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Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.2012 - C-262/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,36996
EuGH, 29.11.2012 - C-262/11 (https://dejure.org/2012,36996)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2012 - C-262/11 (https://dejure.org/2012,36996)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2012 - C-262/11 (https://dejure.org/2012,36996)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union - Assoziierungsabkommen EG-Bulgarien - Stahlsektor - Vor dem Beitritt gewährte staatliche Umstrukturierungsbeihilfen - Voraussetzungen - Lebensfähigkeit der Empfänger am Ende des Umstrukturierungszeitraums - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kremikovtzi

    Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union - Assoziierungsabkommen EG-Bulgarien - Stahlsektor - Vor dem Beitritt gewährte staatliche Umstrukturierungsbeihilfen - Voraussetzungen - Lebensfähigkeit der Empfänger am Ende des Umstrukturierungszeitraums - ...

  • EU-Kommission

    Kremikovtzi

    Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union - Assoziierungsabkommen EG-Bulgarien - Stahlsektor - Vor dem Beitritt gewährte staatliche Umstrukturierungsbeihilfen - Voraussetzungen - Lebensfähigkeit der Empfänger am Ende des Umstrukturierungszeitraums - ...

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung staatlicher Beihilfen nach Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung staatlicher Beihilfen nach Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union; Vorabentscheidungsersuchen des bulgarischen Administrativen sad Sofia-grad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Administrativen sad Sofia-grad (Bulgarien), eingereicht am 26. Mai 2011 - Kremikovtsi AD/Ministar na ikonomikata, energetikata i turizma i zamestnik-ministar na ikonomikata, energetikata i turizma (Minister für Wirtschaft, Energie und ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Administrativen sad Sofia-grad - Auslegung des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits (ABl. 1994, L 358, S. 1) und ...

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 15.03.1994 - C-387/92

    Banco Exterior de España / Ayuntamiento de Valencia

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-262/11
    Während neue Beihilfen gemäß Art. 88 Abs. 3 EG der Kommission im Voraus angezeigt werden müssen und nicht durchgeführt werden dürfen, bevor die Kommission eine abschließende Entscheidung erlassen hat, können bestehende Beihilfen gemäß Art. 88 Abs. 1 EG ordnungsgemäß durchgeführt werden, solange die Kommission nicht ihre Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. März 1994, Banco Exterior de España, C-387/92, Slg. 1994, I-877, Randnr. 20, vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-372/97, Slg. 2004, I-3679, Randnr. 42, und C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 47, und vom 18. November 2010, NDSHT/Kommission, C-322/09 P, Slg. 2010, I-11911, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-298/00

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-262/11
    Während neue Beihilfen gemäß Art. 88 Abs. 3 EG der Kommission im Voraus angezeigt werden müssen und nicht durchgeführt werden dürfen, bevor die Kommission eine abschließende Entscheidung erlassen hat, können bestehende Beihilfen gemäß Art. 88 Abs. 1 EG ordnungsgemäß durchgeführt werden, solange die Kommission nicht ihre Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. März 1994, Banco Exterior de España, C-387/92, Slg. 1994, I-877, Randnr. 20, vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-372/97, Slg. 2004, I-3679, Randnr. 42, und C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 47, und vom 18. November 2010, NDSHT/Kommission, C-322/09 P, Slg. 2010, I-11911, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-372/97

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-262/11
    Während neue Beihilfen gemäß Art. 88 Abs. 3 EG der Kommission im Voraus angezeigt werden müssen und nicht durchgeführt werden dürfen, bevor die Kommission eine abschließende Entscheidung erlassen hat, können bestehende Beihilfen gemäß Art. 88 Abs. 1 EG ordnungsgemäß durchgeführt werden, solange die Kommission nicht ihre Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. März 1994, Banco Exterior de España, C-387/92, Slg. 1994, I-877, Randnr. 20, vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-372/97, Slg. 2004, I-3679, Randnr. 42, und C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 47, und vom 18. November 2010, NDSHT/Kommission, C-322/09 P, Slg. 2010, I-11911, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-44/93

    Namur-Les assurances du crédit / Office national du ducroire und Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-262/11
    22 bis 24, und vom 9. August 1994, Namur-Les assurances du crédit, C-44/93, Slg. 1994, I-3829, Randnrn.
  • EuGH, 18.11.2010 - C-322/09

