Rechtsprechung
| EuGH, 28.01.2016 - C-61/15 P |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
EASA/ Heli-Flight
Rechtsmittel - Zivilluftfahrt - Eingereichte Anträge auf Genehmigung der Flugbedingungen - Entscheidung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit - Ablehnung eines Antrags - Obligatorisches Vorverfahren auf Verwaltungsebene - Möglichkeit einer Klage beim Richter der ...
- Europäischer Gerichtshof
Heli-Flight / EASA
- Wolters Kluwer
Genehmigung der Flugbedingungen für einen Hubschrauber ohne Lufttüchtigkeitszeugnis; Gegenstand der Nichtigkeitsklage gegen Entscheidungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit; Weites Ermessen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit bei der Genehmigung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Genehmigung der Flugbedingungen für einen Hubschrauber ohne Lufttüchtigkeitszeugnis; Gegenstand der Nichtigkeitsklage gegen Entscheidungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit; weites Ermessen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit bei der Genehmigung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
EASA erfolgreich
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Heli-Flight / EASA
Verfahrensgang
- EuG, 11.12.2014 - T-102/13
- EuGH, 28.01.2016 - C-61/15 P
- EuGH, 19.04.2016 - C-61/15
- EuGH, 04.07.2017 - C-61/15
- EuG, 27.10.2017 - T-102/13
Papierfundstellen
- NVwZ 2016, 757
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- EuG, 17.09.2007 - T-201/04
Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
Auszug aus EuGH, 28.01.2016 - C-61/15
Um diese Feststellung zu stützen, gab das Gericht an, auf das Urteil Microsoft/Kommission (T-201/04, EU:T:2007:289, Rn. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung) entsprechend Bezug zu nehmen. - EuGH, 16.07.2009 - C-385/07
Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - …
Auszug aus EuGH, 28.01.2016 - C-61/15
Rn. 94 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es Sache des Gerichts ist, zu entscheiden, ob es zur Vervollständigung der ihm vorliegenden Informationen erforderlich ist, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen, wobei die Frage, ob Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind, seiner freien Würdigung des Sachverhalts unterliegt, die der Überprüfung durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren entzogen ist, sofern nicht dem Gericht vorgelegte Beweismittel verfälscht worden sind oder die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Gerichts sich aus den Akten ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 163, und EMA/Kommission, C-100/14 P, EU:C:2015:382, Rn. 80). - EuGH, 02.09.2010 - C-399/08
Kommission / Deutsche Post - Rechtsmittel - Art. 87 EG - Von den Mitgliedstaaten …
Auszug aus EuGH, 28.01.2016 - C-61/15
Rn. 101 Was die Rüge in Bezug auf die Relevanz der in Rn. 89 des angefochtenen Urteils angeführten Rechtsprechung zur Überprüfung der Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Gegebenheiten betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die Unionsbehörden bei komplexen Beurteilungen in bestimmten Bereichen des Unionsrechts über ein weites Ermessen verfügen, so dass sich die Kontrolle des Unionsrichters in Bezug auf diese Beurteilungen auf die Prüfung beschränken muss, ob bei der Ausübung dieses Ermessens ein offensichtlicher Beurteilungsfehler unterlaufen ist, ob ein Ermessensmissbrauch vorlag oder ob die Behörden die Grenzen ihres Ermessens nicht offensichtlich überschritten haben (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Kommission/Deutsche Post, C-399/08 P, EU:C:2010:481, Rn. 97).
- EuGH, 05.03.2015 - C-220/14
Ezz u.a. / Rat - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen gegenüber bestimmten …
Auszug aus EuGH, 28.01.2016 - C-61/15
Rn. 76 Zur Zulässigkeit des ersten Rechtsmittelgrundes ist darauf hinzuweisen, dass gemäß den Art. 256 Abs. 1 AEUV, 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und 168 Abs. 1 Buchst. d seiner Verfahrensordnung, ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils oder des Beschlusses, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteil Ezz u. a./Rat, C-220/14 P, EU:C:2015:147, Rn. 111 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 11.12.2014 - T-102/13
Heli-Flight/ EASA - Zivilluftfahrt - Antrag auf Genehmigung der Flugbedingungen …
Auszug aus EuGH, 28.01.2016 - C-61/15
Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Heli-Flight GmbH & Co. KG (im Folgenden: Heli-Flight) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 11. Dezember 2014, Heli-Flight/EASA (T-102/13, EU:T:2014:1064, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses ihre Klage abgewiesen hat, die auf erstens die Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) vom 13. Januar 2012 über die Ablehnung eines am 10. Januar 2012 gestellten Antrags auf Genehmigung der Flugbedingungen für einen Hubschrauber des Typs Robinson R66, zweitens die Feststellung der Untätigkeit der EASA bezüglich der Bearbeitung dieses Antrags und drittens den Ersatz des Schadens, der Heli-Flight infolge dieser ablehnenden Entscheidung und der behaupteten Untätigkeit entstanden sei, durch die EASA gerichtet war. - EuGH, 11.06.2015 - C-100/14
EMA / Kommission
Auszug aus EuGH, 28.01.2016 - C-61/15
Rn. 94 Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass es Sache des Gerichts ist, zu entscheiden, ob es zur Vervollständigung der ihm vorliegenden Informationen erforderlich ist, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen, wobei die Frage, ob Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind, seiner freien Würdigung des Sachverhalts unterliegt, die der Überprüfung durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren entzogen ist, sofern nicht dem Gericht vorgelegte Beweismittel verfälscht worden sind oder die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Gerichts sich aus den Akten ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland/Kommission, C-385/07 P, EU:C:2009:456, Rn. 163, und EMA/Kommission, C-100/14 P, EU:C:2015:382, Rn. 80).
