Rechtsprechung
| EuG, 22.10.2002 - T-178/00 und T-341/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Personal der Europäischen Zentralbank - Änderung des Arbeitsvertrags - Beurteilung
- Judicialis
Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank; ; EGV Art. 253
- Europäischer Gerichtshof
Pflugradt / EZB
- EU-Kommission
Jan Pflugradt gegen Europäische Zentralbank.
Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank, Artikel 36.1; Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Ze... ntralbank, Artikel 9 Buchstabe a und 10 Buchstabe a
1. Beamte - Bedienstete der Europäischen Zentralbank - Beschäftigungsbedingungen für das Personal der Europäischen Zentralbank - Autonomie sowohl gegenüber den Regelungen für die Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaften als auch gegenüber dem Recht der ... - EU-Kommission
Jan Pflugradt gegen Europäische Zentralbank.
Personal der Europäischen Zentralbank - Änderung des Arbeitsvertrags - Beurteilung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung des Arbeitsvertrags für Personal der Europäischen Zentralbank; Anfechtung einer Beurteilung eines Mitarbeiters der Europäischen Zentralbank; Erstellung von Beurteilungen der Mitglieder des UNIX-Teams; Entziehung der Zuständigkeit, die jährlichen Beurteilungen ...
- Wolters Kluwer
Änderung des Arbeitsvertrags für Personal der Europäischen Zentralbank; Anfechtung einer Beurteilung eines Mitarbeiters der Europäischen Zentralbank; Erstellung von Beurteilungen der Mitglieder des UNIX-Teams; Entziehung der Zuständigkeit, die jährlichen Beurteilungen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Pflugradt / EZB
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Personal der Europäischen Zentralbank - Änderung des Arbeitsvertrags - Beurteilung.
Verfahrensgang
- EuG, 22.10.2002 - T-178/00 und T-341/00
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-409/02
- EuGH, 14.10.2004 - C-409/02
- EuG, 08.09.2005 - T-178/00
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 12.11.1996 - C-294/95
Ojha / Kommission
Auszug aus EuG, 22.10.2002 - T-178/00
Als Gemeinschaftseinrichtung verfügt sie sogar über ein weites Ermessen bei der Organisation ihrer Dienststellen und der Verwendung ihres Personals, um ihre Aufgaben im öffentlichem Interesse zu erfüllen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 17, und vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-294/95 P, Ojha/Kommission, Slg. 1996, I-5863, Randnr. 40; Urteile des Gerichts vom 6. November 1991 in der Rechtssache T-33/60, Von Bonkewitz-Lindner/Parlament, Slg. 1991, II-1251, Randnr. 88, und vom 9. Juni 1998 in der Rechtssache T-176/97, Hick/WSA, Slg. ÖD, I-A-281 und II-845, Randnr. 36). - EuGH, 21.06.1984 - 69/83
Lux / Rechnungshof
Auszug aus EuG, 22.10.2002 - T-178/00
Als Gemeinschaftseinrichtung verfügt sie sogar über ein weites Ermessen bei der Organisation ihrer Dienststellen und der Verwendung ihres Personals, um ihre Aufgaben im öffentlichem Interesse zu erfüllen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 17, und vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-294/95 P, Ojha/Kommission, Slg. 1996, I-5863, Randnr. 40; Urteile des Gerichts vom 6. November 1991 in der Rechtssache T-33/60, Von Bonkewitz-Lindner/Parlament, Slg. 1991, II-1251, Randnr. 88, und vom 9. Juni 1998 in der Rechtssache T-176/97, Hick/WSA, Slg. ÖD, I-A-281 und II-845, Randnr. 36). - EuG, 18.10.2001 - T-333/99
X / EZB
Auszug aus EuG, 22.10.2002 - T-178/00
Die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen der EZB und ihren Mitarbeitern sind jedoch vertraglicher Natur (Urteil des Gerichtshofes vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache T-333/99, X/EZB, Slg. 2001, II-3021, Randnrn. 61 und 68).