    NDSHT / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beschwerde eines …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-262/11
    Während neue Beihilfen gemäß Art. 88 Abs. 3 EG der Kommission im Voraus angezeigt werden müssen und nicht durchgeführt werden dürfen, bevor die Kommission eine abschließende Entscheidung erlassen hat, können bestehende Beihilfen gemäß Art. 88 Abs. 1 EG ordnungsgemäß durchgeführt werden, solange die Kommission nicht ihre Unvereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. März 1994, Banco Exterior de España, C-387/92, Slg. 1994, I-877, Randnr. 20, vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-372/97, Slg. 2004, I-3679, Randnr. 42, und C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 47, und vom 18. November 2010, NDSHT/Kommission, C-322/09 P, Slg. 2010, I-11911, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.03.2011 - C-369/09

    ISD Polska u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung …

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-262/11
    Rn. 41 Wie die Kommission ausgeführt hat, enthält die Akte über den Beitritt der Republik Bulgarien, anders als die Beitrittsakten anderer Staaten (siehe zum Vergleich Urteil vom 24. März 2011, 1SD Polska u. a./Kommission, C-369/09 P, Slg. 2011, I-2011, Randnr. 7), keine besonderen Bestimmungen zu Beihilfen, die Unternehmen des Stahlsektors vor dem Beitritt gewährt wurden.
  • EuGH, 30.06.1992 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 29.11.2012 - C-262/11
    Rn. 49 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der EG-Vertrag für bestehende und für neue Beihilfen unterschiedliche Verfahren vorsieht (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 30. Juni 1992, 1talien/Kommission, C-47/91, Slg. 1992, I-4145, Randnrn.
  • BFH, 27.11.2013 - I R 17/12

    Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als …

    Dieses Verbot gilt allein für neue Beihilfen; demgegenüber dürfen bestehende Beihilfen regelmäßig durchgeführt werden, solange die Kommission nicht ihre Unionsrechtswidrigkeit festgestellt hat (EuGH-Urteile vom 15. März 1994 C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Rz 20; vom 29. November 2012 C-262/11, Kremikovtzi, juris, Rz 49; in DStR 2013, 1588, Rz 36).
  • BFH, 18.10.2017 - V R 46/16

    Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Faktorpräparaten zur …

    Dieses Verbot gilt allein für neue Beihilfen; demgegenüber dürfen bestehende Beihilfen regelmäßig durchgeführt werden, solange die Kommission nicht ihre Unionsrechtswidrigkeit festgestellt hat (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union Banco Exterior de España vom 15. März 1994 C-387/92, EU:C:1994:100, Rz 20; Kremikovtzi vom 29. November 2012 C-262/11, EU:C:2012:760, Rz 49, sowie zuletzt P Oy vom 18. Juli 2013 C-6/12, EU:C:2013:525, Rz 36).
  • BFH, 31.07.2013 - I R 82/12

    Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Zytostatika durch eine …

    Dieses Verbot gilt allein für neue Beihilfen; demgegenüber dürfen bestehende Beihilfen regelmäßig durchgeführt werden, solange die Kommission nicht ihre Unionsrechtswidrigkeit festgestellt hat (EuGH-Urteile vom 15. März 1994 C-387/92 "Banco Exterior de España", Slg. 1994, I-877, Rz 20; vom 29. November 2012 C-262/11 "Kremikovtzi", juris, Rz 49; in DStR 2013, 1588, Rz 36).
  • EuGH, 18.07.2013 - C-6/12

    P - Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Kriterium der …

    Während neue Beihilfen gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV zuvor der Kommission zu melden sind und nicht durchgeführt werden dürfen, bevor das Verfahren zu einer abschließenden Entscheidung geführt hat, dürfen bestehende Beihilfen gemäß Art. 108 Abs. 1 AEUV regelmäßig durchgeführt werden, solange die Kommission nicht ihre Vertragswidrigkeit festgestellt hat (Urteil vom 29. November 2012, Kremikovtzi, C-262/11, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.01.2022 - C-638/19

    Das Gericht hat rechtsfehlerhaft die Zuständigkeit der Kommission verneint, die …

    Rn. 112 Wie das Gericht in den Rn. 66, 67 und 79 des angefochtenen Urteils zu Recht ausgeführt hat, galt das Unionsrecht, insbesondere Art. 108 AEUV, in Rumänien nach Art. 2 der Beitrittsakte ab dem 1. Januar 2007, dem Tag des Beitritts dieses Staates zur Union, nach Maßgabe der Beitrittsakte (vgl. entsprechend Urteil vom 29. November 2012, Kremikovtzi, C-262/11, EU:C:2012:760, Rn. 50).
  • EuGH, 01.10.2015 - C-357/14

    Electrabel und Dunamenti Erőmű / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche …

    Insbesondere das Urteil Kremikovtzi (C-262/11, EU:C:2012:760) betreffe nur die Rückforderung der betreffenden Beihilfe.