- EuG, 07.09.2022 - T-631/19
BNetzA/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung (EU) 2019/942 - …
Es entspricht mithin dem Wesen der Erschöpfung des internen Rechtsbehelfsverfahrens nach Art. 28 der Verordnung 2019/942, auf die ihr Art. 29 ausdrücklich Bezug nimmt, dass der Unionsrichter nur tätig wird, um gegebenenfalls das endgültige Ergebnis des internen Rechtsbehelfsverfahrens zu prüfen, d. h., um die nach dessen Erschöpfung erlassene Entscheidung zu untersuchen, also die Entscheidung des Beschwerdeausschusses (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA, C-61/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:59, Rn. 81 und 82).Rn. 27 Somit kann die Klage auf Nichtigerklärung einer von der ACER getroffenen Entscheidung im Fall einer gegen sie eingelegten Beschwerde nur insoweit als zulässig angesehen werden, als sie sich gegen die Entscheidung des Beschwerdeausschusses richtet, mit der die Beschwerde zurückgewiesen (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA, C-61/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:59, Rn. 84) oder gegebenenfalls die ursprüngliche Entscheidung bestätigt wurde.
Rn. 82 Es ist nämlich davon auszugehen, dass - ebenso wie nach der zuvor geltenden Verfahrensregelung - die vom Beschwerdeausschuss nach den Verfahren in der Verordnung 2019/942 getroffenen Entscheidungen an die Stelle der ursprünglich von der ACER erlassenen Entscheidungen treten (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA, C-61/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:59, Rn. 84).
- EuGH, 19.04.2016 - C-61/15
EASA/ Heli-Flight - Urteilsberichtigung
Rn. 1 Am 28. Januar 2016 hat der Gerichtshof (Achte Kammer) das Urteil Heli-Flight/EASA (C-61/15 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, EU:C:2016:59) erlassen.Rn. 4 Allerdings hat der Gerichtshof in Rn. 117 des Urteils vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA (C-61/15 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, EU:C:2016:59), festgestellt, dass Heli-Flight die Kosten dieses Rechtszugs aufzuerlegen sind, während in Nr. 2 des Tenors dieses Urteils nur verfügt wird, dass Heli-Flight ihre eigenen Kosten trägt.
Rn. 5 Demnach ist festzustellen, dass diese Nummer des Tenors des Urteils vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA (C-61/15 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, EU:C:2016:59), eine offenkundige Unrichtigkeit enthält, die gemäß Art. 154 Abs. 1 der Verfahrensordnung, der gemäß deren Art. 190 Abs. 1 auf das Rechtsmittelverfahren Anwendung findet, zu berichtigen ist.
Nr. 2 des Tenors des Urteils vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA (C-61/15 P, EU:C:2016:59), ist wie folgt zu lesen:.
- EuGH, 18.12.2025 - C-136/24
Rechtsmittel - Gemeinsame Politik im Bereich Asyl und Einwanderung - Verordnung …
Rn. 80 Zwar ist es Sache des Gerichts zu entscheiden, ob es erforderlich ist, von diesen Befugnissen Gebrauch zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA, C-61/15 P, EU:C:2016:59, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung), doch hat es diese Befugnisse unter vollständiger Einhaltung der sich aus Art. 47 der Charta ergebenden Anforderungen wahrzunehmen.
