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Rechtsprechung
   FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15011
FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02 (https://dejure.org/2003,15011)
FG München, Entscheidung vom 28.01.2003 - 12 K 4680/02 (https://dejure.org/2003,15011)
FG München, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 12 K 4680/02 (https://dejure.org/2003,15011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG §§ 31 32 66; GG Art. 1, 2, 3, 6, 14
    Kindergeld neben Kinderfreibetrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Familienleistungsausgleich im Veranlagungszeitraum 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtliche Ausgestaltung der Rüge einer unzureichenden kindbedingten Entlastung bei der Einkommensteuer für das Jahr 2000 aus verfassungsrechtlichen Gründen durch einen geschiedenen, selbstständig tätigen Vater

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1020
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02
    Für die Berücksichtigung von Kindern ist dabei dem Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zu entnehmen, dass neben dem sächlichen Existenzminimum auch der Betreuungs- und der Erziehungsbedarf der Kinder vom steuerlichen Zugriff bei den Eltern auszunehmen ist (BVerfG Beschluss vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91 u. a., BStBl. II 1999, 182).

    Maßgeblich ist vielmehr - abweichend von den vom Antragsteller angestellten Beispielsrechnungen - das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum (BVerfG Beschluss vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl. II 1999, 174).

    Dieses sächliche Existenzminimum wird sowohl durch das Kindergeld als auch durch den Kinderfreibetrag - auch für das Jahr 2000 - ausreichend gewährleistet (BVerfG BStBl. II 1999, 182 unter C I der Gründe).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02
    Bei der Besteuerung einer Familie gilt dies - unter zusätzlicher Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 GG - für das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder (BVerfG Beschluss vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84 u. a., BStBl. II 1990, 653).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02
    Maßgeblich ist vielmehr - abweichend von den vom Antragsteller angestellten Beispielsrechnungen - das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum (BVerfG Beschluss vom 10. November 1998 2 BvL 42/93, BStBl. II 1999, 174).
  • BFH, 06.10.1995 - III R 52/90

    Kostenentscheidung, wenn das BVerfG eine Norm für verfassungswidrig, aber für …

    Auszug aus FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02
    Ein beim Bundesfinanzhof anhängiges (Muster-)Verfahren ist aber allein kein ausreichender Grund, anhängige Parallelverfahren zum Stillstand zu bringen (BFH - Urteil vom 06. Oktober 1995 III R 52/90, BStBl. II 1996, 20 m. w. Nw.).
  • BFH, 11.03.2003 - VIII R 76/02

    Familienleistungsausgleich im Jahr 2000, Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02
    Dessen ungeachtet ist beim Bundesfinanzhof ein vom Kläger nicht in Bezug genommenes Revisionsverfahren zur Verfassungswidrigkeit des Familienleistungsausgleichs im Veranlagungszeitraum 2000 anhängig (Az. des BFH: VIII R 76/02, vgl. EFG 2002, 1606 ).
  • FG Hessen, 08.08.2002 - 13 K 391/02

    Familienleistungsausgleich; Verfassungsmäßigkeit; Kinderfreibetrag; …

    Auszug aus FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02
    Dessen ungeachtet ist beim Bundesfinanzhof ein vom Kläger nicht in Bezug genommenes Revisionsverfahren zur Verfassungswidrigkeit des Familienleistungsausgleichs im Veranlagungszeitraum 2000 anhängig (Az. des BFH: VIII R 76/02, vgl. EFG 2002, 1606 ).
  • BFH, 24.07.1996 - X R 152/90

    Steuerliche Bewertung von Aufwendungen für den Unterhalt der geschiedenen Ehefrau …

    Auszug aus FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02
    Für die Bestimmung des existenznotwendigen Mindestbedarfs eines Kindes ist weder die tatsächlich erbrachte Unterhaltsleistung noch der bürgerlich - rechtlich geschuldete Unterhalt maßgeblich (BFH - Urteil vom 24. Juli 1996 X R 152/90, BFH/NV 1996, 889).
  • BFH, 24.04.1986 - III R 179/80

    Kein Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung, wenn das Kind im …

    Auszug aus FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02
    Aus der Sicht des Antragstellers wie auch derjenigen seiner früheren Ehefrau ist das Kind nicht auswärtig untergebracht (BFH - Urteile vom 24. April 1986 III R 179/80, BStBl. II 1986, 836, …und vom 10. Juni 1988 III R 48/87, BFH/NV 1988, 778 m. w. Nw.).
  • BFH, 10.06.1988 - III R 48/87

