Rechtsprechung
| EuGH, 26.01.2012 - C-218/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 9, 17 und 18 - Bestimmung des Ortes der Dienstleistung - Begriff 'Gestellung von Personal' - Selbständige - Notwendigkeit, die gleiche Beurteilung der Dienstleistung beim Erbringer und beim Empfänger zu gewährleisten
- Europäischer Gerichtshof
ADV Allround
Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 9, 17 und 18 - Bestimmung des Ortes der Dienstleistung - Begriff "Gestellung von Personal" - Selbständige - Notwendigkeit, die gleiche Beurteilung der Dienstleistung beim Erbringer und beim Empfänger zu gewährleisten
- EU-Kommission
ADV Allround Vermittlungs AG gegen Finanzamt Hamburg-Bergedorf.
- EU-Kommission
ADV Allround
Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 9, 17 und 18 - Bestimmung des Ortes der Dienstleistung - Begriff ‚Gestellung von Personal‘ - Selbständige - Notwendigkeit, die gleiche Beurteilung der Dienstleistung beim Erbringer und beim Empfänger zu ...
- IWW
- Wolters Kluwer
Mehrwertsteuerpflicht bei Gestellung von selbständigem Personal in anderen Mitgliedsstaaten; Ausgestaltung des nationalen Verfahrensrechts zur kohärenten Beurteilung der Mehrwertsteuerpflicht einer Dienstleistung bei Erbringern und Empfängern; Vorabentscheidungsersuchen ...
- Betriebs-Berater
Personalgestellung in der Umsatzsteuer
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
FGO § 110; FGO §60; AO § 174; MwStSystRL Art. 167; MwStSystRL Art. 178; 6. EG-RL Art. 9 Abs. 2 Buchst. e Spiegelstrich 6; 6. EG-RL Art. 17; 6. EG-RL Art. 18
Personalgestellung als Katalogleistung auch bei abhängig beschäftigtem Personal? - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mehrwertsteuerpflicht bei Gestellung von selbständigem Personal in anderen Mitgliedsstaaten; Ausgestaltung des nationalen Verfahrensrechts zur kohärenten Beurteilung der Mehrwertsteuerpflicht einer Dienstleistung bei Erbringern und Empfängern; Vorabentscheidungsersuchen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Ort der Dienstleistung bei Personalgestellung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Personalgestellung in der Umsatzsteuer
- pwc.de (Kurzinformation)
Leistungsort bei Gestellung von selbständig tätigem Personal
- pwc.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuer: Gestellung von Personal
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Müssen Leistender und Empfänger umsatzteuerlich gleich behandelt werden?
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Ort der Dienstleistung bei Personalgestellung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 6. Mai 2010 - ADV Allround Vermittlungs AG in Liquidation gegen Finanzamt Hamburg-Bergedorf
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht Hamburg - Auslegung von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e sechster Gedankenstrich, Art. 17 Abs. 1, 2 Buchst. a und 3 Buchst. a sowie Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung ...
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 3/09
- Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-218/10
- EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
Papierfundstellen
- EuZW 2012, 219
- BB 2012, 349
- DB 2012, 384
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 09.03.2006 - C-114/05
Gillan Beach - Mehrwertsteuer - Ort des steuerbaren Umsatzes - Steuerlicher …
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift aber nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteil vom 9. März 2006, Gillan Beach, C-114/05, Slg. 2006, I-2427, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).Mit diesen Bestimmungen sollen nach ständiger Rechtsprechung einerseits Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, und andererseits die Nichtbesteuerung von Einnahmen verhindert werden (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 1996, Dudda, C-327/94, Slg. 1996, I-4595, Randnr. 20, Gillan Beach, Randnr. 14, und vom 6. November 2008, Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet, C-291/07, Slg. 2008, I-8255, Randnr. 24).
