Rechtsprechung
| EuGH, 21.06.2012 - C-452/10 P |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Regelung über die Anpassung der steuerlichen Werte der Aktiva - Bankensektor - Besteuerung der Wertzuwächse - Ersatzsteuer - Selektivität
- Europäischer Gerichtshof
BNP Paribas und BNL / Kommission
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Regelung über die Anpassung der steuerlichen Werte der Aktiva - Bankensektor - Besteuerung der Wertzuwächse - Ersatzsteuer - Selektivität
- EU-Kommission
BNP Paribas und BNL / Kommission
Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Regelung über die Anpassung der steuerlichen Werte der Aktiva - Bankensektor - Besteuerung der Wertzuwächse - Ersatzsteuer - Selektivität“
- Wolters Kluwer
Kriterien zur Auslegung des Begriffs der "Staatlichen Beihilfen" im AEU-Vertrag; Anforderungen an eine Regelung über die Anpassung der steuerlichen Werte der Aktiva; Umfang gerichtlicher Prüfung der steuerlichen Wertanpassung von einbringenden Körperschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Staatliche Beihilfen - Die 2004 erlassene italienische Regelung über die Anpassung der steuerlichen Werte der Aktiva im Bankensektor stellt eine rechtswidrige staatliche Beihilfe dar, die von den Banken zurückzuzahlen ist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel, eingelegt am 16. September 2010 von BNP Paribas und der Banca Nazionale del Lavoro SpA gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 1. Juli 2010 in der Rechtssache T-335/08, BNP Paribas und BNL/Kommission
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 1. Juli 2010, BNP Paribas und BNL/Kommission (T"335/08), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/711/EG der Kommission vom 11. März 2008 über die staatliche Beihilfe C 15/07 (ex NN ...
Verfahrensgang
- EuG, 01.07.2010 - T-335/08
- EuGH, 03.03.2011 - C-452/10
- EuGH, 17.05.2011 - C-452/10
- EuGH, 21.06.2012 - C-452/10 P
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- EuG, 01.07.2010 - T-335/08
BNP Paribas und BNL / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der …
Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-452/10
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die BNP Paribas und die Banca Nazionale del Lavoro SpA (BNL) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 1. Juli 2010, BNP Paribas und BNL/Kommission (T-335/08, Slg. 2010, II-3323; im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/711/EG der Kommission vom 11. März 2008 über die staatliche Beihilfe C 15/07 (ex NN 20/07), die Italien in Form von Steueranreizen zugunsten einiger Kreditinstitute gewährt hat, die Gegenstand einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung waren (…ABl. L 237, S. 70, im Folgenden: streitige Entscheidung), abgewiesen hat.Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 1. Juli 2010, BNP Paribas und BNL/Kommission (T-335/08), wird wegen Verstoßes gegen Art. 107 Abs. 1 AEUV aufgehoben..
- EuGH, 16.05.2000 - C-83/98
Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - …
Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-452/10
Deshalb hat der Unionsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 111).Rn. 103 Zwar hat der Gerichtshof auch entschieden, dass die gerichtliche Nachprüfung in Bezug auf die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 EG fällt, beschränkt ist, wenn die Beurteilungen der Kommission technischen oder komplexen Charakter haben (vgl. u. a. Urteile Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, Randnr. 25, und British Aggregates/Kommission, Randnr. 114).
- EuGH, 08.09.2011 - C-279/08
Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1 …
Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-452/10
Rn. 121 Es obliegt dem Mitgliedstaat, der im Bereich von Belastungen eine derartige Differenzierung zwischen den Unternehmen vorgenommen hat, darzutun, dass sie tatsächlich durch die Natur oder den inneren Aufbau des fraglichen Systems gerechtfertigt ist (Urteile vom 29. April 2004, Niederlande/Kommission, C-159/01, Slg. 2004, I-4461, Randnr. 43, vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande, C-279/08 P, Slg. 2011, I-7671, Randnr. 77, sowie Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich, Randnr. 146).
