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Rechtsprechung
   EuGH, 26.10.2016 - C-482/15 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,35041
EuGH, 26.10.2016 - C-482/15 P (https://dejure.org/2016,35041)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.2016 - C-482/15 P (https://dejure.org/2016,35041)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - C-482/15 P (https://dejure.org/2016,35041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Westermann Lernspielverlag / EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarkenanmeldung - Bildmarke mit den Wortbestandteilen "bambino" und "lük" - Widerspruchsverfahren - Ältere Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil "bambino" - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verfall der dem Widerspruch zugrunde liegenden ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Westermann Lernspielverlag / EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarkenanmeldung - Bildmarke mit den Wortbestandteilen "bambino" und "lük" - Widerspruchsverfahren - Ältere Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil "bambino" - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verfall der dem Widerspruch zugrunde liegenden ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Westermann Lernspielverlage / EUIPO

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Unionsmarkenanmeldung - Bildmarke mit den Wortbestandteilen "bambino" und "lük" - Widerspruchsverfahren - Ältere Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil "bambino" - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verfall der dem Widerspruch zugrunde liegenden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 216
  • GRUR Int. 2017, 229
  • GRUR-RR 2017, 83
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-482/15
    Dagegen kann das Gericht die Entscheidung nicht aus Gründen aufheben oder abändern, die nach ihrem Erlass eingetreten sind (vgl. Urteile vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 54 und 55, …und vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 52 und 53, …sowie Beschluss vom 30. Juni 2010, Royal Appliance International/HABM, C-448/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:384, Rn. 43 und 44).

    Rn. 28 Daher hat der Gerichtshof ausgeführt, dass das Gericht die von einem einzelstaatlichen Gericht zu treffende Entscheidung über den Verfall der älteren, dem Widerspruch zugrunde liegenden Marke nicht berücksichtigen kann, wenn es die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO überprüft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 55, …und vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 53, …sowie Beschluss vom 30. Juni 2010, Royal Appliance International/HABM, C-448/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:384, Rn. 45).

    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und Beweise, sofern sie nicht verfälscht worden sind, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (vgl. Urteil vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie Beschluss vom 4. Juni 2015, Junited Autoglas Deutschland/HABM, C-579/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:374, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.03.2007 - C-29/05

    HABM / Kaul - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-482/15
    Dagegen kann das Gericht die Entscheidung nicht aus Gründen aufheben oder abändern, die nach ihrem Erlass eingetreten sind (…vgl. Urteile vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 54 und 55, und vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 52 und 53, …sowie Beschluss vom 30. Juni 2010, Royal Appliance International/HABM, C-448/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:384, Rn. 43 und 44).

    Rn. 28 Daher hat der Gerichtshof ausgeführt, dass das Gericht die von einem einzelstaatlichen Gericht zu treffende Entscheidung über den Verfall der älteren, dem Widerspruch zugrunde liegenden Marke nicht berücksichtigen kann, wenn es die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO überprüft (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 55, und vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 53, …sowie Beschluss vom 30. Juni 2010, Royal Appliance International/HABM, C-448/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:384, Rn. 45).

  • EuGH, 30.06.2010 - C-448/09

    BSH / Royal Appliance International - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-482/15
    Dagegen kann das Gericht die Entscheidung nicht aus Gründen aufheben oder abändern, die nach ihrem Erlass eingetreten sind (…vgl. Urteile vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 54 und 55, …und vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 52 und 53, sowie Beschluss vom 30. Juni 2010, Royal Appliance International/HABM, C-448/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:384, Rn. 43 und 44).

    Rn. 28 Daher hat der Gerichtshof ausgeführt, dass das Gericht die von einem einzelstaatlichen Gericht zu treffende Entscheidung über den Verfall der älteren, dem Widerspruch zugrunde liegenden Marke nicht berücksichtigen kann, wenn es die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO überprüft (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 55, …und vom 13. März 2007, HABM/Kaul, C-29/05 P, EU:C:2007:162, Rn. 53, sowie Beschluss vom 30. Juni 2010, Royal Appliance International/HABM, C-448/09 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:384, Rn. 45).

  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Zafra Marroquineros / Calvin Klein Trademark Trust - Rechtsmittel - …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-482/15
    Rn. 36 Im Übrigen muss sich eine solche Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. September 2010, Calvin Klein Trademark Trust/HABM, C-254/09 P, EU:C:2010:488, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-482/15
    Rn. 23 Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere dem Urteil vom 11. November 1997, SABEL (C-251/95, EU:C:1997:528, Rn. 22), gehe nämlich hervor, dass die Gefahr einer Verwechslung einander gegenüberstehender Marken umfassend, unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls und insbesondere des von den Marken hervorgerufenen Gesamteindrucks, zu beurteilen sei.
  • EuGH, 08.05.2013 - C-268/12