- EuGH, 06.10.2011 - C-421/10
Stoppelkamp - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Art. 21 Abs. 1 Buchst. b - …
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
Rn. 31 Darüber hinaus entspricht diese Auslegung dem Grundsatz der Rechtssicherheit, da sie die Bestimmung des Ortes, an den in Bezug auf die Dienstleistung anzuknüpfen ist, vorhersehbarer macht, die Anwendung der Bestimmungen der Sechsten Richtlinie vereinfacht und dazu beiträgt, eine genaue und korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Oktober 2011, Stoppelkamp, C-421/10, Slg. 2011, I-9309, Randnr. 34). - EuGH, 13.12.1989 - 342/87
Genius Holding / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
Mangels spezieller Vorschriften im nationalen Verfahrensrecht verlöre das vom Gerichtshof im Urteil vom 13. Dezember 1989, Genius (C-342/87, Slg. 1989, I-4227), anerkannte Recht des Dienstleistungserbringers und des Dienstleistungsempfängers, hinsichtlich der Steuerbarkeit und der Mehrwertsteuerpflicht ein und derselben Leistung gleich behandelt zu werden, de facto nämlich jede praktische Wirksamkeit.
- EuGH, 17.11.1998 - C-228/96
Aprile / Amministrazione delle Finanze dello Stato - Abgaben gleicher Wirkung - …
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung ist es mangels einer einschlägigen Unionsregelung Aufgabe des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, u. a. die zuständigen Behörden zu bestimmen und die Modalitäten der Verfahren zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei diese Modalitäten jedoch nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die entsprechender innerstaatlicher Rechtsbehelfe (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1998, Aprile, C-228/96, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 18, und vom 21. Januar 2010, Alstom Power Hydro, C-472/08, Slg. 2010, I-623, Randnr. 17). - EuGH, 26.09.1996 - C-327/94
Dudda / Finanzamt Bergisch Gladbach
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
Mit diesen Bestimmungen sollen nach ständiger Rechtsprechung einerseits Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, und andererseits die Nichtbesteuerung von Einnahmen verhindert werden (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 1996, Dudda, C-327/94, Slg. 1996, I-4595, Randnr. 20, Gillan Beach, Randnr. 14, und vom 6. November 2008, Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet, C-291/07, Slg. 2008, I-8255, Randnr. 24). - EuGH, 21.01.2010 - C-472/08
Alstom Power Hydro - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste …
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
Rn. 35 Nach ständiger Rechtsprechung ist es mangels einer einschlägigen Unionsregelung Aufgabe des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, u. a. die zuständigen Behörden zu bestimmen und die Modalitäten der Verfahren zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, wobei diese Modalitäten jedoch nicht weniger günstig ausgestaltet sein dürfen als die entsprechender innerstaatlicher Rechtsbehelfe (Äquivalenzgrundsatz) und die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. u. a. Urteile vom 17. November 1998, Aprile, C-228/96, Slg. 1998, I-7141, Randnr. 18, und vom 21. Januar 2010, Alstom Power Hydro, C-472/08, Slg. 2010, I-623, Randnr. 17). - EuGH, 06.11.2008 - C-291/07
Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet - Mehrwertsteuer - Ort des …
Auszug aus EuGH, 26.01.2012 - C-218/10
Mit diesen Bestimmungen sollen nach ständiger Rechtsprechung einerseits Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, und andererseits die Nichtbesteuerung von Einnahmen verhindert werden (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 1996, Dudda, C-327/94, Slg. 1996, I-4595, Randnr. 20, Gillan Beach, Randnr. 14, und vom 6. November 2008, Kollektivavtalsstiftelsen TRR Trygghetsrådet, C-291/07, Slg. 2008, I-8255, Randnr. 24).
- EuGH, 16.10.2014 - C-605/12
Welmory - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - …
Rn. 41 Insoweit ist daran zu erinnern, dass bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen sind, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil ADV Allround, C-218/10, EU:C:2012:35, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 42 Nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs sollen mit den Regeln über die Bestimmung des Ortes, an den bei Dienstleistungen steuerlich anzuknüpfen ist, einerseits Kompetenzkonflikte, die zu einer Doppelbesteuerung führen könnten, und andererseits die Nichtbesteuerung von Einnahmen verhindert werden (vgl. in diesem Sinne Urteil ADV Allround, EU:C:2012:35, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- FG Münster, 05.08.2013 - 5 K 3191/10
Bemessungsgrundlage für Umsätze aus Essensausgabe an Arbeitnehmer einer in …
Rn. 53 Für die Frage, ob die Kantine durch eigenes Personal im Sinne des Abschn. 12 Abs. 10 UStR 2005 betrieben werde, sei das Urteil des EuGH vom 26.01.2012, C-218/10 (ADV Allround), UR 2012, 175, analog anzuwenden.Rn. 66 Das Urteil des EuGH vom 26.01.2012, C-218/10 (ADV Allround), UR 2012, 175, sei für den Streitfall nicht aussagekräftig, da es vorliegend nicht um die Auslegung einer Gesetzesvorschrift, sondern um die Bindungswirkung einer aus Vereinfachungsgründen bestehenden Verwaltungsanweisung gehe.