- EuGH, 29.04.2004 - C-159/01
Niederlande / Kommission
Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-452/10
Rn. 121 Es obliegt dem Mitgliedstaat, der im Bereich von Belastungen eine derartige Differenzierung zwischen den Unternehmen vorgenommen hat, darzutun, dass sie tatsächlich durch die Natur oder den inneren Aufbau des fraglichen Systems gerechtfertigt ist (Urteile vom 29. April 2004, Niederlande/Kommission, C-159/01, Slg. 2004, I-4461, Randnr. 43, vom 8. September 2011, Kommission/Niederlande, C-279/08 P, Slg. 2011, I-7671, Randnr. 77, sowie Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich, Randnr. 146). - EuGH, 08.11.2001 - C-143/99
Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke - "Energieabgabe - …
Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-452/10
"161 Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass der Bestimmung des Bezugsrahmens bei der Prüfung der Selektivität einer Maßnahme bei steuerlichen Maßnahmen eine besondere Bedeutung zukommt, da das Vorliegen eines Vorteils nur in Bezug auf eine so genannte "normale" Besteuerung festgestellt werden kann (Urteil [vom 6. September 2006,] Portugal/Kommission, [C-88/03, Slg. 2006, I-7115,] Randnr. 56), d. h. die Besteuerung, die normalerweise auf Unternehmen Anwendung findet, die sich im Hinblick auf das mit der streitigen Regelung verfolgte Ziel in einer tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden, die den durch diese Regelung begünstigten Unternehmen vergleichbar ist (Urteil [vom 8. November 2001,] Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, [C-143/99, Slg. 2001, I-8365,] Randnr. 41).". - EuGH, 06.09.2006 - C-88/03
DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION …
Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-452/10
"161 Der Gerichtshof hat darauf hingewiesen, dass der Bestimmung des Bezugsrahmens bei der Prüfung der Selektivität einer Maßnahme bei steuerlichen Maßnahmen eine besondere Bedeutung zukommt, da das Vorliegen eines Vorteils nur in Bezug auf eine so genannte "normale" Besteuerung festgestellt werden kann (Urteil [vom 6. September 2006,] Portugal/Kommission, [C-88/03, Slg. 2006, I-7115,] Randnr. 56), d. h. die Besteuerung, die normalerweise auf Unternehmen Anwendung findet, die sich im Hinblick auf das mit der streitigen Regelung verfolgte Ziel in einer tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden, die den durch diese Regelung begünstigten Unternehmen vergleichbar ist (Urteil [vom 8. November 2001,] Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, [C-143/99, Slg. 2001, I-8365,] Randnr. 41).". - EuGH, 22.12.2008 - C-487/06
British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - …
Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-452/10
Deshalb hat der Unionsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, Slg. 2000, I-3271, Randnr. 25, und vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission, C-487/06 P, Slg. 2008, I-10515, Randnr. 111). - EuGH, 15.12.2005 - C-148/04
Unicredito Italiano - Staatliche Beihilfen - Entscheidung 2002/581/EG - …
Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-452/10
"169 Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass es bei der Prüfung einer Regelung anhand der Bestimmungen auf dem Gebiet der staatlichen Beihilfen nicht der Kommission obliegt, die subjektiven Entscheidungen in Betracht zu ziehen, die die durch diese Regelung Begünstigten hätten treffen können, hätte es diese Regelung nicht gegeben, sondern dass sie diese Regelung zu prüfen hat, um zu ermitteln, ob sie objektiv einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der Besteuerung beinhaltet, von der sie abweicht und die normalerweise, gäbe es die Regelung nicht, anwendbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 2005, Unicredito Italiano, C-148/04, Slg. 2005, I-11137, Randnr. 118).
- Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2018 - C-374/17
A-Brauerei - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Materielle …
{FN:85} Vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission (…C-83/98 P, EU:C:2000:248, Rn. 25), vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission (…C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, EU:C:2011:368, Rn. 132), vom 21. Juni 2012, BNP Paribas und BNL/Kommission (C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 100), sowie vom 30. November 2016, Kommission/Frankreich und Orange (…C-486/15 P, EU:C:2016:912, Rn. 87).{FN:107} Vgl. u. a. Urteile vom 22. Dezember 2008, British Aggregates/Kommission (…C-487/06 P, EU:C:2008:757, Rn. 83), vom 21. Juni 2012, BNP Paribas und BNL/Kommission (C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 101), vom 9. Oktober 2014, Ministerio de Defensa und Navantia (…C-522/13, EU:C:2014:2262, Rn. 42), sowie vom 21. Dezember 2016, Kommission/World Duty Free Group u. a. (…C-20/15 P und C-21/15 P, EU:C:2016:981, Rn. 58).
- EuGH, 30.11.2016 - C-486/15
Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel der Kommission in dem Fall des …
Deshalb hat der Unionsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (Urteil vom 21. Juni 2012, BNP Paribas und BNL/Kommission, C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 100).Rn. 88 Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass die gerichtliche Nachprüfung in Bezug auf die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, beschränkt ist, wenn die Beurteilungen der Kommission technischen oder komplexen Charakter haben (Urteil vom 21. Juni 2012, BNP Paribas und BNL/Kommission, C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 103).