- EuG, 24.01.1991 - T-63/89
Edward Patrick Latham gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte …
Auszug aus EuG, 22.10.2002 - T-178/00
Die Rechtmäßigkeitskontrolle durch das Gericht über die in der jährlichen Beurteilung eines Mitglieds des Personals der EZB enthaltenen Werturteile erstreckt sich nur auf eventuelle Formfehler, offensichtliche Tatsachenirrtümer, die diese Werturteile fehlerhaft machen, und einen eventuellen Ermessensmissbrauch (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 24. Januar 1991 in der Rechtssache T-63/89, Latham/Kommission, Slg. 1991, II-19, Randnr. 19). - EuG, 25.10.1996 - T-26/96
Beamte - Anfechtungsklage - Beschwerende Maßnahme - Vorbereitende Handlung - …
Auszug aus EuG, 22.10.2002 - T-178/00
Die EZB macht geltend, dass das Schreiben vom 28. Juni 2000 keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeuge, die geeignet seien, die Interessen des Klägers zu beeinträchtigen, indem sie in qualifizierter Weise seine Rechtsstellung veränderten (Beschluss des Gerichts vom 25. Oktober 1996 in der Rechtssache T-26/96, Lopes/Gerichtshof, Slg. ÖD 1996, I-A-487 und II-1357). - EuG, 10.12.1992 - T-33/91
Calvin E. Williams gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Auszug aus EuG, 22.10.2002 - T-178/00
Die Beurteilung für 1999 enthalte komplexe Werturteile über die Fähigkeiten des Klägers, die das Gericht nicht durch seine eigene Bewertung ersetzen dürfe (Urteile des Gerichts von Bonkewitz-Lindner/Parlament, Randnr. 62, und vom 10. Dezember 1992 in der Rechtssache T-33/91, Williams/Rechnungshof, Slg. 1992, II-2499, Randnr. 43). - EuGH, 14.12.1988 - 280/87
Hecq / Kommission
Auszug aus EuG, 22.10.2002 - T-178/00
Die EZB erinnert insoweit daran, dass eine reine Organisationsmaßnahme, wie etwa eine Maßnahme zur Umverteilung der Aufgaben innerhalb einer Verwaltungseinheit, die nicht geeignet sei, die den Betroffenen nach dem Statut zustehende Rechtsstellung und den Grundsatz der Entsprechung zwischen Besoldungsgruppe und Aufgabenbereich zu beeinträchtigen, keine beschwerende Maßnahme darstelle (Urteil des Gerichtshofes vom 14. Dezember 1988 in der Rechtssache 280/87, Hecq/Kommission, Slg. 1988, 6433). - EuG, 09.06.1998 - T-176/97
Alan Hick gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte - Beförderung - …
Auszug aus EuG, 22.10.2002 - T-178/00
Als Gemeinschaftseinrichtung verfügt sie sogar über ein weites Ermessen bei der Organisation ihrer Dienststellen und der Verwendung ihres Personals, um ihre Aufgaben im öffentlichem Interesse zu erfüllen (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofes vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83, Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 17, und vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-294/95 P, Ojha/Kommission, Slg. 1996, I-5863, Randnr. 40; Urteile des Gerichts vom 6. November 1991 in der Rechtssache T-33/60, Von Bonkewitz-Lindner/Parlament, Slg. 1991, II-1251, Randnr. 88, und vom 9. Juni 1998 in der Rechtssache T-176/97, Hick/WSA, Slg. ÖD, I-A-281 und II-845, Randnr. 36). - EuGH, 13.12.1979 - 44/79
Hauer / Land Rheinland-Pfalz
Auszug aus EuG, 22.10.2002 - T-178/00
Der Kläger macht diesen Anspruch auch an der Berufsfreiheit und der Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung fest, die u. a. im Urteil des Gerichtshofes vom 13. Dezember 1979 in der Rechtssache 44/79 (Hauer, Slg. 1979, 3727, 3750) festgeschrieben seien.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-409/02
Pflugradt / EZB
Daraufhin erhob er Klage beim Gericht auf Nichtigerklärung dieser Beurteilung, die die in der Rechtssache T-178/00 angefochtene Handlung darstellt.Daraufhin erhob er beim Gericht Klage auf Nichtigerklärung des genannten Schreibens, das die in der Rechtssache T-341/00 angefochtene Handlung darstellt.
Das Gericht hat die beiden Rechtssachen (T-178/00 und T-341/00) (7) in seinem Urteil vom 22. Oktober 2002, mit dem er die beiden Klagen abgewiesen hat, verbunden.