Soweit die Klin. die Definition des EuGH zum Begriff "Gestellung von Personal" zu § 3a Abs. 4 Nr. 7 UStG anführt, wonach auch die Gestellung von selbstständigem, nicht beim leistenden Unternehmer abhängig beschäftigtem Personal umfasst ist (EuGH, Urteil vom 26.01.2012, C-218/10 (ADV Allround), UR 2012, 175), kann diese Definition nicht analog auf Abschn. 12 Abs. 10 UStR angewendet werden.
- EuGH, 02.10.2014 - C-446/13
Fonderie 2A - Vorabentscheidungsersuchen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -Art. …
Diese Vorschriften sollen sowohl eine Doppelbesteuerung als auch eine Nichtbesteuerung der genannten Umsätze verhindern (vgl. in diesem Sinne zu Art. 9 der Sechsten Richtlinie Urteil ADV Allround, C-218/10, EU:C:2012:35, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BFH, 25.09.2024 - XI R 6/23
Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung …
Rn. 58 cc) Eines Verweises auf das Billigkeitsverfahren, dessen Zulässigkeit ohnehin unionsrechtlich zweifelhaft ist (vgl. EuGH-Urteile Marks & Spencer vom 11.07.2002 - C-62/00, EU:C:2002:435, Rz 34; Fallimento Olimpiclub vom 03.09.2009 - C-2/08, EU:C:2009:506, Rz 24; Alstom Power Hydro vom 21.01.2010 - C-472/08, EU:C:2010:32, Rz 17 und ADV Allround vom 26.01.2012 - C-218/10, EU:C:2012:35, Rz 35; Surgicare vom 12.02.2015 - C-662/13, EU:C:2015:89, Rz 26; s.a. Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Geissel und Butin vom 05.07.2017 - C-374/16 und C-375/16, EU:C:2017:515), bedarf es daher nicht. - OLG Hamm, 28.01.2014 - 19 U 107/13
Werbeleistung für die Schweiz bei Sportveranstaltungen in Deutschland ist nicht …
Rn. 62 Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind auch nicht aufgrund der Art. 17 Abs. 1, Abs. 2 a, Abs. 3 a, Art. 18 Abs. 1 a Richtlinie 77/388 (inzwischen: Art. 167, Art. 168 a, Art. 169 a, Art. 178 a Richtlinie 2006/112) verpflichtet, ihr nationales Verfahrensrecht so zu gestalten, dass die Steuerbarkeit und die Umsatzsteuerpflicht einer Dienstleistung beim Leistungserbringer und beim Leistungsempfänger in kohärenter Weise beurteilt werden, auch wenn für sie verschiedene Finanzbehörden zuständig sind (EuGH 1. Kammer, Urteil vom 26.01.2012, Az. C-218/10). - EuGH, 18.07.2013 - C-124/12
AES-3C Maritza East 1 - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 168 …
Rn. 38 Indem diese Auslegung das Recht auf Vorsteuerabzug für Ausgaben, die für die Zwecke der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Steuerpflichtigen getätigt wurden, von der rechtlichen Beziehung zwischen dem Steuerpflichtigen und den für sein Unternehmen tätigen Personen abkoppelt, für deren Arbeit diese Ausgaben erbracht wurden, ermöglicht sie eine einfache Handhabung der durch das gemeinsame Mehrwertsteuersystem eingeführten Regelung über den Vorsteuerabzug und trägt damit dazu bei, dass eine genaue und korrekte Erhebung der Mehrwertsteuer gewährleistet wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2011, Stoppelkamp, C-421/10, Slg. 2011, I-9309, Randnr. 34, und vom 26. Januar 2012, ADV Allround, C-218/10, Randnr. 31). - FG Münster, 02.11.2021 - 15 K 2736/18
Besteuerung der Bereitstellung von Flüssigfuttermittel für die Schweinemast über …
Dem entspricht es, dass durch das Neutralitätsprinzip eine korrespondierende Erfassung von Leistungen beim Leistungserbringer und beim Leistungsempfänger nicht vorgegeben ist (EuGH-Urteil vom 26.1.2012 C-218/10 - ADV Allround - HFR 2012, 343; EuGH-Urteil vom 24.10.1996 C-317/94 - Elida Gibbs - BStBl II 2004, 324). - FG Münster, 07.04.2020 - 15 K 3019/17
Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Setzt die Einbeziehung von Personengesellschaften …
