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Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.12.1999

Rechtsprechung
   BGH, 12.01.2000 - XII ZA 21/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1159
BGH, 12.01.2000 - XII ZA 21/99 (https://dejure.org/2000,1159)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2000 - XII ZA 21/99 (https://dejure.org/2000,1159)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - XII ZA 21/99 (https://dejure.org/2000,1159)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB §§ 387, 535 Satz 2

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 530
  • MDR 2000, 515
  • NZM 2000, 336
  • ZMR 2000, 364
  • WM 2000, 779
  • BB 2000, 691
  • DB 2000, 1657
  • DWW 2000, 85
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 48/87

    Berufung auf ein mietvertragliches Aufrechnungsverbot nach Beendigung des …

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - XII ZA 21/99
    Die in § 11 des Vertrages weiter enthaltene Regelung, nach der die Aufrechnung zusätzlich an eine vorherige Ankündigung gegenüber dem Vermieter geknüpft wird, verliert allerdings ihren Sinn mit der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe des Mietobjekts (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - VIII ZR 48/87 = BGHR BGB § 387 Beschränkung 1 = WM 1988, 159).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2000 - 10 U 160/97

    Keine Pflicht des Mieters zum Ausgleich des Saldos aus der Nebenkostenabrechnung …

    Auf die Frage, ob eine vereinbarte Ankündigungspflicht der Aufrechnung auch nach Beendigung des Mietvertragsverhältnisses weiterwirkt (verneinend BGH, Beschl. V. 12.1. 2000, XII ZA 21/99: eine vorherige Ankündigung verliert ihren Sinn mit der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe des Mietobjekts), kommt es nicht an, weil die Beklagte weder die Aufrechnungserklärung wiederholt noch eine Rückgabe der Mieträume vorgetragen hat.
  • KG, 15.08.2019 - 8 U 209/16

    Ladenlokalmiete: Mietzahlung ab Übergabe der Räume trotz Mietminderung auf Null …

    Dieses besteht auch nach Mietvertragsende fort (s. BGH NJW-RR 2000, 530).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.2013 - 3 Wx 155/12

    Mitwirkungspflichten der Beteiligten in Nachlasssachen

    Zwar hat sich der Bundesgerichtshof in einem Zivilprozess der Auffassung angeschlossen, den Umstand, dass ein Ausschlagungsrecht bereits durch Fristablauf weggefallen sei, habe der Gegner zu beweisen (BGH NJW-RR 2000, S. 530 f m.w.Nachw.), und könnte diese Erwägung auch für das Anfechtungsrecht Geltung beanspruchen.
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2001 - 17 U 176/00

    Mietminderung wegen Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamm, 09.12.2016 - 30 U 14/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Aufrechnungsverbot; entscheidungsreife …

    Die Beschränkung der Aufrechnungsbefugnis auf unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen verliert nämlich ihren Sinn und Zweck nicht mit Beendigung des Mietverhältnisses (BGH NJW-RR 2000, 530, Tz. 1 für eine individuell vereinbarte Beschränkung; Schmidt-Futterer/Langenberg, Mietrecht, 12. Aufl., § 556b Rn. 34; Staudinger/Weitemeyer, BGB, Neuberab.
  • KG, 13.07.2015 - 8 W 45/15

    Gewerberaummiete: Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung der Beschränkung …

    Nicht anders als ein Aufrechnungsverbot (dazu BGH NJW-RR 2000, 530;… Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., Rn II 112) entfällt auch die Minderungsbeschränkung nicht mit Mietvertragsende und Herausgabe, da das schützenswerte Interesse des Vermieters an pünktlicher Liquiditätserzielung (s. BGHZ 176, 191 = NJW 2008, 2497 Tz 19) durch diese Umstände nicht berührt wird und zudem ein Wegfall der Minderungsbeschränkung den vertragsuntreuen Mieter, der etwa Miete in Kenntnis der anstehenden Nutzungsaufgabe unberechtigt mindert, privilegieren würde (s. Senat, MDR 2013, 1338;… Urt. v. 25.01.2010 -8 U 139/09; OLG Hamm ZMR 1998, 342, 343 f.;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 08.06.2006 -10 U 159/05, Juris Tz 20).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2009 - 10 U 62/09