A - Zur Klage in der Rechtssache T-178/00.
Im Rahmen seiner Nichtigkeitsklage in der Rechtssache T-178/00 hat der Rechtsmittelführer geltend gemacht, dass ihm die Beurteilung für 1999 bestimmte Aufgaben im Personalbereich, nämlich die Beurteilung der Mitglieder des UNIX-Teams, entzogen habe.
B - Zur Klage in der Rechtssache T-341/00.
Gestützt auf die gleiche Argumentation wie in der Rechtssache T-178/00, macht der Rechtsmittelführer geltend, dass die EZB seinen Anspruch auf Verwendung in einer seinem Arbeitsvertrag entsprechenden Stelle verletzt habe.
{FN:2} - Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 2002 in den Rechtssachen T-178/00 und T-341/00 (Pflugradt/EZB, Slg. 2002, II-4035, im Folgenden: angefochtenes Urteil).
- EuGH, 14.10.2004 - C-409/02
Pflugradt / EZB
1 Herr Pflugradt (im Folgenden: Rechtsmittelführer) beantragt mit seinem Rechtsmittel die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 22. Oktober 2002 in den Rechtssachen T-178/00 und T-341/00 (Pflugradt/EZB, Slg. 2002, II-4035, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht seine Klagen auf Nichtigerklärung zweier Handlungen (im Folgenden: angefochtene Handlungen) der Europäischen Zentralbank (im Folgenden: EZB), und zwar erstens vom 23. November 1999 über die Beurteilung der Art und Weise, wie der Betroffene seinen Dienst versieht (im Folgenden: Beurteilung für 1999), und zweitens vom 28. Juni 2000 über die Auflistung seiner hauptsächlichen Aufgaben (im Folgenden: Schreiben vom 28. Juni 2000), abgewiesen hat.Dieser hielt seine Bewertungen in der Beurteilung des Rechtsmittelführers für das Jahr 1999 fest, die die in der Rechtssache T-178/00 vor dem Gericht angefochtene Handlung darstellt.
Dieses Schreiben war Gegenstand der Klage vor dem Gericht in der Rechtssache T-341/00.
16 Nach Verbindung der beiden Rechtssachen T-178/00 und T-341/00 hat das Gericht erstens zur Klage in der Rechtssache T-178/00 festgestellt, dass der Rechtsmittelführer die Nichtigerklärung der Beurteilung für 1999, soweit sie ihm die Zuständigkeit für die Beurteilung der Mitarbeiter des UNIX-Teams entziehe, und außerdem, soweit sie verschiedene fehlerhafte Bewertungen enthalte, beantragt habe.
21 Zweitens hat das Gericht zur Klage in der Rechtssache T-341/00 festgestellt, dass die Anträge des Rechtsmittelführers darauf gerichtet gewesen seien, die Nichtigerklärung des Schreibens vom 28. Juni 2000 zu erwirken, mit dem die EZB angeblich seine Zuständigkeiten geändert hat.
"89 Erstens kann der Kläger, wie zuvor in Randnummer 54 bezüglich der Rechtssache T-178/00 festgestellt worden ist, vernünftigerweise nicht erwarten, bis zum Rentenalter bestimmte spezifische Funktionen zu behalten, die ihm bei seiner Einstellung durch die EZB zugewiesen worden sein können.
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-62/11
Feyerbacher - Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Rechtscharakter …
{FN:32} - Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 2002, Pflugradt/EZB (T-178/00 und T-341/00, Slg. 2002, II-4035, Randnr. 48).