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) schränkt den Neutralitätsgrundsatz aber z.B. dahingehend ein, dass Art. 17 Abs. 1, 2 Buchst. a) und 3 Buchst. a) sowie Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG (jetzt: Art. 167 ff. MwStSystRL) dahin auszulegen sind, dass sie den Mitgliedstaaten nicht vorschreiben, ihr nationales Verfahrensrecht so zu gestalten, dass die Steuerbarkeit und die Mehrwertsteuerpflicht einer Dienstleistung beim Leistungserbringer und beim Leistungsempfänger in kohärenter Weise beurteilt werden (EuGH-Urteil vom 26.1.2012 C-218/10, ADV Allround, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2012, 343) Des Weiteren hat der EuGH klargestellt, dass es kein allgemeines Korrespondenzprinzip zwischen der Bemessungsgrundlage des Lieferanten und dem Vorsteuerabzug seines Abnehmers gibt und diese vielmehr unabhängig voneinander zu beurteilen sind (vgl. EuGH-Urteil vom 24.10.1996 C-317/94, Elida Gibbs, BStBl II 2004, 324). - Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2022 - C-596/20
DuoDecad - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
{FN:10} Urteil vom 16. Oktober 2014, Welmory (…C-605/12, EU:C:2014:2298, Rn. 42), und vom 26. Januar 2012, ADV Allround (C-218/10, EU:C:2012:35, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:16} Urteile vom 16. Oktober 2014, Welmory (…C-605/12, EU:C:2014:2298, Rn. 42), und vom 26. Januar 2012, ADV Allround (C-218/10, EU:C:2012:35, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- FG Saarland, 05.03.2014 - 1 K 1265/11
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung eines fortführungsfähigen …
Insoweit habe der EuGH auf eine entsprechende Vorlage des FG Hamburg (FG Hamburg vom 20. April 2010 3 K 3/09, EFG 2010, 1170) inzwischen entschieden, dass die Steuerbarkeit und die Mehrwertsteuerpflicht einer Dienstleistung beim Leistungserbringer und beim Leistungsempfänger nicht zwingend in kohärenter Weise beurteilt werden müssten (EuGH vom 26. Januar 2012 Rs. C-218/10, ABl EU 2012, Nr. C 73, 2). - BFH, 27.12.2012 - V B 31/11
Beiladung im die FG-Verfahren betreffend Umsatzsteuer
- FG Köln, 16.07.2020 - 13 K 2376/19
Rechtmäßige Steuerfestsetzung bei einem Schätzungsbescheid
- EuGH, 23.04.2015 - C-111/14
GST - Sarviz Germania - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG …
- EuGH, 26.05.2016 - C-550/14
Envirotec Denmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames …
- EuGH, 12.02.2015 - C-662/13
Surgicare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2015 - C-419/14
WebMindLicenses - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Dienstleistungen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-155/12
RR Donnelley Global Turnkey Solutions Poland - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-388/11
Le Crédit Lyonnais - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG …
- EuG, 05.06.2024 - T-186/22
BNP Paribas/ EZB - Wirtschafts- und Währungspolitik - Aufsicht über …
- FG Köln, 08.03.2016 - 2 K 1592/15
Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten …
- FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 997/14
Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung
- FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 2193/14
Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung
- FG Köln, 25.08.2015 - 2 K 975/14
Antrag auf Vorsteuervergütung; Frage der wirksamen Antragstellung; Erfordernis …
- FG Hamburg, 09.07.2015 - 3 K 308/14
Zurechnung steuerfreier Einkünfte in der KGaA; versäumte einheitliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-279/19
Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Agent innocent) - Vorlage …
- FG Hamburg, 22.07.2014 - 3 V 81/14
Finanzgerichtsordnung/Grundgesetz: Gebot des effektiven Rechtsschutzes gegenüber …
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