    Geltendmachung von mietvertraglichen Ansprüchen durch den früheren Eigentümer …

    Allerdings verliert eine Regelung, nach der die Aufrechnung an eine vorherige Ankündigung gegenüber dem Vermieter geknüpft wird, grundsätzlich mit der Beendigung des Mietverhältnisses und der Rückgabe des Mietobjekts ihren Sinn (BGH, Beschl. v. 12.1.2000, BB 2000, 691 = DB 2000, 1657 = DWW 2000, 271 = NJW-RR 2000, 530 = NZM 2000, 336 = WM 2000, 240 = WPM 2000, 779 = ZMR 2000, 363 - XII ZA 21/99;… Senat, Urt. v. 13.1.2005, GuT 2005, 15 = ZMR 2005, 450 - I - 10 U 86/04).
  • KG, 17.09.2012 - 8 U 87/11

    Anspruch des Mieters auf Mietminderung wegen einer begrenzten Gefahrenstelle im …

    Sie ist auch nach Beendigung des Mietvertrags und Rückgabe der Mietsache weiter anzuwenden, da ihr Zweck, dem Vermieter ungeachtet streitiger Gegenforderungen Liquidität zuzuführen, auch nach Vertragsbeendigung fortbesteht (vgl. BGH NJW-RR 2000, 530 ;… Senat, Urt. v. 25.01.2010, 8 U 139/09;… Sternel, Mietrecht, 4. Aufl., Rn II 112).
  • LG Köln, 23.11.2010 - 30 O 294/09

    Fortbestehen eines Aufrechnungsverbots, Minderungsverbots und …

    Rn. 30 Wie die Beklagten mit Schriftsatz vom 08.11.2010 weiter zutreffend ausführen, gilt dieses Verbot grundsätzlich über das Ende des Mietverhältnisses und für die Zeit nach Rückgabe der Mietsache hinaus (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 530;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Aufl., § 546a Rn. 4).

    Dementsprechend gilt ein Aufrechnungs- (und Minderungs- und Zurückbehaltungs-)verbot auch gegen den Anspruch aus § 546a BGB und entfällt nicht mit Beendigung des Mietverhältnisses (und Rückgabe) (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 530;… Palandt/Weidenkaff, BGB, 69. Aufl., § 546a Rn. 4).

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2005 - 10 U 86/04

    Mietminderung wegen zu geringer Nutzungsfläche

    Eine Vertragsbestimmung, die eine vorherige Ankündigung der Aufrechnung verlangt, verliert nach Vertragsende und Rückgabe der Mietsache - hier in Form der einverständlichen Überlassung der Mieträume an einen Nachmieter - ihren Sinn, wenn nur noch wechselseitige Ansprüche aufzurechnen sind (BGH, NZM 2000, 336).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 199/00

    Wirksamkeit von Abänderungsklauseln in einem Mietvertrag

  • KG, 11.07.2013 - 8 U 243/12

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung des Mieters zur Hinterlegung eines …

  • KG, 29.03.2010 - 8 U 20/09

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Entscheidungsreife Forderung als …

  • OLG Brandenburg, 17.12.2019 - 3 U 25/19

    Mietzins und Nutzungsentschädigung aus einem Mietverhältnis über Gewerberäume

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2014 - 10 U 159/13

    Höhe der Nutzungsentschädigung nach Kündigung des Mietvertrages

  • OLG Köln, 15.07.2011 - 1 U 82/10

    Wirksamkeit eines Aufrechnungsverbots mit Minderungsansprüchen in einem …

  • KG, 07.08.2003 - 8 U 266/02

    Mietrechtsstreit: Verspätetes Vorbringen in der Berufungsinstanz zu überhöhtem …

  • OLG Celle, 20.12.2000 - 2 U 136/00

    Masseverbindlichkeiten: Leistungsklage nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2000 - 10 U 199/99

