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Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,31
BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95 (https://dejure.org/1996,31)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1996 - 11 C 15.95 (https://dejure.org/1996,31)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 (https://dejure.org/1996,31)
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Straßenfest - mobiles Verkehrsschild

§ 35 S. 2 VwVfG, öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinverfügung, Abschleppen, Kostenerstattung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Wirksamkeit von Verkehrszeichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht - Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kfz-Umsetzungsgebühren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abschleppen eines zunächst erlaubtermaßen geparkten Wagens nach Aufstellung eines Halteverbotszeichens - Bekanntgabe von Verkehrsschildern - Definition des Begriffes "Verkehrsteilnehmer" - Wirksamkeit eines Verkehrszeichens

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Straßenverkehrsrecht; Abschleppen eines ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 316
  • NJW 1997, 1021
  • NVwZ 1997, 256
  • NVwZ 1997, 578 (Ls.)
  • NZV 1997, 246
  • NJ 1997, 379
  • VersR 1997, 1030
  • DVBl 1998, 93
  • DVBl 1998, 97
  • DÖV 1997, 506
 
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Wird zitiert von ... (222)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten …

    Sie entfalten ihre Rechtswirkungen für den Halter deshalb auch dann, wenn die Verkehrsregelung in dem Zeitpunkt noch nicht bestand, als das Fahrzeug abgestellt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 ).

    Auch der ruhende Verkehr ist vom Gemeingebrauch erfasst und straßenverkehrsrechtlich zugelassen (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 ).

    Rn. 23 b) Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Vorlaufzeit von drei vollen Tagen gebilligt und eine Kostenbelastung für Abschleppmaßnahmen am vierten Tag nach der Aufstellung des Verkehrszeichens als verhältnismäßig erachtet (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 ).

  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 383/12

    Haftung für Abschleppschäden: Abschleppen eines Falschparkers durch privaten …

    Seine Beauftragung mit dem Abschleppen des unerlaubt geparkten Fahrzeugs des Klägers diente der Vollstreckung des in dem - vom Kläger missachteten - Verkehrszeichen enthaltenen Wegfahrgebots im Wege der Ersatzvornahme (vgl. BVerwGE 102, 316, 318 f.; VGH Baden-Württemberg, NJW 2010, 1898, 1899 f.; NVwZ-RR 1996, 149; Hessischer VGH, Urteil vom 17. März 1998 - 11 UE 2393/96, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Urteil vom 19. August 1993 - Bf VII 3/93 , juris Rn. 29 ff.; VG Bremen, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 5 K 3144/07, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 3. Dezember 2013 - 14 K 2904/13, juris).
  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15

    Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen; …

    Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann (BGH, Urteil vom 8. April 1970 - III ZR 167/68 - NJW 1970, 1126 f.), äußern sie nach dem so genannten Sichtbarkeitsgrundsatz ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (stRspr; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - BVerwGE 102, 316 , vom 13. März 2008 - 3 C 18.07 - BVerwGE 130, 383 Rn. 11 …und vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 - BVerwGE 138, 21 Rn. 15).

    Bei dem vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 - (BVerwGE 102, 316 ) entschiedenen Fall ging es dagegen - wie vorliegend - um ein Haltverbot im ruhenden Verkehr.

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 1 S 1409/97   

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https://dejure.org/1997,6661
VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 1 S 1409/97 (https://dejure.org/1997,6661)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.1997 - 1 S 1409/97 (https://dejure.org/1997,6661)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 1 S 1409/97 (https://dejure.org/1997,6661)
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Asylbewerber in Stuttgarter Drogenszene

§§ 1, 3 PolG, Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel (für ein Betretungsverbot) wird jedenfalls dann nicht durch § 59 Abs. 1 AsylVfG, § 36 AuslG ausgeschlossen, wenn einer über die ausländerrechtlichen Vorschriften nicht bekämpfbaren Gefahr begegnet werden soll

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stadtgebietsbezogener Platzverweis gegenüber einem drogenhandelbetreibenden Asylbewerber

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 428
  • VBlBW 1997, 464
  • DVBl 1998, 102
  • DVBl 1998, 97
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 1 S 2531/96

    Unverhältnismäßiger Platzverweis - Treffpunkt für Mitglieder der Drogenszene

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.1997 - 1 S 1409/97
    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat (vgl. Beschl. v. 30.9.1996 - 1 S 2531/96 -, VBlBW 1997, 66), stellt die offene Drogenszene eine polizeiliche Gefahr dar, die die Polizei grundsätzlich ermächtigt, auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel einzuschreiten und Verfügungen gegenüber den an der Drogenszene Beteiligten zu erlassen.
  • OVG Bremen, 24.03.1998 - 1 BA 27/97

    Polizeiliches Aufenthaltsverbot gegen Drogenhändler - Aufenthaltsverbot; …

    Eine offene Drogenszene stört wegen der dort begangenen oder verabredeten Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in erheblicher Weise die öffentliche Sicherheit (VGH Mannheim, B. v. 30.09.1996 - 1 S 2531/96 -, NVwZ-RR 97, 225 sowie B. v. 08.07.1997 - 1 S 1409/97 -, DVBl. 98, 97; vgl. auch Alberts, Freizügigkeit als polizeiliches Problem, NVwZ 1997, 45 [48]).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1997 - 1 S 2143/97

    Verstoß gegen die Beschränkung der Aufenthaltsgestattung nach dem AsylVfG 1992 - …

    Rn. 17 Da der Antragsteller als Asylbewerber, dessen Aufenthalt kraft Gesetzes auf das Stadtgebiet Bayreuth beschränkt ist (§ 56 Abs. 1 AsylVfG), sich ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung nicht erlaubt im Stuttgarter Stadtgebiet aufhalten darf, erscheint ein - bis zum Zeitpunkt seiner Anerkennung als Asylberechtigter befristetes - Betretensverbot, das sich auf das gesamte Stadtgebiet Stuttgart erstreckt, jedenfalls dann nicht als unverhältnismäßig, wenn sichergestellt ist, daß er in den im Asylverfahrensgesetz ausdrücklich genannten Fällen den zugewiesenen Aufenthaltsbereich verlassen und Termine etwa bei Behörden, Gerichten und Prozeßbevollmächtigten im Stadtgebiet von Stuttgart wahrnehmen kann (vgl. Senatsbeschl. v. 8.7.1997 - 1 S 1409/97 -).
  • VG Sigmaringen, 09.02.2004 - 9 K 188/04

    Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt

    Rn. 8 Die polizeiliche Generalklausel in den §§ 1, 3 PolG genügt insbesondere auch den Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes, weil Inhalt, Zweck und Ausmaß von Eingriffsakten hinreichend bestimmt sind, und kommt damit grundsätzlich auch als Rechtsgrundlage für längerfristige Aufenthalts- oder Betretensverbote in Betracht (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.07.1997, DVBl 1998, 97;… Würtenberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 4. Auflage 1999 Rn. 201).
  • VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02

    Gewalt in der Ehe - Betretungsverbot für die Ehewohnung

    Die polizeiliche Generalklausel (§§ 1, 3 PolG) genügt insbesondere auch den Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes, weil Inhalt, Zweck und Ausmaß von Eingriffsakten hinreichend bestimmt sind und kommt damit grundsätzlich auch als Rechtsgrundlage für längerfristige Aufenthalts- oder Betretensverbote in Betracht (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.07.1997, DVBl 1998, 97;… Würtenberger, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 4. Auflage 1999 Rn. 201).
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