    Rn. 55 In den Rn. 50 bis 52 des Urteils Kremikovtzi (C-262/11, EU:C:2012:760), die den Anhang V der Beitrittsakte von 2005 beträfen, habe der Gerichtshof bereits ein Argument zurückgewiesen, das dem von Dunamenti Erőmű im Rahmen des zweiten Rechtsmittelgrundes vorgetragenen entspreche.

    Rn. 63 Es ist auch darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in Rn. 52 des Urteils Kremikovtzi (C-262/11, EU:C:2012:760) bezüglich der Beitrittsakte von 2005, die im Wesentlichen die in den Rn. 2 und 3 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Bestimmungen der Beitrittsakte von 2003 übernommen hat, bereits entschieden hat, dass Maßnahmen, die vor dem Beitritt der Republik Bulgarien zur Union durchgeführt wurden, aber zum einen nach dem Beitritt immer noch anwendbar sind und zum anderen zum Zeitpunkt des Beitritts die kumulativen Kriterien des Art. 87 Abs. 1 EG erfüllen, den in Anhang V der Beitrittsakte von 2005 aufgestellten besonderen Regeln unterliegen.

    Rn. 64 In Rn. 54 des Urteils Kremikovtzi (C-262/11, EU:C:2012:760) hat der Gerichtshof klargestellt, dass sich zudem namentlich aus Art. 1 Buchst. b Ziff. i und Buchst. c der Verordnung Nr. 659/1999 in Verbindung mit Art. 2 der Beitrittsakte von 2005 herleiten lässt, dass die in Art. 87 Abs. 1 EG aufgeführten Kriterien als solche in Bulgarien erst ab dem Beitritt unmittelbar angewandt werden können, und zwar nur auf Situationen, die nach diesem Zeitpunkt eintreten.

  • BFH, 31.07.2013 - I R 31/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31. 07. 2013 I R 82/12 - …

    Dieses Verbot gilt allein für neue Beihilfen; demgegenüber dürfen bestehende Beihilfen regelmäßig durchgeführt werden, solange die Kommission nicht ihre Unionsrechtswidrigkeit festgestellt hat (EuGH-Urteile vom 15. März 1994 C-387/92 "Banco Exterior de España", Slg. 1994, I-877, Rz 20; vom 29. November 2012 C-262/11 "Kremikovtzi", juris, Rz 49; vom 18. Juli 2013 C-6/12 "P", juris, Rz 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2021 - C-638/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist dem Gericht ein Rechtsfehler …

    {FN:27} Urteil vom 29. November 2012 (C-262/11, EU:C:2012:760).

    {FN:30} Urteil vom 29. November 2012 (C-262/11, EU:C:2012:760).

  • EuGH, 16.04.2015 - C-690/13

    Trapeza Eurobank Ergasias - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen …

    Während neue Beihilfen gemäß Art. 88 Abs. 3 EG vorab der Kommission zu melden sind und nicht durchgeführt werden dürfen, bevor das Verfahren zu einer abschließenden Entscheidung geführt hat, dürfen bestehende Beihilfen gemäß Art. 88 Abs. 1 EG regelmäßig durchgeführt werden, solange die Kommission nicht ihre Vertragswidrigkeit festgestellt hat (Urteil Kremikovtzi, C-262/11, EU:C:2012:760, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.06.2015 - T-527/13

    Italien / Kommission - Staatliche Beihilfen - Milchabgabe - Den Milcherzeugern …

    Rn. 89 Da außerdem bestehende Beihilfen gemäß Art. 108 Abs. 1 AEUV ordnungsgemäß durchgeführt werden können, solange die Kommission nicht ihre Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt festgestellt hat (…Urteile vom 15. März 1994, Banco Exterior de España, C-387/92, Slg, EU:C:1994:100, Rn. 20, und vom 29. November 2012, Kremikovtzi, C-262/11, Slg, EU:C:2012:760, Rn. 49), kann diese Feststellung der Unvereinbarkeit sich nur auf die Zukunft auswirken (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 1998, Ryanair/Kommission, T-140/95, Slg, EU:T:1998:201, Rn. 86, betreffend die Nichteinhaltung einer Entscheidung, die eine in aufeinanderfolgenden Tranchen freizugebende Beihilfe bedingt genehmigte, …und vom 6. März 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission, T-127/99, T-129/99 und T-148/99, Slg, EU:T:2002:59, Rn. 172).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2015 - C-357/14

    Electrabel und Dunamenti Erőmű / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfen …

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