    Aufrechnung des Mieters nach fristloser Kündigung des Vermieters wegen …

  • KG, 25.07.2011 - 8 U 170/10

    Berufungsverfahren: Voraussetzung für eine prozessuale Bedeutung der Befangenheit …

  • AG Neunkirchen, 08.12.2015 - 13 C 864/14

    Mietvertrag - Wegfalls der Zahlungspflicht nach Räumung und Herausgabe der …

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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,333
BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97 (https://dejure.org/1999,333)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1999 - XII ZR 339/97 (https://dejure.org/1999,333)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 339/97 (https://dejure.org/1999,333)
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"siehe Zeichnung im Anhang"

§ 566 S. 1 BGB <Fassung bis 31.8.01> (§ 537 Abs. 2 BGB nF) , § 126 BGB, Schriftform ist nur gewahrt, wenn die wesentlichen Vertragsbedingungen in der Urkunde enthalten sind;

§ 566 S. 1 BGB <Fassung bis 31.8.01>, Erfordernis einer Urkundeneinheit mit in Bezug genommenen Anlagen;

§ 552 S. 1, 2 BGB <Fassung bis 31.8.01>, zur unzulässigen Rechtsausübung des Mieters bei Weitervermietung wegen Nichtübernahme der Räume durch den Mieter

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Mietzahlungspflicht des gebrauchsunwilligen Mieters bei anderweitiger Vermietung der Räume durch den Vermieter

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Mieters - Zahlung des Mietzinses - Grundlose Weigerung - Übernahme der Mieträume - Kündigung des Mietvertrages - Weitervermietung

  • grundeigentum-verlag.de

    BGB § 552 Satz 2 und Satz 3, § 242, § 564
    Kündigung durch schlüssiges Verhalten; Mietzahlungspflicht trotz Verhinderung; angedrohte Kündigung; Weitervermietung

  • rechtsportal.de

    BGB § 552 S. 2, 3, § 242
    Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses bei Nichtbezug durch den Mieter und anderweitige Vermietung durch den Vermieter

  • ibr-online

    Gewerberaummietrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Welche Ansprüche hat der Vermieter, wenn der Mieter sich weigert, die Mieträume ...

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Zahlen trotz Nichterfüllung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 41 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 242, 552 Satz 2 u. 3, 566 BGB
    Gewerberaummietrecht/Verweigerung der Übernahme der Mieträume durch den Mieter/Mietzinszahlungspflicht/Schriftform bei Mietverträgen

  • mieterschutzbund-berlin.de (Kurzanmerkung)

    Kündigungserklärung

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1105
  • MDR 2000, 323
  • NZM 2000, 184
  • ZMR 2000, 207
  • NJ 2000, 483
  • WM 2000, 248
  • WM 2000, 776
  • DB 2000, 1072
  • DWW 2000, 85
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91

    Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97
    Zu der Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietzinses, wenn er sich grundlos geweigert hat, die Mieträume zu übernehmen und den Mietvertrag zu erfüllen, und wenn der Vermieter deshalb ohne Kündigung des Mietvertrages an einen anderen Mieter weitervermietet hat (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 122, 163).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handele ein Mieter, der ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag einfach ausgezogen sei, keine Miete mehr gezahlt und den Vermieter dadurch veranlaßt habe, die Mietsache zu einem niedrigeren Mietzins weiter zu vermieten, regelmäßig rechtsmißbräuchlich, wenn er die Zahlung der Differenzmiete verweigern wolle mit der Begründung, der Vermieter sei wegen der Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung nicht mehr in der Lage gewesen (Senatsurteil BGHZ 122, 163 f.).

