Rechtsprechung
| FG München, 28.01.2003 - 12 K 2112/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 74 Abs. 1 Satz 1, Satz 4; SGB I § 48
Voraussetzung für die Abzweigung von Kindergeld - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Voraussetzung für die Abzweigung von Kindergeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzung für die Abzweigung von Kindergeld; Unterhaltsgewährung bei einem minderjährigen Kind
Verfahrensgang
- FG München, 28.01.2003 - 12 K 2112/02
- BFH, 09.02.2004 - VIII R 21/03
- BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1715
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.04.2002 - VIII R 50/01
Kindergeldauszahlung an begünstigtes Kind
Auszug aus FG München, 28.01.2003 - 12 K 2112/02
Besteht daher nach § 74 Abs. 1 S. 4 EStG grundsätzlich die Möglichkeit, Kindergeld an Unterhalt gewährende Personen oder Stellen auch dann auszuzahlen, wenn der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht ganz oder teilweise nachkommt (…ebenso Jachmann in Kirchhof: EStG , KompaktKomm., 2. Aufl., § 74 RNr. 1), kann dahinstehen, ob im Streitfall die Kindsmutter allein dadurch, dass sie sich gemeinsam mit ihrem Kind in der betreuten Wohnform aufgehalten hat, ihrer Unterhaltspflicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten (teilweise) nachgekommen ist (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB ) oder ob aufgrund der persönlichen Umstände der Mutter ggf. davon auszugehen ist, dass sie nicht in der Lage war, immateriellen Unterhalt durch Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu leisten (§ 1603 BGB ; zur dann möglichen Abzweigung des Kindergeldes an das Kind vgl. BFH - Urteil vom 16. April 2002 VIII R 50/01, BStBl. II 2002, 575). - BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01
Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996
Auszug aus FG München, 28.01.2003 - 12 K 2112/02
Das Gericht hat keine Veranlassung gesehen, die Kindsmutter zum Verfahren beizuladen (§ 60 FGO ; BFH - Beschluss vom 12. Januar 2001 VI R 49/98, BStBl. II 2001, 246), weil der Kindergeldanspruch selbst unstreitig ist (vgl. BFH - Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, HFR 2002, 1027). - BFH, 12.01.2001 - VI R 49/98
Notwendige Beiladung bei Kindergeldfestsetzung
Auszug aus FG München, 28.01.2003 - 12 K 2112/02
Das Gericht hat keine Veranlassung gesehen, die Kindsmutter zum Verfahren beizuladen (§ 60 FGO ; BFH - Beschluss vom 12. Januar 2001 VI R 49/98, BStBl. II 2001, 246), weil der Kindergeldanspruch selbst unstreitig ist (vgl. BFH - Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, HFR 2002, 1027).
- BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03
Kindergeld: Abzweigung bei Kinderbetreuung in einem Mutter-Kind-Heim
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1715 veröffentlicht. - BFH, 09.02.2004 - VIII R 21/03
Abzweigung - notwendige Beiladung des Kindergeldberechtigten
Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1715 veröffentlicht. - FG München, 21.04.2004 - 9 K 1018/04
Abzweigung des Kindergeldes an Sozialhilfeträger bei Heimunterbringung des …
a) In der Rechtsprechung der Finanzgerichte ist es umstritten, ob die Abzweigung des Kindergeldes nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG - neben dem Tatbestand der Unterhaltsgewährung durch den Dritten - zusätzlich voraussetzt, dass der Kindergeldberechtigte nach § 74 Abs. 1 Satz 1 EStG dem Kind gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt bzw. der Kindergeldberechtigte gemäß § 74 Abs. 1 Satz 3 EStG mangels Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) nicht unterhaltspflichtig ist (so z.B. FG Nürnberg, Urteil vom 5. Juni 2003 IV 433/2002, EFG 2003, 1396 , Revision beim BFH unter Az. VIII R 58/03 anhängig; FG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2002 I 498/98, DStRE 2003, 22 ; ebenso Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs - DA FamEStG; BStBl. I 2002, 365 - unter DA 74.1.1 Abs. 1) oder ob die Voraussetzungen des § 74 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 EStG für die Abzweigung nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG nicht vorliegen müssen und es lediglich auf die tatsächliche Unterhaltsgewährung durch den Dritten ankommt (so FG München, Urteile vom 28. Januar 2003 12 K 1690/02, EFG 2003, 1023 und 12 K 2112/02, EFG 2003, 1715 , Revision beim BFH unter Az. VIII R 21/03 anhängig). - FG Sachsen-Anhalt, 05.07.2011 - 4 K 882/10
Abzweigung von Kindergeld an Sozialleistungsträger - Keine analoge Anwendung des …
Rn. 24 Soweit das Finanzgericht München in seinen Urteilen vom 28.01.2003, 12 K 1690/02, EFG 2003, 1023 und vom 28.01.2003, 12 K 2112/02, EFG 2003, 1715 die Ansicht vertritt, dass es bei einer Abzweigung an einen Sozialleistungsträger nur auf die Zahlungen des Trägers, nicht dagegen auf eine Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht ankomme (…so auch Dürr in Praxiskommentar, § 74 Rz. 9), folgt der Senat dem nicht. - FG Münster, 29.09.2004 - 10 K 5531/03
Auszahlung des für ein Kind festgesetzten Kindergeldes an dem Kind Unterhalt …
Rn. 6 Die Klägerin meint unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts München vom 28.01.2003, 12 K 2112/02, EFG 2003, S. 1715, dass die Abzweigung des Kindergeldes an einen Sozialleistungsträger nur voraussetze, dass sie Unterhalt gewähre, nicht dagegen, dass der "eigentliche" Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkomme.