    Voraussetzungen für die auswärtige Unterbringung eines Kindes

    Auszug aus FG München, 28.01.2003 - 12 K 4680/02
    Aus der Sicht des Antragstellers wie auch derjenigen seiner früheren Ehefrau ist das Kind nicht auswärtig untergebracht (BFH - Urteile vom 24. April 1986 III R 179/80, BStBl. II 1986, 836, und vom 10. Juni 1988 III R 48/87, BFH/NV 1988, 778 m. w. Nw.).
  • FG Düsseldorf, 31.07.2003 - 16 K 6207/01

    Steuerminderung für die Kosten einer gütlichen Einigung und Unterhaltszahlungen …

    Rn. 37 b. Die Neuregelung des Familienlastenausgleiches mit dem zu gewährenden Kinderfreibetrag bzw. dem Kindergeld nach §§ 62 ff. EStG , soweit günstiger, ist für 1998 verfassungsrechtlich auch der Höhe nach nicht zu beanstanden (… vgl. Schmidt, EStG- Kommentar, 22. Auflage 2003, § 32 EStG, Rz 3 vgl. auch auf BFH in BStBl II, 2000, 566; vgl. ferner das Finanzgericht - FG- Köln in Entscheidungen der Finanzgerichte- EFG- 2003, 1018, welches den Familienleistungsausgleich auch für das Folgejahr 1999 als verfassungsgemäß ansieht, die Revision wurde dort nur wegen der begrenzt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen zugelassen; vgl. auch FG München in EFG 2003, 1020, dass die Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs selbst für den Veranlagungszeitraum 2000 festgestellt und die Revision wohl nur im Hinblick auf ein beim BFH anhängiges Verfahren zur Verfassungswidrigkeit des Familienleistungsausgleichs im VZ 2000 zugelassen hat ).
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 12 K 87/02

    Besteuerung einer Familie mit vier Kindern im Jahr 2000

    Maßgebend ist letztlich, dass im wirtschaftlichen Ergebnis das Kinderexistenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt ist, sei es durch einen realen, sei es durch einen fiktiven Steuerfreibetrag (dazu im Ergebnis Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 06. Mai 2004 2 BvR 1375/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2004, 692;… Urteil des BFH vom 11. März 2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303; Urteil des Finanzgerichts - FG - Brandenburg vom 11. August 2004 1 K 1994/02 und Urteil des FG München vom 28. Januar 2003 12 K 4680/02, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 1020).
  • FG Nürnberg, 26.02.2013 - 1 K 90/13

    Existenzminimum von studienbedingt auswärtig untergebrachten Kindern

    Für das Jahr 2000 habe das Finanzgericht München dies bereits mit Urteil vom 28.01.2003 12 K 4680/02, bestätigt.
  • FG Baden-Württemberg, 07.01.2005 - 12 K 87/02

    Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs im Veranlagungszeitraum 2001

    Maßgebend ist letztlich, dass im wirtschaftlichen Ergebnis das Kinderexistenzminimum von der Einkommensteuer freigestellt ist, sei es durch einen realen, sei es durch einen fiktiven Steuerfreibetrag (dazu im Ergebnis Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 06. Mai 2004 2 BvR 1375/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2004, 692;… Urteil des BFH vom 11. März 2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303 ; Urteil des Finanzgerichts - FG - Brandenburg vom 11. August 2004 1 K 1994/02 und Urteil des FG München vom 28. Januar 2003 12 K 4680/02, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 1020 ).
  • FG Niedersachsen, 22.12.2005 - 11 K 434/02

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für eine Kindertagesstätte; Steuerliche …

    Rn. 21 Diese Regelung in § 32 Abs. 6 EStG unterliegt auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (s. Ausführungen in BVerfG Beschl. v. 6. Mai 2004 2 BvR 1375/03, HFR 2004, 692;… BFH Urt. v. 11. März 2003 VIII R 76/02, BFH/NV 2003, 1303; FG München Urt. v. 28. Januar 2003 12 K 4680/02, EFG 2003, 1020;… Hessisches FG Urt. v. 27. Januar 2004 13 K 1234/02, EFG 2004, 992;… FG Rheinland-Pfalz Urt. v. 4. Mai 2005 1 K 2189/03, DStRE 2005, 952 m.w.N.).
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