    Für das weitere Verfahren und für den Fall, daß die Vertragsparteien eine ordentliche Kündigung bis zum Jahre 2004 wirksam ausgeschlossen haben sollten, weist der Senat auf folgendes hin: Der Senat hat bereits entschieden, daß sich der Mieter gegenüber dem Mietzinsanspruch des sonst vertragstreuen Vermieters regelmäßig nicht darauf berufen kann, der Vermieter sei wegen einer Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung nicht in der Lage gewesen (§ 552 Satz 3 BGB), wenn der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag einfach ausgezogen ist und keine Miete mehr bezahlt hat; in einem solchen Einwand läge dann eine gegen Treu und Glauben verstoßende unzulässige Rechtsausübung (BGHZ 122, 163 ff.).

  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen …

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Schriftform vielmehr nur gewahrt, wenn sich die wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere der Mietgegenstand, der Mietzins sowie die Dauer und die Parteien des Mietverhältnisses - aus der Vertragsurkunde ergeben (Senatsurteil vom 7. Juli 1999 - XII ZR 15/97 - NJW 1999, 3257, 3258 m.N.).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …

    Auszug aus BGH, 22.12.1999 - XII ZR 339/97
    Deshalb kann der Senat nicht abschließend beurteilen, ob die erforderliche Urkundeneinheit zwischen Vertragsurkunde und in Bezug genommener Anlage gewahrt ist (vgl. hierzu Senatsurteil vom 30. Juni 1999 - XII ZR 55/97 - NJW 1999, 2591 f. m.N.).
  • BGH, 25.11.2015 - XII ZR 114/14

    Mietvertrag über eine Zahnarztpraxis: Schriftformerfordernis bei Vereinbarung …

    Rn. 29 a) Nach der Rechtsprechung des Senats unterliegen auch Nebenabreden der Schriftform, wenn sie den Inhalt des Mietverhältnisses gestalten und nach dem Willen der Vertragsparteien wesentliche Bedeutung haben (Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 339/97 - NJW 2000, 1105, 1106).
  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 13/06

    Rechte des Vermieters eines Messestandes bei Nichterfüllung des Vertrages durch …

    a) In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass es dem vertragsbrüchigen Mieter, der die Mieträume nicht übernimmt oder vorzeitig räumt, gemäß § 242 BGB versagt sein kann, sich auf § 537 Abs. 2 BGB (§ 552 Satz 3 BGB a.F.) zu berufen (Senatsurteile BGHZ 122, 163, 169 und vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 239/97 - NJW 2000, 1105;… MünchKomm/Schilling 4. Aufl. § 537 BGB Rdn. 11;… Staudinger/Emmerich [2006] § 537 BGB Rdn. 36;… Schmidt-Futterer/Langenberg Mietrecht 9. Aufl. § 537 BGB Rdn. 24).

    Das gilt auch dann, wenn ein Mieter, der die Mieträume noch nicht bezogen hat, sich trotz des bestehenden Mietvertrages grundlos weigert, diesen zu erfüllen, und der Vermieter nur wegen dieser vertragswidrigen Weigerung des Mieters eine Weitervermietung vorgenommen hat (Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - XII ZR 339/97 - NJW 2000, 1105, 1106).

  • KG, 30.11.2020 - 8 U 1042/20

    Schriftformwahrung des Mietvertrags bei Unterzeichnung des Vertreters mit dem …

    Rn. 45 Auch Nebenabreden unterliegen der Schriftform, wenn sie den Inhalt des Mietverhältnisses gestalten und nach dem Willen der Vertragsparteien wesentliche Bedeutung haben (BGH, Urteile vom 25.11.2015- XII ZR 114/14 juris Tz. 29 und vom 22.12.1999 - XII ZR 339/97 NJW 2000, 1105, 1106).
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