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Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 13 K 84/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- rechtsportal.de
Mittelbare Grundstücksschenkung; Schenkungsteuer
- datenbank.nwb.de
Mittelbare Grundstücksschenkung - Schenkungsteuer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ansatz einer mittelbaren Grundstücksschenkung mit dem anteiligen Einheitswert; Möglichkeit der Annahme einer mittelbaren Grundstücksschenkung bis zum endgütligen Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch; Kennzeichen einer mittelbaren Grundstücksschenkung; Vorliegen ...
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 13 K 84/97
- BFH, 02.02.2005 - II R 31/03
Papierfundstellen
- EFG 2003, 1715
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 24.07.2002 - II R 33/01
Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 13 K 84/97
Erfolgt der Erwerb von einem Dritten, ist die endgültige Verfügungsmöglichkeit über das Grundstück erst mit dem Eintritt des Leistungserfolgs - der Eigentumsverschaffung durch Eintragung im Grundbuch - gegeben; erst zu diesem Zeitpunkt hat der Schenker das seinerseits Erforderliche zur Bewirkung der Leistung getan (vgl. zur unmittelbaren Grundstücksschenkung BFH-Urteil vom 24. Juli 2002 II R 33/01, BStBl II 2002, 781, 782), so dass die mittelbare Schenkung auch erst zu diesem Zeitpunkt ausgeführt ist i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG . - BFH, 26.09.1990 - II R 150/88
- Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 13 K 84/97
Der Senat folgt daher nicht der Auffassung des Beklagten, die sich auf R 23 Abs. 2 der Erbschaftsteuer-Richtlinien stützt, die BFH-Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Ausführung der unmittelbaren Grundstücksschenkung (Urteil vom 26. September 1990 II R 150/88, BStBl II 1991, 320) sei auch für die Bestimmung des Zeitpunkts der Ausführung der mittelbaren Grundstücksschenkung maßgebend. - BFH, 21.05.2001 - II R 10/99
Sachleistungsanspruch - Zuwendung eines Übertragungsanspruchs
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 13 K 84/97
Die mittelbare (Grundstücks-)Schenkung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beschenkte im Verhältnis zum Schenker nicht über den übergebenen Geldbetrag, sondern erst über den damit erworbenen Gegenstand endgültig tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (…BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 II R 51/96, BFH/NV 1998, 1378 und vom 21. Mai 2001 II R 10/99, BFH/NV 2001, 1404). - BFH, 17.06.1998 - II R 51/96
Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung übertragbar
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 13 K 84/97
Die mittelbare (Grundstücks-)Schenkung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beschenkte im Verhältnis zum Schenker nicht über den übergebenen Geldbetrag, sondern erst über den damit erworbenen Gegenstand endgültig tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 II R 51/96, BFH/NV 1998, 1378 …und vom 21. Mai 2001 II R 10/99, BFH/NV 2001, 1404). - FG Rheinland-Pfalz, 06.04.2000 - 4 K 3454/98
Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Ausführung von
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 13 K 84/97
Bis zum endgültigen Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch (§ 873 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB -) ist die Annahme einer mittelbaren Grundstücksschenkung möglich, da sie erst zu diesem Zeitpunkt ausgeführt ist i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (Finanzgericht - FG - Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. April 2000 4 K 3454/98, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2000, 758, 760 r.Sp.; ebenso wohl Niedersächsisches FG. Urteil vom 18. August 1988 III 304/84, Entscheidungen der Finanzgerichte 1989, 187).
- BFH, 02.02.2005 - II R 31/03
Keine mittelbare Grundstücksschenkung bei Geldzusage oder Zusage der Umwandlung …
Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1715 veröffentlichten Urteil mit der Begründung statt, eine mittelbare Grundstücksschenkung liege auch dann vor, wenn es sich bei der Überweisung entgegen dem nunmehrigen Vorbringen des Klägers nicht von vornherein um eine Schenkung, sondern ursprünglich um ein Darlehen gehandelt habe, das erst am 29. September 1995 in eine Schenkung umgewandelt worden sei. - FG Baden-Württemberg, 26.11.2004 - 9 K 437/01
Mittelbare Grundstücksschenkung bei Erwerb von noch zu errichtenden …
Zwar hat das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 7. Mai 2003 13 K 84/97 (- nicht rechtskräftig - Revision eingelegt, Az. des BFH II R 31/03 - EFG 2003, 1715) eine vom vorliegenden Urteil abweichende Rechtsauffassung vertreten und entschieden, dass eine mittelbare Grundstücksschenkung erst mit dem grundbuchmäßigen Vollzug des Erwerbs ausgeführt worden sei i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (1974).
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