- EuG, 19.01.2021 - T-212/18
Romańska/ Frontex
Rn. 39 En ce qui concerne le taux horaire à retenir, il convient de rappeler que, en l'absence, dans l'état actuel du droit de l'Union, de barème à cet égard, ce n'est que dans l'hypothèse où le taux horaire moyen facturé apparaît manifestement excessif que le Tribunal peut s'en écarter et fixer ex æquo et bono le montant des honoraires d'avocat récupérables (voir, en ce sens, ordonnance du 4 juillet 2017, AESA/Heli-Flight, C-61/15 P-DEP, non publiée, EU:C:2017:530, point 16). - EuGH, 11.03.2020 - C-56/18
Kommission/ Gmina Miasto Gdynia und Port Lotniczy Gdynia Kosakowo - Rechtsmittel …
Im Übrigen bezeichnet die Kommission im Rahmen jedes der Rechtsmittelgründe die beanstandeten Teile des angefochtenen Urteils genau und legt im Einzelnen die rechtlichen Argumente dar, die ihren Antrag auf Aufhebung dieses Urteils speziell stützen, was es jeder normal verständigen Partei ermöglicht, den Inhalt zu verstehen, und dem Gerichtshof, seine Rechtmäßigkeitskontrolle durchzuführen (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA, C-61/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:59, Rn. 77). - EuG, 19.11.2025 - T-1122/23
REACH - Stoff Di-tert-butyl 1,1,4,4-Tetramethyltetramethylen Diperoxid - Prüfung …
Rn. 21 Daraus folgt, dass der Unionsrichter in Bezug auf Entscheidungen, gegen die bei der Widerspruchskammer Widerspruch eingelegt werden kann, nur tätig wird, um gegebenenfalls das Endergebnis eines internen Verfahrens zu prüfen, d. h., um die am Ende des Widerspruchsverfahrens getroffene Entscheidung, also die Entscheidung der Widerspruchskammer, zu untersuchen (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA, C-61/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:59, Rn. 81, …und vom 7. September 2022, BNetzA/ACER, T-631/19, EU:T:2022:509, Rn. 26).Rn. 24 Folglich sind die relevanten Bestimmungen der REACH-Verordnung dahin zu verstehen, dass die Entscheidungen der Widerspruchskammern an die Stelle der ursprünglichen von der ECHA getroffenen Entscheidungen treten, so dass Gegenstand der Nichtigkeitsklage die Entscheidung der Widerspruchskammer ist, mit der der gegen die ursprüngliche Entscheidung eingelegte interne Widerspruch zurückgewiesen wurde (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteile vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA, C-61/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:59, Rn. 84…, vom 20. September 2019, Deutschland/ECHA, T-755/17, EU:T:2019:647, Rn. 59, …und vom 7. September 2022, BNetzA/ACER, T-631/19, EU:T:2022:509, Rn. 27).
- EuGH, 26.01.2017 - C-248/15
Maxcom / City Cycle Industries - Rechtsmittel - Dumping - Durchführungsverordnung …
Die Frage, ob Verfahrensunterlagen beweiskräftig sind, unterliegt seiner freien Würdigung des Sachverhalts, die der Überprüfung durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren entzogen ist, sofern nicht dem Gericht vorgelegte Beweismittel verfälscht worden sind oder die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellungen des Gerichts sich aus den Akten ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA, C-61/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:59, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.07.2017 - C-61/15
EASA/ Heli-Flight - Kostenfestsetzung
Rn. 3 Mit Urteil vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA (C-61/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:59), wies der Gerichtshof dieses Rechtsmittel zurück und verurteilte Heli-Flight, ihre eigenen Kosten und die Kosten der EASA zu tragen. - Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2016 - C-247/15
Maxcom / Chin Haur Indonesia - Rechtsmittel - Handelspolitik - Dumping - …
{FN:68} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA (C-61/15 P, EU:C:2016:59, Rn. 94 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 14.03.2024 - T-283/19
Deutschland/ ACER - Nichtigkeitsklage - Elektrizitätsbinnenmarkt - …
Nach der Rechtsprechung wird nämlich der Standpunkt der ACER durch die Entscheidung des Beschwerdeausschusses, mit der die Entscheidung der ACER bestätigt wird, endgültig festgelegt, nachdem die fragliche Situation in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht anhand des zum Zeitpunkt seiner Entscheidung geltenden Rechts umfassend überprüft wurde (…vgl. Urteil vom 7. September 2022, BNetzA/ACER, T-631/19, EU:T:2022:509, Rn. 82; vgl. in diesem Sinne und entsprechend auch Urteil vom 28. Januar 2016, Heli-Flight/EASA, C-61/15 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:59, Rn. 84). - EuG, 05.02.2021 - T-681/17
Khadi and Village Industries Commission/ EUIPO - BNP Best Natural Products …
- EuG, 08.07.2020 - T-19/17
Fastweb/ Kommission
- EuG, 27.10.2017 - T-102/13
Heli-Flight/ EASA - Verfahren - Kostenfestsetzung - Anwaltsgebühren - Vertretung …
- EuG, 07.10.2020 - T-206/17
Argus Security Projects/ Kommission und EUBAM Libya
- EuG, 10.06.2026 - T-283/19
Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung (EU) 2015/1222 - …
- EuG, 03.09.2025 - T-16/19
Activos e Inversiones Monterroso/ CRU
- EuG, 03.09.2025 - T-16/18
Activos e Inversiones Monterroso/ CRU
- EuG, 29.06.2023 - T-165/20
JC/ EUCAP Somalia
- EuG, 09.02.2024 - T-645/16
Hypo Vorarlberg Bank/ SRB - Verfahren - Verbindung - Kostenfestsetzung
- EuG, 09.02.2024 - T-809/16
Hypo Vorarlberg Bank/ SRB - Verfahren - Kostenfestsetzung
- EuG, 23.01.2024 - T-380/20
Tubes Radiatori/ EUIPO - Antrax It (Radiateur de chauffage)
- EuG, 11.01.2019 - T-444/04
Orange / Kommission
- EuG, 15.02.2019 - T-392/15
European Dynamics Luxembourg u. a./ Eisenbahnagentur der Europäischen Union
- EuG, 05.02.2018 - T-208/16
Ranocchia/ ERCEA - Forschung und technologische Entwicklung - Aufrufe zur …
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