, wie er die öffentliche Einrichtung ausgestalten will und welche Vorteile den jeweiligen Grundstücken durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Entwässerungseinrichtung geboten werden sollen (vgl. zum Vorstehenden Urteile des Senats vom 12. Dezember 2001 - 4 N 595/94 - juris; Senatsbeschluss vom 10. August 2010 - 4 EO 663/08 - S. 13 f. des amtlichen Umdrucks; Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 11 f. des amtlichen Umdrucks).Sie ist insbesondere nicht gehindert, bei der Entscheidung über das Entwässerungssystem vorrangig die aus ihrer Sicht kostengünstigste Lösung zu wählen und das gegenläufige Kosteninteresse der Eigentümer der daran angrenzenden Grundstücke zurückzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - S. 11 f. des amtlichen Umdrucks; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. Januar 2010 - 9 N 173.08 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. April 2009 - 4 L 360/06 - juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. April 1997 - 9 L 179/96 - juris)." OVG Weimar, Urteil vom 30. November 2107 - 4 KO 823/14.
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2024 - 4 K 262/23
Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Organisationsentscheidungen eines …
Rn. 61 Danach kommt die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, wenn die zur Beseitigung des Abwassers verpflichtete Gemeinde den Anschlusszwang nicht durchsetzen darf, weil er sich im Einzelfall als unverhältnismäßig darstellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Juli 2017 - 4 L 38/17 -, n. v.; zur entsprechenden Rechtslage in Thüringen vgl. OVG Thüringen…, Urteil vom 30. November 2017 - 4 KO 823/14 -, juris, Rn. 130; Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 -, juris Rn. 25). - VG Gera, 30.10.2013 - 2 K 894/12
Anschluss- und Benutzungszwang nach Herstellung einer Abwasserentsorgungsanlage; …
Insbesondere ist der Anschluss rechtlich nicht unmöglich, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang vorliegen (so aber möglicherweise ThürOVG, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 4 EO 798/07 - in einem beitragsrechtlichen Verfahren). - VG Weimar, 14.08.2015 - 3 K 1214/13 Seine Grenzen findet dieser Gestaltungsspielraum erst dann, wenn der Zweckverband ihn ohne sachlichen Grund, d. h. willkürlich zu Lasten der Anschlusspflichtigen ausgenutzt hat (vgl. hierzu: OVG Thüringen; Beschluss vom 07.10.2010 - 4 EO 798/07 - Juris, Rdnr. 28).
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Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 08.12.2010 - 5 Bf 434/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Abwassergebühren bei Cross-Border-Leasing-Geschäft
- Justiz Hamburg
Abwassergebühren bei Cross-Border-Leasing-Geschäft
- rechtsportal.de
Cross-Border-Leasing-Geschäft (CBL-Geschäft) über Abwasserbeseitigungsanlagen als Hinderungsgrund einer Einstellung von Abschreibungen auf diese Anlage in die Kalkulation der Sielbenutzungsgebühren; Abwälzung der von der Hamburger Stadtentwässerung für eigene ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Cross-Border-Leasing-Geschäft (CBL-Geschäft) über Abwasserbeseitigungsanlagen als Hinderungsgrund einer Einstellung von Abschreibungen auf diese Anlage in die Kalkulation der Sielbenutzungsgebühren; Abwälzung der von der Hamburger Stadtentwässerung für eigene ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 27.10.2004 - 7 K 3176/04
- OVG Hamburg, 08.12.2010 - 5 Bf 434/04
- BVerwG, 28.09.2011 - 9 B 21.11
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 251
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An- …
Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2010 - 5 Bf 434/04
Der Beklagten ging damit durch die Transaktion weder das Eigentum an den hiervon betroffenen Anlagen verloren noch wurde sie durch das Rechtsgeschäft in ihren Nutzungsmöglichkeiten beschränkt; die vermieteten Einrichtungen standen (und stehen) ihr uneingeschränkt zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 10.12.2009, BVerwGE 135, 352, 366 = NVwZ 2010, 517, 521, Rn. 48).Auch insoweit handelt es sich um Kosten der Leistungserbringung (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.2009, a.a.O., Rn. 50 m.w.N.), hier der ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung.
b) Der angefallene Nettobarwertvorteil konnte bei der Gebührenkalkulation deshalb unberücksichtigt bleiben, weil er kostenneutral erzielt wurde (so jetzt auch BVerwG, Urt v. 10.12.2009, a.a.O., Rn. 45 ff.).
Mit der Zahlung der Benutzungsgebühr für die Deckung dieser Kosten erwerben die Leistungsempfänger und Gebührenzahler nicht etwa Ansprüche auf oder Rechte an der betreffenden Anlage (BVerwG, Urt. v. 10.12.2009, a.a.O., Rn. 50;… OVG Münster, Urt. v. 23.11.2006, a.a.O., S. 196).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2006 - 9 A 1029/04
Erlös aus Cross-Border-Leasing steht nicht dem Gebührenzahler zu
Auszug aus OVG Hamburg, 08.12.2010 - 5 Bf 434/04
Die Beklagte erhielt die Zahlungen des US-Trusts, die aus den unter d) beschriebenen Gründen im Grunde auch nicht isoliert gesehen werden dürfen, als Gegenleistung für die "Mithilfe" bei der Erwirtschaftung von Steuervorteilen für den US-Investor (OVG Münster, Urt. v. 23.11.2006, KStZ 2007, 194, 196), d.h. ohne Bezug zu dem durch die Leistungserbringung bedingten Werteverzehr der Anlage.Kostenneutrale Einnahmen sind daher gebührenrechtlich irrelevant (vgl. OVG Münster, Urt. v. 23.11.2006, a.a.O., S. 195;… Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2010, § 6 Rn. 61 ff.;… P. Luksch, a.a.O., S. 136 ff., jeweils m.w.N.).
