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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 28.07.2011

Rechtsprechung
   KG, 14.07.2011 - 12 U 149/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20274
KG, 14.07.2011 - 12 U 149/10 (https://dejure.org/2011,20274)
KG, Entscheidung vom 14.07.2011 - 12 U 149/10 (https://dejure.org/2011,20274)
KG, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - 12 U 149/10 (https://dejure.org/2011,20274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 231, 858
    Titellose Räumung; eigenmächtige Inbesitznahme einer Garage; verbotene Eigenmacht; Obhutspflicht für Räumungsgut

  • rabüro.de

    Kalte Räumung einer angemieteten Garage stellt unerlaubte Selbsthilfe dar

  • RA Kotz

    Eigenmächtige Inbesitznahme einer Garage durch den Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unerlaubte Garagenräumung - Vermieter haftet verschuldensunabhängig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nicht einfach Räumungsaktionen durchführen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieterin räumt eigenmächtig Garage - Wer Sachen der Mieter wegwirft, haftet dafür - außer, er/sie kann deren Wertlosigkeit beweisen

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Unberechtigte Räumung kann teuer werden!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendbarkeit der Grundsätze des BGH in der Entscheidung vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 auf die eigenmächtiger Inbesitznahme einer Garage durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel; Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für die eigenmächtige Inbesitznahme einer ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unerlaubte Garagenräumung: Vermieter haftet (auch hier) verschuldensunabhängig! (IMR 2011, 406)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 859
  • DWW 2011, 297
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

    Auszug aus KG, 14.07.2011 - 12 U 149/10
    Die vom BGH in seiner Entscheidung vom 14. Juli 2010, VIII ZR 45/09, dargestellten Grundsätze sind auch auf die eigenmächtiger Inbesitznahme einer Garage durch den Vermieter ohne gerichtlichen Titel anwendbar.(Rn.11).

    Sie verweist auf die Entscheidung des BGH vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 -, die sie vor einschlägig hält.

    Das Berufungsgericht macht sich die Entscheidung des BGH vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09- vollumfänglich zu Eigen.

    Sämtliche Entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch die Entscheidung des BGH vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09 - geklärt.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - I-10 U 26/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12085
OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - I-10 U 26/11 (https://dejure.org/2011,12085)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2011 - I-10 U 26/11 (https://dejure.org/2011,12085)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - I-10 U 26/11 (https://dejure.org/2011,12085)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • aclanz.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsentschädigung: Wann fehlt der Rücknahmewillen? (RA Sofia Diamantopoulos; INFO M 9/2011, 382)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vorenthaltung der Mietsache bei Räumungsklage (IMR 2012, 1020)

Papierfundstellen

  • DWW 2011, 297
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 81/05

    Pflicht des Insolvenzverwalters zur Herausgabe einer Mietsache; Rechtsnatur des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 10 U 26/11
    Eine Vorenthaltung scheidet demgemäß aus, wenn der Vermieter die Herausgabe der Mietsache gar nicht wünscht, etwa weil er von der Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgeht (st. Rspr. z. B.: BGH, Urt. v. 1.3.2007, IX ZR 81/05;… Urt. v. 2.11.2005, XII ZR 233/03;… Urt. v. 7.1.2004, VIII ZR 103/03).
  • BGH, 08.10.2008 - XII ZR 66/06

    Wirksamkeit der formlosen Fortsetzung eines Mietvertrages bei vorhandener …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 10 U 26/11
    Insoweit ist anerkannt, dass die Entschädigungsforderung dem Vermieter daher auch für den Zeitraum zusteht, für den er eine Räumungsfrist gewährt hat (…BGH, Urt. v. 13.10.1982, NJW 1983, 112) oder in dem die Parteien in der Folgezeit bis zur Klageerhebung weiter über alternative Lösungen verhandeln (BGH, Urt. v. 8.10.2008, XII ZR 66/06).
  • BGH, 07.01.2004 - VIII ZR 103/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Fortzahlung der Leasingraten bei nichterfolgter …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 10 U 26/11
    Eine Vorenthaltung scheidet demgemäß aus, wenn der Vermieter die Herausgabe der Mietsache gar nicht wünscht, etwa weil er von der Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgeht (…st. Rspr. z. B.: BGH, Urt. v. 1.3.2007, IX ZR 81/05;… Urt. v. 2.11.2005, XII ZR 233/03; Urt. v. 7.1.2004, VIII ZR 103/03).
  • BGH, 02.11.2005 - XII ZR 233/03

    Einhaltung der Schriftform bei Mietvertrag mit einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 10 U 26/11
    Eine Vorenthaltung scheidet demgemäß aus, wenn der Vermieter die Herausgabe der Mietsache gar nicht wünscht, etwa weil er von der Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgeht (…st. Rspr. z. B.: BGH, Urt. v. 1.3.2007, IX ZR 81/05; Urt. v. 2.11.2005, XII ZR 233/03;… Urt. v. 7.1.2004, VIII ZR 103/03).
  • KG, 07.03.2005 - 8 U 166/03

    Unwirksamer Mietvertrag: Anspruch des Eigentümers auf Nutzungsentschädigung und …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 10 U 26/11
    Rn. 3 Hat sich das Mietverhältnis danach nicht nach § 545 BGB verlängert und sind auch die vertraglichen Bedingungen für eine Fortsetzung des Mietvertrages bzw. einen rückwirkenden Neuabschluss nicht eingetreten, hat die Klägerin als Eigentümerin und Vermieterin für die Dauer der rechtsgrundlosen Nutzung der Beklagten gegen diese einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Erstattung des Gebrauchswerts, der sich nach der, vom Landgericht zutreffend ermittelten, ortsüblichen Miete richtet (KG, Urt. v. 7.3.2005, GE 2005, 482 = OLGR 2005, 654 - 8 U 166/03;… KG, Urt. v. 30.1.2003, KGR 2004, 242 8 U 171/01).
  • BGH, 13.10.1982 - VIII ZR 197/81

    Verstoß gegen die Pflicht zur Rückgabe der Mietsache - Geltendmachung des …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 10 U 26/11
    Insoweit ist anerkannt, dass die Entschädigungsforderung dem Vermieter daher auch für den Zeitraum zusteht, für den er eine Räumungsfrist gewährt hat (BGH, Urt. v. 13.10.1982, NJW 1983, 112) oder in dem die Parteien in der Folgezeit bis zur Klageerhebung weiter über alternative Lösungen verhandeln (…BGH, Urt. v. 8.10.2008, XII ZR 66/06).
  • KG, 30.01.2003 - 8 U 171/01

    Herausgabe von Nutzungen; ortsüblicher Mietzins; § 812 BGB; Vergleichswerte aus …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - 10 U 26/11
    Rn. 3 Hat sich das Mietverhältnis danach nicht nach § 545 BGB verlängert und sind auch die vertraglichen Bedingungen für eine Fortsetzung des Mietvertrages bzw. einen rückwirkenden Neuabschluss nicht eingetreten, hat die Klägerin als Eigentümerin und Vermieterin für die Dauer der rechtsgrundlosen Nutzung der Beklagten gegen diese einen bereicherungsrechtlichen Anspruch auf Erstattung des Gebrauchswerts, der sich nach der, vom Landgericht zutreffend ermittelten, ortsüblichen Miete richtet (…KG, Urt. v. 7.3.2005, GE 2005, 482 = OLGR 2005, 654 - 8 U 166/03; KG, Urt. v. 30.1.2003, KGR 2004, 242 8 U 171/01).
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