    Rechtsmittel; Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs; …

    Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-482/15
    Die in dieser Entscheidung enthaltene Beurteilung, wonach eine Verwechslungsgefahr zwischen den einander gegenüberstehenden Marken bestehe, behielt somit ihre Wirkungen zum Zeitpunkt des Urteils des Gerichts (Beschluss vom 8. Mai 2013, Cadila Healthcare/HABM, C-268/12 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:296, Rn. 31 bis 34).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-579/14

    Junited Autoglas Deutschland / HABM

    Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-482/15
    Somit ist die Würdigung der Tatsachen und Beweise, sofern sie nicht verfälscht worden sind, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterliegt (…vgl. Urteil vom 11. Mai 2006, Sunrider/HABM, C-416/04 P, EU:C:2006:310, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Beschluss vom 4. Juni 2015, Junited Autoglas Deutschland/HABM, C-579/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:374, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 15.07.2015 - T-333/13

    Westermann Lernspielverlag / OHMI - Diset (bambinoLÜK)

    Auszug aus EuGH, 26.10.2016 - C-482/15
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel begehrt die Westermann Lernspielverlage GmbH, vormals Westermann Lernspielverlag GmbH (im Folgenden: Westermann), die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Juli 2015, Westermann Lernspielverlag/HABM - Diset (bambinoLÜK) (T-333/13, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:490), mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 3. April 2013 (Sache R 1323/2012-2) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der Diset SA und Westermann (im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuGH, 19.10.2017 - C-198/16

    Agriconsulting Europe/ Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der …

    Rn. 30 Erstens ist daher, was eine mögliche Verfälschung der Beweismittel durch das Gericht betrifft, darauf hinzuweisen, dass eine solche Verfälschung sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (…Urteile vom 20. November 2014, 1ntra-Presse/Golden Balls, C-581/13 P und C-582/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2387, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.09.2017 - T-374/15

    VM/ EUIPO - DAT Vermögensmanagement (Vermögensmanufaktur) - Unionsmarke - …

    Rn. 153 Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Gericht gemäß Art. 65 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 die Entscheidung einer Beschwerdekammer des EUIPO nur "wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung des EG-Vertrags, dieser Verordnung oder einer bei ihrer Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs" aufheben oder abändern kann (Urteil vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dagegen kann das Gericht die Entscheidung nicht aus Gründen aufheben oder abändern, die nach ihrem Erlass eingetreten sind (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 71 und 72).

  • EuGH, 13.07.2023 - C-87/22

    TT (Déplacement illicite de l'enfant) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

    Rn. 50 Dagegen setzt dieser Umstand voraus, dass sich das nach Art. 10 der Verordnung Nr. 2201/2003 für die Entscheidung in der Hauptsache zuständige Gericht anhand der konkreten Umstände des Falls vergewissert, dass die von ihm erwogene Verweisung nicht die Gefahr negativer Auswirkungen auf die emotionalen, familiären und sozialen Beziehungen des Kindes oder auf seine materielle Lage birgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Oktober 2016, D., C-482/15, EU:C:2016:819, Rn. 58 und 59), und dass dieses Gericht in ausgewogener und vernünftiger Weise zum Wohl des Kindes alle auf dem Spiel stehenden Interessen abwägt, die auf objektiven Erwägungen hinsichtlich der Person des Kindes selbst und seiner sozialen Umgebung beruhen (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, Detiček, C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 60).
  • EuGH, 11.05.2017 - C-421/15

    Yoshida Metal Industry/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Eintragung von …

    Die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise ist somit vorbehaltlich ihrer Verfälschung keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren unterliegt (Urteil vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 35).
  • EuGH, 05.04.2017 - C-598/14

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die Gesellschaft Forge de Laguiole der Eintragung …

    Rn. 44 Diese Schlussfolgerung wird durch die Rechtsprechung nicht in Frage gestellt, wonach erstens das Gericht sich grundsätzlich darauf beschränken muss, auf der Grundlage der Angaben, die der Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO zugrunde lagen, die Entscheidung zu finden, die die Beschwerdekammer hätte erlassen müssen, zweitens das Gericht die streitgegenständliche Entscheidung nur aufheben oder abändern kann, wenn zum Zeitpunkt ihres Erlasses einer der in Art. 65 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 aufgeführten Gründe für ihre Aufhebung oder Abänderung vorlag, und drittens das Gericht die Entscheidung nicht aus Gründen aufheben oder abändern kann, die nach ihrem Erlass eingetreten sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 71 und 72, sowie vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 31.01.2019 - C-194/17

    Pandalis/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - …

    Rn. 52 Im Übrigen muss sich eine solche Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (…Urteile vom 18. Dezember 2008, Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, EU:C:2008:739, Rn. 69, und vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 36).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-598/14

    EUIPO/ Szajner - Rechtsmittel - Unionsmarke - Wortmarke "LAGUIOLE' - Antrag auf …

    {FN:41} Siehe insbesondere die vom EUIPO ins Feld geführten Rn. 71 und 72 des Urteils vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM (C-263/09 P, EU:C:2011:452), sowie die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Urteil vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO (C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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