Mit der Zahlung der Benutzungsgebühr für die Deckung dieser Kosten erwerben die Leistungsempfänger und Gebührenzahler nicht etwa Ansprüche auf oder Rechte an der betreffenden Anlage (…BVerwG, Urt. v. 10.12.2009, a.a.O., Rn. 50; OVG Münster, Urt. v. 23.11.2006, a.a.O., S. 196).
- VGH Baden-Württemberg, 18.02.2020 - 2 S 1504/18
Kalkulation von Abwassergebühren; Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckung; …
Vielmehr haben sie den Charakter "spekulativer" Geschäfte, deren finanzielle Risiken nicht den Gebührenschuldnern auferlegt werden dürfen, sondern von der Gemeinde selbst zu tragen sind (…vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO Rn. 75; BVerwG…, Urteil vom 10.12.2009, aaO Rn. 47 ff. zu Erträgen und Verlusten einer Cross-Border-Leasing-Transaktion; Bay. VGH…, Beschluss vom 19.02.2019 - 20 B 18.2042 - juris Rn. 15; Hamburgisches OVG, Urteil vom 08.12.2010 - 5 Bf 434/04 - juris Rn. 51; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 23.11.2006 - 9 A 1029/04 - juris Rn. 28 ff.;… Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 61).Kostenneutrale Einnahmen sind gebührenrechtlich irrelevant (…vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 31.05.2010, aaO; BVerwG…, Urteil vom 10.12.2009, aaO; Bay. VGH…, Beschluss vom 19.02.2019, aaO; Hamburgisches OVG, Urteil vom 08.12.2010, aaO; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 23.11.2006, aaO;… Brüning in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 61).
- VGH Bayern, 19.02.2019 - 20 B 18.2042
Gebührenkalkulation
Kostenneutrale Einnahmen sind damit gebührenrechtlich irrelevant (BVerwG, U.v. 10.10.2009 - 3 C 29.08 - BVerwGE 135, 352; OVG Münster, U.v. 23.11.2006 - 9 A 1029/04 - KStZ 2007, 194; OVG Hamburg, U.v. 8.12.2010 - 5 Bf 434/04 - juris;… Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rn. 61 ff., jeweils m.w.N.; Christ/Oebbecke, Handbuch für Kommunalabgabenrecht, Rn 345).
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Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 30.11.2010 - 2 Bf 200/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Hemmung der Festsetzungsfrist bei Sondernutzungsgebühren
- Justiz Hamburg
Hemmung der Festsetzungsfrist bei Sondernutzungsgebühren
- rechtsportal.de
Hemmung der Festsetzungsfrist im Falle eines Antrags auf Aufhebung oder Änderung der auf einen Teil der Gesamtforderung beschränkten Festsetzung von Sondernutzungsgebühren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Hemmung der Festsetzungsfrist bei Sondernutzungsgebühren
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Hemmung der Festsetzungsfrist im Falle eines Antrags auf Aufhebung oder Änderung der auf einen Teil der Gesamtforderung beschränkten Festsetzung von Sondernutzungsgebühren
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 17.04.2008 - 5 K 723/07
- OVG Hamburg, 30.11.2010 - 2 Bf 200/08
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 251
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BFH, 05.02.1992 - I R 76/91
Umfang der Fristhemmung durch Einspruchseinlegung
Auszug aus OVG Hamburg, 30.11.2010 - 2 Bf 200/08
Diese zwischen den Beteiligten unstreitige Auslegung des Antragsbegriffes folgt dem Verständnis der Parallelvorschrift in § 171 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 (siehe dazu BFH, Urt. v. 5.2.1992, BFHE 168, 1, 2), nach deren Vorbild der Gesetzgeber im Jahre 1986 die Verjährungsvorschriften im Gebührengesetz gebildet hat (siehe Bü-Drs. 11/4694 S. 30).Nach dem damals geltenden § 171 Abs. 3 Satz 1 AO 1977 war die Ablaufhemmung aber nach ganz herrschender Literaturmeinung ihrem Umfang nach auf den gestellten Antrag beschränkt (vgl. dazu BFH, Urt. v. 5.2.1992, a.a.O., 2 ff m.w.N.;… Höllig, in: Koch, AO 1977, 2. Aufl. 1979, § 171 Rn. 9 f.).
- BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01
Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage
Auszug aus OVG Hamburg, 30.11.2010 - 2 Bf 200/08
Die Grenzen der Verjährung sind vielmehr mit denen der Rechtskraft kongruent (BGH, Urt. v. 2.5.2002, BGHZ 151, 1, 2). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2010 - 9 A 2550/08
Auszug aus OVG Hamburg, 30.11.2010 - 2 Bf 200/08
Nach dem Fristablauf tritt Festsetzungsverjährung ein; jegliche Gebührenfestsetzung unabhängig davon, ob sie erstmals erfolgt oder die Änderung einer bereits zuvor getroffenen Festsetzung zum Gegenstand hat, ist dann unzulässig (vgl. OVG Münster, Urt. v. 17.3.2010, NVwZ 2010, 849). - RG, 24.03.1904 - VI 460/03
1. Wird durch die gerichtliche Geltendmachung eines Teils des Anspruchs die …
Auszug aus OVG Hamburg, 30.11.2010 - 2 Bf 200/08
Für das Bürgerliche Recht ist aber bereits seit dem Urteil des Reichgerichts vom 24. März 1904 (RGZ 57, 372, 373 ff.) allgemein anerkannt, dass die Frage, ob die gerichtliche Geltendmachung eines Teils eines Anspruchs die Verjährung auch in Betreff des übrigen Teils unterbricht, grundsätzlich zu verneinen ist.
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