- EuG, 24.09.2019 - T-760/15
The General Court annuls the Commission's decision on the aid measure implemented …
Der Begriff der staatlichen Beihilfe umfasst nämlich staatliche Maßnahmen, die eine Differenzierung zwischen Unternehmen vornehmen und damit a priori selektiv sind, dann nicht, wenn diese Differenzierung aus der Natur oder der Struktur der Regelung folgt, mit der sie in Zusammenhang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2012, BNP Paribas und BNL/Kommission, C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 120 und 121 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 11.10
Treibhausgasemissionen; Emissionshandel; Emissionsverlagerung; …
Jedoch fallen staatliche Maßnahmen, die eine Differenzierung zwischen Unternehmen vornehmen und damit a priori selektiv sind, dann nicht unter den Begriff der staatlichen Beihilfe, wenn sich diese Differenzierung aus der Natur oder der Systematik der Regelung ergibt, in die sie eingebunden sind (stRspr, EuGH, Urteile vom 21. Juni 2012 - Rs. C-452/10 P, BNP Paribas und BNL/Kommission - juris Rn. 101, 120, vom 29. März 2012 - Rs. C-417/10, 3 M Italia - juris Rn. 40 f., vom 22. Dezember 2008 - Rs. C-487/06 P, British Aggregates/Kommission - Slg. 2008, I-10515 und vom 8. November 2001 - Rs. C-143/99, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke - Slg. 2001, I-08365 m.w.N.), bzw. eine differenzierende Belastung von Unternehmen dem System "immanent" ist (…EuGH, Urteile vom 8. September 2011 - Rs. C-279/08 P, Niederlande/Kommission - juris Rn. 110 f. und vom 22. November 2001 - Rs. C-53/00, Ferring - Slg. 2001, I-09067 m.w.N.). - EuG, 24.09.2019 - T-755/15
The General Court confirms the Commission's decision on the aid measure granted …
Der Begriff der staatlichen Beihilfe umfasst nämlich staatliche Maßnahmen, die zwischen Unternehmen differenzieren und damit a priori selektiv sind, dann nicht, wenn diese Differenzierung aus der Natur oder der Struktur der Regelung folgt, mit der sie in Zusammenhang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juni 2012, BNP Paribas und BNL/Kommission, C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 120 und 121 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.09.2014 - C-533/12
Der Gerichtshof bestätigt die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung, mit …
Der Unionsrichter muss insbesondere nicht nur die sachliche Richtigkeit, die Zuverlässigkeit und die Kohärenz der angeführten Beweise prüfen, sondern auch kontrollieren, ob diese Beweise alle relevanten Daten darstellen, die bei der Beurteilung einer komplexen Situation heranzuziehen waren, und ob sie die aus ihnen gezogenen Schlüsse zu stützen vermögen (Urteile Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission, C-83/98 P, EU:C:2000:248, Rn. 25, Kommission/Scott, C-290/07 P, EU:C:2010:480, Rn. 64 und 65, sowie BNP Paribas und BNL/Kommission, C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 18.06.2019 - T-624/15
European Food u. a./ Kommission - Staatliche Beihilfen - Schiedsspruch eines …
Deshalb hat der Unionsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, grundsätzlich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen umfassend zu prüfen (vgl. Urteil vom 21. Juni 2012, BNP Paribas und BNL/Kommission, C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 18.11.2020 - T-735/18
Aquind/ ACER - Energie - Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 - Entscheidung …
Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Urteile vom 15. Februar 2005, Kommission/Tetra Laval (…C-12/03 P, EU:C:2005:87, Rn. 39), vom 21. Juni 2012, BNP Paribas und BNL/Kommission (C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 103), und vom 17. September 2007, Microsoft/Kommission (…T-201/04, EU:T:2007:289, Rn. 95), die eine eingeschränkte gerichtliche Nachprüfung vorsehen, wenn die Beurteilungen der Verwaltung wirtschaftlichen oder technischen Charakter haben, führte der Beschwerdeausschuss in den Rn. 51 und 52 seiner Entscheidung aus, die Kontrolle im Rechtsbehelfsverfahren sei beschränkt, wenn die Beurteilungen einen solchen Charakter hätten, und er müsse sich mithin darauf beschränken, festzustellen, ob die Agentur bei der Prüfung der in Art. 17 Abs. 1 der Verordnung Nr. 714/2009 genannten Voraussetzungen einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen habe. - EuG, 29.09.2021 - T-447/18
TUIfly/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Vereinbarungen der Kärntner Flughafen …
Deshalb hat der Unionsrichter die Frage, ob eine Maßnahme in den Anwendungsbereich von Art. 107 Abs. 1 AEUV fällt, unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des bei ihm anhängigen Rechtsstreits und des technischen oder komplexen Charakters der von der Kommission vorgenommenen Beurteilungen grundsätzlich umfassend zu prüfen (vgl. Urteil vom 21. Juni 2012, BNP Paribas und BNL/Kommission, C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 100 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 09.06.2021 - T-514/19
DI/ EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Erstattung von Kosten für …
Rn. 196 Desgleichen übt der Unionsrichter auch eine vollständige Kontrolle über die Einstufung des Sachverhalts (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juni 2012, BNP Paribas und BNL/Kommission, C-452/10 P, EU:C:2012:366, Rn. 102, …sowie vom 7. November 2013, Cortivo/Parlament, F-52/12, EU:F:2013:173, Rn. 41) im Hinblick auf objektive Rechtsbegriffe aus. - Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-73/11
Frucona Košice / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Staatliche …
- EuG, 19.10.2022 - T-850/19
Griechenland/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Tätigkeiten, die mit der …
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