- EuG, 01.09.2021 - T-377/20
KN/ EWSA - Institutionelles Recht - Mitglied des EWSA - Untersuchung des OLAF zu …
Rn. 74 Angesichts der Art und des Umfangs dieser Aufgaben ist daher davon auszugehen, dass die Entscheidung, den Kläger von seinen Personalführungs- und -verwaltungsaufgaben zu entheben, verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, die seine Interessen durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Oktober 2002, Pflugradt/EZB, T-178/00 und T-341/00, EU:T:2002:253, Rn. 81). - EuG, 10.09.2025 - T-435/23
Öffentlicher Dienst - Zeitbedienstete - Entscheidung des Verwaltungsrats des …
Rn. 130 Was als Erstes das Vorliegen einer beschwerenden Maßnahme betrifft, ist davon auszugehen, dass die Entscheidung MB-23-04, die Übertragung der Befugnisse einer Anstellungsbehörde auszusetzen, angesichts der Art und des Umfangs der Befugnisse der Anstellungsbehörde mit der Aussetzung von deren Übertragung verbindliche Rechtswirkungen erzeugt, die die Interessen des Klägers durch eine qualifizierte Änderung seiner Rechtsstellung beeinträchtigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Oktober 2002, Pflugradt/EZB, T-178/00 und T-341/00, EU:T:2002:253, Rn. 81, …und vom 1. September 2021, KN/EWSA, T-377/20, EU:T:2021:528, Rn. 74). - Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-513/21
DI/ EZB - Rechtsmittel - Personal der Europäischen Zentralbank (EZB) - …
Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Oktober 2002, Pflugradt/EZB (T-178/00 und T-341/00, EU:T:2002:253, Rn. 48). - EuGöD, 17.03.2015 - F-73/13
AX / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Disziplinarverfahren - …
des Protokolls über die Satzung des ESZB und der EZB der EZB eine funktionelle Autonomie hinsichtlich der auf das Personal anwendbaren Regelung verleiht, die sich von den für die Beamten und die sonstigen Bediensteten der Union geltenden Vorschriften unterscheidet, auf die sich Art. 336 AEUV bezieht; diese Regelung ist auch gegenüber dem Recht der Mitgliedstaaten autonom (vgl. Urteil Pflugradt/EZB, T-178/00 und T-341/00, EU:T:2002:253, Rn. 48). - Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-301/02
Tralli / EZB
{FN:24} - Denn es steht fest, dass alle Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Organisation ihrer Dienste über einen weiten Ermessensspielraum verfügen; zu den Gemeinschaftsorganen vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1964 in den Rechtssachen 109/63 und 13/64 (Muller/Kommission, Slg. 1964, 1293) und vom 21. Juni 1984 in der Rechtssache 69/83 (Lux/Rechnungshof, Slg. 1984, 2447, Randnr. 17) und zu den mit dem Vertrag errichteten Gemeinschaftseinrichtungen u. a. Urteil vom 10. Juli 2003 in der Rechtssache C-15/00 (Kommission/EIB, Slg. 2003, I-7281, Randnr. 67) sowie Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 2002 in den Rechtssachen T-178/00 und T-341/00 (Pflugradt/EZB, Slg. 2002, II-4035; Slg. ÖD 2002, I-A-205 und II-1039), das im Rechtsmittelverfahren durch das Urteil des Gerichtshofes Pflugradt/EZB bestätigt wurde. - EuGöD, 30.11.2009 - F-55/08
De Nicola / EIB
Gericht erster Instanz: 22. Oktober 2002, Pflugradt/EZB, T-178/00 und T-341/00, Slg. 2002, II-4035, Randnr. 69. - EuGöD, 21.07.2016 - F-100/15
Öffentlicher Dienst - Personal der EIB - Beurteilung - Beurteilung 2013 - …
Rn. 73 Pour ce qui est des griefs portant sur la légalité des objectifs assignés au requérant pour l'année 2014, il y a lieu de rappeler que, ainsi qu'il a été reconnu par la jurisprudence, la fixation des objectifs fait partie intégrante de l'évaluation annuelle et que le choix de l'administration ne peut faire l'objet que d'un contrôle juridictionnel limité, sur les questions de fond, à la censure d'une éventuelle erreur manifeste d'appréciation (arrêt du 16 septembre 2013, De Nicola/BEI, T-618/11 P, EU:T:2013:479, point 61), ainsi que d'un éventuel détournement de pouvoir (voir, en ce sens, arrêt du 22 octobre 2002, Pflugradt/BCE, T-178/00 et T-341/00, EU:T:2002:253, point 69). - EuG, 16.12.2004 - T-120/01
De Nicola / BEI - Personal der Europäischen Investitionsbank - Zulässigkeit - …
- EuG, 26.03.2020 - T-547/18
Teeäär/ EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Programm zur Unterstützung …
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